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Klagewellen machen freie Infrastrukturen kaputt

Golem berichtet über ein Urteil des Landgericht Hamburg, das kürzlich feststellte, dass WLAN-Betreiber für die Sicherung ihres Routers zu sorgen haben. Anderenfalls liege ein Verstoß gegen zumutbare Prüfungspflichten vor: Ungeschütztes WLAN kann teuer werden – LG Hamburg stuft Betreiber eines offenen WLAN als Störer ein. Ein ungeschütztes WLAN mit Internetzugang berge die „keinesfalls unwahrscheinliche Möglichkeit,…

  • Markus Beckedahl

Golem berichtet über ein Urteil des Landgericht Hamburg, das kürzlich feststellte, dass WLAN-Betreiber für die Sicherung ihres Routers zu sorgen haben. Anderenfalls liege ein Verstoß gegen zumutbare Prüfungspflichten vor: Ungeschütztes WLAN kann teuer werden – LG Hamburg stuft Betreiber eines offenen WLAN als Störer ein.

Ein ungeschütztes WLAN mit Internetzugang berge die „keinesfalls unwahrscheinliche Möglichkeit, dass von – unbekannt – Dritten, die die ungeschützte Verbindung nutzen, solche Rechtsverletzungen begangen werden“, so das LG Hamburg. Dies löse Prüf- und gegebenenfalls Handlungspflichten aus, um der Möglichkeit solcher Rechtsverletzungen vorzubeugen.
[…]
Das Gericht betont, dass allein das Einrichten eines Passwort-Schutzes nach einer bereits erfolgten Rechtsverletzung nicht ausreicht. Das legt nahe das eine WEP-Verschlüsselung nach Ansicht des Gerichts ausreichend Schutz bietet, obwohl sich diese mit einfachen mitteln knacken lässt.

Ich weiss gerade gar nicht, wem man mehr danken soll. Dem Landgericht Hamburg für dieses innovative Urteil oder der klagenden Plattenfirma. Wenn dieses Urteil Schule macht, könnte dies Auswirkungen auch auf freie WLAN-Netze haben. Ich teile zuhause mein WLAN gerne mit der Nachbarschaft. Als ich in meine Wohnung einzog, fand ich zwar genug WLAN-Netze vor, aber alle waren verschlüsselt. So konnte ich dann erstmal Wochen auf Internet verzichten, bis mein Provider endlich mal DSL legte. Seitdem teile ich mein Netz dort gerne, weil ich die 6 MB Flatrate nur Abends und / oder Nachts nutze. Viele tun das hier in Berlin und ich bin auch glücklich, dass ich nicht nur in vielen Cafes und Restaurants, sondern auch in vielen kulturellen Plätzen freies WLAN bekomme. Initiativen wie Freifunk.net promoten freie Infrastrukturen und das sind sehr sinnvolle Initiativen, um eine digitale Spaltung zu bekämpfen, was eigentlich Aufgabe der Kommunen sein müsste. Man nennt sowas auch „Aktive Bürgergesellschaft“ in Neudeutsch und Politiker träumen doch immer von einem solchen zivilgesellschaftlichen Engagement der Bürger. Und das soll jetzt zu Ende sein, weil man ständig Gefahr läuft, dass die Musikindustrie einem das freie WLAN wegklagt und einen mit hohen Schadensersatzforderungen zivilrechtlich ruiniert? Copyright kills Innovation?

Gehen wir mal ein wenig weiter in die Zukunft: Was ist, wenn die Stadt Berlin mal endlich ein öffentliches WLAN errichtet, wie es andere Metropolen weltweit auch planen oder verwirklichen? Soll man dann zukünftig nur Bürgern einen Netzzugang darüber verschaffen, die sich registrieren? Oder Verwaltungen trauen sich erst gar nicht, eine solche Initiative anzupacken wegen der möglichen Folgen? Danke für die Klagewellen.

Siehe auch Heise: Unverschlüsseltes WLAN hat Folgen.

Siehe auch „Mini-Provider und Schwarz-Surfer – Rechte und Pflichten in Wireless-Netzen“ von Rechtsanwalt Joerg Heidrich ais der c´ t Heft 13/2004.

Die Betreiber von WLAN-Hotspots haften als Access-Provider nicht für die Rechtsverletzungen Dritter, die innerhalb des von ihnen betriebenen Netzes begangen werden. Allerdings müssen sie im Zweifelsfalle selbst nachweisen, die Handlungen nicht begangen zu haben, da sie nach außen zunächst als Verantwortlicher für die IP auftreten. Das Einloggen in ein ungeschütztes Netzwerk ist strafrechtlich nicht relevant. Allerdings kann der unerbetene Surfer dem Betreiber gegenüber zur Erstattung der dadurch gegebenenfalls entstandenen Kosten verpflichtet sein.

Über die Autor:innen

  • Markus Beckedahl
    Darja Preuss

    Markus Beckedahl hat schon 2003 in der Ur-Form von netzpolitik.org gebloggt und hat zwischen 2004 bis 2022 die Plattform als Chefredakteur entwickelt. Seit 2024 ist er nicht mehr Teil der Redaktion und schreibt einen Newsletter auf digitalpolitik.de. Kontakt: Mail: markus (ett) netzpolitik.org, Presseanfragen: +49-177-7503541 Er ist auch auf Mastodon, Facebook, Twitter und Instagram zu finden.


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21 Kommentare zu „Klagewellen machen freie Infrastrukturen kaputt“


  1. Sicherung des WLan´s eine zumutbare Prüfungspflicht…

    Ein offenes WLAN kann für dessen Betreiber unliebsame rechtliche Problem mit sich bringen. Das Landgericht Hamburg stellte kürzlich fest, dass WLAN-Betreiber für die Sicherung ihres Routers zu sorgen haben, anderenfalls liege ein Verstoß gegen z.…..


  2. Naja, Grundsätzlich ist es ja offensichtlich nicht strafbar ein offenes WLAN zu betreiben. Problematisch wird es doch aber dadurch, das jedermann jederzeit über dieses offene WLAN strafbare Handlungen vollziehen kann, z. B. urheberrechtlich geschütztes Material zu verbreiten oder noch schlimmeres. Da dieser Jemand aber nicht faßbar ist, halten sich die Strafverfolgungsbehörden an der WLAN-Betreiber… der ja im übrigen genauso der Übeltäter sein könnte.
    Deswegen ist das ganze m. E. noch nicht mal unlogisch und justizwillkürlich, denn wenn jemand mein Auto klaut um eine Straftat zu begehen, dann wird man sich auch erst an den halter, also mich, wenden. Und ich muß dann nachweisen, dass ich es nicht war und mir mein Auto geklaut worden ist.


  3. […] Würden alle ihre WLAN-Netze offen lassen entstünde ein öffentliches Netz. Dies würde die einfache Teilhabe an den Möglichkeiten des Internet ermöglichen, auch wenn einzelne nicht über entsprechende finanzielle Mittel verfügen. Auch könnte damit dem Ziel eines flächendeckenden und kostenlosen Zugangs zum Netz ein Stück näher gekommen werden. Selbstverständliche wäre das eine öffentliche Aufgabe, aber wir leben ja gerade nicht in Zeiten wo der Diskurs über das Recht der Teilhabe von allen an gesellschaftlichen Möglichkeiten sehr einflussreich ist. Also das eigene WLAN-Netz einfach offen lassen und damit den Nachbarn die Teilhabe am Netz ermöglichen? Bei Gulli ist ein Artikel über ein Urteil des Landgericht Hamburg erschienen. Über den offenen WLAN-Anschluss des Beklagten waren illegal Daten getauscht worden. Der Kläger war eine Plattenfirma. Die Argumentation des Inhabers des Anschlusses dieser sei offen und damit könne theoretisch jeder in seinem Umkreis für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sein, beeindruckte das Gericht nicht. Als Betreiber eines WLAN-Netzes habe er für die illegale Benutzung geradezustehen. Was dies heißt läßt sich einfach folgern. Offene Netze werden sich unter diesen Umständen wohl kaum durchsetzen da die Betreiber das Risiko nicht tragen können, wie auch bei netzpolitik zu lesen ist. Ein weiterer Nebeneffekt der Klagewelle die die Musikmafia gegen ihre Kunden anstrengt. Applaus! […]


  4. ninjaturkey

    ,

    in meinem Umfeld gibt es haufenweise ältere Herrschaften, die fröhlich über ihr WLAN im Netz surfen. Auf die Absicherung ihres Zugangsangesprochen ernte ich meist Unverständnis. „Ich hab da doch keine Ahnung von, ich klick immer nur hier, dann mach ich den Browser auf und bin im Netz.“ Viele Jugendliche sind auf einem ähnlichen Stand. M.E. sind hier die Hard- und Softwarehersteller in der Pflicht einfach (!) zu bedienende und in ihrer Funktion nachvollziehbare (!) Schutzmöglichkeiten einzubauen und schon beim Erstbetrieb aktiv zu schalten.


  5. Die FONcommunity hebt ja auch explizit hervor, dass die Nutzung mitgeloggt wird und auf Anfrage an die Strafverfolgungsbehörden herausgegeben zu werden. Kritischer sind da wohl die ganz ungeschützten WLANs wie sie der Normalverbraucher einsetzt. Vielleicht trägt ein solches Urteil auch mal dazu bei, dass WLAN-Sicherheit etwas ernster genommen wird.


  6. Hoffen wir, daß es da noch eine Revision gibt. Wäre ja nicht das erste mal, daß LG-Hamburg-Urteile gekippt werden.


  7. Hm… ich weiß schon, warum ich auf mein kabelgestütztes Netz schwöre. Wenig Funkemissionen, keine Probleme mit der unkontrollierten Nutzung weil nur ein Zugangspunkt…
    WLAN war, ist und bleibt mir suspekt!


  8. Ein wenig kann man sich auch schützen. Und solange man auch seine Pappenheimer kennt, die über einen online gehen. Ich hab jedenfalls allgemein gute Erfahrung gemacht, wenn man mit den Leuten Redet, dass sie Illeage Sachen sein lassen sollen.


  9. […] WLAN: Klagewellen machen freie Infrastrukturen kaputt […]


  10. […] Übrigens: Netzpolitik.org hat einige gute Fragen zu dem Urteil. September 09th 2006 Tagged as fon, recht, web, wlan […]


  11. „spioniere deine nachbarn aus oder du wirst verklagt“


  12. […] netzpolitik.org: » Klagewellen machen freie Infrastrukturen kaputt » Aktuelle Berichterstattung rund um die politischen Themen der Informationsgesellschaft. Gibt es bald keine offenen Wlans mehr? (tags: Netzpolitik) […]


  13. Nachgetragen: WLAN-Betreiber sind Mitstörer…

    Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass WLAN-Betreiber, über deren unverschlüsseltes WLAN Dateien widerrechtlich zum Upload angeboten werden, als Mitstörer für die Rechteverletzungen in Anspruch genommen werden können.
    In dem gerade veröf.…..


  14. […] Netzpolitik.org sieht in diesen Urteilen Gefahr für die Struktur der freien Netze, zum Beispiel Freifunk.net. […]


  15. > Politiker träumen doch immer von einem solchen
    > zivilgesellschaftlichen Engagement der Bürger

    Wirklich? M. E. verwechselst Du gelegentliche Lippenbekenntnisse mit real erlebbarer Politik. Wovon Politiker ansonsten wirklich träumen, mag ich mir lieber nicht ausmalen. Repressive Tendenzen, Totalüberwachung und der Abbau bürgerlicher Freiheiten dürfte aber bei vielen aktiven Politikern ganz oben auf der Agenda stehen.


  16. […] Bislang war nur die Rede von drei TOR-Nodes. Jetzt wurde bekannt, dass auch der AN.ON-Server des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Schleswig-Holstein am 6. September beschlagnahmt wurde, der Teil des JAP-Anonymisierungsnetzes ist. Das ULD hat diese Beschlagnahme aber erst aufgrund eigener “aufwändiger Recherchen” am 11. September herausgefunden und den Beschluss dach mehrfachem Nachhaken bei den Behörden am 13. September erhalten, wie es heute bekannt gab. Nach der geplanten Vorratsdatenspeicherung, der jüngsten Kampagne der CDU-Landesregierung gegen den AN.ON-Server der Kieler, der Ankündigung der Bundesregierung, die Internet-Überwachung durch den Verfassungsschutz auszubauen, der Kriminalisierung von offenen WLAN-Hotspots, die einen anonymen Netzzugang erlauben, ist diese Maßnahme ein weiterer Mosaikstein, der den allgemeinen Druck auf die anonyme Nutzung des Netzes erhöht und einen Diskurs etabliert, der “Kinderpornografie”, “Terrorismus” und “Internet” zusammenbringt und mit dem “wer was zu verbergen hat, ist schon verdächtig”-Theorem verknüpft. Wann werden wohl die Betreiber von Cybercafes gesetzlich verpflichtet, die Daten ihrer Kunden zu speichern, wie in Polizeistaaten wie China oder Tunesien schon lange üblich? Wer ein Prepaid-Handy kauft, muss ja auch schon seinen Ausweis vorzeigen. […]


  17. Wenn ich einen Baum pflanze und jemand pinkelt dran, errege ich nicht das oeffentliche Aergernis und gelte nicht als Mitstoerer.. Ein Infrastrukturbeitrag mit dem offenen WLAN, das hoffentlich bald per GoogleEarth oder dergleichen weltweit verlinkt wird und dann von jedem Vorbeifahrenden auch mit 130 km/h genutzt wird, ist genauso positiv zu beurteilen wie mein Umweltbeitrag mit dem Baum. Der Vergleich mit dem geklauten Auto hinkt.


  18. mensch

    ,

    Freiheit – bitte Aushalten !

    Nach diesem Urteil, das Rechtsgrundlagen zum Schutze der Unversertheit von Eigentum des Einzelnen in diesem Fall unzulässig abstrahiert auf die durch die Verfassung der BRD geschützten Rechte des freien Zugangs zu Information und offener Kommunikation überträgt,
    müßten ebenfalls im Zuge der Gleichbehandlung folgende Gesetze und Verordungen erlassen werden:

    Öffentliche Telefone können nur benutzt werden wenn der Nutzer sich zuvor eindeutig identifiziert. Der Betreiber haftet für die durch das telefonieren möglichen
    Straftaten und muß im Zweifel durch Beweislastumkehr seine Unschuld beweisen.
    (Was beim Zigarettenautomat geht sollte ja auch in der Telefonzelle möglich sein)

    Öffentliche Straßen, Wege und Plätze dürfen nur noch benutzt werden wenn sich nachweisen läßt wer wann welche Strecke benutzt hat – es haftet der Betreiber für strafbare Handlungen die im Zusammenhang mit der Nutzung vollzogen werden.(Schäuble arbeitet daran)

    Öffentlich zugängliche Bäume und Sträucher dürfen nicht mehr über 2,50 m Höhe wachsen
    aufgrund der Verletzungsgefahr derjenigen die möglicherweise hinauf klettern und abstürzen können.

    Frei zugängliche Gewässer dürfen nicht tiefer als 1 Meter sein um die Gefahr des Ertrinkens abzuwenden.

    … etc. – etc.

    Politiker, Richter und sonstige staatlich befugte Verfügungsberechtigte dürfen weiterhin
    für Ihre Entscheidungen nicht persönlich haftbar gemacht werden zum Schutze Ihrer Amtsausübung im Sinne der freiheitlichen Volksfürsorge.

    Mir wird speiübel …


  19. darkstar

    ,

    das urteil zeigt nur die inkompetenz deutscher justiz und juristenschaft im umgang mit neuen technologien und die kundenfeindliche und dumme geschäftspolitik der amerikanisch geführten musik- und filmindustrie und ist nicht das letzte wort.

    was hier technologiefeindlich verurteilt wird, ist in osteuropäischen grossstädten längst anerkannte breite praxis, denn dort sind dsl-anschlüsse unbezahlbar. das ist natürlich ein horror für unsere hiesigen internetprovider.

    vorschlag weitere berufungsgründe fürs OLG:

    1.
    die verbreiteten kleinen embeddedrouter sind systembedingt *nicht* p2p fähig (zu kleines ram für conntrack der p2p massenverbindungslast bei emule), daher ist fremder p2p-betrieb über den eigenen embeddedrouter gerichtlich als DOS-angriff gegen den routerbesitzer einzustufen und er ist daher unschuldiges opfer, keinesfalls störer.

    2.
    verschlüsselungpflicht der wlan-funktransportschicht und das unterlassen freier onionrouter strukturen ist in ballungsräumen wegen der kanalüberbelegung nicht zumutbar und gefährdet damit selbst die betriebsfähigkeit jeder verschlüsselten wlan insel.
    hier zeigt sich die technische inkompetenz des gerichts.

    3.
    wer (heim)linuxgateways mit hotspot (z.b. mit hostapd auf nem alten PII) betreibt, dem ist verschlüsselung deshalb nicht zumutbar, weil sie engineeringkenntnisse erfordert und technisch nicht möglich ist, weil die wlan-chiphersteller im selben proprietären ungeist der klagenden plattenfirma die herausgabe der chipdokumentation zur entwicklung von stabilen WPA-fähigen linuxtreibern bis heute verweigern.

    also benutzt die proprietären embedded wlankistchen nicht ;)

    die besten anwälte hat der beklagte anscheinend nicht, es wäre besser die kanzlei, die netfilter verteidigt hat (IFFROS(?) anwälte), würde sich dem fall annehmen, die tragweite eines weiter negativen endurteils hätte für freie technologie- und kommunikationsinfrastruktur schwere konsequenzen.

    die freie community gräbt sich daher dann selbst ihr grab, wenn sie weiter versucht verschlüsselungsfähige linux wlantreiber zu entwickeln (meist reverse-engineered, mit dem binären madwifi wird sich wohl kaum einer den kernel destabilisieren wollen). verzichten wir darauf, es gibt bessere verfahren auf höheren ISO-OSI schichten. bitte wirkt auf die freien treiberprojekte entsprechend ein.

    darkstar


  20. clayton tore

    ,

    mensch (kommentar 18) hat vollkommen recht:

    bei zukünftigen straßenüberfällen auf personen sollte die entsprechende stadt haftbar gemacht werden, da sie die infrastruktur zur verfügung stellt.

    wie? geht nicht? doch: zum beispiel mit ausgangssperre nach dunkelheit! sicher arbeitet schäuble schon daran!

    und wie ist das noch mit der frau und dem minirock? ist sie nicht selbst schuld, wenn ein mann sie bedrängt?

    nach dieser rechtssprechung: Ja

    aber ernsthaft: niemand käme auf die idee, den wirt einer gaststätte dafür verantwortlich zu machen, wenn in seinem cafe verbrechen ausgeheckt wurden.
    keiner käme auf die idee, modelieferanten verantwortlich zu machen, nur weil sie die kleindung zur tat liefern, oder die autohersteller für den fluchtwagen, oder die waffenindustrie für die schußwaffen, oder die stadt für die bereitstellung der infrastruktur zur schnelleren flucht.

    nicht nur dieses urteil, sondern eine ganze reihe ähnlicher urteile basieren auf einem rückständigen informationsverständnises, dem ich als teil einer neuentstehenden informationsgesellschaft mit großen bedenken gegenüberstehe

    ich fordere mehr konsistenz von urteilen in ihrer gesamtheit unter berücksichtigung des heutigen stellenwertes von information und ihrer infrastruktur: den kommunikationskanälen.

    bei der beibehaltung einer derartigen einstellung gegenüber kommunikationskanälen steht einem arbeiter- und bauernstaat fernab jeder informationstechnischen spitzenposition deutschlands nichts im wege.


  21. darf ich etwas wiedersprechen, darkstar?

    thema hier ist die PLICHT, sein netz abzusichern. es muss auch das recht dazu geben. deshalb sind solche technischen möglichkeiten sinnvoll und auch als freie software zu begrüßen. was man drahtlos unverschlüsselt in die welt sendet, kann jeder lesen – das wäre auch eine mögliche variante eines überwachungsstaates, sei es durch verschlüsselungsverbot, sei es durch unbedachtes unterlassen.

    neben datenschutzgründen will man seinen dslanschluss vielleicht auch nicht zu jeder tageszeit teilen, weil man tagsüber selber öfter viel bandbreite braucht. gründe gibt es jedenfalls genug.

Dieser Artikel ist älter als 19 Jahre, daher sind die Ergänzungen geschlossen.