Datenschutz
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: Transparenzbericht: E‑Mail-Anbieter Posteo kritisiert schwere Mängel bei Behördenanfragen
Symbolbild Transparenz. Foto: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/">CC-BY-NC-SA 2.0</a> <a href="https://www.flickr.com/photos/theenmoy/15981303308/sizes/h/">Theen Moy</a> : Transparenzbericht: E‑Mail-Anbieter Posteo kritisiert schwere Mängel bei Behördenanfragen Der alternative E‑Mail-Anbieter Posteo gibt in seinem Transparenzbericht Auskunft über Behördenanfragen aus dem Jahr 2016 und kritisiert rechtswidrige Anfragen. Im letzten Jahr sei die Anzahl der Auskunftsersuchen von Ermittlungsbehörden deutlich zurückgegangen, schreibt Posteo in dem Anfang Januar erschienenen Bericht. Während im Jahr 2015 noch 48 Anfragen eingegangen seien, waren es im letzten Jahr nur 35 – bei gleichzeitigem Anstieg der Postfächer um rund 40 Prozent. Eine der Anfragen kam von einem nicht näher benannten Nachrichtendienst.
Der Großteil der Anfragen betrifft Bestandsdaten, also Namen und Adressen von Kunden, die Posteo jedoch nicht erfasst. In vier Fällen wollten Behörden an den Inhalt von Postfächern gelangen. Dem musste Posteo aufgrund von formal korrekten richterlichen Beschlüssen in drei Fällen nachkommen. Wie auch schon in den letzten Jahren (2014, 2015) sei der Anteil der rechtswidrigen Anfragen sehr hoch, kritisiert Posteo. So schickte ein Polizist aus Mecklenburg-Vorpommern gar eine Anfrage von seiner privaten E‑Mail-Adresse. Über diese und andere Fälle berichtet die FAZ in einem lesenswerten Artikel, der auch Datenschutzbeauftragte und die Behörden zu Wort kommen lässt:
Überdies fordern die Beamten oft Daten an, ohne die Rechtsgrundlage zu benennen, wie es ausdrücklich im Gesetz vorgeschrieben ist. Oder sie nennen eine falsche, verwechseln etwa das Telekommunikationsgesetz mit dem Telemediengesetz. Auch der Berliner E‑Mail-Anbieter mailbox.org kennt solche Fälle und bestätigt: Etwa die Hälfte aller Anfragen enthielten Fehler. Man wundert sich dort, dass es in manchen Bundesländern offenbar nicht einmal Formbriefe gibt. Stattdessen tippe wohl jeder Polizist jedes Auskunftsersuchen aufs Neue.
Eine Auswahl der gravierendsten Missstände ist auf der Webseite von Posteo zu finden.
Offenlegung: Posteo spendet regelmäßig an netzpolitik.org, ohne dafür eine Gegenleistung zu erwarten.
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: Netzpolitischer Wochenrückblick KW 2: Wir klagen gegen die Datenhehlerei
Mit Verfassungsklagen verteidigen wir euren digitalen Grundrechte. - <a href="https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/deed.de">CC0</a> via pixabay/<a href="https://pixabay.com/de/katze-scheu-katzenaugen-%C3%A4ngstlich-207583/">lizzyliz</a> : Netzpolitischer Wochenrückblick KW 2: Wir klagen gegen die Datenhehlerei Die Woche im Überblick: Wir klagen für die Pressefreiheit und gegen die Datenhehlerei vor dem Bundesverfassungsgericht. Mit der ePrivacy-Reform könnte es bald einen besseren Schutz der Privatsphäre geben, wenn auch mit Abstrichen, und natürlich spielen auch Fake News wieder eine Rolle.
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: Netzpolitischer Wochenrückblick KW1: Rück- und Ausblicke im neuen Jahr
Neues Jahr, neues Glück? Hoffentlich. - <a href="https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/deed.de">CC0</a> via unsplash/<a href="https://unsplash.com/photos/BXs8SjVelKs">Delaney Dawson</a> : Netzpolitischer Wochenrückblick KW1: Rück- und Ausblicke im neuen Jahr Die Woche im Überblick: Wir schauen zurück auf den 33. Chaos Communication Congress in Hamburg. Außerdem zeigt unser Jahresrückblick der Überwachung, dass 2016 kein gutes Jahr für Grundrechte, Privatsphäre und Datenschutz war. Hoffentlich wird es in neuem Jahr besser.
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: Tattoo-Erkennung: Fraunhofer nutzte Fotos aus BKA-Datenbank und von privaten Webseiten (Update)
Foto: <a href="https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/">CC0 1.0</a> | <a href="https://unsplash.com/photos/8soQzdz9XXA">Clem Onojeghuo</a> : Tattoo-Erkennung: Fraunhofer nutzte Fotos aus BKA-Datenbank und von privaten Webseiten (Update) Eine Abteilung des Fraunhofer-Instituts hat tausende Fotos von privaten Webseiten und hundertausende aus einer Datenbank des Bundeskriminalamts für biometrische Tests genutzt. Als wir bei den Beteiligten nachfragen, stoßen wir auf eine Mauer des Schweigens.
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: Den Trackern auf der Spur: Forscher geben Einblick in die kommerzielle Überwachungsindustrie
: Den Trackern auf der Spur: Forscher geben Einblick in die kommerzielle Überwachungsindustrie Überwachen, sortieren, berechnen – die Geschäftsmodelle der Datenökonomie sind simpel, doch über die Branche ist wenig bekannt. Eine Studie und ein 33c3-Talk geben Einblicke in das Geschäft mit unseren Daten. Forscher sehen tiefgreifende gesellschaftliche Konsequenzen und warnen vor einem „Big Data Divide“.
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: Big Data, Algorithmen und kommerzielle Überwachung: Netzpolitik-Podcast mit Wolfie Christl
Foto: <a href="https://www.flickr.com/photos/pestoverde/16908770206" target="_blank">Maurizio Pesce via Flickr</a>, <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/" target="_blank">CC BY 2.0</a> : Big Data, Algorithmen und kommerzielle Überwachung: Netzpolitik-Podcast mit Wolfie Christl Diese Woche hatten wir Besuch vom Wiener Privacy-Forscher und Netzaktivisten Wolfie Christl. Wir haben die Gelegenheit genutzt und mit ihm über kommerzielle Überwachung und seine neue Studie Networks of Control – A Report on Corporate Surveillance, Digital Tracking, Big Data & Privacy gepodcastet.
Hier geht’s zur MP3.
Wer mehr über Tracking, kommerzielle Überwachung und die Forschung von Wolfie wissen möchte, kann ihn kommende Woche live auf dem 33. Chaos Communication Congress erleben: Am Donnerstag, 29. Dezember, spricht er um 11:30 Uhr in Saal 6.
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: Bundesregierung will Privacy Shield verteidigen
Foto: <a href="https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/">CC0</a> via unsplash/<a href="https://unsplash.com/search/shield?photo=j_Ch0mwBNds">Henry Hustava</a> : Bundesregierung will Privacy Shield verteidigen Die Bundesregierung hält das Datenschutzniveau in den USA für hoch genug, um keine Bedenken gegen eine dortige Speicherung und Verarbeitung von europäischen Daten zu haben. In einem Gerichtsverfahren will sie nun eine entsprechende Entscheidung der EU-Kommission verteidigen.
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: EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung: Nachhilfe bei Grundrechten
Gebäude des Europäischen Gerichtshof in Luxemburg. CC-BY-ND 2.0, von Jaro via flickr. : EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung: Nachhilfe bei Grundrechten Anfragen von Gerichten aus Schweden und Großbritannien haben zu einem deutlichen Urteil des Europäischen Gerichtshof geführt: Mit der Begründung der Bekämpfung von Verbrechen kann man die Grundrechte der Europäer nicht einfach aushebeln. Das Vorratsdaten-Urteil richtet sich nicht nur an den britischen und schwedischen Gesetzgeber, sondern an alle Mitgliedsstaaten – und die europäische Kommission.
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: Datenschutzpläne des Innenministeriums: So vernichtend fällt das Urteil von Datenschutzorganisationen zum Gesetzentwurf aus
Auch die Videoüberwachung soll massiv ausgeweitet werden. Foto: Matthew Henry : Datenschutzpläne des Innenministeriums: So vernichtend fällt das Urteil von Datenschutzorganisationen zum Gesetzentwurf aus Weitreichende Freiheiten für Unternehmen und Behörden, weniger Rechte für Betroffene und Videoüberwachung ohne Rücksicht auf Grundrechte – wir haben zentrale Kritikpunkte von Verbraucher- und Datenschützern an Thomas de Maizières Plänen für das neue Datenschutzgesetz zusammengetragen. Die Analysen stellen dem Innenminister ein vernichtendes Urteil aus.
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: EU-Kommission geht davon aus, dass Facebook bei der WhatsApp-Übernahme betrogen hat
Neue Diensteanbieter wie WhatsApp fressen der Telekom-Branche die Gewinne auf. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC BY-NC 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/125816678@N05/23441093779/">Jeso Carneiro</a> : EU-Kommission geht davon aus, dass Facebook bei der WhatsApp-Übernahme betrogen hat In einer überraschend ausführlichen Pressemitteilung hat die EU-Kommission heute darüber informiert, dass sie erhebliche Zweifel an Angaben hat, die Facebook 2014 zur Übernahme des Messaging-Dienstes WhatsApp gemacht hat.
Im Zuge der kartellrechtlichen Prüfung des Deals interessierte sich die Kommission damals demnach unter anderem dafür, ob das Unternehmen Daten und Konten der beiden Dienste zusammenführen würde. Das Unternehmen habe damals erklärt, dass es technisch nicht möglich sein werde, einen zuverlässigen automatischen Abgleich zwischen den Benutzerkonten beider Unternehmen einzurichten. Genau das tut Facebook aber spätestens, seitdem es sich in diesem Sommer durch eine AGB-Änderung von seinen Nutzer*innen das Recht einräumen ließ, ihre bei WhatsApp genutzten Telefonnummern mit ihren Facebook-Konten zu verknüpfen.
Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager sagte dazu:
Unternehmen sind verpflichtet, der Kommission im Rahmen von Prüfverfahren akkurate Angaben zu machen. Diese Verpflichtung müssen sie ernst nehmen. Wir können Unternehmenszusammenschlüsse nur dann fristgerecht und objektiv prüfen, wenn die beteiligten Unternehmen präzise Informationen bereitstellen. In diesem speziellen Fall vertritt die Kommission die vorläufige Auffassung, dass Facebook im Rahmen der Prüfung der Übernahme von WhatsApp falsche oder irreführende Angaben gemacht hat. Facebook hat jetzt die Gelegenheit zur Stellungnahme.
Facebook hat nun bis zum 31. Januar 2017 Zeit, um zur Mitteilung der Beschwerdepunkte Stellung zu nehmen. Sollten sich die vorläufigen Bedenken der Kommission in diesem Fall bewahrheiten, könnte die Kommission entsprechend der EU-Fusionskontrollverordnung eine Geldbuße von bis zu ein Prozent des Umsatzes von Facebook verhängen.
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: Angestellte von Technologiefirmen protestieren gegen ethnisch-religiöse Datenbanken
(Symbolbild) Foto: <a href="http://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/">CC-0</a> <a href="https://unsplash.com/collections/309962/analytics?photo=p-xSl33Wxyc">Farzad Nazifi</a> : Angestellte von Technologiefirmen protestieren gegen ethnisch-religiöse Datenbanken Unmittelbar vor dem gestrigen Treffen Donald Trumps mit Vertretern der Tech-Konzerne stellten sich zahlreiche Mitarbeiter von Technologieunternehmen mit der Seite neveragain.tech gegen die Agenda des angehenden US-Präsidenten und dessen Absicht, ein Register von amerikanischen Muslimen einzuführen oder Immigranten abzuschieben.
In der Erkärung heißt es, dass die Unterzeichnenden sich in ihren Unternehmen dafür einsetzen, dass diese die Mitarbeit an Datenbanken verweigern, die eine ethnische und religiöse Identität oder eine nationale Herkunft offenlegen. Gleichzeitig wollen sich die Unterzeichnenden dafür einsetzen, dass existierende Datenbanken zurückgefahren oder gelöscht werden.
Ein Blick in die etwa 600 Namen umfassende Unterstützerliste verrät, dass die Thematik bei Angestellten aller großen Technologiefirmen – von Palantir bis Google – diskutiert wird.
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: Bundeswehr beschafft 12 mobile Abhörfahrzeuge
Das Fahrzeug des "MoGeFA-Trupps" (Bild: Bundeswehr/BAAINBw) : Bundeswehr beschafft 12 mobile Abhörfahrzeuge Wie geplant beschafft die Bundeswehr die mobile Abhörplattform „MoGeFa“ („Mobiles Geschütztes Fernmeldeaufklärungssystem“) jetzt in Serie. Das teilte das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) gestern auf seiner Webseite mit. Demnach soll das System die Fähigkeiten des Militärs zur signalerfassenden Aufklärung „signifikant verbessern“. Zunächst wurden drei Systeme zu Testzwecken geordert. Jetzt sollen zwölf Fahrzeuge des Typs YAK entsprechend ausgerüstet werden. Den Auftrag erhält die auf Abhörsysteme spezialisierte Firma Plath GmbH aus Hamburg.
Die „MoGeFa“ dienen dem Erfassen jeder funkgebundenen Kommunikation. Die abgehörten Funksignale erhalten einen Ortsstempel und können laut dem BAAINBw „ihren jeweiligen Führungsebenen“ zugeordnet werden. Als wesentliche Merkmale der Peilsensorik nennt das Hamburger Unternehmen „die herausragende Empfindlichkeit verbunden mit bemerkenswerter Dynamik, großer Bandbreite und hoher Scan-Geschwindigkeit“.
Das „MoGeFa“ ähnelt von der Funktion dem Spionagesystem ISIS, das von EADS (jetzt Airbus Space & Defence) gebaut wurde und in die Riesendrohne „Euro Hawk“ montiert werden sollte. Datenschutzbeauftragte hatten bemängelt, dass für die Tests des „MoGeFa“ und des „Euro Hawk“ kein bundeswehreigenes Datenschutzkonzept existiert. Das Verteidigungsministerium beschwichtigte, dass jeder bei der Erprobung erfasste „zivile Funkverkehr“ umgehend gelöscht würde.
Die „MoGeFa“ wurden damals in Daun in der Eifel getestet. Zum Ort der Stationierung der fest beschafften Fahrzeuge ist bislang nichts bekannt.
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: Tagesspiegel-Recherche: „Europa plant den Überwachungsstaat“
Das "Frontex Situation Centre" in Warschau fungiert als Lagezentrum für EUROSUR. : Tagesspiegel-Recherche: „Europa plant den Überwachungsstaat“ Eine umfangreiche Recherche zur Grenz- und Sicherheitspolitik der EU zeigt: Mitgliedsstaaten und Kommission pumpen Milliarden in die technologische Aufrüstung. Das wachsende Überwachungssystem zahlt sich vor allem für beteiligte Unternehmen aus.
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: Jetzt auch auf Deutsch: Superhelden-Broschüre für Kinder
: Jetzt auch auf Deutsch: Superhelden-Broschüre für Kinder Wie kann man Kindern und Jugendlichen den Wert von Privatsphäre nahebringen? Mit Superhelden! Eine im Oktober veröffentlichte Broschüre Digital Defenders vs. Data Intruders der Nichtregierungsorganisation European Digital Rights ist jetzt auch in deutscher Sprache verfügbar.
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: Datenschutzbehörden: Anbieter von Gesundheits-Apps und Wearables missachten gesetzliche Anforderungen
Aus datenschutzrechtlicher Perspektive bedenklich: Smart Watches und Wearables. - <a href="https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/">CC0</a> via pixabay/<a href="https://pixabay.com/de/smartwatch-uhr-mobil-technologie-916404/">fancycrave1</a> : Datenschutzbehörden: Anbieter von Gesundheits-Apps und Wearables missachten gesetzliche Anforderungen Ein Prüfung durch Aufsichtsbehörden zeigt: Apps und Wearables im Gesundheits- und Fitnessbereich haben erhebliche Mängel beim Datenschutz. Bis 2018 die Datenschutzgrundverordnung in Kraft tritt, können die Behörden aber kaum gegen die verantwortlichen Hersteller und Betreiber vorgehen.
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: UNESCO: Diskussion über Verschlüsselung mit weniger Angst begegnen
Der Einsatz von Verschlüsselung ist für die Umsetzung der Menschenrechte unabdingbar. - <a href="https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/">CC0</a> via pixabay/<a href="https://pixabay.com/de/vorh%C3%A4ngeschloss-geschlossen-sperre-1815590/">brenkee</a> : UNESCO: Diskussion über Verschlüsselung mit weniger Angst begegnen Verschlüsselung und Menschenrechte: Laut zweier Wissenschaftler sind diese beiden Begriffe eng miteinander verbunden. Ohne den Einsatz von Verschlüsselung wären die Meinungsfreiheit und der Schutz der Privatsphäre im Internet nicht gewährleistet.
