Netzneutralität im Telekommunikationsgesetz

Es gibt anscheinend einen Referentenentwurf zum Telekommunikationsgesetz (TKG), der schon in Lobbykreisen herumgereicht wird, aber noch nicht das Licht der Öffentlichkeit erblickt hat (Falls jemand diesen hat: Wir würden ihn gerne sehen Hier ist er als PDF). Zumindest die Netzneutralität-relevanten Passagen gibt es hier zu sehen (PDF).

Wer jetzt denkt, das klingt doch alles super, sollte sich ein Lexikon „Politik-Sprache – Deutsch“ beschaffen. Wenn da z.B. steht:

Zur Wahrung der Nutzerinteressen gehört es danach auch, den Endnutzern die grundsätzliche Möglichkeit zu gewähren, Informationen abzurufen und zu verbreiten sowie beliebige Anwendungen und Dienste zu benutzen. Nach der Erklärung der Kommission zur Netzneutralität in der Änderungsrichtlinie 2009/140/EG wird durch diese Vorgabe die Netzneutralität als politisches Ziel der Regulierung festgeschrieben.

Dann heißt das nicht, dass die Netzneutralität gesetzlich festgeschrieben wird. Sondern lediglich, dass das Regulierungsziel Netzneutralität gleichrangig mit dem Regulierungsziel Wirtschaftlichkeit gesetzt wird. Auch die „grundsätzlichen Möglichkeiten“ heißen nichts anderes als „im Regelfall, aber nicht immer und schon gar nicht unter allen Umständen“. Also keine positive Überraschung, sondern durchaus im Rahmen dessen, was man an Referentenentwurf erwarten konnte.

Ansonsten funktioniert das alles schon ganz prima mit der Netzneutralität in Deutschland. Sagt die Bundesnetzagentur in einer aktuellen Stellungnahme (PDF). Wie toll der Wettbewerb und die Bundesnetzagentur die Netzneutralität schützen, kann man am Beispiel Skype bewundern:

Ist die Bundesnetzagentur bereits aktiv geworden, um „Netzneutralität“ und „Netzfreiheit“ im Bereich der elektronischen Kommunikation sicherzustellen? Wenn ja, welchen Bedrohungen der „Netzneutralität“ und „Netzfreiheit“ bei der elektronischen Kommunikation musste sie bisher begegnen bzw. wie und wo treten die Bedrohungen in der Praxis auf?

Skype Communications S.à.r.l. (Skype) hat sich im Frühjahr 2009 an die Bundesnetzagentur gewandt und vorgetragen, dass der von ihm angebotene Dienst in den deutschen Mobilfunknetzen auf unterschiedliche Weise blockiert wird. Die BNetzA hatte daraufhin die Mobilfunknetzbetreiber angeschrieben und zur Stellungnahme aufgefordert, weil die Nutzung von Voice over IP in deren Netzen teilweise vertraglich eingeschränkt war. Die Nutzung ist nun überwiegend möglich (Mobilfunknetzbetreiber verlangen aber z.T. eine zusätzliche Gebühr für diese Möglichkeit). In diesem Sinne ist den Betreibern von Mobilfunknetzbetreibern mitgeteilt worden, dass die Bundesnetzagentur die aktuellen Maßnahmen der Netzbetreiber als einen ersten Schritt der Öffnung grundsätzlich begrüßt und die weitere Marktentwicklung sowie die Reaktion der Kunden aufmerksam verfolgen wird.

Dies zeigt, dass Wettbewerb das beste Mittel ist, um Netzneutralität zu gewährleisten.

11 Ergänzungen

  1. Wie toll der Wettbewerb und die Bundesnetzagentur die Netzneutralität schützen, kann man am Beispiel Skype bewundern:

    Davon ausgehend das dies kein Sarkasmus ist, gebe ich der Netzagentur recht, Nachfrage nach Voice over IP ist da, und die dies es wollen/brauchen werden sich einen Provoider suchen der möglichst geringe/gar keine zusätzlichen gebühren erhebt.
    Eine durchaus gute Entwicklung.

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