Auch ein Schülerreferat darf nicht einfach Fotos aus dem Internet verwenden, wenn es online gestellt wird. Das hat der Europäische Gerichtshof zu Gunsten des Abmahners entschieden. Der Generalanwalt des Gerichts sah keine Urheberrechtsverletzung, weil Schülerin und Lehrer „sorgfältig“ gehandelt hätten.