Kanada
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: Vom Datenschutz zur Internetzensur: Wie das „Recht auf Vergessen“ die Welt erobern soll
Google: gut oder böse? : Vom Datenschutz zur Internetzensur: Wie das „Recht auf Vergessen“ die Welt erobern soll
Google löscht Suchergebnisse im Sinne des EuGH-Urteils nur für europäische Versionen. Eine solche Entfernung ist für jeden Laien sekundenschnell zu umgehen – durch einen Wechsel zu google.com beispielsweise. Medienberichten zufolge scheinen europäische Datenschützer das zu kritisieren – und weltweite Umsetzung der europäischen Rechtsprechung zu fordern.Ein gefährlicher Trend für die Freiheit des Internets zeichnet sich ab. Die Interpretation des EuGH-Urteils zu Google in Spanien und dem Löschen von Suchergebnissen ist nicht einfach und läuft in viele Richtungen – genau wie die Einschätzungen zu denselben, derer wir auf diesem Blog einige veröffentlichten. Umstritten wie Urteil und Stilisierung zum „Recht auf Vergessen“ ist auch die tatsächliche Löschpraxis Googles. Der Suchmaschinengigant beschränkt die Entfernung von Links auf seine europäischen Versionen – also google.de, google.co.uk und dergleichen. Dafür erntet es nun anscheinend Kritik von Europas obersten Datenschützern.
Letzte Woche trafen sich die Artikel-29-Datenschutzgruppe, eine beratende Instanz der EU-Kommission, und Suchmaschinenbetreiber in Brüssel. Einer Nachricht von Reuters folgend berichteten verschiedene Seiten, die Datenschützer würden eine umfassendere, weltweite Löschung von Links fordern. Reuters bezieht sich auf eine ‚Quelle’, die bei diesem Treffen dabei war:
Regulierer befragten Google zu seiner Entscheidung, Suchergebnisse nur von seinen europäischen Suchmaschinen wie google.co.uk zu entfernen, was bedeutet, dass jeder einfach auf dieselben Informationen zugreifen kann, indem er zum weit verbreiteten google.com wechselt, sagte die Quelle, die bei dem Treffen zugegen war.
Auf iRights wird berichtet, dass Google auch kein Geoblocking mittels IP-Adressen-Erkennung einsetzt. Das bedeutet, obwohl ein Nutzer eindeutig aus Europa kommen kann, reicht ein einfacher Wechsel der Suchmaschine, um entfernte Suchergebnisse anzeigen zu lassen.
Dies wurde also kritisiert. Ob aber die Datenschützer tatsächlich fordern, die Suchergebnisse wenn schon, dann auf allen Suchmaschinen entfernen zu lassen, bleibt offen. Konkrete Forderungen wurden seitens der Artikel-29-Datenschutzgruppe noch nicht veröffentlicht.
Auch wenn eine solche Forderung der vollumfassenden Umsetzung des Urteils im Endeffekt konsequent ist, wie iRights feststellt – eine Übertragung regionalen Rechts auf den globalen Kontext stellt eine Gefahr für die Freiheit des Internets dar – und wird Nachahmer finden, wie Netzwertig.com befürchtet. Kann tatsächlich ein Ergebnis, was gegen das Recht in einem Land verstößt, weltweit entfernt werden? Wird dann irgendwann, wie Martin Weigert von Netzwertig mutmaßt, China Ergebnisse zum Tian’anmen-Massaker in Deutschland zensieren lassen? Können wir das wollen?
In Kanada ging eine Richterin in ihrem Urteil über Google bereits einen Schritt weiter, wie Gigaom.com schreibt. Eine kanadische Firma hatte geklagt, ein Konkurrenzunternehmen würde Produkte aufgrund gestohlener Handelsgeheimnisse weltweit verkaufen. Google, indirekt betroffen, solle die Suchergebnisse des Produktnamens entfernen, die auf Webseiten des Rivalen verlinken, um weitere wirtschaftliche Schädigung des Klägers zu vermeiden. Das „grenzenlose“ Internet war für das Gericht Grund genug, nicht nur eine nationale, sondern weltweite Sperrung zu erwirken. Suchergebnisse wurden bereits im amerikanischen und australischen Kontext entfernt. Dazu schreibt Gigaom:
Wir befinden uns hier auf gefährlichem Terrain, denn Google zu säubern ist nicht nur Zensur, es löscht auch Geschichte aus. Google ist heute wie ein Bibliothekskatalog des verfügbaren Wissens; während unterschiedliche Staaten entscheiden können, bestimmtes Wissen nicht verfügbar zu machen, sollten Menschen trotzdem wissen können, dass es überhaupt existiert – und der beste Weg dorthin verläuft über Google.
Genau das ist der Punkt. Ob es sich um Datenschutz oder geistiges Eigentum handelt – wie weit dürfen Gerichte gehen, um Zugang zu Wissen – weltweit – zu beschränken? Und ist das Löschen von Links über Google nicht immer noch nur ein Nebenschauplatz, ein Bekämpfen von Symptomen? Lässt sich regionales Recht verallgemeinern? Wie wichtig ist Informationsfreiheit? Und wie schnell gelangen wir zur Internetzensur?
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: Neuer Verhandlungsstand von CETA (Kanada/EU) geleakt
: Neuer Verhandlungsstand von CETA (Kanada/EU) geleakt Über das „Comprehensive Economic and Trade Agreement“ (CETA), was zwischen EU und Kanada verhandelt wird, hatten wir im Nachgang von ACTA berichtet. Kanada und die EU verhandeln seit einigen Jahren über dieses Freihandelsabkommen und als Verhandlungspartner von ACTA hatten sie ähnlich schwammige Passagen zur Durchsetzung von Urhebererchten, Patenten und Markenrechte in dem damals geleakten Zwischenstand. Die Piratenpartei hat einen neuen Zwischenstand der Verhandlungen geleakt (PDF). Freihandelsabkommen gibt es immer wieder, die EU ist dabei recht aktiv und wir sind auch nicht aus Prinzip dagegen.
Das eigentliche Problem dabei ist, dass diese immer intransparent im Verborgenen unter Mitwirkung einflußreicher Industrie-Lobbys verhandelt werden und die Politik (EU-Parlament und Nationalstaaten) das Ergebnis dann abnicken soll. Und das vor allem im Bereich geistige Monopolrechte weitere Grenzen ausgedehnt werden, die in der Regel zu Lasten der Allgemeinheit gehen und zudem den Status Quo zementieren. Mit anderen Worten: Wenn man z.B. das Urheberercht reformieren will, können bereits bestehende Handelsabkommen dieses mit dem Hinweis erschweren „Aber mit Staat XY haben wir uns doch bereits auf YZ geeinigt und das müssen wir jetzt erfüllen“. Bilaterale Abkommen wie CETA erschweren zudem einen Refomprozess auf internationaler Ebene, wie z.B. im Rahmen der WIPO, da sich die Vertragspartner dazu verpflichten, die miteinander verhandelten Standards auch einzuhalten.
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: Snowden: Der kanadische Geheimdienst trackt Fluggäste über kostenloses W‑LAN
: Snowden: Der kanadische Geheimdienst trackt Fluggäste über kostenloses W‑LAN Durch ein von CBC News veröffentlichtes Dokument des kanadischen Geheimdienstes CSEC wurde bekannt, dass 2012 im großen Stil Gerätedaten von Passagieren an einem großen kanadischen Flughafen systematisch gesammelt wurden. Diese wurden dazu genutzt um Bewegungsprofile der betreffenden Personen über einen Zeitraum von insgesamt einem Monat zu erstellen. Dazu hatte sich das CSEC Zugang zum kostenlosen W‑LAN des Flughafens verschafft und die Geräte-Identifikatoren aller angemeldeten Geräte gesammelt.
Aus dem Dokument heraus wird nicht einwandfrei ersichtlich, mit welchen Methoden CSEC Zugriff auf W‑LAN des unbekannten Flughafens erhalten hat, noch wie sie Geräte auch zwei Wochen später in den W‑LANs von Hotels, Bibliotheke, Coffee-Shops oder auch US-amerikanischen Flughäfen orten konnten. Sowohl die Sprecher des Flughaven Vancouvers wie des Hardwareliferanten Boingo, der für die W‑LAN–Infrastruktur an mehreren kanadischen Flughäfen verantwortlich ist, sprechen jede Kooperation mit den Geheimdiensten ab. Aber wie wir wissen, hat der NSA schon seit geraumer Zeit die technische Infrastruktur, auf W‑LANs in der Entfernung zuzugreifen. Zur Not auch per Drohne.
Nach Einschätzung von Ronald Deibert, dem Direktor des Canada Centre for Global Security Studies spricht jedoch einiges dafür, dass CSEC einen direkten Zugriff auf die Haupttelefonkabel und Internetkabel in Kanada haben muss. Diese Aktion selbst war ein Testlauf für gemeinsam mit der NSA entwickelte Software zur Personenverfolgung via IP Profiling. Ein „game-changer“, wie die interne Präsentation es nennt. Mögliche Anwendungsbereiche skizziert das Dokument zum Beispiel auch, wie vollautomatisiertes Alarmschlagen, sobald ein „Terrorist“ ein Flugzeug oder ein Hotel betreten will, oder das Rückverfolgen der Position von auffälligen Personen. In beiden Fällen greift der Geheimdienst auf öffentliche W‑Lan-Zugänge zurück und überwacht sie in Echtzeit (zwar wird angemerkt, dass das Programm in der Praxis noch viel zu langsam laufen würde, nach Informationen des CBC ist das Programm aber mittlerweile lauffähig und nutzbar).
Ähnlich wie jüngst die Datenschutzbehörde der USA das NSA-Vorratsdatenprogramm als gesetzeswidrig bezeichnet hat, sehen RechtsexpertInnen wie Ronald Deibert oder Wesley Wark das Mandat des kanadischen Geheimdienstes als eindeutig überschritten an. Das Verfahren des ID-Profiling ist so ausufernd, dass Wark dem CSEC sogar nahe legt, dass sie den Rest der Five Eyes damit beeindrucken wollten.
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: Auch kanadische Unterhaltungsindustrie möchte Spyware im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen einsetzen
: Auch kanadische Unterhaltungsindustrie möchte Spyware im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen einsetzen Bereits am Montag dieser Woche berichteten wir über einen Bericht der amerikanischen Lobbyorganisation “Commission on the Theft of American Intellectual Property” (IP Commission), indem diese den Vorschlag unterbreitete Spyware, Rootkits und Trojanern im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen einzusetzen. Wie der kanadische Jura-Professor Michael Geist auf seinem Blog schreibt, haben aber bereit im Februar dieses Jahres 13 kanadische Industrieverbände in einem gemeinsamen Bericht eben jenen Einsatz von Spyware in Kanada gefordert.
The proposed regulation would remove the need for express consent for:
a program that is installed by or on behalf of a person to prevent, detect, investigate, or terminate activities that the person reasonably believes (i) present a risk or threatens the security, privacy, or unauthorized or fraudulent use, of a computer system, telecommunications facility, or network, or (ii) involves the contravention of any law of Canada, of a province or municipality of Canada or of a foreign state;
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: NPP120: Ron Deibert über die Arbeit des Citizenlab
: NPP120: Ron Deibert über die Arbeit des Citizenlab Vergangene Woche war ich auf Einladung des Citizenlab in Toronto in Kanada, um an ihrem Cyberdialogue zum Thema „Governance without Government in Cyberspace?“ teilzunehmen. Über Aktivitäten des Citizenlab haben wir hier bereits oft berichtet. Sehr interessant sind die vielen Reports über Zensur- und Überwachungsinfrastrukturen in repressiven Regimen und in letzter Zeit vermehrt die investigativen Recherchen zur Nutzung von (Staats-)Trojanern in verschiedenen Kontexten. Das spannende am Citizenlab ist, dass dort nicht wie in vielen anderen Netzpolitik-Forschungszentren überwiegend Juristen beschäftigt sind, sondern Politikwissenschaftler und Hacker. Ich hätte übrigens auch gerne was vergleichbares wie das Citizenlab in Deutschland. Gibts leider nicht.
Im Anschluss der Konferenz hab ich mit Ron Deibert einen rund 30 Minuten langen Netzpolitik-Podcast aufgezeichnet. Ron ist Professor für Politikwissenschaften und Direktor des Canada Centre for Global Security Studies und des Citizen Lab at the Munk School of Global Affairs an der Universität Toronto. Hier ist die MP3. Das Interview ist auf englisch.
Zur groben Orientierung sind hier die Themen aufgelistet:
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: British Columbia: Offene Lernunterlagen für die 40 populärsten Uni-Kurse
: British Columbia: Offene Lernunterlagen für die 40 populärsten Uni-Kurse Nicht nur in den USA, wo kürzlich Kalifornien ein Gesetz zum Aufbau einer digitalen Lehrbuchbibliothek beschlossen hat, auch in Kanada investiert mit British Columbia (B.C.) eine Provinz massiv in die Erstellung offener Lernunterlagen. Am Rande einer Open-Education-Konferenz in Vancouver verkündete der zuständige Minister John Yap via Pressemeldung, dass für die 40 populärsten Kurse an tertiären Bildungseinrichtungen (Universitäten und Colleges) die Erstellung offen lizenzierter Lehrbücher in Auftrag gegeben wird (meine Übersetzung):
Die offenen Lehrbücher sollen erstellt werden unter Mitwirkung von Lehrkräften, Bildungseinrichtungen und Verlagen aus British Columbia durch eine offene Ausschreibung koordiniert durch BCcampus, einer öffentlich finanzierten Organisation mit dem Ziel höhere Bildung durch die kreative Nutzung kollaborativer IT-Dienste für jeden verfügbar zu machen. Lehrende werden weiterhin die Möglichkeit haben, andere Lernunterlagen bei der Entwicklung ihres Curriculums bzw. im Unterricht zu verwenden.
Die auf diese Weise erstellten Lehrbücher werden als E‑Books kostenlos sowie auch in gedruckter Fassung erhältlich sein. Weil die Creative-Commons-Lizenz – vorgesehen ist die sehr liberale CC-BY-Lizenz – theoretisch jeder Druckerei den Nachdruck erlaubt, sind auch für die gedruckten Fassungen Wettbewerb und damit niedrige Preise wahrscheinlich.
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: CETA: ACTA lebt
: CETA: ACTA lebt Schon im Juni 2011 fragten wir uns hier, ob mit dem Handelsabkommen EU-Kanada, das sogenannte CETA, eine Art ACTA+ vorbereitet wird. Mit diesem Abkommen wird ein neuer Versuch gestartet, die Durchsetzung des Urheberrechts zu regeln.
EU-Handelskommissar De Gucht hat scheinbar nichts aus ACTA gelernt. Wieder wird hinter verschlossenen Türen verhandelt. Und wieder wird alles in einen Topf geworfen und versucht, eine einheitliche Lösung für Urheberrechtsverletzungen im Internet und Produktpiraterie zu finden – obwohl dies einer der größten Kritikpunkte an ACTA war.
Während De Gucht nun in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage (pdf) des österreichischen Abgeordneten Ehrenhauser zu beruhigen versucht, bleibt der kanadische Rechtswissenschaftler Michael Geist skeptisch.
De Gucht erklärt in seiner Antwort,
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: CETA: EU Kommission beruhigt, Michael Geist warnt
: CETA: EU Kommission beruhigt, Michael Geist warnt Nachdem auf Basis geleakter Verhandlungsdokumente öffentlich wurde, dass sich im Entwurf für das Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) zwischen der EU und Kanada teils wörtliche Übernahmen aus ACTA fanden („ACTA-Comeback durch die kanadische Hintertür CETA?“), beeilte sich die EU-Kommission über den Sprecher von EU-Handelskommissar Karel De Gucht diesen Umstand zu dementieren („EU-Kommission: CETA ist nicht ACTA“):
@mgeist @laquadrature #ACTA internet articles 27.3 and 27.4 are not part of current #CETA text. The leaked text is from Feb and has changed
— John Clancy (@EUJohnClancy) Juli 11, 2012
Copyright-Forscher Michael Geist, der die geleakten Dokumente einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht hatte, berichtet nun auf seinem Blog von einem ausführlicheren Schreiben der Kommission zum Thema, das an ausgewählte Parlamentarier ging und für weitere Beruhigung sorgen soll. Geist listet daraus unter anderem die folgenden Punkte (alle Übersetzungen von mir):
- Alle von der EU verhandelten Freihandelsabkommen enthalten Kapitel zur Durchsetzung von geistigen Eigentumsrechten, CETA sei hier keine Ausnahme.
- Die Kommission respektiere die Ablehnung von ACTA durch das EU-Parlmanet und werde die entsprechenden Stellen in CETA entfernen oder adaptieren.
- Der geleakte Text ist vom Februar 2012 und deshalb veraltet, weil aus der Zeit der ACTA-Abstimmung. Er stelle nicht mehr den aktuellen Verhandlungsstand dar. Beispielsweise seien die Maßnahmen zur Rechtsdurchsetzung im Internet bereits weiterentwickelt.
- Die endgültige Form des Kapitels zu geistigen Eigentumsrechten in CETA werde wahrscheinlich sehr ähnlich dem entsprechenden Kapitel im Freihandelsabkommen mit Südkorea sein, das mit einer breiten Mehrheit im Parlament angenommen wurde und seit einem Jahr in Kraft ist.
Michael Geist zu Folge bleiben aber trotz dieser Mitteilung der Kommission weiterhin eine Reihe von problematischen Punkten und er nennt seinerseits weiterhin bestehender Bedenken im Zusammenhang mit CETA – klarerweise vor allem aus kanadischer Perspektive:
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: In kanadischen Flughäfen sollen Gespräche aufgezeichnet werden
: In kanadischen Flughäfen sollen Gespräche aufgezeichnet werden In zahlreichen kanadischen Flughäfen wurden bereits hochauflösende Kameras und Mikrofone installiert um auch (private) Gespräche aufnehmen zu können. Die Mikrofone sind laut kanadischem Zoll noch nicht in Betrieb wie das Edmonton Journal und futurezone berichten.
Die Canada Border Services Agency (CSBA), der kanadische Zoll, möchte damit das organisierte Verbrechen und Schmugglerringe bekämpfen. Diese würden Flughafenmitarbeiter bestechen oder eigene Leute einschleusen und so die geschmuggelte Ware am Zoll vorbeilotsen. Als Gegenmaßnahme wurden bereits vom Zoll kontrollierte Bereiche eingerichtet, die nun auch audio-visuell überwacht werden sollen. Dabei werden aber nicht nur private Gespräche von Reisenden aufgenommen, sondern das Flughafenpersonal und deren Gespräche werden ebenfalls kontinuierlich überwacht. Gewerkschafter fürchten, dass missliebige Äußerungen eines Arbeitnehmers in dessen Akte landen könnten.
Laut kanadischem Recht muss die CSBA, bevor sie die Mikrofone in Betrieb nimmt, der Datenschutzbehörde ein Gutachten über die Auswirkungen auf die Privatsphäre vorlegen. Die Datenschutzbehörde spricht anschließend nicht bindende Empfehlungen aus und die Mikrofone können eingeschaltet werden. Bisher wurde noch kein Gutachten eingereicht.[update]
Die CBC zitiert den kanadischen Minister für Öffentliche Sicherheit Vic Toews wie folgt:„I have heard that some recordings were made, and I have indicated to them that that is not to occur without a privacy assessment being made and that any recordings that have been made will be destroyed“
Es gab bereits mindestens eine Aufnahme von einem Gespräch zwischen Flughafenpersonal und Passagier.
[/update] -
: Urheberrechtsabgaben auf Hochzeiten in Kanada – und hier?
: Urheberrechtsabgaben auf Hochzeiten in Kanada – und hier? Die CBC berichtet über neue Urheberrechtsabgaben in Kanada:
The Copyright Board of Canada has certified new tariffs that apply to recorded music used at live events including conventions, karaoke bars, ice shows, fairs and, yes, weddings. The fees will be collected by a not-for-profit called Re:Sound.
und weiter
While the Society of Composers, Authors and Music Publishers of Canada (otherwise known as SOCAN) already collects money from many of these events for the songwriters, Re:Sound will represent the record labels and performers who contributed to the music.
In Deutschland werden die Songwriter bekanntlich von der GEMA vertreten – uns hat nun interessiert ob bei einer Hochzeit oder einer Geburtstags- oder Gartenparty denn auch Abgaben an die GEMA bezahlt werden müssen. Ein Anruf bei der GEMA in Berlin brachte uns eine eindeutige Antwort: Jein!
Das käme immer auf die Ausgestaltung der Feier an. Wichtig sei ob die Veranstaltung öffentlich sei oder nicht. Das definiert die GEMA über eine persönliche Verbundenheit der anwesenden Personen untereinander und zum Gastgeber, aber auch die Anzahl der Besucher spiele eine Rolle. Was das nun aber konkret heiße, konnte der GEMA-Mensch auch nur ausweichend beantworten: Naja bei einer großen Hochzeit mit 200 Personen sei natürlich Öffentlichkeit gegeben. Aber auch in kleinerem Rahmen reiche es, wenn man viele Arbeitskollegen oder Freunde einlade, die sich gegenseitig nicht kennen würden. Es gäbe aber da keine festen Zahlen und das müsse immer der Situation angemessen sein – aber wie genau man das feststellt konnte er mir auch nicht sagen.
Immerhin sei es bei den Partys kein Problem, wenn man sie draußen oder an offenem Fenster feiere, solange die Feier selbst abgegrenzt sei, würde dadurch keine Öffentlichkeit hergestellt.
Viel schlauer bin ich jetzt nicht…
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: Kanadischer Clip gegen Internetüberwachung
: Kanadischer Clip gegen Internetüberwachung Die kanadische Kampagnenplattform Openmedia.ca hat einen Videoclip gegen die geplanten Überwachungsgesetze der neuen kanadischen Regierung veröffentlicht. Diesen finde ich sehr gelungen, leider ist er nicht 1:1 übertragbar auf unsere aktuelle Debatte rund um die Vorratsdatenspeicherung. Bei uns geht es ja um Verbindungsdaten, der Clip beschreibt das Überwachen der Kommunikation.
Die Petition gegen die Vorratsdatenspeicherung haben übrigens bereits 62.000 Menschen mitgezeichnet. Da geht in den kommenden 15 Tagen noch einiges.
(Danke an Uwe)
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: Kanada will mehr Überwachung
: Kanada will mehr Überwachung Kanada war bisher immer ein sehr liberales Land, wo die Privatsphäre der Bürger respektiert und geschützt wurde. Aber auch liberale Gesellschaften ändern ihre Politik, wenn Konservative eine Wahl mit absoluter Mehrheit gewinnen und schnell Sicherheitsgesetze durchdrücken wollen. Bürgerrechtler protestieren jetzt mit einem Offenen Brief gegen die geplanten Maßnahmen. Heise fasst diese zusammen: Kanada will Internet schärfer überwachen.
Mit den geplanten Gesetzen würden zum Beispiel Internetprovider oder Anbieter sozialer Netzwerke zu Werkzeugen der Ermittler gemacht, schreibt der Zusammenschluss aus zivilrechtlichen Organisationen und Experten und warnt vor Auswirkungen auf die Grundrechte. Das Vorhaben der Regierung sehe keine ausreichenden Kontrollmöglichkeiten und Rechtsmittel vor, um einen Missbrauch zu verhindern, kritisieren die Autoren des offenen Briefs. So sei laut Gesetzesentwurf für die Enthüllung einer Identität im Netz keine richterliche Ggenehmigung erforderlich.
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: Will die EU ein ACTA+ ?
: Will die EU ein ACTA+ ? Anfang letzter Woche berichtete der kanadischen Rechtsprofessors Michael Geist in seinem Blog, dass ihm der Vorschlag der EU zum bilateralen Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) zugespielt wurde. Die CETA-Verhandlungen laufen bereits seit 2009 und es wird noch in diesem Jahr mit einer Einigung gerechnet. Der europäische Vorschlag beinhaltet nun, im Gegensatz zu den ersten Entwürfen, auch strafrechtliche Bestimmungen für Copyright-Verstöße und stützt sich auf die Formulierungen des Anti-Counterfeiting Trade Agreements (ACTA). Den Leak des CETA-Entwurfs von November 2010 kann man hier finden und den ersten Leak von 2009 dort in den Wikileaks-Archiven.
Aus dem ACTA werden laut Geist jetzt folgende Artikel übernommen: -
: Entwurf Handelsabkommen zwischen EU und Kanada
: Entwurf Handelsabkommen zwischen EU und Kanada Bei Wikileaks findet sich der Entwurf eines bilateralen Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada mit dem Kapitel „Intellectual Property“: Canada-EU Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) Intellectual Property chapter, 22 Sep 2009. Es wird vermutet, dass dieser Entwurf Einblicke in die Positionierung der EU in Sachen ACTA-Abkommen gibt.
Aus der Zusammenfassung bei Wikileaks:
The document covers all aspects of rights aggregated as „Intellectual Property Rights“, ranging from copyright to patents to plant production, geographical indications, designs and trademarks. It describes among other issues enforcement measures, calculation of damages, liability of intermediary service providers and border measures.
It also covers aspects related to broadcast, where intermediates would be allowed to do temporary copies of works (caching) only when transmitting for „lawful uses“ (art. 5.12). This could have the dreadful consequences of turning them into private police auxiliaries.
The draft also elaborates on the „technical measures“ (DRM) covered by the 1996 WIPO treaty, DMCA and EUCD directive, and proposes the criminalization of advertisement, for commercial purpose, of circumvention tools.
The part on „Enforcement of Intellectual Property rights“, (subsection 3, page 14) recognizes the right to seek enforcement by any „professional defense body“ or „collective rights management bodies“. These could request for injunctions from the judicial authorities to „forbid the continuation of alleged infringements“, possibly „against an intermediary whose services are being used by a third party to infringe an intellectual property right“ (art. 19). This concerns commercial as well as non-commercial infringement, whereas other dispositions are limited only to commercial scale infringement, such as the seizure or blocking of bank accounts.
The „damages“ part (art.23) considers that damages shall take into account „negative economic consequences, including lost profits, which the injured party has suffered,“ which goes against all economic evidence (for instance to make the downloading of 1000 movie files equivalent to a lost sale of 1000 DVDs). It allows the rights holders to get rid of the burden of proving the economic prejudice caused by file-sharing. The document also conveniently proposes to „set the damages as a lump sum on the basis of elements such as at least the amount of royalties or fees which would have been due if the infringer had requested authorization“.
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: Massenklage gegen die kanadische Musikindustrie
: Massenklage gegen die kanadische Musikindustrie In Canada läuft derzeit eine Klage von Künstlern gegen die nationalen Niederlassungen der vier Majorlabel Warner Music Canada, Sony BMG Music Canada, EMI Music Canada und Universal Music Canada. Es geht um den Vorwurf, dass die Musikindustrie seit den späten 80er Jahren systematisch Verwertungsrechte von Musikern verletze.
Es geht um eine Praxis, die in der Klageschrift umschrieben wird als „exploit now, pay later if at all.“ Das schreibt der canadische Internetrechts-Professor Michael Geist. Die Labels erstellen und verkaufen CDs, ohne von den Musikern entsprechende Rechte zu erwerben.
Stattdessen werden die Namen der betroffenen Lieder auf eine „pending list“ gesetzt, was anzeigt, das Genehmigung und Bezahlung in der Schwebe sind. Diese Liste gibt es seit den späten 1980er Jahren, als Canada seine Copyright-Gesetzgebung von einer Zwangslizenz auf Einzelfall-Authorisierung umstellte.
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: Globe and Mail: The Download Decade
: Globe and Mail: The Download Decade Bei der derzeitigen Nachrichtenlage fast schon offtopic, aber einen Hinweis wert: die kanadische Zeitung The Globe and Mail hat die Download Decade zum Thema eines Specials gemacht.
- Teil 1: Thank you, Napster. Shawn Fanning’s creation turned a trickle into a torrent. Technology reporter MATT HARTLEY interviews Fanning 10 years later.
- Part 2: How the iPod changed everything
- Part 3: If piracy is wrong, why does it feel so right?
- Part 4: New media, old rules
- Part 5: Up next, the mobile decade
Teil 5 erschien übrigens zuerst, Teil 1 vergangene Woche.
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: Blinkenlights Stereoscope
: Blinkenlights Stereoscope Tim Pritlove & Co sind gerade in Toronto, um Blinkenlights wieder neu aufzuführen. Das Computerdisplay sind diesmal zwei eindruckvolle Häuser. Hier ist die CCC-Pressemitteilung:
Nach langer Pause erwachte das Projekt Blinkenlights wieder zu neuem Leben: Das Rathaus der größten kanadischen Stadt Toronto ist der neue Bildschirm mit 960 Fenstern (also 960 Pixeln mit 16 Helligkeitsstufen) auf 2 Gebäuden. Es handelt sich also um zwei Bildschirme, die noch dazu nach innen gekrümmt sind. Die zwei Bildschirme gaben dem Projekt den Namen Blinkenlights Stereoscope. Es wird vom 4. bis 12. Oktober die Stadtverwaltung erhellen und lädt wieder zu Interaktionen mit den Bildschirmen ein. Außerdem können eigene Animationen eingespielt werden.
Hier ist das erste Video von der Installation, die heute online geht:
Blinkenlights Stereoscope from map on Vimeo. -
: Wem gehören Ideen?
: Wem gehören Ideen? Der kanadische Öffentlich-Rechtliche Radiosender CBC hat ein knapp einstündige Feature zur Frage „Who Owns Ideas?“ als MP3 online gestellt.
In the era of the Internet we’re facing a crisis around the new reality of intellectual property and copyright. These legal rights were established over hundreds of years to reward creators of ideas, but at the same time preserve and protect the public’s right to access and make use of the expression of ideas.
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: Kanada lässt Unterhaltungslobby an ACTA mitschreiben
: Kanada lässt Unterhaltungslobby an ACTA mitschreiben In Kanada dürfen die Lobbygruppen aus der IP-Industrie am internationalen Anti-Piraterieabkommen ACTA mitschreiben und die Regierung beraten, wie das iRights-Blog mit Bezug auf Michael Geist schreibt:
Den Unterlagen zufolge ist das Komitee neben Regierungsvertretern unter anderem auch mit Vertretern folgender Interessenverbände besetzt: Entertainment Software Association of Canada, Canadian Recording Industry Association, Canadian Motion Picture and Distributors Association und Canada’s Research-Based Pharmaceutical Companies. Wie der Autor des Star-Beitrags hervorhebt, sind auf der Liste weder Telekomunternehmen, Technologieunternehmen, Internetunternehmen oder Bürgerrechtsvereinigungen vertreten. Das ist bemerkenswert, da ACTA nach bisher bekannt gewordenen Informationen unter anderem auch die Einbeziehung von Internetprovidern und anderen Internetunternehmen bei der aktiven Bekämpfung der „Piraterie“ einbezogen werden sollen.
In Deutschland und der EU wissen wir nichts darüber, wer hier die Bundesregierung, bzw. die EU-Kommission beraten darf. Aber aus anderen internationalen Prozessen weiß ich, dass dies kein ungewöhnlicher Vorgang ist, Lobbygruppen einzubinden. Daher wäre es interessant, mal für Deutschland / Europa Informationen zu bekommen, wer hier konsultarisch aktiv ist.
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: dotBoom: Lachmuskeltraining
: dotBoom: Lachmuskeltraining Die Serie gibts schon länger, aber ich hab erst heute drüber gelacht: dotBoom, eine Handpuppen-Comedy aus Kanada. Gefährdet die Konzentration am Arbeitsplatz. Warning: Contains strong language.
Leider habe ich keinen expliziten Hinweis gefunden, unter welcher Lizenz das steht.