In einer überraschend ausführlichen Pressemitteilung hat die EU-Kommission heute darüber informiert, dass sie erhebliche Zweifel an Angaben hat, die Facebook 2014 zur Übernahme des Messaging-Dienstes WhatsApp gemacht hat.
Im Zuge der kartellrechtlichen Prüfung des Deals interessierte sich die Kommission damals demnach unter anderem dafür, ob das Unternehmen Daten und Konten der beiden Dienste zusammenführen würde. Das Unternehmen habe damals erklärt, dass es technisch nicht möglich sein werde, einen zuverlässigen automatischen Abgleich zwischen den Benutzerkonten beider Unternehmen einzurichten. Genau das tut Facebook aber spätestens, seitdem es sich in diesem Sommer durch eine AGB-Änderung von seinen Nutzer*innen das Recht einräumen ließ, ihre bei WhatsApp genutzten Telefonnummern mit ihren Facebook-Konten zu verknüpfen.
Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager sagte dazu:
Unternehmen sind verpflichtet, der Kommission im Rahmen von Prüfverfahren akkurate Angaben zu machen. Diese Verpflichtung müssen sie ernst nehmen. Wir können Unternehmenszusammenschlüsse nur dann fristgerecht und objektiv prüfen, wenn die beteiligten Unternehmen präzise Informationen bereitstellen. In diesem speziellen Fall vertritt die Kommission die vorläufige Auffassung, dass Facebook im Rahmen der Prüfung der Übernahme von WhatsApp falsche oder irreführende Angaben gemacht hat. Facebook hat jetzt die Gelegenheit zur Stellungnahme.
Facebook hat nun bis zum 31. Januar 2017 Zeit, um zur Mitteilung der Beschwerdepunkte Stellung zu nehmen. Sollten sich die vorläufigen Bedenken der Kommission in diesem Fall bewahrheiten, könnte die Kommission entsprechend der EU-Fusionskontrollverordnung eine Geldbuße von bis zu ein Prozent des Umsatzes von Facebook verhängen.
