Der Bundesrat hat Änderungswünsche beim Telemediengesetz und möchte Sicherheitsbehörden auf Kundendaten von Internetanbietern zugreifen lassen: Länder wollen Kundendaten zur vorbeugenden Straftatenbekämpfung nutzen.
Laut Beschluss sollen die Anbieter von Tele- und Mediendiensten nicht nur verpflichtet werden, „für Zwecke der Strafverfolgung, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum“ Auskunft über Daten wie Name, Anschrift oder persönliche Nutzerkennungen zu geben. Die gleiche Auflage müsse vielmehr auch für die „vorbeugende Bekämpfung von Straftaten“ gelten. Der Bundesrat stört sich ferner an der Formulierung im TMG-Entwurf, wonach der Diensteanbieter im Einzelfall Auskunft über die Daten erteilen „darf“. Sie fordern eine Klarstellung, dass die Abgabe der Informationen tatsächlich verpflichtend sei.