Digital Rights

  • : Anhörung im Bundestag zur Vorratsdatenspeicherung
    Anhörung im Bundestag zur Vorratsdatenspeicherung

    Heute fand im Bundestag die Anhörung des Rechtsauschuss zur Telekommunikationsüberwachung, Vorratsdatenspeicherung (Teil2) statt. Am Mittwoch wurde die Telekommunikationsüberwachung diskutiert (Siehe Heise), heute war die Vorratsdatenspeicherung dran. Innerhalb von drei Stunden wurden von den Mitgliedern des Rechtsauschuss acht eingeladene Sachverständige befragt. Das Procedere läuft immer so ab, dass jede Fraktion mindestens einen Sachverständigen bestimmen darf. Die grösseren dürfen mehr. Der Vorsitzender eines Auschusses moderiert die Anhörung. In diesem Fall war das Andreas Schmidt von der CDU. Zu Beginn gibt es eine jeweils fünf Minuten lange Einführungsrunde der Sachverständigen. Dazu haben diese in der Regel im Vorfeld eine schriftliche Stellungnahme eingereicht. Der Umfang der Stellungnahmen reicht in diesem Fall von 1,5 Seiten (LKA Bayern) bis hin zu 50 Seiten von Dr. Patrick Breyer. Auf jeden Fall ein dicker Stappel Papier mit 165 Seiten, der sich als PDF auch im Netz findet. (Danke für den Link!)

    21. September 2007 22
  • : Popkomm: Action against SonyBMG – Copy protection Disempowers
    Popkomm: Action against SonyBMG – Copy protection Disempowers

    On the popkomm today, we staged a small action at the SonyBMG stand with our large „Copy protection Disempowers“-banner. SonyBMG are to date not cooperating with providers who would like to deliver music downloads without restrictions and protection schemes. For this the MP3-format would be well suited. We therefore suggest a Boycott of SonyBMG-music which is delivered with copy protection. Sony was responsible for the Rootkit-disaster, spreading millions of cds containing malignant software. Sony is also one of the largest manufacturers of hardware with built-in copy protection systems.

    20. September 2007 2
  • : Popkomm-Aktion bei SonyBMG: Kopierschutz entmündigt
    Popkomm-Aktion bei SonyBMG: Kopierschutz entmündigt

    Auf der Popkomm haben wir heute mit unserem grossen „Kopierschutz entmündigt“-Banner eine kleine Aktion auf dem SonyBMG-Stand gemacht. SonyBMG kooperiert bisher nicht mit Anbietern, die ihren Kunden Musik-Downloads ohne Restriktionen und Kopierschutz anbieten wollen. Hierfür würde sich das MP3-Format anbieten. Wir raten daher zu einem Boykott von SonyBMG-Musik, die mit Kopierschutz ausgeliefert wird. Die Firma Sony war verantwortlich für das Rootkit-Desaster, wo Millionen CDs mit Schadsoftware ausgeliefert wurden. Gleichzeitig ist Sony einer der grössten Hersteller von Hardware mit eingebauten Kopierschutzsystemen.

    popkomm_sonybmg1_klein.jpg

    20. September 2007 14
  • : Was sonst noch passierte
    Was sonst noch passierte

    Spiegel-Online hat ein kleines Portrait über unseren Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar anlässlich der Vorstellung seines neuen Buches „Ende der Privatsphäre“: Einzelkämpfer gegen die Daten-Nimmersatte.

    Es ist ein Kampf an vielen Fronten: Peter Schaar, Deutschlands oberster Datenschützer, streitet mit Courage und viel zu wenig Mitarbeitern gegen das „Ende der Privatsphäre“. Sein größtes Problem: Viele Bürger haben sich abgefunden mit Dauer- und Überallkontrolle.

    Telepolis hat ein Interview mit Johannes Eisenberg, dem Rechtsanwalt, der gegen den Freiherrn von Gravenreuth eine Gefängnisstrafe erwirkte: „Er hat einfach nicht aufgehört“.

    Anders kann man’s nicht machen und wer, wie der Rechtsanwalt Gravenreuth, ein E‑Mail-Account unterhält, muss es hinnehmen, dass ihm diese E‑Mail-Aufforderungsbestätigungen zugesendet werden. Das ist sein allgemeines Lebensrisiko, dass er tragen muss, ohne die Absender mit Abmahnungen und Gebührenansprüchen behelligen zu dürfen. Das ist sozusagen das sozialadäquate Risiko der Unterhaltung eines solchen Accounts. Es verstößt auch keinesfalls gegen die Persönlichkeitsrechte des Herrn Gravenreuth, wenn man ihm in dieser dezenten Weise um die Bestätigung des Newsletter-Abonnements bittet. Wenn er dazu schweigt und nichts macht, kriegt er ja nie wieder etwas davon. So hat es die taz gesehen, und so hat es das Landgericht Berlin gesehen.

    In diesem Zusammenhang gibt es noch einen weiteren Aspekt: Als Herr Gravenreuth das Verfahren begann, hat er zunächst einmal selber eine Wertvorstellung entwickelt. Er hat gefragt, was ist das eigentlich wert, dass er diese eine E‑Mail bekommen hat. Das hat er mit 10.000 Euro bemessen. Danach hat er seine Gebühren geltend gemacht. Als sich dann das Kriegsglück wendete und sich die taz mit beachtlichen Argumenten nicht nur gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss und die Pfändung ihrer Domain wandte, sondern auch in der Sache obsiegte, da sagte plötzlich der Rechtsanwalt Gravenreuth, dass die vermeintliche Spam-Mail doch nicht 10.000 Euro wert sei. Es wäre ja nur eine geringfügige Belästigung gewesen und man solle doch bitte den Streitwert heruntersetzen.

    In der Schweiz geht es in der Urheberrechts-Debatte deutlich Verbraucherfreundlicher zu als in Deutschland: Private Musikdownloads sollen in der Schweiz uneingeschränkt legal bleiben.

    Der Schweizer Nationalrat hat während seiner gestrigen Beratung zur Modernisierung des Urheberrechts bekräftigt, dass der Musikdownload aus dem Internet zum persönlichen Gebrauch uneingeschränkt zulässig bleibt. Für Verbraucher wäre es schwierig und ummöglich, zwischen legalen und illegalen Quellen zu unterscheiden, sagte laut Medienberichten Viola Amherd von der CVP. Das käme einer Kriminalisierung der Verbraucher gleich.

    Die SPD diskutiert über Förderung der „Kreativwirtschaft“ und lässt sich das von der Musikindustrie bezahlen: Kreative: Zwischen Selbstausbeutung und KSK.

    Nicht alle Kreativen schlafen bis Mittag und verdienen ihr Geld im Café quasi nebenbei. Und Urheberrechtsverschärfungen sind nicht unbedingt der richtige Weg, um die Kreativwirtschaft anzukurbeln. Das erfuhren die Teilnehmer des vierten „Forums Wirtschaft“ der SPD gestern in Berlin. Auch eine Art Kulturflatrate kann man sich in Reihen der SPD zumindest vorstellen.

    Petitionen per eMail sind leider der grösste und einzige Erfolg von „offizieller“ eDemokratie auf Bundesebene. Dabei wäre soviel mehr möglich: Jede zehnte Bürger-Petition kommt inzwischen per E‑Mail.

    Immer mehr Bürger wenden sich mit Eingaben per Internet und E‑Mail an den Bundestag. Von den rund 450.000 Unterstützern von Petitionen schrieben im vergangenen Jahr etwa zehn Prozent auf diesem Weg das Parlament an. Seit September 2005 können Petitionen auch online eingereicht und in Foren kommentiert werden.

    Spiegel-Online berichtet über einen „Angriff auf die Copyright-Verteidiger“:

    Die Firma MediaDefender ist so etwas wie die Geheimwaffe der Musikindustrie gegen P2P-Börsen. Ein spektakulärer Hack zeigt nun, dass deren Methoden nicht immer koscher sind. SPIEGEL ONLINE über den Kaper-Angriff der Piraten auf die Piratenjäger.

    Wer schon immer wissen wollte, was Vorschläge eines sogenannten „Richterbandes“ in der Diskussion rund um die Online-Durchsuchung bedeuten, wird hier fündig. Der Rabenhorst nimmt „Die tollen Vorschläge des Richterbundvorsitzenden zur „Online-Durchsuchung“ auseinander.

    Die Open-Source-DVD 7.0 ist mit freier Windows-Software erhältlich. Das 2,2 GB grosse ISO kann man sich kostenfrei herunterladen und brennen.

    19. September 2007
  • : Heute: Datenschutz in der TAZ
    Heute: Datenschutz in der TAZ

    In der heutigen Taz sind zwei Artikel über Datenschutz. Einmal geht es um die Vorratsdatenspeicherung: Überwachung ohne Verdacht

    Telekom-Unternehmen sollen alle Kundendaten für ein halbes Jahr speichern müssen, so will es die EU. Doch wie werden die Daten geschützt – und wer zahlt die Kosten?

    Und einmal um die aktuelle Tor-Razzia, wo ich um ein kurzes Statement gebeten wurde: Razzia gegen Internetaktivisten

    Wie ein Server für überwachungsfreien Netzverkehr ins Visier der Ermittler geriet – und was das bedeutet.

    19. September 2007 4
  • : EU gewinnt gegen Microsoft
    EU gewinnt gegen Microsoft

    Die Europäische Union hat sich endlich erfolgreich gegen Microsoft durchgesetzt. Vorausgegangen war ein jahrelanges Kartellverfahren, was Microsoft verpflichtete, eine Strafe von 497 Millionen Euro zu zahlen, sowie zur einige Schnittstellen offen zu legen. Microsoft klagte dagegen und gestern hat der Europäische Gerichtshof den Einspruch von Microsoft gegen die Verurteilung im Kartellverfahren größtenteils zurückgewiesen. Die Medien berichten nun ausführlich über das „Waterloo von Microsoft“. Konsequenterweise sollte man jetzt fordern, dass die 497 Millionen Euro in die Förderung von offenen Standards und damit in mehr Wettbewerb in Europa investiert werden sollten.

    Hier sind einige Stimmen:

    Die Free Software Foundation Europe und das Samba-Projekt erklären gemeinsam in einer Pressemitteilung: Ein Triumph für die Freiheit und den freien Wettbewerb.

    „Microsoft kann sich nun nicht mehr über dem Gesetz wähnen,“ sagt Georg Greve, Präsident der Free Software Foundation Europe (FSFE). „Mit Taktiken, die in anderen Teilen der Welt erfolgreich die Antitrust-Verfahren ausgehebelt haben, sogar in den USA, hat es Microsoft bisher geschafft, den heutigen Tag um fast ein Jahrzehnt hinauszuzögern. Dank der Beharrlichkeit und der hervorragenden Arbeit der Europäischen Kommission haben diese Taktiken in Europa nun versagt,“ setzt Greve fort. Carlo Piana, der juristische Berater der FSFE: „FSFE und das Samba Team begrüßen die Entscheidung des Gerichts. Dies ist ein Meilenstein für den freien Wettbewerb. Der Vorstellung, dass willentliche Verdunkelung von Standards und vorsätzliches „lock-in“ akzeptable Geschäftspraktiken seien, wird nun ein Riegel vorgeschoben.“[…]

    Spiegel: EU-Kommission jubelt über Microsoft-Schlappe.

    Luxemburg – Vor allem Neelie Kroes dürfte heute bester Laune sein. Die EU-Wettbewerbskommissarin schlägt sich schon seit Jahren mit den Managern von Microsoft Chart zeigen herum. Sie setzte immer neue Deadlines für die Freigabe von Informationen und bekam doch immer wieder nur Berichte vorgelegt, die ihren Ansprüchen nicht im Geringsten genügten. Nun hat ein EU-Gericht das im Laufe der Auseinandersetzung verhängte Rekord-Bußgeld von 497 Millionen Euro bestätigt. „Das Gericht hat eine wegweisende Entscheidung der Kommission bestätigt, die dazu dient, den Verbrauchern auf dem Software-Markt eine größere Auswahl zu verschaffen“, erklärte Kroes danach enthusiastisch. Auch EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso ließ sich nicht lange um einen Kommentar bitten. „Das Urteil bestätigt die Objektivität und Glaubwürdigkeit der Wettbewerbspolitik der Kommission“, erklärte er in einer Pressemitteilung. „Diese Politik schützt die Interessen der europäischen Verbraucher und gewährleistet einen fairen Wettbewerb.“

    Deutschlandfunk hat ein Interview mit dem ehemaligen Wettbewerbskommissar der EU, Karel van Miert: Microsoft hat Quasi-Monopol ausgenutzt. (MP3)

    Klein: Und die Frage nach dem Schutz geistigen Eigentums, die das Unternehmen ja immer wieder ins Feld geführt hatte, ist zufriedenstellend beantwortet worden?

    Miert: Ja. Ich glaube, das hat auch seine eigene Grenze. Wenn ein Unternehmen, das so dominant ist, eigentlich ein Quasi-Monopol ist, seine Macht so missbraucht, dann ist etwas los. Ich glaube, die Kommission hat richtig gehandelt, hat deutlich gemacht, auch Microsoft als Quasi-Monopolunternehmen steht nicht über den Gesetzen. Deswegen ist es wirklich sehr positiv, wie das jetzt ausgegangen ist, Microsoft hat jahrelang immer wieder mit einer Armee von Anwälten, Lobbyisten und so weiter versucht, das immer für sich aufzuschieben. Aber jetzt ist klar und deutlich auch seitens der Richter festgestellt worden, Microsoft steht nicht über den Gesetzen. Und man kann auch froh sein, dass die Europäische Kommission hier richtige Arbeit gemacht hat, weil: In Amerika hat man das nicht gemacht.

    Klein: Mit welchen unmittelbaren Auswirkungen für die Verbraucher, sprich die Computernutzer rechnen Sie jetzt?

    Miert: Das wird man erst nachher spüren. Es gab nicht genügend Wettbewerb. Es gab Missbrauch einer Dominanz. Nur wenn es der Kommission gelingt, jetzt durchzusetzen, was man damals schon beschlossen hat, was jetzt bestätigt worden ist von den Richtern, dann wird es einen stärker kompetitiven Markt geben. Aber das wird sich nur über Zeit zeigen. Die Kommission muss hier weiter ihre Arbeit machen.

    18. September 2007
  • : Strafanzeige wegen Stasi 2.0‑Schäublone in Bayern
    Strafanzeige wegen Stasi 2.0‑Schäublone in Bayern

    Der Münchener Informatikstudent Thomas K. wurde bei einer Polizeikontrolle in Schwabing angehalten, sein Auto durchsucht und er wurde mit auf die Polizeistation genommen. Grund war eine „Stasi 2.0‑Schäublone“ auf seinem Auto. Darüber berichtet Jetzt.de: Schäublone auf dem Auto – Thomas im Visier der bayerischen Polizei.

    stasi201.jpg

    Auch Thomas K. hatte sich die Schäublone ausgedruckt – „aus stillem Protest“, wie er sagt. Seit April 2007, als er das Bild in sein Auto klebte, hatte er nie Probleme. Er war wohl, wie man sagt, zur falschen Zeit am falschen Ort. Das Schäublekonterfei weckt das Interesse der Polizisten, vier Beamte im Ganzen. Es ging ihnen „um den Anfangsverdacht auf Beleidigung“, wie Markus Dengler, Mitarbeiter der Pressestelle des Polizeipräsidiums, erklärt. Durch einen Anruf beim diensthabenden Staatsanwalt versicherten sich die Polizisten, dass dieser Tatbestand zumindest der Überprüfung bedürfe, es wird Anzeige erstattet, K.´s Bild beschlagnahmt. Einen Beleg erhält er nicht. Er muss mit auf die Wache. Für Thomas K. bedeutete dies drei Stunden Wartezeit. „Im Nachhinein finde ich das fast lustig, zum Glück hatte ich was zu lesen dabei“, sagt er nun. Eine Gelassenheit, die erstaunt, denn mittlerweile harrt die Anzeige, wie Polizeisprecher Markus Dengler bestätigt, bei der Münchner Staatsanwaltschaft ihrer Bearbeitung. Ob es zu einer weiteren Verfolgung oder gar einem Prozess kommt, ist derzeit noch unklar. Der stille Protest an der Fensterscheibe, in seiner öffentlichen Wirkung ist er nicht vom Protest im Internet zu unterscheiden. Damit könnte die Anzeige gegen Thomas K. zu einem Fall werden, der Tausende von Webseitenbetreibern zu potentiellen Straftätern werden lässt.

    Mehr dazu gibt es auch bei Dataloo: Die Schäublone und die Meinungsfreiheit.

    Auf der AK-Vorrat-Mailingliste wird gerade darauf hingewiesen:

    Nach §194 StGB wird Beleidigung nur auf Antrag des Beleidigten verfolgt, also nur, wenn Schäuble Strafanzeige erstattet. Die Verfolgung von Amts wegen findet nicht statt. Die Staatsanwaltschaft darf daher kein Ermittlungsverfahren einleiten. Beleidigung ist kein Offizialdelikt.

    Vielleicht sollte man darauf mal die Polizei hinweisen…

    Update: Jetzt.de hatte leider den Klarnamen des Betroffenen veröffentlicht. Ich hab daraus den oben stehenden Text samt Klarnamen zitiert. Der Betroffene schrieb mir eine Mail, dass er lieber nicht mit der Geschichte für immer bei Google auftauchen möchte und ich habe ihn rausgenommen. Wenn Ihr seinen Klarnamen gebloggt habt, nehmt den auch bitte raus.

    18. September 2007 39
  • : Zensur-Kollateralschäden bei Arcor
    Zensur-Kollateralschäden bei Arcor

    Die Zensur von drei Webseiten mit pornografischem Inhalt durch die Firma Arcor hat kleine Kollateralschäden verursacht. Wie Spiegel-Online berichtet, wurden IP-Adressen zensiert. Und damit eine grosse Menge weiterer Webseiten, die jugendfrei waren und mit dem Inhalt nichts zu tun hatten. Toller Zensur-Aktionismus durch Arcor. Aber das verdeutlicht auch ein wenig die schädlichen Seiten von Internet-Filterungen:

    Laut der Adress-Datenbank des Dienstleisters Domaintools.com gehört die IP-Adresse 64.202.189.170 zu einem Server des US-Providers GoDaddy. Unter dieser Adresse sind neben Pirvatamateure.com laut Domaintools aber insgesamt fast 3,5 Millionen einzelne Websites hinterlegt. Unter anderem diese harmlosen Angebote:

    * die Bollywood-Fanseite Barathstars
    * der Linux-Kernel-Debugger Linice
    * der Hersteller von Energieführungen für die Automobilindustrie Kabeltrax
    * die W‑LAN-Initative Fon-City
    * der Industrial Ethernet Kongress

    Diese Seiten und andere harmlose Angebote waren bei Tests heute Vormittag von privaten Arcor-Internet-Zugängen im Ruhrgebiet und in Hamburg nicht zu erreichen. Fehlermeldung: „Netzwerk-Zeitüberschreitung“. SPIEGEL-ONLINE-Leser berichteten schon am Wochenende von ähnlichen Zugangs-Problemen aus dem Arcor-Netz.

    Arcor hat jetzt verkündet, die Zensur zu beenden: Arcor stoppt den Porno-Filter. Wer noch bei Arcor ist, sollte sich vielleicht mal nach einem anderen Provider umschauen.

    17. September 2007 3
  • : Video: Planet unter Beobachtung
    Video: Planet unter Beobachtung

    Alexander Svensson hat aus den Schätzen der Prelinger Collection einen Clip zur Vorratsdatenspeicherung zusammengestrickt: Planet unter Beobachtung. Und der ist klasse:

    In diesem Fenster soll ein YouTube-Video wiedergegeben werden. Hierbei fließen personenbezogene Daten von Dir an YouTube. Wir verhindern mit dem WordPress-Plugin „Embed Privacy“ einen Datenabfluss an YouTube solange, bis ein aktiver Klick auf diesen Hinweis erfolgt. Technisch gesehen wird das Video von YouTube erst nach dem Klick eingebunden. YouTube betrachtet Deinen Klick als Einwilligung, dass das Unternehmen auf dem von Dir verwendeten Endgerät Cookies setzt und andere Tracking-Technologien anwendet, die auch einer Analyse des Nutzungsverhaltens zu Marktforschungs- und Marketing-Zwecken dienen.

    Zur Datenschutzerklärung von YouTube/Google

    Zur Datenschutzerklärung von netzpolitik.org

    Im Internet Archive liegt die Video-Datei in den beiden Formaten „256Kb MPEG4 (6.8 MB)“ und „QuickTime (65 MB)“.

    Der Clip eignet sich prima zum weiterdistributieren durch Blogs und Foren. Damit kann man auch gut auf die Demonstration gegen die Vorratsdatenspeicherung hinweisen, die kommenden Samstag in Berlin stattfindet.

    Die Prelinger-Collection findet sich im Internet Archive und bietet viel freies Material für Remixe.

    17. September 2007 16
  • : Weitere Tor-Razzia in Deutschland
    Weitere Tor-Razzia in Deutschland

    In Düsseldorf ist der Betreiber eines Tor-Anonymisierungs-Servers Nachts von der Polizei besucht worden und seine Computer wurden beschlagnahmt. Er wird verdächtigt, in einem Forum über ein mögliches Bombenattentat auf ein Ministerium geschrieben zu haben. Hat er natürlich nicht, das lief über seinen Tor-Server und wurde von jemandem anderen geschrieben. Die ganze Story findet sich hier:

    Die Aktion führt leider dazu, dass er seinen Service einstellt: Tor madness reloaded.

    The consequences: I’ve shut down my Tor-server. I can’t do this any more, my wife and I were scared to death. I’m at the end of my civil courage. I’ll keep engaged in the Tor-project but I won’t run a server any more. Sorry. No.

    Der Server wurde übrigens nicht beschlagnahmt. Zeigt einiges von der IT-Kompetenz der ermittelnden Polizei und des Staatsschutzes.

    16. September 2007 14
  • : Der frattinizer als Download
    Der frattinizer als Download

    Auf Spreeblick findet man eine nette Idee, wie man den für Sicherheit, Freiheit und Recht zuständigen EU-Kommissar Franco Frattini dabei unterstützen kann, „böse“ Wörter aus dem Internet zu zensieren: Den Frattinizer. Das ist eine JavaScript-Datei, die man in das eigene Blog einbinden kann, um Wörter wie „Bombe“ oder „Terrorismus“ mehr oder weniger zu entfernen.

    16. September 2007 1
  • : Die Festplatte ist der Inbegriff von Privatheit
    Die Festplatte ist der Inbegriff von Privatheit

    Spiegel hat ein Interview mit dem früheren Innenminister Gerhart Baum zur Online-Durchsuchung: „Die Festplatte ist der Inbegriff von Privatheit“.

    SPIEGEL ONLINE: Sie sind im Frühjahr gegen das neue nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, weil es das Ausspähen von Computern erlauben soll. Was spricht denn gegen eine Ausweitung der technischen Abhörmethoden auf Computer?

    Baum: Die Festplatte ist der Inbegriff der Privatheit. Der Erfolg der vergangenen Wochen war auch ohne Online-Duchsuchung möglich. Da stellt sich doch die Frage: Ist das Instrument überhaupt notwendig? Ist es praktikabel? Das bezweifeln viele Fachleute. Das technische Verfahren hängt längst aufs engste mit der verfassungsmäßigen Beurteilung zusammen. Das hat nicht zuletzt der Fragenkatalog des Bundesverfassungsgerichts bei seiner Verhandlung am 10. Oktober gezeigt.

    SPIEGEL ONLINE: Ist Ihnen die jetzige Debatte zu technisch?

    Baum: Zu oberflächlich. Die grundrechtlichen Fragen werden fast vollständig ausgeklammert. Die Bundesregierung selbst hat in dem anhängigen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht selbst erklärt, es handele sich bei der Online-Durchsuchung um einen schweren Eingriff in die Grundrechte.

    SPIEGEL ONLINE: Konkret bedeutet das …?

    Baum: Das Durchleuchten der Festplatte ist ein Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung, in den Datenschutz und vor allem in die Privatheit, wie sie durch das Prinzip der Menschenwürde geschützt ist. Es gibt keine überzeugende Antwort der Bundesregierung, dass bisher dieser Kernbereich privater Lebensführung geschützt werden kann. Gerade das aber muss nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Lauschangriff von 2004 gesichert sein.

    13. September 2007 3
  • : APC-Buch zum WSIS: Time for lessons learned
    APC-Buch zum WSIS: Time for lessons learned

    APC hat ein Buch über den UN-Weltgipfel zur Informationsgesellschaft (WSIS) veröffentlicht: Time for lessons learned.

    The World Summit on the Information Society (WSIS) has been roundly criticised in the past and this new study from APC concludes that the summit “is not the best starting point for new action.” So, what is the point of looking at how developing country delegations and civil society fared at the summit? Because, says the author “it is always important to learn from experience – particularly where it did not deliver up to expectations.” The book “Whose Summit? Whose Information Society? Developing countries and civil society at the World Summit on the Information Society”, commissioned by APC and written by David Souter draws on participants’ observations, detailed interviews with forty key actors and case studies of experiences rooted in five developing countries. WSIS holds many lessons for developing countries and civil society organisations aiming to exert greater influence in international ICT decision-making fora. Some lessons demonstrate what worked well – such as the highly successful, multi-stakeholder Internet Governance Forum (IGF). The majority illustrate what did not work so well – not least, holding a four-year long meeting on such a fast-changing topic.

    Das Buch gibt es in verschiedenen Sprachen, u.a. in Englisch. Dazu gibt es ein Interview mit dem Autoren: Interview with David Souter: Learning from the WSIS Experience.

    13. September 2007 1
  • : Heimat ist, wo meine Festplatte liegt
    Heimat ist, wo meine Festplatte liegt

    Die FAZ berichtet über die Online-Durchsuchung: Heimat ist, wo meine Festplatte liegt.

    Dass es nun dramatisch anders ist, verdeutlicht auch ein Erwachen jener Generation, die Datenschutz für die Folklore eines vergangenen Jahrhunderts zu halten schien. Aus den unbeschwerten Blumenkindern auf der Datenwiese sind kritische Bürger geworden. Heimat ist für sie da, wo ihre Daten sind. Sie wissen, dass ihr Nutzerverhalten Intimitäten offenbaren würde, gegen die die Auskünfte von Tagebuch, Kontoauszügen und Briefen selbst in der Summe armselig sind.
    […]
    Constanze Kurz wie Simitis zeigen sich dabei ausgerechnet gegen jene Verfahrensvorkehrung skeptisch, die in der derzeitigen Diskussion als Reservekarte im Ärmel des Rechtsstaats steckt und darauf wartet, als Trumpf gezogen zu werden. Gemeint ist der Richtervorbehalt bei Ermittlungen. Die Entscheidung eines unabhängigen Richters, so die gemäßigten Befürworter einer Online-Durchsuchung, könne die Rechtsstaatlichkeit und die Unverletztheit der Bürgerrechte garantieren.

    Gegen diesen Kompromissvorschlag verweist Constanze Kurz auf die banale Praxis der Amtsstuben, die als Produkt von Desinteresse und Arbeitsüberlastung deutlich die mangelnde Einzelprüfung spiegele. Noch schlimmer berichtete es das Freiburger Max-Planck-Institut 2003 und verblüffte die Öffentlichkeit mit der Tatsache, dass die Richter einerseits nahezu jeden Antrag auf Überwachung durchwinkten und andererseits entgegen der klaren Rechtslage nur in 27 Prozent der Fälle die Betroffenen nachträglich informiert würden.

    13. September 2007 2
  • : “Internet-Tauschbörsen – zwischen Spaß und Staatsanwalt”
    “Internet-Tauschbörsen – zwischen Spaß und Staatsanwalt”

    Heute fand ein Fachgespräch der Grünen Bundestagsfraktion zmit dem Titel „Internet-Tauschbörsen – zwischen Spaß und Staatsanwalt” im Bundestag statt. Hintergrund der Debatte war die Umsetzung der Richtlinie zur Durchsetzung Geistigen Eigentums und hier vor allem die Diskussion um ein Auskunftsrecht für Rechteinhaber, damit die Unterhaltungsindustrie besser Tauschbörsennutzer bekämpfen kann. Ich hab etwas mitgeschrieben. Am Anfang gab es einleitende Worte von Grietje Bettin (Medienpolitische Sprecherin der Grünen) und Jerzy Montag (Rechtspolitischer Sprecher), warum man dieses Fachgespräch angesetzt hat. Die Umsetzungsfrist der Richtlinie (Zwei Jahre nach EU-Beschluss) ist letztes Jahr abgelaufen, Deutschland ist schon säumig. Aber ein paar andere Länder auch noch. Jerzy Montag meinte, dass man darüber streiten kann, ob es Geistiges Eigentum überhaupt gibt und wenn man sich darauf einigt, dass es das gibt, könnte man auch darüber streiten ob es Sinn macht, es zu verteidigen. Die Debatte sei akademisch so interessant wie unfruchtbar. Geistiges Eigentum wäre im Grundgesetz unter §14 garantiert. „Artikel 14 definiert nicht nur Eigentum als schützenswert, sondern auch eine soziale Verpflichtung gegenüebr der Gemeinschaft. Die Verortung im Grundgesetz eröffne eine breite Debatte über Existenz, Grenzen und Pflichten des Geistigen Eigentums. Bei der Richtlinie gäbe es nur einen hoch spannenden Punkt in der Debatte:

    12. September 2007 13
  • : Mögliche Anwendungsbereiche für eine Online-Durchsuchung
    Mögliche Anwendungsbereiche für eine Online-Durchsuchung

    Im Zusammenhang mit der Online-Durchsuchung wird ja gerne von nur 10–12 Fällen pro Jahr gesprochen, die man damit verfolgen will. Natürlich alles nur schlimmer Terrorismus. Wenn man sich Änderungswünsche der Unions-regierten Bundesländer im Bundesrat zu dem „Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikations-überwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG“ vom 29.5.2007 anschaut, liest man was anderes:

    Als mögliche Anwendungsbereiche für eine Online-Durchsuchung sind weiter zu nennen:

    - die Fälschung von Zahlungskarten (hier stehen sämtliche Tatphasen – von der Datenerlangung über die Herstellung von Falsifikaten bis hin zu deren Gebrauch – in direktem Zusammenhang mit der elektronischen Datenver-arbeitung. Die Tatbegehung findet international organisiert unter Nutzung modernster Technologien auf dem Gebiet der EDV statt)
    – der gesamte Bereich der organisierten Kriminalität, z.B. Geldwäsche, Ter-rorfinanzierung, gewerbsmäßige Steuerhinterziehung bzw. Drogenhandel
    – der Bereich des islamistischen Extremismus und Terrorismus (Das Betäti-gungsfeld der Islamisten im Internet reicht dabei von der Radikalisierung, Rekrutierung, Missionierung und Spendengeldsammlung bis hin zur Bil-dung von Netzwerken und der Bereitstellung bzw. dem Herunterladen von Bombenbauanleitungen, Bekennervideos und Videobotschaften.)
    – der Bereich der Internetkriminalität bzw. der Bekämpfung von Kinderpor-nografie
    – der Bereich der Produkterpressung (Androhung der Vergiftung von Le-bensmitteln) bzw. der Erpressung von Großbetrieben und Konzernen (z.B. Bahn, Luftfahrtunternehmen).

    Für den Anfang nicht schlecht, das hätte man sicher noch ausbauen können. Der Änderungsantrag fand im Bundesrat keine Mehrheit. Aber irgendwie entlarvt er die aktuelle Unions-Rhetorik in Sachen Online-Durchsuchung schon ein wenig.

    [Vielen Dank an Kai K., der das gefunden und uns zugeschickt hat.]

    12. September 2007 14
  • : Taz bringt Günter Freiherr von Gravenreuth in den Knast
    Taz bringt Günter Freiherr von Gravenreuth in den Knast

    Die Geschichte liest sich eigentlich wie ein guter April-Scherz der TAZ, ist aber wahr: Freiheitsstrafe für Abmahnanwalt.

    Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat gestern den berüchtigten Münchner Abmahnanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth wegen versuchten Betruges zum Nachteil der taz zu sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Der Mann hatte die taz im Mai letzten Jahres abgemahnt, weil er angeblich unbestellt eine Bestätigungs-E-Mail für den taz-Newsletter erhalten hatte. Die taz hielt das „double-opt-in“-Verfahren für zulässig (dem Besteller wird eine Bestätigungs-E-Mail geschickt, den Newsletter erhält er fortan nur dann, wenn er die E‑Mail zurücksendet: das Verfahren wird auch von Behörden, Ministerien, ja sogar von Gerichten verwendet).[…]

    Die TAZ bezahlte die Abmahnung, Gravenreuth war der Meinung, die Rechnung wäre nicht bezahlt und pfändete die Domain taz.de. Das fand die TAZ überhaupt nicht mehr lustig und klagte. Bei einer Durchsuchung seiner Kanzlei wurde das Fax der TAZ mit dem Zahlungseingang der Abmahngebühr gefunden.

    Das Amtsgericht Tiergarten glaubte ihm gestern nicht, dass er wegen „Chaos“ in seinem Büro und mangelnder Rechtskenntnis nicht gewusst habe, dass ihm das Geld nicht mehr zustand. Er hatte sich damit verteidigt, angenommen zu haben, noch weitere Forderungen gegen die taz gehabt zu haben, auf die er die Zahlung verbucht habe. Das Gericht hielt eine Geldstrafe wegen einer früheren Verurteilung im Jahre 2000 wegen Urkundenfälschung in 60 Fällen nicht mehr für ausreichend. Die Freiheitsstrafe setzte es nicht zur Bewährung aus: „Nur weil die taz einen Anwalt hatte, der Ihnen in den Arm gefallen ist, haben Sie die Domain nicht verwertet. Die Allgemeinheit muss vor Ihnen geschützt werden.“

    Wenn das mal nicht ein Grund ist, ein TAZ-Abo zu erwerben!

    12. September 2007 9
  • : Fluggastdaten sollen an Bundespolizei übermittelt werden
    Fluggastdaten sollen an Bundespolizei übermittelt werden

    Wenn man die Daten schonmal für die USA erhoben hat, kann man sie doch auch zweitverwerten. Dazu gibt es einen neuen Entwurf zur Änderung des Bundespolizeigesetzes, wie „Heute im Bundestag“ berichtet: Fluggastdaten sollen an Bundespolizei übermittelt werden.

    Berlin: (hib/SUK) Wer künftig per Flugzeug über die Schengen-Außengrenzen in die Bundesrepublik einreist, muss damit rechnen, dass seine Daten an die Bundespolizeidirektion übermittelt werden. Angaben wie Namen, Geburtsdatum, Geschlecht, Nummer des Reisedokuments oder Flugnummer sollen nach dem Willen der Bundesregierung „unverzüglich“ an die Bundespolizei übermittelt werden, sobald der Check-in der Fluggäste für den betreffenden Flug geschlossen ist. Das sieht ein Entwurf zur Änderung des Bundespolizeigesetzes vor, den die Bundesregierung nun vorgelegt hat (16/6292).

    Darin heißt es, dass nicht von allen Flügen Daten übermittelt werden sollen, sondern nur in Fällen, in denen die Übermittlung „ausdrücklich verlangt wird“. So könnten Flugstrecken, die nach den behördlichen Erkenntnissen häufiger als andere für illegale Einreisen genutzt werden, gezielter überprüft werden. Die Übermittlungspflicht gelte für alle Fluggäste und differenziere nicht nach deren Staatsangehörigkeit. Die Luftfahrtunternehmen müssten ihre Fluggäste über die elektronische Übermittlung der Daten informieren, heißt es in dem Entwurf. Bei den Unternehmen würden die Daten 24 Stunden nach ihrer Übermittlung gelöscht.

    Zur Begründung schreibt die Regierung, der Gesetzentwurf diene der Umsetzung einer Richtlinie des Europäischen Rates und werde dazu führen, dass mehr Zeit für die grenzpolizeiliche Überprüfung von Flugpassagieren zur Verfügung stehe. Die Übermittlung der Fluggastdaten sei ein „wichtiges Instrument zur Verbesserung der Einreisekontrolle und zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung“. Außerdem ergebe sich daraus ein „Mehrwert für die Terrorismusbekämpfung“. Zudem sei gegen Deutschland bereits ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet worden, weil die EU-Vorgaben nicht rechtzeitig umgesetzt worden seien. Bei einer weiteren Verzögerung drohen nach Angaben der Regierung „Klage und Verurteilung zu Strafzahlungen“.

    Unklar ist, wann die Daten bei der Bundespolizei gelöscht werden.

    11. September 2007 3
  • : Gefährliche Worte der Woche: Bombe, töten, Völkermord, Terrorismus…
    Gefährliche Worte der Woche: Bombe, töten, Völkermord, Terrorismus…

    Um den Zugriff auf Anleitungen zum Bombenbau zu verhindern plant der für Justiz und Sicherheit zuständige EU-Kommissar Franco Frattini die Europaweite Sperrung von Schlagwörtern und Inhalten: EU-Kommissar will „gefährliche Wörter“ im Internet sperren.

    Gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters soll Frattini laut dieser gesagt haben, er wolle zusammen mit der Privatwirtschaft untersuchen, wie technisch verhindert werden kann, dass Menschen „gefährliche Worte“ wie „Bombe“ (bomb), „töten“ (kill), „Völkermord“ (genocide) oder „Terrorismus“ (terrorism) nutzen oder nach diesen suchen. Frattini wolle dies den Mitgliedsstaaten im Rahmen eines Anti-Terror-Plans im November vorschlagen, so Reuters. […] Die Meinungsfreiheit sieht Frattini dadurch nicht beeinträchtigt, denn Anleitungen zum Bombenbau hätten mit Meinungsfreiheit nichts zu tun, so Frattini im Telefoninterview mit Reuters. Die absoluten Rechte müssten die höchste Priorität haben, allen voran das Recht auf Leben.

    Da steht uns wohl ein Zensur-Winter bevor.

    11. September 2007 12
  • : Was noch so passierte
    Was noch so passierte

    Heise: Amerikanische Handelskammer in Deutschland kritisiert Datenhunger der USA.

    Nach Einschätzung der Wirtschaftsvereinigung, die als bilaterale Wirtschaftsvereinigung nach eigenen Angaben 3000 Mitglieder in den USA und Deutschland vertritt, geraten immer mehr deutsche Unternehmen mit Amerikageschäft in das Dilemma, eine Vielzahl von Daten in die USA übermitteln zu sollen – obwohl deren Transfer nach deutschen und europäischen Vorschriften unzulässig sei. Dies stelle eine Belastung des transatlantischen Handels dar.

    Gulli: Rentner wird seit neun Monaten der Volksverhetzung verdächtigt.

    Ein 76 Jahre alter Rentner rief das Sorgentelefon der Zeitung ‚Märkische Allgemeine’ (kurz: MAZ) an um sich lediglich über Glasscherben auf Rad- und Fußwegen in seinem Stadtteil in Brandenburg zu beschweren. Am 30. November führte die Polizei eine Hausdurchsuchung bei dem Rentner in Hohenstücken durch. Der Mann erfährt, ihm würde Volksverhetzung zur Last gelegt werden. Man erhebt ihm gegenüber den Verdacht, er wäre seit zehn Jahren der Urheber von Briefen mit nationalsozialistischem Gedankengut. Briefe in denen unter anderem Juden und die USA verunglimpft werden. Auch soll er Symbole verfassungswidriger Organisationen aufgemalt und in einige Umschläge Glasscherben gesteckt haben, die er dann angeblich an die ansässige Jüdische Gemeinde, die Deutsche Bank und andere Organisationen geschickt hat. Glasscherben. Höchstwahrscheinlich nicht dieselben Scherben von denen er am Telefon sprach.

    Pro-Linux: Schweizer Studenten werden Microsoft-Steuer los .

    Das Neptun-Programm, das allen Schweizer Universitätsangehörigen vergünstigte Laptops anbietet, gibt die Geräte nun auch ohne Windows ab.[…] Bisher wurden alle Geräte ausschließlich mit Windows geliefert. Für die an Windows nicht Interessierten bedeutete dies zumindest unnötige Mehrkosten oder schlimmstenfalls eine unerwünschte Förderung eines Monopolisten. In der demnächst beginnenden Verkaufsphase hat sich das geändert. Nun können die meisten Geräte ohne Windows bestellt werden und sind dadurch um 125 sFr. (ca. 75 EUR) günstiger. Selbst die Windows-Anwender können davon profitieren, da sie über ihre Hochschule unter Umständen eine kostenlose Windows-Lizenz bekommen. Das Angebot ohne Windows wurde nach Angaben des Blogs erst aufgrund der fortgesetzten Forderung der Studentenorganisation »theAlternative.ch« realisiert. Die Organisation setzt sich für freie Software, Open-Access-Publikationen und andere Ideen ein, die eine »nachhaltige digitale Welt« zum Ziel haben.

    Telepolis: Von wegen 99,9 %.

    Um die angebliche Harmlosigkeit der geplanten Online-Durchsuchung zu belegen, verweist BKA-Chef Ziercke immer wieder gern darauf, dass angeblich 99,9 % der Bevölkerung gar nicht von dieser Maßnahme betroffen wären. In Wirklichkeit ist jeder, der WLAN und/oder ein Windows-Betriebssystem nutzt, potentiell einem erheblichen Risiko ausgesetzt – auch und gerade wenn er kein Terrorist ist. Und das, was die Behörden bei Personen, von denen sich später herausstellt, dass sie keine Terroristen sind, über Unregelmäßigkeiten beim Steuernzahlen, beim Kopieren von Medien oder an justiziablen Aussagen über Politiker finden, kann potentiell zu Strafverfahren führen.

    Heise: IBM tritt OpenOffice-Community offiziell bei.

    Schon seit geraumer Zeit entwickelt IBM intensiv an OpenOffice weiter, ließ aber eigene Erweiterungen und Codeverbesserungen nicht ins Open-Source-Projekt einfließen. Ab sofort beteiligt sich IBM aktiv am Open-Source-Projekt und will eigene Erweiterungen am Code des freien Office-Pakets einbringen.

    Heise: OSI segnet GPLv3 als Open-Source-Lizenz ab.

    Im Rahmen ihrer letzten Vorstandssitzung hat die Open Source Initiative (OSI) die GNU General Public License Version 3 (GPLv3) offiziell als Open-Source-Lizenz akzeptiert. Die Organisation ist Hüterin der Open Source Definition und führt in dieser Rolle eine Liste zertifizierter Open-Source-Lizenzen.

    Tagesschau: RFID-Technik soll Strichcode ersetzen – Karstadt führt Funkchips im Verkauf ein.

    Karstadt setzt als erster Einzelhändler in Deutschland die neue Radiofrequenz-Technik RFID im Verkauf ein. In der Düsseldorfer Warenhaus-Filiale werden Jeans mit Hilfe der Funk-Etiketten verkauft. Karstadt-Chef Peter Wolf kündigte an, dass im Herbst kommenden Jahres alle Warenhäuser in der Herrenmode-Abteilung mit den neuartigen Etiketten ausgestattet werden sollen. Die RFID-Chips sollen langfristig den Strichcode ersetzen. Karstadt erhofft sich von der Technologie Millioneneinsparungen.

    de.niternet.com: Scharfe Überwachung in Mumbais Internet-Cafés.

    Benutzer von über 500 Internet-Cafés in der indischen Metropole Mumbai müssen künftig genaue Online-Kontrollen über sich ergehen lassen. Wie örtliche Medien meldeten, setzt die Polizei bald Tastatur-Überwachungsprogramme, so genannte Keylogger, ein. Diese erfassen alle Eingaben und geben sie gegebenenfalls an die Behörden weiter.

    Spiegel: Datenmaut für Internet-TV.

    Die Debatte über die Frage, ob Serviceprovider Datenmaut für breitbandige Internet-Inhalte verlangen dürfen, verschärft sich wieder. Das US-Justizministerium ist dafür – und könnte einen Trend setzen. Aus Kundensicht wäre das nicht witzig: Multimediale Dienste könnten deutlich teurer werden.

    Futurezone: Erster „Fair Music“-Award verliehen.

    Im Rahmen der Ars Electronica wurde erstmals mit dem „Fair Music Award“ gerechte Behandlung im Musikbusiness ausgezeichnet.Mit dem neu geschaffenen „Fair Music Award“ wurden am Samstag Tonga.Online, female:pressure, Freibank Music Publishing und Extraplatte ausgezeichnet. Sie hätten „gezeigt, dass Fairness im Musikbusiness möglich ist“, so der Leiter des Music Information Center Austria [mica], Peter Rantasa, bei der Verleihung. Die „Fair Music“-Initiative zielt auf gerechtere Bedingungen und Entlohnung der Musiker ab.

    Futurezone: Die „Rasterfahndung“ des FBI.

    Das FBI hat bei seinen Ermittlungen gegen Terror-Verdächtige auch zahlreiche Informationen über deren Umfeld gesammelt, berichtet die „New York Times“. Manche Personen könnten über die „Link Analysis“ auch unverschuldet ins Visier geraten sein.

    Rabenhorst: Totalüberwachung zum Kaffee.

    Das nach Presseberichten die drei im Sauerland verhafteten Männer, die von der Gneralbundesanwaltschaft der sogenannten „Islamic Jihad Union“ zugerechnet werden, mit Kontaktpersonen über gekaperte WLAN-Verbindungen und abgespeicherte E‑Mail Entwürfe in Ordnern bei Webnmail-Providern kommuniziert haben sollen (was an die Kofferbomben-Terrorlaien erinnert), wozu dann ein Mitglied des Trios ein 80 Kilometer entferntes Internetcafe aufgesucht hatte, wurde und wird von Innen- und Sicherheitspolitikern wie Kauder, Beckstein & Co. als Argument für Befugnisse zur Online-Durchsuchung benutzt, die so dringend nötig sei, um im Wettkampf mit den irregulären Kämpfern der Terrorzellen bestehen zu können.

    ZDF: Berlin-Direkt über Online-Durchsuchungen mit Wolfgang Bosbach und Jürgen Trittin im Interview.

    Der Streit um die Online-Durchsuchungen hat seit den versuchten Terroranschlägen in Deutschland an Schärfe gewonnen. Im Streitgespräch zwischen dem stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der Union, Wolfgang Bosbach und Jürgen Trittin, dem ehemaligen Umweltminister der Grünen, plädiert Bosbach für eine Online-Durchsuchung. „Wir dürfen keine Schutzlücken haben“, warnt Bosbach. Trittin spricht sich gegen die Bundestrojaner aus. „Ich glaube, dass hier an dieser Stelle eine Lücke konstruiert wird“, sagt Trittin.

    ZDF-Mediathek: Video Interview mit Constanze Kurz.

    Handelsblatt: Politik mit Tunnelblick.

    Die Bundespolitik wollte in der neuen Hauptstadt Berlin weltoffener und bürgernäher werden. Doch eineinhalb Jahrzehnte nach ihrem Umzug vom Rhein an die Spree schotten sich die Abgeordneten jetzt stärker von der Wirklichkeit ab. Außerhalb des Regierungsviertels sind die meisten der 614 Abgeordneten Fremde – ohne Ortskenntnis und Bezug zur Hauptstadt.

    Ich begrüsse ja, was andere befürchten: Privatsender fürchten „Expansion“ von ARD und ZDF im Internet.

    MAPLight.org Campaign Widgets Track Presidential Money Race.

    Today MAPLight.org, a nonprofit that illuminates the connection between money and politics, released free widgets that allow anyone to track presidential fundraising on their own blogs, social media sites, and personal Web sites. „We’re making political fundraising more transparent,“ said MAPLight.org Executive Director Dan Newman. „As presidential candidates compete in what will surely be the most expensive election campaign in U.S. history, we want to make it easy to see the huge amounts of money candidates received from private contributors.“

    11. September 2007