Die österreichische Arbeitskammer hat sich verschiedene Download-Stores angeschaut: Musikdownloads: Außer Spesen nix gewesen? Das Ergebnis ist ähnlich niederschmetternd wie vergleichbare Tests von netzpolitik.org, iRights.info und Stiftung Warentest in Deutschland.
Konkrete Forderungen der Arbeitskammer gibt es beim ORF zu lesen:
Die Informationen über die technischen Voraussetzungen, vertragliche und technische Nutzungseinschränkungen müssen im Internet leicht auffindbar und umfassend sein.
So soll es beispielsweise eine Geräteliste geben, wo Konsumenten sofort sehen, auf welchem Gerät sich die Musik abspielen lässt.
Will der Anbieter nur Nutzer aus einem bestimmten Land akzeptieren (Prüffaktor z. B. Ausgeberland der Kreditkarte) sollte er bereits auf der Startseite deutlich darauf hinweisen.
Außerdem sollen Verbraucher auf der Musikanbieter-Homepage auch mehrere Dateiformate zur Auswahl haben, damit sie die gewünschten Lieder auch tatsächlich herunterladen können.
Eine kostenlose Nachlademöglichkeit bei einem gescheiterten Download sollte allgemeiner Standard sein.
Allgemein sollte die Dienstleistung so genau beschrieben werden, dass Konsumenten auch bei Problemen von ihren Gewährleistungsrechten Gebrauch machen können.
Geschäftsklauseln wie „alle Dienste werden so wie sie sind ohne irgendeine Garantie angeboten“ sind für die Nutzer überraschend und benachteiligend.
Alle diese Punkte sollten eigentlich selbstverständlich sein, aber wer auf deren Umsetzung hofft, kann genauso gut an Weihnachtsmann, Osterhase oder kinderbringenden Storch glauben.
Aber warum etwas technich einfach Lösbares als Grundausstattung anbieten, wenn es sich doch prima als zusätliches Feature vermarkten lässt, „um das Vertrauen in digitale Musik zu erhöhen„?
Über meine enttäuschende Erfahrungen, digitale Musik aus Österreich zu kaufen, habe ich in meinem Blog geschrieben.
Lobenswert an der Erhebung der AK (hier als PDF) ist auch, daß ein offener Vergleich mit dem von der Musikindstrie so sehr gehassten Allofmp3 stattfinden kann und dieser aufzeigt, daß ein vermeintlich illegaler Anbieter es als Einziger versteht, weitestgehend auf Kundenwünsche einzugehen.
PS: Es heisst eigentlich „Arbeiterkammer„, nicht „Arbeitskammer“ – ist aber nicht weiter schlimm ;-)