Digital Rights
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: SWIFT: Bundesregierung hat keinen Plan, was mit Daten geschieht
: SWIFT: Bundesregierung hat keinen Plan, was mit Daten geschieht Aus Heute im Bundestag: Die Bundesregierung stellte in einer Antwort (16/2926) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/2714) fest, dass sie keinen Grund zu der Annahme hat, dass die von „Society of Worldwide Interbank Financial Telecommunication“ (Swift) an US-Behörden übermittelten Daten über den internationalen Zahlungsverkehr zu anderen Zwecken als zur Terrorismusbekämpfung genutzt worden sind. Der Grund für diese Feststellung ist ja, dass man nicht genau weiss, was die US-Regierung und ihre Sicherheitsbehörden mit den Daten machen und ihnen blind vertrauen muss. So wie bei der Flugdaten. Bei der SWIFT-Affäre wird kritisiert, dass die Weitergabe dieser Daten eklatant deutsche und europäische Datenschutzrechte verletzt. Dies sieht die Bundesregierung aber nicht so:
Die Regierung betont allerdings, dass sie bei der Aufklärung des Sachverhalts auf Informationen der US-Behörden angewiesen sei. Demzufolge gebe es dort keine nach Herkunftsländern gegliederte Statistik der abgefragten Swift-Daten, sodass sich die Zahl sowie Art und Umfang der betroffenen deutschen Bürger und Unternehmen nicht ohne weiteres feststellen lasse. Abgefragt würden die Daten aller Personen, die auf den Listen der Resolutionen des UN-Sicherheitsrates und nationaler Listen der USA in Verbindung mit terroristischen Aktivitäten geführt werden. Die Einhaltung von Datenschutzvorschriften und die Sicherung der Daten liege zunächst in den Händen der Unternehmen selbst. Die Datenübermittlung an US-Stellen sei über das „Swift Operating Center“ in den USA vorgenommen worden, heißt es in der Antwort. Ob dafür ausschließlich US-Recht anwendbar sei, sei ungeklärt. Die US-Behörden gingen aber davon aus. Die Regierung betont ferner, dass Swift kein Kreditinstitut sei und nicht der Bankenaufsicht unterliege. Ob sich Swift bei der Datenübermittlung rechtmäßig verhalten habe, lasse sich derzeit nicht vollständig beurteilen, da nicht alle relevanten Fakten bekannt seien. Ein Bericht der belgischen Datenschutzkommission sei zum Ergebnis gekommen, dass Swift im Konflikt zwischen US-Recht einerseits und belgischem sowie europäischem Datenschutzrecht andererseits gegen das europäische Datenschutzrecht verstoßen habe.
Mehr zur SWIFT-Affäre gibt es hier.
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: Telekommunikationsüberwachung steigt weiter massiv
: Telekommunikationsüberwachung steigt weiter massiv Christian Stöbele hat die Bundesregierung nach aktuellen Zahlen der Telekommunikationsüberwachung befragt und eine Antwort bekommen: „Überwachung der Telekommunikation hat erneut zugenommen“. Keine Überraschung ist, dass im Jahre 2005 die Massnahmen wieder massiv zugenommen haben. Gegenüber dem Vorjahr gab es 45,5 % mehr Anordnungen! Die Zahl der betroffenen Anschlusskennungen stieg um 20,1 Prozent. Während 2004 noch 40.973 Anschlusskennungen überwacht wurden, waren es 2005 schon 49.226 Anschlüsse.
Aus der Jahresstatistik der Bundesnetzagentur lässt sich ersehen, welche Anschlussarten betroffen waren: In 85 Prozent aller Fälle wurden Mobiltelefon-Anschlüsse überwacht, 9 Prozent entfielen auf analoge Telefon- und 5 Prozent auf ISDN-Anschlüsse. E‑Mail-Kennungen und Internetzugänge waren mit weniger als 1 Prozent betroffen. Auch die Zahl der Anordnungen stieg nach Auskunft des Bundesjustizministeriums deutlich: Ergingen 2004 noch 29.017 Anordnungen, so waren es 2005 bereits 42.508. Die Anzahl der Verfahren stieg um 4,5 Prozent auf 4.925. Die Zahl der betroffenen Anschlussinhaber nahm mit 12.606 Personen um 6,3 Prozent zu – die Zahl der ebenfalls betroffenen Kommunikationspartner wurde nicht genannt. Über die Dauer der Anordnungen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
In 68 Prozent aller Verfahren handelte es sich um Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz. An zweiter Stelle stehen mit 6,3 Prozent Verfahren wegen Raub oder räuberischer Erpressung, an dritter Stelle mit 5,5 Prozent aller Verfahren Mord, Totschlag und Völkermord. In Süddeutschland wurden die meisten Anordnungen erlassen: In Baden-Württemberg waren es 777 Verfahren mit 2123 Betroffenen, in Bayern sogar 885 Verfahren mit 1997 Betroffenen. Im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen wurden lediglich 485 Verfahren mit 1285 Betroffenen gezählt.
Gestern schon kündigte die grüne Bundestagsfraktion einen Gesetzesentwurf zur Reform der Telekommunikationsüberwachung an. Damit wolle man die ausufernde Überwachung einschränken: Grüne legen Gesetzentwurf zur TK-Überwachung vor.
In Zukunft solle eine zu erwartende Mindeststrafe von einem Jahr als Maßstab für mögliche Überwachungsmaßnahmen dienen. Berufliche Geheimnisträger sollten im Rahmen ihres Zeugnisverweigerungsrechts gar nicht abgehört werden. Angehörige sollen weiterreichenden Schutz genießen, sofern sie nicht direkt an der Tat beteiligt seien oder gegen sie zum Beispiel wegen Begünstigung ermittelt werde.
Erkenntnisse aus der Privatsphäre sollen nach dem Vorschlag der Grünen vernichtet werden, Abgehörte sollten im Rahmen des Möglichen hinterher informiert werden. Zudem solle allen Betroffenen die Möglichkeit offen stehen, die Abhörmaßnahmen gerichtlich überprüfen zu lassen. Auch für den Richter, der eine Abhörmaßnahme anordnet, sieht der Entwurf der Grünen eine stärkere Rolle vor. Er soll über den Verlauf und gewonnene Erkenntnisse informiert werden.
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: Die GVU und die Mühlen der Justiz
: Die GVU und die Mühlen der Justiz In der aktuellen c´t gibt es einen Artikel über die Praktiken der GVU und wie unschuldige Bürger dadurch in die Mühlen der Justiz geraten: „Vorverurteilt – Staatsanwaltschaft glaubt Urheberrechtsvertretern blind“.
Wegen angeblichen Handels mit gefälschten Film-DVDs hat die Staatsanwaltschaft Würzburg eine junge Mutter in Untersuchungshaft gebracht. Den Strafantrag hatte die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) gestellt, die anschließend als Pseudo-Gutachter in eigener Sache hinzugezogen wurde. Über Fehler und Ungereimtheiten in den Behauptungen der GVU sahen die Strafverfolger offenbar einfach hinweg, als sie ihre dürftige Indizienkette schmiedeten.
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: Großbritannien will mehr e‑Voting
: Großbritannien will mehr e‑Voting In Großbritannien gibt es neue Bestrebungen, auf E‑Voting zu setzen:
Trotz negativer Erfahrungen lässt die britische Regierung ihre E‑Voting-Pläne wieder aufleben. Das Department for Constitutional Affairs (DCA) hat jetzt eine noch bis zum 17. November laufende Ausschreibung gestartet, in der sie „zur Modernisierung der Demokratie und zur Wiedereinbindung der Bürger“ die Kommunalverwaltungen zur Durchführung von Pilotprojekten bei den Kommunalwahlen am 3. Mai 2007 auffordert. „Das Wahlverfahren muss mit den modernen Lebensstilen übereinstimmen“, heißt es in der Ausschreibung.
Mehr bei Heise. Ich frag mich ja noch, was sie mit den „modernen Lebensstilen“ meinen könnten. Vielleicht dass die Nutzer im Internet sowieso soviel Gefahren und Sicherheitslücken ausgesetzt sind, so dass man gerne auch manipulierbare Wahlcomputer für alles Mögiche einsetzen kann? Etwas weltfremd sind ja auch noch die Ansichten, dass e‑Voting „dazu beitragen kann, das Sinken der Wahlbeteiligung aufzuhalten“ und zur „Wiedereinbindung der Bürger“ genutzt werden kann.
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: Mehrheit befürwortet stärkere Videoüberwachung an Bahnhöfen
: Mehrheit befürwortet stärkere Videoüberwachung an Bahnhöfen Erschreckend, wie gut die mediale Gehirnwäsche der Sicherheits-Lobby funktioniert: Mehrheit befürwortet stärkere Videoüberwachung gegen Terror. 69 Prozent glauben nach einer Allensbach-Umfrage, dass mehr Videoüberwachung an Bahnhöfen die Sicherheit vor Terroranschlägen erhöhe. Dummes Deutschland. Beim Thema bewaffnetes Sicherheitspersonal (Train-Marshalls) gibt es zum Glück noch eine äusserst knappe Mehrheit dagegen. Da werden wir uns wahrscheinlich an noch mehr Verspätungen im Bahnbetrieb gewöhnen müssen, wenn zukünftig ständig Videokameras alleinstehende Koffer und Tüten melden, die von Passanten versehentlich vergessen werden.
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: Dissident in China zu vier Jahren Gefängnis verurteilt
: Dissident in China zu vier Jahren Gefängnis verurteilt In China ist der 49-jährige Dissident Guo Qizhen wegen „Anstachelung zur Subversion“ zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden, da er im Internet regierungskritische Artikel verbreitet habe. Da werden Menschenrechte mit Füssen getreten.
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: Yahoo Manager argumentiert gegen DRM
: Yahoo Manager argumentiert gegen DRM AP berichtet über eine Diskussion auf der Digital Music Forum West conference in Los Angeles zum Thema Digitaler Musikvertrieb. Dort sprach u.a. der General Music Manager von Yahoo, David Goldberg: Digital rights in question as business model.
„The notion that a track I buy in DRM is protected and one without DRM isn’t is a fallacy,“ Goldberg says. „It’s all nonsense. Music is never going to be protected, and anybody who tells you that is not being honest. Yes, you can put up speed bumps, but the people who really want to steal music are going to steal it. So you’re just making it hard for people who want to do the right thing to get the music they legitimately purchased on the devices and services that they want.“
This difficulty, Goldberg continues, only serves to dissuade consumers from buying music legally and instead keeps unauthorized peer-to-peer services in business. He calls the protected a la carte download model a „failure,“ noting that legal digital download figures have remained flat all year. „There’s been no growth this year at all,“ he says. „The market has stalled.“
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: WLAN surfen ist in Wolfsburg gefährlich
: WLAN surfen ist in Wolfsburg gefährlich In Wolfsburg wurde das Notebook eines 22 jährigen jungen Mannes von der Polizei festgenommen, weil es sich dadurch verdächtigt machte, dass es in einem Park im Internet surfte. Die Polizeit ermittelt jetzt wegen dem „Ausspähen von Daten“, freilich ohne einen Geschädigten zu haben. Nach letzterem wird jetzt gefahndet. Was wie ein Schildbürgerstreich klingt, ist bittere Realität in Deutschland. Torsten Kleinz hat mal bei der Polizei nachgefragt und schreibt darüber: Vorsicht beim Notebookgebrauch in der Öffentlichkeit!
Fassen wir zusammen: Jemand nutzt – höchstwahrscheinlich völlig legal – seinen Laptop in der Öffentlichkeit. Folge: der Computer wird auf unbestimmte Zeit konfisziert und seine Privatdaten werden durchsucht, weil er ja das Laptop zu einer illegalen Tat genutzt haben könnte, die niemand beobachtet hat und zu der es keinen Geschädigten gibt.
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: Wie die EU das Internet kontrollieren will – irgendwie
: Wie die EU das Internet kontrollieren will – irgendwie Bei einem Treffen der EU-Innenminister im August wurden Pläne verkündet, stärker im Internet gegen Terroristen vorgehen zu wollen. Das britische Spyblog hat daraufhin 17 Fragen an den EU-Justizkommissar Franco Frattini geschrieben und um Antwort gebeten. Diese sind mittlerweile von Jonathan Faull, seines Zeichen „EU Commission Director General for Justice, Freedom and Security“ beantwortet und vom Spyblog veröffentlicht worden.
Response from the European Commission regarding the policy of censoring „terrorist“ web sites – part 1
European Commission policy of censoring „terrorist“ web sites – part 2
European Commission „policy“ of censoring „terrorist“ web sites – part 3European Commission – censoring „terrorist“ web sites – part 4
The Register berichtet ganz amüsant über die Aktion und vor allem die (nichtssagenden) Antworten: EU plans to block terror sites, but doesn’t know how.
Essentially, the Commission seems to know approximately what it wants to do, to have barely the vaguest of notions how to go about doing it, but to be exceedingly keen to assure people that it won’t do anything that is in conflict with the principles of the European Union. Take question one, for example, „Are you proposing a European Union version of the national level firewall content filtering and censorware software such as is used in the ‚Great firewall of China’ or in Saudi Arabia and other repressive regimes?“
Faull responds with a refrain that will become tedious well before question 17. „At such an early stage of our consultations it would be premature to speak about a specific solution… [so ominously, perhaps we’re not altogether ruling that one out]… the European Union is founded on the principles of liberty, democracy, respect for human rights and fundamental freedoms, and the rule of law. In consequence, policy options undermining such principles will be necessarily ruled out.“ Relieved? We know we were. So even if Europe does build a Great Firewall it won’t be one that undermines our basic principles, right…
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: EU: RFID-Tags sind nicht beliebt
: EU: RFID-Tags sind nicht beliebt Die BBC berichtet über eine Studie der EU-Kommission, wonach RFID-Tags bei europäischen Bürgern in der derzeitigen Form nicht gerade beliebt sind: Radio tags spark privacy worries.
A perceived threat to privacy posed by radio tags has emerged as the main fear in an EU study of the technology. Unveiling the study, EU commissioner Viviane Reding said citizens needed re-assuring that radio tags would not lead to large-scale surveillance. Many of those contributing to the EU study also wanted the radio frequency ID tags to be turned off if needed. Ms Reding said she was ready to draft new laws to control how the radio frequency tags could be used.
Heute findet in Brüssel eine Konferenz im Rahmen des „Towards a RFID-Policy for Europe“-Prozess statt. Auf der Webseite findet man eine Grafik mit der Roadmap.

Was ich bisher noch nicht gefunden habe, ist die Studie, wovon in dem BBC-Bericht geschrieben wurde.
Aber es gibt auf der Information Society Seite der EU-Kommission die Rede von EU-Kommissarin Viviane Reding zum Thema „RFID: Why we need a European policy“
So in our first analysis of the results of the public consultation the challenges are much clearer:
1) If we want to capture the advantages of RFID: we will have to make sure that we have the right set of European rules for a safe and secure development of the “Internet of things” and “of people”, based on transparency and choice.
2) We need to make considerably greater efforts to explain the risks and benefits of RFID to the wider public. It is no longer just a playground for technologists and lawyers!
3) We have to reinforce our efforts to make sure that privacy enhancing technologies are deployed when they are needed and to continue our research efforts to bring into play the next generation of secure, low-cost RFID systems.
Heise berichtet jetzt auch: EU-Kommission hält an RFID-Regulierung fest.
Nur 15 Prozent der Teilnehmer an der EU-Konsultation zu Funkchips glauben, dass die Industrie die Privatsphäre der Bürger im „Internet der Dinge“ mit ihren Vorschlägen zur Selbstregulierung ausreichend schützt. 55 Prozent wünschen zu diesem Zweck gesetzliche Vorgaben. Dies erklärte die für die Informationsgesellschaft zuständige EU-Kommissarin, Viviane Reding, auf der Abschlusskonferenz zu der umfassenden Befragung am heutigen Montag in Brüssel.
Dabei wird in dem Heise-Artikel auch auf eine Stellungnahme des Foebud verwiesen, wozu es auch ein Einleitungsschreiben gibt.
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: Österreichische Arbeiterkammer untersucht Musik-Downloadstores
: Österreichische Arbeiterkammer untersucht Musik-Downloadstores Die österreichische Arbeitskammer hat sich verschiedene Download-Stores angeschaut: Musikdownloads: Außer Spesen nix gewesen? Das Ergebnis ist ähnlich niederschmetternd wie vergleichbare Tests von netzpolitik.org, iRights.info und Stiftung Warentest in Deutschland.
Konkrete Forderungen der Arbeitskammer gibt es beim ORF zu lesen:
Die Informationen über die technischen Voraussetzungen, vertragliche und technische Nutzungseinschränkungen müssen im Internet leicht auffindbar und umfassend sein.
So soll es beispielsweise eine Geräteliste geben, wo Konsumenten sofort sehen, auf welchem Gerät sich die Musik abspielen lässt.
Will der Anbieter nur Nutzer aus einem bestimmten Land akzeptieren (Prüffaktor z. B. Ausgeberland der Kreditkarte) sollte er bereits auf der Startseite deutlich darauf hinweisen.
Außerdem sollen Verbraucher auf der Musikanbieter-Homepage auch mehrere Dateiformate zur Auswahl haben, damit sie die gewünschten Lieder auch tatsächlich herunterladen können.
Eine kostenlose Nachlademöglichkeit bei einem gescheiterten Download sollte allgemeiner Standard sein.
Allgemein sollte die Dienstleistung so genau beschrieben werden, dass Konsumenten auch bei Problemen von ihren Gewährleistungsrechten Gebrauch machen können.
Geschäftsklauseln wie „alle Dienste werden so wie sie sind ohne irgendeine Garantie angeboten“ sind für die Nutzer überraschend und benachteiligend.
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: Das Internet den Feinden der Gesellschaft überlassen?
: Das Internet den Feinden der Gesellschaft überlassen? Der ehemalige BND-Präsident und jetzige Staatssekretär im Bundesinnenministerium August Hanning wird nicht müde, die Bedrohung durch das Internet anzuprangern: Innen-Staatssekretär: Internet wichtiges Mittel für Islamisten.
Die Aktivitäten von Terroristen im Netz müssten schärfer beobachtet werden. „Wir müssen mehr als bisher und am besten rund um die Uhr mitlesen, was in den islamistischen Foren passiert, Hinweise auf Richtungen analysieren und mögliche Verbreiter von Propaganda in Deutschland dingfest machen“, sagte Hanning, der im Innenministerium für den Sicherheitsbereich zuständig ist. „Ohne eine stärkere Überwachung würden wir fast fahrlässig handeln. Der Staat darf auf diesem Auge nicht blind sein.“ Man dürfe das Internet nicht den Feinden der Gesellschaft überlassen.
Ich sehe es ja schon kommen: Wenn die CDU es nicht schafft, eine flächendeckende Überwachung des Internets hinzubekommen, dann werden uns die „Terroristen“ das Internet wegnehmen.
Und was ist eigentlich mit „Propaganda“ gemeint? Fällt da auch die NPD-Propaganda drunter, oder Informationen zum nächsten Castor-Transport? Oder die Propaganda der Film- und Musikindustrie?
Ich würde ja sagen, dass August Hanning ein sehr guter Kandidat für die BigBrotherAwards 2007 sein wird. Bis dahin wird er wahrschienlich noch grossartige Dinge vorschlagen und zeigen, wie man mit der Schaffung von Ängsten Bürgerrechte und den Datenschutz demontieren kann.
Silicon.de berichtet über „Neue Tools gegen den Terror“:
Zudem will die Regierung Europol, die EU-weite Strafverfolgungsbehörde, stärken. Diese Einheit soll künftig effizienter gegen Terrorismus, Drogen, Menschenhandel und organisierte Kriminalität vorgehen. Dazu soll während der EU-Präsidentschaft beispielsweise der Zugriff aller Sicherheitsbehörden auf entsprechende europäische Datenbanken ausgeweitet werden.
Mit einem verbesserten System will auch die EU-Kommission gegen Kriminalität und Terrorismus vorgehen. Im Rahmen eines Forschungsprogramms, für das die EU jetzt 15 Millionen Euro bewilligte, soll unter anderem das System i‑TRACS entwickelt werden. Ein „innovatives und fortschrittliches System zur Überwachung und Verfolgung mittels Integration mehrer Datenquellen“ soll so entstehen, wie es in einer Mitteilung der Kommission heißt. Dabei sollen jedoch „Bürgerrechte und Privatsphäre“ gewahrt bleiben.
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: The Worst EU Lobbyist – Award
: The Worst EU Lobbyist – Award LobbyControl weist auf die Nominierungen zum „The Worst EU Lobbyist“-Award hin.
Nominieren Sie jetzt den erfolgreichsten Einflüsterer der Einflussreichen, die größte Manipulation durch Lobbyisten, die fragwürdigste Methode der Interessenvertretung. Die Nominierungphase findet in diesem Jahr zum ersten Mal öffentlich statt. Machen Sie mit auf der Suche nach dem schlimmsten Lobbying in der EU 2006!
Nach dem Motto “It takes two to Tango”, den Einflüsterer genauso wie den Politiker, der sich beeinflussen lässt, gibt es in diesem Jahr zwei Kategorien: “The Worst EU Lobbyist” & “The Most Privileged Access”.
„The Worst EU Lobbyist“:
Lobbyisten kämpfen mit harten Bandagen – auch und besonders in der EU. Wählen Sie den dreistesten Fall, die fragwürdigste Methode oder die undurchsichtigste Einflussnahme auf die EU-Politik durch einen Lobbyisten oder eine Lobby-Gruppe.„The Most Privileges Access“:
Enge persönliche Beziehungen, vertraute Treffen im Hinterzimmer oder Beratungen durch einseitige Experten – all das sind Hinweise auf Politiker, die Lobbyisten ein besonders offenes Ohr schenken. Entscheiden Sie mit, wer der Gewinner der zweifelhaften Ehre ist, Lobbyisten einen besonderen Zugang zu verschaffen!Für letzteren Preis würde ich ja mal pauschal die Content-Industrie mit ihren unzähligen Lobbyorganisationen und ‑veranstaltungen vorschlagen. Manchmal hat man das Gefühl, dass die Verantwortlichen der EU-Kommission in diesem Bereich zu gar nichts anderem mehr kommen können, als sich mit der „Verlags-“, der „Musik-“ oder der „Filmindustrie“ im Rahmen von Kongressen, Parlamentarischen Abenden oder sonstigen Events zu treffen.
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: Auch Bitkom kritisiert den 202c
: Auch Bitkom kritisiert den 202c Der Bitkom hat sich jetzt auch der allgemeinen Kritik am Paragraphen 202c im Regierungsentwurf zur Änderung des Computerstrafrechts angeschlossen. Dies berichtet Heise: IT-Branchenverband gegen pauschales Verbot von „Hacker-Tools“.
Insbesondere erscheint dem Verband der neu zu schaffende Paragraph 202c des Strafgesetzbuches zu schwammig. Dieser soll unter anderem das Herstellen, Überlassen, Verbreiten oder Verschaffen von „Hacker-Tools“ kriminalisieren, die schon in ihrem Aufbau darauf angelegt sind, „illegalen Zwecken zu dienen“. Laut Gesetzesbegründung sollen zwar nur echte Hacker-Werkzeuge und nicht etwa „allgemeine Programmier-Tools, ‑sprachen oder sonstige Anwendungsprogramme“ unter den objektiven Tatbestand der Vorschrift fallen. Damit dürften nach Ansicht des Bitkom etwa Antivirensoftware und andere Sicherheitsprogramme zunächst ausgenommen sein. Die derzeitige Formulierung des Tatbestandes stelle aber dennoch ein großes Risiko dar, da die Zweckbestimmung im Tatbestand zu ungenau sei. Die Ausführungen in der Begründung, wonach die objektive Zweckbestimmung zur Kriminalisierung lediglich „auch“ die Begehung einer entsprechenden Straftat zu sein braucht, verstärkt bei dem Verband diese Bedenken. Gerade die Entwicklung der herrschenden Meinung zum unbefugten „Sichverschaffen“ von Daten im geltenden Paragraph 202a des Strafgesetzbuches (StG) zeige, „wie schnell die Rechtsanwendung weit über die Intention des Gesetzgebers hinausgehen kann.“
Mal schauen, wann die Verantwortlichen im Bundesjustizministerium mal kapieren, dass sie mit ihrer rechtlichen und technischen Einschätzung der Lage alleine sind und vollkommen falsch liegen. Ein klar formulierter Gesetzestext ist das nicht.
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: EU-Parlament kritisiert Flugdaten-Abkommen
: EU-Parlament kritisiert Flugdaten-Abkommen Die Futurezone berichtet über eine Sitzung des EU-Parlaments zur Flugdaten-Affäre: Flugdaten-Prügel für den EU-Kommissar.
Mit ganz wenigen Ausnahmen kritisierten Abgeordnete aus allen im EU-Parlament vertretenen Fraktionen das Abkommen, und das zum Teil vernichtend. Die Argumentation der Kommission, die persönlichen Daten europäischer Flugpassagiere seien geschützt, sei „haarsträubend absurd“ bzw. „skandalös“, hieß es.
Interessant ist aber der folgende Absatz:
Der österreichische Abgeordnete Hubert Pirker [EVP] vertritt ebenso wie Frattini die Position, dass ohne das Abkommen Chaos im Flugverkehr ausbrechen würde. Nach Pirkers Meinung stehen die an den US-Heimatschutz gelieferten Daten unter europäischem Recht. Laut Abkommen müssten die USA damit Anfragen z. B. nach dem österreichischen Datenschutzgesetz beantworten, so Pirker zu ORF.at nach der Sitzung.
Klingt meiner Meinung nach echt etwas naiv. Ich bin mal gespannt, wie das US-amerikanische Heimatschutzministerium auf Anfragen von europäischen Bürgern reagiert, die Auskunft über die gespeicherten eigenen Daten haben möchten.
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: Sicherheitsbehörden nutzen bis zu 197 Dateien
: Sicherheitsbehörden nutzen bis zu 197 Dateien Das ist sicherlich noch steigerungsfähig: Deutsche Sicherheitsbehörden greifen auf 197 Dateien zu.
Das Bundesinnenministerium hat nach einer Anfrage der Linksfraktion eine Aufstellung über zentrale Dateien angefertigt, auf die Sicherheitsbehörden heute schon zugreifen können. Nach der Aufstellung gibt es insgesamt 197 Dateien (Datenbanken) mit 60 Millionen Datensätzen, auf die Polizei, Bundespolizei, Bundeskriminalamt und Zollkriminalamt zugreifen können. Dies berichtet die Süddeutsche Zeitung in ihrer heutigen Ausgabe. Eine große Zahl dieser Dateien sind Spezialdateien wie etwa die Datei „Camouflage“, die Informationen über den illegalen Umbau von Waffen oder die DNS-Datei. In ihr sind dem Bericht zufolge allein eine Million Datensätze gespeichert. Sechs Millionen Datensätze enthält die Datei „Erkennungsdienstliche Behandlung“, in der Fingerabdrücke gespeichert werden.
In der Süddeutschen zeitung gibt es auch einen Artikel dazu, der aber wohl noch nicht offen online ist: „Von Deo bis Bella Macchina.“
Die meisten Menschen kennen die Szene aus dem Krimi: Zwei Polizisten stellen einen Verdächtigen und fragen noch aus dem Streifenwagen im Polizeicomputer ab, ob etwas gegen ihn vorliegt. Das praktische System heißt Inpol und umfasst allein schon Millionen Datensätze. Auf Knopfdruck kann der Polizist feststellen, ob die Person vor ihm mit Haftbefehl gesucht wird, ob sein Wagen gestohlen ist oder ob der Verdächtige vielleicht bewaffnet ist. Er bekommt über Inpol Zugang zum Schengen-Informationssystem, das in Kerneuropa nach Auskunft des BKA allein zwölf Millionen Fahndungsersuchen gespeichert hat.
[Danke für die Mail]
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: Uwe Schünemann mag das Grundgesetz nicht
: Uwe Schünemann mag das Grundgesetz nicht Uwe Schünemann ist Innenminister in Niedersachsen und versucht sich im Netzeitungs-Interview als ganz scharfer Hund zu präsentieren. Inklusive Kritik am Bundesverfassungsgericht (damit dem Grundgesetz) und die ganze „Das Internet ist böse und muss kontrolliert werden“-Palette: «Richter erschweren Terrorbekämpfung».
Auszüge:
Netzeitung: Welche Maßnahmen neben mehr Personal sind notwenig, um das Internet strenger zu kontrollieren?
Schünemann: Für mich ist wichtig, dass wir eine Anpassung im Strafgesetzbuch vornehmen. Das Herunterladen von Hassbotschaften aus dem Internet sollte ein eigener Straftatbestand werden. Es ist notwendig, dass nicht nur die Verbreitung bestraft wird, sondern auch diejenigen, die sich solche Inhalte aus dem Netz ziehen.
Erfreulich dürften solche Massnahmen nicht nur für die Journalisten sein, die über solche „Hassbotschaften“ berichten wollen und sich dafür informieren sollen.
Netzeitung: Behindert die deutsche Rechtsprechung eine effektive Terrorbekämpfung?
Schünemann: Wir haben leider durch das Bundes- Verfassungsgericht in den letzten Monaten einige Einschränkungen hinnehmen müssen. Ob es sich nun um die Rasterfahndung, den Lauschangriff oder die präventive Telefonüberwachung handelt. Dass diese Maßnahmen von den Richtern teilweise eingeschränkt wurden, hat das Aufspüren von islamstischen Terroristen nicht gerade erleichtert. Das ist bedauerlich, weil eine effektive Terrorbekämpfung erschwert wird.
Man könnte auch sagen, dass es bedauerlich ist, in Deutschland Politiker wie Uwe Schünemann zu haben, die Freiheitsrechte abbauen und die Axt an unsere Demokratie legen.
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: EU: Neufassung des Rechtsrahmens für elektronische Kommunikation
: EU: Neufassung des Rechtsrahmens für elektronische Kommunikation Die EU-Kommission hatte Empfehlungen zur Neufassung des Rechtsrahmens für elektronische Kommunikation (PDF-Dokument) verkündet und zur Diskussion nach Brüssel eingeladen. Dabei gehts um sichere INfrastrukturen, Frequenzhandel und einiges mehr. Heise berichtet daüber: Kritik an EU-Vorschlag zur Regelung elektronischer Kommunikation.
Auch die Pläne der Kommission, bei der Frequenzenvergabe stärker auf den Markt zu setzen, treffen auf Widerstand. Ein rein marktorientierter Ansatz bei der künftigen Frequenzverwaltung reiche nicht aus, um öffentliche Interessen angemessen zu berücksichtigen, warnte ein Vertreter von ARD und ZDF. Der frei empfangbare terrestrische Rundfunk und die Medienpluralität ließen sich nur mit Einzelgenehmigungen halten. Die Rundfunkvertreter äußerten Skepsis gegenüber einer Frequenz-Behörde auf EU-Ebene. Die komplizierten Vergabeverfahren der Gemeinschaft würden für Intransparenz für die Marktteilnehmer sorgen, die Frequenzvergabe solle in nationaler Hand bleiben. Telekom- und Mobilfunkunternehmen hoffen dagegen, bei einem zentralisierten Vergabeverfahren auf einen deutlich besseren Zugang zu Frequenzen. Allerdings, so warnte EuroISPA, könnten bei den ins Auge gefassten Frequenz-Auktionen allein marktbeherrschende Unternehmen absahnen.
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: Die Heise-Glaskugel
: Die Heise-Glaskugel Der Heise-Justiziar Jörg Heidrich blickt im aktuellen IX-Editorial in eine Glaskugel und sieht sich im Jahre 2011: Notizen eines Justiziars.
Angefangen hat alles vor rund zehn Jahren. In einem schleichenden Prozess wurden seither Schritt für Schritt die Bürgerrechte und die Informationsfreiheit beschränkt und die Kontrolle durch staatliche und private Stellen ausgebaut. Einen historischen Höhepunkt fand dieser Umbau der Gesellschaft im Jahr 2006, als der Bundestag zunächst Maßnahmen wie die Vorratsdatenspeicherung und den privaten Auskunftsanspruch gegen Provider beschloss. Im gleichen Jahr wurde in Europa auch besagter „Hacker-Paragraf“ verabschiedet. Danach ist das Herstellen, Überlassen, Verbreiten oder Verschaffen von Software strafbar, die „bereits nach Art und Weise ihres Aufbaus darauf angelegt ist, illegalen Zwecken zu dienen“. Laut Gesetz sollte es nicht darauf ankommen, wofür diese Tools konkret eingesetzt würden – es reichte allein die objektive Gefährlichkeit der Software.
Aber alles wird gut: Die Schreibmaschine kehrt zurück in den Heise-Alltag.