An diesem Beispiel kann mans ehen, weshalb ein Auskunftsrecht für Rechteinhaber im Rahmen der Enforcement-Richtlinie (wahlweise Telemediengesetz) eine schlechte Idee ist: Kinderporno-Razzia nach IP-Verwechslung in falschem Haushalt. In den USA erhielt eine Farmerfamilie wegen Verdachts auf Kinderpornographie eine Hausdurchsuchung und alle Computer wurden beschlagnahmt. Aber nicht nur das, gleichzeitig erhielten sie noch prominenten Besuch:
Denn plötzlich stand eine Einsatztruppe der Polizei mit Basketball-Star Shaquille O’Neal (Miami Heat) auf der Matte, durchsuchte das Haus der Familie in Gretna (US-Bundesstaat Virginia) und beschlagnahmte Computer, DVDs und Videos. Der Verdacht: Besitz von Kinderpornografie.
[…]
Der Provider hatte sich in der Zeit geirrt und so fälschlich den Anschluss der Farmerfamilie angegeben. Daraufhin stand Shaquille O’Neal im Wohnzimmer. Dass ausgerechnet der NBA-Star an der Razzia beteiligt war, ist nur eine weiteres groteskes Detail einer tragischen Verwechslung.
In Deutschland könnte dann zukünftig mal die Filmindustrie mit der GVU und $Promi vor der Tür stehen, Computer beschlagnahmen und nachher feststellen, dass sie im falschen Haus waren.
Wie ist das eigentlich, wenn im Rahmen einer solchen „versehentlichen“ Durchsuchung illegales Material gefunden wird (auf seeeeehr vielen Computern dürften zumindest ein paar MP3s aus zweifelhaften Quellen vorhanden sein) – darf das dann in einem Prozess gegen den Besitzer verwendet werden? Oder wäre es als Beweismittel unzulässig, weil der Durchsuchungsbefehl nicht rechtens war?