Im Moment bewegen sich Auszüge einer Rede unseres Innenministers Wolfgang Schäuble aus der „abschließenden Beratung eines Gesetzes zur Errichtung gemeinsamer Dateien von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder“ (Gemeinsame-Dateien-Gesetz – im Volksmund auch „Anti-Terror-Datei“ genannt) durchs Netz. Dort gab es zur Einleitung folgendes Weisheit zu hören:
„Wenn man den Sprechern der Opposition unvoreingenommen zuhört, dann hat man das Gefühl, dass die eigentliche Bedrohung in unserem Lande von den Organen der inneren Sicherheit ausgeht. Ich glaube, das ist eine etwas verzerrte Wahrnehmung.“
Soweit, so gut. Das kann man für sich stehen lassen. Ähnlich erschreckend finde ich allerdings die vielmals verwendete Vokabel „Abendland“ im Sprachgebrach von Wolfang Schäuble. Auch in dieser Rede:
Sie haben vorher mit dem Kollegen Benneter darüber diskutiert, wo das im Grundgesetz steht. Dass der Staat die Aufgabe hat, seine Bürgerinnen und Bürger zu schützen, ist in der abendländischen Geschichte fast ein Stück weit konstitutiv gewesen.
Ich kann mir bei der Intelligenz von Schäuble nicht vorstellen, dass er diese Vokabel unbewusst ohne Hintergrund nutzt. Bei Wikipedia findet man folgende Erklärung zum Begriff „Abendland“:
Die Begriffe Abendland und Morgenland lassen sich nur verstehen, wenn man sie als Konzepte des kulturell jeweils Fremden versteht, so wie sich das Abendland durch die Abgrenzung vom Morgenland definierte, so verhält es sich durchaus auch umgekehrt, denn rein geographisch haben diese Begriffe wenig Sinn.
Statt „Dialog der Kulturen“ jetzt doch wieder „Kreuzzug“?
Schäuble:
Das ist eine alte Debatte unter den konservativen Verfassungstheoretikern, die als Reaktion auf das „Recht auf Informationelle Selbstbestimmung“ im Volkszählungsurteil des BVG 1983 ein „Menschenrecht auf Sicherheit“ als Anspruchsrecht an den Staat erfunden haben.
Ich habe das mal vor ein paar Jahren systematisch analysiert und kritisiert, ist m.E. immer noch lesenswert. Hier ist der Text.
Gut dass wir Politikwissenschaftler haben, den Bezug kannte ich noch nicht…. Allerdings nutzt er das Wort Abendland auch in anderen Zusammenhängen.
“Wenn man den Sprechern der Opposition unvoreingenommen zuhört, dann hat man das Gefühl, dass die eigentliche Bedrohung in unserem Lande von den Organen der inneren Sicherheit ausgeht. Ich glaube, das ist eine etwas verzerrte Wahrnehmung.”
Eigentlich möchte man Herrn Schäuble ja gerne zu seiner Wahrnehmungsschärfe beglückwünschen, wenn da nicht der zweite Satz wäre.
Die Bedrohung geht in der Tat mittlerweile mehr von den „Organen der inneren Sicherheit“ aus als von… ja von wem eigentlich?
Ich fühle mich mehr in der Einschränkung meiner Rechte und Freiheiten bedroht als durch irgendwelche… tja, was eigentlich.
Offensichtlich zeichnen sich unsere Politiker in letzter Zeit durch ein so hohes Maß an Realitäts- und Bürgerferne aus, dass es an der Zeit für sie wäre zurückzutreten und kompetenteren Leuten die arbeit zu überlassen… wobei sich in der derzeitigen Garde so gleich garkeiner richtig anbietet.
Sowas macht dann schon Politikverdrossen :(
[Statt “Dialog der Kulturen” jetzt doch wieder “Kreuzzug”?]
Einen Grund wird es schon haben, daß in der Antiterrordatei die Religionszugehörigkeit gespeichert wird.
siehe
Erläuterung_Gemeinsame_Dateien_Gesetz.pdf
Das ist mitnichten eine neuzeitliche Debatte von konservativen Verfassungstheoretikern, die Du hier als Gegner konstruierst, sondern findet sich schon bei den Vertragstheorien, mit denen der Zweck eines Staates theoretisch erklärt werden sollte. Kurz: Der Staat erhält seine Legitimation auch dadurch, dass er Gefahren gegenüber seinen Mitgliedern abwehrt, die diese alleine nicht abwehren können weil sie dazu nicht die erforderlichen Mittel haben. Insofern lässt sich sehr wohl ein Recht auf Schutz durch den Staat dahingehendend erklären, dass er die Wahrung unser Freiheitsrechte sicherstellt und auf eine Bedrohung selbiger reagiert. Natürlich ist in jedem Fall zu diskutieren, ob der Staat im Einzelfall Rechte einschränken darf oder wie weit er gehen darf – dafür gibt es einerseits die demokratische Kontrolle und andererseits das Verfassungsgericht.