Bundesregierung will Privacy Shield verteidigen

Die Bundesregierung hält das Datenschutzniveau in den USA für hoch genug, um keine Bedenken gegen eine dortige Speicherung und Verarbeitung von europäischen Daten zu haben. In einem Gerichtsverfahren will sie nun eine entsprechende Entscheidung der EU-Kommission verteidigen.

Foto: CC0 via unsplash/Henry Hustava

Das Wirtschaftsministerium hat uns gegenüber einen Bericht der Irish Times bestätigt, nach dem die Regierungen von Deutschland und Tschechien beantragt haben, einem Verfahren um die Wirksamkeit der Privacy-Shield-Vereinbarung zwischen den USA und der EU beizutreten. Konkret möchte die Bundesregierung als Streithelferin der EU-Kommission zugelassen zu werden.

Im September haben die Datenschützer von Digital Rights Ireland beim Gericht der Europäischen Union (EuG) eine Nichtigkeitsklage gegen die umstrittene Entscheidung der EU-Kommission eingelegt, das Datenschutzniveau in den USA als nach EU-Standards angemessen anzuerkennen. Diese Angemessenheitsentscheidung vom Juli diesen Jahres dient als rechtliche Grundlage dafür, dass personenbezogene Daten von Europäern in den USA verarbeitet werden dürfen, wie es etwa bei der Nutzung vieler Social-Media-Dienste täglich der Fall ist.

Zweifel an der Wirksamkeit der Privacy-Shield-Verabredung

Die Kommission begründete ihre Entscheidung mit Datenschutzzusagen, die die US-Regierung im Rahmen der sogenannten „Privacy-Shield“-Vereinbarung gemacht hatte. Genau gegen diese Verabredung richten sich die Zweifel der Kläger, weil sie in ihren Augen keinen ausreichenden Schutz der personenbezogenen Daten von Europäern gewährleistet.

Eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums sagte dazu gegenüber netzpolitik.org:

Die Bundesregierung hat in diesem Verfahren beantragt, auf Seiten der Kommission als Streithelferin zugelassen zu werden. Über den Antrag hat das Gericht noch nicht entschieden. Es ist davon auszugehen, dass dem Antrag der Bundesregierung stattgegeben wird. Erst dann werden der Bundesregierung aber die entsprechenden Verfahrensschriftstücke zugestellt. Die Bundesregierung kann sich daher derzeit nicht zum laufenden Verfahren äußern.

Weitere Fragen, etwa die nach der Motivation der Bundesregierung und ihren Argumenten gegen die Nichtigkeitsklage, wurden deshalb nicht beantwortet. Auch auf die Frage, welche Stelle der Bundesregierung für den Schritt verantwortlich ist, haben wir keine echte Antwort erhalten, sondern lediglich die Auskunft, dass die Entscheidung „innerhalb der Bundesregierung abgestimmt“ wurde.

Zukunft der Vereinbarung ungewiss

Mit dem Datenschutzschild will die EU sicherstellen, dass in den USA gespeicherte und verarbeitete personenbezogene Daten europäischer Bürger EU-Datenschutznormen entsprechend behandelt werden. Die Vereinbarung war notwendig geworden, da die zuvor getroffene Safe-Harbor-Angemessenheitsentscheidung vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Oktober 2015 für ungültig erklärt wurde. Anlass war die Massenüberwachung durch US-amerikanische Geheimdienste, die etwa mithilfe des PRISM-Programms Daten von Nutzern großer Plattformen wie Facebook oder Google abgezogen haben.

Weil sich seither die Gesetzeslage in den USA jedoch nicht substanziell verbessert hat, gehen Datenschützer davon aus, dass der Datenschutzschild ein ähnliches Schicksal wie Safe Harbor erleiden und vom EuGH gekippt werden wird.

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11 Ergänzungen

  1. Zitat:“Die Bundesregierung hält das Datenschutzniveau in den USA für hoch genug, um keine Bedenken gegen eine dortige Speicherung und Verarbeitung von europäischen Daten zu haben.“

    Natürlich haben sie keine Bedenken!
    So genügt eine Anfrage an den befreundeten Dienst und unsere Behörden bekommen den Inhalt zur Einsicht vorgelegt, schließlich dient das Lesen von privaten Daten einer Hausfrau oder der Kanzlerin bzw. eines Kindes, der inneren Sicherheit!

  2. Ich finde es sehr gut, dass Ihr auch nach der Motivation der Regierung gefragt habt! Schade, wie üblich keine Antwort auf solche nicht unwichtigen Details! Denn mich würde das auch sehr interessieren, was unsere Regierung dazu motiviert, unsere Daten nicht zu schützen, eigentlich wäre doch ihr Auftrag, genau das Gegenteil zu tun und sich schützend vor die Bürger zu stellen?

    1. Zitat:“… was unsere Regierung dazu motiviert, unsere Daten nicht zu schützen,“

      Angst motiviert unsere Regierung!
      Die Angst vor dem Souverän (Bürger)!
      Die Irrtum unserer Regierung besteht darin, das rebellische Bürger, die nicht dem Narzissmus unterliegen, sich über die bekannten sozialen Medien austauschen … klar halten diese eine passende Fassade aufrecht …

      Ferner muss man auch anmerken, das mittlerweile Psychologen mit hohen Doktorgraden nach geeigneten festen und „freien“ Mitarbeitern innerhalb der sozialen Netze suchen … warum?
      Nun … die „neuen“ Dienste benötigen Mitarbeiter mit bestimmten psychologischen Profilen, je nach Einsatzgebiet!

      1. Ich *vermute* mal, die Regierung bräuchte weniger Angst zu haben, würde sie im Interesse der Bürger handeln. Tut sie dies nicht – wie im vorliegenden Fall – erzeugt sie doch selber die Ursache für ihre Ängste. Ein Teufelskreis! Und leicht shizophren….

          1. Und was ist deine Vorgeschichte, die zu deinem Insiderwissen über „psychiatrische Heilanstalten“ führte?

            Vor kurzem noch waren die Kommentare für einige Zeit Habo-frei. Wir haben schon ausgeatmet und dich nicht vermisst.

          2. Michse wieder Da!

            Weist ja selbst … als Insasse eine solchen Anstalt hat man nicht die Freizeiteinteilung, die man gerne hätte!

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.