EU

  • : Rechtzeitig drauf schauen, dass man’s hat, wenn man’s braucht
    Rechtzeitig drauf schauen, dass man’s hat, wenn man’s braucht

    Die Diskussion um die Implementation der Vorratsdatenspeicherungs kommt in Österreich immer mehr in Fahrt. quintessenz.at hat jetzt eine Stellungnahme zum „Begutachtungsverfahren zur Novelle des TKG – Geschäftszahl BMVIT-630.333/0001-III/PT2/2007“ formuliert: „Vorratsdaten / TKG-Novelle: Rechtzeitig drauf schauen, dass man’s hat, wenn man’s braucht“.

    Ende des letzten Jahrhunderts stürzten in Europa massenweise Regierungen, die Ihre Bürger pauschal und verdachtsunabhängig überwachten – trotz und gerade deswegen. Keine zwanzig Jahre danach rollt – unter veränderten Spielregeln und ganz speziellen „Bedrohungen“, wie gerne behautet wird – eine neue Überwachungswelle. Anders, gewiss, aber mit einer Gemeinsamkeit: Der Staat erachtet die persönliche Freiheit und das Recht auf freie Kommunikation als Bedrohung. In Zukunft ist Kommunizieren nur noch erlaubt, wenn die Behörden hinterher alles nachvollziehen können.

    Gute Argumentation in 14 Punkten.

    22. Mai 2007 1
  • : Europäische Fernsehrichtlinie vor Verabschiedung
    Europäische Fernsehrichtlinie vor Verabschiedung

    Am 24. Mai werden die EU-Kulturminister über den zwischen Rat und Parlament ausgehandelten Kompromiss zur Europäischen Fernsehrichtlinie abschließend abstimmen. Die dann folgende zweite Lesung im Parlament (wahrscheinlich im Juli) und die engültige Annahme durch den EU-Rat sind nur noch formaler Natur. Die so genannte Fernsehrichtlinie – auch bekannt unter dem Schlagwort „Fernsehen ohne Grenzen“ – regelte bislang ausschließlich Standards für das Medium Fernsehen in Europa. Mit der Umbenennung in „Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste“ werden zukünftig auch internetbasierte audiovisuelle Angebote in den Rechtsrahmen einbezogen. Bis zuletzt gab es heftige Auseinandersetzungen inwieweit Internetangebote überhaupt in eine ursprünglich für das analoge Fernsehen konzipierte Richtlinie einbezogen werden dürfen. Da die Richtlinie erst rechtskräftig wird, wenn die Inhalte in das jeweilige nationale Medienrecht implementiert werden – bei uns im wensentlichen der Rundfunkstaatsvertrag und das Telemediengesetz – kommt es stark auf den dortigen juristischen Wortlaut an. Es wird sich also noch zeigen, inwieweit die vorgesehene Beschränkung auf fernsehähnliche Dienste den folgenden Rechtstexten und sicherlich auch der zukünftigen Rechtssprechung standhalten kann. Eine mögliche Einschränkung der Publikationsfreiheit im Internet durch die Einführung von Rundfunklizenzen Medium ist damit nicht auszuschließen.

    14. Mai 2007 1
  • : Politiker freuen sich: Mit Web 3.0 in die Vollüberwachung
    Politiker freuen sich: Mit Web 3.0 in die Vollüberwachung

    Wenn die CSU-nahe Hans-Seidel-Stiftung in Brüssel mit Politikern über „Die Zukunft des Internet – Web 3.0 als Chance für den Wirtschaftsstandort Europa“ diskutiert, dann klingt das erstmal spannend. Und die Pressemitteilung dazu liefert auch gleich nette Beispiele. Da wäre z.B. Erika Mann von der SPD:

    Als Internetnutzerin der ersten Stunde und Visionärin bezeichnete sich Erika Mann. Das Internet entwickle sich evolutiv, d.h. es gebe keine stufenweisen, sondern fließende Übergänge. Für sie birgt Web 3.0 große Möglichkeiten für die zukünftige Datenanalyse, die beispielsweise auch für die Verbrechensbekämpfung oder Terroristenfahndung nutzbringend sein werden. Die analytische Qualität der Daten würde verbessert, was substantiell auch mehr Sicherheit bringen dürfte. Als Vorbedingung müssten jedoch die Gesetzgebung entsprechend angepasst und Standards im Bereich von Sicherheit und automatischer Bewertungen von Daten gesetzt werden.

    Ich bin mir ja nicht sicher, ob man dieser CSU-nahen Pressemitteilung trauen kann, die Frau Mann von der SPD zitiert. Aber falls da doch was dran ist, wird es bald Zeit für „Stasi 3.0“-Schablonen.

    [via]

    11. Mai 2007 11
  • : Das geplante neue Pressegesetz der Slowakei
    Das geplante neue Pressegesetz der Slowakei

    In der SME wird über das geplante Pressegesetz in der Slowakei berichtet (Artikel ist derweil offline). Offenbar mag die Regierung die freie, unabhängige Presse nicht mehr und will ein neues Pressegesetz durchsetzen:

    Seit Monaten beschwert sich die slowakische Regierung unter Ministerpräsident Robert Fico darüber, viele Medien seien regierungskritisch. Die Medien berichteten nicht objektiv, lautet der Vorwurf. Fico will nun ein neues Pressegesetz schaffen, wonach die Regierung alle vermeintlich nicht-objektiven Artikel oder Sendungen mit ‚Gegendarstellungen’ beantworten können soll. Medienvertreter fürchten massive Eingriffe in die Pressefreiheit. Marian Lesko kommentiert: „Der Premier hat keine Berechtigung, seine persönliche Meinung zum Gesetz zu machen. Seine Behauptung, die Bürger hätten keine objektiven Informationen, ist subjektiv, von Partei- und Machtinteressen deformiert. Seine Auffassung, dass die Hälfte der Informationen, die die Journalisten über die Regierung verbreiten, fehlerhaft ist, lässt ahnen, welches Ausmaß die ‚Gegendarstellungen’ annehmen könnten. Das Prinzip der redaktionellen Unabhängigkeit wäre dann nur noch ein leeres Wort.“

    Klingt Panne – die sind in der EU (impliziert: da darf man sowas nicht; Kritik muss erlaubt sein und muss gehört werden können). Und Fico ist doch eigentlich Sozialdemokrat? Oder doch auf dem konservativen ‚dritten Weg’?

    [via eurotopics]

    27. April 2007
  • : Mehr Informationen zur IPRED2-Entscheidung im EU-Parlament
    Mehr Informationen zur IPRED2-Entscheidung im EU-Parlament

    Pressemitteilung des EU-Parlaments: Strafrechtliche Maßnahmen gegen Nachahmung und Produktpiraterie.

    Das Plenum stellt klar, dass die Richtlinie nur für Verletzungen in gewerbsmäßigem Umfang zur Erzielung wirtschaftlicher Vorteile gelten sollte. Handlungen privater Nutzer für persönliche und nicht gewinnorientierte Zwecke schließt sie daher nicht ein. Auch „der faire Gebrauch eines geschützten Werkes“ z.B. durch eine Vervielfältigung für Kritik, Kommentare, Zeitungsberichte, den Unterricht, Wissenschaft und Forschung stelle keine Straftat dar.

    Telepolis: Abgeordnete sind Raubkopierer und Verbrecher.

    Die zweite Durchsetzungsrichtlinie soll nach den Vorstellungen der EU-Kommission die erste Durchsetzungsrichtlinie 2004/48/EC vom 29. April 2004 „ergänzen“ und die Mitgliedsstaaten dazu zwingen, bei der Verletzung von Monopolrechten nicht mit dem Zivilrecht, sondern mit dem Strafrecht einzuschreiten. Sie besteht hauptsächlich aus kontroversen Regelungen aus der Durchsetzungsrichtlinie, die damals entfernt wurden, um eine schnelle Verabschiedung zu ermöglichen. Die Abstimmung über die zweite Durchsetzungsrichtlinie endete am Donnerstag mit so vielen Änderungen, dass es eine zweite Lesung geben wird, mit der Kritiker auf eine komplette Ablehnung hoffen.

    IP-Watch: IP Enforcement Directive Clears EU Parliament But Opposition Remains.

    “The recording industry is not alone in the view that the European Parliament has taken the wrong road in trying to define what constitutes ‘commercial scale’ and ‘intentional’ intellectual property infringements,” said Frances Moore, the International Federation of the Phonographic Industry’s European regional director. The Commission refrained from introducing definitions “in order to keep the directive in line with international laws and allow national judges to use their own discretion when deciding on particular cases.”

    Defining commercial scale as “obtaining by a commercial advantage” does not make it clear “if saving money by filesharing instead of buying CDs would give anyone a commercial advantage or not,” said Erik Josefsson, the Electronic Frontier Foundation’s (EFF’s) European affairs coordinator. If it did, he said, the act of sharing files would, under Zingaretti’s definition, not be considered private use for personal and not-for-profit purposes.

    The Foundation for a Free Information Infrastructure (FFII) criticised the decision to criminalise incitement to infringement. “Today, ‘inciting’ is only criminal in some member states, and in exceptional cases such as hate speech,” said analyst Jonas Maebe. “Elevating IP rights to the same level is a scary development.”

    Urheberrecht.org: EU-Parlament beschließt Richtlinienvorschlag zu Strafvorschriften bei Verletzungen geistigen Eigentums.

    ars technica: Controversial copyright directive passes European Parliament.

    The directive is ostensibly designed to crack down on commercial piracy and counterfeiting operations, but critics warned that, thanks to the vague terminology of the directive, it could apply much more widely. They note that no definitions are offered for the terms „incitement“ or „commercial scale,“ opening the possibility that the courts could interpret them to include innovators building new media products. Those terms could be interpreted, for example, to hold ISPs liable for the infringing activities of their users.

    Mehr Infos bietet auch Ipred.org. Oder hier im Blog unter: IPRED2: Abstimmung Parlament gelaufen.

    26. April 2007
  • : IPRED2: Abstimmung Parlament gelaufen
    IPRED2: Abstimmung Parlament gelaufen

    Die EU-Richtlinie zur strafrechtlichen Durchsetzung von Geistigen Eigentum (IPRED2) ist heute im EU-Parlament mit Änderungen angenommen worden. Ein Antrag der Grünen auf Abweisung ist nicht durchgekommen. 379 sollen für die Richtlinie gestimmt haben, 270 dagegen. Es soll zwar eine Änderung in der Formulierung zwischen kommerzieller / privater Nutzung angenommen worden sein, aber wahrscheinlich ist die Konkretisierung nicht gut genug. Sie wird immer noch als sehr schwammig bezeichnet. Ein weitergehender Änderungsantrag wurde leider abgelehnt. Mehr Infos später.

    Update: Reaktionen.

    Malte Spitz, Mitglied des Bundesvorstandes von Bündnis 90/Die Grünen: Dem Lobbydruck gebeugt!

    Die Richtlinie sieht mit ihren allzu schwammigen Formulierungen vor, dass private Tauschbörsennutzer, die in keiner weise kommerziell handeln, bald nicht mehr wie bisher nur zivilrechtlich sondern möglicherweise auch strafrechtlich verfolgt werden können. Die Unklarheit in den Formulierungen, trotz Aufnahme einer Änderung, lässt dabei alle Interpretationsmöglichkeiten offen.[…]Es ist sehr bedauerlich, dass so viele Abgeordnete auf die Lobbyarbeit der Rechteinhaber, besonders der Film- und Musikindustrie, reingefallen sind. Mit der Umsetzung könnte die Musikindustrie dann beispielsweise Zugriff auf die Daten zur Verfolgung erhalten, die im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung gesammelt wurden.“

    Monika Ermert hat für Heise einige Stimmen gesammelt: EU-Parlament schränkt Strafrechtssanktionen zum Schutz geistigen Eigentums ein.

    Das EU-Parlament in Straßburg hat sich heute in erster Lesung mehrheitlich für eine EU-Richtlinie zu strafrechtlichen Sanktionen zum Schutz geistigen Eigentums (IPRED2) ausgesprochen. Allerdings wurde der von der EU-Kommission vorgelegte Vorschlag in mehreren Punkten zurückgestutzt. Urheberrechtsverletzungen, die im persönlichen und nicht auf Gewinn abzielenden Bereich vorkommen, wurden beispielsweise von Strafrechtssanktionen ausgeschlossen. Patente sollen anders als bei den 2004 verabschiedeten zivilrechtlichen Maßnahmen (IPRED1) nicht erfasst werden. Im mehrheitlich beschlossenen Positivkatalog der von den Strafrechtsmaßnahmen erfassten geistigen Eigentumsrechte ist neben dem klassischen Urheberrecht auch der Schutz von Datenbanken, Halbleitertopographien, Markenrechten- und Geschmacksmusterrechten, geographischen Herkunftsbezeichnungen und Firmennamen eingeschlossen.

    EFF: IPRED2 Slips Through, Fight to Continue

    We were told by the two largest political parties that they felt that the Directive had not been given enough time to be properly discussed, and that our campaign had definitely contributed to the discussion. The fight now moves to the Council of the European Union, where it will be considered by representatives of the national governments of all EU Member States. Several states have started to mount resistance to IPRED2 in recent weeks, with the UK and Holland leading the charge. Europeans worried about their right to innovate, and their ability to live under clear, fair criminal laws must now turn to their own national governments to ensure that IPRED2 doesn’t set a terrible precedent for copyright law, and the EU legal process. If the Council disagrees with EuroParl’s action – which we believe is in reach – IPRED2 would be returned for a second reading. We will be tracking these developments and providing opportunities to act at CopyCrime.eu.

    25. April 2007 3
  • : IPRED2 morgen im EU-Parlament
    IPRED2 morgen im EU-Parlament

    Morgen ist die Abstimmung über die IPRED2 im EU-Parlament. Im Vorfeld gab es die erste Lesung. Heise berichtet über die Diskussion: Strafvorschriften zum Schutz geistigen Eigentums in der EU weiter umstritten.

    Eine Kriminalisierung des Austauschs von Kultur, so wetterte der Vertreter der spanischen Grünen, David Hammerstein Mintz, sei mit dem Industrieausschuss nicht zu machen. Kriminelle und Bürger dürften nicht einfach auf die gleiche Stufe gestellt werden. Genau das aber drohe, würde der von der Kommission vorgelegte Richtlinienentwurf nicht klar beschränkt. Für viele Parlamentarier ist es unabdingbar, das private Kopieren ohne Gewinnabsicht auszunehmen. So wird es nun auch in erster Lesung von Zingaretti als Kompromiss vorgeschlagen. Ebenso sollen Patente explizit aus den Strafrechtsvorschriften herausgenommen werden. Die Kommission ist aber laut EU-Kommissar Günther Verheugen über die vom Parlament gemachten Einschränkungen bei der Definition des Geistigen Eigentums „nicht glücklich“. Die Kommission trete für die Einbeziehung von Patenten ein. Der vom Parlament vorgeschlagene Erhalt von Spielräumen für die Mitgliedsstaaten könne darüber hinaus erneut zu Rechtsunsicherheit führen.

    Interessant ist natürlich, dass der SPD-EU-Kommissar Verheugennicht glücklich ist, dass Patentverletzungen vone einer Strafbarkeit ausgenommen werden sollen. Seine Initaitiven etwas weiter gesponnen könnte ein solcher Weg allerdings Programmierer in den Knast bringen, wenn denn doch irgendwie Softwarepatente durch die Hintertür eingeführt werden können. Verheugen´ s Verwaltung hätte dies ja gerne.

    Die Free Software Foundation Europe hat sich auch in einem offenen Brief an die Abgeordneten des EU-Parlaments gewandt:

    Die FSFE würde Sie gerne auf einen Vorschlag für eine Richtlinie hinweisen, über welchen in der nächsten Plenarsitzung abgestimmt wird. KOM(2006)168 kriminalisiert viele gesellschaftlich sinnvolle und legitime Anwendungen von Technologien und würde Bürokratie, Rechtsunsicherheit und Furcht erzeugen, wodurch die Fähigkeit der europäischen Bürger und Unternehmen, an der Informationsgesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt würde. Dies macht die Vorteile des Fortschritts in der Computertechnologie zunichte, der es für alle immer leichter macht, an der Erstellung und Verbreitung von Software und Information mitzuwirken.

    Auch die Futurezone berichtet: Streit über EU-Richtlinie zu Produktpiraterie.

    Uneinigkeit herrschte jedoch über eine klare Definition darüber, wer sich wodurch strafbar macht. So wurde etwa darüber gestritten, ob es mit Hilfe der EU-Richtlinie auch möglich sein soll, Konsumenten und Enduser strafrechtlich zu belangen. Die im Entwurf festgeschriebene Definition des „gewerblichen Umfangs“ [„Commercial Scale“] lässt diese Interpretation durchaus zu. Damit könnten auch im privaten Rahmen begangene Urheberrechtsverletzungen strafrechtlich verfolgt werden, da eine Absicht zur Gewinnerzielung für die strafrechtliche Verfolgung nicht nachgewiesen werden muss.

    Golem: EU-Parlament: Tauschbörsen-Nutzern drohen Haftstrafen.

    Zur Rechtfertigung des Richtlinien-Entwurfs verweist die EU-Kommission neben dem Kampf gegen Piraterie und Organisiertes Verbrechen, den Schutz der Verbraucher vor gefährlichen Produktfälschungen und die Notwendigkeit der Harmonisierung von nationalen Strafrechtsvorschriften auf Artikel 17 (2) der EU-Grundrechtecharta, der den Schutz des geistigen Eigentums zum Inhalt hat: „Geistiges Eigentum wird geschützt“. Die Berücksichtigung des öffentlichen Interesses ist in Artikel 17 (2) nicht ausdrücklich vorgesehen. Das Max-Planck-Institut für geistiges Eigentum weist in seiner Stellungnahme zu den EU-Plänen darauf hin, dass „ein unbegrenzter Schutz den Verpflichtungen aus dem TRIPS-Abkommen widersprechen würde, die ebenfalls fordern, das Interesse der Öffentlichkeit zu berücksichtigen“.

    Die Berliner Europa-Abgeordnete Sylvia-Yvonne Kaufmann (Die Linke) macht Hoffnungen auf einen adäquaten Änderungsantrag:

    „Es zeichnet sich jedoch ab, dass durch voraussichtlich mehrheitsfähige Änderungsanträge Handlungen privater Nutzer für persönliche und nicht gewinnorientierte Zwecke von „gewerblichem Umfang“ nach Art. 3 explizit ausgenommen werden. Von daher hoffe ich, dass Ihre Hauptbedenken mit der Plenumsentscheidung aus dem Weg geräumt werden können.“

    Jetzt informieren: Copycrime.eu (englisch).

    24. April 2007
  • : Aktion: Kontaktiert Europaparlamentarier um die Kriminalisierung von Tauschbörsennutzern zu verhindern
    Aktion: Kontaktiert Europaparlamentarier um die Kriminalisierung von Tauschbörsennutzern zu verhindern

    ### Update: Abstimmung ist wohl erst am Mittwoch!!! Es bleibt also noch ein weiterer Zeit zum Kontaktieren von Abgeordneten! ###

    Über die nahende Abstimmung im EU-Parlament für die Fortsetzung der EU-Richtlinie zur Durchsetzung Geistigen Eigentums (IPRED2) hatte ich erst letzte Woche im Rahmen der copycrime-Kampagne geschrieben. Nun gibt es eine europaweite Aktion, um am Wochenende und am kommenden Montag noch viele EU-Parlamentarier davon zu überzeugen, für Verbraucher- und Bürgerrechte zu stimmen. Extrem kurz zusammengefasst hat die Musik- und Filmindustrie im Moment nur die Möglichkeit, Tauschbörsennutzer pleite zu klagen. Aber das reicht nicht. Wenn diese Richtlinie in deren Sinne durchkommt, dann kann man für das Brennen von CDs oder das nicht-kommerzielle tauschen von Kulturgütern in den Knast kommen. Im Gegensatz zum Bundestag bringt es was, auf EU-Ebene Abgeordnete aller Parteien zu kontaktieren. Diese unterliegen weitgehend keinem Fraktionszwang und entscheiden mehr oder weniger frei. Fairsharing hat den folgenden Aufruf von EFF-Europe und FFII ins deutsche übersetzt:

    Filesharer aufgepasst: Das EU-Parlament droht Euch mit Knast. Macht mit und wehrt Euch!

    Während in Deutschland noch über die Umsetzung einiger EU-Richtlinien im Urheberrechtsbereich diskutiert wird, zimmert man in Brüssel schon an der nächsten: Am kommenden Dienstag, den 24.04.2007 soll das EU-Parlament die so genannte zweite Richtlinie zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte (IPRED2) beschließen und so europaweit strafrechtliche Bestimmungen für die Verletzung von Urheberrechten und anderen geistigen Eigentumsrechten einführen.

    Nutzt das Wochenende und fordert das Mitglied des Europäischen Parlamentes das Euch in Brüssel vertritt auf, die Richtlinie abzulehnen oder den Änderungsantrag der Koalition aus Büchereien, Verbraucherschutzorganisationen und ErfinderInnen zu unterstützen (s.u.).

    *** Was ist neu an der zweiten Durchsetzungs-Richtlinie und warum ist das schlecht? ***

    Die Anwendung von Strafrecht auf die Verletzung von Urheberrechten ist in Deutschland nicht neu. Schon jetzt können hier sogenannteRaubkopiererInnen, die ihre „Beute“ gewerblich vertreiben, für mehrere Jahre hinter Gittern landen. Neu wäre aber, wie es der derzeitige Entwurf der Zweiten Durchsetzungs-Richtlinie vorsieht, dass diese Androhung von Strafe auch auf nicht kommerziell handelnde Piraten / RaubkopiererInnen ausdehnen würde, also z.B. auch auf Menschen, die ganz privat in Tauschbörsen Musikdateien tauschen. Wird man in Zukunft beim Tauschen im Netz erwischt, würde es bedeuten, dass nicht mehr wie bisher „lediglich“ eine Geldstrafe droht, die man eventuell dem „geschädigten“ Unternehmen zahlen muss, sondern obendrein noch Freiheitsstrafen bzw. Geldstrafen drohen, die dann vom Staat zusätzlich eingefordert werden.

    *** Konkret enthält der Entwurf folgende Schwächen: ***

    1.Die Definitionen im derzeitigen Entwurf sind derart ungenau, dass sie das private Tauschen in Internettauschbörsen mit erfassen könnten. Niemand ist sich da so genau sicher. Wir fordern klare Definitionen, die rein privates Handeln, also nicht auf das Erzielen von Profit ausgerichtete Tätigkeiten, explizit von strafrechtlicher Verfolgung ausschließen.

    2.Der jetzige Entwurf droht Dritte haftbar zu machen, wenn mit den von ihnen angebotenen Techniken Urheberrechtsverletzungen begangen werden und würde dafür ebenfalls strafrechtliche Bestimmungen einführen (Artikel 3 IPRED2). Das trifft z.B. Internet-Service Provider, die künftig P2P-Netzwerkdiensteschneller sperren werden, um der potentiellen Strafe zu entgehen. Ebenso wird es Programmierer treffen, die neue P2P-Software kreieren oder die Betreiber von Internetseiten wie YouTube. Insgesamt würde die Richtlinie so auf die Entstehung und Verbreitung von Innovationen abschreckend wirken und diese be- oder gar verhindern.

    3.Der Entwurf enthält derart schwammig formulierte Definitionen, dass er mehr Rechtsunsicherheit schafft als er beseitigt. Dadurch ist er nicht geeignet, gerade in einem Bereich, der für VerbraucherInnen derzeit schon sehr unübersichtlich ist, mehr Rechtssicherheit zu liefern, sondern würde gerade im Gegenteil zu noch größerer Unsicherheit führen.

    Gestern hat sich auf europäischer Ebene ein Bündnis aus Büchereien, VerbraucherschützerInnen und ErfinderInnen entschlossen, gemeinsam einen Änderungsantrag an das Europäische Parlament zu stellen (zum Text des Änderungsvorschlags: http://www.copycrime.eu/amendments/).

    Helft mit und fordert Euren Europaparlamentarier auf, diesen Antrag zu unterstützen oder die Richtlinie ganz abzulehnen.

    ES IST SEHR WICHTIG, DASS IHR JETZT REAGIERT. Die Europaparlamentarier brechen bereits zu ihrer Reise von Brüssel nach Straßburg auf, wo sie am 24. April 2007 den Änderungsanträgen zur Zweiten Durchsetzungs-Richtlinie (IPRED2) zustimmen sollen.

    Schreibt, was das Zeug hält. Erzählt Eurem Abgeordneten, wer ihr seid, warum ihr Euch an ihn wendet. Erzählt ihm, dass ihr nicht für die Nutzung einer neuen Technik mit Gefängnis bedroht werden möchtet. Fragt ihn oder sie, wie ihr die Richtlinie verstehen sollt, wenn das noch nicht mal die Fachleute schaffen und fragt sie, ob sie wirklich meinen, dass das private Tauschen von Musik im Internet mit Gefängnis bestraft werden sollte. Weist sie außerdem daraufhin, dass es Alternativen zur Kriminalisierung von TauschbörssennutzerInnen gibt, z.B. die Kulturflatrate.

    WIE AUCH IMMMER IHR EUREN UNWILLEN BEGRÜNDET, FOLGENDES SOLLTE MIT REIN:

    Fordert ihn oder sie auf, ENTWEDER FÜR DEN ÄNDERUNGSANTRAG des Bündnisses von Büchereien, Verbraucherschutzorganisationen und Erfinderinnen“ (the librarians’, consumers’ and innovators’ coalition amendments) zu stimmen ODER DIE VORLAGE IM GANZEN ABZULEHNEN.

    *** An wen genau schreibe ich? ***

    Am effektivsten ist es, wenn ihr die Abgeordneten aus Eurem Bundesland anschreibt, anruft, anfaxt. Dazu könnt ihr hier herausfinden, wer Euch vertritt. Notiert Euch den Namen und sucht unter dieser Adresse die Kontaktdaten heraus, damit ihr sicher geht, dass ihr sie auch im Büro in Brüssel bzw. Straßburg erreicht.

    Schickt Eure Mitteilung

    * an das BRÜSSELER BÜRO des jeweiligen Abgeordneten vor Montag, dem 23. April
    * an das STRASSBURGER BÜRO nach Montag, dem 23. April.

    Wenn eine Mail an einen der Europaabgeordneten rausgeht, wäre es klasse, wenn ihr sie auch an uns weiterleiten könntet, damit wir ungefähr wissen, wie viele Personen sich beteiligt haben. Auch auf die Antworten sind wir sehr gespannt, ebenso hier wäre die Weiterleitung an uns toll.

    Die Electronic Frontier Foundation Europe (EFF Europe) hat eine Webseite zur Information von EU-Parlamentariern gemacht, auf der es viele weitere Informationen zu diesem Thema gibt: www.copycrime.eu. Auch der Förderverein für eine Freie Informationsinfrastruktur (FFII) hält jede Menge Infos bereit.

    EFF und FFII haben zu dieser Aktion aufgerufen, die vom FairSharing Netzwerk unterstützt wird.

    Bei Heise gibt es weitere Informationen: Zivilgesellschaft will Strafvorschriften zum Schutz geistigen Eigentums entschärfen.

    Mehrere Nichtregierungs-Organisationen haben eine Reihe von Änderungsvorschlägen (PDF-Datei) für die geplante EU-Richtlinie zur strafrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte vorgelegt, um eine weitgehende Kriminalisierung von Nutzern und die Schaffung „vager neuer Urheberrechtsverbrechen“ zu verhindern. „Der Entwurf ist schlecht“, warnen die Verbände aus den Bereichen Verbraucherschutz, Bibliotheken und Hightech-Wirtschaft in einem gleichzeitig an die Abgeordneten des EU-Parlaments versandten offenen Brief (PDF-Datei). Das Gesetzesvorhaben würde „Millionen junger Europäer bekämpfen“. Da die Definitionen für neue Straftaten sehr weit gefasst seien, würden sie allgemein „eine Bedrohung für die Bürgerrechte“ darstellen. „Strafrecht muss klar sein, um fair zu sein“, erklärte der Europa-Koordinator der US-Vereinigung Electronic Frontier Foundation (EFF) anlässlich der Veröffentlichung des Schreibens. Der Richtlinienentwurf sei beides nicht.

    21. April 2007 14
  • : Copycrime.eu: Kampagne gegen die IPRED2
    Copycrime.eu: Kampagne gegen die IPRED2

    Während im Bundestag noch über die EU-Richtlinie zur Durchsetzung von Geistigen Eigentumsrechten (IPRED) verhandelt wird (Das ist die mit evtl. 50 Euro gedeckelten Abmahnkosten), gibts auf EU-Ebene seit einigen Monaten schon längst die Debatte um eine Erweiterung. Diese läuft unter dem Namen IPRED2 und soll einige Dinge ändern, was einige Kreise aus politischen Gründen in der ersten Runde nicht durchbekamen. Diese Debatte hat wiederum Einfluss auf viele andere Dinge. In der ersten Version gab es zivilrechtliche Sanktionsmassnahmen gegen „Produktpiraten“. Das können kommerzielle Produktfälscher sein (Organisierte Kriminalität), aber auch Nutzer von Tauschbörsen. Grund sind bewusst fehlerhafte und ungenaue Formulierungen. Das bekommt man natürlich auch besser hin – wenn man es will. Die zweite Version soll aus zivilrechtlichen Sanktionen gleich strafrechtliche Mittel machen. Das freut die Musik- und Filmindustrie und die CDU/CSU, weil man dann z.B. an die Verbindungsdaten der Vorratsdatenspeicherung herankommt. Und Filesharer leichter in den Knast zu bringen sind und nicht nur pleite geklagt werden können.

    Da die EU-Richtlinie noch in der Diskussion ist, kann man sich noch dafür einsetzen, dass wenige Knackpunkte zu Gunsten von Verbraucher- und Bürgerrechten verbessert werden. Die EFF-Europe hat dazu eine kleine englisch-sprachige Webseite aufgesetzt: Copycrime.eu.

    On April 24th, the European Parliament will vote on IPRED2, the Second Intellectual Property Enforcement Directive. With one stroke, they risk turning thousands of innocent EU citizens and businesses into copycriminals. Only you can stop them. Sign our petition now!

    Dort kann man eine Petition unterschreiben und bekommt detaillierte Informationen, was man den eigenen EU-Parlamentarierer per Brief, Fax, Telefon oder Mail noch mitteilen sollte. Im Gegensatz zum Bundestag ist sowas auf EU-Ebene deutlich wirkungsvoller, wie wir damals schon bei der Debatte um Softwarepatente feststellen konnten. Um Softwarepatente geht es bei dieser Richtlinie übrigens auch wieder. Also: Informiert Euch und macht mit!

    Detaillierte Informationen finden sich auch beim FFII zu dieser Richtlinie.

    19. April 2007 1
  • : Keine Fortschritte bei SWIFT?
    Keine Fortschritte bei SWIFT?

    Über die Datenschutzprobleme bei SWIFT (SWIFT standardisiert den Zahlungsverkehr der europäischen Finanzinstitute untereinander) hatten wir schon mehrmals berichtet. Laut SWR gibt es keine Fortschritte, irgendwas zu verbessern und es könnte noch schlimmer werden. Der Artikel ist interessant, weil die Geschichte und Rolle von SWIFT erklärt und über die letzten Entwicklungen berichtet: US-Geheimdienst vor Kontrolle deutscher Bankdaten.

    Bislang allerdings ist nichts passiert. Bis zu den Osterfeiertagen kamen nach Informationen des Südwestrundfunks (SWR) keine konkreten Vorschläge zur Lösung des Problems – weder von SWIFT noch von den Deutschen Banken. Nur Absichtbekundungen habe es gegeben, erklärt Peter Schaar, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, enttäuscht: „Diese Rückmeldungen sind nicht so, wie wir sie uns gewünscht hätten. Es ist angekündigt worden, dass man Verbesserungen einführen will, aber damit ist das Grundproblem noch nicht aus der Welt geräumt, nämlich der doch sehr weitgehende Zugriff der US-Behörden, ohne dass eine unabhängige Datenschutzkontrolle drauf schaut.“

    Allerdings könnte das Problem noch größer werden. Erst vor wenigen Tagen haben sich die EU-Finanzminister unter dem Stichwort „SEPA“ darauf geeinigt, dass künftig der ganze europäische Zahlungsverkehr, inklusive Inlandsüberweisungen, über SWIFT abgewickelt werden soll. Für Peter Schaar in der jetzigen Form unvorstellbar: „Wenn diese Daten, wie es geplant ist, auch über SWIFT laufen, würde das ohne eine Veränderung des Systems bedeuten, dass man dann auch diese Daten den Amerikanern für ihre Recherchen zur Verfügung stellt. Das ist mit unseren Vorstellungen von Souveränität schwer zu vereinbaren.“

    Wir haben letztes Jahr mal Musterbriefe online gestellt und eine kleine Aktion zu Swift gestartet: Aktion: Die CIA spioniert – auch auf Deinem Konto? Frag Deine Bank!

    7. April 2007
  • : Patente statt Innovation
    Patente statt Innovation

    Anlässlich einer europäischen Patentkonferenz in Berlin haben die „Fitten Freunde inflationärer Innovationensbremsen“ (FFII) vor dem Konferenzgebäude Transparente entrollt und Flyer verteilt.

    Mehr Fotos finden sich hier. Und hier findet sich der Forderungskatalog, der nach mehr Patenten ruft.

    Währenddessen hat Greenpeace ein Patent auf europäische Politiker beantragt:

    Greenpeace hat ein Patent auf europäische Politiker angemeldet, um die absurden Möglichkeiten des gültigen Patentrechtes aufzuzeigen. Als Krankenschwestern gekleidete Aktivistinnen von Greenpeace fordern die Teilnehmer der heute und morgen in Berlin stattfindenden EU-Konferenz zum Patentrecht auf, Speichel- und Haarproben abzugeben. Sie wollen prüfen, ob auch die anwesenden Politiker unter das Patent fallen könnten. Greenpeace beansprucht in seinem beim Europäischen Patentamt (EPA) in München eingereichten Patentantrag eine Methode für den genetischen Fingerabdruck von Politikern sowie die untersuchten Politiker selbst als Erfindung.

    Auch bei Politikern bestimmen Gene Verhalten und Eigenschaften, sagt Patentexperte Christoph Then von Greenpeace. Mit der Anwendung unseres Patentes kann die Qualität von Politikern optimiert werden. Statt durch Zufall, interne Seilschaften, Parteizugehörigkeit, Traditionen und Meinungsumfragen kann der ideale Kandidat vor einer Wahl oder für ein Regierungsamt nun durch die Gen-Analyse von Greenpeace ausgewählt werden.

    Golem: Patentkonferenz in Berlin eröffnet

    Unter dem Titel „Europa der Innovationen – Fit für die Zukunft?“ findet am 29. und 30. März 2007 in Berlin eine Konferenz statt, die sich mit Fragen des europäischen Patentwesens beschäftigt. Zur Eröffnung informierten Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und EU-Kommissar Charlie McCreevy über die nächsten Schritte in der europäischen Patentpolitik.

    Heise: Zypries mahnt zur Eile bei der Reform des Patentsystems.

    29. März 2007 6
  • : „Geistiges Eigentum“ in der EU-Verfassung
    „Geistiges Eigentum“ in der EU-Verfassung

    Telepolis geht der Frage nach, warum sich der Entwurf für einen europäischen Verfassungsvertrag so sehr vom Grundgesetz unterscheidet: Verfassungsfeinde feierten in Berlin.

    “[…] zum Beispiel Elmar Brok, der Sprecher der europäischen Christdemokraten im EU-Verfassungskonvent. Auch er muss wenig Zuneigung zum Grundgesetz haben, zumindest wenn man sich die von ihm in den EU-Verfassungsvertrag eingebrachten Elemente und den Unterschied zu den entsprechenden Vorschriften im Grundgesetz ansieht. Brok setzte dort unter anderem in Art. II-77 Abs. 2 durch, dass das Recht auf “Geistiges Eigentum” absolut gesetzt wurde und keiner sozialen Verpflichtung unterliegt. Der neben Friedrich Merz und Hans-Joachim Otto prominenteste Gegner der Offenlegung von Nebentätigkeiten bei Abgeordneten war auch maßgeblich verantwortlich für die EU-Urheberrechtsrichtlinie. Hinter ihm steht der Bertelsmann-Konzern, der seinen Profit erheblich steigern könnte, wäre er nicht durch das deutsche Grundgesetz gebunden. […]

    In die Kritik geriet Brok vor zwei Jahren, als ihm der Verfassungsrechtler Hans Herbert von Arnim “legale Korruption” vorwarf. Seine Beteuerungen, er trenne sein Parlamentsmandat und die Interessen des Bertelsmann-Konzerns “messerscharf”, hielten nur so lange, bis der fraktionslose Abgeordnete Hans-Peter Martin auf seiner Website interne Bertelsmann-Papiere veröffentlichte.”
    […]
    Das alles steht im übrigen nicht in Broks Wikipedia-Eintrag, der regelmäßig von einem Benutzer mit dem Pseudonym „Nodutschke“ gesäubert wird. „Nodutschke“ beschäftigt sich sonst vorwiegend mit Themen wie „Sprachverfall“, „Arnulf Baring“, „Albert Speer“, „Carl Schmitt“ und der „Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige“.

    Zu Elmar Brok hatte ich vor zwei Jahren schonmal verschiedene Presse-Stimmen gesammelt: Als Bertelsmann-Lobbyist im Europaparlament.

    [via]

    28. März 2007 1
  • : tOSSad-Projekt verkündet Abschlussberichte
    tOSSad-Projekt verkündet Abschlussberichte

    Das Tossad-Projekt verkündet per Pressemitteilung: „EU-Projekt veröffentlicht Berichte zur Verbreitung von Open Source Software in Europa“.

    Das von der EU finanzierte tOSSad-Projekt hat heute seine noch verbliebenen Berichte der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die komplette Sammlung umfasst 15 Dokumente mit insgesamt über 600 Seiten und beleuchtet wirtschaftliche und soziale Vorteile von Freier und Open Source Software (F/OSS).

    Die tOSSad-Berichte geben Empfehlungen, wie Barrieren zur breiteren Einführung von F/OSS überwunden werden können und die Benutzerfreundlichkeit gesteigert werden kann. Weiterhin beinhalten sie einen Lehrplan zu F/OSS und geben konkrete Tipps, wie man einen Computer-Raum auf Basis von Linux aufbaut.

    „Freie und Open Open Source Software ist auf dem richtigen Weg in Europa“, sagt Projektkoordinator Kaan Erkan. „F/OSS ist reif für den Massenmarkt. Im Rahmen unserer Untersuchungen und Workshops haben wir erfahren, dass F/OSS schon viele kritische Probleme auf dem Weg zum Massenmarkt lösen konnte. Es ist nach wie vor wichtig, die Benutzerfreundlichkeit kontinuierlich zu verbessern und besser zu verstehen, wie F/OSS zum Beispiel der öffentlichen Verwaltung überzeugend empfohlen werden kann. In diesem Zusammenhang bieten die tOSSad-Berichte tiefgehende Informationen und nützliche Richtlinien für den täglichen Gebrauch. Das tOSSad-Projekt freut sich, wenn nun unsere Anregungen von anderen aufgenommen würden, um Freie und Open Source Software noch weiter in Europa zu verbreiten.“

    Die tOSSad-Berichte sind zum freien Download erhältlich unter http://www.tossad.org/publications.

    Die folgende Seite bietet eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Berichte: http://www.tossad.org/publications/highlights

    Update – Jetzt auch bei Heise: Open Source für Europa – Tossad entwickelt eine europäische Open-Source-Vision

    Das von der EU geförderte Tossad-Projekt will die Akzeptanz und den Einsatz von freier Software vor allem im öffentlichen Sektor in Europa fördern. Dazu dokumentiert man den aktuellen Stand der Dinge und entwickelt nationale Programme zum verstärkten OSS-Einsatz, forscht an der Usability und kümmert sich um den Stellenwert von Open Source in Forschung und Lehre.

    Das von der Europäischen Union geförderte Tossad-Projekt hat heute fünf neue Ergebnisberichte publiziert. Die Aufgabe von Tossad („Towards Open Source Adoption und Dissemination“) ist es, die Zusammenarbeit von Gruppen und Institutionen im OSS-Umfeld zu fördern und so die Akzeptanz und den Einsatz von freier Software in Europa voranbringen. Die „Coordination Action“ (so die EU-Terminologie für diese Art von Projekten) ist in vier Bereichen aktiv: Dokumentation des Einsatzes von Open Source in europäischen Ländern mit einem Fokus auf der öffentlichen Verwaltung; Entwicklung nationaler Programme zum stärkeren Einsatz freier Software; Verbesserung der Usability; Entwicklung von Lehrplänen zur Vermittlung von Wissen zu und praktischer Erfahrung mit Open Source.

    22. März 2007 1
  • : Netzneutralität: Es geht hier um Geld, Rechte – und um Marktverständnis
    Netzneutralität: Es geht hier um Geld, Rechte – und um Marktverständnis

    Technology Review hat ein Interview mit dem Eco-Geschäftsführer Harald Summa zum Thema Netzneutralität: „Das Internet könnte sich von heute auf morgen verändern“.

    TR: Gibt es Gesetzesbemühungen pro Netzneutralität, die auf Bundes- oder EU-Ebene laufen? Oder ist man hier noch nicht so weit wie in den USA?

    Summa: Weder im Bund noch bei der EU sieht man die Notwendigkeit für Gesetze, da die bestehenden Rahmen als ausreichend erachtet werden.
    […]
    TR: Sehen Sie eine kommende Kleinstaaterei im Internet? Bereits heute blockieren US-Medienkonzerne den ausländischen Zugriff z.B. auf TV-Shows, die man in den USA kostenlos sehen kann.

    Summa: Kleinstaaterei ist das nicht. Es geht hier um Geld, Rechte – und um Marktverständnis. Die derzeitigen Verfahren in den USA könnten von heute auf morgen das Internet verändern.

    21. März 2007 1
  • : Live: EU-Konferenz zum digitalen Verbraucherschutz
    Live: EU-Konferenz zum digitalen Verbraucherschutz

    Ich bin gerade im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung angekommen. Hier findet seit gestern Abend die Konferenz “Herausforderungen und Chancen in einer digitalisierten Welt: Beiträge der Verbraucherpolitik” statt, die vom Verbraucherschutzministerium im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft durchgeführt wird. Gestern Abend gab es aber nichts interessantes zu bloggen.

    15. März 2007 13
  • : Charta Verbrauchersouveränität in der digitalen Welt 2007
    Charta Verbrauchersouveränität in der digitalen Welt 2007

    Noch bevor ich rüber ins Presse- und Informationsamt der Bundesregierung zur EU-Verbraucherschutzkonferenz gehe, hat der Bundesverband Verbraucherzentrale schon die „Charta Verbrauchersouveränität in der digitalen Welt 2007″ (PDF) online gestellt, die dort vorgestellt werden soll. Passend dazu gibt es auch eine Pressemitteilung: „Charta soll Konsumenten im Internet besser schützen“. Ich weiss ja nicht, wie eine (unverbindliche) Charta meine Verbraucherrechte schützen und stärken soll, aber das sei hier mal dahin gestellt. VZBV-Chefin Edda Müller erklärt dann auch passend in der Pressemitteilung: „Verbraucherrechte dürfen nicht zu virtuellen Rechten verkommen“. Also erstmal eine symbolische Charta…

    Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die neue Charta der digitalen Verbraucherrechte begrüßt. Die heute von Bundesverbraucherminister Seehofer vorgestellte Charta definiert Grundrechte der Verbraucher in der digitalen Welt. Dazu gehören das Recht auf Datensicherheit, der Datenschutz im Internet, das Recht auf Privatkopien bei digitalen Inhalten sowie der Anspruch auf Interoperabilität, also auf einheitliche technische Standards bei Hardware und Software. „Verbraucherrechte dürfen nicht zu virtuellen Rechten verkommen“, sagte vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. „Die Charta bildet das Fundament für ein verbraucherpolitisches Gesamtkonzept, um starke Bürger- und Verbraucherrechte auch in der digitalen Welt durchzusetzen.“

    Die Charta der digitalen Verbraucherrechte war auf Initiative des Europäischen Verbraucherverbands BEUC im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft ausgearbeitet worden. „Die Charta muss eine Leitplanke darstellen für die künftige politische Debatte über das Urheberrecht, Datenschutz und den Kampf gegen Spamming und Phishing“, sagte vzbv-Chefin Edda Müller.

    Ich berichte gleich mal live von der Konferenz. Hoffe, das offene WLAN gibt es da immer noch.

    Erste Einschätzung nach einem kurzen Überfliegen der Charta: Blumige Worte und sehr zahm in den Forderungen. Fast schon langweilig. Da haben sowohl der europäische Verbraucherschutz-Dachverband BEUC als auf der VZBV schon progressivere Papiere veröffentlicht mit einem stärkeren Fokus auf Verbraucherrechte in der digitalen Welt. Aber vermutlich ist das erstmal ein minimales Konsenspapier mit dem Verbraucherschutzministerium. Das werde ich gleich mal rausfinden.

    15. März 2007 4
  • : EFF-Papier – Wer kontrolliert Deinen Fernseher?
    EFF-Papier – Wer kontrolliert Deinen Fernseher?

    Die Electronic Frontier Foundation hat ein lesenswertes Positionspapier zu DVB veröffentlicht: Who Controls Your Television? How the Digital Video Broadcasting Project’s DRM Standards Jeopardize Innovation, Competition, and Consumer Rights. Das ist übrigens mal wieder ein Papier, wo sich eine deutsche Übersetzung lohnt und notwendig ist. Wenn jemand dazu Zeit und Lust hat, würde ich mich über eine Übersetzung sehr freuen!

    But that may soon change. Principally 1 at the studios’ behest, DVB has been working since 2003 on an elaborate television DRM scheme called Content Protection and Copy Management (CPCM). Its unparalleled restrictions include:

    * Enforcing severe home recording and copying limitations. CPCM will allow content providers to apply copy restriction labels to broadcast streams. For example, a program could be marked as „Copy Never.“ In turn, your DVRs and others devices receiving the signal will have to obey and forbid copying even for home use. A content provider could opt to allow recording but still enforce a multitude of restrictions on copying to other devices.
    * Imposing controls on where you watch a program. Even if you are given permission to move a program to your laptop or other portable devices, „geography controls“ may kick in and stop playback once you leave home or a particular locale. These restrictions may be enforced using tamper-proof GPS receivers built in to your devices. CPCM can also be used to block sending video to yourself over your own home network or the Internet, among other things.
    * Dictating how you get to share shows with your own family. CPCM can be used to examine, for instance, the frequency with which devices are connected to a personal network and determine whether your sharing is within an „Authorized Domain“ Absurdly, DVB spent significant time arguing over what happens to a digital video in case of a divorce!
    * Breaking compatibility with your devices. You may have already invested in new high definition displays and receivers that rely on component analog connections or unrestricted digital outputs, but CPCM will allow the studios to arbitrarily block these connections. In other words, individual copyright holders can turn your gadgets into oversized paperweights. CPCM- restricted media will also be able to carry blacklists and revoke compatibility with particular devices that don’t enforce Hollywood’s restrictions sufficiently.

    Cory Doctorow hat auf BoingBoing schon beschrieben, worum es geht: EFF reveals plot to cripple European television.

    DVB makes TV standards for Europe and parts of Asia, Australia, Africa and Latinamerica; the people working on the DRM project also wanted to see it rolled out in the USA. This is coming soon to a home theater near you. Take action, stand up, join EFF and refuse to be chained by your devices. Tell the manufacturers that they have the market power to buy and sell Hollywood out of pocket – stop sucking up to them and build the devices we want to buy!

    14. März 2007 1
  • : Netzpolitik-Interview: Sechs Jahre Free Software Foundation Europe
    Netzpolitik-Interview: Sechs Jahre Free Software Foundation Europe

    Vor sechs Jahren wurde die Free Software Foundation Europe (FSFE) gegründet, die zu meinen Lieblingsorganisationen zählt. Georg Greve, Präsidident der FSFE, hat mir mal für ein Netzpolitik-Interview einige Fragen zur Geschichte und Zweck der Organisation beantwortet. (Es gibt auch schon ein älteres Podcats-Interview mit Georg und unregelmässig schreibt er hier mit)

    Die amerikanische Free Software Foundation (FSF) ist seit Mitte der 80er Jahre aktiv. Wieso habt Ihr die FSFE gegründet?

    Hierfür waren mehrere Faktoren ausschlaggebend. Freie Software ist ein globales Phänomen, in dem Europa eine zentrale Rolle spielt. Dabei hat sich die Gemeinschaft spürbar verändert. Sie ist stark gewachsen und viele Probleme sind politischer geworden. Diese Aufgaben sind durch eine einzelne Organisation kaum weltweit abzudecken, und darüberhinaus ist es wichtig, den Dialog mit einer Gesellschaft in ihrem kulturellen Kontext zu führen. Die politischen Stile in den USA und in Europa sind durchaus unterschiedlich, auch Kommunikation funktioniert anders. Der Versuch, mit einem Ansatz beide Gebiete abdecken zu wollen, kann also nur bedingt erfolgreich sein.

    12. März 2007 2
  • : Konferenz des Verbraucherschutzministeriums zur digitalen Gesellschaft
    Konferenz des Verbraucherschutzministeriums zur digitalen Gesellschaft

    Das Verbraucherschutzministerium veranstaltet im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft am 14. und 15. März in Berlin den Kongress „Herausforderungen und Chancen in einer digitalisierten Welt: Beiträge der Verbraucherpolitik“. Der 15.März ist traditionell auch der Weltverbraucherschutztag.

    Hier ist die Ankündigung:

    Hochrangige Experten aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung informieren und diskutieren am 14. und 15. März in Berlin über neue Möglichkeiten und Risiken beim Einsatz moderner digitaler Technologien sowie die notwendigen Konsequenzen für die Verbraucherpolitik.

    Digitale Technologien durchdringen und verändern fast alle Bereiche des täglichen Lebens. Sie erleichtern den Zugang zu Information und bieten die Grundlage zu neuen Diensten, Handels‑, Kommunikations- und Unterhaltungsmöglichkeiten. Mit den Möglichkeiten wachsen aber auch die Anforderungen an Sicherheit und Transparenz. Die europäische Verbraucherpolitik muss sich daher mit den neuen technischen Entwicklungen und ihren Auswirkungen auf die Verbraucherinnen und Verbraucher auseinandersetzen. Um die verbraucherpolitische Meinungsbildung im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft weiter zu entwickeln, lädt das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur Konferenz „Herausforderungen und Chancen in einer digitalisierten Welt: Beiträge der Verbraucherpolitik“ am 14. und 15. März 2007 in Berlin ein.

    Das Konzept der Veranstaltung sieht zu wenigen Themenkomplexen immer einen Redebeitrag eines institutionellen Daten- oder Verbraucherschützers und eines Industrievertreters vor. In der abschliessenden Podiumsdiskussion „Herausforderungen und Chancen in einer digitalisierten Welt: Beiträge der Verbraucherpolitik“ tritt dann mit Prof. Dr. Edda Müller, Vorstand Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), auch nur eine dezidierte Verbraucherschützerin an. Dafür sitzt Dorothee Belz, Mitglied der Geschäftsleitung Microsoft Deutschland, auch auf dem Podium. Da sieht man schon die massiven Verschiebungen zu früheren Zeiten, als das ehemals grün-regierte Verbraucherschutzminsisterium den Foebud und andere als Redner zu diesen Fragestellungen eingeladen hatte. Aber immerhin besser als nichts. Bisher hat sich Seehofer zu diesem Politikbereich nur am 1. März zum Telemediengesetz geäussert. Da verkündet er allen Ernstes „Verbraucherschutz im Internet verbessert“. Auf seine Rede bin ich mal gespannt.

    Heise hatte im Februar schon von einer „Charta für Verbrauchersouveränität in der digitalen Welt“ berichtet, die auf der Konferenz vorgestellt werden soll: Apple & Co. drohen Öffnungsklauseln für DRM bei Online-Musikshops.

    Nun hat das deutsche Verbraucherschutzministerium gemeinsam mit Verbraucherschutzverbänden eine „Charta für Verbrauchersouveränität in der digitalen Welt“ erstellt, berichtet die Financial Times Deutschland. In dem Grundsatzpapier werde gefordert, dass Anbieter von Web-Musikshops wie Apple ihre geschlossenen Systeme öffnen müssten, um dem Verbraucher mehr Wahlmöglichkeiten zu eröffnen. Im iTunes Store gekaufte Songs müssten sich dann auch auf anderen Playern als dem iPod abspielen lassen, ohne dass der Anwender erst Konvertierungsorgien veranstalten muss. Es sei beabsichtigt, diese Charta auch auf europäischer Ebene zu verankern, der Entwurf zu der Charta solle nach bisherigen Plänen spätestens auf einer Konferenz der europäischen Verbraucherschutzminister Mitte März vorgestellt werden. Die europäischen Verbraucherschutzverbände hatten sich bereits Anfang des Jahres auf einen gemeinsamen Forderungskatalog geeinigt, um Apples DRM zu öffnen.

    Hier nochmal ein Verweis auf unsere ausführliche Berichterstattung von einer VZBV-Pressekonferenz im Juni letzten Jahres zu diesem Thema: Massive Kritik an Urheberrechtspolitik von den Verbraucherzentralen. Zur Popkomm 2005 hatten wir uns mal einige Online-Shops genauer angeschaut: Ausgeschlossen und restriktiv: Music-Stores im Netz. Auf der Pressekonferenz hatten wir ein vier Minuten langes Interview mit Patrick von Braunmühl von der Verbraucherzentrale Bundesverband geführt:

    Hier klicken, um den Inhalt von video.google.com anzuzeigen.

    Das vollständige Kongressprogramm finden sich unter www.konsumentdigital.de. Auf der Webseite gibt es eine Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirats für Verbraucher- und Ernährungspolitik beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in einer Lang- und Kurzfassung. Die ist zwar auf Ende November 2006 datiert, war mir aber bisher nicht bekannt. Und es finden sich interesante Stellen in dem Papier, die zivilgesellschaftliche Forderungen aufnehmen.

    Privacy Enhancing Technologies (PETs) bereits in der Design-Phase implementieren:

    (62) Risikoberücksichtigende Informationspolitik greift ex ante. Hier ist ein grundsätzliches Umdenken erforderlich. Verantwortliche Innovation fordert ein öffentliches Engagement bereits in der Entwicklungsphase von neuen Systemen und Technologien seitens der Regierung und der Konsumenten bzw. deren Vertreter. Klassisches Mittel ist die Einrichtung von Konsultationsprozessen, wie sie in Großbritannien bereits praktiziert werden. Das muss nicht notwendig mit Hilfe gesetzlicher Regeln geschehen. Freiwillige Verhaltenskodices der betroffenen IT-Industrien bzw. der Entwickler können den Weg für einen Umdenkungsprozess ebnen. Ziel der Konsultationen muss ein Privacy Impact Assessment (PIAs) neuer Technologien (in Kanada obligatorisch) sein, um sicherzustellen, dass mit den neuen Technologien eine entsprechende Verbraucherkompetenz entwickelt wird. Privacy Enhancing Technologies

    (PETs) bereits in der Design-Phase könnten potentielle Missbräuche technisch ausschließen.

    „Recht auf Zugang zur digitalen Welt“:

    (64) Dieses Ziel kann ohne Einsatz staatliche Politikinstrumente nicht erreicht werden. Traditionelle kompensatorische Maßnahmen zielen auf einen Ausgleich der Benachteiligung. Hier rückt das Recht in eine prominente Stellung. Der Zugang zur digitalen Welt hat heute den identischen Stellenwert wie die Sicherstellung der Grundversorgung mit Strom, Wasser und Gas. So wie jeder Verbraucher ein Recht darauf hat, mit Elektrizität und mit Wasser beliefert zu werden, hat er auch ein Recht, Zugang zur digitalen Welt zu erhalten. Dieses Recht erschöpft sich nicht in der Bereitstellung eines technischen Anschlusses. Zugang verlangt mehr, verlangt die Möglichkeit und die Fähigkeit, sich die Errungenschaften der digitalen Welt auch erschließen zu können. Das gilt auch und gerade für besonders schutzbedürftige Gruppen der Bevölkerung. Nur so haben alle eine Chance auf Teilnahme. Insoweit wird zu überlegen sein, ob den Verbrauchern der Zugang zu garantieren ist, so wie es auch bei der Energieversorgung und der Telekommunikation der Fall ist.

    Stärkung der Verbraucherrechte im Urheberrecht:

    (66) Die Europäische Gemeinschaft hat den Schutz der Anbieter von digitalen, urheberrechtlich geschützten Inhalten in den letzten Jahren ständig weiter ausgebaut, weitgehend ohne auf die Rückwirkungen einzugehen, die für den Verbraucher aus der Einschränkung der privaten Nutzungsmöglichkeiten resultieren. Die Rechtsentwicklung bewegt sich auf eine zunehmende Kriminalisierung derjenigen Verbraucher zu, die den Urheberschutz nicht beachten. Dieser Entwicklung muss Einhalt geboten und eine adäquate private Nutzung ermöglicht werden.

    Auf der Webseite erfährt man auch, dass die Veranstaltung von der Agentur berlinpolis im Auftrag des BMELV durchgeführt“. Bin gerade etwas über die Rolle von berlinpolis verwundert. Dachte bisher, das wäre ein „Think-Tank für die Politik von morgen“, der im Bereich der Netzpolitik bisher nur durch die Forderung nach einer stärkeren Kontrolle des Internets öffentlich aufgetreten ist:

    In einem online nicht frei zugänglichen Kommentar in der Süddeutschen Zeitung fordert Daniel Dettling vom Berliner Thinktank Berlinpolis eine stärkere Kontrolle des Internet. Weil das Internet als „Fernuniversität der Gewalt“ funktioniere, müssten Kämpfer gegen den internationalen Terrorismus das Internet penibel kontrollieren, um zu verhindern, dass „kulturelle Fingerabdrücke“ (Meme) wie Viren übertragen werden. Als Beispiel nennt Dettling, dass das Mem vom Selbstmordattentäter so attraktiv werden könne, dass es von anderen Kulturen memetisch kopiert werde.

    Es hat einen komischen Anschein, wenn ein Lobby-Verein, dessen Vorsitzender in dieser Position mehr Kontrolle im Netz fordert, eine Konferenz für die Bundesregierung im Bereich Verbraucherrechte organisiert.

    11. März 2007 4
  • : EU will ins zweite Leben
    EU will ins zweite Leben

    Da gehen unsere EU-Geldern hin: EU plant Vertretung in Second Life.

    „Mit einem EU-Büro in Second Life wollen wir näher an die EU-Bürger herantreten und besser mit ihnen kommunizieren“, erklärt Mikolaj Dowgielewicz, Sprecher der EU-Kommission, die Motive der EU im Business Week. Die EU suche aber auch nach anderen nicht-traditionellen Kanälen der Kommunikation, so Dowgielewicz weiter.

    [via]

    9. März 2007 5