Digital Rights
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: Chaos Computer Club: Gesetzentwurf gefährdet die Computersicherheit
: Chaos Computer Club: Gesetzentwurf gefährdet die Computersicherheit Pressemeldung von heute: Chaos Computer Club: Gesetzentwurf gefährdet die Computersicherheit.
Das Bundeskabinett hat am 20. September einen Regierungsentwurf zur Änderung des Strafrechts in Zusammenhang mit Computersystemen beschlossen. Dabei soll u. a. Software kriminalisiert werden, die zur Analyse von Sicherheitslücken zwingend erforderlich ist. Der Chaos Computer Club warnt davor, dass die Umsetzung des Entwurfes die Sicherheit von Computersystemen gefährdet. Stattdessen fordert der CCC eine drastische Verschärfung der Strafen für Datenverbrechen.
Der Gesetzentwurf wird die Arbeitsgrundlagen von Sicherheitsberatern und Netzwerkexperten unter Strafe stellen. Bereits der Besitz und die Verbreitung von Werkzeugen zur Netzwerkanalyse und zur Aufdeckung von Sicherheitslöchern in Rechnersystemen sollen strafbar werden. Die Arbeit der Sicherheitsexperten wäre damit kaum mehr möglich und von ungerechtfertigter Kriminalisierung bedroht.
„Dieser Gesetzentwurf wird nicht gegen Computerkriminalität helfen. Stattdessen werden der IT-Sicherheitsbranche dringend benötigte Werkzeuge zur Aufdeckung von Schwachstellen aus der Hand geschlagen“, sagte CCC-Sprecher Andy Müller-Maguhn. „Die Vorstellungen des Gesetzgebers zeugen von einer ausgeprägten Unkenntnis der technischen Vorgehensweisen. Testangriffe zum Auffinden von Sicherheitslöchern sind für die IT-Sicherheit wie Crashtests für die Autoindustrie. Niemand käme auf die Idee, Crashtests zu verbieten“, kommentierte der CCC-Sprecher.
Verboten werden sollen sogenannte ‚Hackertools’ und damit zugleich die öffentliche Diskussion von Sicherheitslücken. Der allgemein akzeptierte Standard zur Überprüfung der Sicherheit eines Systems ist es aber, dieses mit Angriffswerkzeugen zu testen (sog. penetration testing), um die dabei gefundenen Lücken schließen zu können.
Mit dem neuen Gesetz sollen Vorgaben der umstrittenen „Cybercrime Convention“ und ein EU-Rahmenbeschluss umgesetzt werden, die ohne Hinzuziehung von Experten entstanden sind. Aus Sicht des CCC wird erneut versucht, über den europäischen Umweg eine gesellschaftliche Debatte in Deutschland über adäquate gesetzliche Rahmenbedingungen zur Handhabe von IT-Risiken zu umgehen.
„Der Gesetzentwurf zeugt von erschreckender Realitätsferne und fehlender Sachkenntnis“, sagte Müller-Maguhn vom CCC. „Durch die Einschränkung der Freiheit der Forschung und Entwicklung im Bereich Computersicherheit wird das Gegenteil des beabsichtigten Ziels erreicht.“
Als effektive Maßnahme zur Eindämmung der Computerkriminalität fordert der CCC stattdessen härtere Strafen für Verstösse gegen den Datenschutz. Datenverbrechen wie das illegale Abschöpfen und Weitergeben sowie das unkontrollierte Verknüpfen von Daten werden derzeit als Kavaliersdelikt behandelt, betreffen aber den Bürger im Alltag immer mehr.
Der CCC fordert deshalb statt der unsinnigen und kontraproduktiven neuen Regelungen ein zeitgemässes Bundesdatenschutzgesetz mit einem harten Strafkatalog für Datenverbrechen. Zusätzlich dazu sind weitgehende Schadenersatzansprüche der Geschädigten gegen Firmen, die ihre persönliche Daten ungenehmigt weitergeben oder unsicher verarbeiten und lagern erforderlich.
„Es muss endlich Rechtssicherheit in der riesigen Grauzone des Datenbasars geschaffen werden. Derzeit verarbeiten und verkaufen internationale Datendealer-Ringe und skrupellose Unternehmen weitgehend ungestört ganz persönliche Daten deutscher Bürger. Hier sind auch eine Vielzahl von Datenlecks in privatisierten Staatsbetrieben und bei Public-Private-Partnerschaften zu schließen“, fasste Müller-Maguhn zusammen.
Forderungen
* 1. Beschränkung des Besitzverbots nach §202c StGBE auf unmittelbar kriminelle Aktivitäten
* 2. Klarstellung der Forschungsfreiheit im Computer-Sicherheitsbereich
* 3. Beschränkung des Schutzbereiches von Datenspionage auf besonders gesicherte Daten (§202b StGBE)
* 4. Klarstellende Engerfassung des Verbotes des Abfangens von elektromagnetischen Abstrahlungen
* 5. Einführung eines „Tätige Reue“ Tatbestandes für Computereinbrüche
* 6. Beibehaltung des Strafantragserfordernis (§ 205 StGBE)
* 7. Umfassende Novelierung des BDSG zur Erfassung moderner Datenverbrechen mit deutlicher Strafverschärfung
* 8. Einführung von weitgehenden Schadenersatzansprüchen für von Datenverbrechen BetroffenePassend dazu ist auch ein Kommentar in Fefe´s Blog.
Update: Joerg Heidrich, Justiziar des Heise Zeitschriften Verlags, hat auf Spiegel-Online den Gesetzesentwurf auch kommentiert: „Kontraproduktiv für die IT-Sicherheit“.
Offensichtlich nicht bedacht hat der Gesetzgeber dabei aber die Tatsache, dass solche Programme nicht nur von bösen Hackern eingesetzt werden – sondern auch von Systemadministratoren, Programmierern und Beratern: Sie dienen als unverzichtbare Werkszeuge dazu, die eigenen Systeme auf Sicherheit, Stabilität und Verwundbarkeit zu überprüfen.
[…]
Ohnehin ist die Vorstellung, mit einem Gesetz auf deutscher oder europäischer Ebene die Verbreitung solcher Werkzeuge nachhaltig zu verhindern, eher naiv – und zeugt von mangelndem Grundverständnis für das Internet. Denn ob diese Programme hierzulande angeboten werden dürfen, ist in einem globalen Netz völlig unerheblich. Angebote aus Russland oder irgendwelchen juristisch kaum zu erreichenden Karibikinseln sind stets nur einen Mausklick entfernt und bieten derartige Software nicht nur kostenlos, sondern auch in fast unbegrenzter Auswahl.
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: Kampagne: Offene Briefe gegen Vorratsdatenspeicherung
: Kampagne: Offene Briefe gegen Vorratsdatenspeicherung Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat heute eine Online-Kampagne gegen die geplante Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten gestartet. Auf einer speziellen Website können besorgte Bürger offene Protestbriefe verfassen, die automatisch an alle 448 Bundestagsabgeordneten der großen Koalition versandt werden. Es gibt keinen vorgefertigten Text, so dass die Sache auch nicht als Spam gewertet werden kann. Der AK gibt lediglich Argumentationshilfen. Mit der Aktion wollen wir erreichen, dass die Regierung das geplante Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zumindest solange auf Eis legt, bis der Europäische Gerichtshof über die Klagen der Irischen Regierung und von Digital Rights Ireland entscheiden hat. Die Sache scheint gut anzulaufen. Seit zwei Stunden ist die Meldung auf dem heise-Ticker, und schon sind drei Seiten voller guter Briefe abgeschickt worden. Weiter so!
Das Portal für die offenen Briefe: http://briefe.gegen.daten.speicherung.eu
Die Pressemitteilung -
: Apple mahnt Nutzung des Begriffs „Pod“ ab.
: Apple mahnt Nutzung des Begriffs „Pod“ ab. Startet Apple´s Rechtsabteilung eine
AbmahnwelleWelle von Unterlassungserklärungen gegen die Verwendung des Begriffs „Pod“? Das Wired-Blog „Listening Post“ berichtet über erste Abmahnbriefe:Apple Computer has slapped Podcast Ready with a „cease and desist“ letter, claiming that the terms „Podcast Ready“ and „myPodder“ infringe Apple’s trademarks, and that they cause confusion among consumers. The company has been cracking down on use of the word „pod“ by all sorts of parties, even though its trademark is for the word „iPod.“
Unklar ist im Moment, ob Apple die Markenrechte am Wort „Podcast“ auch besitzt und auch durchsetzen will.
Update: ars technica berichtet jetzt auch: Apple goes after „podcasts“. In deutschen Medien scheint das Thema noch nicht angekommen zu sein.
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: Frankreich: Selbstanzeigen wegen DRM-Gesetzgebung
: Frankreich: Selbstanzeigen wegen DRM-Gesetzgebung Aus Protest gegen die verschärften Urheberrechtsgesetze in Frankreich haben Aktivisten die symbolische Protestform einer Selbstanzeige gewählt, um Aufmerksamkeit auf kritische Punkte im Gesetz zu legen.
„Under the newly adopted, very controversial DADVSI French law, it became illegal to bypass, help bypass, or suggest one bypasses DRM protections. Offenders are liable of up to a € 30,000 fine ($38,000) and six months in prison. Three DRM activists went, accompanied by a cheerful crowd of supporters, to their local police station and admitted the following:“
* Stéphane used DVDdecrypter to transfer a legally purchased DVD onto his portable DVD player, and risks a € 3,750 fine;
* Tangui read a DVD on an open-source Linux software; and
* Jérôme bypassed DRMs on music legally purchased on iTunes and another French online provider, explained how to bypass DRMs on a webpage, and translated a software that gets rid of protections on digital content; for all that, he risks a € 30,000 fine and up to six months in prison.“
Bilder und einen Erlebnisbericht in Französisch finden sich auf stopdrm.info.
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: Bundesrat wünscht Zugriff der Sicherheitsbehörden auf Kundendaten
: Bundesrat wünscht Zugriff der Sicherheitsbehörden auf Kundendaten Der Bundesrat hat Änderungswünsche beim Telemediengesetz und möchte Sicherheitsbehörden auf Kundendaten von Internetanbietern zugreifen lassen: Länder wollen Kundendaten zur vorbeugenden Straftatenbekämpfung nutzen.
Laut Beschluss sollen die Anbieter von Tele- und Mediendiensten nicht nur verpflichtet werden, „für Zwecke der Strafverfolgung, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum“ Auskunft über Daten wie Name, Anschrift oder persönliche Nutzerkennungen zu geben. Die gleiche Auflage müsse vielmehr auch für die „vorbeugende Bekämpfung von Straftaten“ gelten. Der Bundesrat stört sich ferner an der Formulierung im TMG-Entwurf, wonach der Diensteanbieter im Einzelfall Auskunft über die Daten erteilen „darf“. Sie fordern eine Klarstellung, dass die Abgabe der Informationen tatsächlich verpflichtend sei.
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: GPL siegt vor Gericht
: GPL siegt vor Gericht Harald Welte hat mit GPL-Violations.org den ersten offiziellen Sieg der GPL erstmals in einem zivilrechtlichen Verfahren in Deutschland errungen: GPL besteht vor Gericht.
Im konkreten Fall hatte Welte die Firma D‑Link wegen einer GPL-Verletzung auf Auskunft und Kostenerstattung verklagt. In einem Urteil vom 6. September 2006 hat das Landgericht Frankfurt am Main der Klage stattgegeben. Die Begründung des noch nicht rechtskräftigen Urteils ist bei der Anwaltskanzlei JBB, die Welte vertreten hat, erhältlich. Die Anwälte berichten, dass das Gericht insbesondere auch zu kartellrechtlichen Fragen Stellung bezogen hat. Das Gericht erklärte die GPL für wirksam, selbst dann, wenn die GPL kartellrechtlich ein Problem habe. Das ist allerdings unwahrscheinlich, zumindest wurde in den USA bereits eine Kartellklage sang- und klanglos abgewiesen.
Heise berichtet auch: Deutsches Gericht bestätigt Gültigkeit der GPL
D‑Link hatte ein Linux-basiertes NAS-Gerät mit WLAN-Anbindung vertrieben, ohne die GPL beizulegen und die Quelltexte der Linux-Firmware offenzulegen – beides macht die GPL zur Voraussetzung, wenn man eine GPL-lizenzierte Software wie Linux vertreiben will. Welte mahnte das Unternehmen daraufhin ab. D‑Link unterzeichnete zwar die Unterlassungserklärung, veröffentlichte die Quelltexte im Internet und sagte zu, alle Abnehmer des Gerätes über den GPL-Verstoß zu informieren, aber weigerte sich, eine Rechtspflicht anzuerkennen, die geforderte Auskunft über Herkunft und Abnehmer der Geräte zu erteilen und die angefallenen Kosten für Abmahnung, Kauf und Untersuchung eines Geräts zu erstatten. Welte klagte daher vor dem Landgericht Frankfurt, vertreten von dem Anwalt Till Jaeger, Mitbegründer des Instituts für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software (ifrOSS).
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: Abhörskandale
: Abhörskandale Abhörskandale und kein Ende. Nur gut, dass die Politik gerade massive Überwachungsinfrastrukturen mit Vorratsdatenspeicherung, Anti-Terror-Dateien und anderem ausbaut. Sowas würde in Deutschland ja niemand missbrauchen…, oder?
Tagesschau.de: Abhörskandal erschüttert Italien
Italien ist an Skandalen nicht arm – trotzdem hat eine neue Affäre das Land jetzt tief erchüttert. Die italienische Justiz hat einen illegalen Abhörring aufgedeckt und insgesamt 20 Verdächtige festgenommen, darunter auch ein Spitzenmanager von Telecom Italia. Sie sollen in den vergangenen zehn Jahren Telefongespräche von Industriellen, Politikern, Journalisten und Privatpersonen illegal abgehört haben.
Spiegel Online: Kriminelles Netzwerk hört Tausende Prominente ab
Es klingt wie ein Spionagethriller: In Italien hat die Polizei einen gewaltigen kriminellen Abhörring aufgedeckt, der Tausende Prominente belauscht und erpresst haben soll. Die Abhör-Mafia soll sogar Verbindungen zum Geheimdienst gehabt haben – erst kürzlich starb ein Kronzeuge durch einen dubiosen Selbstmord.
Spiegel Online: Vodafone droht 170-Millionen-Bußgeld
Vor und während der Olympischen Spiele in Athen 2004 wurden Vodafone-Handys griechischer Politiker und Sicherheitskräfte belauscht – mit Hilfe serienmäßiger Lausch-Hintertürchen. Die Telekom-Aufsicht wirft dem Konzern jetzt mangelnde Kooperationsbereitschaft bei der Aufklärung vor.
Update: Danke für die Hinweise.
Wired Blog:HPGate?
HP executives learned in early February that the investigators it hired had followed board members, tried to spy on his computer, investigated the possibility of infiltrating news rooms by having its spooks get jobs on newsroom cleaning crews, and emailed spyware to a Cnet reporter. HP’s chief „ethics“ officer Kevin Hunsaker thought that wasn’t enough and wanted to get the text messages of one board member, according to the Washington Post and New York Times.
Spiegel-Online:Politiker und Journalisten belauscht
In Tschechien gibt es offenbar einen Abhörskandal: Justizminister Ivan Langer ordnete Ermittlungen zu Vorwürfen an, wonach rund 20 Abgeordnete und Journalisten belauscht wurden.
Und das sind nur Artikel aus den letzten beiden Tagen…
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: Viel Spass: Windows Media Player 11 DRM
: Viel Spass: Windows Media Player 11 DRM Windows-Nutzer sollten sich schonmal auf das neue Windows Media Player 11 DRM freuen, was demnächst in ihren Computern zu finden sein wird. Früher oder später wird es vermutlich im Rahmen eines Mediaplayer-Updates auf die Rechner kommen. The Inquirer bietet einen ersten Vorgeschmack über die nutzerfreundlichen Features: Microsoft Media Player shreds your rights. Viel Spass.
THINK DRM WAS bad already? Think I was joking when I said the plan was to start with barely tolerable incursions on your rights, then turn the thumbscrews? Welcome to Windows Media Player 11, and the rights get chipped away a lot more. Get used to the feeling, if you buy DRM infected media, you will only have this happen with increasing rapidity.
One of the problems with WiMP11 is licensing and backing it up. If you buy media with DRM infections, you can’t move the files from PC to PC, or at least you can’t and have them play on the new box. If you want the grand privilege of moving that content, you need to get the approval of the content mafia, sign your life away, and use the tools they give you. If you want to do it in other ways, you are either a lawbreaker or following the advice of J Allard. Wait, same thing.
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: FAZ über Internetzensur und die Rolle der Suchmaschinen
: FAZ über Internetzensur und die Rolle der Suchmaschinen Die FAZ berichtet über Internetzensur und die Rolle der Suchmaschinen: Loch im Netz.
Ob die Website tatsächlich gegen deutsches Recht verstößt, kann der Nutzer allerdings nicht erkennen. Viele Zensurfälle dürften fragwürdig sein. Die Beschwerden, die die Online-Dienste erreichen, betreffen unter anderem mißliebige Meinungsäußerungen, angeblich falsche Tatsachenbehauptungen oder Verletzungen des Urheberrechts. In den Vereinigten Staaten ist es Scientology gelungen, durch eine Beschwerde bei Google.com die Löschung der Internetseite eines Kritikers aus dem Suchindex zu erwirken. Die fragliche Seite, Xenu.net, ist infolgedessen auch über Google.de nicht auffindbar. Nach Angaben von Scientology hatte der Kritiker Texte, Fotos und eingetragene Markenzeichen der Organisation auf seine Homepage gestellt und damit gegen das Digital Millennium Copyright Act verstoßen.
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: Torpark
: Torpark Die BBC berichtet über Torpark: Free anonymising browser debuts.
Torpark ist eine Kombination aus einer modifizierten Firefox-Version und dem TOR Onion Router. Man kann den Browser direkt starten, er hinterlässt keine Datenspuren auf dem Rechner und nutzt automatisch die TOR-Anonymisierung. Funktioniert aber wohl nur für Windows, dafür kann man ihn auch unterwegs von einem USB-Stick starten.
Ars Technica berichtet auch: Torpark web browser aims to keep surfing private.
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: Brüssel bestätigt: USA erhalten Zugriff auf vorratsgespeicherte Kommunikationsdaten
: Brüssel bestätigt: USA erhalten Zugriff auf vorratsgespeicherte Kommunikationsdaten Pressemitteilung vom 20.9.2006
In einer schriftlichen Stellungnahme vom 15.09.2006 bestätigt Innenkommissar Frattini, auf Vorrat gespeicherte Kommunikationsdaten „können im Rahmen bestehender Rechtshilfeabkommen in Strafverfahren ausgetauscht werden“, unter anderem mit den USA. Besorgte Europaabgeordnete hatten bei der Kommission nachgefragt, ob Gerüchte zutreffen, wonach die USA um Zugriff auf die Kommunikationsdaten aller EU-Bürger gebeten hätten. Einer EG-Richtlinie vom März 2006 zufolge soll ab Mitte 2007 EU-weit über einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren gespeichert werden, wer mit wem per Telefon, Handy oder Email in Verbindung gestanden hat.
„Frattini macht dankenswerterweise deutlich, dass die Bundesregierung bereit ist, die Privatsphäre aller EU-Bürger an die US-Geheimdienste zu verscherbeln. Aus ähnlichen Skandalen der jüngsten Zeit hat man offenbar nichts gelernt. Einmal mehr wird den USA die Möglichkeit zur Wirtschaftsspionage auf dem goldenen Tablett serviert“, sagte der Politikwissenschaftler Ralf Bendrath vom Netzwerk Neue Medien. „Die heimliche Auswertung europäischer Kontobewegungen durch US-Geheimdienste im Rahmen von SWIFT, die vom Europäischen Gerichtshof für illegal erklärte Weitergabe von Flugpassagierdaten, oder auch die flächendeckende US-Abhöraktion in Europa mit dem Echelon-System zeigen, dass sich hier eine verhängnisvolle Tradition der transatlantischen Überwachung herausgebildet hat. Wir werden das nicht weiter dulden“, ergänzte der Datenschützer und FIfF-Vorstand Werner Hülsmann. „Schon bei den Flugpassagierdaten ist nicht mehr nachvollziehbar, wie diese genutzt werden“, so Twister (Bettina Winsemann) von STOP1984. „Ob sie nun in das US-amerikanische Passagierüberwachungssystem CAPPS eingeflossen sind oder nicht, konnte nie eindeutig geklärt werden. Sind die privaten Kommunikationsdaten erst einmal über den großen Teich gewandert, wird die informationelle Selbstbestimmung der Bürger letztendlich ebenso zur Farce wie die Sicherheit europäischer Firmengeheimnisse.“
Die nun vorliegende Stellungnahme der EU-Kommission widerlegt das Versprechen von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, die Kommunikationsdaten würden nur zur Verfolgung schwerer Straftaten und nur aufgrund richterlicher Genehmigung genutzt werden. Tatsächlich sollen den Plänen der Bundesregierung zufolge die Datenbestände einer Vielzahl von Stellen offen stehen:
- den Strafverfolgungsbehörden für Ermittlungen wegen allen „erheblichen“ oder „mittels Telekommunikation begangenen“ Straftaten,
- den Geheimdiensten, und zwar ohne richterliche Genehmigung,
- ausländischen Staaten, ebenfalls ohne richterliche Genehmigung und ohne Kontrolle über die Weiterverwendung der Daten,
- der Musikindustrie zur Verfolgung „offensichtlicher Rechtsverletzungen“ im Internet, insbesondere zum Vorgehen gegen private Tauschbörsennutzer.
Das Bundesjustizministerium arbeitet derzeit an einem Gesetzentwurf zur Einführung einer Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. Das von der Justizministerin persönlich vorangetriebene Vorhaben bekommt jedoch zunehmend Gegenwind. Dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg liegt seit Juli eine Nichtigkeitsklage gegen die Brüsseler Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vor. Die Opposition im Deutschen Bundestag will die Regierung auffordern, den Ausgang dieser Klage abzuwarten, bevor eine Entscheidung getroffen wird. Für ein solches Moratorium haben sich mit Siegfried Kauder (CDU) und Jörg Tauss (SPD) auch erste Politiker der Koalition ausgesprochen.
„Die Vorratsdatenspeicherung privatester Kommunikationsdaten widerspricht jeglicher Verhältnismäßigkeit und würde sich verheerend auf die Meinungsfreiheit auswirken,“ warnte die Bürgerrechtlerin Twister (Bettina Winsemann). „Gespräche mit der Telefonseelsorge, mit Anwälten, mit Presseinformanten – all dies würde für die zugriffsberechtigten Personen und Behörden ein offenes Buch werden. Die Speicherung von Geschäftskontakten würde auch der Wirtschaftsspionage Tür und Tor öffnen.“ (…) Verschiedene Bürgerrechts- und Datenschutzverbände rufen unterdessen zu einer „Demonstration gegen Sicherheits- und Überwachungswahn“ am 20. Oktober in Bielefeld auf (www.freiheit-statt-angst.de). Am gleichen Tag werden dort die diesjährigen Big Brother Awards verliehen. (…)
Der gesamte Text | erste Reaktion bei heise
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: SuMA-Veranstaltung zu Suchmaschinen in Berlin
: SuMA-Veranstaltung zu Suchmaschinen in Berlin Nächste Woche Donnerstag gibt es das 3. SuMa-eV Forum in Berlin zum Thema „Suchmaschinen: In Technik, Wirtschaft und Medienkunst“.
Die zentrale Rolle der Suchmaschinen in der Informationsgesellschaft hat sich auf hohem Niveau etabliert. Gleichzeitig wächst von vielen Seiten die Kritik an den monopolartigen Strukturen des digitalen Wissenszugangs und der Ruf nach Alternativen wird (endlich) unüberhörbar lauter.
Das 3. SuMa-eV Forum wird Trends, Richtungen, Probleme und Alternativen vorstellen und diskutieren. Dabei werden drei Richtungen genauer betrachtet: Entwicklungen in der Technik, in der Wirtschaft und deren Reflexionen in der Medienkunst. Die Veranstaltung findet statt am
Donnerstag, den 28.9.2006, ab 13.00 Uhr
in der Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund, In den Ministergärten 10, 10117 Berlin
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: Urheberrecht auf der Popkomm
: Urheberrecht auf der Popkomm Stefan Krempl berichtet auf Heise über Diskussionen auf der Popkomm zum Urheberrecht und der Zukunft der Musikwirtschaft: Musikwirtschaft will Zugangsanbieter zur Kasse bitten.
Hier nur mal ein paar Zitate:
„Wir müssen die Internetzugangsanbieter davon abhalten, unsere Inhalte weiter zu entwerten“ – Shira Perlmutter vom internationalen Branchenverband der Musikindustrie IFPI.
Bleibt die Frage, wie die IFPI sich das vorstellt. Sollen die Provider zukünftig Ports sperren oder ihren Kunden den Zugang kündigen, wenn diese Tauschbörsen nutzen? Wa sist mit legalen Nutzungen von Tauschbörsen wie dem Download der neuesten Knoppix-DVD oder CC-lizenzierten Materialien?
„Wir brauchen Geschäftsvereinbarungen mit Providern und Telcos“, forderte die Vertreterin von Indie-Labels. Die Zugangsanbieter könnten sich nicht länger darauf zurückziehen, nur „dumme Leitungen“ zur Verfügung zu stellen. Vielmehr müssten sie die Tatsache anerkennen, dass ihre Backbones mit Hochgeschwindigkeit geschützte und für die Nutzer attraktive Inhalte liefern würden. „Dafür wollen wir beispielsweise 50 Euro verlangen“, erläuterte Wenham ihr Erlösmodell. Dies sei letztlich im Interesse aller Beteiligten. Es gehe dabei schlicht um die Anerkennung des Werts digitaler Unterhaltungsinhalte.
Wie auch Stefan Krempl schon anschliessend schreibt, ist das Modell nicht weit weg von der Idee eienr Content-Flatrate. Bleibt die Frage, wie sich denn die Indie-Labels die 50 Euro vorstellen. Sollen Internetzugänge zukünftig 50 Euro teurer werden, damit Filesharing vielleicht legalisiert / tolleriert wird? Ich zahle im Moment weniger als 50 Euro für 6 MBit Flatrate inkl. ISDN für quasi alles – 50 Euro mehr dafür finde ich ein wenig arg unrealistisch und fantasiert. Aber vielleicht ist das ja die bewährte politische Strategie, erstmal mit Wunschvorstellungen in eine Debatte zu gehen, um beim Poker eine gute Ausgangsbasis zu haben? Im Interesse aller Beteiligten ist das in dieser Form sicher nicht. Ich bin mal auf ein Papier dazu gespannt, wo mehr Infos enthalten sind.
Politiker gabs auch dort, u.a. Herr Otto von der FDP:
Der FDP-Medienpolitiker Hans-Joachim Otto gab dennoch die Losung aus, DRM-Systeme weiter zu fördern und durchzusetzen, damit Pauschalabgaben möglichst überflüssig werden. „Soviel DRM und individuelle Vergütung wie möglich“, gab er als Ziel aus.
Wieder mal ein grandioses Beispiel für Anschein und Wirklichkeit der „Bürgerrechtspartei FDP“. Ich hatte ja mal letztes Jahr zur Cebit das ungemein erfreuliche Vergnügen, in einem Bus auf der Rückfahrt von der Cebit im Rahmen einer von der Telekom gesponsorten Politiker-Butterfahrt (Mach ich nie wieder) auf dem Platz hinter zwei Mitarbeitern von Herrn Otto zu sitzen, die sich stundenlang (viel Stau) über alles Mögliche unterhielten. War grausam und interessant zugleich. U.a. sprachen sie auch über DRM und ihren Gesprächen mit dem Bitkom. Soviel politische / technische Naivität hatte ich nicht für Möglich gehalten, die glaub(t)en anscheinend alles ungefragt, was die Lobbyisten denen erzählten. Unfassbar.
Vorher in dem Artikel nochmal der Hinweis von unerwarteter Seite, die der „Datenschutzpartei“ FDP doch mal zu Denken geben sollte:
Dagmar Sikorski-Großmann vom Deutschen Musikverleger-Verband befand ebenfalls, dass „es noch kein wirksames DRM gibt“. Ein perfektes Inhaltekontrollsystem stoße zudem „an Grenzen des Datenschutzes“.
Update: Über dpa/OTS lief noch eine eingekaufte Zusammenfassung der Diskussion von der Rechtsanwaltskanzlei, die den Moderator stellte. Daher hier als Ergänzung nochmal die „progressive“ Linkspartei, die bei Heise nicht vorkam:
Für einen besseren Schutz der Kreativen plädierte auch die Journalistin und Bundestagsabgeordnete Dr. Luc Jochimsen (Linkspartei.PDS): „Es ist falsch anzunehmen, dass der Zugang zu kreativen Werken wie Musik stets umsonst sein muss. Auf ein Musikkonzert kann ich mit einer Eintrittskarte ja auch nicht sieben Freunde mitnehmen.“
Hilfe, kann der Frau nicht mal einer erklären, dass das Recht auf Privatkopie mit den bis zu sieben Kopien ein Verbraucherrecht ist und sie die falschen Analogien zieht? Solche Statements hört man normalerweise von Dr Krings von der CDU, aber von der Linkspartei? Da läuft irgendwas schief!
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: Kabinett segnet Anti-Terror-Datei ab
: Kabinett segnet Anti-Terror-Datei ab Heise: Kabinett segnet Anti-Terror-Datei ab
Unter dem Namen „Gemeinsame-Dateien-Gesetz“ hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung gemeinsamer Dateien von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder beschlossen. Kernstück des Entwurfs ist die Einrichtung der umstrittenen Anti-Terror-Datei (ATD) als Kombination einer „Index“- und einer „Volltextdatei“. Daneben werden mit dem Gemeinsame-Dateien-Gesetz aber auch die Einrichtung und der Betrieb von so genannten „Projektdateien“ abgesegnet. Projektdateien sollen befristete Datensammlungen sein, die Polizei und Nachrichtendienste gemeinsam anlegen dürfen, wenn sie in besonderen Situationen gemeinsame Arbeitsgruppen im „Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum“ (GTAZ) bilden. In den Erläuterungen (PDF-Datei) zum Gemeinsame-Dateien-Gesetz heißt es, dass die Projektdatei nur anlassbezogen eingerichtet werden darf, während die Anti-Terror-Datei (ATD) ein langfristiger Datenspeicher ist.
In der Pressemitteilung des BMI heisst es u.a.:
Dieses Konzept stellt eine intelligente Kombination von Index- und Volltextlösung dar. Die Antiterrordatei gibt den Sicherheitsbehörden auf den ersten Blick die Informationen, die erforderlich sind, um eine gesuchte Person zu identifizieren und zu erkennen, welche anderen Behörden ebenfalls über Informationen zu dieser Person verfügen. Sie stellt zudem sicher, dass die jeweiligen Behörden sich in einem zweiten Schritt miteinander in Verbindung setzen und kommunizieren. Sie gewährleistet, dass die bisherigen Regelungen für die Kommunikation zwischen Polizeien und Nachrichtendiensten weiterhin beachtet werden.
Beim Bundesdatenschutzbeauftragten gibts Zweifel: Gesetzentwurf zur Anti-Terror-Datei birgt schwerwiegende verfassungsrechtliche Risiken
„Der vorliegende Gesetzentwurf birgt schwerwiegende verfassungsrechtliche Risiken. Erstmals sollen damit in der Bundesrepublik Deutschland gemeinsame Dateien von Polizeien und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder errichtet werden. Für die Aufklärung und Bekämpfung des internationalen Terrorismus ist gewiss die Beschleunigung der informationellen Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden notwendig. Um so wichtiger erscheint es, dass auch in Zukunft die Trennung von polizeilicher Exekutivgewalt und nachrichtendienstlichen Informationssammlungen gewahrt bleibt. In einzelnen Punkten, die im Zusammenhang zu sehen sind, geht der Gesetzentwurf über das verfassungsrechtlich Zulässige erheblich hinaus.
So dürfen in der Anti-Terror-Datei nur solche personenbezogene Daten gespeichert werden, die zur Identifizierung von Personen und für eine Gefährdungseinschätzung bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus geeignet und erforderlich sind. Tatsächlich enthält der Gesetzentwurf jedoch einen recht umfangreichen Datenkatalog mit teilweise sensitiven Informationen. Umso wichtiger wäre es, den Kreis der beteiligten Behörden im Hinblick auf das sensible Datenmaterial zu beschränken. Statt dessen ist vorgesehen, auch weiteren Polizeivollzugsbehörden auf unterer Ebene den Zugriff auf die Datei einzuräumen, was im Hinblick auf das Trennungsgebot sehr kritisch zu sehen ist.[…]
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: Diebold Antwort auf Princeton Wahlcomputer-Studie
: Diebold Antwort auf Princeton Wahlcomputer-Studie Der US-Wahlmaschinen Hersteller Diebold hat auf die Princeton-Studie von Ed Felten & Co geantwortet.
Tenor der Diebold-Antwort: „Es wurde alte Software untersucht, es gibt längst neuere Versionen“.
Antwort von Ed Felten im Freedom-to-tinker-Blog: Die von ihnen analysierte Software wurde bei den vergangenen Wahlen eingesetzt und Diebold verkündete, dass sie absolut sicher sei.
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: Anti-Hacker-Gesetze werden in Deutschland verschaerft
: Anti-Hacker-Gesetze werden in Deutschland verschaerft Das Bundeskabinett hat heute den Regierungsentwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes zur Bekämpfung der Computerkriminalität beschlossen: Besserer Schutz vor Hackern, Datenklau und Computersabotage.
Der heutige Regierungsentwurf setzt den EU-Rahmenbeschluss über Angriffe auf Informationssysteme sowie das Europarat-Übereinkommen über Computerkriminalität in nationales Recht um:
* Künftig soll bereits der unbefugte Zugang zu besonders gesicherten Daten unter Überwindung von Sicherheitsvorkehrungen unter Strafe gestellt werden (§ 202a StGB). Ein Verschaffen von Daten wird nicht mehr erforderlich sein. Damit wird klargestellt, dass „Hacking“ strafbar ist.
* Computersabotage ist bisher nur bei Angriffen gegen Betriebe, Unternehmen und Behörden strafbar (§ 303b StGB). Künftig sollen auch private Datenverarbeitungen geschützt werden. Ferner werden Störungen durch unbefugtes Eingeben und Übermitteln von Computerdaten unter Strafe gestellt, um „DoS-Attacken“ erfassen zu können, bei denen die Dienste eines Servers durch eine Vielzahl von Anfragen so belastet werden, dass dessen Kapazitäten nicht ausreichen und der Zugang für berechtigte Kontaktaufnahmen mit dem Server blockiert oder erschwert wird. Besonders schwere Fälle der Computersabotage können künftig mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bestraft werden.
* Das Sichverschaffen von Daten aus einer nichtöffentlichen Datenübermittlung oder aus der elektromagnetischen Abstrahlung einer Datenverarbeitungsanlage soll unter Strafe gestellt werden (§ 202b StGB neu).
* Besonders gefährliche Vorbereitungshandlungen zu Computerstraftaten werden künftig strafbar sein. Sanktioniert wird insbesondere das Herstellen, Überlassen, Verbreiten oder Verschaffen von „Hacker-Tools“, die bereits nach Art und Weise ihres Aufbaus darauf angelegt sind, illegalen Zwecken zu dienen (§ 202c StGB neu).Man beachte das „Verbreiten und Herstellen von Hacker-Tools“. Hier waren mal wieder Juristen am Werk, die vom IT-Administrations-Alltag wenig verstehen.
Hier ist der Regierungsentwurf als PDF.
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: Gesundheitskarte wird dreimal so teuer?
: Gesundheitskarte wird dreimal so teuer? Die FAZ berichtet, dass die geplante elektronische Gesundheitskarte „nur“ dreimal so teuer werden soll, wie geplant:
Die Karte wird demnach deutlich teurer, als Schmidt behauptet. Mindestens 3,9 Milliarden Euro errechneten die Berater. Möglicherweise kostet das Lieblingsprojekt der Ministerin sogar sieben Milliarden Euro. Darin sind die 585 Millionen Euro, die allein die Anschaffung der neuen Karte für alle 82 Millionen Versicherten kostet, noch nicht einmal enthalten. Das Gesundheitsministerium bestreitet, daß es Mehrkosten gibt.
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: Interview mit Hal R. Varian
: Interview mit Hal R. Varian Golem hat auf der Wizards of OS 4 ein Interview mit Professor PhD Hal R. Varian gemacht, der Ökonom an der Universität Berkely ist und im Bereich Informationsökonomie als einer der bekanntesten Köpfe weltweit zählt. Ich war von seiner Keynote auf der WOS4 eher enttäuscht und hatte mir mehr erwartet. Er hat mal vor zehn Jahren das Buch „Information rules“ geschrieben, was wohl ein Bestseller war. Im Rahmen seiner Keynote stellte er dann eigentlich nur sich vor und wie toll er einige Sachen vor zehn Jahren vorhergesehen hat. Und was er eigentlich vorgesehen hätte, aber irgendwie doch nicht in das Buch geschrieben hat. Naja. Da hatte ich mir doch eher etwas Ausblick in die Zukunft versprochen, als einen Blick zurück auf zehn Jahre Internetentwicklung samt Unmengen Eigenlob. Aber in dem Interview bei Golem gibt es mehr Aussagen von ihm und es ist interessanter als seine Keynote war: Interview: Das Urheberrechtssystem ist skandalös ineffizient.
Golem.de: Betrachten wir einen anderen Aspekt des Urheberrechts: Tauschbörsen und Filesharing. Die Inhalte-Industrie auf der einen Seite spricht in diesem Zusammenhang von Piraten, die Musik stehlen, während Tauschbörsen-Nutzer oft argumentieren, es werde niemandem etwas weggenommen, die Werke, die sie sich per Filesharing beschaffen, hätten sie ohnehin nicht gekauft. Gibt es aus ökonomischer Sicht einen Unterschied zwischen geistigem und physischem Eigentum?
Varian: Nun, geistiges Eigentum ist immer ein Kompromiss, denn wie Sie richtig anmerken: Einmal erstellt sind die direkten ökonomischen Kosten der Reproduktion praktisch null. Manche Werken bedürfen aber einiger Anreize, damit sie überhaupt entstehen. Wie man aber weiß, erhalten die eigentlichen Urheber oft nicht sehr viel für die Schaffung ihrer Werke, ihre Motivation hat nicht primär etwas mit ökonomischen Anreizen zu tun. Aber ein großer Teil der Infrastruktur, also derer, die Urhebern die Tür zu den Märkten öffnen, wollen in der Regel finanziell vergütet werden. Meiner Meinung nach bedarf es daher geistiger Eigentumsrechte, nur das aktuelle System ist zu extrem in dieser Hinsicht. Schaut man in die Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika, findet man in Bezug auf geistiges Eigentum dort die Formulierung „für eine begrenzte Zeit“. Die Frage ist nun, was ist mit einer „begrenzten Zeit“ in diesem Zusammenhang gemeint? Ich denke, die Antwort ist ganz einfach: 14 Jahre. Dies war damals die vorgesehene urheberrechtliche Schutzfrist. Ich glaube nicht, dass damit 95, 75 oder auch 28 Jahre gemeint sind.
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: HU beschliesst Kampagne gegen Vorratsdatenspeicherung
: HU beschliesst Kampagne gegen Vorratsdatenspeicherung Der Bundesverband der Humanistischen Union hat am vergangenen Wochenende ihren HU-Verbandstag gehabt. Dort wurde eine Kampagne gegen die Vorratsdatenspeicherung beschlossen, wie die TAZ heute berichtet: Kein unbeschwertes Plaudern mehr.
„Diese Vorratsspeicherung verstößt eindeutig gegen europäisches und deutsches Verfassungsrecht“, erklärte HU-Vorstandsmitglied Nils Leopold beim HU-Verbandstag. „Der Staat darf Daten nicht einfach ins Blaue hinein sammeln, nur weil sie in Zukunft mal für die Strafverfolgung interessant sein könnten“, so Datenschützer Leopold. „Die Unbefangenheit der Kommunikation ist beeinträchtigt, wenn man bestimmte Leute nicht mehr anruft, aus Angst, dass das gespeichert wird“, ergänzt Rosi Will, Rechtsprofessorin aus Berlin. Auch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags sah im August „erhebliche Bedenken“ gegen die EU-Richtlinie.
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: WOS4-Recordings
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