Digital Rights
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: Klagewellen machen freie Infrastrukturen kaputt
: Klagewellen machen freie Infrastrukturen kaputt Golem berichtet über ein Urteil des Landgericht Hamburg, das kürzlich feststellte, dass WLAN-Betreiber für die Sicherung ihres Routers zu sorgen haben. Anderenfalls liege ein Verstoß gegen zumutbare Prüfungspflichten vor: Ungeschütztes WLAN kann teuer werden – LG Hamburg stuft Betreiber eines offenen WLAN als Störer ein.
Ein ungeschütztes WLAN mit Internetzugang berge die „keinesfalls unwahrscheinliche Möglichkeit, dass von – unbekannt – Dritten, die die ungeschützte Verbindung nutzen, solche Rechtsverletzungen begangen werden“, so das LG Hamburg. Dies löse Prüf- und gegebenenfalls Handlungspflichten aus, um der Möglichkeit solcher Rechtsverletzungen vorzubeugen.
[…]
Das Gericht betont, dass allein das Einrichten eines Passwort-Schutzes nach einer bereits erfolgten Rechtsverletzung nicht ausreicht. Das legt nahe das eine WEP-Verschlüsselung nach Ansicht des Gerichts ausreichend Schutz bietet, obwohl sich diese mit einfachen mitteln knacken lässt.Ich weiss gerade gar nicht, wem man mehr danken soll. Dem Landgericht Hamburg für dieses innovative Urteil oder der klagenden Plattenfirma. Wenn dieses Urteil Schule macht, könnte dies Auswirkungen auch auf freie WLAN-Netze haben. Ich teile zuhause mein WLAN gerne mit der Nachbarschaft. Als ich in meine Wohnung einzog, fand ich zwar genug WLAN-Netze vor, aber alle waren verschlüsselt. So konnte ich dann erstmal Wochen auf Internet verzichten, bis mein Provider endlich mal DSL legte. Seitdem teile ich mein Netz dort gerne, weil ich die 6 MB Flatrate nur Abends und / oder Nachts nutze. Viele tun das hier in Berlin und ich bin auch glücklich, dass ich nicht nur in vielen Cafes und Restaurants, sondern auch in vielen kulturellen Plätzen freies WLAN bekomme. Initiativen wie Freifunk.net promoten freie Infrastrukturen und das sind sehr sinnvolle Initiativen, um eine digitale Spaltung zu bekämpfen, was eigentlich Aufgabe der Kommunen sein müsste. Man nennt sowas auch „Aktive Bürgergesellschaft“ in Neudeutsch und Politiker träumen doch immer von einem solchen zivilgesellschaftlichen Engagement der Bürger. Und das soll jetzt zu Ende sein, weil man ständig Gefahr läuft, dass die Musikindustrie einem das freie WLAN wegklagt und einen mit hohen Schadensersatzforderungen zivilrechtlich ruiniert? Copyright kills Innovation?
Gehen wir mal ein wenig weiter in die Zukunft: Was ist, wenn die Stadt Berlin mal endlich ein öffentliches WLAN errichtet, wie es andere Metropolen weltweit auch planen oder verwirklichen? Soll man dann zukünftig nur Bürgern einen Netzzugang darüber verschaffen, die sich registrieren? Oder Verwaltungen trauen sich erst gar nicht, eine solche Initiative anzupacken wegen der möglichen Folgen? Danke für die Klagewellen.
Siehe auch Heise: Unverschlüsseltes WLAN hat Folgen.
Siehe auch „Mini-Provider und Schwarz-Surfer – Rechte und Pflichten in Wireless-Netzen“ von Rechtsanwalt Joerg Heidrich ais der c´ t Heft 13/2004.
Die Betreiber von WLAN-Hotspots haften als Access-Provider nicht für die Rechtsverletzungen Dritter, die innerhalb des von ihnen betriebenen Netzes begangen werden. Allerdings müssen sie im Zweifelsfalle selbst nachweisen, die Handlungen nicht begangen zu haben, da sie nach außen zunächst als Verantwortlicher für die IP auftreten. Das Einloggen in ein ungeschütztes Netzwerk ist strafrechtlich nicht relevant. Allerdings kann der unerbetene Surfer dem Betreiber gegenüber zur Erstattung der dadurch gegebenenfalls entstandenen Kosten verpflichtet sein.
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: CRE038 Reise in die Vergangenheit
: CRE038 Reise in die Vergangenheit Tim Pritlove hat für Chaosradio Express ein langes Gespräch mit Peter Glaser über die Geschichte des Chaos Computer Club geführt: Reise in die Vergangenheit.
Am 12. September 2006 jährt sich die Gründung des Chaos Computer Clubs zum 25. Mal. Wir nehmen dieses Datum zum Anlass, einmal einen ausführlichen Blick auf die damalige Zeit zu richten. Peter Glaser ist 1983 zum Club gestossen und war über lange Zeit selbst massgeblich in die Aktivitäten der Gemeinschaft eingebunden. So hat er auch über lange Zeit die Datenschleuder inhaltlich mitgestaltet.
Im Gespräch mit Tim Pritlove zeichnet Peter Glaser ein Fühlbild der damaligen Zeit, der Motivation der Leute, die sich im Club organisierten und der Wirkung des Clubs auf die deutsche Gesellschaft der 80er Jahre. Dabei kommt auch sehr viel Persönliches zur Sprache.
Das Gespräch ist fast 2,5 Stunden lang und findet sich hier als MP3.
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: CDT: Evaluierung von DRM-Frameworks
: CDT: Evaluierung von DRM-Frameworks Das „Center for Democracy & Technology“ hat heute eine Studie zur Evaluierung von DRM vorgestellt. Hier ist die Pressemitteilung: Paper Offers Framework For Evaluating Digital Rights Management (DRM).
The Center for Democracy & Technology (CDT) today released a document designed to help promote a greater public understanding of the choices and tradeoffs associated with products and services that include Digital Rights Management (DRM) technology. The paper details a series of „metrics“ for evaluating DRM that fall into four major categories: transparency, effect on use, collateral impact, and purpose/consumer benefit. The paper is aimed at fostering greater public understanding and discussion of DRM, on the assumption that marketplace pressures from an informed consumer base can help promote a market for digital media products that is diverse, competitive, and responsive to reasonable consumer expectations.
Und hier ist die Studie (PDF / 1,9 MB). Dazu gibt es auch noch ein „DRM Metrics Quick Reference Chart“.
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: Businessweek: The State Of Surveillance
: Businessweek: The State Of Surveillance Die Titelstory der aktuellen Businessweek ist „The State Of Surveillance“.
Artificial noses that sniff explosives, cameras that I.D. you by your ears, chips that analyze the halo of heat you emit. More scrutiny lies ahead
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: DVD im Deutschlandfunk-Interview
: DVD im Deutschlandfunk-Interview Heute gabs im Deutschlandfunk-Magazin ein Interview mit Roland Schäfers von der Deutschen Vereinigung für Datenschutz. Hier ist ein MP3, auf der Webseite hab ich keinen Text dazu gefunden.
[Danke Bernhard]
Auch spannend: Am 12. September gibt es dort um 19:15 „Von Jägern und digitalen Sammlern – Die neue Welt der elektronischen Überwachung“
Überall reichen die Hightech-Sensoren in den US-amerikanischen Alltag hinein: Kameras sind an öffentlichen Plätzen installiert, Handys und Autos sind ausgestattet mit GPS-Sendern; selbst Softwareprogramme haben die Mittel der Datenerfassung bereits eingebaut.
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: Süddeutsche über den Präventionsstaat
: Süddeutsche über den Präventionsstaat Lesenswert ist der Kommentar von Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung zur Innenminister-Konferenz zur Terrorismusbekämpfung und die Einführung einer neuen Anti-Terror-Datei: Der Präventionsstaat.
Das neue Gefahrenrecht verlangt daher nicht mehr, wie es die Strafprozessordnung bislang tat, einen konkreten Tatverdacht als Eingriffsschwelle; es lässt vielmehr die bloße Möglichkeit genügen, dass der Betroffene sich verdächtig machen könnte. Die rechtsstaatlichen Regularien gelten dem neuen Gefahrenrecht als hinderliche Förmlichkeiten. Bei der Gefahrenvorbeugung ist daher schon heute den Sicherheitsbehörden mehr erlaubt, als ihnen bei der Strafverfolgung je erlaubt war. Präventive Logik ist expansiv: Wer vorbeugen will, weiß nie genug! Und so verwandelt sich der Rechtsstaat, Gesetz für Gesetz, in einen Präventionsstaat.
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: Blockt Google Privacy Enhancing Tools?
: Blockt Google Privacy Enhancing Tools? Bei BoingBoing berichtet ein Leser über aktuelle Erfahrungen bei der Nutzung von Google als Suchmaschinen in Zusammenhang mit Anonymisierungstools: Google blocking privacy technology. Seit heute morgen soll es nur noch 403-Fehlermedlungen und folgenden Text geben:
„We’re sorry…
… but your query looks similar to automated requests from a computer virus or spyware application. To protect our users, we can’t process your request right now.
We’ll restore your access as quickly as possible, so try again soon. In the meantime, if you suspect that your computer or network has been infected, you might want to run a virus checker or spyware remover to make sure that your systems are free of viruses and other spurious software.
We apologize for the inconvenience, and hope we’ll see you again on Google.“
Ich kann gerade nicht verifizieren, ob diese Meldung auch in Deutschland bei der Nutzung von TOR, etc. auftritt. Sollte es sich aber herausstellen, dass an dem Vorwurf was dran ist, so ist das eine nicht akzeptable Herangehensweise von „Google – We are not evil“.
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: Bundesregierung reagiert auf SWIFT
: Bundesregierung reagiert auf SWIFT Aus dem Bundesfinanzministerium ist ein Dokument über SWIFT zur Financial Times Deutschland geleckt: Regierung sieht Swift in einer Grauzone. Daraus geht wohl hervor, dass die Bundesregierung erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Weitergabe von Finanzdaten an die USA durch die belgische Finanzagentur Swift hat. Und auch die Bundesbank wusste seit 2002 Bescheid, sah aber anscheinend keinen Anlass, die Vorfälle zu melden…
Darin heißt es, der Sachverhalt sei einer „juristischen Grauzone“ zuzuordnen. Es sei zwar zu früh für eine abschließende Bewertung des Vorgangs, da noch nicht alle Informationen vorlägen. Allerdings sei „fraglich, ob das umfangreiche Vertragsverhältnis zwischen Swift und den Nutzern den deutschen und europäischen datenschutzrechtlichen Vorgaben standhält“.
Die Bundesbank hatte bereits eingeräumt, dass sie 2002 über die Herausgabe der Daten informiert worden war. Diese liege aber „außerhalb des Einfluss- und Aufgabenbereichs“ der Zentralbanken, die alleine für die Finanzstabilität zuständig seien. Für Diskussionen könnte aber sorgen, warum – wenn die Berliner Darstellung korrekt ist – die Bundesbank das Finanzministerium nicht über die Praxis informiert hat.
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: Neuseeland reguliert staatlichen DRM-Einsatz
: Neuseeland reguliert staatlichen DRM-Einsatz Golem berichtet: Neuseeland reguliert staatlichen DRM-Einsatz
Eine neuseeländische Regierungskommission hat heute erste Empfehlungen zum Umgang mit „Trusted Computing“ (TC) und „Digital Rights Management“ (DRM) vorgelegt. Weder Trusted Computing noch Digital Rights Management dürfen so eingesetzt werden, dass der zukünftige Zugang zu Regierungsdokumenten versperrt werden könnte. Der Einsatz entsprechender Technik darf nur in einer Weise erfolgen, dass der Schutz der Privatsphäre gewährleistet ist. Und schließlich dürfe die Sicherheit der Regierungscomputer nicht durch TC oder DRM gefährdet werden, empfiehlt die zuständige State Service Commission.
Der ganze Bericht findet sich hier: „Trusted Computing and Digital Rights Management Principles & Policies“.
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: Netzeitung-Interview mit Peter Schaar
: Netzeitung-Interview mit Peter Schaar Die Netzeitung hat ein längeres Interview mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar: «Seit 9/11 wird deutlich mehr überwacht».
Netzeitung: Sehen Sie Anzeichen dafür, dass sich Deutschland nach und nach zu einem Überwachungsstaat entwickelt?
Schaar: Wir entwickeln uns zu einer Gesellschaft, in der immer mehr Überwachung stattfindet. Ich habe den Eindruck, dass die Diskussion vielfach verkürzt geführt wird. Bisweilen wird ausgeblendet, was die jeweilige Maßnahme bewirken kann und ob es Alternativen gibt, die angestrebten Ziele, insbesondere mehr Sicherheit im öffentlichen Raum, zu erreichen. Das sehe ich außerordentlich kritisch, zumal die Überwachung ganz überwiegend Unverdächtige betrifft. Das ziellose Erheben und Auswerten von Daten halte ich nicht nur für einen wenig effizienten, sondern auch für einen verfassungsrechtlich höchst problematischen Weg.
Netzeitung: Was kann man dagegen tun?
Schaar: Ich setze auf eine kritische Öffentlichkeit und auf die politisch Verantwortlichen. Die Politik sollte immer eine genaue Vorstellung davon entwickeln, was effektive Maßnahmen sind und wie die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger gewahrt werden können.
Thematisch passen dazu auch:
tagesschau.de: Ministerrunde berät über innere Sicherheit – Einigung über Anti-Terror-Datei erwartet
tagesschau.de: Hintergrund – Die geplante Anti-Terror-Dateirabenhorst: Das Trennungsgebot
rabenhorst: Überlegungen zur Anti-Terror-Datei -
: EDRi General Assembly
: EDRi General Assembly Dieses Wochenende findet die General Assembly von der European Digital Rights (EDRi) bei uns in Berlin statt. Mit dabei: 17 Menschen aus acht verschiedenen Ländern, die insgesamt elf Organisationen vertreten. Heute ging es hauptsächlich um organisatorische und administrative Fragen. Dabei wurde der Vorstand auf drei Köpfe verkleinert und neue gewählt: Meryem Marzouki von der IRIS (F) ist die neue Präsidentin, Rikke Frank Joergensen von Digital Rights DK (DK) ist die neue Vizepräsidentin und Andreas Krisch von VibeAT ist der neue Schatzmeister.

Dazu wurden folgende vier neue Mitglieder aufgenommen:
- Open Rights Group (UK)
– Alcei (I)
– Nodo50.org (ES)
– Digital Rights Ireland (IE) -
: Kopierschutz entmündigt!
: Kopierschutz entmündigt! Disclaimer: Alles Material dieses Beitrages steht auch zu kommerziellen Zwecken unter der Quellangabe „CCC“ honorarfrei zur Verfügung. Die traditionelle Presse ist herzlichst eingeladen, sich zu bedienen.
Heute beginnt in Berlin die Internationale Funkausstellung (IFA). Übliche Verdächtige aus dem netzpolitischem Umfeld brachten einen Warnhinweis vor der Bevormundung durch Kopierschutzsysteme am Messegelände an:

Hier ein zweiminütiges Beweisvideo via YouTube. Es lässt sich auch als kleine (8 MB) und große (27 MB) Datei im Freien Standard OGG sowie mit H264 kodiert (AVI, 20 MB) herunterladen. Gerne stellen wir zur Weiterverwendung das Quellmaterial in Originalqualität (DV) zur Verfügung. Bitte schreibt eine Mail an wetter(@)berlin.ccc.de.
Passend dazu gibt es hier mal fünf kurze Punkte, weshalb Du Dich kritisch mit dem dort beworbenen Themen DRM / Kopierschutztechnologien auseinander setzen solltest.
Warum solltest Du Dir Gedanken darüber machen?
1) Du verliert die Kontrolle über Deine eigene Hardware. Die Kontrolle über Deine eigenen Computer und elektronischen Geräte übernehmen die Anbieter der DRM-Systeme. Diese können Dein Medienverhalten einschränken und überwachen. Und Dir jederzeit den Zugriff auf die erworbenen Medien entziehen. Schau mal in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2) Du verlierst traditionelle Verbraucherrechte. Du verlierst das Recht, die erworbenen Medien zu verkaufen oder zu verleihen. Du wirst nicht mehr in der Lage sein, Privatkopien anzufertigen oder Deine Medien mit Freunden und Deiner Familie zu teilen.
3) Du solltest Dir Sorgen um Deine Privatsphäre machen. Möchtest Du, dass eine detaillierte Übersicht über Dein Medienverhalten ähnlich gespeichert wird, wie Deine Telefonrechnung? Auf den Servern von Firmen, die Du nicht kontrollieren kannst und ggf. mit dem Zugriff durch Sicherheitsbehörden? Wo Data-Mining Programme mehr über Dich herausfinden können, als Du denkst? Willst Du, dass die Musikindustrie weiss, wann Du im Schlafzimmer Kuschelrock hörst?
4) DRM-Infrastrukturen eigenen sich hervorragend zur Zensur. Mit denselben Systemen, die hier Deinen Medienkonsum kontrollieren wollen, können in z.B. China auf allen Rechnern die Wörter „Demokratie“ oder „Dalai Lama“ zensiert werden.
5) Kopierschutz und DRM-Infrastrukturen sind teuer und müssen von irgendwem bezahlt werden. Die Rechnung ist ganz einfach: Du zahlst als Verbraucher höhere Preise und die Künstler bekommen weniger Einkommen.
Kopierschutz entmündigt Dich in Deinem Medienkonsum. Nutze Deine Macht als Verbraucher und boykottier diese Technologien einfach!
Natürlich gibt es noch mehr Punkte, weshalb man DRM boykottieren sollte. Du kannst ja weitere Punkte in den Kommentaren ergänzen.



In hoher Auflösung gibt es die Bilder hier, hier und hier. Nachdruck ist mit Quellenangabe „CCC“ oder „Chaos Computer Club“ ausdrücklich erlaubt.
– More coming soon –
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: Neue Vorschläge für Daten in der Anti-Terror-Datei
: Neue Vorschläge für Daten in der Anti-Terror-Datei Wenn das mit den Diskussionen um die Anti-Terror-Datei so weiter geht, dann verramscht die Grosse Koalition im Moment unsere Bürgerfreiheiten: Neue Vorschläge für Daten in der Anti-Terror-Datei.
Der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz gab gegenüber der Financial Times Deutschland an, dass neben der Religionszugehörigkeit auch „sexuelle Auffälligkeiten“ in der Datei gespeichert werden könnten. In der Talkshow „Das Duell“ auf n‑tv ging Wiefelspütz noch einen Schritt weiter und erklärte, die Geheimdienste müssten als Experten und Profis selbst bestimmen, was in die Anti-Terror-Datei aufgenommen werden soll. Wiefelspütz’ Gegenpart, der Unions-Fraktionsvizepräsident Wolfgang Bosbach, verlangte im Interview mit der Tageszeitung Die Welt, dass in der Datei Waffenbesitz und Waffengebrauch vermerkt werden sollen. Außerdem möchte Bosbach die Fingerabdrücke von Einreisenden „aus Problemstaaten“ in die Datei aufnehmen lassen. Wer zu den Problemstaaten gehört, darüber machte Bosbach keine Angaben. Auch die Tatsache, dass Fingerabdrücke mit den kommenden biometrischen EU-Visa in dem Schengen-Informationssystem II (SIS II) gespeichert werden, spielt für Bosbach keine Rolle.
Das grosse Problem neben der (verfassungsmässig sinnvollen) Aufhebung der Trennung von Geheimdiensten und Polizei (Wir haben mit Gestapo und Stasi im letzten Jahrhundert genug schlechte Erfahrungen damit gemacht) ist ja immer, wer wie Terror und Terrorismus definiert.
Und da sind dann mal schnell Menschen in einer Datei, die mit Greenpeace einen Castorzug anhalten oder sich auf der falschen Demo aufhalten. Und so einfach kommt man aus diesen Dateien nicht mehr raus, oftmals hilft dann eigentlich nur noch, wenn man sich in ein Parlament wählen lässt. Bei dem Thema „sexuelle Auffälligkeiten“ lässt sich auch schon erahnen, dass dies in Bayern anders aufgefasst werden dürfte als im liberalen Norden. Wird dann auch schon vermerkt, dass man homosexuell ist? Bleibt zu hoffen, dass die Sicherheitsfanatiker mit all ihren Plänen nicht durchkommen. Irgendwann bleibt nicht mehr viel, was man an usnerer Demokratie noch beliebig abholzen könnte, wenn mal die nächste Terrordrohung durch die Medien wandert.
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: Bitkom fordert Klarstellung bei Informationspflichten des Telemediengesetzes
: Bitkom fordert Klarstellung bei Informationspflichten des Telemediengesetzes Heise berichtet über ein Positionspapier des Bitkom zum Telemediengesetz: IT-Branchenverband gegen vorauseilende Überwachungspflicht für Provider.
Konkret erscheint der Lobby-Vereinigung eine Klarstellung nötig, dass private Homepages wie Vereinsseiten, Weblogs, Meinungsforen, Fotosites oder Chats nicht den allgemeinen Informationspflichten des TMG unterliegen. Dies müsse auch dann gelten, wenn diese Dienste oder Informationen anbieten, die anderswo nur gegen Entgelt zu erhalten seien. Der Verband denkt dabei auch an Shareware- oder Open-Source-Angebote. Diese würden das Wesen des Internet ausmachen, das laut dem Bitkom „gerade dem freien und ungehinderten Austausch von Informationen zwischen unterschiedlichen Beteiligten dienen soll“, könnten aber auch Alternativen zu kostenpflichtigen Diensten darstellen. Der TMG-Entwurf sieht vor, dass „geschäftsmäßige“ Anbieter von Telemedien ihre Identität preisgeben und etwa die Adresse oder Telefon- und Faxnummern veröffentlichen müssen. Solche Verpflichtungen könnten der Eingabe zufolge gerade Weblog- und Forenbetreiber in ihrer „Kommunikationsfreiheit unangemessen einschränken“.
Diese Klarstellung ist wichtig und notwendig. Beim ersten Anlauf unter der alten Regierung hatten wir dies auch noch kritisiert und Verbesserung gefordert.
Passend dazu sei auch nochmal auf den Chaosradio Express-Podcast Nr 29 verwiesen, wo Tim Pritlove mit Alvar Freude über die Themen “Haftung für Links und das Telemediengesetz” geredet hat.
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: Schwarzbuch Datenschutz ist erschienen
: Schwarzbuch Datenschutz ist erschienen Passend zum kommenden Weihnachtsgeschäft ist das „Schwarzbuch Datenschutz“ erschienen.
Mautdaten für die Fahndung, Anti-Terror-Dateien, Konsumprofile durch Kundenkarten, Adresshandel, geheimdienstliche Ausforschung von Journalisten, Scoring, Videoüberwachung, RFID-Schnüffelchips… das Thema „Datenschutz“ hat mittlerweile eine breite Öffentlichkeit erreicht – nicht zuletzt wegen der BigBrotherAwards. Den Bürgerinnen und Bürgern ist keineswegs egal, was mit ihren Daten passiert.
Deshalb gibt es nun das „Schwarzbuch Datenschutz“. Es dokumentiert die übelsten Datensammler aus sechs Jahren BigBrotherAwards und bietet zu allen Preisträgern aktuelle Ergänzungen. Dazu ein Index, Buch- und Filmtipps sowie ein Beitrag mit dem programmatischen Titel „Tausche Bürgerrechte gegen Linsengericht“. Das Buch versammelt Beiträge von Alvar Freude, Frank Rosengart, Fredrik Roggan, Karin Schuler, padeluun, Rena Tangens, Rolf Gössner, Thilo Weichert und anderen. Der Autor und Bachmann-Preisträger Peter Glaser schrieb das Vorwort „Orwellness“.
Rena Tangens & padeluun (Hg.)
Schwarzbuch Datenschutz
Ausgezeichnete Datenkraken der BigBrotherAwards
broschiert, 192 Seiten, 13,90 Euro
Edition Nautilus, ISBN: 3894014946 -
: Maxell und MTV unterstützen Privatkopie
: Maxell und MTV unterstützen Privatkopie
Verwundert reibe ich mir diesen Morgen die Augen: entgegen anderslautender Statements unterstützen der Musikdauersender MTV und der Tonträgerhersteller Maxell offenbar doch die Erstellung von Privatkopien. Bei der typischen rotationsbasierten Programmgestaltung würde das einen beachtlichen Teil der Mainstream-Musik betreffen, zumal die Top 20 ja den dicksten „revenue stream“ erzeugen. Kann das wahr sein? Jedanfalls, wie man auf entsprechenden CD‑R Rohlingen IMO unschwer erkennen kann, wurde extra dafür sogar ein knallfarbenes Logo entwickelt! Das ist ein sehr lobenswertes Statement gegen die politisch noch schwammigen Verweise auf mangelnden Verhandlungsspielraum im „Zweiten Korb“ der Novellierung, die schon viel Kritik auf sich gezogen hat. Der nächste logische Schritt in der Kamagne müsste dann sein, dass MTV auch die ausgestrahlte Musik selber zum Download anbietet, die somit legal erworben werden kann. Oder evtl. sogar fertig gebrannte CDs direkt beim Sender bestellt werden können, natürlich auf originalen Maxell-Datenträgern, in bester DRM-freier Qualität, und auf dauerhaft haltbaren Rohlingen. Damit könnte man dem weit verbreiteten Protest gegen DRM sinnvoll begegnen. Wir fänden das auch gut.
(Ein Klick auf das Bild führt auf die vollständige Ansicht des Covers. Das Bild ist etwas verschwommen, weil ich die Schutzfolie nicht entfernt habe.)
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: OLG-Begründung zum „Heise-Forenurteil“
: OLG-Begründung zum „Heise-Forenurteil“ Heise berichtet über die Begründung des OLG zum „Heise-Forenurteil“:
Das hanseatische Oberlandesgericht (OLG) hat am heutigen Montag die schriftliche Begründung zu seinem Urteil gegen den Heise Zeitschriften Verlag nachgereicht (Az. 324 O 721/05, PDF). Am 22. August hatte das Gericht entschieden, dass der Verlag ein Artikelforum auf heise online dann auf rechtswidrige Beiträge hin überwachen muss, wenn er konkret auf dort bereits stattgefundene Rechtsverstöße hingewiesen wurde.
Das bedeutet jetzt:
Allgemein gesprochen hält der OLG-Senat „eine spezielle Überwachungspflicht des Betreibers dann für angemessen, wenn dieser entweder durch sein eigenes Verhalten vorhersehbar rechtswidrige Beiträge Dritter provoziert hat, oder wenn ihm bereits mindestens eine Rechtsverletzungshandlung von einigem Gewicht im Rahmen des Forums benannt worden ist, und sich die Gefahr weiterer Rechtsverletzungshandlungen durch einzelne Nutzer bereits konkretisiert hat“. Weil der Verlag sein Forum gewerblich betreibe, sei ihm eine Überwachung überdies „eher zuzumuten“ als privaten Forenbetreibern.
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: Bundestags-Kunstwerk darf nicht in Weblog
: Bundestags-Kunstwerk darf nicht in Weblog Man mag es gar nicht glauben: Im Bundestag gibt es das Kunstwerk „Der Bevölkerung“. Früher sollten die Abgeordneten aus ihren Wahlkreisen ein bisschen Erde mitbringen und gemeinsam in dem überdimensionierten „Blumentopf“ schmeissen. Das Projekt findet sich immer noch im Bundestag und die SPD-Politikerin Petra Tursky-Hartmann hat in ihrem Weblog „Hotel Falkenstein“ drei selbstgemachte Bilder davon veröffentlicht. Daraufhin bekam sie Post von der VG Bild-Kunst. In einem offenen Brief an den Bundestags-Präsidenten beschrieb sie, was dann passierte:
Das Fotografieren dieser Kunstwerke ist bislang nicht explizit verboten gewesen. Allerdings stellt die Veröffentlichung dieser Fotos im Internet eine Nutzung dar, die der Genehmigung der Rechtsinhaber bedarf. Die VG Bild-Kunst hat mir angeboten, dass ich meine Fotos gegen Lizensierung auch in Zukunft auf meiner Homepage, die keine kommerziellen Interessen verfolgt, veröffentlichen darf. Das Honorar für die Veröffentlichung dieser drei Fotos beträgt monatlich 2.- € plus 7% MwSt. Entsprechend den Forderungen der Verwertungsgesellschaft habe ich ab 1. August 2006 einen auf ein Jahr befristeten Vertrag in Höhe von 25,68 € abgeschlossen. Vor einigen Tagen hat mich nun die VG Bild-Kunst informiert, dass der Künstler Hans Haacke die Zustimmung zur Veröffentlichung meines Fotos – obwohl ich bereit bin, das geforderte Honorar an die VG Bild-Kunst zu zahlen – verweigert.
In dem offenen Brief stellt sie jetzt folgende Fragen:
1. Wie viele Bundestagsabgeordnete haben bislang Fotos von „Der Bevölkerung“ auf ihren Homepages veröffentlicht und für die Veröffentlichung entsprechender Fotos Honorar an die VG Bild-Kunst gezahlt?
2. Wie oft wurde vom Künstler Hans Haacke bereits ein Veröffentlichungsverbot für Fotos von „Der Bevölkerung“ ausgesprochen?
3. Wie hoch ist die Summe, die für das Kunstwerk „Der Bevölkerung“ aus Steuermitteln aufgewendet wurden?
4. Ist dem Bundestagspräsidium bekannt, dass die „Bevölkerung“ von einer Verwertungsgesellschaft vermarktet wird?
5. Ist der Deutsche Bundestag ein öffentlicher Raum oder eher eine Art Museum, wo die Schrankenregelung des Urheberrechts (§ 59) gilt?Mehr gibts auch bei Heise: Der Bevölkerung gewidmetes Kunstwerk darf nicht auf private Homepage. Unklar ist, ob sich das Bewusstsein der SPD-Fraktion in Sachen Urheberrechtsreform wandelt, wenn man mal alltägliche Probleme im Internet live erleben dürfte.
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: Niederlande: Politik der Internetpartei per Mausklick bestimmen
: Niederlande: Politik der Internetpartei per Mausklick bestimmen Nur in den Niederlanden: die „Internet Partij Nederland“ bietet die Möglichkeit, über so breit gestreute Themen wie den Bau der Autobahn durch das Naturschutzgebiet Naardemeer und neue Atomkraftwerke alles zu vertreten was die Mitglieder wollen – und das wird per online voting festgelegt. Möglich nach Registrierung, wovon immerhin schon 461 Leute Gebrauch machen, schreibt Trouw. Wenn die Partei Parlament vertreten ist müssen die Mitglieder sich an die Umfragen auf der Webseite halten:
Onze Kamerleden moeten zich committeren aan de stemmingen op de website. Zij krijgen alle ruimte op de website om hun eigen mening te verkondigen. Maar als de kiezers anders stemmen dienen zij deze standpunten te verdedigen. Zo krijgen we echt een democratisch besluit. Daarom is onze slogan: „houd de stemming erin“.
Onze huidige politiek is sterk verouderd. De huidige werkwijze is achterhaald. We moeten nieuwe technologieën gaan gebruiken, zoals het internet. Nu is het technisch en praktisch goed uitvoerbaar om over elk belangrijk onderwerp te gaan stemmen. En iedereen kan toegang krijgen op het internet. Overal staan pc’s met een internetaansluiting, in het bejaardenhuis, in het ziekenhuis, op de scholen, in de hotels, in de bibliotheken, bij de mensen thuis en op het werk en draadloos op de camping of via je mobieltje.
Ich hab ja nur ein paar Brocken mit HIlfe von Babelfish übersetzt; klingt nach einem gewagten Experiment und einer nerdisch (gut oder böse) leicht unterwanderbare Angelegenheit. „One man one vote“, wie soll das abgesichert werden? Wenn man schon aus gutem Grunde Wahlcomputern misstraut, dann wird man auch hier Vorbehalte gegen elektronische Parteibeschlüsse haben. Die Entwicklung werden viele Leute beobachten.
Update:
Dank eines anonymen Lesers aus Belgien haben wir hier eine Übersetzung des Textes erhalten:
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: Die Versiegelung von Wahlmaschinen
: Die Versiegelung von Wahlmaschinen Die Hersteller von Wahlmaschinen verweisen ja immer auf die Versiegelung dieser, welche der Sicherheit vor Manipulationen dienen soll. Bei dem Begriff „Siegel“ denkt man natürlich immer sofort an Hologramme und Merkmale, die beim Ablösen des Siegels kaputtgehen.
Nur – wie vertrauenswürdig erscheint Euch denn dieser Siegel, der unsere Wahlmschinen der Marke Nedap/HSG Wahlsysteme GmbH vor Manipulationen schützt?

Wer dem Bild nicht vertrauen will, weil die Realität ein schlechter Witz sein könnte: Der passende ZDF-Beitrag zu diesem Bild kann direkt beim Wahlmaschinen-Hersteller heruntergeladen werden.
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