USA

  • : Salon.com über den Kampf um Netzneutralität
    Salon.com über den Kampf um Netzneutralität

    Sehr ausführlich berichtet der Salon.com Artikel „The telecom slayers“ über den politischen Kampf in den USA um Netzneutralität:

    In the Capitol Hill battle over Net neutrality, a ragtag army of grass-roots Internet groups, armed with low-budget videos, music parodies and petitions, have the corporate telecoms, and their allies in Congress, on the run.

    4. Oktober 2006
  • : Opposition Research
    Opposition Research

    Bei Telepolis findet sich ein Artikel über den aktuellen Wahlkampf in den USA: Ein Skandal kommt den Demokraten in den USA zugute. Interessant daran ist ein längerer Abschnitt zum Thema „Opposition Research“, auf deutsch „Gegnerbeobachtung“. Allerdings klingt das in den USA eher nach vielfältigen Abhörskandalen und dem ständigen Überschreiten von Gesetzen zum Schutz der Privatsphäre.

    Das für die Wahlkampfkoordinierung zuständige [extern] National Republican Congressional Committee hat dazu sechs Vollzeitmitarbeiter angestellt, die mehr als 90 Prozent des auf 60 Millionen Dollar veranschlagten Budgets verwenden sollen, um demokratische Bewerber schlechtzumachen. Mit dem Geld wird sogenanntes „opposition research“ betrieben. Freiwillige Parteimitglieder und bezahlte Firmen wühlen in Medien‑, Gerichts‑, Regierungs‑, Versicherungs- und Bankenarchiven nach kompromittierenden Aussagen, nach Fotos, Zahlungen und allerlei wahlkampftechnisch verwertbaren „Verfehlungen“ des gegnerischen Kandidaten und machen sie öffentlich – in Briefwurfsendungen, TV-Werbung und Pressemitteilungen. Der oppositionelle Kandidat soll damit schrittweise unglaubwürdig gemacht und der eigene Kandidat aufgewertet werden. Diese „negative ads“ werden nach Auffassung von Beobachtern im Wahlkampf 2006 eine größere Rolle spielen als in den vergangenen Jahren.

    „Opposition research“ beinhaltet auch Interviews mit Bekannten der anzugreifenden Person oder Enthüllungen über Familienangehörige, die moralische oder finanzielle Verfehlungen begangen haben könnten, und zu „Skandalen“ aufgebauscht werden. Selbst Gerüchte, die nicht beweisbar sind, dienen als Wahlkampffutter, zum Beispiel durch „Informationsweitergabe“ an die örtliche Presse, die dann in indirekter Rede darüber berichtet.

    4. Oktober 2006 1
  • : Copyright Jungle
    Copyright Jungle

    Lesenswert ist der Artikel „COPYRIGHT JUNGLE“ von Siva Vaidhyanathan. Es geht um Google, Copyright Wars und journalistische BErichterstattung darüber.

    And so does our society. Copyright was designed, as the Constitution declares, to “promote the progress” of knowledge and creativity. In the last thirty years we have seen this brilliant system corrupted and captured by the very industries that the old laws fostered. Yet the complexity and nuanced nature of copyright battles make it hard for nonexperts to grasp what’s at stake.
    So it’s up to journalists to push deeper into stories in which copyright plays a part. Then the real challenge begins: explaining this messy system in clear language to a curious but confused audience.

    3. Oktober 2006
  • : SWIFT wird von Ex-CIA kontrolliert?
    SWIFT wird von Ex-CIA kontrolliert?

    Die Futurezone ebrichtet mal wieder über SWIFT und wie Millionen von europäischen Datensätzen in sicheren Händen liegen: Unabhängige Berater von der CIA
    .

    Das heißt, letztlich garantiert die Geschäftsführung der mit der Angelegenheit befassten Beraterfirma Booz Allen Hamilton, dass die CIA, bei der Suchergebnisse erklärtermaßen landen, mit den Datensätzen anschließend nicht macht, was sie will.

    In der Geschäftsführung von Booz Allen Hamilton amtieren nämlich neben dem ehemaligen Direktor der National Security Agency [NSA], Mike McConnell, [Senior Vice President], auch Ex-CIA-Chef James Woolsey [Vice President] und noch vier weitere Mitglieder, die hochrangige Posten in der US-Geheimdienstszene innehatten.

    Klingt super vertrauenswürdig, fast schon vertrausenswürdiger als so ein (europäischer) Datenschützer.

    Diese „unabhängige“ Beraterfirma wacht also über die korrekte Behandlung der letzlich an die CIA übermittelten Datensätze internationaler Finanztransaktionen, unter denen sich auch eine Menge europäischer Daten befinden. Über die Verwendung dieser Datensätze hat SWIFT – wie man selbst erklärt – keinerlei Kontrolle mehr.

    Mehr über den SWIFT-Abhörskandal, wo europäische Banken millionenfach Datensätze europäöischer Kunden in die USA transferiert haben, findet sich hier.

    Update:

    In Österreich läuft irgendwie viel mehr in Sachen SWIFT als hie rin Deutschland. Wieder hat die Futurezone einen Artikel dazu veröffentlicht: SWIFT: Druck auf die Bundesregierung.

    Jetzt wird die SPÖ als Wahlsieger etwas lauter und der SPÖ-Konsumentenschutzsprecher Johann Maier kritisiert die Bundesregierung scharf:

    Es sei unbestritten, so Maier, dass es sich hier um einen der größten Datenschutzskandale aller Zeiten handle. Konkret wolle er wissen „wie viele Bankkunden in Österreich betroffen sind und wie man derartige Praktiken in Zukunft verhindern kann“.

    3. Oktober 2006 2
  • : HD Video – Bad For Consumers, Bad For Hollywood
    HD Video – Bad For Consumers, Bad For Hollywood

    Coy Doctorow hat in der Informationweek eine Kolumne zum Thema HDTV geschrieben: Opinion: High-Definition Video–Bad For Consumers, Bad For Hollywood

    But unless these screens are built with crippleware HDMI or DVI interfaces, they won’t be able to receive high-def signals. DRM standards call these legacy screens, and treat them as second-class citizens. All this may be enough to scuttle HD’s future. Let’s hope so, for Hollywood’s sake.

    Because, you see, HD is also poison for the entertainment industry’s own products. The higher the resolution, the harder it is to make the picture look good. Standard-def programs on high-def screens look like over-compressed YouTube videos, and when you get a high-def program shot by traditional directors, it looks even worse, every flaw thrown into gaudy relief. Have a look at the HD-native episodes of Friends some day – it’s all gaping pores, running pancake makeup, caked-on hairspray, and freakishly thin bodies with giant, tottering heads.

    28. September 2006
  • : Der US-Botschafter in Brüssel
    Der US-Botschafter in Brüssel

    Schon mal was von C. Boyden Gray gehört? Das ist der US-Botschafter in Brüssel, der zuletzt von der EU-Kommission eine freundlichere Behandlung von Microsoft im Kartellverfahren wünschte. Und wie der Inquirer jetzt berichtet, ist der Herr auch ganz unbefangen an die Sache gegangen: Bevor er nämlich Botschafter wurde, war er Anwalt. Und arbeitete u.a. als Lobbyist für Microsoft:

    Sein Job war es, die Borgs von den Kartell-Vorwürfen der US-Regierung reinzuwaschen. Klingelts? Nein, es scheppert sogar, denn als Diplomat wurde er Mitglied der konservativen Lobby-Gruppe „Citizens for a Sound Economy“, kurz CSE. Zufällig erhält diese eindeutige Gruppierung eine Menge Bargeld von Microsoft, die an einer starken Ökonomie ohne einengende Regeln sehr interessiert sind. Wie unauffällig.

    Was für ein Zufall…

    28. September 2006 1
  • : US: Patent- und Urheberrechtsgesetzgebung in Versform
    US: Patent- und Urheberrechtsgesetzgebung in Versform

    Etwas verrückt: Hier hat jemand den „U.S. Patent Code“ und den „U.S. Copyright code“ in Versen beschrieben.

    Das klingt dann so:

    102

    Copyright is for writings,
    Music, dance, drama,
    Movies, buildings everywhere
    Even Alabama

    103

    Copyright applies even
    When you’re deriving
    From copyrighted works
    And no, I ain’t jiving

    104

    Copyright applies to works
    From any countries
    Assuming they’re smart enough
    To sign the right treaties

    28. September 2006
  • : SWIFT im Deutschen Bundestag
    SWIFT im Deutschen Bundestag

    Es gibt neues vom SWIFT-Skandal. Die Bundesregierung hat in Form des Budnesfinanzministeriums auf Antrag der Grünen im Finanzausschuss des Bundestages heute zu den Vorwürfen Stellung genommen. Der Live-Blog Dienst unseres Parlamentes, „Heute im Bundestag“, berichtet ausführlich darüber: Bundesregierung per E‑Mail über Datenweitergabe bei „Swift“ informiert. Das Bundesfinanzministerium will erst durch eine E‑Mail (!) des US-Finanzministeriums vom 22. Juni dieses Jahres erstmals erfahren haben, dass „Swift“, das internationale Nachrichtensystem über den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr, Daten an US-Behörden weitergegeben hat.

    Allerdings frage ich mich, warum der ehemalige deutsche Bundesbankpräsident Ernst Welteke schon im Jahre 2002 davon erfahren hat und der Bundesregierung nicht davon berichtete:

    Weiter heißt es darin, durch Veröffentlichungen von US-Medien sei bekannt geworden, dass sich verschiedene US-Behörden, darunter die CIA, seit dem 11. September 2001 Zugang zu den Zahlungsverkehrsdaten der „Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication“ (Swift) verschafft hätten, um diese Daten auszuwerten. Ziel sei es, dadurch die Finanzierung des Terrorismus zu bekämpfen. US-Behörden hätten dazu nach dem 11. September auf der Grundlage von Beschlagnahmeanordnungen mehrfach Transaktionsdaten von „Swift“ angefordert. Inzwischen sei geklärt, so die Regierung, dass „Swift“ diese Daten auf Anfrage herausgegeben und US-Behörden zur Auswertung überlassen habe, ohne dass es zu einer Vollstreckung der Beschlagnahmeanordnungen, zu einer richterlichen Überprüfung und einer nachträglichen Information der Swift-Nutzer, zu denen auch die deutschen Kreditinstitute gehörten, gekommen sei. „Swift“ selbst habe die Datenweitergabe als rechtmäßig bezeichnet. Sie sei erfolgt, um nicht gegen US-Recht zu verstoßen und damit Sanktionen zu vermeiden. Bereits im Juli 2002 sei der damalige Bundesbankpräsident bei einem Treffen der Notenbankgouverneure von einem Vertreter des US-Finanzministeriums über die Herausgabe von „Swift“-Daten an US-Behörden informiert worden, so die Regierung weiter.

    Und wie ist das mit der Wirtschaftsspionage?

    Bislang gebe es keine Erkenntnisse, inwieweit auch Daten deutscher Bankkunden vom Datenabfluss bei „Swift“ betroffen waren. Nach Darstellung der Regierung im Ausschuss sind die Datenmengen bei „Swift“ auf zwei Server in den USA verteilt. Die USA behielten sich den Zugriff auf den gesamten Datensatz vor, auch wenn keine Person in den USA selbst betroffen sei. Nach Auffassung der Regierung ist die rechtliche Situation in der EU nicht kompatibel mit der in den USA, sodass es zu „Verwerfungen“ komme. Auf eine Frage aus der Unionsfraktion teilte sie mit, der Vorwurf der Wirtschaftsspionage stehe im Raum und sei auch mit Vertretern des US-Finanzministeriums besprochen worden. Von US-Seite werde diese Gefahr aber nicht gesehen.

    Das ist ja schön, dass die USA keine Gefahr darin sehen, dass sie eventuell Wirtschaftsspionage mit europäischen Daten betreiben könnten. Irgendwie klingt dieser Satz etwas naiv, oder?

    27. September 2006
  • : Passagierdaten an die USA: Ab 1. Oktober illegal („jetzt aber wirklich“)
    Passagierdaten an die USA: Ab 1. Oktober illegal („jetzt aber wirklich“)

    Der Bundesdatenschutzbeauftragte weist darauf hin, dass die Weitergabe von Flugpassagierdaten an die USA nur noch bis zum 30. September auf legalem Wege erfolgen kann. Dann endet die Übergangsfrist, die der Europäische Gerichtshof den Regierungen in seinem Urteil im Mai gesetzt hatte. Wenn vorher keine Einigung mehr zwischen EU und USA zustandekommt, ist die Weitergabe ab Sonntag illegal. Naja, irgendwie war sie das die ganze Zeit, aber dann verbietet es auch der Gerichtsbeschluss.

    Die Übermittlung von Daten dürfte ab dem 1. Oktober nur fortgesetzt werden, wenn die für die Luftfahrtunternehmen jeweils zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden eine entsprechende Genehmigung erteilten. Dies setzt die Feststellung eines angemessene Datenschutzniveaus voraus.
    Für eine Übermittlung von Passagierdaten an die USA über den 30. September 2006 hinaus müssen insbesondere die folgenden Voraussetzungen gegeben sein:
    · Die von den US-Behörden gegenüber der EU gegebenen Zusicherungen („Undertakings“) müssen weiterhin gewährleistet sein.
    · Die Umstellung auf ein aktives Übermittlungsverfahren von „pull“ zu “push“ hat unverzüglich zu erfolgen, da die technischen und organisatorischen Voraussetzungen hierfür inzwischen gegeben sind.
    · Alle Passagiere sind darüber zu unterrichten, welche Daten zu welchen Zwecken an die US-Behörden übermittelt werden und dass diese Übermittlung möglicherweise ab dem 1. Oktober 2006 ohne europaweit geltende Rechtsgrundlage erfolgt.

    27. September 2006 2
  • : Taskforce USA/D für mehr Internetüberwachung
    Taskforce USA/D für mehr Internetüberwachung

    Na prima: Deutschland und USA vereint für schärfere Internetüberwachung

    Deutschland und die USA wollen die gemeinsamen Bemühungen im Kampf gegen den Terrorismus mit der Einrichtung einer „Task Force“ verstärken. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und sein US-Kollege, der für die „Homeland Security“ zuständige Michael Chertoff, haben sich bei dem am heutigen Dienstag fortgesetzten USA-Besuch Schäubles in Washington auf die Gründung einer Sondereinheit verständigt. Mit der Task Force soll die Kontrolle des Datennetzes und der Informationsaustausch zwischen Sicherheitsbehörden intensiviert werden.

    Über die genauen Befugnisse der Geheimdienste und Ermittler im Rahmen der neuen transatlantischen Initiative halten sich Schäuble und Chertoff bislang bedeckt. Unklar blieb etwa, ob sich der vereinbarte Informationsaustausch auch auf Internet- und Telefondaten beziehen soll, die ihm Rahmen der EU-Richtlinie zur verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung künftig von Anbietern mindestens sechs Monate lang aufbewahrt werden sollen.

    26. September 2006
  • : AOL wegen Veröffentlichung von Suchanfragen verklagt
    AOL wegen Veröffentlichung von Suchanfragen verklagt

    War eigentlich nur eine Frage der Zeit, bis Betroffene AOL wegen der Veröffentlichung von Suchanfragen verklagen. Nun ist es soweit, wie Heise berichtet: AOL wegen Veröffentlichung von Suchanfragen verklagt

    Drei AOL-Kunden haben beim District Court for the Northern District of California ein Sammelklageverfahren gegen ihren Provider beantragt. Sie beschuldigen laut Klageschrift (PDF-Datei) das Unternehmen, ihre Privatsphäre verletzt zu haben, indem es Ende Juli ohne Einverständnis der Betroffenen Suchanfragen im Internet veröffentlicht hat. Die Kläger verlangen für alle betroffenen AOL-Kunden Schadensersatz. Es sei die erste Klage aus diesem Anlass, schreibt die vertretende Kanzlei.

    26. September 2006 1
  • : USA: Mehr als tausend Regierungs-Notebooks vermisst
    USA: Mehr als tausend Regierungs-Notebooks vermisst

    Das amerikanische Handelsministerium musste auf Anfrage des US-Kongresses den Bestand der rund 30.000 Staats-Notebooks überprüfen, die im Jahre 2001 bei einer Inventur aufgenommen wurden: US-Ministerium vermisst mehr als 1000 Laptops.

    Die schlechte Nachricht ist, dass die Untersuchung 1137 verloren gegangene Notebooks zu Tage lieferte. Die gute Nachricht ist aber, dass nur 249 davon personenspezifische Bürgerinformationen enthielten, die anscheinend durch verschiedene Sicherheitsmaßnahmen wie Passwörter oder Verschlüsselung geschützt waren.

    Aber die Daten soll niemand missbraucht haben, denn:

    Carlos Gutierrez vom Handelsministerium sagte US-Medien, der Verlust an Computern sei zwar hoch, aber der Missbrauch von Daten sei unwahrscheinlich. «Uns ist kein Fall bekannt indem persönliche Informationen unrechtmäßig genutzt wurden. Trotzdem bedauern wir die Verluste und halten die hohe Anzahl derer für inakzeptabel. Die Nachforschungen haben ergeben, dass der Inventar-Diebstahl schon Jahre andauert.»

    Einige Ministerien lieferten keine Zahlen, die Dunkelzahl dürfte daher noch etwas höher liegen.

    25. September 2006 1
  • : Macht das Internet im Jahr 2020 die Welt besser oder schlechter?
    Macht das Internet im Jahr 2020 die Welt besser oder schlechter?

    Das US-Forschungszentrum Pew Internet & American Life Project hat 742 Experten aus den Bereichen Politik, Wirtschaft und Technologie u.a. dazu befragt, ob das Internet im Jahr 2020 die Welt besser oder schlechter machen wird (Future of Internet II – PDF). Die Futurezone berichtet: Das Internet im Jahr 2020.

    Mehr als die Hälfte der Befragten (52 Prozent) sehen im Internet eine Möglichkeit Chancengleichheit zwischen den Menschen zu schaffen und allen Zugang zu Informationen zu bieten.

    Dieser Meinung bin ich auch, allerdings braucht es die passenden politischen Rahmenbedingungen, damit aus einer „Möglichkeit“ auch Realität wird. Die Chance ist dazu da, den politischen Willen sehe ich noch nicht wirklich.

    58 Prozent der Befragten rechnen jedoch auch damit, dass Technikverweigerer Anschläge auf das Netz verüben werden. 35 Prozent sehen darin keine Gefahr.

    Die militanten Technikverweigerer hatte ich noch nicht auf dem Schirm.

    Ansonsten ist das noch interessant:

    Über die Folgen der damit einhergehenden zunehmenden Transparanz der Daten der Bürger herrschen geteilte Meinungen. 49 Prozent sehen diese als negativ an. 46 Prozent sehen dabei keine Probleme.

    Update: Bei ars technica finden sich noch andere Aspekte der Studie: Experts believe the future will be like Sci-Fi movies.

    25. September 2006 1
  • : Dave Farber und die Netzneutralität
    Dave Farber und die Netzneutralität

    Die Futurezone hat den US-Netzwerkarchitekten und Kommunikationsprofessor Dave Farber getroffen und ihn zu Netzneutralität befragt.

    Was also die „Net Neutrality“ angehe, so sei die Situation von AT&T mit jener der deutschen Telekom sehr gut vergleichbar, die ihr neues Glasfasernetz erklärtermaßen nicht für andere Service-Anbieter öffnen will. Dass in Europa immer wieder diskutiert werde, durch Abspaltung des „Services“-Bereichs von der Netzwerk-Infrastruktur bei Quasi-Monopolen mehr Chancengleichheit für alle Anbieter von Kommunikationsdiensten zu erreichen, „macht sehr viel Sinn“ sagt Farber.

    Das europäische Instrumentarium der EU-weiten Telekom-Regulationsbehörden sei an sich gut genug, dass so ein Unterfangen erfolgreich sein könnte. Und in den USA? „In den USA wird das nicht funktionieren“, sagt Farber. Dort sei es allenfalls sinnvoll, über die Gerichte einzugreifen, denn die Judikatur arbeite generell wesentlich effizienter als die Regulationsbehörde FCC.

    25. September 2006
  • : Brüssel bestätigt: USA erhalten Zugriff auf vorratsgespeicherte Kommunikationsdaten
    Brüssel bestätigt: USA erhalten Zugriff auf vorratsgespeicherte Kommunikationsdaten

    Pressemitteilung vom 20.9.2006

    In einer schriftlichen Stellungnahme vom 15.09.2006 bestätigt Innenkommissar Frattini, auf Vorrat gespeicherte Kommunikationsdaten „können im Rahmen bestehender Rechtshilfeabkommen in Strafverfahren ausgetauscht werden“, unter anderem mit den USA. Besorgte Europaabgeordnete hatten bei der Kommission nachgefragt, ob Gerüchte zutreffen, wonach die USA um Zugriff auf die Kommunikationsdaten aller EU-Bürger gebeten hätten. Einer EG-Richtlinie vom März 2006 zufolge soll ab Mitte 2007 EU-weit über einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren gespeichert werden, wer mit wem per Telefon, Handy oder Email in Verbindung gestanden hat.

    „Frattini macht dankenswerterweise deutlich, dass die Bundesregierung bereit ist, die Privatsphäre aller EU-Bürger an die US-Geheimdienste zu verscherbeln. Aus ähnlichen Skandalen der jüngsten Zeit hat man offenbar nichts gelernt. Einmal mehr wird den USA die Möglichkeit zur Wirtschaftsspionage auf dem goldenen Tablett serviert“, sagte der Politikwissenschaftler Ralf Bendrath vom Netzwerk Neue Medien. „Die heimliche Auswertung europäischer Kontobewegungen durch US-Geheimdienste im Rahmen von SWIFT, die vom Europäischen Gerichtshof für illegal erklärte Weitergabe von Flugpassagierdaten, oder auch die flächendeckende US-Abhöraktion in Europa mit dem Echelon-System zeigen, dass sich hier eine verhängnisvolle Tradition der transatlantischen Überwachung herausgebildet hat. Wir werden das nicht weiter dulden“, ergänzte der Datenschützer und FIfF-Vorstand Werner Hülsmann. „Schon bei den Flugpassagierdaten ist nicht mehr nachvollziehbar, wie diese genutzt werden“, so Twister (Bettina Winsemann) von STOP1984. „Ob sie nun in das US-amerikanische Passagierüberwachungssystem CAPPS eingeflossen sind oder nicht, konnte nie eindeutig geklärt werden. Sind die privaten Kommunikationsdaten erst einmal über den großen Teich gewandert, wird die informationelle Selbstbestimmung der Bürger letztendlich ebenso zur Farce wie die Sicherheit europäischer Firmengeheimnisse.“

    Die nun vorliegende Stellungnahme der EU-Kommission widerlegt das Versprechen von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, die Kommunikationsdaten würden nur zur Verfolgung schwerer Straftaten und nur aufgrund richterlicher Genehmigung genutzt werden. Tatsächlich sollen den Plänen der Bundesregierung zufolge die Datenbestände einer Vielzahl von Stellen offen stehen:

    • den Strafverfolgungsbehörden für Ermittlungen wegen allen „erheblichen“ oder „mittels Telekommunikation begangenen“ Straftaten,
    • den Geheimdiensten, und zwar ohne richterliche Genehmigung,
    • ausländischen Staaten, ebenfalls ohne richterliche Genehmigung und ohne Kontrolle über die Weiterverwendung der Daten,
    • der Musikindustrie zur Verfolgung „offensichtlicher Rechtsverletzungen“ im Internet, insbesondere zum Vorgehen gegen private Tauschbörsennutzer.

    Das Bundesjustizministerium arbeitet derzeit an einem Gesetzentwurf zur Einführung einer Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. Das von der Justizministerin persönlich vorangetriebene Vorhaben bekommt jedoch zunehmend Gegenwind. Dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg liegt seit Juli eine Nichtigkeitsklage gegen die Brüsseler Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vor. Die Opposition im Deutschen Bundestag will die Regierung auffordern, den Ausgang dieser Klage abzuwarten, bevor eine Entscheidung getroffen wird. Für ein solches Moratorium haben sich mit Siegfried Kauder (CDU) und Jörg Tauss (SPD) auch erste Politiker der Koalition ausgesprochen.

    „Die Vorratsdatenspeicherung privatester Kommunikationsdaten widerspricht jeglicher Verhältnismäßigkeit und würde sich verheerend auf die Meinungsfreiheit auswirken,“ warnte die Bürgerrechtlerin Twister (Bettina Winsemann). „Gespräche mit der Telefonseelsorge, mit Anwälten, mit Presseinformanten – all dies würde für die zugriffsberechtigten Personen und Behörden ein offenes Buch werden. Die Speicherung von Geschäftskontakten würde auch der Wirtschaftsspionage Tür und Tor öffnen.“ (…) Verschiedene Bürgerrechts- und Datenschutzverbände rufen unterdessen zu einer „Demonstration gegen Sicherheits- und Überwachungswahn“ am 20. Oktober in Bielefeld auf (www.freiheit-statt-angst.de). Am gleichen Tag werden dort die diesjährigen Big Brother Awards verliehen. (…)

    Der gesamte Text | erste Reaktion bei heise

    21. September 2006 10
  • : Diebold Antwort auf Princeton Wahlcomputer-Studie
    Diebold Antwort auf Princeton Wahlcomputer-Studie

    Der US-Wahlmaschinen Hersteller Diebold hat auf die Princeton-Studie von Ed Felten & Co geantwortet.

    Tenor der Diebold-Antwort: „Es wurde alte Software untersucht, es gibt längst neuere Versionen“.

    Antwort von Ed Felten im Freedom-to-tinker-Blog: Die von ihnen analysierte Software wurde bei den vergangenen Wahlen eingesetzt und Diebold verkündete, dass sie absolut sicher sei.

    20. September 2006 3
  • : Interview mit Hal R. Varian
    Interview mit Hal R. Varian

    Golem hat auf der Wizards of OS 4 ein Interview mit Professor PhD Hal R. Varian gemacht, der Ökonom an der Universität Berkely ist und im Bereich Informationsökonomie als einer der bekanntesten Köpfe weltweit zählt. Ich war von seiner Keynote auf der WOS4 eher enttäuscht und hatte mir mehr erwartet. Er hat mal vor zehn Jahren das Buch „Information rules“ geschrieben, was wohl ein Bestseller war. Im Rahmen seiner Keynote stellte er dann eigentlich nur sich vor und wie toll er einige Sachen vor zehn Jahren vorhergesehen hat. Und was er eigentlich vorgesehen hätte, aber irgendwie doch nicht in das Buch geschrieben hat. Naja. Da hatte ich mir doch eher etwas Ausblick in die Zukunft versprochen, als einen Blick zurück auf zehn Jahre Internetentwicklung samt Unmengen Eigenlob. Aber in dem Interview bei Golem gibt es mehr Aussagen von ihm und es ist interessanter als seine Keynote war: Interview: Das Urheberrechtssystem ist skandalös ineffizient.

    Golem.de: Betrachten wir einen anderen Aspekt des Urheberrechts: Tauschbörsen und Filesharing. Die Inhalte-Industrie auf der einen Seite spricht in diesem Zusammenhang von Piraten, die Musik stehlen, während Tauschbörsen-Nutzer oft argumentieren, es werde niemandem etwas weggenommen, die Werke, die sie sich per Filesharing beschaffen, hätten sie ohnehin nicht gekauft. Gibt es aus ökonomischer Sicht einen Unterschied zwischen geistigem und physischem Eigentum?

    Varian: Nun, geistiges Eigentum ist immer ein Kompromiss, denn wie Sie richtig anmerken: Einmal erstellt sind die direkten ökonomischen Kosten der Reproduktion praktisch null. Manche Werken bedürfen aber einiger Anreize, damit sie überhaupt entstehen. Wie man aber weiß, erhalten die eigentlichen Urheber oft nicht sehr viel für die Schaffung ihrer Werke, ihre Motivation hat nicht primär etwas mit ökonomischen Anreizen zu tun. Aber ein großer Teil der Infrastruktur, also derer, die Urhebern die Tür zu den Märkten öffnen, wollen in der Regel finanziell vergütet werden. Meiner Meinung nach bedarf es daher geistiger Eigentumsrechte, nur das aktuelle System ist zu extrem in dieser Hinsicht. Schaut man in die Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika, findet man in Bezug auf geistiges Eigentum dort die Formulierung „für eine begrenzte Zeit“. Die Frage ist nun, was ist mit einer „begrenzten Zeit“ in diesem Zusammenhang gemeint? Ich denke, die Antwort ist ganz einfach: 14 Jahre. Dies war damals die vorgesehene urheberrechtliche Schutzfrist. Ich glaube nicht, dass damit 95, 75 oder auch 28 Jahre gemeint sind.

    19. September 2006
  • : Diebold-Wahlcomputer mit Hotelbar-Schlüssel öffnen?
    Diebold-Wahlcomputer mit Hotelbar-Schlüssel öffnen?

    Edward Felten berichtet mal wieder über den „Running Gag“ der Diebold Wahlmaschinen. Wie bei den in Deutschland eingesetzten Wahlcomputern haben diese auch ein fast unüberwindbares Sicherheitsfeature, um die MemoryCard zu schützen. Aber auch nur fast, denn anscheinend kann man die Teile mit einem gewöhnlichen Schlüssel von einer „Hotel Minibar“ öffnen.

    Like other computer scientists who have studied Diebold voting machines, we were surprised at the apparent carelessness of Diebold’s security design. It can be hard to convey this to nonexperts, because the examples are technical. To security practitioners, the use of a fixed, unchangeable encryption key and the blind acceptance of every software update offered on removable storage are rookie mistakes; but nonexperts have trouble appreciating this. Here is an example that anybody, expert or not, can appreciate:

    [via]

    18. September 2006 5
  • : ORF-Matrix über Politik des Open Source
    ORF-Matrix über Politik des Open Source

    Die ORF-Radiosendung „Matrix“ berichtete gestern Abend über „Politik des Open Source – Erste Versuche“.

    Die Politik und insbesondere das traditionelle Parteiensystem zeigen sich widerstandsfähig gegen Ideen, Impulsen und Partizipation von außen und seitens einfacher Bürger – ein Paradoxon, ist es doch das erklärte Ziel der Demokratie, den Bürgern ein Mitbestimmungsrecht zu geben.

    Würde die gerne hören – Hat die jemand aufgezeichnet?

    Interessant sind die beiden Links:

    BoingBoing: Mitch Kapor: Politics is Architecture, and Architecture is Politics.
    Douglas Rushkoff – Open Source Democracy (PDF)

    Ich sitze auch gerade an einem längeren Artikel zum Thema „Open Source Politik“, der aber wohl noch etwas Zeit braucht.

    18. September 2006 1
  • : Microsofts „Open Specification Promise“ – was meint die Community?
    Microsofts „Open Specification Promise“ – was meint die Community?

    Microsoft hat auf der Digital ID World, die gerade in Santa Clara stattfindet, ein Versprechen abgegeben: das „Open Specification Promise“. Es beinhaltet angeblich, dass die Firma bei bestimmten technischen Spezifikationen, für die Microsoft offenbar in den USA geistige Eigentumsrechte hält, verbindlich und in alle Zukunft davon absieht, Ansprüche wie Lizenzgebühren oder anderes geltend zu machen.

    You don’t need to sign a license or communicate anything to anyone. Just implement. Further, you don’t need to mention or credit Microsoft. And you don’t need to worry about encumbering people who use or redistribute or elaborate on your code – they are covered by the same promise.

    Das ganze wurde als großer Schritt in die richtige Richtung gepriesen. Lawrence Rosen, Autor von “Open Source Licensing: Software Freedom and Intellectual Property Law”, schrieb, dass die Open Source Community damit die Entwicklungen von MS ohne Probleme in eigenen Produkten implementieren könne, weil die OSP mit Freien und Open-Source Lizenzen kompatibel sei. Auch von RedHat, Doc Searls und anderen Szene-Größen kamen entsprechende Kommentare.

    Die von dem Versprechen betroffenen Technologien sind vor allem im Bereich digitales Identitäts-Management angesiedelt. Microsoft war hier vor einigen Jahren mit dem Single-Sign-On Dienst „Passport“ grandios gescheitert und bemüht sich mit dem Nachfolger „InfoCards/Cardspace“ massiv um Akzeptanz in der Open-Source-Gemeinde.

    Da ich mir seit einer Weile die Entwicklungen zum digitalen Identity-Management mit Interesse ansehe und Microsoft mit Infocards/Cardspace hier hohe Erwartungen mit hohen Glaubwürdigkeits-Anstrengungen verbindet, würde mich die genaue rechtliche Bedeutung dieses Versprechens sehr interessieren. Es ist in leider in unerträglichem Legalesisch verfasst. Gibt es schon menschenlesbare Einschätzungen aus der Juristenfraktion? Bitte melden, ich wäre sehr dankbar über jedes Feedback in dieser Richtung.

    15. September 2006