Geldmaschine GEMA – Nur nicht für Künstler

Martin Kretschmer, Professor of Information Jurisprudence and Joint Director of the Centre for Intellectual Property Policy & Management an der Bournemouth University hat eine spannende Studie über die Verdienstmöglichkeiten von Künstlern über das Urheberrecht / Copyright erstellt:

Abstract
Digital technologies are often said (1) to enable a qualitatively new engagement with already existing cultural materials (for example through sampling and adaptation); and, (2) to offer a new disintermediated distribution channel to the creator. A review of secondary data on music artists’ earnings and eight in–depth interviews conducted in 2003–04 in Britain and Germany indicate that both ambitions have remained largely unfulfilled. The article discusses to what extent the structure of copyright law is to blame, and sets out a research agenda.

Die Kritik an der bisherigen Urheberrechtsgesetzgebung, die ja den Künstlern dienen soll, ist vernichtend: Ganze 1200 Künstler können in Deutschland durch das Urheberrecht ihren kompletten Unterhalt verdienen. Das meiste Geld kassieren die Rechteinhaber, die nicht mehr wie in der Vergangenheit die Künstler selbst sind. Diese müssen über andere Wege an ihr Geld kommen, beispielsweise Live spielen:

Earnings from non–copyright, and even non–artistic activities, are an important source of income for most creators.

Natürlich bieten auch die bestehenden Verwertungsgesellschaften neue Geschäftsmodelle (man denke mal an Klingeltöne, die nicht unerheblichen Teil der GEMA-Zahlungen ausmachen):

There is increasing pressure by more powerful actors, such as advertising agencies and broadcasters, to capture valuable copyright royalties by setting up their own publishing companies. These new music publishers do not promote the music they sign but act simply as a legal vehicle for receiving royalties.

Auch die Verwendung von Samples (Manche Songs verwenden bis zu 250 davon) hat nichts mehr mit Kreativität zu tun: Bei der Verwendung fremder Samples in eigenen Liedern müssen bis zu 50% der Einnahmen an den Rechteinhaber eines einzigen Samples gezahlt werden.

If an artist wants to include a sample from another record, major rights holders often insist on a controlling interest of 50 to 100 percent of the rights in the new track.

Er schlägt vor, Verwertungsgesellschaften wie die GEMA oder GVL, in der die Rechteinhaber vertreten sind in allgemeine Körperschaften zu transformieren, in der die gesamte Öffentlichkeit vertreten ist. Ein nicht uninteressanter Gedanke. Dann könnte die Gesellschaft auch entscheiden, dass nach den Creative Commons lizenzierte Lieder im Radio gespielt werden dürfen. Da derzeit die GEMA Creative Commons – Songs nicht akzeptiert, dürfen Radiosender dies nicht wegen „GEMA-Musik-Flatrates“ und dahinterstehenden Knebelverträgen.

Die Studie ist bei First Monday, ein „Peer-Reviewed-Journal on the Internet“ unter einer Creative Commons Lizenz erschienen.

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