Sachsen

  • : Nach Beschlagnahme bei Spontandemonstration: Leipziger Polizei verzweifelt angeblich am Auslesen von 63 Handys
    "Mobile Forensik": Mit diesen Geräten lesen deutsche Polizeibehörden gewöhnlich Mobiltelefone aus. Auch Passwortsperren können laut dem Hersteller Cellebrite überwunden werden.
    Auf dem Bild ist ein Gerät zur Extraktion von Inhalten auf Smartphones zu erkennen.
    Nach Beschlagnahme bei Spontandemonstration: Leipziger Polizei verzweifelt angeblich am Auslesen von 63 Handys

    Zweimal hatten wir schon über die Beschlagnahme digitaler Kommunikationsmittel in Leipzig berichtet: Mitte Januar hatte die Polizei in Leipzig eine linke Spontandemonstration mit rund 600 Teilnehmenden gestoppt und ein Viertel der Beteiligten wegen vermeintlichem Landfriedensbruch eingekesselt. Auf der Liste der von ihnen „in Gewahrsam genommen“ Gerätschaften finden sich 150 Handys, sechs SIM-Karten, sechs SD-Karten und drei iPods. Die Polizei erhofft sich durch ihre Auswertung Hinweise zu Straftaten. Von Interesse sind wohl insbesondere Fotoaufnahmen.

    Die Informationen stammen aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage im sächsischen Landtag. Die war aber nicht ganz komplett, wie sich nun herausstellt. Mehrere Medien hatten nämlich berichtet, dass auch drei Laptops einkassiert wurden. In der Antwort tauchte das nicht auf. Am Dienstag bestätigt die Landesregierung auf eine neuerliche Anfrage, die Computer seien „sichergestellt bzw. beschlagnahmt“, allerdings bei der Beantwortung nicht ausgewiesen worden. Als Grund wird ein „Büroversehen“ angegeben. Aus welchem Grund die Rechner mitgenommen wurden bleibt unklar, denn zum Fotografieren dürften diese kaum genutzt worden sein.

    Welche Software nutzt die Polizei?

    Die Abgeordneten wollten auch wissen, auf welche Weise die Geräte analysiert werden. Obwohl nach der speziellen Software gefragt wird, antwortet die Landesregierung hierzu nicht. Die von der Staatsanwaltschaft angeordnete „Auslesung der beschlagnahmten elektronischen Geräte“ sei durch die Polizeidirektion Leipzig erfolgt.

    Glaubt man der jetzigen Antwort, konnten jedoch nur Daten von 87 Handys gezogen werden. Denn angeblich seien die ErmittlerInnen an 63 der 150 Handys gescheitert, auch einige der SIM-Karten seien nicht auslesbar gewesen. zu den Gründen heißt es:

    Aktivierte Sperrcodes, fehlender Akku, keine Möglichkeit zur Stromversorgung auch auf anderem Wege herzustellen, Zurücksetzung in den Werkzustand durch Nutzer, keine geeignete Software zur Auslesung des betreffenden Gerätes.

    Gewöhnlich nutzen deutsche Polizeibehörden ein „Universal Forensics Extraction Device“ (UFED) von Cellebrite. Die israelische Firma gilt als Marktführer in dem Bereich und wirbt damit, praktisch alle gängigen Mobiltelefone auslesen bzw. dort aktivierte Sperren umgehen zu können. Das tragbare UFED verarbeitet Anrufprotokolle, SMS-Mitteilungen und Adressbücher. Laut einem Bericht von heise.de kommt bei Bundesbehörden auch die für Android-Systeme maßgeschneiderte Software „Lantern“ und „Extraction Wizard“ zum Einsatz. Zum Knacken von Passwörtern werde demnach auch die Software „Passware KitForensic“ und „Distributed Password Recovery“ genutzt.

    Nach Sicherung der Daten der „in amtlichen Gewahrsam genommenen Geräte“ müssen die Telefone qua Gesetz wieder herausgegeben werden. 38 Personen haben diese nach Auskunft der Landesregierung bereits abgeholt. Die Zahl der noch nicht abgeholten Mobiltelefone beziffert die Polizei auf 21.

    Bleiben 63 Telefone beschlagnahmt?

    Die Antwort muss so verstanden werden, dass die noch nicht ausgelesenen 63 Telefone bzw. SIM-Karten weiterhin einbehalten werden. Weder wird mitgeteilt wie lange, noch welche Anstrengungen die Polizei unternimmt um sich die nötigen technischen Gerätschaften für die Analyse zu besorgen.

    Viel Zeit dürfte das nicht benötigen, denn die sächsische Polizei ist für ihre technischen Pionierleistungen am Rande des Gesetzes bekannt. Sachsen war das erste Bundesland mit Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen, auch die ersten fliegenden Kameras wurden 2007 vom CDU-Innenminister beschafft. Nach einem Anschlag auf Bundeswehrzeuge wurden in 150.000 Fällen Finanztransaktionen über elektronische Baumarktquittungen zurückverfolgt. Bei Antifa-Protesten in Dresden hatte die Polizei per Funkzellenabfrage millionenfach Verbindungsdaten gespeichert und verarbeitet. Die zugrundeliegenden Verfahren wurden mir nichts, dir nichts eingestellt.

    27. März 2015 22
  • : Nach Spontandemonstration: Erstmals massenhafte Beschlagnahme von Mobiltelefonen in Leipzig [Update]
    Polizei beginnt, Einzelne aus der Kundgebung herauszulösen und auf einem Parkplatz zu durchsuchen. Personen werden fotografiert, Mobiltelefone beschlagnahmt. (Bild: Zusendung)
    Polizei beginnt, Einzelne aus der Kundgebung herauszulösen und auf einem Parkplatz zu durchsuchen. Personen werden fotografiert, Mobiltelefone beschlagnahmt. (Bild: Zusendung)
    Nach Spontandemonstration: Erstmals massenhafte Beschlagnahme von Mobiltelefonen in Leipzig [Update]

    Nach unterschiedlichen Berichten haben gestern zwischen 300 und 600 Personen in Leipzig gegen Rassismus demonstriert und dabei auch Polizeikräfte mit Steinen beworfen. Laut der Polizei Sachsens seien außerdem „aus der Menschenmenge heraus zahlreiche Schaufensterscheiben und Glasschaukästen beschädigt“ worden.

    Die spontane Demonstration richtete sich offensichtlich gegen Ermittlungspannen beim Mord an Khaled Idris Bahray (20). Der aus Eritrea stammenden Geflüchtete war am Dienstag Morgen in Dresden erstochen aufgefunden worden. Obwohl er an mehreren Stellen blutete, behauptete die Polizei bis zum nächsten Tag dass kein Fremdverschulden zu erkennen sei. Der Tatort wurde zunächst nicht untersucht oder gesichert.

    Welche Rechtsgrundlage?

    Ein großer Teil der DemonstrantInnen konnte flüchten als die Polizei anrückte. MOPO24 berichtet, rund 150 seien eingekesselt worden. Daraufhin habe die Polizei „sofort alle Handys der Linksradikalen beschlagnahmt, um die Daten auszuwerten“. Mittlerweile wird die Beschlagnahme der Telefone bei Indymedia bestätigt. Zur Begründung der Maßnahme zitiert MOPO24 einen Polizist mit den Worten „Wir lassen uns das nicht bieten und werden mit aller Konsequenz reagieren!“. Es ist aber unklar, ob die Maßnahme überhaupt legal ist: Nirgends wird berichtet, auf welcher Rechtsgrundlage die Beschlagnahme bzw. eine etwaige Auswertung erfolgt. Auch die Polizei schweigt dazu.

    Es scheint sich um eine bislang einmalige Maßnahme handeln. Die Auswertung der Kommunikation von Mobiltelefonen hat in Sachsen mittlerweile eine unrühmliche Tradition. Bei Protesten gegen rechte Umtriebe wurden in der Vergangenheit mit Funkzellenauswertungen millionenfach Verkehrsdaten erhoben. Dadurch kann festgestellt werden, wer sich zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer bestimmten Gegend aufhielt.

    Im vorliegenden Fall verfügt die Polizei nun über weitere Daten, die Aufschlüsse über soziale Netzwerke erlauben. Sofern die Systeme nicht verschlüsselt sind kann ermittelt werden, wer mit wem kommuniziert und welchen Inhalt Textnachrichten hatten.

    Zahlreiche Tools angeblich auch zum Knacken von Verschlüsselung

    Um Telefone auszulesen wird bei deutschen Behörden gewöhnlich ein „Universal Forensics Extraction Device“ (UFED) der israelischen Firma Cellebrite genutzt. Es handelt sich dabei um eine Plattform (Hard- und Software), an die ein Telefon lediglich angeschlossen werden muss um die Daten auszuleiten. Der Hersteller nennt das „Komplettlösung zur logischen und physikalischen Extraktion von vorhandenen, verschlüsselten und gelöschten Handydaten“. Inwiefern die Entschlüsselung damit gelingen soll ist aber unklar. Das System verarbeitet Anrufprotokolle, SMS-Mitteilungen und Telefonbücher.

    Zum Knacken von Passwörtern wird auch „Passware KitForensic“ aus den USA oder „Distributed Password Recovery“ aus Russland genutzt. Android-Systeme können mit der schweizerischen Software „Lantern“ oder „Extraction Wizard“ einer schwedischen Firma ausgelesen werden.

    Update: Die Leipziger Polizei hat ebenfalls eine Pressemitteilung veröffentlicht und beschrieben, was sie mit den Handys vorhat:

    Die Ermittler versprechen sich davon, unter anderem Video- und Fotoaufnahmen von den Randalen zu finden. ‚Das sind Beweismittel, die im Zuge der Strafverfolgung ausgewertet werden’, erklärte Loepki.

    16. Januar 2015 134
  • : Trotz Kritik: Bundesbehörden wollen Mobiltelefone weiterhin ohne eigenes Gesetz als Ortungswanzen benutzen
    Trotz Kritik: Bundesbehörden wollen Mobiltelefone weiterhin ohne eigenes Gesetz als Ortungswanzen benutzen

    Deutsche Polizeien und Geheimdienste werden auch in Zukunft „Stille SMS“ versenden. Die Bundesregierung lehnt es aber ab, für die heimlichen Ortungsimpulse ein eigenes Gesetz zu erlassen. Dies teilt das Justizministerium in der Antwort auf eine Kleine Anfrage mit und unterstreicht, dass es bundesweit keine „einheitliche Rechtsprechung zu dieser Frage“ gibt.

    „Stille SMS“ sind für die betroffenen Personen nicht erkennbar. Sie erzeugen einen Kommunikationsvorgang, durch den beim Telefonanbieter Vorratsdaten entstehen. Diese können dann im zweiten Schritt abgefragt werden, um den Aufenthaltsort von Telefonen zu bestimmen. In kurzen Abständen versandt können auf diese Weise Bewegungsprofile erstellt werden, um Verdächtige unbemerkt zu verfolgen.

    Die Behörden umschiffen mit den „Stillen SMS“ das Problem, dass Standortdaten von Mobiltelefonen im Normalbetrieb nur für sehr kurze Zeit gespeichert werden. Zwar teilen die Geräte dem Mobilfunknetz in regelmäßigen Abständen mit, in welchen Funkzellen („Location Area“) sie sich gerade befinden (das „Periodical Location Update“). Ein Wechsel in eine andere Funkzelle wird ebenfalls übermittelt, der frühere Wert dabei jedoch überschrieben. Für das Tracking einer Person stehen also keine Daten zur Verfügung. Weil auf dem Land Funkzellen nach Angaben des Justizministeriums aber bis zu 10 km betragen können, fallen dort überhaupt keine Daten an. Es ist also kaum möglich, den genauen Aufenthaltsort einer Person zu bestimmen.

    Den Sachverhalt ohne Antrag bei der Staatsanwaltschaft „erforschen“

    Erst nach dem Versand einer „Stillen SMS“ wird ein umfangreicher Datensatz zum Mobiltelefon, zur Funkzelle und den Standorten der Funkmasten generiert. Dadurch können die Geräte sehr viel genauer lokalisiert werden. Die Bundesnetzagentur definiert die Vorratsdatenspeicherung dieser Standortdaten für bis zu drei Monate nach Rechnungsversand als „datenschutzgerecht“.

    JuristInnen und Bürgerrechtsgruppen hatten immer wieder darauf hingewiesen, dass die „Stillen SMS“ nicht von der Strafprozessordnung (StPO) gedeckt sind. Denn die Telekommunikationsüberwachung muss laut Gesetz als „passive Maßnahme“ ausgeführt werden. Das Absenden einer „Stillen SMS“ ist aber ein aktiver Vorgang: Die Verbindungsdaten werden von Sicherheitsbehörden erzeugt, nicht durch die Betroffenen.

    Das reine Absenden einer „Stillen SMS“ ist als „isolierte, taktische Maßnahme“ gesetzlich nicht gesondert geregelt, bestätigt die Bundesregierung. Als Ermächtigungsgrundlage werden deshalb die §§ 161, 163 StPO genommen. Dabei handelt es sich um sogenannte „Generalklauseln“, die weitreichende Kompetenzen erlauben. Schon das Vorliegen eines „Anfangsverdachts“ ermächtigt die Polizei, ohne Antrag bei der Staatsanwaltschaft „den Sachverhalt zu erforschen“. Allerdings sind davon lediglich „Maßnahmen von geringer Eingriffsintensität“ erfasst. Dies wird von der Bundesregierung auch nicht bestritten. Das Anpingen von Telefonen, um diese dann als Ortungswanzen zu umzufunktionieren, ist jedoch ein erheblicher Eingriff in die Privatsphäre.

    Gleicher Paragraf für Trojaner, Funkzellenabfragen und Abhören von Telefongesprächen

    Die „Stillen SMS“ werden laut der nun vorliegenden Antwort „nach gesonderter Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft“ verschickt. Nach einem richterlichen Beschluss werden die Netzbetreiber dann verpflichtet, Daten auf Grundlage der §§ 100a, 100b StPO an die Strafverfolgungsbehörden auszuleiten. Die Bundesregierung bezeichnet dies als den „eigentlichen Grundrechtseingriff“. Es handelt sich dabei um die gleichen Paragrafen, die auch den Einsatz von Trojanern, Funkzellenabfragen oder das Abhören von Telefongesprächen regeln. In der Antwort des Justizministeriums ist die Rede von „strengen Voraussetzungen dieser Vorschriften“

    Wenn die Gesetze wie behauptet „streng“ sind, werden sie von Behörden und den zuständigen Gerichten aber großzügig ausgelegt: Parlamentarische Anfragen bei Bund und Ländern zeigen, dass immer häufiger „Stille SMS“ verschickt werden. Allein im ersten Halbjahr 2014 wurden beim BKA 122 Personen in 58 Ermittlungsverfahren heimlich verfolgt. Insgesamt wurden rund 35.000 „Stille SMS“ versandt, das sind fast 300 pro Person. Es werden keine Statistiken geführt, über welchen Zeitraum die Maßnahme eingesetzt wird: Beträgt dieser lediglich wenige Tage, ist der Aufenthalt einer Person lückenlos nachvollziehbar. Werden die durchschnittlich 300 Ortungsimpulse innerhalb eines Jahres verschickt, können etwa Auslandsaufenthalte dokumentiert werden.

    Bei der Bundespolizei liegen die Zahlen gegenüber dem BKA etwa doppelt so hoch. Beide Behörden nutzen die „Stillen SMS“ dabei oft im Verbund mit weiteren digitalen Eingriffen:

    In diesen Fällen – z. B. mit dem Ziel der Ergreifung des Beschuldigten oder zur Feststellung von Strukturen und Hinwendungsorten – ist neben der für die Ermittlung erforderlichen Erhebung der Telekommunikationsinhalte einschließlich der näheren Umstände der Telekommunikation die Nutzung dieses Einsatzmittels angezeigt.

    Unklare Regelungen zum Rechtsschutz

    Angeblich würden Betroffene nach dem Abschluss von Ermittlungsverfahren durch die zuständige Staatsanwaltschaft über die heimliche Verfolgung informiert. Nach unseren Recherchen stimmt das aber nicht (oder zumindest nicht immer). Zwar wird mitgeteilt, dass beim Telefonanbieter Standortdaten abgefragt wurden. Dass diese durch „Stille SMS“ entstanden sind, wird aber verschwiegen. Angaben hierzu finden sich lediglich in Ermittlungsakten. Wenn die Betroffenen diese nicht zu Gesicht bekommen, etwa wenn gar kein Verfahren eingeleitet wird, ist kein Rechtsschutz gegen die „Stillen SMS“ möglich.

    Immer wieder wird die rechtliche Grundlage für die Anordnung, Durchführung und Protokollierung von Maßnahmen zur Funkzellenauswertung oder dem Versand „Stiller SMS“ kritisiert. Sachsen hatte deshalb im Bundesrat einen Antrag für eine Neuregelung per eigenem Gesetz eingebracht. In früheren Anfragen hatte die Bundesregierung dies stets als Begründung angeführt, keine eigenen Initiativen zur rechtlichen Definition von „Stillen SMS“ zu starten.

    Allerdings hat der Rechtsausschuss des Bundesrates vor über zwei Jahren beschlossen, den Gesetzesantrag des Freistaates „bis zum Wiederaufruf durch das antragstellende Land“ zu vertagen. Alle übrigen beteiligten Ausschüsse haben sich dem angeschlossen. Der angekündigte „Wiederaufruf“ ist jedoch nie erfolgt.

    2. Oktober 2014 7
  • : Sachsen wählt und Open Data kommt
    Walter Palmetshofer.
    Sachsen wählt und Open Data kommt

    Das ist ein Gastbeitrag von Walter Palmetshofer von do:index.

    Seit dem 09.08.2014 ist das neue sächsische E‑Governmentgesetz in Kraft, und es sieht danach aus, dass Open Data in Sachsen endlich große Schritte vorwärts machen könnte. Zwar schafft das Landes-Gesetz – wie das des Bundes – keinerlei Veröffentlichungspflicht, sondern schreibt nur die Form der Veröffentlichung bei der freiwilligen Bereitstellung von Daten vor. Aber am kommenden Sonntag den 31. August wird der sächsische Landtag gewählt. Und alle namhaften Parteien sprechen sich in ihren Wahlprogrammen für Open Data aus:

    CDU (Open Data Portal, kommunale open data-Projekte wie „Smart cities –Smart Sachsen“ S.17, S.18), Grüne (“Informationen aktiv durch staatliche Institutionen der Öffentlichkeit zugänglich machen” S.128, S.143), Die Linke (Open Data und Informationsfreiheitsgesetz, S.36), SPD (Informationsfreiheits- und Transparenzgesetz S.65) und die FDP (“wollen wir in der Verwaltung vorhandene öffentliche Daten, die keine Persönlichkeitsrechte verletzen, verstärkt online zur Verfügung stellen” S.59). (Detaillierte Auszüge aus den Wahlprogrammen siehe weiter unten.)

    Somit sollte einer bevorstehenden Verankerung von Open Data im Koalitionsvertrag und Regierungsprogramm nichts im Wege stehen.

    Ein landesweites Open Data Portal wird in Sachsen vom Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste bereits vorbereitet. Der neue Projektleiter von Open Data Sachsen ist Dietmar Gattwinkel. Er freut sich über Feedback und Anregungen.

    Gattwinkel: „Geplant sind auch begleitende Workshops und Veranstaltungen, mit denen wir am besten noch in diesem Jahr beginnen wollen. Da das E‑Government-Gesetz bei der Pflicht zu Bereitstellung der Daten in maschinenlesbarer Form auf das erwartete Nutzerinteresse abstellt, ist die Beteiligung der Community unabdingbare Voraussetzung für das Gelingen des Open-Data-Prozesses ins Sachsen“.

    Dazu wird es in Kürze eine kleine Umfrage geben wo die Open Data Community ihre Vorstellungen für das zukünftige Portal einbringen kann.

    Willkommen Open Data in Sachsen.

    Detaillierte Auszüge aus den Sachsen Wahlprogrammen:

    CDU:

    S. 17 “Durch ein Open Data Portal machen wir immer mehr Daten aus den staatlichen Bereichen öffentlich und erhöhen die Transparenz staatlichen Handelns.”
    S. 18 “Kommunale open data-Projekte wie „Smart cities –Smart Sachsen“ sollen weiter gefördert und die Verkehrsleitsysteme in den drei Kreisfreien Städten Chemnitz, Dresden und Leipzig erweitert werden.”

    Grüne:
    S. 128 “Außerdem wollen wir, dass Informationen aktiv durch staatliche Institutionen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, beispielsweise über geeignete Internetportale.”
    S. 143 “Alle E‑Government-Angebote öffentlicher Einrichtungen sollten daher offene Standards verwenden und konsequent in Richtung umfassender Barrierefreiheit weiterentwickelt werden.”

    Linke (S.36)
    “Informationsfreiheit geht für uns aber noch weiter: Zukünftig sollen Expertisen und Gutachten, aber auch Stellungnahmen, Vertragsdaten und Ausschreibungen u.v.a.m. veröffentlicht werden. Open Data ist hier das Stichwort, mit dem die LINKE. Sachsen Verwaltungsprozesse sichtbar und kontrollierbar für die Bürgerinnen und Bürger machen will. Sachsen soll sich an den entsprechenden Portalen mit seinen Daten beteiligen. Damit geht ein Paradigmenwechsel im Verhältnis Bürgerinnen/Bürger – Verwaltung einher. Wer die Planungsgrundlagen kennt, kann mit eigenen Vorschlägen einen aktiven Gestaltungsanspruch geltend machen. Solche Offenheit verpflichtet natürlich auch zur Verwendung offener Standards, wie z.B. bei Dokumentenformaten.”

    SPD (S.65)
    Regierungsprogramm
    “Die Transparenz der öffentlichen Verwaltung ist Voraussetzung für ihre Kontrolle durch die Öffentlichkeit und die rechtstaatliche Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Entscheidungen müssen nachvollziehbar und nachprüfbar sein – das ist auch die beste Prävention gegen Korruption. Die SPD fordert deshalb erneut ein Informationsfreiheits- und Transparenzgesetz für Sachsen: Bürgerinnen und Bürger brauchen einen Anspruch auf Informationen.”

    FDP (S.59)
    “Als Dienstleistung für Bürger und Unternehmen wollen wir in der Verwaltung vorhandene öffentliche Daten, die keine Persönlichkeitsrechte verletzen, verstärkt online zur Verfügung stellen. Dazu gehören auch Geobasisinformationen, zum Beispiel Luftbildaufnahmen. Sie sollen grundsätzlich auch von nichtöffentlichen Stellen unbeschränkt erhoben und über verschiedene Medien wiedergegeben werden dürfen.
    Wir wollen eine bessere Vernetzung von Mobilität und Verkehr erreichen. Dies betrifft sowohl die internetbasierte Kommunikation zwischen Fahrzeugen und Infrastruktur, intelligente Verkehrssteuerung als auch den Service im öffentlichen Nahverkehr (z. B. App für Rufbus). Von der öffentlichen Hand generierte Straßenverkehrsdaten (z. B. Informationen aus der Verkehrsüberwachung) wollen wir unter Beachtung des Datenschutzes zur öffentlichen Nutzung im Internet bereitstellen.”

    30. August 2014 1
  • : Handygate in Dresden: Dritte Verfassungsbeschwerde gegen Funkzellenabfrage zu Anti-Nazi-Protesten
    Mobilfunkantennenanlage in der Großenhainer Straße in Dresden. Alle Handys, die hier kommuniziert haben, wurden überwacht.
    Handygate in Dresden: Dritte Verfassungsbeschwerde gegen Funkzellenabfrage zu Anti-Nazi-Protesten

    Mit einer Funkzellenabfrage hat die Dresdner Polizei eine großflächige Gesamtüberwachung eines ganzen Stadtteils durchgeführt, um alle sich dort aufhaltenden Personen unter einen grundsätzlichen Tatverdacht zu stellen. Vor diesem Hintergrund wurde nun auch die dritte Verfassungsbeschwerde gegen eine Handy-Rasterfahndung aus dem Jahr 2011 eingereicht. Gleichzeitig wurde eine ganze Reihe weiterer Überwachungsmaßnahmen durchgeführt – inklusive einem IMSI-Catcher.

    Im Februar 2011 hat die Polizei in Dresden mit drei Funkzellenabfragen mehr als eine Millionen Verbindungsdaten sowie die Bestandsdaten von fast 60.000 Menschen gesammelt und gerastert. Nach zwei Linkspartei-Landtagsabgeordneten und der grünen Bundestags-Spitzenkandidatin wurde jetzt die dritte Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht dagegen eingereicht. Die Jenaer Rechtsanwältin Kristin Pietrzyk klagt als Betroffene ebenfalls gegen die massenhafte Handy-Überwachung. In einer Pressemitteilung heißt es:

    Im Hinblick auf die mittlerweile inflationäre Praxis der Durchführung von Funkzellenabfragen, haben wir ein starkes Interesse daran, für den prominentesten dieser Fälle, der sich den Spitznamen „Handygate“ redlich verdient hat, eine Klärung vor dem Bundesverfassungsgericht herbei zu führen.

    Die bekannteste der drei Funkzellenabfragen, die während des größten Naziaufmarschs Europas durchgeführt wurden, ist die um das Haus der Begegnung in der Großenhainer Straße. Ganze 48 Stunden lang wurden sämtliche Handy-Verbindungen, die über Mobilfunkzellen gingen, die auch am Haus der Begegnung zu empfangen sind, gespeichert und an die Dresdner Polizei übermittelt. Von diesen 81.229 Verkehrsdaten wurden von 35.748 Handy-Nummern die Bestandsdaten eingeholt, also Name und Adresse der Anschluss-Inhaber. Dieser Datensatz ging später auch an das Landeskriminalamt, das damit eine Rasterfahndung druchführte.

    Das Ziel der Maßnahme ist nicht ganz klar. Offiziell wollten die Behörden ein paar Antifaschisten finden, die ein paar Nazis verprügelt haben sollen. Diese sollen sich über ein Handy koordiniert haben. Dagegen hat die Staatsmacht gleich eine ganze Reihe an Maßnahmen aufgefahren: Telekommunikationsüberwachung, Observation, IMSI-Catcher, Video-Überwachung und sogar die Durchsuchung des Hauses und Beschlagnahme von Kommunikationsgeräten. Das geht aus der veröffentlichten Zusammenfassung der Verfassungsbeschwerde hervor:

    25. September 2013 2
  • : Handygate in Dresden: Zweite Verfassungsbeschwerde gegen Funkzellenabfrage mit 35.000 namentlich Betroffenen
    Handygate in Dresden: Zweite Verfassungsbeschwerde gegen Funkzellenabfrage mit 35.000 namentlich Betroffenen

    Eine der Funkzellenabfragen in Dresden ist illegal, weil sie nicht zur Ergreifung konkreter Tatverdächtiger, sondern zur Rasterfahndung und Ermittlung von Strukturen eingesetzt wurde. Mit dieser Rechtsauffassung klagt die grüne Spitzenkandidatin Katrin Göring-Eckardt gegen eine Handy-Rasterfahndung aus dem Jahr 2011. Die Klage kritisiert außerdem, dass die massenhafte Grundrechtsverletzung durch Handyüberwachung zur Standardmaßnahme geworden ist.

    Einige der bekanntesten Fälle von Funkzellenabfragen sind die vom „Handygate“ in Dresden im Februar 2011. Damals wurden mehr als eine Millionen Verbindungsdaten sowie die Bestandsdaten (Name und Adresse) von fast 60.000 Menschen von der Polizei gesammelt und gerastert. Das Amtsgericht Dresden, dass diese massenhafte Handy-Überwachung auch angeordnet hat, hatte gleich zweimal Klagen dagegen abgewiesen. Das nächsthöhere Landgericht hatte eine der drei Maßnahmen für illegal erklärt, wenn auch mit der Blaupause für die legale Massenüberwachung.

    Gegen die längste Funkzellenabfrage mit den meisten namentlich Betroffenen haben bereits im Mai die Linkspartei-Abgeordneten Rico Gebhardt und Falk Neubert Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Jetzt kommt eine zweite Verfassungsbeschwerde dazu, und zwar von Johannes Lichdi im Auftrag von Katrin Göring-Eckardt, beide Grüne. Und darum geht’s:

    12. September 2013 3
  • : Handygate in Dresden: Verfassungsbeschwerde gegen Funkzellenabfrage mit 35.000 namentlich Betroffenen
    Handygate in Dresden: Verfassungsbeschwerde gegen Funkzellenabfrage mit 35.000 namentlich Betroffenen

    Funkzellenabfragen verletzen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und das Telekommunikationsgeheimnis. Mit dieser Rechtsauffassung klagen zwei sächsische Landtagsabgeordnete gegen die Handy-Rasterfahndung in Dresden 2011. Bei der kritisierten Maßnahme wurden sämtliche Handy-Verbindungen von zwei Tagen übermittelt und gerastert – mit 35.000 namentlich Betroffenen.

    Wiederholt haben wir über die massenhafte Handy-Überwachung in Dresden im Februar 2011 berichtet. Gleich drei Funkzellenabfragen hatten die sächsischen Behörden durchgeführt, um ein paar Antifaschisten zu finden, die während des größten Naziaufmarschs Europas ein paar Nazis verprügelt haben sollen. Ohne Erfolg, bis heute wurde keine einzige Anklage erhoben. Dafür landeten 1.145.055 Verkehrsdatensätze bei der Polizei, von 58.911 der 330.000 betroffenen Menschen wurden die Bestandsdaten (also Name und Adresse) eingeholt.

    Das Amtsgericht Dresden, das die Funkzellenabfragen angeordnet hat, hat gleich zweimal Klagen dagegen abgewiesen. Das Landgericht als nächsthöhere Instanz hatte eine der drei Funkzellenabfragen als unrechtmäßig eingestuft – aber nur aufgrund eines Formfehlers.

    Die längste Funkzellenabfrage mit den meisten namentlich Betroffenen hielt das Gericht jedoch auch inhaltlich für korrekt und verhältnismäßig:

    Die Überwachung aller Handys im Umkreis des Haus der Begegnung bewertete das Gericht dabei auch inhaltlich. Dabei wurden über einen Zeitraum von zwei vollen Tagen 81.229 Verkehrsdaten abgeschnorchelt und von 35.748 die Bestandsdaten eingeholt, also Name und Adresse der Anschluss-Inhaber. Auf fünf Seiten erklärt das Gericht, dass es diese massenhafte Pauschalüberwachung für rechtmäßig hält.

    Nach Ansicht des Gerichts war die “Erhebung der Verkehrsdaten […] für die Erforschung des Sachverhaltes erforderlich und die Erforschung des Sachverhaltes wäre auf andere Weise aussichtslos.” Dumm nur, dass auch mehr als zwei Jahre später noch kein einziger Verdächtiger ermittelt und angeklagt wurde. Auch die “Begehung von Straftaten mittels Telekommunikation” war laut Gericht gegeben, weil Handys verwendet wurden und auch anzunehmen war, dass Straftäter Handys nutzen würden. Auch die Dauer der Funkzellenabfrage von 48 Stunden beanstandete das Gericht nicht.

    Gegen diese Entscheidung haben die Sächsischen Landtags-Abgeordneten Rico Gebhardt und Falk Neubert von der Linkspartei jetzt Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht:

    23. Mai 2013 1
  • Landgericht Dresden: Größte Funkzellenabfrage von „Handygate“ 2011 war illegal
    Landgericht Dresden Größte Funkzellenabfrage von „Handygate“ 2011 war illegal

    Die als „Handygate“ bekannt gewordene Funkzellenabfrage in Dresden 2011 war illegal und hätte nicht durchgeführt werden dürfen. Das hat das Landgericht Dresden letzte Woche entschieden. Die Löschung der Daten dürfte jedoch kaum zu überprüfen sein.

    23. April 2013 17
  • : Funkzellenabfrage: Mehr als 100 Handy-Rasterfahndungen in Sachsen letztes Jahr – auch wieder zu Anti-Nazi-Protesten
    Funkzellenabfrage: Mehr als 100 Handy-Rasterfahndungen in Sachsen letztes Jahr – auch wieder zu Anti-Nazi-Protesten

    Allein im Bundesland Sachsen wurden im vergangenen Jahr 104 Funkzellenabfragen durchgeführt. Das geht aus einer Antwort des Justizministeriums auf eine kleine Anfrage hervor. Auch in diesem Jahr wurden wieder Anti-Nazi-Proteste mittels Handy-Überwachung und Rasterfahndungen ausgespäht.

    12. April 2013 9
  • : Funkzellenabfrage: Amtsgericht Dresden findet Handy-Rasterfahndung Unschuldiger „notwendig und verhältnismäßig“
    Funkzellenabfrage: Amtsgericht Dresden findet Handy-Rasterfahndung Unschuldiger „notwendig und verhältnismäßig“

    Mehr als eine Million Telekommunikationsverbindungen und 60.000 identifizierte Menschen sind verhältnismäßig für eine Polizei-Ermittlung. Dieser Auffassung ist das Amtsgericht Dresden in einem Beschluss zur Funkzellenabfrage, den wir an dieser Stelle exklusiv veröffentlichen. Daraus geht hervor, wie das LKA Sachsen die Rasterfahndung einer ganzen Stadt durchgeführt hat.

    Wiederholt haben wir über die massenhafte Handy-Überwachung in Dresden im Februar 2011 berichtet. Damals haben die sächsischen Behörden mittels Funkzellenabfragen die Handy-Kommunikation eines ganzen Stadtgebiets abgeschnorchelt. 1.145.055 Verkehrsdatensätze landeten bei der Polizei, von 58.911 der 330.00 betroffenen Menschen wurden die Bestandsdaten (also Name und Adresse) eingeholt. Zehntausende Menschen wurden überwacht, um ein paar Antifaschisten zu ermitteln, die Nazis verprügelt haben sollen. Scheinbar erfolglos, denn es wurde noch keine einzige Anklage erhoben.

    Statt die eigene Praxis kritisch zu hinterfragen, verteidigt das Amtsgericht Dresden diese Maßnahme. Wie schon im Mai letzten Jahres erklärte das Gericht letzte Woche die Funkzellenabfragen erneut für rechtmäßig. Geklagt hatte die Bundestagsabgeordnete der Linkspartei und Netzpolitikerin Halina Wawzyniak. Sie war ebenfalls in Dresden, um gegen den damals größten Naziaufmarsch Europas zu protestieren, weswegen zwangsläufig auch ihre Telefonverbindungsdaten bei der Polizei landeten. Obwohl sie als Abgeordnete besonders geschützt ist, wurde auch ihre Klage abgewiesen, so der Beschluss: PDF, Text.

    10. April 2013 31
  • : Funkzellenabfragen in Sachsen: Alle vier Tage massenhafte Handyüberwachung Unschuldiger im Freistaat
    Funkzellenabfragen am 19. Februar 2011 in Dresden. © <a href="http://www.openstreetmap.org/copyright">OpenStreetMap contributors</a>.
    Funkzellenabfragen in Sachsen: Alle vier Tage massenhafte Handyüberwachung Unschuldiger im Freistaat

    In den ersten neun Monaten des letzten Jahres wurden in Sachsen in 60 Verfahren Funkzellenabfragen angeordnet. Das geht aus der Antwort der Staatsregierung auf eine kleine Anfrage hervor. Drei Viertel aller Fälle waren Eigentumsdelikte, nur fünf betreffen Leib, Leben oder persönliche Freiheit.

    Johannes Lichdi ist Abgeordneter für die Grünen im Sächsischen Landtag, dessen Kommunikationsdaten im Rahmen der massenhaften Handy-Überwachung Dresden im Februar 2011 bei der Polizei landeten. Seitdem ist Handygate eins seiner Themen, zu dem er auch einen sehr lesenswerten Überblicksartikel verfasst hat.

    In einer kleinen Anfrage an das Sächsische Justizministerium hat Lichdi sich erkundigt, wie viele Funkzellenabfragen denn in Sachsen gemacht werden. Diese Informationen sind schwer zu bekommen, da die Behörden zwar Statistiken zur Telekommunikationsüberwachung erheben müssen, dabei aber nicht zwischen individualisieren (Kommunikation einer bestimmten Zielperson) und nicht-individualisierten (alle Kommunikation einer Gegend einer Zeitspanne, z.B. Funkzellenabfrage) Verkehrsdatenabfragen unterscheiden.

    Nach dem Handygate-Skandal konnte der sächsische Datenschutzbeauftragten jedoch eine Übereinkunft erzielen, nach der die Generalstaatsanwaltschaft Dresden vierteljährlich Zahlen über Funkzellenabfragen an das Staatsministerium der Justiz und für Europa berichtet. In den ersten drei Quartalen des Jahres 2012 wurden in 60 Verfahren Funkzellenabfragen angeordnet, für diese Tatvorwürfe:

    28. Januar 2013 11
  • : Schon wieder Funkzellenabfrage in Dresden
    Schon wieder Funkzellenabfrage in Dresden

    Ist diese Meldung von Radio Dresden eigentlich noch eine Nachricht wert?

    Im Zusammenhang mit einer Farbbeutelattacke auf das Dresdner Glücksgas-Stadion im Juli vergangenen Jahres hat die Staatsanwaltschaft Dresden eine Funkzellenabfrage durchgeführt. Das erfuhr unser Sender von der Dresdner Staatsanwaltschaft. „Um der Täter habhaft zu werden, hat die Staatsanwaltschaft eine Abfrage der Funkzellen beantragt. Einen entsprechenden Beschluss hat das Amtsgericht erlassen. Dadurch sind Verkehrsdaten im niedrigen vierstelligen Bereich erhoben worden“, sagte Sprecher Lorenz Haase unserem Sender.

    Eingeworfene Scheiben. Ganz klar: Da hilft nur noch Funkzelleneinsatz! Wurde die Vorratsdatenspeicherung nicht mal mit internationalem Terrorismus begründet?

    Gegen die Speicherpraxis kann weiterhin geklagt werden.

    1. April 2012 24
  • : JMStV: Die Woche der Entscheidungen (Update)
    JMStV: Die Woche der Entscheidungen (Update)

    Der Worte sind genug gewechselt (Etwas Zeit für ein Webunterschrift ist freilich immer drin! Vgl. Pressemeldung.). Diese Woche entscheidet sich, ob wir uns ab dem 01.01.2011 mit den Regelungen des novellierten Jugendmedienschutz-Staatsvertrags herumschlagen müssen. Und so schaut’s aus:

    Kurzfassung (mit Updates vom 15.12.):

    14.12.: NRW, früher Nachmittag, vsl. Vorentscheidung der Fraktionen
    14.12.: Sachsen, ab etwa 11:30 Uhr, Livestream
    14.12.: Bayern, 16:50 Uhr, Livestream

    15.12.: Mecklenburg-Vorpommern, 13:10 Uhr, Livestream

    16.12.: Schleswig-Holstein, ab etwa 11 Uhr, Livestream Update: abgesagt!
    16.12.: NRW, 15:35 Uhr, Livestream
    16.12.: Brandenburg, 16:25 Uhr

    (Die Zeitangaben sind erfahrungsgemäß bestenfalls grobe Richtwerte)

    Lange Version:

    13. Dezember 2010 14
  • : Neues vom JMStV in Thüringen, Sachsen … und NRW! (Update: Jetzt mit Mindmap ‚)
    Neues vom JMStV in Thüringen, Sachsen … und NRW! (Update: Jetzt mit Mindmap ‚)

    In meinem Heimatland Nordrhein-Westfalen geschehen merkwürdige Dinge. Galt eine alsbaldige Ratifizierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) mit Stimmen von SPD, Grünen (und CDU) noch letzte Woche als sicher, soll es nun laut Pottblog vor dem Showdown im Landtag noch eine Expertenanhörung geben.

    Konkret sei geplant, am 17.09. den noch von der Regierung unter Jürgen Rüttgers (CDU) eingebrachten Antrag (PDF) auf Zustimmung zum Staatsvertrag zunächst an den Haupt- und Medienausschuss des Landtages zu verweisen.

    Zudem soll es, so hat Jens von Alexander Vogt, dem (neuen) medienpolitischen Sprecher der SPD-Landtagsfraktion erfahren, vor der Abstimmung im Landtag noch eine Expertenanhörung geben. Damit dürfte sich die eigentliche Entscheidung in den November oder Dezember verschieben.

    11. September 2010 7
  • : LKA Sachsen gegen Dresden-Nazifrei.de
    LKA Sachsen gegen Dresden-Nazifrei.de

    Am 13. Februar mobilisieren Nazis für einen Aufmarsch in Dresden. Dagegen wehrt sich ein großes zivilgesellschaftliches Bündnis und ruft zu friedlichen Protesten und zivilem Ungehorsam auf: Dresden Nazifrei. Doch die Domain und die verwendeten Poster kommen nicht überall gut an. Da werden Bundestagsabgeordnete beim Poster kleben verhaftet, Infoläden durchsucht und Poster beschlagnahmt und nun will das LKA Sachsen auch die Domain sperren. Laut dem Dresdner Mobilisierungsbündnis wurde dem Provider der Seite Dresden-Nazifrei.de eine Verfügung zugestellt und die Abschaltung der Seite gefordert. Begründung: Mit der Homepage würde zu Straftaten aufgerufen. Damit meint das LKA wohl den Aufruf zu zivilem Ungehorsam, sich den Nazis in den Weg zu stellen.

    Dem wollen wir uns mal anschließen: Wer am 13. Februar noch nichts vor hat und zufällig nach Dresden fahren kann, kann sich gerne Karmapunkte erarbeiten, indem man sich den Nazis in den Weg stellt. Weitere Karmapunkte kann man sich auch erarbeiten, indem man fleissig auf die Proteste hinweist.

    Update: Samstag Abend um 20 Uhr zeigt dresden-nazifrei.de nur noch eine 403-Seite. Es ist noch unklar, ob der Provider der Sperr-Verfügung nachgekommen ist oder ob man die Seite einfach runtergenommen hat. Es gibt auf jeden Fall diverse Spiegelungen.Update: Der 403-Fehler war nur kurzfristig. Variante 2 war es dann wohl: Die Betreiber haben den Inhalt von der Seite genommen und durch ein großes „Zensiert“-Banner ersetzt.

    Update: Mir wurde freundlicherweise der Text der Sperrandrohung als PDF zugeschickt. Da kann sich jeder selbst ein Bild von machen.

    Der grüne Bundestagsabgeordntete Christian Ströbele hat die Aktion gestern in einer Pressemeldung kritisiert und als „rechtlich nicht nachvollziehbar und politisch instinktlos“ bezeichnet.

    Update: Nachdem hier in den Kommentaren eine leicht skurrile Diskussion entstanden ist, ob man überhaupt gegen Nazis auf die Strasse gehen und zivilen Ungehorsam praktizieren darf (Was übrigens in den vergangenen Jahren u.a. in Köln („Köln stellt sich quer“), Freiburg und einigen anderen Städten in der Vergangenheit von Links bis Rechts von der ganzen Zivilgesellschaft erfolgreich praktiziert wurde – nur in Sachsen, wo Nazis Rekordergebnisse bei Wahlen einfahren soll das nicht möglich sein?), gibt es jetzt einige rechtliche Bewertungen zur Sperrverfügung. Sowohl Telemedicus als auch Thomas Stadler finden diese äussert merkwürdig. Und das war ja Thema dieses Postings. Bei Metronaut kann man auch nachlesen, warum es ist legitim, Nazidemos zu blockieren.

    23. Januar 2010 164
  • : Quellen-TKÜ für Sachsen?
    Quellen-TKÜ für Sachsen?

    In Sachsen wollen CDU und FDP koalieren. Ein Entwurf der Koalitionsvereinbarung steht online. Bin ich der einzige, der aus der folgenden Formulierung eine Quellen-TKÜ rausliest?

    Wir setzen uns dafür ein, die Internetkriminalität vor allem zum Schutz von Kindern und Jugendlichen wirksam zu bekämpfen und die dafür notwendigen Grundlagen für Polizei und Justiz zu schaffen. Wir werden Graffiti-Schmierereien effektiv bekämpfen und bestehende Eingriffsmöglichkeiten bei der Telefonüberwachung auch auf Internettelefonie ausdehnen.

    Graffiti ist ja auch gut platziert. Da sind noch ein paar andere Dinge zu finden, wie anlassbezogener Einsatz mobiler Kennzeichensysteme und die Regelung der effektiven Videoüberwachung öffentlicher Plätze und öffentlicher Verkehrsmittel. Ein bißchen e‑Government und irgendwie schnelleres Internet runden die Vereinbarung ab.

    (Danke an Rico.)

    17. September 2009 11
  • : SPD-Sachsen gegen BKA-Gesetz
    SPD-Sachsen gegen BKA-Gesetz

    Die SPD-Sachsen hat auf ihrem Parteitag laut Leipziger Volkszeitung beschlossen, dem BKA-Gesetz im Bundesrat nicht zuzustimmen. Die SPD führt zusammen mit der CDU eine Große Koalition in Sachsen. Wenn Sachsen nicht für das BKA-Gesetz stimmt, dürfte die Mehrheit von 35 Sitzen im Bundesrat für eine Verabschiedung nicht zustande kommen. Bin mal gespannt, ob die SPD-Vertreter in der Landesregierung den Parteibeschluss auch umsetzen.

    [Danke an Markus]

    16. November 2008 12
  • : Sachsen entscheidet gegen Wahlcomputer
    Sachsen entscheidet gegen Wahlcomputer

    Zur Bundestagswahl will das Bundesland Sachsen auf den Einsatz von Wahlcomputern verzichten. Das bestätigte nun das sächsische Innenministerium und die Futurezone berichtet mit Verweis auf die „Dresdner Neuesten Nachrichten“: Sachsen verzichtet auf Wahlcomputer.

    Man schätze derzeit das Risiko als zu hoch ein, dass die Geräte manipuliert werden könnten, sagte Ministeriumssprecher Lothar Hofner. Am 7. Juni 2009 gibt es in Sachsen Europa- und Kommunalwahlen, am 30. August folgt die Landtagswahl, am 27. September die Bundestagswahl.

    29. Oktober 2008