Golem berichtet über ein Urteil des Landgericht Hamburg, das kürzlich feststellte, dass WLAN-Betreiber für die Sicherung ihres Routers zu sorgen haben. Anderenfalls liege ein Verstoß gegen zumutbare Prüfungspflichten vor: Ungeschütztes WLAN kann teuer werden – LG Hamburg stuft Betreiber eines offenen WLAN als Störer ein.
Ein ungeschütztes WLAN mit Internetzugang berge die „keinesfalls unwahrscheinliche Möglichkeit, dass von – unbekannt – Dritten, die die ungeschützte Verbindung nutzen, solche Rechtsverletzungen begangen werden“, so das LG Hamburg. Dies löse Prüf- und gegebenenfalls Handlungspflichten aus, um der Möglichkeit solcher Rechtsverletzungen vorzubeugen.
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Das Gericht betont, dass allein das Einrichten eines Passwort-Schutzes nach einer bereits erfolgten Rechtsverletzung nicht ausreicht. Das legt nahe das eine WEP-Verschlüsselung nach Ansicht des Gerichts ausreichend Schutz bietet, obwohl sich diese mit einfachen mitteln knacken lässt.
Ich weiss gerade gar nicht, wem man mehr danken soll. Dem Landgericht Hamburg für dieses innovative Urteil oder der klagenden Plattenfirma. Wenn dieses Urteil Schule macht, könnte dies Auswirkungen auch auf freie WLAN-Netze haben. Ich teile zuhause mein WLAN gerne mit der Nachbarschaft. Als ich in meine Wohnung einzog, fand ich zwar genug WLAN-Netze vor, aber alle waren verschlüsselt. So konnte ich dann erstmal Wochen auf Internet verzichten, bis mein Provider endlich mal DSL legte. Seitdem teile ich mein Netz dort gerne, weil ich die 6 MB Flatrate nur Abends und / oder Nachts nutze. Viele tun das hier in Berlin und ich bin auch glücklich, dass ich nicht nur in vielen Cafes und Restaurants, sondern auch in vielen kulturellen Plätzen freies WLAN bekomme. Initiativen wie Freifunk.net promoten freie Infrastrukturen und das sind sehr sinnvolle Initiativen, um eine digitale Spaltung zu bekämpfen, was eigentlich Aufgabe der Kommunen sein müsste. Man nennt sowas auch „Aktive Bürgergesellschaft“ in Neudeutsch und Politiker träumen doch immer von einem solchen zivilgesellschaftlichen Engagement der Bürger. Und das soll jetzt zu Ende sein, weil man ständig Gefahr läuft, dass die Musikindustrie einem das freie WLAN wegklagt und einen mit hohen Schadensersatzforderungen zivilrechtlich ruiniert? Copyright kills Innovation?
Gehen wir mal ein wenig weiter in die Zukunft: Was ist, wenn die Stadt Berlin mal endlich ein öffentliches WLAN errichtet, wie es andere Metropolen weltweit auch planen oder verwirklichen? Soll man dann zukünftig nur Bürgern einen Netzzugang darüber verschaffen, die sich registrieren? Oder Verwaltungen trauen sich erst gar nicht, eine solche Initiative anzupacken wegen der möglichen Folgen? Danke für die Klagewellen.
Siehe auch Heise: Unverschlüsseltes WLAN hat Folgen.
Siehe auch „Mini-Provider und Schwarz-Surfer – Rechte und Pflichten in Wireless-Netzen“ von Rechtsanwalt Joerg Heidrich ais der c´ t Heft 13/2004.
Die Betreiber von WLAN-Hotspots haften als Access-Provider nicht für die Rechtsverletzungen Dritter, die innerhalb des von ihnen betriebenen Netzes begangen werden. Allerdings müssen sie im Zweifelsfalle selbst nachweisen, die Handlungen nicht begangen zu haben, da sie nach außen zunächst als Verantwortlicher für die IP auftreten. Das Einloggen in ein ungeschütztes Netzwerk ist strafrechtlich nicht relevant. Allerdings kann der unerbetene Surfer dem Betreiber gegenüber zur Erstattung der dadurch gegebenenfalls entstandenen Kosten verpflichtet sein.