USA

  • : Politik und Web 2.0 in den USA
    Politik und Web 2.0 in den USA

    Wired schreibt in dem Artikel „Saving Democracy With Web 2.0″ darüber, wie sich politische Kommunikation im Netz im Moment in den USA verändert.

    At BarCamp, SuperHappyDevHouse, NetSquared and other hacker get-togethers, scores of entrepreneurs and engineers arrive eager to collaborate, make information easier to share and use, and mobilize groups for effective action.

    Though it may not be obvious, the road marks in this amorphous thing called Web 2.0 are political: grassroots participation, forging new connections, and empowering from the ground up. The ideal democratic process is participatory and the Web 2.0 phenomenon is about democratizing digital technology.

    27. Oktober 2006
  • : Wenn Shaquille O’Neal Deine Computer beschlagnahmt
    Wenn Shaquille O’Neal Deine Computer beschlagnahmt

    An diesem Beispiel kann mans ehen, weshalb ein Auskunftsrecht für Rechteinhaber im Rahmen der Enforcement-Richtlinie (wahlweise Telemediengesetz) eine schlechte Idee ist: Kinderporno-Razzia nach IP-Verwechslung in falschem Haushalt. In den USA erhielt eine Farmerfamilie wegen Verdachts auf Kinderpornographie eine Hausdurchsuchung und alle Computer wurden beschlagnahmt. Aber nicht nur das, gleichzeitig erhielten sie noch prominenten Besuch:

    Denn plötzlich stand eine Einsatztruppe der Polizei mit Basketball-Star Shaquille O’Neal (Miami Heat) auf der Matte, durchsuchte das Haus der Familie in Gretna (US-Bundesstaat Virginia) und beschlagnahmte Computer, DVDs und Videos. Der Verdacht: Besitz von Kinderpornografie.
    […]
    Der Provider hatte sich in der Zeit geirrt und so fälschlich den Anschluss der Farmerfamilie angegeben. Daraufhin stand Shaquille O’Neal im Wohnzimmer. Dass ausgerechnet der NBA-Star an der Razzia beteiligt war, ist nur eine weiteres groteskes Detail einer tragischen Verwechslung.

    In Deutschland könnte dann zukünftig mal die Filmindustrie mit der GVU und $Promi vor der Tür stehen, Computer beschlagnahmen und nachher feststellen, dass sie im falschen Haus waren.

    27. Oktober 2006 2
  • : Broadcast-Flag in einer Animation erklärt
    Broadcast-Flag in einer Animation erklärt

    Public Knowledge hat eine vier Minuten lange Animation über die „Broadcast Flag“ gemacht. Die Animation ist zwar etwas US-lastig von den Gesetzen her, aber das Thema wird uns auch in Europa begleiten. Konkret geht es um eine digitalen Rechtekontrolle (DRM) für den Einsatz bei Fernsehübertragungen und dergleichen.

    In diesem Fenster soll ein YouTube-Video wiedergegeben werden. Hierbei fließen personenbezogene Daten von Dir an YouTube. Wir verhindern mit dem WordPress-Plugin „Embed Privacy“ einen Datenabfluss an YouTube solange, bis ein aktiver Klick auf diesen Hinweis erfolgt. Technisch gesehen wird das Video von YouTube erst nach dem Klick eingebunden. YouTube betrachtet Deinen Klick als Einwilligung, dass das Unternehmen auf dem von Dir verwendeten Endgerät Cookies setzt und andere Tracking-Technologien anwendet, die auch einer Analyse des Nutzungsverhaltens zu Marktforschungs- und Marketing-Zwecken dienen.

    Zur Datenschutzerklärung von YouTube/Google

    Zur Datenschutzerklärung von netzpolitik.org

    Hier findet sich die Youtube-Seite dazu.

    26. Oktober 2006 1
  • : US-Kampagne für Digitale Freiheiten
    US-Kampagne für Digitale Freiheiten

    DIGITAL FREEOM - BILL OF SIGHTS AND SOUNDSIn den USA hat heute eine breite Koalition aus verschiedenen Organisationen wie der Consumer Electronics Association, Electronic Frontier Foundation und Public Knowledge die „digital freedom“-Kampagne gestartet. Das Ziel ist, eine breite Koalition gegen die Einzelinteressen der Unterhaltungsindustrie im Copyfight zu schaffen und für digitale Freiheiten einzutreten

    „Digital technology enables literally anyone and everyone to be a creator, an innovator or an artist – to produce music, to create cutting-edge videos and photos, and to share their creative work. Digital technology empowers individuals to enjoy these new works when, where, and how they want, and to participate in the artistic process. These are basic freedoms that must be protected and nurtured.

    „The Digital Freedom campaign is dedicated to defending the rights of students, artists, innovators, and consumers to create and make lawful use of new technologies free of unreasonable government restrictions and without fear of costly and abusive lawsuits.“

    Im Gegensatz zu den Verteidigungskämpfen der Vergangenheit möchte man mit einem eigenen Gesetzentwurf die rechtliche Basis für die freie und offene Entfaltung einer Wissensgesellschaft schaffen: The Digital Freedom Bill of Sights and Sounds.

    25. Oktober 2006
  • : Youtube gibt Nutzerdaten heraus
    Youtube gibt Nutzerdaten heraus

    Youtube rückt wohl ohne Richter Nutzerdaten heraus, wie die Futurezone berichtet.

    In einem Fall wurde der Journalist Robert Tur, der ein von ihm gemachtes Video auf YouTube fand, an jene Person verwiesen, die den Clip auf YouTube online gestellt hatte. Die entsprechenden Nutzerdaten wurden Tur umstandslos ausgehändigt. Auch die Anwälte des Hollywood-Studios Paramount erhielten von YouTube die Daten eines Nutzers, der ein Video des Filmkonzerns auf die Online-Videoplattform geladen hatte.

    Die Futurezone bezieht sich auf einen C‑Net Artikel und verlinkt diesen auch: YouTube’s no friend to copyright violators. Überhaupt ist die Futurezone erfreulicherweise eines der wenigen Online-Medien, die sowas tun.

    Ansonsten klingt die Message eher unfreundlich. Was passiert wohl, wenn die chinesische Regierung nach Nutzerdaten anfragt, wenn schon wegen Copyright-Verstösse einfach so Daten heraus gegeben werden?

    23. Oktober 2006 5
  • : Copyright-War: Pfadfinder als Multiplikatoren einsetzen
    Copyright-War: Pfadfinder als Multiplikatoren einsetzen

    Die US-Filmindustrie ist immer auf der Suche nach neuen Zielgruppen für ihre Propaganda. Neuestes Opfer sind Pfadfinder. Wie aus Donald Duck Geschichten bekannt gibt es bei den Fähnlein Fieselschweif Gruppen für anstrengende Übungen gerne ein Abzeichen*. Tolle Idee dachte sich die MPAA und hat Pfadfinder aus Los Angeles als Testgruppe auserkoren, um über „Piraterie“ und „Raubkopien“ aufzuklären. Zusammen mit den LA Boy Scouts wurde Schulungsmaterial hergestellt. Anscheinend werden die Pfadfinder als Multiplikatoren genutzt, um mit HIlfe von Mundpropaganda und spannende Aktionen die frohe Botschaft weiter zu verkünden. Zumindest klingt das so in der MPAA-Meldung.

    Warum nur unbedingt Pfadfinder? Das erklärt ein Sprecher in einer AP-Meldung: L.A. Boy Scouts new activity patch: ‚Respect Copyrights’.

    „Part of being a Scout is being trustworthy and part of being trustworthy is being able to follow the rules in our society,“ said Victor Zuniga, a spokesman for the Los Angeles Area Council.

    Die Futurezone zitiert den MPAA-Chef aus einer MPAA-Meldung:

    „Die Arbeit mit den Pfadfindern von Los Angeles gibt uns die Möglichkeit, eine neue Generation darüber aufzuklären, wie Filme gemacht werden und welchen Wert sie haben, sowie deren Einstellung gegenüber dem Diebstahl von intellektuellem Eigentum zu ändern“, so Dan Glickman, Chef der MPAA.

    Pfadfinder? Aufklärung? Copyright? Da war doch noch was: Die chinesische Regierung hat Pfadfinder schon länger als Zielgruppe entdeckt. Dort sollen 200.000 Pfadfinder in HongKong die Zollbehörde unterstützen und im Netz nach „Raubkopien“ suchen.

    * Scheint eher ein US-Ding zu sein, der Autor erinnert sich weniger an Übungs-Abzeichen in seiner früheren Pfadfinder-Laufbahn.

    21. Oktober 2006 4
  • : SWIFT: Bundesregierung hat keinen Plan, was mit Daten geschieht
    SWIFT: Bundesregierung hat keinen Plan, was mit Daten geschieht

    Aus Heute im Bundestag: Die Bundesregierung stellte in einer Antwort (16/2926) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/2714) fest, dass sie keinen Grund zu der Annahme hat, dass die von „Society of Worldwide Interbank Financial Telecommunication“ (Swift) an US-Behörden übermittelten Daten über den internationalen Zahlungsverkehr zu anderen Zwecken als zur Terrorismusbekämpfung genutzt worden sind. Der Grund für diese Feststellung ist ja, dass man nicht genau weiss, was die US-Regierung und ihre Sicherheitsbehörden mit den Daten machen und ihnen blind vertrauen muss. So wie bei der Flugdaten. Bei der SWIFT-Affäre wird kritisiert, dass die Weitergabe dieser Daten eklatant deutsche und europäische Datenschutzrechte verletzt. Dies sieht die Bundesregierung aber nicht so:

    Die Regierung betont allerdings, dass sie bei der Aufklärung des Sachverhalts auf Informationen der US-Behörden angewiesen sei. Demzufolge gebe es dort keine nach Herkunftsländern gegliederte Statistik der abgefragten Swift-Daten, sodass sich die Zahl sowie Art und Umfang der betroffenen deutschen Bürger und Unternehmen nicht ohne weiteres feststellen lasse. Abgefragt würden die Daten aller Personen, die auf den Listen der Resolutionen des UN-Sicherheitsrates und nationaler Listen der USA in Verbindung mit terroristischen Aktivitäten geführt werden. Die Einhaltung von Datenschutzvorschriften und die Sicherung der Daten liege zunächst in den Händen der Unternehmen selbst. Die Datenübermittlung an US-Stellen sei über das „Swift Operating Center“ in den USA vorgenommen worden, heißt es in der Antwort. Ob dafür ausschließlich US-Recht anwendbar sei, sei ungeklärt. Die US-Behörden gingen aber davon aus. Die Regierung betont ferner, dass Swift kein Kreditinstitut sei und nicht der Bankenaufsicht unterliege. Ob sich Swift bei der Datenübermittlung rechtmäßig verhalten habe, lasse sich derzeit nicht vollständig beurteilen, da nicht alle relevanten Fakten bekannt seien. Ein Bericht der belgischen Datenschutzkommission sei zum Ergebnis gekommen, dass Swift im Konflikt zwischen US-Recht einerseits und belgischem sowie europäischem Datenschutzrecht andererseits gegen das europäische Datenschutzrecht verstoßen habe.

    Mehr zur SWIFT-Affäre gibt es hier.

    19. Oktober 2006
  • : Musikindustrie an Youtube vor Google-Kauf beteiligt?
    Musikindustrie an Youtube vor Google-Kauf beteiligt?

    de.internet.com berichtet mit Verweis auf einen Artikel der New York Times, dass sich drei der vier grossen Musikkonzerne vor dem Youtube-Kauf durch Google Minderheitsbeteiligungen an der Video-Plattform gesichert haben. Die Aktienkäufe sollen im Rahmen von Lizenzverhandlungen für die Musikvideos der Major Labels erfolgt sein.

    Die Beteiligung bringt beiden Seiten Vorteile, hieß es. Im Rahmen der abgeschlossenen Verträge fließen bis zu 50 Millionen Dollar an die Musikunternehmen. YouTube gerät hingegen nicht in Gefahr, von diesen mit Urheberrechtsklagen attackiert zu werden.

    19. Oktober 2006 6
  • : Lessig über Breitband-Wettbewerb und Netzneutralität
    Lessig über Breitband-Wettbewerb und Netzneutralität

    Lawrence Lessig hat in der Financial Times einen Kommentar zu Netzneutralität geschrieben: Congress must keep broadband competition alive.

    The US is facing a competitive crisis in broadband deployment. Yet as it continues to fall behind its competitors, the Federal Communications Commission continues to live in denial. The more it has “deregulated” telecommunications, the worse (comparatively) broadband competition and service have become. When it was 10th in the world George W. Bush, US president, said that “10th is 10 spots too low”. The nation is now 16th. Broadband in the US is 12 times the price in Japan and six times the price in France.

    Network neutrality legislation alone will not solve those problems. But it will make sure that the one bright spot in the internet economy – the one place where vigorous competition continues – will be protected. Congress needs to remove the incentive to keep broadband in its currently hobbled state. A thin rule of network neutrality could help do just that.

    19. Oktober 2006
  • : Massachusetts will erster „Open-Source-Bundesstaat“ werden
    Massachusetts will erster „Open-Source-Bundesstaat“ werden

    Die Regierung des amerikanischen Bundesstaats Massachusetts will ab 2007 sämtliche Behördenkorrespondenzen im OpenDocument-Standard verfassen. Doch die Verwendung des XML-basierten Standards ist nur eine der geplanten Umsetzungen: Die Verwaltung soll so weit wie möglich auf Linux migrieren. Auf der Government Open Source Conference (GOSCON) letzte Woche in Portland erläuterte der bundesstaatliche IT-Leiter Tim Vaverchack laut Linuxinsider.com noch mehr Details: Bereits 2003 seien die Offenen Standards beschlossen worden. Letztendlich sei das nur der Anfang, denn „unser Hauptaugenmerk liegt darauf, so viele Open-Source-Produkte wie möglich einzubringen und gleichermaßen eine Open-Source-Mentalität“, so Vaverchack.

    Auf der Konferenz berichtete er weiterhin, wie die Behörden bei einzelnen Anwendungen vorteilhafter auf Open Source setzen. So habe die Personalabteilung ein neues System für Stellenangebote benötigt. Die Angebote an proprietärer Software waren aber zu teuer; deshalb beschloss man, einfach einen Fork eines bereits bestehenden Open-Source-Projekts zu benutzen. In Kürze soll diese Anwendung gestartet werden und der Source Code frei verfügbar werden. Als nächstes will man die Implementierung des Open Source Content-Management-Systems Joomla! angehen, außerdem benötigen die Ämter ein Freies Prozesslisten-System, das für alle zugänglich ist.

    17. Oktober 2006
  • : Yahoo Manager argumentiert gegen DRM
    Yahoo Manager argumentiert gegen DRM

    AP berichtet über eine Diskussion auf der Digital Music Forum West conference in Los Angeles zum Thema Digitaler Musikvertrieb. Dort sprach u.a. der General Music Manager von Yahoo, David Goldberg: Digital rights in question as business model.

    „The notion that a track I buy in DRM is protected and one without DRM isn’t is a fallacy,“ Goldberg says. „It’s all nonsense. Music is never going to be protected, and anybody who tells you that is not being honest. Yes, you can put up speed bumps, but the people who really want to steal music are going to steal it. So you’re just making it hard for people who want to do the right thing to get the music they legitimately purchased on the devices and services that they want.“

    This difficulty, Goldberg continues, only serves to dissuade consumers from buying music legally and instead keeps unauthorized peer-to-peer services in business. He calls the protected a la carte download model a „failure,“ noting that legal digital download figures have remained flat all year. „There’s been no growth this year at all,“ he says. „The market has stalled.“

    17. Oktober 2006
  • : Schweiz: SWIFT Affäre – CH Datenschutzrecht verletzt
    Schweiz: SWIFT Affäre – CH Datenschutzrecht verletzt

    Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragter veröffentlichte heute eine Stellungsnahme zur SWIFT-Affäre.

    Seine Schlussfolgerungen sind, dass das Schweizerische Datenschutzrecht verletzt wurde, ein Abkommen mit den USA auch die europäischen Datenschutznormen respektieren muss und die Schweizer Banken die Bemühungen zur Einhaltung des Datenschutzes nach Kräften unterstützen sollen.

    13. Oktober 2006
  • : EU-Parlament kritisiert Flugdaten-Abkommen
    EU-Parlament kritisiert Flugdaten-Abkommen

    Die Futurezone berichtet über eine Sitzung des EU-Parlaments zur Flugdaten-Affäre: Flugdaten-Prügel für den EU-Kommissar.

    Mit ganz wenigen Ausnahmen kritisierten Abgeordnete aus allen im EU-Parlament vertretenen Fraktionen das Abkommen, und das zum Teil vernichtend. Die Argumentation der Kommission, die persönlichen Daten europäischer Flugpassagiere seien geschützt, sei „haarsträubend absurd“ bzw. „skandalös“, hieß es.

    Interessant ist aber der folgende Absatz:

    Der österreichische Abgeordnete Hubert Pirker [EVP] vertritt ebenso wie Frattini die Position, dass ohne das Abkommen Chaos im Flugverkehr ausbrechen würde. Nach Pirkers Meinung stehen die an den US-Heimatschutz gelieferten Daten unter europäischem Recht. Laut Abkommen müssten die USA damit Anfragen z. B. nach dem österreichischen Datenschutzgesetz beantworten, so Pirker zu ORF.at nach der Sitzung.

    Klingt meiner Meinung nach echt etwas naiv. Ich bin mal gespannt, wie das US-amerikanische Heimatschutzministerium auf Anfragen von europäischen Bürgern reagiert, die Auskunft über die gespeicherten eigenen Daten haben möchten.

    12. Oktober 2006 1
  • : Open Source Strategien für die Wissenschaft
    Open Source Strategien für die Wissenschaft

    Im Rahmen der Berkman Center’s Tuesday Luncheon Series hat Dan Burk von der University of Minnesota Law School über Open Source Strategies für die Wissenschaft gesprochen. Davon gibt es eine MP3-Datei und die Folien.

    In the age of bioinformatics and e‑science, the scientific community is increasingly advocating licensing strategies drawn from open source software development. But the culture and practice of scientific research community differs in significant ways from that of open source coding, posing new legal and cultural challenges to the adoption of open source strategies for science.

    11. Oktober 2006 7
  • : Kein Geld für ODF-Umstellung in Massachusetts?
    Kein Geld für ODF-Umstellung in Massachusetts?

    Der US-Staat Massachusetts löst gerade ganz elegant das Problem der Offenen Standards. Das Parlament beschliesst einfach kein IT-Budget dafür: Massachusetts ohne Budget für ODF-Umstellung .

    Im Januar 2006 wurde im Boston Globe eine Schmutzkampagne gegen Peter Quinn geführt, der daraufhin seinen Rücktritt erklärte. Sein Nachfolger Louis Gutierrez, seit 9. Februar im Amt, trieb die Umstellungspläne weiter voran. Doch da das Parlament kein Budget für die IT für das Jahr 2007 beschlossen hat, muss sich die Regierung nun wieder nach einem neuen CIO umsehen – Gutierrez hat dem Regierungschef seinen Rücktritt angeboten. Gutierrez beklagt in seiner Rücktrittserklärung, dass die Innovation in Massachusetts durch Geldmangel zum Stillstand kommen werde. Sein Rücktritt soll in dreißig Tagen wirksam werden. Nur die Bewilligung eines Budgets könnte den CIO noch einmal zum Umdenken bewegen.

    10. Oktober 2006
  • : Google kauft Youtube
    Google kauft Youtube

    Tagesschau.de hat den Kaiserslauterner Informatik-Professor Hendrick Speck zur Youtube-Übernahme durch Google befragt: Erst „kriminell“, dann „legitim“.

    tagesschau.de: Aus einer amerikanischen Website mit teils illegalen Inhalten wird nach nur eineinhalb Jahren ein Objekt, das für 1,65 Milliarden Dollar den Besitzer wechselt. Mit gerade mal 67 Mitarbeitern. Warum gibt es solche Entwicklungen eigentlich nicht in Deutschland?

    Speck: Das hat unter anderem mit unserem Urheberrecht zu tun. Viele Vertreter aus der deutschen IT-Industrie und Forschung beklagen, dass sich Justizministerin Zypries zum Helfer der Musik- und Filmindustrie hat machen lassen. Das von Zypries eingeführte Gesetz zum digitalen Urheberrecht ist im höchsten Grad innovationsfeindlich. Und ein Unternehmen wie YouTube könnte in Deutschland gar keine eineinhalb Jahre existieren.

    Neben der ganzen Beigeisterung im Netz für die Übernahme, gibt es auch kritische Stimmen. Grietje Bettin, die medienpolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion äusserte sich in einer Pressemitteilung: Google verleibt sich YouTube ein – und wird noch mächtiger.

    Die Konzentrationstendenzen im Medienbereich machen also auch vor dem Internet nicht Halt. Schon jetzt kann man bei Google neben der klassischen Suche nach Internetseiten auch nach Bildern, Nachrichten, digitalen Büchern oder Landkarten suchen, ja sogar die eigene Festplatte durchforsten lassen und vieles mehr. Es scheint kein Onlineangebot zu geben, für das sich Google nicht interessiert. Dieser Entwicklung muss Einhalt geboten werden – es muss endlich anerkannt werden, dass Meinungsmacht auch im Internet existiert!

    Auch aus datenschutzrechtlicher Sicht gehört Google auf die Finger geschaut. Die Krake Google streckt ihre Tentakel immer weiter aus – und noch immer weiß keiner, welche Daten das Unternehmen von Nutzern abfragt und sammelt, ohne dass die Nutzer der Google-Dienste davon wissen. Das Prinzip der informationellen Selbstbestimmung muss aber auch im Internet gelten!

    10. Oktober 2006 3
  • : EU schickt weiter Passagierdaten an USA
    EU schickt weiter Passagierdaten an USA

    Die EU und die USA haben sich bei den Flugdaten geeinigt. Nach Presseberichten haben sich die USA durchgesetzt. Das mit dem Datenschutz auf EU-Level sichern im US-Heimatschutzministerium klingt eher wie ein Witz. Aus Datenschutzsicht ist der Austausch dieser Daten zu diesen Bedingungen weiterhin inakzeptabel.

    tagesschau.de: Fluggastdaten für alle US-Terrorfahnder

    Die EU wollte ein möglichst hohes Maß an Datenschutz gewährleisten. Der Kompromiss sieht nun so aus: Die Fluggesellschaften übermitteln die Daten an das US-Heimatschutzministerium – dort können andere US-Behörden, die mit der Terrorabwehr zu tun haben, Daten einsehen.

    EU-Innen- und Justizkommissar Franco Frattini meint, dass dem Datenschutz ausreichend Rechnung getragen wird: „Wir akzeptieren, dass die Daten an andere Behörden weitergegeben werden – vorausgesetzt, dass sie vergleichbare Standards im Datenschutz haben“.

    Futurezone: Passagierdaten: Sonderfall AUA

    Die Austrian Airlines übermitteln auch weiterhin „nur zehn bis elf“ der bis zu 34 möglichen Daten ihrer Passagiere an die US-Behörden. Ihren ungewöhnlichen Sonderstatus haben sie zusammen mit US-Behörden und Datenschützern ausgehandelt.

    Deutsche Welle: Terrorfahnder bekommen europäische Passagierdaten

    Bisher hatte die US-Grenzschutzbehörde jedoch direkten Zugriff auf die europäischen Buchungscomputer und eine Vielzahl anderer Passagierdaten, die über die vereinbarten 34 hinaus gingen. Eine aktive Datenlieferung der Fluggesellschaften solle dieses „Pull-Verfahren“ nun ersetzen, sagte EU-Justizkommissar Frattini. Das künftige „Push-System“ solle noch vor Jahresende erprobt werden. Demnach müssten die USA künftig eine Anfrage an die Airlines stellen. Zur Änderung des Verfahrens müssten allerdings zunächst Filter in die Computersysteme eingebaut werden.

    Heise: EU und USA einigen sich auf Interimsabkommen beim Passagierdatentransfer

    Darüber hinaus kommt der bis Juni 2007 gültige Vertrag Forderungen von Datenschützern und EU-Parlamentariern ein Stück entgegen. So soll der Transfer der Fluggastdatensätze (Passenger Name Records, PNR) vom so genannten Pull- auf ein Push-Verfahren umgestellt werden. Beim bislang praktizierten System greifen die US-Behörden direkt auf die Buchungssysteme der Fluggesellschaften zu. Künftig müssen sie einen Antrag einreichen, woraufhin ihnen die Airlines die persönlichen Informationen zur Verfügung stellen.

    In einem zweiten Artikel bei Heise gibt es verschiedene Reaktionen: Scharfe Kritik am weiteren Flugdatentransfer in die USA.

    „Die Europäische Union ist in dieser Frage eindeutig dem Druck der USA erlegen“, beklagt Alexander Alvaro (FDP), Koordinator im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des EU-Parlaments. Er habe seine Hoffnung auf einen datenschutzrechtlich ausgewogenen Text nach Bekanntgabe des Verhandlungsergebnisses begraben müssen. Cem Özdemir, der für die Grünen im Ausschuss sitzt, sprach von einer Einigung „auf Kosten der Rechte der Unionsbürger“ und einem „Schlag“ gegen den Datenschutz.
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    Der grüne Bundestagsabgeordnete Omid Nouripour warf den USA im PNR-Streit genauso wie in der SWIFT-Affäre oder bei der geplanten künftigen Übermittlung von TK-Verbindungsdaten eine „ignorante Haltung gegenüber anderen Rechtssystemen vor“. Es brauche im Kampf gegen den Terrorismus nicht nur effektive Strafverfolgung, sondern auch einen effektiven Schutz der Bürgerrechte. Die stellvertretende Vorsitzende der Fraktion der Linkspartei im Bundestag, Petra Pau, empörte sich über eine „Erpressung“ der Datenübermittlung durch die USA, die nun von der EU noch sanktioniert werde. Sie wittert weiter eine prinzipielle Verletzung der Grundrechte der rund 450 Millionen EU-Bürger. Auch das bis Ende Juni 2007 gültige Interimsabkommen sei damit verfassungswidrig. In ihren Bedenken bestätigt fühlt sich überdies die FDP-Bundestagsfraktion: „Die Bundesregierung hat bei den Verhandlungen die Interessen der deutschen Passagiere nicht ausreichend vertreten“, erklärt ihr Parlamentarischer Geschäftsführer, Ernst Burgbacher.

    6. Oktober 2006 3
  • : USA, Google und Meinung&Wahrheit in der Politik
    USA, Google und Meinung&Wahrheit in der Politik

    Zwei interessante Nachrichten, die man wohl zusammen lesen / denken sollte. Zum einen meldet die New York Times, dass ein Konsortium von US-Universitäten an einer „Sentiment Analysis“-Software arbeitet, die automatisch erkennen soll, wenn sich in den Massenmedien weltweit schlechte Stimmung über die USA breit macht. Finanziert wird das Projekt vom Heimatschutz-Ministerium. Es soll helfen, heraufziehende Bedrohungen für die USA zu erkennen. Während manche das nun als „Orwellsche Gedankenpolizei“ bezeichnen, sagen andere „Ist doch klasse, wenn die Regierung besser auf die öffentliche Meinung hört“. Meine Einschätzung: Es kommt drauf an, wie man mit den Meldungen umgeht. Wenn man merkt, das Folter in Guantanamo beim Rest der Welt unbeliebt ist, sollte man solche Praktien beenden und nicht den Rest der Welt als Bedrohung wahrnehmen.

    Die andere Meldung ist eine Vision von Eric Schmidt, Gründer und CEO von Google. Er  prognostiziert, dass es in 5 Jahren eine „Wahrheitsvorhersage-Software“ gibt, die automatisch die Aussagen von Politikern auf ihren Wahrheitsgehalt überprüfen könnte.

    Mir wird zwar Angst und Bange, wenn Googles Computer über „Wahrheit“ entscheiden, aber ich stelle mir gerade vor, dass man das mit der „Sentiment Analysis“ verknüpft. Dann käme wohl etwa raus: „Zeige mir nur diejenige negative Berichterstattung über die USA, die auch wahr ist.“

    5. Oktober 2006 2
  • : Audio: Wendy Seltzer über Broadcast Flag und Chilling Effects
    Audio: Wendy Seltzer über Broadcast Flag und Chilling Effects

    Cory Doctorow hatte Wendy Seltzer in seiner Vorlesung und verlinkt die Audioaufzeichnung auf BoingBoing: Audio of activist lawyer talk on Broadcast Flag and Chilling Effects.

    The audio of Wendy Seltzer’s talk at my USC lecture series is now online. Wendy, an activist lawyer, is the co-founder of Chilling Effects and the Digital Television Liberation Front, two critical projects for defending Internet freedoms. She discussed the ways that „takedown notices“ and the Broadcast Flag proposal threaten the future of PCs and free speech. Wendy is one of the few lawyers who also writes software, and her perspective on this is that of a lawyer and self-taught coder, a great combination for understanding how a sane set of Internet laws would work. Towards the end of the talk, Wendy was joined by Wired News’s Quinn Norton, who talked about her experiences covering the Swedish Pirate Party movement.

    Hier ist die 45MB grosse MP3 mit 1:38:44 Länge.

    5. Oktober 2006
  • : EU Anhörung zu SWIFT
    EU Anhörung zu SWIFT

    Und wieder SWIFT. Von einer Anhörung im Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europäischen Parlaments in Brüssel berichtet die Futurezone: SWIFT: Weitergabe „rechtlich einwandfrei“.

    Der Finanzvorstand von SWIFT, Francis Vanbever, bekräftigte vor dem Ausschuss, sein Unternehmen habe rechtlich einwandfrei gehandelt. Eine rechtliche Überprüfung habe ergeben, dass SWIFT den Zwangsmaßnahmen des US-Finanzministeriums habe folgen müssen. „Wir widersprechen entschieden der Auffassung, SWIFT habe belgisches und EU-Recht nicht eingehalten“, sagte Vanbever. Schließlich seien die Zentralbanken informiert worden.

    Die Europäische Zentralbank wurde zwar informiert, war und ist aber der Meinung, dass sie nur für die „Stabilität des Finanzsystems“ und nicht für Datenschutzfragen und sonstiges zuständig ist. Man weist also die Verantwortung weit von sich – wie übrigens alle beteiligten Regierungen und sonstige Institutionen, die irgendwas mit demokratischer Kontrolle zu tun haben könnten. Europäische Union at it´ s best?

    Während man sich also einig ist, dass eigentlich alles Rechtmässig gelaufen ist, jeder irgendwie informiert war, aber niemand wirklich zuständig, biegt der Bundesdatenschutzbeauftragte um die Ecke: SWIFT-Datenweitergabe verstößt gegen EU-Recht.

    Die durch die EU-Datenschutzrichtlinie definierten Garantien für einen Datentransfer in einen Drittstaat sind seiner Ansicht nach bei der Weitergabe in wesentlichen Punkten nicht gewährleistet gewesen. Dies gelte insbesondere für die unzureichende Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, das Fehlen einer effektiven Datenschutzkontrolle durch eine unabhängige Stelle und die Nichtbeachtung des Rechts der Betroffenen auf Information über die Verwendung ihrer Daten. Vor allem bei Zahlungsüberweisungen, in die ausschließlich europäische Bankkunden involviert waren, bestand Schaar zufolge im EU-Recht keine Rechtsgrundlage für die Praxis des in Belgien beheimateten Servicezentrums.

    4. Oktober 2006