Trilog

  • : Spiegel-Bericht: 70 Prozent der EU-Datenschutz-Grundverordnung in trockenen Tüchern
    Erstes Treffen zu den Trilogverhandlungen zur EU-Datenschutzreform - via Twitter/<a href="https://twitter.com/JanAlbrecht/status/613722400660832256/photo/1">JanAlbrecht</a>
    Spiegel-Bericht: 70 Prozent der EU-Datenschutz-Grundverordnung in trockenen Tüchern

    Der Spiegel berichtet in seiner aktuellen Ausgabe vom Stand der Verhandlungen über die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung. Der Rat der Europäischen Union, die Kommission und das Parlament hätten bei etwa 70 Prozent der Artikel Kompromisse ausgehandelt.

    Erstmals konnte der SPIEGEL nun zahlreiche interne Dokumente einsehen, anhand derer sich der Fortgang der Verhandlungen im Inneren der EU nachzeichnen lässt. Sie ergeben das Bild eines zähen Ringens, in dem viele EU-Mitgliedstaaten wenig unversucht lassen, um für die Internetwirtschaft möglichst viel Spielraum herauszuhandeln.

    Da die Mitgliedsstaaten den vom Parlament erarbeiteten Vorschlag im Frühjahr abgelehnt haben, finden seit diesem Sommer die Trilog-Verhandlungen zwischen Rat (also den Mitgliedstaaten), Kommission und Parlament statt. Dabei handelt es sich um ein informelles Schlichtungsverfahren, welches zum Ziel hat, einen Kompromiss zwischen den drei Seiten zu schaffen. Die neue Datenschutz-Grundverordnung soll die technisch überholte Datenschutzrichtlinie von 1995 ersetzen.

    Dem Spiegel zufolge steht ein Kompromiss über die Artikel zur Zweckbindung von persönlichen Daten kurz bevor. Der Rat hat lange darauf bestanden, die Zweckbindung abzuschaffen. Erst nach der Drohung des Berichterstatters des Europäischen Parlaments, Jan Philipp Albrecht von den Grünen, die Verhandlungen scheitern zu lassen, habe sich der Rat wieder für Kompromisse offen gezeigt. Die Zweckbindung schreibt vor, dass Unternehmen erhobene persönliche Daten nur zu vorher vereinbarten Zwecken nutzen und keine Persönlichkeitsprofile erstellen dürfen.

    Auf anderen Feldern haben sich die industriefreundlichen Mitgliedstaaten laut Spiegel durchgesetzt: So drohe die Abschaffung der Datenschutzbeauftragten in Unternehmen, Do-Not-Track-Aufforderungen müssten weiterhin nicht befolgt werden, und die Meldepflicht bei Datenpannen sei quasi wirkungslos, weil die Firmen selbst entscheiden können, ob es sich um eine schwere und damit meldepflichtige Panne handelt.

    Uneinigkeit besteht auch darüber, ob es vereinfachte Einverständniserklärungen mithilfe einer „Datenschutzampel“ geben wird, wie vom Europäischen Parlament gewünscht. Die Verhandlungen über die Datenschutz-Grundordnung sollen bis zum Ende des Jahres abgeschlossen sein.

    2. November 2015 5
  • : Netzneutralität retten: Ein Vorschlag für die E‑Mail an deine*n Abgeordnete*n
    <a href="https://savetheinternet.eu/de/">savetheinternet.net</a>
    Netzneutralität retten: Ein Vorschlag für die E‑Mail an deine*n Abgeordnete*n

    Das Internet, wie wir es kennen, ist in Gefahr: Stimmt das Europaparlament am Dienstag für den bestehenden Kompromissvorschlag ohne Änderungsanträge, wird dies spürbare Folgen für alle haben (mehr zum Hintergrund).

    Es ist jetzt höchste Zeit zu handeln: Auf der Kampagnen-Webseite für eine echte Netzneutralität kannst du die EU-Abgeordneten kontaktieren. Doch was sollst du da sagen oder schreiben? Netzneutralität ist ein einfaches Prinzip, wurde jedoch zum komplexen Thema. Zur Vereinfachung stellen wir hier einen E‑Mail-Entwurf auf Deutsch zur Verfügung. Diesen kannst du zum Beispiel über die oben genannte Seite – mit Klick auf den dortigen Button „E‑Mail“ – an die Abgeordneten verschicken. Vor allem die Abgeordneten aus dem konservativen Lager müssen noch überzeugt werden.

    *** Hier beginnt der E‑Mail-Entwurf – in Reintext-Formatierung. Vergiss nicht, unbedingt diesen Text zu anzupassen, da die Abgeordneten nicht gerne Massenmails empfangen und mit deinen eigenen Worten personalisierte Nachrichten mehr Gewicht haben – sonst landen Sie womöglich gar nicht am gewünschten Ziel! Füge auch noch den $Namen der/des Abgeordneten hinzu sowie am Ende deinen eigenen!***

    Sehr geehrte/r MdEP $Name,

    in der Plenarsitzung am Dienstag werden Sie über den Verordnungsvorschlag für „Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet“ abstimmen. Leider enthält die vorliegende Trilog-Vereinbarung keine klaren Regeln, um die Netzneutralität in Europa zu sichern. Daher bitte ich Sie *für das offene Internet* und *für die Änderungsanträge 2 bis 24* zu stimmen.

    *Bitte unterstützen Sie die europäischen Bürger und Unternehmen. Bitte treffen Sie die positive, demokratische Entscheidung, wie Ihre Wähler es sich wünschen.*

    Das Parlament hat sich in der ersten Lesung noch für den weitreichenden Schutz des freien Internets ausgesprochen – in den nachfolgenden Verhandlungen wurde leider sehr viel davon aufgegeben. In erster Lesung wurde für klare Regeln zur Netzneutralität gestimmt, der vorliegende Kompromissvorschlag weicht diese jedoch auf und ist zudem unklar formuliert. Die erste Lesung hatte auch für eine „spectrum reform“ votiert – dies wurde in der Trilog-Vereinbarung aufgegeben.

    *Wo liegt das Problem?*
    (a) Der Kompromissvorschlag spricht nicht einmal mehr von „Netzneutralität“! *Um dies zu ändern, stimmen Sie bitte für die Anträge 2, 8, 9, 19 und 20.*

    (b) _„Zero-Rating“_ stellt eine Verletzung der Netzneutralität dar. Es erlaubt Anbietern wie Facebook oder Spotify, sich das Privileg zu erkaufen, ihre Angebote nicht auf das monatliche Datentransfervolumen anrechnen zu lassen. Diese Anwendungen werden so attraktiver, da Nutzer nicht befürchten müssen, ihr Transferlimit zu sprengen, während der Zugriff auf alle anderen Dienste und Seiten wie üblich abgerechnet wird. Das Parlament auf der einen und Rat/Kommission auf der anderen Seite haben sich wegen großer Meinungsverschiedenheiten darauf verständigt [1], dies hier nicht zu regeln. Jetzt behauptet die Kommission, dass Eingriffe nur möglich sind, wenn der Wettbewerb eingeschränkt werde (und damit nicht, wenn die freie Meinungsäußerung betroffen ist). Selbst dann sollte jedoch fallweise abgewogen [2] und nicht generell entschieden werden; weitere Informationen hier [3]. *Stimmen Sie bitte für die Anträge 3, 10, 14 und 21.*

    © _Spezialdienste („Überholspuren“)_ sind möglich, wenn sie eine Notwendigkeit darstellen. Die Präambel beschreibt jedoch auch solche Situationen als „notwendig“, in denen keine Vorzugsbehandlung notwendig wäre. So lässt der Text die Definition eines bestimmten Qualitätsniveaus vermissen, was Netzbetreiber dazu nutzen dürften, sich die Übertragung gewisser Inhalte zusätzlich bezahlen zu lassen. Entweder verlangt das Parlament eine Entscheidung vom Body of European Regulators (BEREC) – oder Sie beschließen diejenigen Änderungsanträge, die für klare Verhältnisse sorgen. *Stimmen Sie bitte für die Anträge 6, 7, 13, 17, 18 und 24.* Weitere Informationen finden Sie hier [4].

    (d) _Netzüberlastungen_ erfordern den Eingriff von Netzbetreibern. Die Trilogvereinbarung erlaubt diese Eingriffe jedoch bereits, wenn sich eine Überlastung des Netzes abzeichnet – ohne dass klar definiert ist, wann eine „drohende Netzüberlastung“ beginnt. Die schwammige Formulierung könnte dazu führen, dass Provider bestimmte Datenpakete ständig drosseln und bei einer Beschwerde darauf verweisen, dass eine Überlastung unmittelbar bevorgestanden hätte und man deshalb eingreifen musste. Entweder die Entscheidung wird an den BEREC ausgelagert – oder das Parlament stimmt für diejenigen Änderungsanträge, die diese Lücke schließen. *Beschließen Sie hierfür bitte die Anträge 5, 12, 16 und 23.*

    (e) Regeln zum _Verkehrsmanagement_ erlauben es, Datenpakete zu kategorisieren und die Kategorien unterschiedlich zu behandeln. Dies würde große Auswirkungen auf Innovationskraft und Datensicherheit haben. Beispiel Datensicherheit [5]: Videoübertragungen fallen in die Kategorie von Datenverkehr, der sensibel auf Verzögerungen reagiert. Daher werden diese auf der „Überholspur“ übertragen. Verschlüsselte Videodaten jedoch sind nicht als solche erkennbar und werden langsamer übertragen. Die Entscheidung wird also zwischen Sicherheit (verschlüsselt) oder langsamer Übertragung (nicht verschlüsselt) fallen. Schon heute führt ein solches kategorienbasiertes Verkehrsmanagement dazu, dass Datenverkehr von und zu einer Fraktion des Europäischen Parlaments langsamer übertragen wird. *Stimmen Sie bitte für die Anträge 4 und 11, 15 und 22, um dies zu verhindern.*

    *Wie geht es weiter?*
    Der Rat der EU hat das Parlament unter Druck gesetzt: Das Parlament solle für diesen schlechten Kompromiss stimmen, sonst werde der Rat das Verfahren abbrechen und das Parlament so bloßstellen. Als die einzige direkt gewählte Institution der EU sollte sich das Parlament nicht in dieser Weise behandeln lassen. Selbst wenn der Rat seine Drohungen in die Tat umsetzen sollte, hätte ein Scheitern des ganzen Prozesses nur minimale wirkliche Auswirkungen.

    Was klar ist: Roaming-Gebühren, die dem europäischen Binnenmarkt und den Verbrauchern lange Jahre geschadet haben, finden ihr Ende. Die Rahmenbedingungen für Telekommunikationsdienstleister werden in Kürze überprüft, was nicht nur das Ende für das Roaming bedeutet, sondern auch entsprechende Schlupflöcher im aktuellen Verhandlungstext schließen wird.

    In der Frage der Netzneutralität sind Slowenien und die Niederlande mit gutem Beispiel vorangegangen. Andere, wie Österreich und Frankreich, bereiten entsprechende Gesetze vor. Die Tendenz geht in Richtung Netzneutralität – eine Entscheidung des Parlaments, die es den Mitgliedsstaaten nicht mehr erlaubt, sich zukünftig für die Netzneutralität auszusprechen, wäre zu bedauern.

    *Bitte stimmen Sie für die Änderungsanträge 2 bis 24. Bitte unterstützen Sie die europäischen Bürger und Unternehmen. Bitte treffen Sie die positive, demokratische Entscheidung, wie Ihre Wähler es sich wünschen. Vielen Dank!*

    Mit freundlichen Grüßen

    /Links:/
    [1]: https://www.youtube.com/watch?v=Wc8BiDPqeZU
    [2]: https://www.youtube.com/watch?v=PZOYBU8svac
    [3]: https://edri.org/files/NN_infographics_zerorating.pdf
    [4]: https://edri.org/files/NN_infographics_specialisedservices.pdf
    [5]: https://edri.org/files/NN_infographics_encryption.pdf

    23. Oktober 2015 7
  • : EU-Datenschutzgrundverordnung wird frühestens 2018 in Kraft treten, doch wie aktuell ist sie dann noch?
    EU-Datenschutzgrundverordnung wird frühestens 2018 in Kraft treten, doch wie aktuell ist sie dann noch?

    Die Verabschiedung der EU-Datenschutzgrundverordnung kann sich noch hinziehen, das erläutert Erich Moechel in einem Beitrag bei FM4. Der angepeilte Termin wurde bereits diverse Male verschoben, das Verfahren begann bereits 2012, ursprünglich plante man, bereits vor den Europawahlen 2014 mit der Verordnung fertig zu sein, die den Datenschutz EU-weit vereinheitlichen soll.

    Nun sollen bis Ende diesen Jahres die Trilogverhandlungen abgeschlossen sein, in denen Rat, Parlament und Kommission der EU die letzten Meinungsverschiedenheiten im aktuellen Entwurf ausverhandeln. Doch Möchel zweifelt:

    Ob das so schnell über die Bühne gehen wird, ist fraglich. Drei Jahre nach dem Start liegen zwei konträre Entwürfe vor, denn der Ministerrat hatte eine Version erstellt, die dem Parlamentstext in zentralen Punkten widerspricht.

    Und selbst wenn man Ende 2015 mit den Verhandlungen abschließt und der Text im Frühjahr 2016 verabschiedet werden kann, würde die Verordnung erst nach der Übergangsfrist im Jahr 2018 in Kraft treten. Reichlich spät für eine Verordnung, die sich doch mit den sich schnell verändernden Zusammenhängen beschäftigt – der automatisierten Verarbeitung unserer persönlichen Daten.

    8. September 2015 2
  • : „Niemand hat die Absicht, Datenschutz aufzuweichen“: Bundesregierung schiebt Verantwortung für Beschäftigtendatenschutz weg
    Mitarbeiter bei Daimler - hier im Mercedes-Werk Sindelfingen - werden durchleuchtet, Bundesregierung interessiert das nicht. <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/">CC BY-SA 3.0</a> via wikimedia/<a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Mercedes-Benz_Cars#/media/File:Werk_Sindelfingen_aerial.jpg">iggy-x</a>
    „Niemand hat die Absicht, Datenschutz aufzuweichen“: Bundesregierung schiebt Verantwortung für Beschäftigtendatenschutz weg

    Arbeitnehmerdatenschutz in Deutschland wird stiefmütterlich behandelt, das zeigt sich nun wieder in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage des stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der Linken, Jan Korte. Bisher ist der Beschäftigtendatenschutz nur fragmentiert in verschiedenen Gesetzen geregelt, im Bundesdatenschutzgesetz wird er in einem einzigen Paragraphen abgehandelt, und das, obwohl das stark asymmetrische Verhältnis von Arbeitnehmer und Arbeitgeber genaue Regelungen erforderlich machen würde. Das haben zahlreiche Datenschutzskandale in Unternehmen der letzten Jahre gezeigt, etwa bei Lidl, der Deutschen Bahn oder Daimler.

    Kein Interesse an der Beschäftigung mit massiven Datenschutzverstößen

    Korte fragt zunächst am konkreten Beispiel des Datenschutzskandals bei Daimler. Dort wurde 2014 in Abstimmung mit dem Betriebsrat erlassen, dass die Daten der Angestellten regelmäßig mit Terrorlisten abgeglichen werden, wie im Januar 2015 bekannt wurde. Dabei ist unklar, mit Hilfe welcher Terrorlisten Daimler hier arbeitet.

    Auch die Bundesregierung will nicht wissen, mit welchen Datenbanken und Listen hantiert wird, und verweist darauf, dass privatwirtschaftliche Unternehmen keinen Zugriff auf Listen von Sicherheitsbehörden hätten. Mehr will man sich jedoch auch nicht kümmern, man sieht „zurzeit keinen Handlungsbedarf“ wegen der haltlosen Terrorismusverdächtigungen gegen eine ganze Belegschaft an Arbeitnehmern, über die Presseberichterstattung hinaus sei man nicht informiert, man sehe auch keinen Anlass, „sich zum internen Verfahren der Daimler AG zu äußern“, das massive Grundrechtsverletzungen an Beschäftigten demonstriert.

    Dabei wirft der Fall Daimler doch auch klar die Frage auf, wo die Daten zur Klärung eines Terrorismusverdachtes herkommen, wenn nicht, wie von der Regierung abgestritten, vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle oder anderen Bundes- und Landesbehörden. Spätestens an dieser Frage sollte ein Interesse bestehen, denn die Unklarheit betrifft den eventuellen unberechtigten Datenabfluss aus öffentlichen Stellen. Doch, so fasst Korte knapp zusammen:

    Ich frage mich: 1. Mit welchen Daten gleicht die Privatwirtschaft denn dann ab? 2. Wer kontrolliert das Ganze? Die Antwort der Bundesregierung darauf ist simpel: 1. Keine Ahnung und 2. Niemand.

    Die EU solls richten

    Trotz der augenscheinlichen Schutzlücken plant die Regierung keine eigenen Initiativen, sie verlässt sich lieber darauf, dass die kommende EU-Datenschutzgrundverordnung die Sache früher oder später regeln wird:

    Erst nach der endgültigen Annahme der […] (Datenschutz-Grundverordnung) kann beurteilt werden, ob und gegebenenfalls welche Regelungen im Bereich der Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext auf nationaler Ebene möglich und erforderlich sein werden.

    Korte kommentiert das knapp:

    Festzuhalten bleibt: Wenn es ungemütlich wird, verweist die Bundesregierung auf Europa.

    Dabei existiert das Problem nicht erst seit gestern. Korte merkt an, dass seit beinahe 20 Jahren der Innenausschuss des Bundestags feststellt, dass der Beschäftigtendatenschutz explizit geregelt werden muss. „Getan hat sich trotz zahlloser Datenschutzskandale nichts. Dass die Große Koalition ihre Untätigkeit hinter den anhaltenden Verhandlungen über die Europäische Datenschutzgrundverordnung versteckt, bedarf eigentlich keiner Kommentierung mehr.“

    Man kann ja später nachregeln…

    Nachregeln will man eventuell in konkreten Fällen, um das deutsche Datenschutzniveau zu halten und „über das europäische Niveau hinausgehende Standards zu ermöglichen“. Was genau das deutsche Datenschutzniveau im unterbeachteten Arbeitnehmerdatenschutz dabei sein soll, bleibt zweifelhaft, und es stellt sich die Frage, warum man bisher daran scheitert, adäquate Regelungen einzuführen, sich aber gleichzeitig dafür einsetzt, dass in der kommenden EU-Datenschutzgrundverordnung nur Mindeststandards gesetzt werden sollen:

    Ferner setzt sich die Bundesregierung im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch im laufenden Trilogverfahren weiterhin dafür ein, dass die Datenschutz-Grundverordnung für die Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext nur Mindeststandards setzt und die Mitgliedstaaten darüber hinausgehende Regelungen erlassen können.

    Niemand hat die Absicht, den Datenschutz zu schwächen. Wirklich?

    Ein hohes Maß an Ignoranz zeigt sich auch in der Antwort auf die allgemein gehaltene Frage, welche EU-Mitgliedsstaaten „nach Kenntnis der Bundesregierung“ im Prozess des Entwurfs und der Verhandlungen der Datenschutzgrundverordnung versuchen, Datenschutzprinzipien aufzuweichen. Die Antwort:

    Nach Beobachtung der Bundesregierung verfolgt kein Mitgliedstaat die Absicht,
    zentrale Datenschutzprinzipien aufzuweichen.

    Assoziationen mit „Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten!“ drängen sich auf, und die Aussage wird umso ironischer, wenn man sich die Position unserer Regierung selbst ansieht. Mehr als einmal haben wir darüber berichtet, dass genau sie sich unter massivem Lobbydruck zu Ende der Verhandlungen immer wieder für schwächeren Datenschutz eingesetzt hat.

    Damit sind sie in bester Gesellschaft, auf der Plattform lobbyplag.eu kann man sich ein Bild davon machen, dass Staaten, die sich für eine effektive Stärkung des Datenschutzniveaus einsetzen, deutlich in der Minderheit sind, was auch viele Datenschutzbeauftragte der Länder monieren, wie auch Korte feststellt:

    Ende 2015 soll die Europäische Datenschutzgrundverordnung angeblich in einem beschließbaren Zustand sein. Zumindest aus Perspektive der Bundesregierung. Fragt man die Datenschutzbeauftragten, sieht das ganz anders aus. Da sind die geplanten Regelungen zur Aufweichung der Grundprinzipien von Datensparsamkeit oder auch der Zweckbindung der Verarbeitung von personenbezogenen Daten nur zwei Beispiele, die zurecht scharf kritisiert werden. Aber auch hier sieht die Koalition weder Probleme noch Handlungsbedarf.

    Solange Deutschland also hier nicht glaubwürdig agiert, bleibt kein Anlass zu dem Glauben, mit Verabschiedung der EU-Datenschutzgrundverordnung werde auch der Beschäftigtendatenschutz durch Zauberhand auf ein akzeptables Niveau gehoben. Verantwortung auf die EU abzuschieben, reicht hier auf keinen Fall aus.

    8. September 2015 17
  • : Wer hat Angst vorm Datenschutz? Industriekoalition will weiter ungestört Daten an Behörden aller Welt übermitteln
    <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/deed.en">CC BY-SA 2.0</a> via wikimedia/<a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/File:DigiGes_PRISM_Yes_we_scan_-_Demo_am_Checkpoint_Charlie_June_2013.jpg">NoCultureIcons</a>
    Wer hat Angst vorm Datenschutz? Industriekoalition will weiter ungestört Daten an Behörden aller Welt übermitteln

    Die Reform des Datenschutzes in Europa rollt langsam, aber sicher auf ihren Abschluss zu. Fast drei Jahre ist es nun her, seit die Europäische Kommission den Gesetzentwurf veröffentlichte. Das Parlament verabschiedete 2014 seine Änderungsvorschläge und am 24. Juni 2015 starteten offiziell die Trilog-Verhandlungen zwischen Kommission, Rat und Parlament, die bis Ende des Jahres andauern sollen.

    Dank den Enthüllungen von Edward Snowden gibt es im Rahmen der Datenschutzreform auch heiße Diskussionen über einen effektiveren Schutz der Privatsphäre von europäischen Bürgerinnen und Bürgern bei internationalen Datentransfers.

    Diese Woche meldete sich die sogenannte „Industriekoalition ‚für‘ Datenschutz“ (Industry Coalition for Data Protection, ICDP) zu Wort und forderte die Streichung eines bestimmten Artikels aus der Datenschutzverordnung, der den Spitznamen „Anti-FISA“-Artikel erhalten hatte. Die Koalition schickte am letzten Mittwoch einen Brief an EU-Justizkommissarin Věra Jourová, Berichterstatter des Parlaments Jan-Philipp Albrecht und die EU-Ratspräsidentschaft. Mitglieder der Koalition sind diverse europäische Dachverbände, in denen wiederum Unternehmen wie Google, Apple, Amazon, Facebook, Microsoft und Co. (oft sogar mehrfach) vertreten sind.

    Bereits vor den Enthüllungen von Edward Snowden war es einigen Bürgerrechtlern klar, dass sich die USA durch den Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) und dessen Abänderung von 2008 (FISA § 1881a im Jahr 2008) die Grundlage verschafften, alle Daten der großen amerikanischen Internetunternehmen auch im Ausland abzuschnorcheln.

    Vor drei Jahren schlug die EU-Kommission daher eine Anti-FISA Klausel vor, entfernte sie jedoch schnell wieder nach gezielten Lobbyoperationen der US-Regierung aus ihrem ursprünglichen Text (damals Art. 42). Das EU-Parlament brachte die Idee dann wieder als neuen Artikel 43a ein. Dieser sieht vor, dass Unternehmen personenbezogene Daten von EU-Bürgern nur noch dann an ausländische Sicherheitsbehörden übermitteln dürfen, wenn dies durch ein entsprechendes Abkommen vorhergesehen ist. Dieser Artikel ist also hauptsächlich ein politisches Druckmittel für die EU – denn er bedeutet, dass – solange sich die EU nicht auf Regeln für den Datenaustausch mit dem entsprechenden Drittstaat einigt – Unternehmen die Herausgabe der Daten verweigern müssen.

    Das gefällt den Unternehmen natürlich gar nicht, da sie sich nun entweder in den USA oder in der EU strafbar machen. In dem Brief beklagt die Industriekoalition daher, dass…

    […] dieser Artikel in der Praxis bedeutet, dass Unternehmen, die innerhalb und außerhalb der EU operieren, in die Zwickmühle geraten und potentiell ihre gesetzlichen Pflichten in entweder der einen oder der anderen Rechtsprechung verletzen.

    Weiterhin kritisieren die Internetriesen in ihrem Schreiben, dass dieser Ansatz „nicht nur den Grundsatz der Gegenseitigkeit in diplomatischen Beziehungen, sondern auch die Glaubwürdigkeit der Datenschutzreform gefährden würde“.

    Jan-Philipp Albrecht erklärte gegenüber netzpolitik.org:

    Wenn zum Beispiel ein chinesisches Gericht entscheidet, dass ein Finanzakteur in London alle finanziellen Details und personenbezogenen Daten eines europäischen Kunden an die chinesischen Behörden übergeben soll, dann kann die EU nicht einfach sagen: ‚Ja klar, lasst uns das machen und europäisches Recht einfach ignorieren.‘ Das ist unmöglich. Es bedeutet lediglich etwas, wenn es auch ein entsprechendes Abkommen oder eine Klausel im EU-Recht gibt.

    Es ist unklar, ob dieser Artikel die Verhandlungen überleben wird. Der Rat der EU könnte geneigt sein, der Bitte der Industrie in den Verhandlungen nachzugeben. Er berücksichtigte in seinem Vorschlag vom 15. Juni 2015 eine eventuelle Anti-FISA-Klausel nicht. Obwohl sich die Institutionen bereits im Trilog darauf einigten, Absatz 1 von 43a zu erhalten, ist nun die Frage, ob Kommission und Parlament weiterhin hart bleiben.

    28. August 2015 11
  • : EU-Kommission verspricht, dass Datenschutzreform nicht hinter alte Direktive zurückfällt
    EU-Kommission verspricht, dass Datenschutzreform nicht hinter alte Direktive zurückfällt

    66 NGOs aus aller Welt wie EDRi, der AKVorrat und die Digitale Gesellschaft haben im April den EU-Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker in einem Brief aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die kommende EU-Datenschutzgrundverordnung nicht hinter die Direktive von 1995 zurückfällt, was Datenschutzstandards betrifft. Nun haben sie Antwort von der Kommission bekommen, in der diese verspricht, diese rote Linie zu halten:

    The Commission has been and will continue to be true to this commitment.

    Das Zugeständnis ist bedeutsam, da in der EU im Moment die Trilogverhandlungen zwischen Rat, Parlament und Kommission stattfinden, in denen es um die letzten Unstimmigkeiten im Entwurf geht. Kräfte im Rat versuchen mit aller Kraft, Datenschutzstandards aufzuweichen, der Lobbydruck auf alle Institutionen ist enorm. Auch die Kommission hat sich an vielen Stellen nicht gerade als Datenschutzvorreiter hervorgetan, es bleibt also abzuwarten, wie ernst sie diese Zusicherung nimmt. Aber dann kann im Zweifel an ihr Versprechen erinnert werden.

    22. Juli 2015 4
  • : Netzneutralität: EU-Ausschuss segnet Kompromiss ab, Kritiker warnen vor Rechtsunsicherheiten
    Der Kompromisstext zu Netzneutralität lässt entscheidende Punkte wie den zu bezahlten Überholspuren offen. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC BY 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/springfeld/6675540497/">Udo Springfeld</a>
    Netzneutralität: EU-Ausschuss segnet Kompromiss ab, Kritiker warnen vor Rechtsunsicherheiten

    Der umstrittene Kompromiss rund um Netzneutralität und Roaminggebühren hat am Mittwoch den zuständigen Industrieausschuss des EU-Parlaments passiert und geht nun in die zweite und wohl letzte Lesung. Seit den Trilogverhandlungen hat der Text noch einige Änderungen erfahren, die der EU-Rat bereits abgenickt hat. Es gilt daher als wahrscheinlich, dass das Parlamentsplenum die Verordnung in der vorliegenden Form absegnen wird, selbst wenn den Volksvertretern noch bis zum Herbst Zeit bleibt, um bestehende Unklarheiten zu beseitigen.

    Während sich die konservative spanische Verhandlungsführerin Pilar del Castillo Vera über den „bedeutenden Erfolg für das EU-Parlament“ freut und im Gesetztext eine Garantie für ein „offenes Internet“ sieht, zeichnen erste Analysen von Bürgerrechtsorganisationen ein anderes Bild. Zwar sei es den Parlamentariern gelungen, dem EU-Rat einige Zugeständnisse abzutrotzen, schreibt etwa die Initiative European Digital Rights (EDRi), mehrere Schlüsselpassagen seien aber „extrem unklar“ formuliert. Das würde die Tür für langgezogene Gerichtsverfahren öffnen, sagte der Executive Director Joe McNamee:

    Die europäischen Institutionen sollten es nicht den nationalen Telekom-Regulierungsbehörden und Gerichten überlassen, das Gesetz zu machen. Während wir die letzten Bemühungen des Parlaments begrüßen, sollte es in der Zweiten Lesung offenstehende Streitfragen ausräumen, um klare Schutzvorkehrungen für Netzneutralität zu gewährleisten.

    So würde etwa der Abschnitt, der das Blockieren von illegalen Inhalten regeln soll, die Europäische Grundrechtecharta aushebeln, da auch dann gesperrt werden kann, wenn kein ausdrückliches und vorhersehbares Gesetz gegen beanstandete Inhalte vorliegt. Unnötig unklar seien auch die Regeln zum Verkehrsmanagement, zu dem Provider auch dann greifen dürften, wenn eine „drohende Überlastung“ bevorstünde. Zudem herrsche Unsicherheit, ab wann und für wie lange in Verbindungen eingegriffen werden kann, auch wenn das Netz nicht akut überlastet ist.

    Unklare Regelungen zu Zero Rating und Spezialdiensten

    Nicht abschätzen lasse sich, ob Provider in Zukunft sogenannte Zero-Rating-Produkte anbieten dürfen, also etwa Zugang zu Diensten oder Webseiten, die von einem vereinbarten Download-Volumen ausgeklammert sind. Sollten Gerichte oder Regulierungsbehörden eine solche Preisdiskriminierung zulassen, dann würde das das Ende für eindeutige nationale Vorgaben wie die in den Niederlanden bedeuten. Wünschenswert wäre hier ein eindeutiges Verbot solcher Praktiken oder zumindest ein Zusatz, der klarstellt, dass die Verordnung diese Fragestellung nicht berührt – und somit nationale Alleingänge zulässt.

    Ähnlich offen für Interpretation seien die „sehr subjektiven Kriterien“, die Spezialdienste definieren sollen. Der Gesetztext liefere „guten Regulationsbehörden“ ausreichend Handhabe, die Vorgaben effizient zu implementieren, bei politisch und ökonomisch schwachen Behörden sei dies aber fraglich. So bleibe etwa unklar, ab wann ein normaler Internetzugang ein bestimmtes Qualitätsniveau nicht mehr garantieren kann, so dass auf Überholspuren gesetzt werden muss.

    Die Gefahr von langwierigen Gerichtsverfahren sieht auch die Digitale Gesellschaft e. V., weil der Text „in den entscheidenden Punkten neue Rechtsunsicherheiten schaffen“ würde. Der Gesetzgeber dürfe sich nicht aus seiner Verantwortung stehlen, klare und unmissverständliche Regeln zu setzen. Stattdessen würde er „die Probleme, zu deren Lösung er offenbar nicht in der Lage ist, auf die Gerichte verschieben“ und dadurch großen und finanziell gut ausgestatteten Telekommunikationsunternehmen und Netzwerkbetreibern einen Vorteil verschaffen.

    Diese könnten die schwammig formulierten Regeln zu Spezialdiensten nutzen, um bestimmte Dienste auf bezahlte Überholspuren auszulagern:

    Es wird nämlich nicht definiert, wer in welcher Weise die Anforderungen an ein bestimmtes Qualitätsmaß festlegt. Diensteanbieter und Netzwerkbetreiber könnten daher beliebige Qualitätsanforderungen für einen Dienst aufstellen und mit der Begründung, diese Qualität sei über das Best-Effort-Internet nicht gewährleistet, auf eine bezahlte Überholspur ausweichen. Auf diese Weise könnten auch bereits etablierte Dienste des Best-Effort-Internet leicht auf kostenpflichtige Sonderzugänge ausgelagert werden – mit all den negativen Folgen, die das für die Wettbewerbsfähigkeit von Start-Ups und die Innovationskraft des Netzes hätte.

    Gerichtsverfahren drohen auch im Hinblick auf Zero-Rating-Angebote, die der Gesetztext nicht eindeutig verbietet. Provider dürfen mit ihren Kunden „Vereinbarungen über Preise, Datenvolumen oder Geschwindigkeiten“ treffen, solange diese nicht das grundsätzliche Recht beeinträchtigen, auf beliebige Inhalte, Dienste oder Anwendungen zuzugreifen. Das könnten Netzwerkbetreiber umdefinieren und behaupten, dass solche Angebote zusätzliche Zugriffsmöglichkeiten eröffnen würden, wenn das Datenvolumen aufgebraucht ist – ein klarer Wettbewerbsnachteil für finanzschwache Start-Ups, die nicht über die notwendigen Mittel verfügen, um entsprechende Verträge mit Zugangsanbietern auszuhandeln.

    Zweifelhaftes Lob

    Oettinger-Tweet-2Zwar behauptete der Digitalkommissar Günther Oettinger, dass sich ehemalige Kritiker positiv zum Kompromisstext geäußert hätten. Aus seiner selektiven Wahrnehmung heraus mag das wohl zutreffen, wenn etwa EDRi den Gesetzentwurf als eine „signifikante Verbesserung“ im Vergleich zum „inkohärenten, widersprüchlichen und zerstörerischen Ansatz“ bezeichnet, mit dem der Rat und die Kommission in die Verhandlungen gezogen waren. Ob sich Oettinger noch in dieser Amtszeit mit den Kritikern zusammensetzen wird, bleibt freilich offen: Unsere Anregung in diese Richtung ließ er unbeantwortet im Raum stehen.

    Lob sieht jedenfalls anders aus, und es bleibt zu hoffen, dass das EU-Parlament die Zweite Lesung nutzt, um an den entscheidenden Stellen nachzubessern. Sollte der Gesetzgeber die strittigen Punkte nicht rechtzeitig klären und den Text in der vorliegenden Form verabschieden, stehen uns sonst Rechtsunsicherheit und daraus resultierende, jahrelange Gerichtsverfahren ins Haus.

    17. Juli 2015 1
  • "Ende von Roaming und Netzneutralität": Trilog-Verhandlungen einigen sich auf unklaren und mehrdeutigen Deal
    Günther Oettinger verkündet das Ende von Romaing und Netzneutralität.
    "Ende von Roaming und Netzneutralität" Trilog-Verhandlungen einigen sich auf unklaren und mehrdeutigen Deal

    Laut EU-Kommission haben sich Kommission, Parlament und Rat auf „Schlüsselelemente“ des Digitalen Binnenmarkts geeinigt. Mit dieser EU-Verordnung werden Roaming-Gebühren und die Netzneutralität geregelt. Der deutsche EU-Kommissar Günther Oettinger freut sich auf Twitter über „das Ende von Roaming und Netzneutralität“:

    In diesem Fenster soll ein Twitter-Post wiedergeben werden. Hierbei fließen personenbezogene Daten von Dir an Twitter. Aus technischen Gründen muss zum Beispiel Deine IP-Adresse übermittelt werden. Twitter nutzt die Möglichkeit jedoch auch, um Dein Nutzungsverhalten mithilfe von Cookies oder anderen Tracking-Technologien zu Marktforschungs- und Marketingzwecken zu analysieren.

    Wir verhindern mit dem WordPress-Plugin „Embed Privacy“ einen Abfluss deiner Daten an Twitter so lange, bis Du aktiv auf diesen Hinweis klickst. Technisch gesehen wird der Inhalt erst nach dem Klick eingebunden. Twitter betrachtet Deinen Klick als Einwilligung in die Nutzung deiner Daten. Weitere Informationen stellt Twitter hoffentlich in der Datenschutzerklärung bereit.

    Zur Datenschutzerklärung von Twitter

    Zur Datenschutzerklärung von netzpolitik.org

    Erfahre mehr in der Datenschutzerklärung von X.

    Die Einigung von heute Nacht ist noch nicht der endgültige Text, aber man wollte unbedingt heute eine Fertigstellung verkünden – dem letzten Tag der lettischen Ratspräsidentschaft. Eine erste Einschätzung des Textes liefert Joe McNamee von European Digital Rights, die wir übersetzt haben und hier crossposten:

    Verschwommener und mehrdeutiger Deal zu „Netzneutralität“ ist ein Verzicht der Verantwortung

    Fünfzehn Monate, nachdem das Europäische Parlament klar für den Schutz der Netzneutralität in Europa gestimmt hat, wurde heute, um Zwei Uhr Nachts, ein verschwommener und mehrdeutiger „Deal“ erreicht. In den kommenden Tagen werden die Verhandlungsführer Begleittexte fertigstellen (auch „Erwägungsgründe“ genannt), die eventuell Klarheit herstellen könnten. Doch die scheinbar bewusste Mehrdeutigkeit des Deals lässt keine große Hoffnung auf echte Netzneutralität in Europa aufkommen.

    Wenn der Deal von den Mitgliedsstaaten im Ministerrat und im EU-Parlament gebilligt wird, müssen wir mindestens ein Jahr warten, bevor Gerichte und Aufsichtsbehörden anfangen können, dem Abkommen Sinn zu stiften.

    Joe McNamee, Geschäftsführer von European Digital Rights (EDRi), kommentiert:

    Worin liegt der Sinn, Rechtsvorschriften zu erlassen, die die Rechtslage weniger eindeutig machen als vorher? Jetzt haben wir ein Abkommen, das fast alles bedeuten kann – wir haben aber nicht noch mehr Rechtsunsicherheit gebraucht.

    Zentrale Punkte der Verwirrung sind:

    Spezialdienste

    Die Unterscheidung zwischen „Spezialdiensten“ und dem öffentlichen Internet. „Überholspur“-Dienstleistungen können diesen Status nur erhalten, wenn dies „notwendig“ ist. Allerdings definiert der jetzige Entwurf das Wort „notwendig“ so weit, dass alles, was nicht als eine „allgemeine Priorisierung“ des Verkehrs definiert wird, im Prinzip von „notwendig“ abgedeckt sein könnte. (Erwägungsgrund 11, Artikel 3.5)

    Geltungsbereich

    Der Geltungsbereich der Verordnung ist so formuliert, dass nicht klar wird, wie die Kernfrage „spezialisierter Dienstleistungen“ eigentlich definiert wird. (Artikel 1)

    Sperren und Filtern

    Nicht zuletzt versucht die Verordnung zu regeln, was eine gesetzliche Verpflichtung zum Sperren bzw. Filtern sein könnte (Müssen wir das wirklich erklären?). Die Definition ist so schlecht formuliert, dass sie einen Tätigkeitsbereich abdeckt, der keine rechtlichen Verpflichtungen beinhaltet (Artikel 3.3.a). Der aktuelle Entwurf enthält einen Satz mit 90 Wörtern ohne erkennbare Bedeutung.

    Auswirkungen von Spezialdiensten

    Auch wenn der aktuelle Entwurf erklärt, dass „Spezialdienste“ nur möglich sind, wenn sie keine „negativen Auswirkungen auf die Verfügbarkeit oder Qualität der Internet-Zugangsdienste“ haben, gibt es eine Verpflichtung für Internet-Provider, detailliert Auskunft über die Einzelheiten der „Auswirkungen auf die Internetzugangsdienste der gleichen Endnutzer“ zu geben. Wie lautet jetzt die Abmachung? Haben die Spezialdienste Auswirkungen auf den Internetzugang von anderen Endnutzern, oder nicht? (Erwägungsgrund 11a und Artikel 4.3.c)

    Einschätzung

    Der „Deal“ wurde nach drei Monate dauernden „Verhandlungen“ zwischen Rat der Europäischen Union (Ministerrat) und dem Europäischen Parlament erzielt. In jeder Phase verweigerte der Rat einfach den Dialog. Dann, um noch irgendwie die willkürlich gesetzte Frist einzuhalten, die von der lettischen Präsidentschaft des EU-Rates gesetzt wurde, einigte man sich auf dieses chaotische, unterdurchschnittliche Abkommen.

    Jetzt, wo unsere politischen „Führer“ beschlossen haben, dass sie keine Entscheidung treffen, müssen wir wohl warten, bis nicht-gewählte Richter und Regulierungsbehörden diese harte Arbeit tun.

    Das ist jedoch „nur“ eine vorläufige Einigung. Zuerst müssen die erläuternden Erwägungsgründe zum Abschluss gebracht werden. Dann müssen die EU-Institutionen entscheiden, ob sie wirklich bereit sind, diese Rechtsunsicherheit für die europäischen Bürger und Unternehmen zu schaffen. In den kommenden Wochen wird sich dies zeigen.

    30. Juni 2015 25
  • : Trilog zur EU-Datenschutzreform startet heute, Kommission veröffentlicht passende Bürgerumfrage
    Erstes Treffen zu den Trilogverhandlungen zur EU-Datenschutzreform - via Twitter/<a href="https://twitter.com/JanAlbrecht/status/613722400660832256/photo/1">JanAlbrecht</a>
    Trilog zur EU-Datenschutzreform startet heute, Kommission veröffentlicht passende Bürgerumfrage

    Heute sind die Trilog-Verhandlungen zur EU-Datenschutzreform gestartet. Dabei verhandeln EU-Kommission, Parlament und Rat die finale Fassung der Datenschutzgrundverordnung.

    Alle Vertreter aus Parlament, Kommission und Rat versprechen, dass die Datenschutzreform eine bessere Rechtslage für die Bürger schaffen wird, dabei ist in der Vergangenheit bekannt geworden, dass in allen Institutionen durch Lobbydruck versucht wurde, den Datenschutz eher zu schwächen. Jan Philipp Albrecht von den Grünen im Europaparlament ist jedoch optimistisch:

    The devil is in the detail, but I don’t see any real danger in not achieving our aim.

    Passend zum Start der Trilog-Verhandlungen wurde heute eine Eurobarometer-Umfrage zu Datenschutzbewusstsein und ‑bedenken in der EU-Bevölkerung veröffentlicht.

    Etwa 28.000 Menschen aus allen EU-Mitgliedsstaaten nahmen an der Umfrage teil. Es stellte sich heraus, dass etwa 30 Prozent der Meinung sind, absolut keine Kontrolle über ihre persönlichen Daten zu haben, in Deutschland sogar 45 Prozent. Gleichzeitig gaben über 70 Prozent an, dass sie den Eindruck haben, die Preisgabe von persönlichen Daten sei ein wachsender Teil des Alltagslebens, etwa ein Drittel scheint sich darum aber keine großen Sorgen zu machen.

    Laut der Umfrage sollen 18 Prozent der EU-Bürger jedes Mal die Datenschutzbestimmungen von Diensten und Produkten lesen, die sie nutzen. Diese Zahl scheint uns unrealistisch und dürfte sich eher als persönliche Wunschvorstellung einordnen lassen.

    Was uns erschreckt: Nur 50 Prozent der Befragten gaben an, „jemals“ von aktuellen Enthüllungen über die Geheimdienstüberwachung der Bevölkerung gehört zu haben. Und 25 Prozent geben an, sozialen Netzwerken zu vertrauen, schon von Anfang an die richtigen Privatsphäre-Einstellungen zu setzen. Es wirkt, als gäbe es massiven Nachholbedarf in der Aufklärung.

    24. Juni 2015 6
  • : Verhandlungsabschluss zu EU-Datenschutzreform im Rat sieht für Bürger nicht gut aus
    Verhandlungsabschluss zu EU-Datenschutzreform im Rat sieht für Bürger nicht gut aus

    eu_ministerrat

    Wie morgens berichtet, fanden heute die Abschlussverhandlungen im Ministerrat der EU zur geplanten EU-Datenschutzgrundverordnung statt, nach denen der Trilog zwischen Rat, EU-Kommission und EU-Parlament losgeht, in dem der finale Verordnungstext verhandelt wird. Es war bereits abzusehen, dass der Vorschlag des Rates weniger datenschutzfreundlich ausfallen wird als die Positionen von Kommission und Parlament. Und er fällt tatsächlich in wichtigen Punkten deutlich hinter einem wünschenswerten Datenschutzniveau und sogar hinter dem Ist-Zustand zurück.

    Beispielsweise ist das Sammelklagerecht gegen Datenschutzverstöße weggefallen, außerdem ist die explizite Zustimmungspflicht in die Datenverarbeitung im Ratsvorschlag nicht mehr enthalten. Daten könnten so auch zu einem anderen Zweck als dem ursprünglich vom Nutzer zugestimmten genutzt werden. Außerdem werden Fälle geschaffen, in denen der Nutzer gar keine Zustimmung mehr geben muss, sollte der Datenverarbeiter ein schwerwiegenderes „berechtigtes Interesse“ an der Nutzung haben. Der Grundsatz der Datensparsamkeit ist ebenso nicht mehr zu finden. Außerdem würden Datenübermittlungen in Drittstaaten möglich, ohne effektive Kontrolle darüber, ob EU-Datenschutzstandards eingehalten würden. Die NGO Access fasst zusammen: „Einfach ausgedrückt würde es nach dem Ratstext für jemanden unmöglich, nachzuvollziehen, was mit seinen persönlichen Daten passiert oder wer Zugriff darauf hat.“

    Joe McNamee, Geschäftsführer der Bürgerrechtsorganisation EDRi in Brüssel, formuliert seine Kritik drastisch:

    This agreement is quite simply a brazen effort to destroy Europe’s world leading approach to data protection and privacy […] The Council position is a mixture of reckless disregard for citizens’ fundamental rights and pandering to special interests that led to draft legislation where the number of exceptions is higher than the total number of articles in the previous Directive.

    Umso wichtiger werden nun die Trilogverhandlungen, in denen darum gekämpft werden muss, dass die Schlupflöcher, die der Rat geöffnet hat, nicht in die finale Version der Verordnung eingehen werden.

    15. Juni 2015 11
  • : Verhandlungen um EU-Datenschutzgrundverordnung gehen in die letzte Runde
    <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC BY 2.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/hyku/368912557">hyku</a>
    Verhandlungen um EU-Datenschutzgrundverordnung gehen in die letzte Runde

    Heute laufen die finalen Verhandlungen zwischen den EU-Mitgliedsstaaten in Sachen EU-Datenschutzgrundverordnung. Die 28 EU-Innenminister treffen sich in Brüssel, um eine gemeinsame Position zu finden. Die Datenschutzreform soll den Datenschutz auf europäischer Ebene regeln, sodass in allem EU-Mitgliedsstaaten die gleichen Bedingungen gelten. Obwohl es noch zahlreiche Abstimmungen zu tätigen gilt, wird davon ausgegangen, dass der heutige Tag der letzte der Ministerratsverhandlungen sein wird. Ulrich Weinbrenner, der zuständige Referatsleiter im Innenministerium, sagte golem.de:

    Nach 40-monatigen Beratungen im Rat besteht nunmehr die nötige Einigungsbereitschaft auf allen Seiten. Alle haben verstanden, dass eine Weiterführung der Verhandlungen nicht zwingend die bessere Umsetzung ihrer jeweiligen Forderungen zur Folge hätte.

    Doch das stellt noch nicht das Ende des langwierigen Verhandlungsprozesses dar, der bereits 2012 angestoßen wurde. Es folgen die Trilogverhandlungen zwischen Rat, Parlament und Kommission, in denen letzte Details und Positionen ausverhandelt werden. Und mit den Trilogverhandlungen geht auch der Lobbykrieg in die letzte Runde. Die EU-Datenschutzreform hat eine Menge Aufmerksamkeit von datenverarbeitenden Konzernen und Wirtschaftsverbänden auf sich gezogen, die sich dafür einsetzen, Datenschutzregelungen möglichst stark zu verwässern. Am erfolgreichsten scheinen sie damit im Rat gewesen zu sein, dessen Position im Vergleich zu Parlament und Kommission am nachteiligsten für die Interessen der Bürger ausfallen wird – das ist bereits vor den heutigen Abschlussverhandlungen abzusehen.

    Einer der wichtigsten Streitpunkte ist die Zweckbindung von Daten. Denn Datenverarbeiter sind daran interessiert, Daten auch zu anderen als ursprünglich bei der Erhebung angegebenen Zwecken zu nutzen. Der Nutzer bzw. Kunde verliert damit die Selbstbestimmung über die Verwendung seiner Daten. Ebenso gibt es gegensätzliche Meinungen in der Frage, ob Daten aus mehreren Quellen benutzt werden dürfen, um Profile über Personen zu erstellen.

    Den mächtigen Wirtschaftslobbyisten stehen einige NGOs gegenüber, die sich bemühen, für einen besseren Schutz persönlicher Daten und Privatsphäre einzutreten. Bis wann sich der Trilog hinziehen wird, ist noch nicht abzusehen. Schätzungen, dass es noch dieses Jahr zu einer Verabschiedung der Verordnung kommen könnte, sind aber als sehr ambitioniert einzuschätzen, denn schon öfter wurden die Verhandlungen zur Datenschutzreform gebremst, auch von Deutschland.

    15. Juni 2015
  • : Letzte Fassung des Ratsvorschlages zur EU-Datenschutzgrundverordnung veröffentlicht
    Letzte Fassung des Ratsvorschlages zur EU-Datenschutzgrundverordnung veröffentlicht

    Statewatch.org hat die letzte Fassung des Vorschlags für eine EU-Datenschutzgrundverordnung des Rates der EU veröffentlicht. In dem Dokument mit Stand 1. Juni befinden sich noch zahlreiche Fußnoten, die einiges über die Positionen der einzelnen Länder verraten. In den letzten Monaten ist immer mehr zu Tage getreten, dass einige Mitgliedsstaaten – ganz vorn dabei Deutschland – unter Lobbyeinfluss versuchen, den Text der Verordnung zu verwässern, so dass „wirtschaftsfreundlich“ schwächerer Datenschutz die Folge sein könnte.

    Am 15./16. Juni wird es eine Abstimmung des Rates über das Dokument geben. Nach der Einigung im Rat beginnt die Trilog-Phase, in der sich Parlament, Rat und Kommission nochmals einigen müssen.

    4. Juni 2015 1
  • : EU-Verhandlungen zu Netzneutralität in Sackgasse angekommen
    Breiter Widerstand von Aktivisten und zahlreichen Internetkonzernen haben in den USA zu strengen Netzneutralitätsregeln geführt. In Europa geht die Auseinandersetzung in die heiße Phase. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC BY 2.0</a>, via flickr/ <a href="https://www.flickr.com/photos/backbone_campaign/16101589983/">Backbone Campaign</a>
    EU-Verhandlungen zu Netzneutralität in Sackgasse angekommen

    In den Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Parlament, Kommission und EU-Rat in Sachen Netzneutralität zeichnet sich derzeit kein Kompromiss ab. Wie aus einem letzte Woche geleakten Dokument hervorgeht, zeigt der Rat keinerlei Bereitschaft, sich der Position des EU-Parlaments anzunähern. Dieses hatte sich im letzten Jahr klar für Netzneutralität ausgesprochen.

    Im vorliegenden Papier ist davon nicht mehr viel zu lesen. Sämtliche Erwähnungen, Verweise sowie die Definition von Netzneutralität selbst wurden komplett aus dem Text gestrichen. Zuvor hieß es noch, dass „der gesamte Internetverkehr ohne Diskriminierung, Einschränkung oder Störung gleich behandelt werden muss, unabhängig von Absender, Empfänger, Art, Inhalt, Endgerät, Dienst oder Anwendung“.

    Der Text räumt Anbietern zudem die Möglichkeit ein, „diskriminierende Dienste“ auf den Markt zu bringen, wie die Bürgerrechtsorganisation EDRi kritisiert. Damit werden europaweit „Zero-Rating“-Dienste zugelassen und öffnen die Tür für ein Zwei-Klassen-Netz. Auch „vertretbares Netzverkehrs-Management“ der Infrastruktur soll erlaubt sein, wenn temporäre oder außergewöhnliche Überlastung auftrete beziehungsweise verhindert werden soll. Zuvor hieß es noch, dass die Überlastung temporär und außergewöhnlich sein muss.

    Voreingestellte Inhaltsfilter wie die britischen Pornofilter sind laut dem Text nicht zulässig; stattdessen müssen Nutzer ausdrücklich zustimmen, wenn sie in den Genuss solcher Filter kommen wollen. Das stößt bei der britischen Regierung auf heftigen Widerstand, die weiterhin auf einer Opt-Out-Lösung besteht.

    Für EDRi ist es aus einer „institutionellen und demokratischen Perspektive“ inakzeptabel, dass die Position des EU-Parlaments derart missachtet werde. Das offene Internet werde durch ein Netzwerk ersetzt, das „diskrimierende und willkürliche Beeinflussung“ von Datenverkehr zulasse. Überdies seien Wettbewerbsnachteile für europäische Start-Ups zu erwarten, die nicht durch strenge Netzneutralitäts-Regeln geschützt werden, wie es in den USA der Fall ist.

    Wie die Verhandlungen aus der Perspektive des EU-Parlaments verlaufen und wie es in den nächsten Wochen weitergehen wird, beantwortet Michel Reimon, österreichischer EU-Abgeordneter und zuständiger Berichterstatter der Greens/EFA-Fraktion in einem Interview mit Netzpolitik.org.

    27. Mai 2015 1
  • : Save the Internet – Wieder einmal Zeit für die Rettung der Netzneutralität
    Save the Internet – Wieder einmal Zeit für die Rettung der Netzneutralität

    savetheinternet

    Es wieder einmal soweit: Der Kampf um die Sicherung der Netzneutralität auf EU-Ebene geht in die heiße Phase. Daher haben zehn NGOs aus verschiedenen EU-Staaten die „Save the Internet“-Kampagne wiedererweckt, um EU-Abgeordnete über Faxe, Twitter und E‑Mails daran zu erinnern, sich für eine starke Netzneutralität einzusetzen.

    In der EU läuft gerade die letzte Phase eines Gesetzgebungsverfahren, die sogenannten Trilog-Verhandlungen zwischen Kommission, Parlament und Rat. Während im April 2014 das EU-Parlament einen Gesetzesvorschlag vorgelegt hat, der optimistisch stimmte und erfreulich starke Regeln zur Netzneutralität enthielt, arbeiten die EU-Kommission und die Mitgliedsstaaten gegen die Gleichbehandlung von Datenpaketen und argumentieren mit hanebüchenen Auto-Beispielen für Überholspuren im Netz.

    Das würde es Internetanbietern erlauben, Geld für die Privilegierung von Online-Diensten zu verlangen. Das schadet nicht nur dem Verbraucher, der zur Kasse gebeten wird, damit sein Stream nicht ruckelt, sondern auch dem freien Wettbewerb. Denn kleineren Firmen ist es, im Gegensatz zu den Riesen wie Spotify, kaum möglich, Verträge mit der Telekom zur Bevorzugung ihrer Inhalte abzuschließen.

    Europa darf kein diskriminierendes Internet ermöglichen, sonst fiele man hinter anderen Ländern zurück. Auch die USA haben kürzlich die Netzneutralität festgeschrieben.

    Thomas Lohninger von der Initiative für Netzfreiheit sagt:

    Es gibt eindeutig einen globalen Trend zur Netzneutralität. Immer mehr Länder erlassen Gesetze zum Schutz des Internets. Europa darf hier nicht zurückfallen. Das Verbot von Netzwerk Diskriminierung durch Internetanbieter garantiert gleichberechtigte gesellschaftliche und demokratische Teilhabe und gleichzeitig schützt es den Wettbewerb und die Innovationskraft in dem zukünftsträchtigsten Wirtschaftszweig Internet.

    Helft auch ihr mit und unterstützt das freie Internet. Erinnert die EU-Parlamentarier an ihre Positionen von 2014 und fordert sie auf, diese in den Trilog-Verhandlungen zu verteidigen.

    13. April 2015 12