EU
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: Erik Josefsson von EFF-Europe im Interview
: Erik Josefsson von EFF-Europe im Interview Technology Review hat ein Interview mit Erik Josefsson, der seit wenigen Wochen zusammen mit Gwen Hinze für die EFF in Brüssel Lobbying macht: „Big Media lässt sich seine Geschäftsmodelle vom Gesetzgeber schützen“.
TR: Wäre es möglich, dass die EU-Länder künftig Bürgerrechtetraditionen untereinander „importieren“? Ließe sich etwa von liberaleren Ländern wie den Niederlanden lernen?
Josefsson: Es ist unmöglich, zu verhindern, dass Traditionen verschmelzen, sich weiterentwickeln und sich mischen – das ist aber ein sehr komplexes Thema. Wir als EFF Europe wollen ja zunächst nicht die europäische Kultur oder die europäischen Werte ändern. Uns geht es darum, Innovationspolitik zu beeinflussen – und die ist zunehmend global. Wir analysieren die Auswirkungen der Gesetze auf Technologie und Bürgerrechte – und umgekehrt. Das tun wir inzwischen weltweit. Ich glaube aber, dass man die Menschen erst auf diese Zusammenhänge aufmerksam machen muss. Die europäische Tradition ist da – man findet sie etwa in der Menschenrechtskonvention des Europarates wieder.
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: Klaus-Heiner Lehne und die IPRED2
: Klaus-Heiner Lehne und die IPRED2 Die Abstimmung über die IPRED2-Direktive (Verschärfter Teil 2 der „Richtlinie zur Durchsetzung von Geistigen Eigentumsrechten“) ist im EU-Parlament verschoben worden. Der FFII weist in einer Pressemitteilung daraufhin, dass der deutsche CDU-Abgeordnete Klaus-Heiner Lehne auf seiner eigenen Homepage selber Urheberrechte verletzt hat und einfach fremde Grafiken nutzt. Aufgrund des von ihm unterstützten Richtlinienentwurfes könnte er damit eine Gefängnisstrafe riskieren (- wäre er nicht immun).
The fact that regular citizens can easily criminalise themselves if the directive were to be approved without significant changes, is demonstrated by MEPs Toine Manders and Klaus-Heiner Lehne, both of whom are lawyers specialised in intellectual property law. The websites of both Members contain copyright infringing images, and in case of Manders’ site there is also a count of trademark infringement. Manders previously tabled an amendment which could consequently turn all visitors of his website into „dealers of stolen goods“.
„Only extremists would claim that both MEPs are criminals merely because their websites contain a few infringing images. Lehne, Nicole Fontaine and Janelly Fourtou, supported by Manders, however tabled amendments which would equate this with someone selling counterfeit watches or DVDs. And your nephew, who put a couple of Pokémon™ pictures on his website, would also be in the same boat“, Maebe added. „But if even staunch, professional supporters of IPRs make a mistake every now and then, where does that leave the rest of us?“
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: Der Bundestrojaner technisch durchdekliniert
: Der Bundestrojaner technisch durchdekliniert „Die wunderbare Welt von Isotopp“ hat mal den Bundestrojaner technisch durchdekliniert.
Der Deal ist also wie folgt: Weil einige Staatsorgane den heimlichen Zugriff auf meine Hardware fordern, will der Staat das möglicherweise noch vorhandene Restvertrauen zwischen ihm und mir komplett ruinieren. Ich muß in Zukunft also davon ausgehen, daß jede staatlich bereitgestellte Software nicht nur die angepriesenen Funktionen hat, sondern auch noch die staatliche Hintertür auf Vorrat mitbringt. Im Austausch bekommt der Staat einen Mechanismus, der für den angepriesenen Zweck vorab erkennbar ungeeignet ist, weil er die notwendigen Richtlinien zur gerichtsfesten Beweiserbringung nach Definition nicht erfüllen kann. Der Staat riskiert außerdem die Sicherheit seiner gesamten DV-Infrastruktur, bundesweit, seine eigenen Systeme eingeschlossen. Und das ist die Sachlage noch vor jedem politischen Argument dafür oder dagegen.
Und weil es aktuell ist, hier mal die neuesten Forderungen der letzten paar Stunden:
Heise: EU-Justizkommissar Frattini befürwortet Online-Durchsuchung.
Heise:Thüringen will Antrag zu Online-Durchsuchungen in Bundesrat stellen.
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: Telekommunikations-Gesetz: Abmahnung für Deutschland
: Telekommunikations-Gesetz: Abmahnung für Deutschland Heise: EU-Verfahren gegen Deutschland wegen Telekommunikations-Gesetz
Die EU-Kommission hat gegen Deutschland ein Verfahren wegen des neuen Telekommunikationsgesetzes eingeleitet und ein Mahnschreiben an die Bundesregierung gesandt. Das Gesetz hebele den Wettbewerb aus, teilte die Kommission zur Begründung mit. In der Praxis führe die neue Regelung dazu, dass das Glasfasernetz der Deutschen Telekom, mit dem VDSL-Anschlüsse mit bis zu 50 MBit/s beim Endkunden ermöglicht werden, konkurrenzlos sei. Außerdem werde durch das Gesetz versucht, bei der Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde Einfluss zu nehmen, ob der Konkurrenz Zugang zum VDSL-Netz gewährt werden muss. Das neue Gesetz beschneide dadurch die Entscheidungsfreiheit der Bundesnetzagentur bei der Definition und Analyse von Märkten gemäß den einschlägigen EU-Vorschriften.
Aber alles halb so schlimm, denn die Bundesregierung fühlt sich unschuldig: Bundesregierung hält EU-Verfahren gegen TKG für ungerechtfertigt.
Die Bundesregierung hält das von der EU-Kommission wegen des Telekommunikations-Gesetzes (TKG) eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland für nicht gerechtfertigt. „Wir gehen davon aus, dass das Gesetz EU-rechtskonform ist“, sagte eine Sprecherin von Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) laut dpa.
Glos selbst hatte am Freitag, kurz vor Inkrafttreten des neuen TKG, erneut den Vorwurf zurückgewiesen, es handele sich um eine „Lex Telekom“. Das Gesetz schaffe einen „ausgewogenen Ausgleich“ zwischen der Stärkung des Wettbewerbs und den Anliegen der investitionswilligen Unternehmen. Die Kritik, es würden einzelnen Unternehmen pauschale Regulierungsferien gewährt, sei unzutreffend, erklärte er laut dpa.
Und das alles nur deswegen: Heftig umkämpftes Telekommunikationsgesetz tritt in Kraft.
Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt am morgigen Samstag die lang umkämpfte Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft. Gemäß dem hinzugekommenen Paragraphen 9a des “ Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften“ (PDF-Datei) werden „neue Märkte“ für unbestimmte Zeit von der Vorabregulierung freigestellt. Die damit einhergehenden „Regulierungsferien“ für das VDSL-Netz der Deutschen Telekom werden von Wettbewerbern und Oppositionspolitikern als Signal zur erneuten Monopolisierung des Telekommunikationssektors scharf kritisiert. Der Bundesrat hatte Mitte Dezember trotzdem – auch entgegen Bedenken im eigenen Wirtschaftsausschuss wegen mangelnder EU-Rechtskonformität – den Weg für die Reform freigemacht.
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: Birtischer Think-Tank für Open Source gegründet
: Birtischer Think-Tank für Open Source gegründet The Register berichtet über das neue „National Open Centre“, ein britisches Kompetenzzentrum für Freie Software und Offene Standards: Open source think tank opens doors.
The centre will carry out research and analysis and host conferences and workshops to facilitate the debate around open source and open standards. The results will ultimately be developed into policy recommendations. Barbara Held, responsible for open source and open standards within the EU Commission’s IDABC programme, commented: „The work of the NOC will also contribute to coordinate and further the use of open source and open standards at the European level.“ She said such national focal points would be important in a pan-European push for „openness and interoperability“.
Lebt eigentlich das „Virtuelle OSS-Kompetenzzentrum der Bundesverwaltung“ noch oder wurde das mittlerweile personell abgewickelt? Ich lese ja seit einiger Zeit nur noch, was in den ganzen Ländern um uns herum passiert. Schade, dass die Bundesregierung dieses Zukunftsthema nicht wirklich fördert.
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: EU-Direktive will anonyme Mails verbieten?
: EU-Direktive will anonyme Mails verbieten? Die International Herald Tribune berichtete am 14.2. über eine neue EU-Initiative, die anonyme eMails per Direktive verbieten möchte: Proposed legislation called a threat to Internet users’ privacy. Die Richtlinie soll im Bundesjustizministerium vorbereitet werden. Ich hab da gerade mal angerufen, um nachzufragen und warte jetzt auf den Rückruf eines Pressesprechers. Mal schauen, was der mir dazu erzählt.
In Germany, a proposal from the Ministry of Justice would essentially prohibit using fake information to create an e‑mail account, making the standard Internet practice of creating pseudonymous accounts illegal.
[…]
Under the proposals in Germany, consumers theoretically could not create fictitious e‑mail accounts, for example, to disguise themselves in online auctions. Nor could they use a made-up account to use for receiving commercial junk mail. While e‑mail aliases would not be banned, they would have to be traceable to the actual account holder.Nach dem Artikel könnten zukünftig eMail-Adressen nur noch mit einem amtlichen Identifikationsnachweis angelegt werden. Allerdings wäre weder die EU noch Deutschland Trendsetter solcher Massnahmen. Diese sind bisher nur aus repressiven Staaten wie China oder dem Iran bekannt.
[via]
Update: Ralf vermutet in den Kommentaren, dass es sich hierbei um den Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung handelt. Mal schauen, was der Pressesprecher sagt, wenn er denn mal zurückruft.
Nochmal update: Ich hab jetzt zweimal mit der Pressestelle telefoniert. Und es ist der Gesetzentwurf für die Vorratsdatenspeicherung, welche gemeint war. Das Justizministerium war auch etwas verwirrt wegen des plötzlichen Interesses. Zumal gestern das Thema auch nochmal in der NYT war. Ich hab mich dann mal erkundigt, was mit bestehenden eMail-Konten ist, die (pseudonym) anonym bei Freemail-Hostern angelegt wurden. Diese sollen nur „im Einzelfall bei Aktualisierung“ der Nutzerdaten einen Identifikationsnachweis haben. Was das alles bringen soll, ist unklar. Wird das etwa zu einem Schwarzmarkt für EMail-Adressen führen, wenn das Gesetz mal in Kraft tritt?
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: EU: 85 Millionen Euro für Open Access
: EU: 85 Millionen Euro für Open Access EU-Forschungskommissar Janez Potocnik hat laut Futurezone angekündigt, dass die Kommission im Verlauf der kommenden zwei Jahre 85 Millionen Euro für die Infrastruktur so genannter Open Access Journals bereitstellen wird: EU-Kommission unterstützt Open Access. Damit sollen Online-Publikationsprojekte gefördert und Infrastruktur zur Veröffentlichung und Archivierung bereitgestellt werden.
In seiner Ansprache zur Eröffnung der Konferenz skizziert Kommissar Potocnik das zentrale Problem des wissenschaftlichen Publizierens in erstaunlicher Klarheit: Öffentliches Geld bezahlt die Wissenschaftler und ihre Forschungsprojekte. Die öffentliche Hand bezahlt in der Regel auch die Peer Reviews, also den bewährten Qualitätssicherungsprozess, in dem Wissenschaftler die Publikationen ihrer Kollegen gegenlesen. Am Ende zahlt die Öffentlichkeit dann noch für die Fachjournale, in denen die Forschungsergebnisse publiziert werden.
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: EU-Parlament will Bürger schützen
: EU-Parlament will Bürger schützen Das EU-Parlament hat heute den Antrag „Entschließung des Europäischen Parlaments zu der SWIFT, dem Abkommen über Fluggastdatensätze und dem transatlantischen Dialog über diese Themen“ diskutiert und abgestimmt, der in der Version vom 7. Februar verlinkt ist. Es gab wohl noch kleine Änderungen an wenigen Punkten der Version. Die Futurezone weiss mehr: EU-Parlament will Bürger schützen.
So hält das EU-Parlament alle bisherigen von Rat, Kommission und Privatunternehmen in Aussicht genommenen Lösungen für „nicht ausreichend“, die Daten der EU-Bürger zu schützen.
[…]
Internationale Abkommen, die Weitergabe oder den Austausch von Daten betreffend, sind laut Auffassung des Parlaments unter uneingeschränkter Mitwirkung des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten sowie des US-Kongresses auszuhandeln.
[…]
„Es dürfen wirklich nur diese Daten übermittelt werden, die für die Bekämpfung des Terrorismus notwendig sind und E‑Mail-Adressen der Passagiere oder die Essensgewohnheiten an Board gehören bestimmt nicht dazu“, erklärt dazu der österreichische EU-Parlamentarier Harad Ettl [SPÖ] in einer Aussendung. -
: Vorratsdatenspeicherung: 10.000 wollen nach Karlsruhe ziehen
: Vorratsdatenspeicherung: 10.000 wollen nach Karlsruhe ziehen Kam schon gestern, hier die Pressemitteilung. Berichte: Spiegel Online, heise (auch über Widerstand im Rest Europas). Passend die Meldung von heute: Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in den US-Kongress eingebracht.
Der Widerstand gegen die von der Bundesregierung geplante sechsmonatige Speicherung aller Telefon‑, Handy- und E‑Mail-Kontakte geht weiter. Nachdem sich im Januar über 30 Datenschutz‑, Bürgerrechts‑, Juristen‑, Wirtschafts- und Medienverbände gegen die „weitreichende Registrierung des Verhaltens der Menschen in Deutschland“ ausgesprochen haben, hat der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung gestern den zehntausendsten Teilnehmer an der Verfassungsbeschwerde gemeldet. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ist sich sicher, dass die Gerichte nach der Rasterfahndung und den Online-Durchsuchungen auch die Vorratsdatenspeicherung für unzulässig erklären werden. „Es ist ein offensichtlich unverhältnismäßiger Eingriff in unsere Grundrechte, das Kommunikations- und Bewegungsverhalten der gesamten Bevölkerung zu protokollieren, um die Aufklärungsquote um mikroskopische 0,006% steigern zu können“, begründet der Jurist Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.
Seit November 2006 ruft der Arbeitskreis zur Anmeldung für eine Verfassungsbeschwerde gegen die geplante Vorratsdatenspeicherung auf. Über 10.000 Personen haben sich schon gemeldet. 2.500 Teilnehmer haben dem Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik bereits eine schriftliche Vollmacht zugesandt. Eingereicht wird die Verfassungsbeschwerde, wenn und sobald der Bundestag ein Gesetz zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung verabschiedet. Jeder zehnte der Beschwerdeführer/innen ist in einem Vertrauensberuf tätig, davon 19% als Journalisten, 7% als Ärzte, Zahnärzte oder Apotheker sowie 5% als Rechtsanwälte. Auch Geistliche, Heilpraktiker, Krankenpfleger, Psychologen, Sozialarbeiter, Sozialpädagogen und Unternehmensberater wehren sich gegen die geplante Abbildung ihrer vertraulichen Kontakte.
Der zehntausendste Beschwerdeführer, Malte W. aus Hamburg, erhält als Dankeschön für seine Unterstützung ein „Schwarzbuch Datenschutz“ und ein „PrivacyDongle“ des Datenschutzvereins FoeBuD e.V. Mit dem PrivacyDongle kann Malte trotz Vorratsdatenspeicherung weiterhin anonym im Internet surfen. Dass sich auch Straftäter mit technischen Mitteln leicht der staatlichen Datenanhäufung entziehen können, liegt auf der Hand.
Der Aufruf des Arbeitskreises zur Erhebung einer Massenverfassungsbeschwerde ist in der deutschen Geschichte einmalig. „Die von der Bundesregierung geplante Totalprotokollierung der Telekommunikation der gesamten Bevölkerung ist ebenfalls einzigartig“, begründet der Politikwissenschaftler Ralf Bendrath vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung die Aktion. „Frau Zypries will vorsorglich Informationen über unsere Telefonate, Bewegungen und Internetnutzung sammeln lassen für den Fall, dass wir zu Verbrechern werden. Wir sammeln vorsorglich Beschwerdeführer für den Fall, dass SPD und Union dieses verfassungswidrige Vorhaben tatsächlich umsetzen sollten. Wenn die Koalition unzählige Menschen bespitzeln lassen will, dann werden sich auch unzählige Menschen in Karlsruhe dagegen zur Wehr setzen.“
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: Safer Internet Day 2007
: Safer Internet Day 2007 Heute ist wieder der „Safer Internet Day“, ausgerichtet von der Europäischen Union.
Tagesschau.de: „Viele verhalten sich noch unsicher“.
Jugendschützer Friedemann Schindler sieht die größten Risiken für Kinder derzeit in Chats. Wie im Straßenverkehr müssten Kinder auch beim Surfen erst die Regeln kennenlernen, um sich sicher zu bewegen. Schindler ist Leiter von Jugendschutz.net, einer Initiative der Bundesländer. Sie informiert im Internet, in Broschüren und auf Veranstaltungen über Gefahren für junge Surfer und wie Eltern und Pädagogen helfen können, diese zu vermeiden.
Tagesschau.de: „Das Netz kann nicht so einfach kontrolliert werden“
„Das Internet ist nur ein Abbild der Gesellschaft“, sagt Frank Rosengart. Er vertritt den Chaos Computer Club (CCC). Die kritischen Computerspezialisten haben die Fragen von tagesschau.de per E‑Mail erhalten und auf ihrer Mailingliste die Antworten diskutiert. Kinder gehören im Netz unter Aufsicht – dieser Meinung ist auch der CCC. Der richtige Umgang mit dem Netz müsse ihnen erst beigebracht werden – allerdings „nicht von Leuten, die ihren Computer gerade einmal als Schreibmaschine benutzen.“
Telepolis: EU lässt für ein sicheres Internet trommeln
Kinder und Jugendliche sollten vor Gewaltdarstellungen und Pornographie in den Medien bewahrt werden. Trotzdem haben sie Zugang zu Killerspielen und Sexseiten im Internet. Es ist auch nichts Neues, dass Pädophile das Internet zur Kontaktanbahnung mit Minderjährigen suchen. Seit 2002 versuchen Initiativen einmal im Jahr Kinder und Erziehungsberechtigte zu sensibilisieren. „Safer Internet Day“ heißt die Veranstaltung und will mehr als eine reine Alibiveranstaltung.
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: EZB hat bei SWIFT ihre Aufsichtspflichten verletzt
: EZB hat bei SWIFT ihre Aufsichtspflichten verletzt Der Europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx hat die Europäische Zentralbank im Fall SWIFT wieder kritisiert. Die EZB habe ihre Aufsichtspflichten verletzt und der Zugriff durch Behörden von Drittländern auf Bankdaten europäischer Bürger dürfe nicht toleriert werden.
Die EZB, so Hustinx, habe als Aufsichtsbehörde, Nutzer und Gestalter von Rahmenbedingungen die Pflicht, SWIFT auf Einhaltung der EU-Datenschutzregelungen zu drängen. Dazu gehöre auch, dass SWIFT in der Kooperation mit Behörden von Drittländern wie den USA die Verhältnismäßigkeiten wahre.
„Geheimer routinemäßiger Zugriff durch Behörden von Drittländern auf Bankdaten darf nicht toleriert werden“, sagt Hustinx, „Die Finanzinstitute müssen Zahlungssysteme bereitstellen, die nicht die Datenschutzregeln der EU verletzen.“
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: Petition für mehr Open Access
: Petition für mehr Open Access Diese Petition wollte ich eigentlich schon viel früher bloggen: Petition for guaranteed public access to publicly-funded research results.
This petition is directed to the European Commission. Its goal is to endorse the recommendations made in the „Study on the Economic and Technical Evolution of the Scientific Publication Markets of Europe“ in full, in particular to adopt the first recommendation A1 as a matter of urgency.
I urge decision-makers at all levels in Europe to endorse the recommendations made in the Study on the Economic and Technical Evolution of the Scientific Publication Markets of Europe in full, in particular to adopt the first recommendation A1 as a matter of urgency.
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: EU-Kommission distanziert sich von der Förderung Freier Software
: EU-Kommission distanziert sich von der Förderung Freier Software Die EU-Kommission distanziert sich von der Studie zur Förderung Freier Software, die von der Uni Maastricht für die EU-Kommission erstellt wurde. En Sprecher der Kommission hat diese Woche wohl ZDNet UK kontaktiert um klar zu stellen, dass man „Technologieneutral“ sei und man daher nicht explizit Open Source fördern wolle: European Commission denies favouring open source.
„We would like to stress that we are absolutely neutral in our assessment: we are neither against nor in favour [of open source]. The Commission’s policy favours open competition, interoperability, standards and vendor independence. That’s what we would like to stress. We are not against it [open source], but we are not supporting either side of the field. We are not judging on what the academics said, or what other people say.“
Ein zentraler Punkt der Studie war, dass die EU-Kommission Diskriminierungen von Freier Software beseitigen könnte/sollte/müsste, um ein positives Klima für Innovation und Wettbewerb zu schaffen.
* Die Benachteiligung von FLOSS in Innovation, Forschung und Entwicklung, sowie bei der finanziellen Unterstützung von Forschung und Entwicklung durch die öffentliche Hand, als auch bei der Versorgung der Öffentlichkeit mit Software, welche zurzeit öfters gegen den Wettbewerb gerichtet ist, sollte vermieden werden.
Schade. Ich würde mir deutlich mehr Mut von der EU-Kommission wünschen, Vorschläge der Studie umzusetzen und nicht sofort zurück zu rudern.
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: Open Source für freie Marktwirtschaft
: Open Source für freie Marktwirtschaft Die Futurezone hat ein kurzes Interview mit dem Wirtschaftswissenschaftler Rishab Aiyer Ghosh, der federführend die EU-Studie zur Förderung von Freier Software geschrieben hat: Open Source für freie Marktwirtschaft.
ORF: Sie schreiben in der Studie, dass die EU die juristischen Grundlagen der Freien Software anerkennen sollte. Steht das Konzept des Gemeinguts nicht im Widerspruch zu jenem der liberalen freien Marktwirtschaft, wie es von der EU gemeinhin vertreten wird?
Ghosh: Die Initiativen für Open Source und Creative Commons zeigen deutlich, dass gemeinschaftliche Entwicklung, Gemeingut und kollaborative Produktion von Wissensgütern klar mit einer liberalen Marktwirtschaft vereinbar sind. Im Gegensatz dazu basiert das Konzept des geistigen Eigentums auf einem staatlich garantierten Monopol, wenngleich dieses beschränkt ist.
Die gegenwärtig laufenden Versuche, die geistigen Eigentumsrechte zu stärken, stehen dem Merkantilismus des 19. Jahrhunderts näher als dem klassischen Liberalismus. Immerhin hat das wichtigste wirtschaftsliberale Blatt, der britische „Economist“, im 19. Jahrhundert Patente als schädlich für den Markt und den freien Welthandel gegeißelt! Eine der wichtigsten Empfehlungen in unserer Studie läuft darauf hinaus, dass die Maßnahmen zum Schutz des geistigen Eigentums nicht gegen das Gemeingut [Commons] eingesetzt werden können. Das Gemeingut ist bisher ohne jede Protektion gewachsen.
Ich bin ja immer etwas irritiert, wenn vermeintlich Liberale Freie Software in die Ecke von Sozialismus und Kommunismus stecken, gleichzeitig mehr und stärkere geistige Eigentumsrechte wollen und dabei mit mehr Wettbewerb argumentieren.
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: Bundesregierung beschliesst Durchsetzungsrichtlinie
: Bundesregierung beschliesst Durchsetzungsrichtlinie Das hat ja auch nur knapp zwei Jahre gedauert: Wie das Justizministerium verkündet, hat die Bundesregierung heute den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Durchsetzungs-Richtlinie beschlossen. Das Gesetz soll den Kampf gegen Produktpiraterieerleichtern und damit das „geistige Eigentum“ stärken. Insgesamt gesehen ist damit teilweise der Wunschkatalog von CDU-Krings und der Unterhaltungsindustrie beschlossen worden. Um das einfacher durchdrücken zu können und die Debatte in eine andere Richtung zu lenken, hat man halt noch die 50 Euro Abmahnung hingebracht. Was die auf dem Papier wert ist, muss sich noch herausstellen.
Neu in der Diskussion ist der sogenannte „Kostenerstattungsanspruch“ in Höhe von 50 Euro bei einer ersten Abmahnung. Dies war mehrfach von Brigtte Zypries schon angesprochen wurden.
„Für die Verbraucherinnen und Verbraucher bringt das Gesetz ebenfalls eine ganz wesentliche Verbesserung: Mit der Begrenzung des Kostenerstattungsanspruchs auf 50 Euro für die erste anwaltliche Abmahnung stellen wir sicher, dass bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen nicht über das Ziel hinausgeschossen wird. Wer keine geschäftlichen Interessen verfolgt, ist künftig vor überzogenen Abmahnkosten besser geschützt“, so Zypries weiter.
Unklar ist, was in der Realität darunter fällt, wenn man sich dieses Beispiel anschaut:
* Abmahnung bei Urheberrechtsverletzungen
Das Gesetz verbessert die Situation von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die sich hohen Rechnungen für eine anwaltliche Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung ausgesetzt sehen. Künftig sollen bei einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs die erstattungsfähigen Anwaltsgebühren für die Abmahnung nicht mehr als 50 Euro betragen.Beispiel:
Die Schülerin S (16 Jahre) hat im Juli 2006 in einer Internet-Tauschbörse ein einzelnes Musikstück zum Download angeboten. Dies ist eine Urheberrechtsverletzung (§§ 19a, 106 UrhG). Das staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt. Eine Kanzlei hat die Schülerin abgemahnt, die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert und als Anwaltshonorar einen Betrag von 2.500 € gefordert.Künftig kann die Kanzlei für ihre anwaltlichen Dienstleistungen nur 50 Euro von S erstattet verlangen, wenn es sich um einen einfach gelagerten Fall mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung handelt. Unberührt von dieser Begrenzung bleibt der Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts gegen seinen Mandanten, also etwa dem Rechtsinhaber.
Bei den übrigen Schutzrechten wie dem Marken- oder Patentrecht ist diese Ergänzung nicht erforderlich, da hier Abmahnungen ohnehin nur ausgesprochen werden können, wenn das Recht in gewerblichem Ausmaß verletzt wurde.
Das Beispiel ist ja etwas naiv und lebensfremd beschrieben. Die wenigsten werden nur genau ein Lied bei Tauschbörsen teilen. Genauso wie Frau Zypries auch immer darauf hinweist, dass man für das neueste Lied von Robbie Williams nicht in den Knast kommen soll. Aber was ist mit dem ganzen Album? Ab wann gilt ein Fall nicht mehr als „unerhebliche Rechtsverletzung“? Ab 100 oder 500 bereitgestellten Songs? Die gesellschaftliche Realität sieht ganz anders aus, als dass man nur mal einen Song online zur Verfügun stellt.
Interessant ist auch die Begründung zum Auskunftsrecht:
* Auskunftsansprüche Bereits heute gibt es einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch des Rechtsinhabers gegen denjenigen, der geistiges Eigentum verletzt (z. B. § 101a UrhG). Sehr häufig liegen die Informationen, die erforderlich sind, um den Rechtsverletzer zu identifizieren, jedoch bei Dritten (wie z.B. Internet-Providern oder Spediteuren), die selbst nicht Rechtsverletzer sind. Künftig soll der Rechtsinhaber unter bestimmten Voraussetzungen auch einen Auskunftsanspruch gegen diese Dritten haben. Der Rechtsinhaber soll damit die Möglichkeit erhalten, den Rechtsverletzer mit zivilrechtlichen Mitteln zu ermitteln, um so seine Rechte gerichtlich besser durchsetzen zu können.
Beispiel:
Der Musikverlag M entdeckt, dass jemand komplette Musikalben einer bei ihm unter Vertrag stehenden Künstlerin im Internet zum Download anbietet. Außerdem stellt M durch Einsichtnahme in die Dateiliste des Anbieters A fest, dass auch noch zahlreiche weitere Alben anderer Künstler angeboten werden. Der Name des Anbieters dieser Musikstücke ist dabei nicht ersichtlich, M kann lediglich die Internet-Protokoll-(IP)-Adresse erkennen, die der Computer des Download-Anbieters verwendet . Diese IP vergibt der Internetzugangsvermittler des A (sein Acces-Provider), wenn A mit seinem Computer online geht. M kann neben der IP-Adresse von A auch erkennen, über welchen Provider er die Daten ins Netz stellt. Von diesem möchte M nun wissen, welcher Kunde die fragliche IP-Adresse benutzt hat. Bisher darf der Provider diese Informationen nicht an Private herausgeben. M muss stattdessen Strafanzeige erstatten und ist darauf angewiesen, dass die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren einleitet und kraft ihres strafprozessualen Auskunftsanspruches beim Provider die Information einholt, welcher Internet-Nutzer die fragliche IP-Adresse benutzt hat. Erst wenn M in dem Strafverfahren Akteneinsicht erhalten hat, erfährt er das Ergebnis dieser Abfrage und weiß dann, gegen wen er seine zivilrechtlichen Ansprüche geltend machen kann.Künftig kann M bei einer Klage vor dem Zivilgericht auf Unterlassung oder Schadenersatz beantragen, dass dem Provider eine Auskunftsbefugnis erteilt wird. M muss hierzu gegenüber dem Gericht glaubhaft machen, dass er Inhaber des Urheberrechts ist, das in gewerbsmäßiger Weise unter einer bestimmten IP-Adresse verletzt wurde. Das Gericht erlässt eine Anordnung und der Provider erteilt M daraufhin Auskunft über den Namen des Verletzers. Nun kann M seine zivilrechtlichen Ansprüche – ohne Umweg über das Strafverfahren – gegenüber dem Verletzer vor dem Zivilgericht geltend machen. M erstattet dem Provider die für die Auskunft entstandenen Kosten und macht sie gegenüber dem Verletzer als Schaden geltend.
Nach dem Entwurf sind Auskunftsansprüche gegen Dritte nicht nur dann vorgesehen, wenn bereits ein gerichtliches Verfahren eingeleitet ist. Schon im Vorfeld, wenn eine Rechtsverletzung offensichtlich ist, hat der Berechtigte künftig einen Auskunftsanspruch. Damit kann derjenige, dessen Rechte verletzt werden, leichter herausfinden, gegen wen er überhaupt gerichtlich vorgehen muss. Das war bislang oft schwer zu ermitteln, schließlich kann der Kläger seine Klage nicht gegen „unbekannt“ richten. Der Auskunftsanspruch besteht allerdings im Einklang mit der Richtlinie nur dann, wenn auch die zugrundeliegende Rechtsverletzung im geschäftlichen Verkehr begangen wurde.
Gesondert geregelt wird der Fall, dass der Dritte die begehrte Auskunft nur unter Verwendung von so genannten Verkehrsdaten der Telekommunikation erteilen kann. Dies sind Daten zu den Umständen der Kommunikation wie etwa die Zuordnung einer Nummer zu einem Anschlussinhaber oder die Zeitdauer, wann zwischen zwei Anschlüssen eine Verbindung bestand. Unter engen Voraussetzungen soll zukünftig auch der Zugriff auf diese Verkehrsdaten möglich sein. Diese Auskunft darf allerdings nur aufgrund einer richterlichen Anordnung erteilt werden.
Das dies nicht ganz unproblematisch ist, zeigt dieser Artikel.
Und hier ist jetzt der Heise-Artikel dazu: Bundesregierung beschließt Auskunftsanspruch gegen Provider.
Spiegel-Online: Zypries will Abmahn-Gebühren deckeln
SpOn hat erste Stimmen der Lobby-Verbände. Die kritisieren überwiegend die Deckelung der Abmahngebühren.
Wenig begeistert zeigten sich darum die Deutschen Phonoverbände. „Der vorliegende Entwurf verfehlt das Ziel der EU-Richtlinie, der Kreativwirtschaft effektive Mittel zum Schutz ihrer Rechte an die Hand zu geben“, sagte der Verbandsvorsitzende Michael Haentjes. Damit würden Künstler und Musikwirtschaft doppelt bestraft. „Sie haben den Schaden und müssen auch noch die Kosten der Rechtsverfolgung weitgehend selber tragen.“
Außerdem sei durch das Festhalten an einem Richtervorbehalt beim Auskunftsanspruch gegen Internet Service Provider gleichzeitig die Chance verpasst worden, effektiv und unbürokratisch gegen die Flut der illegalen Downloads vorzugehen. Nach dem jetzt vorliegenden Entwurf sind die Rechteinhaber gezwungen, zur Identifizierung der Nutzer illegaler Tauschbörsen das Gericht anzurufen.
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: Europäische Verbraucherorganisationen gemeinsam gegen Apple
: Europäische Verbraucherorganisationen gemeinsam gegen Apple Europa wird etwas ungemütlich für Apple und iTunes. Verbraucherorganisationen aus Skandinavien, Frankreich und Deutschland haben sich auf ein gemeinsames Vorgehen in einem Rechtsstreit mit Apple verständigt. In den Verfahren geht es um verbraucherfreundliche Nutzerbedingungen für iTunes in ganz Europa. „Wir schließen uns zusammen, um die Verbraucherrechte bei digitalen Inhalten besser durchsetzen zu können,“ erklärten die Verbraucherombudsmänner aus Finnland und Norwegen, die französische Verbraucherorganisation UFC Que Choisir und der Verbraucherzentrale Bundesverband. Die vier Verbraucherorganisationen einigten sich auf gemeinsame Forderungen, die sie in Schreiben an iTunes vertreten.
In einer Pressemitteilung werden die folgendenvier Punkte genannt: Nutzerbedingungen für iTunes sollen in ganz Europa verbraucherfreundlich werden.
Interoperabilität
„Verbraucher haben ein Recht, online gekaufte Musik auf Abspielgeräten ihrer Wahl spielen zu können,” erklärten die vier Organisationen. Vertragsklauseln und technische Beschränkungen, die dies einschränken oder ausschließen seien unfair und sollten zurückgenommen werden, so die Forderung. Die Musikindustrie solle Standards für die Verwertung digitaler Musik entwickeln. iTunes wird aufgefordert, seine Verträge mit der Musikindustrie neu aushandeln, so dass Songs auch ohne DRM-Systeme heruntergeladen werden können. Unter DRM (Digital Rights Management) sind technische Barrieren zu verstehen, die ein Kopieren digitaler Inhalte beschränken oder unmöglich machen.
Eine Zwischenlösung könnte darin bestehen, eindeutig klarzustellen, dass Verbraucher gebrannte CDs durch Reripping umformatieren dürfen. Dieser mit iTunes dikutierte Vorschlag sei aber keine sinnvolle Dauerlösung. „Wir erwarten von Apple spürbare Fortschritte bei der Interoperabilität bis September 2007.“Bessere Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) erwarten die vier Organisationen die Rücknahme einer Klausel, mit der sich iTunes das Recht vorbehält, die AGBs einseitig und ohne Zustimmung der Verbraucher zu verändern.
Haftungsregeln
Auch bei den Haftungsregeln bestehen die Verbraucherorganisationen auf nutzerfreundlichen AGBs: „iTunes sollte die Klausel ändern, derzufolge die Haftung auch für schuldhaft verursachte Schäden der Verbraucher ausgeschlossen wird.“
Anwendbares Recht
Bei rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen iTunes und Verbrauchern ist die Frage des anwendbaren Rechts von zentraler Bedeutung. Hier bestehen die Verbraucherorganisationen darauf, dass ausschließlich das Recht des Landes angewandt wird, in dem die Verbraucher leben.
Passend dazu ist auch unser Bericht von der Pressekonferenz der Verbraucherzentrale Bundesverband aus dem vergangenen Sommer, als iTunes in Deutschland wegen den Allgemeinen Geschäftsbestimmungen abgemahnt wurde: Massive Kritik an Urheberrechtspolitik von den Verbraucherzentralen.
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: Europäischer Datenschutztag
: Europäischer Datenschutztag Das Virtuelle Datenschutzbüro informiert über den ersten „Europäischen Datenschutztag“.
Auf die Initiative des Europarats hin wird europaweit im Jahr 2007 erstmalig der Europäische Datenschutztag ausgerichtet werden. Der Europarat will über den Europäischen Datenschutztag das Bewusstsein für den Datenschutz bei den Bürgerinnen und Bürgern in Europa erhöhen. Der Datenschutztag wird zukünftig jährlich regelmäßig am 28. Januar stattfinden, weil an diesem Datum die Unterzeichnung der Europaratskonvention 108 zum Datenschutz begonnen wurde. Mit der Konvention verpflichten sich die unterzeichnenden Staaten, für die Achtung der Rechte und Grundfreiheiten insbesondere des Persönlichkeitsbereichs bei der automatisierten Datenverarbeitung Sorge zu tragen. Alle mit dem Datenschutz befassten Stellen in Europa sind aufgerufen, sich durch eigene Aktionen an diesem Tag zu beteiligen.
Passend dazu gibt es am 29. Januar ab 18:45 in Berlin in der Landesvertretung Sachsen-Anhalt eine Diskussionsrunde, wo dem Datenschutz gehuldigt wird. Mit dabei sind auch wahre Freunde des Datenschutzes wie Wolfgang Schäuble und Dieter Wiefelspütz.
* Bundesminister Dr. Wolfgang Schäuble,
* Prof. Dr. Spiros Simitis,
* Richterin am Bundesverfassungsgericht Christine Hohmann-Dennhardt,
* Mitglied des Europaparlaments Alexander Alvaro,
* Mitglied des Deutschen Bundestages Dr. Dieter Wiefelspütz und dem
* Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar. -
: EU: Empfehlungsliste für coole Killerspiele
: EU: Empfehlungsliste für coole Killerspiele Die „Killerspiel-Debatte“ erreicht schon längst die europäische Ebene: EU will Netz-Pranger für Spiele und Filme.
Europas Innen- und Justizminister wollen gegen extrem gewalttätige Spiele und Filme symbolisch vorgehen. Im Internet will man eine Liste mit verbotenen Inhalten anlegen.
Eine solche Liste ist äusserst praktisch. Da wissen die Schüler immer sofort, was cool und angesagt ist.
Mehr dazu gibt es auch in der Futurezone: Kein EU-Verbot von „Killerspielen“.
Nach Art einer „schwarzen Liste“ könnte das Verbote in anderen Mitgliedsstaaten nach sich ziehen, erklärte Frattini. „Wir müssen darauf hinarbeiten, den Schutz von Kindern auf einem möglichst hohen Niveau zu harmonisieren.“ Zypries unterstützte diesen Plan: „Ich denke, dass Herr Frattini mit diesem Ansatz Recht hat.“
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: Vorratsdatenspeicherung im Überblick
: Vorratsdatenspeicherung im Überblick Eine schöne Übersicht über das Thema mit den Möglichkeiten zur Gegenwehr gibt es seit gestern bei Indymedia. Ein wirklich gelungener, nüchterner Text mit allen wichtigen Fakten, sehr zu empfehlen für „Einsteiger“.
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: EU-Studie empfiehlt Förderung von Freier Software
: EU-Studie empfiehlt Förderung von Freier Software Liebe Journalisten, das folgende ist ein Thema, was dringend Aufmerksamkeit benötigt. Dabei ist vieles, was man sich vor allem in der Wirtschaftspresse wünschen kann: Innovation, Wirtschaft, Arbeitsplätze, Freiheit, Politik, Europa und vieles mehr.
Die Studie „Economic impact of open source software on innovation and the competitiveness of the Information and Communication Technologies (ICT) sector in the EU“ (PDF / 287 Seiten) wurde federführend von der Uni Masstricht unter der Leitung von Rishab Aiyer Ghosh für die EU-Kommission erstellt. Die Studie betrachtet Freie Software unter Markt-Aspekten im globalen Wettbewerb und formuliert konkrete Handlungsempfehlungen zur Förderung von Freier Software. Dabei handelt es sich vermutlich um die Studie, vor deren Veröffentlichtung die Microsoft-Lobby schon Ende Oktober die EU-Kommission wegen der positiven Ergebnisse für Freie Software gewarnt hat. Das November-Erscheinungsdatum in dem PDF sollte daher nicht verwirren. Veröffentlicht wurde sie erst heute. Ein neuer Vorschlag ist dabei, den wir bisher noch nicht berücksichtigt hatten: Eine Steuerleichterung für die Produktion von Open-Source-Gütern!
Bleibt zu hoffen, dass die Studie auch unser Wirtschaftsministerium erreicht und man sich dort irgendwann wieder mit den Chancen und den richtigen Rahmenbedingungen für Freie Software in Deutschland beschäftigt. Die EU-Ratspräsidentschaft bietet sich dafür an. Auf jeden Fall sehr spannende 287 Seiten.
Hier ist mal eine erste grobe deutsche Übersetzung der konkreten politischen Handlungsempfehlungen:
„Die Verfahrensstrategie befasst sich wesentlich mit der Korrektur gegenwärtiger politischer Linien und Handlungen, welche implizit oder explizit proprietäre Software bevorzugen.
* Die Benachteiligung von FLOSS in Innovation, Forschung und Entwicklung, sowie bei der finanziellen Unterstützung von Forschung und Entwicklung durch die öffentliche Hand, als auch bei der Versorgung der Öffentlichkeit mit Software, welche zurzeit öfters gegen den Wettbewerb gerichtet ist, sollte vermieden werden.
* FLOSS sollte in der vor-wettbewerblichen Forschung und Standardisierung unterstützt werden.
* Die Vermittlung von Fähigkeiten an die Studenten und nicht durch die Vermittlung von speziellen Anwendungen kann Herstellerunabhängigkeit fördern; Studenten können auch Teilnahme an FLOSS-ähnlichen Gemeinschaften befähigt werden.
* FLOSS-Schöpfer sollten eine angemessene steuerliche Behandlung erhalten: die Softwarebeiträge durch FLOSS könnten als wohlfartsartige Spenden behandelt werden. Wo dieses bereits gangbar ist, sollte Aufmerksamkeit unter Firmen, Beteiligten und Verantwortlichen vergrössert werden.
* Die De-packetierung von Hardware und Software kann zu einem wettbewerbsorientierten Markt und einfachen Wegen der Innovation führen, welche durch vertikale Integration nicht gefördert wird. “
Verbesserungen am Besten in den Kommentaren. Wer Zeit und Lust hat, kann auch gleich ganze Abschnitte des Executive-Summery übersetzen. Es dauert vermutlich noch, bis es eine deutsche Version davon gibt und für die Debatte in Deutschland wäre eine Übersetzung hilfreich.
Und hier ist das drei-seitige Executive Summery mit dem „Best of“: