Urheberrecht

  • : Wissenschaft auf der Seite von Grokster
    Wissenschaft auf der Seite von Grokster

    In einem Gutachten, dass gestern dem US Supreme Court vorgelegt wurde, hat eine Gruppe amerikanischer Wissenschaftler sich klar auf die Seite der P2P-Tauschbörsen gestellt.

    Die Wissenschaftler sind der Überzeugung, dass ein Verbot der Tauschbörsen durch den Supreme Court sich allgemein negativ auf die technologische Entwicklung auswirken wird. Ein Urteil im Sinne der Unterhaltungsindustrie würde neue Technologien von der Billigung durch die Inhaber der Urheber abhängig machen. Wenn dann noch – wie heute schon häufig der Fall – die Distributionswege auch durch die Rechteinhaber kontrolliert wird, dann ist mit einer solchen Billigung gar nicht erst zu rechnen.

    Bleibt zu hoffen, dass die Richter den Argumenten der Wissenschafler im weiteren Verfahren auch Gehör schenken.

    (via intern.de)

    2. März 2005
  • : Next Try: Montag sind Softwarepatente wieder als A‑Item im Fischereiausschuss!
    Next Try: Montag sind Softwarepatente wieder als A‑Item im Fischereiausschuss!

    Sie versuchen es immer wieder. Nachdem heute das EU-Parlament endgültig bei der Softwarepatente-Richtlinie für einen Neustart gestimmt hat, ist die Richtlinie erneut auf der Tagesordnung für den Fischereirat der EU-Agrarminister am kommenden Montag. Und wieder als A‑Item, d.h. es ist eine Abstimmung ohne Diskussion. So funktioniert Demokratie in Europa…

    Bevor jetzt wieder alle bei Frau Künast anrufen: Das Verbraucherschutzministerium stimmt da nicht ab. Wenn der Punkt aufgerufen wird, übernimmt das federführende Justizministerium die Abstimmung für die deutsche Regierung. Also ist ein freundlicher Protestanruf, eine E‑Mail oder ein Fax im Bundesjustizministerium, im Kanzleramt und bei der SPD-Parteizentrale strategisch sinnvoller.

    Update:

    Anscheinend ist es doch noch nicht so klar, ob am Montag im Fischerei-Ausschuss Softwarepatente erneut ein A‑Item sind.

    Heise berichtet auch über die Konfussion.

    B‑Punkt jetzt! – Bananen für BMJ

    Der FFII war gestern mal wieder kreativ und hat sich die folgende Aktion ausgedacht:

    Zusätzlich bietet sich die Aktion „B‑Punkt jetzt! – Bananen ans BMJ“ an. Alles Nötige findet man heute noch im eigenen Briefpostkasten (Stichwort: Freipaket-Freitag) und im Supermarkt.

    24. Februar 2005
  • : Mehr zum Broadcast-Flag Verfahren
    Mehr zum Broadcast-Flag Verfahren

    Hier mal mehr Infos zum Broadcast-Flag Verfahren in den USA, welches über die Zukunft des digitalen Fernsehens entscheiden könnte:

    Sehr ausführlich geht das The Liminousvoid Weblog auf die Gerichtsverhandlung ein:

    A “broadcast flag” is basically a switch or encoding in a digital television signal that tells the receiver of the signal some features of the rights that the broadcaster is claiming, particularly the right to copy or rebroadcast the signal. The FCC issued a ruling that all consumer electronic devices, including PC’s, would have to respect a digital broadcaster’s flag settings when it came to redistribution — though not copying — of content.

    The ALA is concerned that this will stifle the use of broadcast works — like normal TV shows, in distance learning programs over the internet. More broadly, this scheme makes an end run around fair use: if it were legal for you to send a sample of a TV program to a friend in order to discuss it, you wouldn’t be able to. It also captures the public domain, as public domain materials that had a broadcast flag wouldn’t be able to be rebroadcasted. Lastly, everyone is concerned that this scheme could mean the regulation — and requirement of prior governmental approval — of any consumer device that reads digital TV signals: including PC’s and even open-source/free software.

    Es folgt eine Auflistung der Argumentation, die vor Gericht von beiden Seiten verwendet wurde.

    Dann gibts noch folgende Links, die interessant sind:

    Ars Technica: Broadcast flag could be on thin ice

    USA-Today: U.S. appeals court debates anti-piracy TV technology

    EFF: Challenging the Broadcast Flag in Court

    Urheberrecht.org: Anwaltsgruppe geht gegen geplante Verordnung zum Schutz digitaler Inhalte vor

    Und nun gibts auch den passenden Heise-Artikel dazu: „Richter kritisiert US-Regulierer wegen Kopierschutzmerkmal für Digital-TV

    Die US-amerikanische Regulierungsbehörde Federal Communications Commission (FCC) hat nach Meinung von Richtern des Court of Appeals for the D.C. Circuit ihre Kompetenzen überschritten, als sie Ende 2003 festlegte, dass die Hersteller von digitalen TV-Receivern ab Juli 2005 bei ihren Geräten das Auswerten des Broadcast Flag ermöglichen müssen. Bürgerrechts‑, Datenschutz- und Bibliotheks-Organisationen waren gegen diese Bestimmung vor Gericht gegangen. Die Richter Harry Edwards und David Sentelle sagten laut US-Medienberichten, zwar habe die Unterhaltungsindustrie zu Recht Bedenken, Filme in hoher Qualität ohne Schutz vor möglichen Urheberrechtsverletzern auszusenden, doch habe die FCC hier keine Weisungsbefugnis.

    23. Februar 2005
  • : Eindämmung von Filesharing durch Unterrichtsmaterialien?
    Eindämmung von Filesharing durch Unterrichtsmaterialien?

    Die Musikindustrie in Österreich sieht eine „Trendwende“ im Kampf gegen Filesharing. Scheint sich jetzt zur allgemeinen Kommunikationsstrategie in den westlichen Ländern zu entwickeln, in Deutschland wird das durch die Musik- und Filmindustrie seit einiger Zeit auch verkündet. Gut möglich, dass damit das scharfe Vorgehen gegen Filesharer („Raubkopierer sind Verbrecher“ Kampagne der Filmindustrie und Klagewellen der Musikindustrie) gegenüber Politikern als Erfolg kommuniziert werden soll, damit diese dann noch bei den anstehenden Urheberrechts-Reformen den Rechteinhabern mehr Rechte zur Durchsetzung ihrer Interessen geben sollen. Was natürlich auf Kosten von Verbraucherrechten geschehen soll, bzw. schon geschehen ist. Und natürlich ist es eine Kommunikationskampagne für „den Erfolg“ der DRM-Plattformen.

    Futurezone beleuchtet die aktuellen Schritte der IFPI in Österreich ein wenig:

    Interessant ist, woher die IFPI diese P2P-Eindämmung herleitet: Aus einer Gfk-Studie im Dezember 2004, bei der die Nutzer zu ihren künftigen Download-Absichten befragt wurden.

    Nutzerstatistiken, wie etwa Nielsen NetRatings oder BigChampagne bereitstellen, wurden nicht berücksichtigt.

    Daher bleibt fraglich, ob die 55 Prozent der Befragten, die angaben, Musik in den nächsten drei Monaten von Band-Websites und legalen Download-Plattformen herunterladen zu wollen, dies auch getan haben. Beziehungsweise ob statt im Dezember 40 Prozent, nun „nur“ noch 38 Prozent der Befragten ihre Songs aus P2P-Netzen beziehen.

    Und jetzt gehts noch in die Schulen…

    Um diesen Trend noch zu verstärken, soll ab Herbst Urheberrechtsunterricht an Österreichs Schulen angeboten werden.

    Im Rahmen des Projekts „Ideen sind etwas wert“ soll den Jugendlichen vor Augen geführt werden, wieviel Arbeit hinter dem Produkt Musik steckt.

    Entsprechendes Lehrmaterial, das alle Seiten der Problematik beleuchten soll, wird in Zusammenarbeit mit dem Unterrichtsministerium von Pädagogen zusammengestellt.

    Die Unterrichtsmaterialien gibt es auch schon in Deutschland. Ein Heft heisst „Wert der Kreativität“ und liegt bei mir Zuhause. Meiner Meinung nach ist es nicht Aufgabe des Staates, Unterrichtsmaterialien von privaten Interessengruppen zuzulassen, die politisch umstrittene Themen einseitig beleuchten. Aber leider mittlerweile Realität. Und einseitig ist die Broschüre auf jeden Fall.

    Offene und kollaborative Prozesse der Wissens- und Kulturerzeugung in der digitalen Welt kommen natürlich nicht vor. Kreativität wird nur als geschlossene Aktion verkauft. Dabei ist es deutlich sinnvoller, wenn der Staat schon in der Ausbildung an die Arbeits-Prozesse der Zukunft hinweist. Freie Software, Wikipedia, Weblogs und die Creative Commons sind erst der Anfang, um eine „Free Culture“ im digitalen Raum zu schaffen. Un sie funktionieren.

    22. Februar 2005
  • : Klage gegen Broadcast-Flag
    Klage gegen Broadcast-Flag

    Da die Diskussion spätestens in zwei Jahren auch Europa erreichen wird, hier mal ein Hinweis auf einen Artikel von intern.de über die Klage US-amerikanischer Bürgerrechtsorganisationen gegen die sog. „Broadcast-Flag“.

    In der US-Hauptstadt Washington kommt heute ein Fall zur Verhandlung, der die Zukunft des digitalen Fernsehens mitbestimmen könnte. Verhandelt wird die Klage mehrerer Bürgerrechtsbewegungen gegen die zwangsweise Einführung eines Kopierschutzverfahrens im Fernsehen.

    Um der von der Filmwirtschaft wahrgenommenen Gefahr einer unkontrollierten Verbreitung digitaler Inhalte via Internet zu begegnen, hat die US-Rundfunkaufsicht FCC bereits im Jahr 2003 die Einführung einer so genannten „Broadcast Flag“ verfügt. Damit ist kein spezielles, technisches Verfahren gemeint. Vielmehr haben bisher neun Firmen (u.a. Sony, Philips, RealNetworks) insgesamt 13 verschiedene Verfahren vorgeschlagen, die alle von der FCC akzeptiert wurden.

    22. Februar 2005
  • : Fairsharing: Privates Kopieren ist kein Verbrechen!
    Fairsharing: Privates Kopieren ist kein Verbrechen!

    Über 30.000 Menschen haben in Frankreich ein Manifest unterzeichnet. Sie wehren sich damit gegen die juristische Verfolgung von P2P-Usern und fordern einen offenen gesellschaftlichen Dialog anstelle der Kriminalisierung großer Bevölkerungsteile. Wir schließen uns dieser Forderung an, gehen aber noch einen Schritt weiter, indem wir eine Alternative mit ins Gespräch bringen: die Kulturflatrate.

    Die FairSharing Erklärung: Privates Kopieren ist kein Verbrechen!

    Wie Millionen andere sind auch wir potentiell straffällig geworden, weil wir irgendwann einmal zu privaten Zwecken Musik- und Filmdateien z.B. in P2P-Netzwerken getauscht haben. Gegen diese Kriminalisierung setzen wir uns zur Wehr: Das Kopieren und Tauschen von urheberrechtlich geschützten Musik- und Filmwerken zu privaten Zwecken soll künftig auch in der digitalen Welt legal sein. Gleichzeitig erkennen wir den Anspruch von Kunstschaffenden an, für ihre getauschten Werke eine Kompensation zu erhalten.

    Dafür dürfen aber Bürgerrechte nicht durch Maßnahmen wie z.B. Digitale Rechte Minimierung (DRM) eingeschränkt werden. Deswegen fordern wir eine öffentliche Diskussion über eine beide Seiten zufrieden stellende Lösung, wie z.B. die Einführung einer Kulturflatrate.

    Kurz: Wir fordern Kompensation ohne Kontrolle.

    Die Erklärung kann hier unterzeichnet werden.

    Mehr Infos bietet die Webseite Fairsharing.de.

    Zu den ErstunterstützerInnen gehören u.a.

    Volker Grassmuck / Privatkopie.net, Georg Greve / Free Software Foundation Europe, Padeluun / FoeBud, Matthias Mehldau / Chaos Computer Club, Katja Husen / Grüner Bundesvorstand , Frank Hansen / Gründer stiftung bridge, Janko Röttgers / MixBurnRip, Peter Glaser / Journalist, Alvar Freude / Odem.org, Frank Fenstermacher / Fehlfarben, Axel Fischer / Console

    Initatoren des Fairsharing – Netzwerkes sind:

    Attac AG Wissensallmende und freier Informationsfluss
    FoeBuD e.V.
    Grüne Jugend
    privatkopie.net

    21. Februar 2005
  • : c´t – Umfrage zu DRM und Kulturflatrate
    c´t – Umfrage zu DRM und Kulturflatrate

    Der Heise-Verlag macht eine Umfrage zum Thema DRM & Musikkonsum. Dabei werden auch Fragen zur Kulturflatrate gestellt. Um an der Umfrage teilnehmen zu können, muss man sich bei Heise registrieren.

    Doch wie sieht es generell mit der Akzeptanz von DRM-Systeme für online gekaufte Musik bei den Kunden aus? Und wie sollte Ihrer Meinung nach eine faire Vergütung aussehen, falls Sie DRM ablehnen?

    18. Februar 2005
  • : Creative Commons Sampling Contest
    Creative Commons Sampling Contest

    Samstag ist die Deadline für den Creative CommonsFine Art of Sampling contests“. Die Aufgabe des „Freestyle Mix Contest“ ist, einen der Songs der „THE WIRED CD – Rip. Mix. Sample. Mash. Share“ zu remixen, die alle unter der Creative Commons Sampling Licence stehen. Die Aufgabe beim Militia Mix Contest ist es, den Song „No Meaning No,“ von Chuck D zu remixen.

    Preise gibt es auch zu gewinnen:

    The top prize on the Freestyle Mix will be appearing on an upcoming mix CD released by Creative Commons, while the best Militia Mix track will end up on the Fine Arts Militia’s next album. If you’re into audio mixing, turntables, and making music on your computer, check out the current entries and be sure and upload your entries before Saturday’s deadline.

    Auf der CC-Mixter Seite finden sich alle notwendigen Informationen. Die bisherigen Einsendungen finden sich hier und hier.

    10. Februar 2005
  • : Neues EDRi-gram erschienen
    Neues EDRi-gram erschienen

    Alle zwei Wochen gibts das EDRi-gram, den englisch-sprachigen Newsletter der European Digital Rights Initiative, dem Netzwerk der Digital Civil Rights Organisationen in Europa (Mitglieder aus Deutschland sind der Chaos Computer Club, Fitug, FifF und das Netzwerk Neue Medien).

    Heute ist das neue EDRi-gram mit folgenden Themen erschienen:

    1. Rapporteur demands co-decision data retention
    2. EP committee wants new software patents proposal
    3. Two Unesco conferences on human rights and internet
    4. Article 29 consultations on RFID and DRM
    5. Microsoft excludes free software from EU ruling
    6. Romanian Copyright Office sets fixed fee for online music
    7. Update ISOC Bulgaria
    8. Copyright law revision in Switzerland criticised
    9. 3.300 ID fines in the Netherlands in 1 month
    10. European countries promise collaboration against spam
    11. Agenda
    12. About

    Hier kann man das EDRi-gram abonnieren.

    9. Februar 2005
  • : Geldmaschine GEMA – Nur nicht für Künstler
    Geldmaschine GEMA – Nur nicht für Künstler

    Martin Kretschmer, Professor of Information Jurisprudence and Joint Director of the Centre for Intellectual Property Policy & Management an der Bournemouth University hat eine spannende Studie über die Verdienstmöglichkeiten von Künstlern über das Urheberrecht / Copyright erstellt:

    Abstract
    Digital technologies are often said (1) to enable a qualitatively new engagement with already existing cultural materials (for example through sampling and adaptation); and, (2) to offer a new disintermediated distribution channel to the creator. A review of secondary data on music artists’ earnings and eight in–depth interviews conducted in 2003-04 in Britain and Germany indicate that both ambitions have remained largely unfulfilled. The article discusses to what extent the structure of copyright law is to blame, and sets out a research agenda.

    Die Kritik an der bisherigen Urheberrechtsgesetzgebung, die ja den Künstlern dienen soll, ist vernichtend: Ganze 1200 Künstler können in Deutschland durch das Urheberrecht ihren kompletten Unterhalt verdienen. Das meiste Geld kassieren die Rechteinhaber, die nicht mehr wie in der Vergangenheit die Künstler selbst sind. Diese müssen über andere Wege an ihr Geld kommen, beispielsweise Live spielen:

    Earnings from non–copyright, and even non–artistic activities, are an important source of income for most creators.

    Natürlich bieten auch die bestehenden Verwertungsgesellschaften neue Geschäftsmodelle (man denke mal an Klingeltöne, die nicht unerheblichen Teil der GEMA-Zahlungen ausmachen):

    There is increasing pressure by more powerful actors, such as advertising agencies and broadcasters, to capture valuable copyright royalties by setting up their own publishing companies. These new music publishers do not promote the music they sign but act simply as a legal vehicle for receiving royalties.

    Auch die Verwendung von Samples (Manche Songs verwenden bis zu 250 davon) hat nichts mehr mit Kreativität zu tun: Bei der Verwendung fremder Samples in eigenen Liedern müssen bis zu 50% der Einnahmen an den Rechteinhaber eines einzigen Samples gezahlt werden.

    If an artist wants to include a sample from another record, major rights holders often insist on a controlling interest of 50 to 100 percent of the rights in the new track.

    Er schlägt vor, Verwertungsgesellschaften wie die GEMA oder GVL, in der die Rechteinhaber vertreten sind in allgemeine Körperschaften zu transformieren, in der die gesamte Öffentlichkeit vertreten ist. Ein nicht uninteressanter Gedanke. Dann könnte die Gesellschaft auch entscheiden, dass nach den Creative Commons lizenzierte Lieder im Radio gespielt werden dürfen. Da derzeit die GEMA Creative Commons – Songs nicht akzeptiert, dürfen Radiosender dies nicht wegen „GEMA-Musik-Flatrates“ und dahinterstehenden Knebelverträgen.

    Die Studie ist bei First Monday, ein „Peer-Reviewed-Journal on the Internet“ unter einer Creative Commons Lizenz erschienen.

    9. Februar 2005
  • : Filmindustrie (mal wieder) gegen Bagatellgrenze
    Filmindustrie (mal wieder) gegen Bagatellgrenze

    Die Filmindustrie, in Form des Verband der Filmverleiher (u.a. beteiligt an der „Raubkopierer sind Verbrecher“-Kampagne) fordert mal wieder mit komischen Argumenten härtere Strafen im 2. Korb der Urheberrechtsreform. Ein Brief wurde an Frau Zypries geschrieben um Stimmung gegen die sog. Bagatellgrenze zu machen. Der Brief liegt Heise Online vor und passend dazu gibt es auch einen Artikel. Und das ganze klingt dann so:

    Die Einführung einer Bagatellklausel hätte zur Folge, dass die 40 Millionen Nutzer, die laut der aktuellen Brennerstudie der Filmförderungsanstalt Zugang zu digitalen Vervielfältigungstechniken haben, ohne Strafandrohung Filme herunterladen dürften, warnt Klingsporn weiter. Wenn jeder User 50 Kopien von aktuellen Filmen pro Jahr herstelle, eröffne dies eine „Flut von 2 Milliarden Kopien, die straffrei gegen den Willen der Rechteinhaber privat vervielfältigt werden dürfen“, rechnet der Interessensvertreter an einem Beispiel vor. Da die neue Rechtssituation zudem wohl „von interessierten Medien mit Begeisterung propagiert“ werde, komme die Klausel letztlich einem „Freibrief für (zunächst) digitalem Diebstahl“ gleich.

    Wie kommen sie nur auf 40 Millionen? Musste extra die Brennerstudie erstellt werden, um festzustellen, dass es mehr als 40 Millionen Internetnutzer in Deutschland gibt, die damit „Zugang zu digitalen Vervielfältigungstechniken haben“? Und sollte man nicht besser sofort Computer und Internet verbieten, damit auch bei hoher Strafandrohung niemand diese „Vervielfältigungstechniken“ nutzen kann? Dann würden auch sicher wieder mehr Menschen ins Kino gehen und alle wären glücklich…

    8. Februar 2005
  • : Wie Napster die Musikwelt veränderte
    Wie Napster die Musikwelt veränderte

    News.ch hat einen Artikel über die Entstehung von Napster veröffentlicht: Wie Napster die Musikwelt veränderte

    Was 1980 aus einer Liebesnacht beim High School Abschlussball entstand, entwickelte Jahre später eine Software, die die Musikindustrie revolutionierte. Shawn Fanning aus Massachusetts läutete mit seiner Gründung von Napster die Neuzeit der Musikindustrie ein.

    8. Februar 2005
  • : Musikmarkt.de klaut bei Heise
    Musikmarkt.de klaut bei Heise

    Während die Musikindustrie gerade Heise.de wegen der Berichterstattung über eine DVD-Kopiersoftware verklagt hat, kopiert (die würden „klauen“ schreiben) Musikmarkt.de, das nach eigenen Angaben “ führende Fachmagazin für die Musikbranche“ ganz ungeniert bei Heise Content. Aufgefallen war es mir schonmal, als die Berichterstattung über die kürzlich in Berlin stattgefundene DRM-Konferenz in beiden Medien sehr kompatibel war. Nun stolperte ich über einen Artikel zur iRights-Plattform, und siehe da: Die einzige kreative Leistung bestand aus dem Zusammenkürzen. Auf einzelne Absätze wurde verzichtet, ebenso auf die Formulierung „sagte… gegenüber Heise-Online“. Sähe ja auch komisch aus.… Wenigstens schreiben sie einmal „meldet Heise“.

    7. Februar 2005
  • : Tote können nicht verklagt werden…
    Tote können nicht verklagt werden…

    The Recording Industry Association of America is getting soft. RIAA spokesman Jonathan Lamy announced that they will drop their lawsuit against a woman who died last month at the age of 83 and didn’t own a computer.

    [via BoingBoing]

    4. Februar 2005
  • : Urheberrecht-Aufklärung mit iRights.info
    Urheberrecht-Aufklärung mit iRights.info

    Zum Weltverbraucherschutztag am 15. März wird das neue Verbraucherportal iRights.info online gehen, in dessen Beirat ich berufen wurde. Das vom Verbraucherschutzministerium geförderte Projekt dient dazu, darüber aufzuklären, was noch wie im Umgang mit digitalen Medien kopiert werden darf und was nicht. Gleichzeitig sollen die Verbraucher über den zweiten Korb der Urheberrechtsreform und andere Gesetzesvorhaben in dem Bereich aufgeklärt werden, wie die EU-Richtlinie zur Durchsetzung Geistigen Eigentums. Vorab gibt es schon ein freigeschaltetes Forum, wo Verbraucher Fragen stellen können. Im Gegensatz zum Forum der Kopien-brauchen-Originale Webseite des Bundesjustizministerium wird natürlich auch auf Fragen kompetent geantwortet.

    Heise gibt heute schon vorab einen kleinen Überblick, was zu erwarten ist. Morgen wird es auf der Transmediale in Berlin einen kleinen Preview-Launch geben.

    …Statt als erstes aufzulisten, was der digitale Netzbürger alles nicht darf, wird zunächst darüber aufgeklärt, was im Zusammenspiel mit PC und Internet, CD-Brennern und Tauschbörsen kopiert werden darf. „Jeder kann Musik, Text und Bild digital speichern, bearbeiten und übertragen, und auf eine Art und Weise an Kultur teilnehmen, die vorher so nicht vorstellbar war“, heißt es auf der Startseite.…

    …Das eigentliche Portal gliedert sich in die Schwerpunkte „Kopieren“, „Selber machen“ und „Hintergrund“. Dabei werden typische Alltagssituationen durchgespielt, in denen man etwa beim Musik-Sampeln oder beim Filesharing mit dem Urheberrecht in Berührung kommt. Dazu kommen Informationen etwa über den so genannten 2. Korb der Gesetzesnovelle oder das digitale Rechtekontroll-Management (DRM).…

    Mehr Informationen dazu gibt es dann am 15. März.

    4. Februar 2005
  • : Modebranche = Creative Commons?
    Modebranche = Creative Commons?

    Der Commons-Forscher David Bollier organisierte am 29. die Konferenz “Ready to Share: Fashion and the Ownership of Creativity“. Interessant daran war, dass die Konferenz am Beispiel der Modeindustrie aufzeigen wollte, wie eine weniger restriktive Handhabung von „Geistigem Eigentum“ (Der Begriff „Limitierte geistige Monopole“ passt eigentlich besser) mehr Innovation bringt. Denn BHs mit Leopardenfell können z.B. nicht patentiert werden, aber jeder kann daraus eigene Geschäftsmodelle (z.B. Brand draufsetzen) kreieren. Oder wie David Bollier darüber in seinem Weblog „OnTheCommons“ schreibt: They are all part of a vast creative commons. Seine Keynote findet sich hier im Real-Format.

    If you listen to the film and music industries, there is only one way to assure healthy markets and a steady flow of new creativity: strict copyright protection. Yet one of the most creatively robust and competitive industries in the world – fashion – does quite well, thank you, with only the most minimal copyright controls over their work.

    In apparel design, you can own your trademarked name and logo, but no one can own the creative design. No one can own hip-hugging denims, leopard-skin bikinis or the herring-bone suit. They are all part of a vast creative commons. Everyone constantly borrows, modifies and transforms other people’s creative work, and the industry is richer for that fact. There is, in fact, a whole niche of the fashion industry based on knocking-off dresses made by elite designers and worn by Hollywood starlets on the red carpet. While knock-offs may not have the prestige of an original Chanel or Gucci dress, no one calls the copy „piracy.“

    The framework for creativity in fashion has a great deal in common with the digital world, in fact. From open source software to Wikipedia to the blogosphere, sharing and creative derivation are key elements in the process of creating something new. Originality and derivation blur into each other, making it difficult (or counter-productive!) to impose property boundaries based on some purported individual “originality.” Yet individuals and companies can still make money.

    The point is that there are a variety of viable business models for creative endeavors that can be built around less-restrictive intellectual property regimes. This is being shown by IBM and Sun, which recently made dozens of their patents available to anyone, without payment or licensing, on an open source basis. Those companies realize (in this instance at least) that there is more money to be made by fostering a sufficiently large and robust knowledge commons (upon which one can build specialized value-added products and services) than by asserting strict proprietary control (which may actually prevent any marketplace from developing in the first place).

    3. Februar 2005
  • : Auf der Suche nach der CDU Bundestagsfraktion
    Auf der Suche nach der CDU Bundestagsfraktion

    Auf der Suche nach mehr Statements zu Softwarepatenten wollte ich die Bundestagsfraktion der CDU besuchen. Nur irgendwie gestaltete sich das anstrengender als gedacht. Zuerst probierte ich www.cdu-fraktion.de und landete bei der CDU-Fraktion in Mecklemburg-Vorpommern. Nicht ganz das, was ich suchte, dort äusserte sich auch niemand zu Softwarepatenten. Der nächste Schritt war also, das Minus in der URL wegzunehmen: www.cdufraktion.de. Dort fand ich zwar auch keine Statement, dafür aber ein ungewohntes Design:

    Die Auflösung fand ich dann bei Google: http://www.cducsu.de/ ist die richtige Wahl. Dort fand ich aber auch nichts zu Softwarepatente, sondern nur eine etwas unerfreuliche Meldung, dass die CDU/CSU DNA Tests ausweiten will. Nur gut, dass niemand die Webseite einfach findet.

    3. Februar 2005
  • : Mehr Meinungen über Softwarepatente-Neustart
    Mehr Meinungen über Softwarepatente-Neustart

    Mittlerweile kommen die ersten Stellungnahmen zur gestrigen Entscheidung des Rechtsausschusses im Europaparlament an, die ich hier mal dokumentieren will.

    Elmar Geese, Vorsitzender des Linuxverbandes, kommentierte die Entscheidung u.a. mit den Worten:

    Elmar Geese weist zugleich auf die großen standortpolitischen Vorteile eines Verzichts auf Softwarepatente hin. „Das freie und offene Betriebssystem GNU/Linux, das den Anwendern quasi Eigentumsrechte vermittelt, ist geradezu ein Geschenk an die europäische Maschinenbau‑, Elektro- und Automobilindustrie, ihre weltweite Spitzenposition durch die Implementierung der modernsten Erkenntnisse der Informationstechnologie noch auszubauen, ohne dafür hohe Lizenzgebühren zahlen zu müssen oder von Zulieferern mit Patentansprüchen abhängig zu sein“, erklärte der Linux-Verband. „Embedded Linux als Inbegriff einer Fülle von industriellen Anwendungen in allen Branchen einschließlich der Telekommunikation ist dafür ein lebendiger Beweis.“ Vom Rechtsstaat garantierte monopolistische Nutzungsrechte durch Softwarepatente würden zur Unterdrückung Freier Software und zur intellektuellen Enteignung der Softwareentwickler führen. „Alle ökonomischen Studien zur Informationswirtschaft kommen zu dem Ergebnis, dass das bisherige Fehlen von Softwarepatenten für die innovative und konkurrenzfähige Softwareindustrie in Europa mit verantwortlich ist. Ohne Softwarepatente hat auch die neu belebte Lissabon-Strategie der EU-Kommission größere Chancen“, ist der Linux-Verband überzeugt.

    Die Grüne Jugend sagte dazu u.a.:

    Wir hoffen zudem, dass der Rat seine Position grundlegend überarbeitet und sich mehr an den Parlamentsideen orientiert. Die rot-grüne Bundesregierung muss in dieser Hinsicht eine treibende Rolle einnehmen. Wäre die Richtlinie in der bisherigen Form verabschiedet worden, wäre dies eine massive Behinderung für den europäischen Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort für die Zukunft gewesen.

    Wir danken besonders der grünen Europafraktion, die sich seit Beginn der Diskussion ausführlich mit dem Thema auseinandergesetzt und schon lange auf die Gefahren einer scharfen Patenregelung hingewiesen hat. Grüne Politik bedeutet Innovationsförderung, eine Stärkung des Mittelstands und Gestaltungsfreiraum für eine freie Wissensgesellschaft.“

    Auch Katja Husen, Mitglied des Bundesvorstands von Bündnis 90/Die Grünen, gab jetzt ein Statement ab:

    Eine Übernahme der Parlamentsposition durch den Rat wäre zwar die beste Lösung gewesen. Aber auch so bietet sich die Chance auf eine Richtlinie, die den Interessen der hauptsächlich mittelständisch organisierten deutschen und europäischen Softwarefirmen gerecht wird und damit Innovation und Arbeitsplätze schafft. Die Kommission ist aufgefordert, einen Neuentwurf vorzulegen, der den Positionen des Europäischen und des Deutschen Parlaments Rechnung trägt.“

    Mal schauen, wann andere Parteien sich mal melden.

    3. Februar 2005
  • : Frankreich: Gericht verurteilt Filesharer
    Frankreich: Gericht verurteilt Filesharer

    In Frankreich ist erstmals ein Tauschbörsennutzer verurteilt worden. Der 28 jährige Lehrer hatte wohl 10000 Songs angeboten und war laut Heise unter „monatelanger Beobachtung“. 10000 Euro Strafe muss er jetzt an eine Verwertungsgesellschaft zahlen.

    Die Musikindustrie begrüßte den „exemplarischen Charakter“ dieses Urteils, Verbraucherschützer verlangten hingegen Straffreiheit für „Musikpiraten“. Das Urteil fiel allerdings milder aus als nach dem Gesetz vorgesehen, das bis zu drei Jahre Haft und 300.000 Euro Geldstrafe vorsieht.

    2. Februar 2005
  • : Europaparlament: Neustart bei Softwarepatente!
    Europaparlament: Neustart bei Softwarepatente!

    Der Rechtsausschuss im Europaparlament hat heute bei wohl nur wenigen Enthaltungen für einen Neustart gestimmt. Das bedeutet, dass die EU-Kommission einen neue Richtlinie entwerfen muss.

    Update: Heise berichtet mittlerweile als erstes ausführlich darüber:

    Sobald Parlamentspräsident Josep Borrell Fontelles dem Drängen des Rechtsausschusses nachkommt, ist die Kommission aufgefordert, sich erneut mit der Richtlinie zu befassen. Konkret soll die Kommission ihren ursprünglichen Richtlinienvorschlag entweder noch einmal an das EU-Parlament übersenden oder einen neuen vorlegen.

    Damit würde der Gesetzgebungsweg ganz von vorn beschritten. Die Abgeordneten stützen sich auf Artikel 55 der Geschäftsordnung des Europaparlaments. Er sieht eine erneute grundlegende Befassung der Abgeordneten mit einem Richtlinienvorschlag unter anderem vor, wenn sich die Art des behandelten Problems „entscheidend ändert“ oder sich das Parlament nach Festlegung seines Standpunkts durch Wahlen neu konstituiert. Entsprechende Anträge hatten eine Gruppe von 61 Abgeordneten sowie die Grünen gestellt.

    Eva Lichtenberger von den Grünen kommentierte die Entscheidung in der Futurezone:

    Es sei „eine sensationelle Entscheidung“ des Europaparlaments, den Ausgang dieses laufenden Prozesses nicht mehr abzuwarten und nicht mehr ausschließlich zu reagieren, sagte die EU-Abgeordnete Eva Lichtenberger [Grüne] am Dienstag Abend zur futurezone.

    „Das Parlament hat in einer verfahrenen Lage die Initiative in die Hand genommen. Nun ist nach Paragraph 55 der Geschäftsordnung die Kommission am Zug“, so Lichtenberger.

    Morgen muss die Entscheidung nur noch durch ein Gremium der Präsidenten des Europaparlaments, welches aber ein „Abnicker“-Gremium ist, das bisher noch keine eigene abweichende Entscheidung gefällt hat.

    2. Februar 2005