Urheberrecht-Aufklärung mit iRights.info

Zum Weltverbraucherschutztag am 15. März wird das neue Verbraucherportal iRights.info online gehen, in dessen Beirat ich berufen wurde. Das vom Verbraucherschutzministerium geförderte Projekt dient dazu, darüber aufzuklären, was noch wie im Umgang mit digitalen Medien kopiert werden darf und was nicht. Gleichzeitig sollen die Verbraucher über den zweiten Korb der Urheberrechtsreform und andere Gesetzesvorhaben in dem Bereich aufgeklärt werden, wie die EU-Richtlinie zur Durchsetzung Geistigen Eigentums. Vorab gibt es schon ein freigeschaltetes Forum, wo Verbraucher Fragen stellen können. Im Gegensatz zum Forum der Kopien-brauchen-Originale Webseite des Bundesjustizministerium wird natürlich auch auf Fragen kompetent geantwortet.

Heise gibt heute schon vorab einen kleinen Überblick, was zu erwarten ist. Morgen wird es auf der Transmediale in Berlin einen kleinen Preview-Launch geben.

…Statt als erstes aufzulisten, was der digitale Netzbürger alles nicht darf, wird zunächst darüber aufgeklärt, was im Zusammenspiel mit PC und Internet, CD-Brennern und Tauschbörsen kopiert werden darf. „Jeder kann Musik, Text und Bild digital speichern, bearbeiten und übertragen, und auf eine Art und Weise an Kultur teilnehmen, die vorher so nicht vorstellbar war“, heißt es auf der Startseite….

…Das eigentliche Portal gliedert sich in die Schwerpunkte „Kopieren“, „Selber machen“ und „Hintergrund“. Dabei werden typische Alltagssituationen durchgespielt, in denen man etwa beim Musik-Sampeln oder beim Filesharing mit dem Urheberrecht in Berührung kommt. Dazu kommen Informationen etwa über den so genannten 2. Korb der Gesetzesnovelle oder das digitale Rechtekontroll-Management (DRM)….

Mehr Informationen dazu gibt es dann am 15. März.

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