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Heute: Datenschutz in der TAZ

In der heutigen Taz sind zwei Artikel über Datenschutz. Einmal geht es um die Vorratsdatenspeicherung: Überwachung ohne Verdacht Telekom-Unternehmen sollen alle Kundendaten für ein halbes Jahr speichern müssen, so will es die EU. Doch wie werden die Daten geschützt – und wer zahlt die Kosten? Und einmal um die aktuelle Tor-Razzia, wo ich um ein…

  • Markus Beckedahl

In der heutigen Taz sind zwei Artikel über Datenschutz. Einmal geht es um die Vorratsdatenspeicherung: Überwachung ohne Verdacht

Telekom-Unternehmen sollen alle Kundendaten für ein halbes Jahr speichern müssen, so will es die EU. Doch wie werden die Daten geschützt – und wer zahlt die Kosten?

Und einmal um die aktuelle Tor-Razzia, wo ich um ein kurzes Statement gebeten wurde: Razzia gegen Internetaktivisten

Wie ein Server für überwachungsfreien Netzverkehr ins Visier der Ermittler geriet – und was das bedeutet.

Über die Autor:innen

  • Markus Beckedahl
    Darja Preuss

    Markus Beckedahl hat schon 2003 in der Ur-Form von netzpolitik.org gebloggt und hat zwischen 2004 bis 2022 die Plattform als Chefredakteur entwickelt. Seit 2024 ist er nicht mehr Teil der Redaktion und schreibt einen Newsletter auf digitalpolitik.de. Kontakt: Mail: markus (ett) netzpolitik.org, Presseanfragen: +49-177-7503541 Er ist auch auf Mastodon, Facebook, Twitter und Instagram zu finden.


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4 Kommentare zu „Heute: Datenschutz in der TAZ“


  1. Das Recht auf überwachungsfreie Kommunikation wiege aber schwerer.

    Das lass aber mal nicht Herrn Beckstein hören (bzw. lesen). Der skandiert doch vor jedem „Datenschutz sei Täterschutz“.


  2. erlehmann

    ,

    „Keiner will die Strafverfolgung behindern“, sagt Sümes Vorstandskollege Klaus Landefeld.
    gerade hier sehe ich das problem. maßnahmen wie die vorratsdatenspeicherung sollte ein ISP nicht umsetzen. leider haben die wenigsten firmen moral – aber wie verhalten sich eigtl. die kosten einer VDS-implementation zu den kosten einer nichtbefolgung ? wird dann irgend eine lizenz entzogen o.Ä. ?


  3. @Thomas

    das skandiert der olle beckstein doch sowieso. es ist doch richtig, dass es eine abwägung von rechtsgütern gibt. und markus plädiert für das recht auf das fernmeldegeheimnis. wer nicht sagt, dass es diese qbwägung gibt und den kampf mit den argeumenten der echten nicht aufnimmt, hat schon verloren.


  4. Es gibt im Übrigen neue Zahlen, vielleicht könnte man mit denen ja mal was machen:

    http://www.taz.de/index.php?id=deutschland-artikel&art=5446&no_cache=1&src=SE

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