Creative-Commons-Lizenzen

  • : Positive Signale: Netzpolitik im Koalitionsvertrag von Sachsen-Anhalt
    Viel zu tun beim Breitbandausbau auf dem Land. Foto: CC-BY-SA 2.0 <a href="https://www.flickr.com/photos/stephaneollivier/14412140966/">stephane333</a>
    Positive Signale: Netzpolitik im Koalitionsvertrag von Sachsen-Anhalt

    Der Koalitionsvertrag der schwarz-rot-grünen Koalition in Sachsen-Anhalt ist öffentlich. Er bringt in Sachen Netzpolitik, Informationsfreiheit und Grundrechte einige positive Entwicklungen.

    In Koalitionsverträgen ist erfahrungsgemäß Vorsicht bei den Formulierungen geboten: es macht einen großen Unterschied, ob da „wollen“, „sollen“ oder „werden“ steht. Die ersten beiden Formulierungen haben mehr den Charakter von Absichtserklärungen, während ein „werden“ schon deutlicher ist, aber auch nicht garantiert, dass ein Vorhaben umgesetzt wird.

    Freie Netze, WLAN, Störerhaftung

    Der Koalitionsvertrag (PDF) erwähnt „Freifunk“ mehrfach als förderungswürdig. In weiten Teilen entsprechen die Erwähnungen aber dem einstimmig angenommenen Landtags-Antrag (PDF) vom September 2015.

    Weiter heißt es: „Die Koalitionspartner wollen die umfassende Abdeckung des öffentlichen Raums und öffentlicher Verkehrsmittel mit W‑LAN.“ Bezahlt werden soll dies aus dem Verkauf von Mobilfunklizenzen. Und weiter: „Wir wollen dazu aktiv mit der engagierten Zivilgesellschaft zusammenarbeiten, gerade auch den zahlreichen Freifunk-Initiativen, und diese in ihrem wichtigen Engagement unterstützen, z.B. durch die Bereitstellung öffentlicher Liegenschaften.“

    Die große Frage wird sein, ob sich die Erwähnungen im Koalitionsvertrag auch in konkreten Projekten und vor allem Haushaltsmitteln niederschlagen werden.

    Zudem will man sich für Rechtssicherheit und gegen die Störerhaftung einsetzen: „Wir setzen uns auf Bundesebene für die Abschaffung der Störerhaftung für die privaten und kommunalen Anbieter freier Netzzugänge ein.“ Die sachsen-anhaltinische CDU stellt sich als Teil der Regierungskoalition damit gegen die noch vorherrschende Linie der Bundes-CDU. Das ist positiv: Unaufhaltsam zerbröselt die Störerhaftung und wird hoffentlich demnächst Geschichte sein.

    Informationsfreiheit

    „Das Informationszugangsgesetz wird zu einem Informationsfreiheitsgesetz weiterentwickelt werden“, sagt der Koalitionsvertrag.

    Das klingt konkret. Es ist aber unklar, was der Unterschied zwischen den beiden Begriffen ist. Dass die Gebühren für IFG-Anfragen gesenkt werden, ist überfällig, sie sind momentan die höchsten in ganz Deutschland. Wohlwollend ist die Passage im Koalitionsvertrag als Ausbau der Informationsfreiheit zu deuten. Eine wirkliche Weiterentwicklung wäre ein Transparenzgesetz gewesen, wie es beispielsweise in Hamburg existiert.

    Breitbandausbau / Netzausbau

    Im Koalitionsvertrag heißt es zu diesem Thema: „Deswegen werden wir die Kommunen unterstützen, Unternehmen, Privathaushalte und öffentliche Institutionen bis Ende 2018 mit schnellen Internetanschlüssen – mindestens 50 Mbit/s möglichst auf symmetrischer Basis und dort, wo schnelles Internet existentiell notwendig ist, wie beispielsweise in Gewerbegebieten und Industriezentren, mit mindestens 100 Mbit/s zu ertüchtigen.“ Dabei setze man auf einen Ausbau nach dem Grundsatz Glasfaser vor Kupfer und Funk. Und man unterstütze zudem Freifunk.

    Auch hier gilt: symmetrisch, Glasfaser, schnelles Internet – das klingt alles gut. Bis aber feststeht, wieviel Geld im Haushalt dafür eingestellt wird, bleibt auch dies erstmal eine Absichtserklärung.

    Internetüberwachung

    Über das gemeinsame Telekommunikationsüberwachungszentrum heißt es:
    „Die Koalitionspartner bekennen sich zur Errichtung eines Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrums der Polizeien der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung.“ In diesem Absatz kommt auch der etwas unklare Satz: „Der Ausweitung von Kompetenzen zur Kryptoforschung wird eine Absage erteilt. Dem Innenausschuss des Landtages ist fortlaufend über die Umsetzung der Forschungsklausel zu berichten.“ Er bezieht sich vermutlich auf §4, Absatz 6 des Staatsvertrages zum Dienstleistungszentrum.

    In Sachen „Hasskriminalität“ sagt der Koalitionsvertrag:
    „Die zunehmende Zahl so genannter Hasskriminalität im Netz ist für uns Anlass, die polizeiliche Strafverfolgung und Prävention in diesem Bereich zu verstärken. Wir werden deshalb Polizistinnen und Polizisten aus Sachsen-Anhalt nach dem Vorbild anderer Bundesländer auf „Internetstreife“ schicken, um eine verbesserte Strafverfolgung zu erreichen.“

    Falls es sich dabei tatsächlich nur um anlassunabhängiges Surfen von Polizeibeamten (Internetstreife) handelt, so das Bundesverfassungsgericht, sei das grundsätzlich kein Grundrechtseingriff. Sobald aber „kreative“ Methoden, Fake-Accounts oder automatische Datenauswertungen hinzukommen, scheint der Begriff der „Streife“ fehl am Platze.

    Freie Software und freie Lizenzen

    Im Koalitionsvertrag heißt es: „Wir wollen freie und offene Software fördern und umfassend in der Verwaltung einsetzen und prüfen, ob dies in die Vorgaben für die öffentliche Vergabe aufgenommen werden kann.“

    Der Knackpunkt hier ist das Wort „wollen“. Bis daraus konkrete Projekte werden, ist das eine Absichtserklärung. Das Wort „prüfen“ birgt auch noch sehr viele Stolpersteine. Dennoch gut, dass freie und offene Software Erwähnung finden.

    Zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk und freien Lizenzen sagt der Koalitionsvertrag:
    „Hierzu gehört, dass öffentlich-rechtlich finanzierte Inhalte online abrufbar bleiben; wir werden uns für das Ende der Depublikationspflicht einsetzen. Wir wollen auf die Nutzung freier Lizenzen hinwirken und die Digitalisierung und Öffnung der Archive vorantreiben.“

    Verschlüsselung

    Der Koalitionsvertrag sagt: „Um die Sicherheit der Daten und unserer IT-Systeme zu erhöhen, wird flächendeckend zur verwaltungsinternen Kommunikation und zum Datenaustausch eine Ende-zu-Ende Verschlüsselung eingesetzt, und alle Kommunikationswege der Bürger mit öffentlichen Stellen müssen auch Ende-zu-Ende verschlüsselt erfolgen können.“

    Hier stellt sich die Frage, ob damit Systeme wie DE-Mail gemeint sind oder echte Mailverschlüsselung mit GPG.

    Vorläufiges Fazit

    Der Koalitionsvertrag enthält gleich mehrere positive Bezüge zu einer zukunftsgewandten Netzpolitik, die dem Land Chancen eröffnen wird. Das ist insbesondere bemerkenswert, weil die CDU als größte Fraktion an der Koalition beteiligt ist. Dass die CDU in Sachsen-Anhalt durchaus offen für Änderungen ist, zeigt nicht nur im netzpolitischen Bereich das Bekenntnis gegen die Störerhaftung oder für freie Software und Lizenzen, sondern auch die Bereitschaft, die langjährige Forderung von Bürgerrechtlern nach Einführung einer individuellen Kennzeichnungspflicht für Polizisten in den Koalitionsvertrag aufzunehmen.

    Es bleibt spannend, was von den Absichtserklärungen im Koalitionsvertrag in den nächsten Jahren Wirklichkeit wird.

    21. April 2016 3
  • : Wikimedia Deutschland präsentiert Lizenzhinweisgenerator für Wikipedia-Bilder
    Screenshot des Lizenzhinweisgenerators; Bild links: <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/User:Mikegr">User:Mikegr</a>, <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/File:LentosNightBlue.jpg">LentosNightBlue</a>, <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/legalcode">CC BY-SA 4.0</a>
    Wikimedia Deutschland präsentiert Lizenzhinweisgenerator für Wikipedia-Bilder

    Rechtzeitig zum 15. Geburtstag der deutschsprachigen Wikipedia präsentiert der deutsche Wikimedia-Verein einen Lizenzhinweisgenerator, der die Weiternutzung von Bildern aus der Wikipedia bzw. von Wikimedia Commons vereinfachen soll. Denn auch wenn die offenen Lizenzen von Wikipedia-Inhalten eine Nutzung in vielen anderen Kontexten auch ohne Rechteklärung ermöglichen, ist das Lizenzhandling nicht ohne Tücken – wie auch die Rechtsprechung zu Creative Commons belegt. Neben einem Verweis auf den Urheber des verwendeten Werks muss beispielsweise auch die Lizenz genannt und, sofern möglich, verlinkt werden.

    Der Lizenzhinweisgenerator richtet sich an all jene, die bei der Verwendung von Wikimedia-Bildern auf Nummer sicher gehen wollen und führt Nutzer Schritt für Schritt an Hand von Fragen durch den Lizenzierungsprozess. Vor allem ist der Generator hilfreich, wenn an einem Werk Bearbeitungen vorgenommen wurden – in so einem Fall muss nämlich auf diesen Umstand bzw. die Art der Bearbeitung hingewiesen werden. Gleichzeitig kann man sich selbst als Urheber der Bearbeitung kenntlich machen.

    Am Ende steht das Ergebnis in Form eines Lizenzhinweises in Text- und HTML-Form:

    Zum Einstieg fordert der Lizenzhinweisgenerator nur einen Link auf ein Bild in der Wikipedia bzw. Wikimedia Commons. Das Tool birgt abgesehen von seiner praktischen Nützlichkeit auch durchaus didaktisches Potential hinsichtlich der urheberrechtlichen Fragen, die sich bei der Verwendung offen lizenzierter Inhalte regelmäßig stellen.

    16. März 2016 5
  • : Militärgefängnis hindert Chelsea Manning daran, Artikel der EFF zu lesen
    CC BY 2.0 by <a href="https://www.flickr.com/photos/timothykrause/9632091382/in/photolist-fF9Zc5-p6ELft-oq6trS-8QuXfD-inmhin-avVp3w-hZ7Fmg-9QKKrf-3MF5JP-2Ui1hu-jtsjpS-nzHC84-8n2mY-cATJj5-iBrrmQ-8xJbkL-dRJVAs-iBrRzG-r3rTQB-6GCQvE-wMdr3A-pnUB3n-bLK5Z-8ohVMz-ocL4g-9mTscz-8GshMb-2ju8k-5j48te-2FtvJ2-p8Z7YB-nxKpnL-bLK64-bEsq7x-oRUwpG-7avH12-eWdtJZ-nBoqbz-nBF9HE-nkbFBw-nkbT9t-cKc7Rw-8sJbrK-c6fFK1-bfrYQ8-3iTiWh-bLK66-nBoqmV-wJqthk-Anz643" > Timothy Krause</a>
    Militärgefängnis hindert Chelsea Manning daran, Artikel der EFF zu lesen

    Die Strafvollzugseinrichtung der US-amerikanischen Streitkräfte in Fort Leavenworth hinderte die Whistleblowerin Chelsea Manning vergangene Woche daran, ausgedruckte Artikel der Electronic Frontier Foundation (EFF) zu lesen, in denen es unter anderem um Zensur in Gefängnissen ging – aus Gründen des Copyrights.

    Manning wurde aufgrund ihrer Rolle in den Cablegate Veröffentlichungen von WikiLeaks zu 35 Jahren Haft verurteilt. Ein Unterstützer schickte ihr nun eine Reihe von Artikeln der EFF, in denen es um das Recht von Inhaftierten auf Online-Präsenz geht. Thematisiert werden darin etwa die Strafen für Häftlinge mit Facebook-Profilen sowie die Forderungen der EFF bezüglich der Regulierung von Telekommunikationssystemen in Gefängnissen. Den EFF-Artikeln beigefügt waren zudem Unterlagen des Bundesamts für Gefängnisse sowie Artikel von Buzzfeed und der Harvard Business Review. Außer den Dokumenten des Bundesamts für Gefängnisse wurden jedoch alle anderen Artikel einbehalten. Manning wurde darüber benachrichtigt, dass die restlichen Unterlagen nicht weitergeleitet werden können, da sie „ausgedruckte Internet-Inhalte, einschließlich Mails, [enthalten], die das Ausmaß von fünf Seiten pro Tag übersteigen oder deren Verbreitung Copyright-Gesetze verletzen könnte“.

    Da die weitergegebenen Dokumente des Bundesamts für Gefängnisse ebenfalls länger als fünf Seiten und deutlich länger als alle anderen Dokumente waren, geht die EFF davon aus, dass ihre Artikel wohl aus Gründen des Copyrights zurückgehalten wurden. Ziemlich absurd, betrachtet man die Tatsache, dass nicht nur alle Inhalte der EFF unter einer Creative Commons Lizenz stehen, sondern dass es sich auch noch um eine der bekanntesten Nichtregierungsorganisationen handelt, welche sich für Fair Use und das umfassende Teilen wichtiger Informationen einsetzt. Mike Masnick von Techdirt sieht in diesem Fall die Nutzung des Copyrights als eine Form von Zensur:

    To claim to be protecting EFF’s copyright is basically spitting in the face of the EFF. An organization that wants to spread its information widely, and wants to make sure copyright law is amenable to that is now finding that it cannot distribute its own information… because of the very copyright law it fights against. And yet we’re told again and again that copyright is for protecting the creators of content, yet here’s it’s being actively used against their wishes to block them from disseminating their own content. That’s crazy.

    Die EFF kontaktierte umgehend die Strafvollzugseinrichtung, wies auf ihre freie Lizenz hin und bat das Gefängnis, Manning die Dokumente weiterzuleiten und allen anderen Häftlingen Zugang dazu zu gewähren. Eine Antwort erhielten sie bisher nicht. Wie Dave Maass schreibt, hoffe man bei der EFF auf einen Fehler des Militärs – und dass es keine Taktik ist, das Copyright zu nutzen um Inhaftierten den Zugang zu bestimmten Inhalten zu verbieten, die der Öffentlichkeit zugänglich sind.

    Prisoners do not lose all rights when they step behind bars. Not only are prisoners allowed to access a wide range of news articles, legal documents, and other education materials, but as a society we should actively encourage prisoners to access materials that help them better understand their rights and the legal system. Prisoners like Manning who want to stay up on events that can directly impact them and others should be supported, not prevented, from accessing information.

    24. Februar 2016 5
  • : Creative Commons erhält 10 Millionen Dollar Basisförderung von Hewlett-Foundation [Update]
    Creative Commons erhält 10 Millionen Dollar Basisförderung von Hewlett-Foundation [Update]

    Creative Commons kündigt eine strategische Neuausrichtung an. Noch bevor konkrete Vorhaben diesbezüglich präsentiert wurden, steht zumindest die Finanzierung dank einer mehrjährigen Basisförderung durch die Hewlett-Foundation.

    cc_logo-largeDie von Creative Commons vor ca. 15 Jahren entwickelten alternativen Urheberrechtslizenzen ermöglichen es, Inhalte wie Texte, Musik oder Videos auf eine Weise zugänglich zu machen, dass andere diese ohne Rechteklärung nutzen, weiterverbreiten und – je nach Lizenz – auch adaptieren, rekombinieren und verwerten können. Anfang letzter Woche begann Creative Commons CEO Ryan Merkley eine Serie an Blogeinträgen über eine bevorstehende strategische Neuausrichtung der Organisation Creative Commons. Die ersten beiden Einträge widmeten sich noch eher allgemeinen Themen wie der Bedeutung von „Sharing“ und Creative Commons’ verschiedenen Rollen bei der Förderung digitaler Offenheit (meine Übersetzung):

    Die Potentiale von Offenheit werden verwirklicht, indem wir zeigen wie gerade „Open“ die Herausforderungen unserer Zeit bewältigen hilft. Unsere Rolle ist dabei nicht nur die Bereitstellung von Werkzeugen, sondern auch jene eines strategischen Partners, eines Fürsprechers, eines Beinflussers, und eines Unterstützers hinsichtlich einer Quantifizierung, Propagierung und Darstellung der Vorteile von Offenheit.

    Etwas außerhalb der Reihe verkündete Merkley in einem gestrigen Blogeintrag, dass die William and Flora Hewlett Foundation Creative Commons für die Umsetzung der neuen Strategie eine mehrjährige Basisförderung in Höhe von 10 Millionen Dollar zugesagt hat. Die Foundation zählte schon bisher zu den Förderern von Creative Commons, die Höhe und der Verzicht auf inhaltliche Bindung der Förderung sind jedoch neu. Am Blog der Hewlett-Foundation erläutert Larry Kramer die Entscheidung unter Verweis auf die große Bedeutung von Creative-Commons-Lizenzen für offene Lehr- und Lernmaterialien (Open Educational Ressources, OER) und wünscht sich, dass Creative Commons neue Dinge ausprobiert:

    Unsere Hoffnung ist, den Leuten von Creative Commons Luft zum Atmen zu geben: eine Gelegenheit um nachzudenken und neue neue Dinge auszuprobieren – zu kreieren – ohne die laufende Arbeit zu beschneiden oder einschränken zu müssen. Creative Commons ist der zentrale Steward einer großen und wachsenden Bewegung für Opffenheit, einer Bewegung um Wissen freier zugänglich zu machen, Teilen und Kooperation zu fördern, sowie Fortschritte und Verbesserung in Gang zu setzen, die die Welt zu einem besseren Ort für uns alle machen.

    Angesichts des Pathos in dieser Begründung für die Förderung darf man umso mehr gespannt sein, was Creative Commons mit dem ganzen Geld jetzt konkret anstoßen wird. Zumindest Softwareprojekte wie die seit über einem Jahr in Entwicklung befindliche App „The List“ sollten mit den neuen Mitteln (viel) zügiger durchgeführt werden können.

    [Update, 22.1.2016] Inzwischen hat Ryan Merkley einen dritten Blogeintrag zur strategischen Neuausrichtung von Creative Commons veröffentlicht und darin eine Fokussierung auf drei Bereiche angekündigt:

    1. Discovery: Um das Finden von Creative-Commons-lizenzierten Inhalten zu erleichtern, wird Creative Commons ein Entwicklerteam aufbauen, das in den Bereichen Suche, Metadaten, Kuratierung etc. arbeiten soll.
    2. Collaboration: Um spezifischer Communities von Lizenznutzern in Bereichen wie wissenschaftlichem Wissen („Open Access“) oder offenen Lernmaterialien („Open Educational Ressources“) zu unterstützen, sollen diesbezüglich Teams aufgebaut werden.
    3. Advocacy: Neben der Förderung der eigenen Urheberrechtslizenzen sieht sich Creative Commons als Verfechter von Urheberrechtsreformen, schlicht weil die Lizenzen nur für manche Probleme des Urheberrechts im digitalen Zeitalter eine Lösung anbieten können. In dieser Hinsicht soll vor allem das internationale Netzwerk an Partnerorganisationen im Kampf für Urheberrechtsreformen in ihren jeweiligen Regionen unterstützt werden

    Den Abschluss bildet eine Einladung samt Online-Formular, eigene Vorschläge für konkrete Projekte beizusteuern und fasst die Blogeinträge noch einmal in einem kurzen Video zusammen:

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    Creative Commons: Remix from Creative Commons on Vimeo.

    20. Januar 2016 1
  • : Nina Paley: Urheberrecht schädigt das Gehirn
    Nina Paley: Urheberrecht schädigt das Gehirn

    Nina Paley in einem TedX-Talk über das Urheberrecht und die Probleme, über die sie bei der Arbeit an ihrem Film Sita sings the Blues gestolpert ist:

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    26. Oktober 2015 6
  • : Die Geschichte von Bassel Khartabil: Er lebt für das freie Internet – und riskiert dafür zu sterben
    Bassel Khartabil | <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/" >CC BY 2.0</a> by <a href="https://www.flickr.com/photos/christopheradams/6553833251" >Christopher Adams</a>
    Die Geschichte von Bassel Khartabil: Er lebt für das freie Internet – und riskiert dafür zu sterben

    Bassel, der weltweit als Verfechter des freien Internets und der Open-Source-Kultur bekannt ist, wurde vor dreieinhalb Jahren von der Regierung Bashar al-Assads festgenommen und am 3. Oktober 2015 aus dem Adra-Gefängnis an einen unbekannten Ort verlegt. Am 10. Oktober erfuhr seine Frau, dass Bassels Name aus dem Häftlingsregister gelöscht wurde, ohne weitere Informationen darüber, wo er sein könnte. Keiner der beteiligten Akteure gibt an, ob er sich bei ihnen befindet oder nicht.

    Dieser Text wurde im Original von Stéphanie Vidal unter CC BY 4.0 auf Französisch veröffentlicht. Philippe Aigrain, Mélanie Dulong de Rosnay, und Jean-Christophe Peyssard übersetzten ihn ins Englische.

    Bassel Khartabil, 34, leidenschaftlicher Verfechter eines freien Internets und Förderer der Open-Source-Kultur, wird seit dem 15. März 2012 in den Gefängnissen der Regierung von Bashar al-Assad gefangen gehalten. Laut Einschätzung der UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Verhaftungen während ihrer 72. Versammlung in Genf im April 2015 wurde Bassel willkürlich inhaftiert für „das friedliche Ausüben seines Rechts auf freie Meinungsäußerung“ und seinen „Einsatz für eine uneingeschränkte Nutzung des Internets“. Khartabil wurde am 3. Oktober 2015 aus dem Adra-Gefängnis, das sich in den nord-östlichen Randgebieten von Damaskus befindet, verlegt. Er wurde dort seit Dezember 2012 gefangen gehalten und nun, womöglich für eine Gerichtsverhandlung, an einen unbekannten Ort gebracht. Angeklagt, ohne dass jemals Beweise gegen ihn vorgebracht wurden, ist Bassel derzeit mehr denn je in Gefahr.

    Bassel ist als Entwickler, der an Open-Source-Projekten wie Mozilla Firefox, Wikipedia und Creative Commons mitwirkt, weltweit anerkannt. Doch er engagierte sich auch lokal, im AikiLab in Damaskus – einem Ort, der sich der digitalen Kunst und der Lehre kollaborativer Technologien verschrieben hat. Für all seine Arbeiten vergab ihm Foreign Policy den 19. Platz in ihrem angesehenen Global Thinkers Rating von 2012, 2013 gewann er den Digital Freedom Award des Index on Censorship, einer internationalen Organisation, die sich seit 1972 für Meinungsfreiheit einsetzt.

    Seine Gefangennahme und die kürzlich erfolgte Verlegung trifft und beunruhigt die Open-Source-Community und Aktivist_innen für Menschenrechte und das fundamentale Recht auf Äußerung von Gedanken und Meinungen. Jillian C. York, Direktorin der Electronic Frontier Foundation (EFF), einer Organisation, die Bürgerrechte in der digitalen Welt verteidigt, twitterte folgendes, als die Nachricht bekannt wurde:

    In weniger als 140 Zeichen schaffte es Jillian C. York, zwei Wirklichkeiten aufzuzeigen: das beängstigende Schweigen der syrischen Regierung in Hinblick auf Aktionen, die sich für Bassel Khartabils Freilassung aussprechen, und die Schutzkraft, die die Wachsamkeit von Internetnutzer_innen für das Schicksal eines Gefangenen bedeuten kann. Den ersten Punkt betreffend bestätigt Ines Osman, Koordinatorin der Rechtsdienstleistung der NGO Alkarama Foundation, die Betroffene von Menschenrechtsverletzungen in der arabischen Welt mit den Mechanismen der UN in Verbindung bringt, die Inaktivität der syrischen Machthaber:

    Wir sind in der UN zwei Mal aktiv geworden, 2012 und 2014, und die syrischen Behörden haben nie auf die Anfragen der UN reagiert. Im vergangenen April hat die Arbeitsgruppe für willkürliche Verhaftungen Bassels Freilassung gefordert, und auch dieser Appell wurde ignoriert. Es ist unerlässlich, dass die internationale Gemeinschaft die Implementierung dieser Entscheidungen fordert, die deutlich feststellt, dass Bassels grundlegendste Rechte nicht respektiert wurden: Er wurde verhaftet, in Isolationshaft gehalten, gefoltert, und mit falschen Anschuldigungen vor einen Militärrichter gebracht.

    Am Samstag Morgen wurden wir darüber informiert, dass Bassel aus dem Adra-Gefängnis an einen unbekannten Ort verlegt worden ist. Niemand kennt seinen derzeitigen Aufenthaltsort. Wir informierten sofort die Arbeitsgruppe für erzwungenes oder unfreiwilliges Verschwinden. Wir hoffen, dass die syrischen Behörden dieses Mal reagieren werden.

    Wenn Menschenrechte nicht mehr respektiert werden, können öffentliche Aufrufe nur noch Hoffnungen benennen. Das bringt uns zu dem zweiten Punkt: Je mehr die Zustimmung zu unserer Hoffnung im Internet und in sozialen Medien geteilt wird und präsent ist, desto eher könnte sie Realität werden. Bassels Engagement für ein freies Internet mag zu seiner Verhaftung geführt haben, aber die Aufmerksamkeit, die wir Bürger_innen des Internets diesem Fall bescheren, könnte ihm – zu einem gewissen Grad – aus der Dunkelheit verhelfen. Interesse an seinem Leben zu zeigen, kann ein Weg sein, Menschen bewusst zu machen, dass man in Syrien sterben kann, weil man ein Smartphone nutzt oder weiß, wie das Internet funktioniert.

    Überleben in Adra, auch unter Bombardierungen

    Bassels Geschichte der letzten fünf Jahre zu erzählen, ist auch ein Versuch, ein verwüstetes Syrien darzustellen. Vom Beginn der syrischen Revolution am 15. bis 18. März 2011 (die ersten Rufe nach Aufständen, bezugnehmend auf die ägyptische Revolution; die ersten „Freitagsdemonstrationen“ und ihre brutale Niederschlagung) bis zu der langsamen Transformation der Revolution zu einem unentwirrbaren bewaffneten Konflikt, in dem 240.000 Menschen gestorben sind und Millionen vertrieben wurden.

    Bassel Khartabil, der per Auflage gezwungen wurde, in Syrien zu bleiben, ist einer der Gefangenen, deren Anzahl schwer zu bestätigen ist: Einige sprechen von 8.000 Häftlingen, von denen 600 Frauen sind – allein im Adra-Gefägnis, das wären drei Mal mehr als es Kapazitäten hat. Häftlinge werden in Adra für eine Vielzahl von Anschuldigungen eingesperrt, wie Drogenhandel oder ‑nutzung, Mord oder Raub, aber dort werden auch Gefangene festgehalten, deren Namen im Ausland bekannt sind für ihr Engagement zugunsten freier Meinungsäußerung. Mazen Darwish, zum Beispiel, ist einer von ihnen. Er ist der Präsident des Syrian Center for Media and Freedom of Expression und wurde im Februar 2012 verhaftet, nahezu auf den Tag einen Monat vor Bassel Khartabil. Er wurde am 10. August 2015 vorläufig freigelassen, am 31. August wurde er für unschuldig befunden, „Informationen über Terrorakte veröffentlicht“ zu haben.

    Bassel Khartabil, der aufgrund anderer Anklagepunkte inhaftiert ist, wurde vor Militärgerichten angeklagt und damit ausgenommen von der Generalamnestie im Juni 2014. Diese befreite, wenn auch in undurchlässiger Art, viele friedliche Aktivist_innen von den gegen sie gerichteten Anklagepunkten. Khartabil hingegen war auch dann noch in Adra, als das Gefängnis von der bewaffneten Rebellengruppe Jaysh al-Islam gestürmt wurde. Sie übernahmen die Kontrolle über zwei der Gefängnisgebäude am 12. September, einem Datum, das wohl symbolisch gewählt wurde, da es der Tag nach Bashar al-Assads 50. Geburtstag war. Die Häftlinge befanden sich zwischen den Bombardierungen des Militärs und dem Beschuss durch die Rebellen, die versuchten, das Gefängnis zu befreien. Bassel Khartabil überlebte diesen starken Beschuss, aber wie es scheint, wurden etwa 20 andere Häftlinge getötet und einige Dutzend, möglicherweise bis zu 100, verletzt.

    Wie gesagt, wenn es um Syrien geht, ist es schwer, an Informationsquellen zu gelangen. Zahlen werden geschätzt, das Sprechen ist angsterfüllt und Kommunikation ist aufgrund staatlicher Überwachung verlangsamt. Wie der Anwalt Benoît Huet in einem Kommentar in der französischen Zeitung Libération betont, ist der Krieg in Syrien, in einer vernetzen Welt, auch ein Informationskrieg geworden – und er wirft die Frage nach dessen Verbreitung und Manipulation auf. International verhindert dieser Informationskrieg, dass wir die Fakten in dem medial durchdrungenen, aber schrecklich fernen Konflikt deutlich erkennen, aufgrund seiner hohen Komplexität. Das sollte uns jedoch nicht den anderen Informationskrieg übersehen lassen, der auf lokaler Ebene wütet: Im Herzen Syriens werden persönliche Informationen und auf sozialen Medien veröffentlichte Inhalte als Waffen genutzt.

    Die syrischen Smartphones, die Angst in der Tasche

    Das Internet und vor allem soziale Medien wie Facebook wurden von der syrischen Bevölkerung als bevorzugte Kommunikationswege genutzt, um über die Revolution 2011 und die blutige Repression durch die Regierung zu berichten. Die Dokumentation „Syria: Inside the Secret Revolution“, die ursprünglich von der BBC am 26. September 2011 gezeigt wurde, versammelt einige Videos, die nach ihrer Online-Veröffentlichung der internationalen Gemeinschaft ermöglichten, die Revolten auf den syrischen Straßen zu begreifen.

    Nichtsdestotrotz sollte nicht vergessen werden, dass das Internet nicht immer zugelassen wurde in Syrien oder Facebook der Bevölkerung zugänglich war. Als er nach dem Tod seines Vaters Hefez im Juni 2000 ins Amt kam, erschien Bashar al-Assad wie ein Reformer, demonstrierte eine offene Stimmung in verschiedenen wirtschaftlichen und politischen Bereichen. Er ermöglichte sogar Internetzugang, verstand aber die Macht des Netzwerks und sorgte dafür, dass die meisten sozialen Netzwerke bis 2007 zensiert wurden, gefolgt von der arabischen Wikipedia 2008.

    Von Beginn an wurde das Netz überwacht: Diejenigen, die in Cybercafés gingen, mussten ihre Identität bestätigen und ihre Chronik wurde gespeichert. Das berichtet Wahid Saqr, ehemaliger Sicherheitsbeamter der syrischen Regierung, gegenüber Mishal Husain in der zweiten Folge von „How Facebook Changed the World: The Arab Spring“ sowie in einer anderen Dokumentation, die die BBC am 15. September 2011 ausstrahlte.

    Nur im Februar 2011 genehmigte Bashar al-Assad den Zugang zu Facebook, YouTube und Twitter. Diese Geste, die großzügig wirken sollte, wurde schnell als bedrohlich wahrgenommen: Soziale Netzwerke erschienen als ein nützliches Werkzeug für die Regierung, die Bevölkerung zu überwachen und durch Worte und Bilder Informationen über diejenigen zu erlangen, die Opponenten sein könnten. Betrieben als Waffen der digitalen Überwachung, wurden diese sozialen Netzwerke genutzt, um diejenigen zu verfolgen, die sich, virtuell oder wirklich, gegen die Regierung in Damaskus stellten – aber auch diejenigen, die über Computerkompetenzen verfügten.

    Dana Trometer, Wissenschaftlerin und Produzentin der oben genannten Dokumentationen, erlebte diese schreckliche Realität:

    Die Menschen, die ich traf, für alle Filme über die arabische Welt, an denen ich gearbeitet habe, und vor allem über Syrien, wurden sehr oft gezwungen zu fliehen oder verschwanden kurz nach unseren Interviews.

    Selbst heute, auf dem Weg ins Exil, erklären Flüchtlinge, dass es besonders gefährlich ist, ein Handy dabei zu haben. Schon der Besitz kann zu einer Verhaftung führen oder – noch viel schlimmer – dazu, dass Repräsentant_innen der syrischen Regierung oder Mitglieder von ISIS jemanden an ihren jeweiligen Kontrollpunkten auffordern, ihren Facebook-Nutzernamen und das Passwort zu nennen, um ihre politische Zugehörigkeit zu prüfen.

    Bassel Khartabil sagte, dass es in Syrien viel gefährlicher sei, ein Handy zu halten als mit einer Atombombe herumzulaufen. Aufgrund seines Jobs als Entwickler und seines Engagements für die Förderung eines freien Internets war es für ihn unmöglich, sich seines Computers und seiner Handys zu entledigen, ganz zu Schweigen von seinem Wissen über Informationstechnologien. Am 31. Januar 2012, zwei Wochen vor seiner Festnahme, postete er folgenden Tweet:

    Der Wille zu bauen: das AikiLab und das Palmyra-Projekt

    Seine führende Rolle bei Creative Commons in Syrien und seine Partizipation, auf internationaler Ebene, in der Bewegung für freie Kultur, führten zu häufigen Reisen ins Ausland. Doch Bassel kam immer wieder nach Hause. Es war in Polen, auf dem Creative Commons Summit im September 2011, als sein Freund Jon Phillips ihn das letzte Mal sah. Jon führt seitdem die Kampagne #FreeBassel an:

    Ich flehte ihn an, nicht zurückzugehen, dass er getötet oder verhaftet werden würde. Er versuchte mich zu beruhigen und sagte, dass er das vielleicht nicht riskieren würde, und dass sowieso seine Freunde, seine Familie, seine Liebe dort war und er nicht fernbleiben könnte. Wir weinten, und es war wirklich schlimm, denn wir verbrachten den Rest der Nacht damit, zu lachen und eine neue Welt zu entwerfen. Als die Sonne aufging, nahm er sein Taxi, winkte ein letztes Mal durch das offene Fenster, und ich erinnere mich daran gedacht zu haben, dass dies das letzte Mal war, dass ich ihn sehen würde; dass er verhaftet werden würde, sobald er aus dem Flugzeug steigt.

    Es geschah nicht genauso: Bassel Khartabil erhielt ein paar Monate Aufschub, während derer er sein lokales Engagement fortführte. Syrien war unter einem Embargo, und nur spezielle proprietäre Software durfte in Universitäten gelehrt werden. 2010 gründete Bassel Khartabil darum das AikiLab, das, je nach Person, beschrieben wird als ein Hackerspace oder Kulturzentrum und das den Umgang mit sozialen Medien und Open-Source-Technologien lehren sollte.

    Entwickler_innen, Künstler_innen, Professor_innen, Journalist_innen und lokale Unternehmer_innen besuchten das AikiLab häufig, das der Künstler Dino Ahmad Ali beschreibt als ein großes Apartement mit zwei Zimmern. Dorthin konnte jeder kommen, zum Arbeiten oder sogar zum Schlafen, wenn die Arbeit lange dauerte, um einen Kaffee oder ein Bier in der Küche zu trinken und sich Mut zu machen oder um zu entspannen. Das große Wohnzimmer war geeignet für Konferenzen, und Internet-Berühmtheiten kamen vorbei, um ihr Wissen zu teilen, beispielsweise die Mozilla-Gründerin Mitchell Baker oder der Direktor des MIT Media Lab, Joi Ito.

    Dino Ahmad Ali und Bassel Khartabil waren auch Kollegen. Sie arbeiteten beide für ein Verlagshaus namens Al-Aous, auf Discover-Syria.com, einer Webseite, die kulturelle Informationen über Syrien anbietet – Dino war künstlerischer Leiter und Bassel technischer Leiter. Bassel Khartabil widmete Jahre seines Lebens einem Projekt, das ihm besonders am Herz lag, dem Palmyra-Projekt. Dieses Projekt war eine ambitionierte virtuelle Tour durch die antike Stadt auf CD-Rom, vollständig rekonstruiert in 3D-Fotos von Dokumenten aus wissenschaftlicher und archäologischer Forschung. „Ursprünglich befasste sich Bassel nur mit Programmierung, aber als eine Person mit multiplen Talenten lernte er die Maya-Software und begann damit, 3D-Modelle zu erstellen“, erinnert sich Georges Dahdouh, der dem Team nach einigen Monaten als Leiter der 3D-Modellierung beitrat. „Er lernte auch die Funktionsweise einer Spiel-Engine, um einen Weg durch die virtuelle Tour in 3D zu entwickeln, und am Ende arbeitete er, mit anderen Mitgliedern des Teams, an jedem anderen Aspekt außer Urheberrecht und Forschung; hieran arbeitete eine Gruppe, die sich der Untersuchung historischer Quellen widmete und Interviews mit Archäologen führte.“

    An ein allgemeines Publikum gerichtet, sollte das Projekt Palmyra eine Art digitale Enzyklopädie über die Stadt darstellen (die auch Tadmor genannt wird) und ihre Rückkehr durch die Erfassung von Bildern und Texten und den Einsatz neuer Technologien unter Einbeziehung von Spezialist_innen und Archäolog_innen ermöglichen. Khaled Al-Assad war der verantwortliche Wissenschaftler für die Antiquitäten von Palmyra von 1963 bis 2003 und ein Freund von Bassel Khartabil. Der Wissenschaftler wurde am 18. August 2015 von ISIS enthauptet, sein Körper wurde von seinen Henkern auf den Straßen ausgestellt und Bilder über soziale Medien verbreitet.

    Da die CD-ROM nicht veröffentlicht wurde, entschieden die Mitglieder der #FreeBassel-Kampagne, das Palmyra-Projekt wiederzubeleben. Sie starteten am 15. Oktober 2015 #NewPalmyra, eine Online-Community und ‑Plattform für Datenspeicherung, um Bassels Arbeit zu würdigen. Das Projekt wird von Barry Threw geführt, einem Digitalkünstler und Leiter der Software für Obscura, der auch zu #racingextinction beitrug, einer Videoprojektion auf das Empire State Building. Hinter beiden Hashtags verbirgt sich ein ähnlicher Wunsch danach, Architektur zu nutzen, um Aufmerksamkeit zu generieren: Aufmerksamkeit für den Klimawandel durch das Zeigen gefährdeter Spezies auf einem der berühmtesten Hochhäuser in New York, Aufmerksamkeit für ein gefährdetes Syrien durch die Nutzung digitaler Technologie. „Die antike Stadt Palmyra war ein wesentliches Tor für Handel und Kultur“, sagte Threw. „Mit #NewPalmyra treten wir der törichten Zerstörung archäologischer Schätze durch ISIS entgegen, mit dem Aufbauwillen eines Mannes wie Bassel Khartabil. Wir hoffen, dass dieses Projekt Aufmerksamkeit generiert für seine Arbeit und zu seiner Freilassung beiträgt.“

    Ein Zivilist, verfolgt vor einem Militärgericht

    Am 15. März 2012, als er seinen Arbeitsplatz im Stadtteil al-Mazzeh in Damaskus verließ, wurde Bassel von Männern der Branch 215 verhaftet, einem der Militärgeheimdienste in Damaskus. Nachdem er fünf Tage lang befragt und gefoltert wurde, wurde Bassel zu sich nach Hause begleitet, um seinen Computer und seine Dokumente zu beschlagnahmen. Dann wurde er für neun Monate im Geheimen inhaftiert. Wir wissen heute, dass er erst zu Branch 248 des Geheimdienstes gebracht wurde und dann acht Monate in Isolationshaft im Adra-Gefängnis verbrachte. Am 9. Dezember 2012 wurde er vor ein Militärgericht gebracht.

    „Dieses Militärgericht, spezialisiert auf Verfahren gegen Kriminelle im Militär in Kriegszeiten, berichtet dem Verteidigungsminister und nicht dem Justizminister. Es besteht aus drei Soldaten, inklusive einem Präsidenten. Seine Verfahren werden geheim gehalten, und Beschuldigte haben kein Recht auf einen Anwalt“, erklärt Noura Ghazi, Anwältin und Menschenrechtsaktivistin, die sich kurz vor Bassels Festnahme mit ihm verlobte. „Die Verurteilungen sind besonders heftig und resultieren im Todesfall. Strafen werden sofort ausgeführt, um eine Nachprüfung zu verhindern. Seit den Ereignissen von 2011 wurde das Militärgericht eingeschaltet, um friedliche Aktivisten wie Bassel, Anas und Salah Shughri und viele andere zu verfolgen. Das ist eine deutliche Verletzung des Gesetzes, der Verfassung und sogar des Gründungsdekrets dieses Gerichts.“

    Als Zivilist ohne Anwalt vor einem Militärgericht dauerte Bassel Khartabils Verfahren nicht länger als ein paar Minuten, ohne dass Beweise gegen ihn präsentiert wurden, wie die Arbeitsgruppe für willkürliche Verhaftungen hervorgehoben hat. Nach diesem unfairen Eilverfahren wurde er sofort in das Gefängnis von Sidnaya gebracht, das als eines der berüchtigsten des Regimes gilt.

    Bassel wurde dann wieder in das Adra-Gefägnis verlegt, wo er am 26. Dezember 2012 zum ersten Mal von seiner Familie besucht werden konnte. Sie fanden ihn in einem erschreckenden physischen und psychischen Zustand vor. Ihm wurde erlaubt, Noura Ghazi am 7. Januar 2013 im Gefängnis zu heiraten. Bis zum 3. Oktober war Bassel in Adra inhaftiert. Laut einer Nachricht, die an diesem Tag auf der #FreeBassel-Facebook-Kampagnenseite veröffentlicht wurde, wurde er „verlegt vom Gefängnis in Adra an einen unbekannten Ort, nachdem eine Patrouille, deren Herkunft unbekannt ist, ihn aufforderte, seine Sachen zu packen. Es wird angenommen, dass er in die Zentrale des zivilen Gerichts der Militärpolizei im Ortsteil al-Qaboun gebracht wurde. Wieder einmal wissen wir nicht, wo Bassel ist, und sind sehr besorgt.“

    Bassel Khartabil, Entwickler, Lehrer und Pazifist, der Folter überlebte, Isolationshaft, Hunger und Bombardierungen, lebt gewiss unter einer schrecklichen Strafe. Vergiss nicht, du hast sicher ein Handy in deiner Tasche.

    Bisherige Artikel auf netzpolitik.org:

    21. Oktober 2015 7
  • : Praxisleitfaden: Creative-Commons-Lizenzen einfach nutzen
    Praxisleitfaden: Creative-Commons-Lizenzen einfach nutzen

    Letztes Jahr auf Englisch erschienen, ist das Handbuch „Open Content – Ein Praxisleitfaden zur Nutzung von Creative-Commons-Lizenzen“ nun auf Deutsch erhältlich. Die Publikation richtet sich sowohl an Urheber als auch Nutzer von Inhalten, die unter einer freien Lizenz stehen (sollen) und zeigt in klarer und verständlicher Sprache die Unterschiede der verschiedenen Modelle:

    Inhaltlich widmet sich der Leitfaden ausführlich allen sechs Lizenzmodulen der Creative-Commons-Lizenzen und geht darauf ein, welche Möglichkeiten – aber auch welche  Fragen – sich bei der Nutzung ergeben. Praktische Hinweise, z.B. zum Auffinden von von frei lizenzierten Inhalten oder zur Anbringung des Lizenzhinweises, bietet das letzte Kapitel von “Open Content – Ein Praxisleitfaden zur Nutzung von Creative-Commons-Lizenzen”. Der Leitfaden ist somit ein guter Einstieg ins Thema, nicht nur für Urheberinnen und Urheber, sondern auch auch für Nachnutzerinnen und ‑nutzer. Er soll dazu ermutigen, urheberrechtlich geschützte Werke der Wissensallmende zur Verfügung zu stellen, die Kontrolle über deren Verbreitung absichtlich ein Stück weit abzugeben und frei lizenzierte Inhalte auf kreative Weise miteinander zu kombinieren.

    Geschrieben hat den Leitfaden Till Kreutzer, Herausgeber sind Wikimedia Deutschland, das Hochschulbibliothekszentrum des Landes Nordrhein-Westfalen und der Deutsche UNESCO-Kommission e. V.

    13. Oktober 2015 7
  • : Deutschlandradio Kultur: Wo ist Bassel Khartabil?
    CC BY 2.0 by <a href="https://www.flickr.com/photos/paulk/8556909975/" >Paul Keller</a>
    Deutschlandradio Kultur: Wo ist Bassel Khartabil?

    Am Dienstag berichteten wir über den syrischen Aktivisten Bassel Khartabil, der vor mehr als drei Jahren verhaftet und angeklagt wurde, für einen feindlichen Staat spioniert zu haben. Am Samstag, den 3. Oktober, wurde er aus dem Gefägnis in Damaskus an einen unbekannten Ort verlegt – bei Deutschlandradio Kultur berichtet die Übersetzerin Sandra Hetzl über das letzte Telefonat zwischen Bassel und seiner Frau Nora: alles deute darauf hin, dass Bassel nach Rabun gebracht wurde, einen Stadtteil von Damaskus. Dort befindet sich ein kleines Gefängnis, das zu einem Kriegsgericht gehört – warum er jedoch von einem Kriegsgericht erneut verurteilt werden soll, sei absolut unklar. Hetzl spricht auch über Bassels Software-Arbeit im Open-Source-Bereich, es sei nicht verwunderlich, dass sein Engagement die Regierung gestört hat:

    Weil alles außer Kontrolle gerät. Die Leute können sich selbstständig informieren und vernetzen. Und dann hat er natürlich auch seine Meinung zur Regierung getwittert und auf facebook mitgeteilt. Er war auch Teil der Protestbewegung.

    Bassel wurde kurz vor seiner Festnahme vom Tourismusministerium beauftragt, 3D-Fotos der syrischen Stadt Palmyra zu erstellen. Mit einem Creative-Commons-Projekt sollen die 2000 Jahre alten Bauten zumindest virtuell erhalten bleiben, nachdem sie von IS-Terroristen zunehmend zerstört werden.

    8. Oktober 2015 1
  • : Open Education in USA weiter am Vormarsch: Schulbezirk stellt um, Bildungsministerium stellt ein
    Open Education in USA weiter am Vormarsch: Schulbezirk stellt um, Bildungsministerium stellt ein

    Nachdem im August das University of Maryland University College den kompletten Umstieg auf offen lizenzierte Lehr- und Lernmaterialien verkündet hatte, berichtet Creative Commons jetzt von Fortschritten im Schulbereich.

    Erstens setzt der Schulbezirk Williamsfield im Bundesstaat Illinois zukünftig nur noch auf offene Lehr- und Lernunterlagen (Open Educational Ressources, OER). Wie an der Universität in Maryland war der Umstieg auch in Williamsfield ein längerer Prozess. Den Anfang macht eine Entscheidung im Jahr 2013, Gelder für die Anschaffung von Mathematik-Lehrbüchern lieber in die Entwicklung von OER zu stecken. Creative Commons USA hat eine FAQ zusammengestellt, die es anderen Schulbezirken leichter machen soll, dem Beispiel von Williamsfield zu folgen.

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    Zweitens wurde gestern mit Andrew Marcinek der Name des ersten „Beraters für Open Education“ im US Bildungsministerium verkündet. Dessen Aufgabe soll vor allem darin bestehen, OER auf Ebene der Bundesstaaten und Schulbezirke zum Durchbruch zu verhelfen.

    Lektionen für OER in Deutschland?

    Vor allem das Beispiel Williamsfield zeigt, woran es in Deutschland noch fehlt: einer Reform der öffentlichen Finanzierung von Lernunterlagen, damit öffentliche Gelder nicht nur in die Anschaffung von Büchern sondern auch in die Erstellung von OER fließen können. Die kürzlich veröffentlichte Bestandsaufnahme zu OER in Deutschland hat das noch einmal deutlich gemacht. Um die von Seiten der Kultusministerkonferenz betonte „Neutralität“ bei der Lernmittelfinanzierung herzustellen, muss die Finanzierung von OER aus bestehenden Mitteln überhaupt erst einmal ermöglicht werden.

    Einen Weg, wie das konkret funktionieren könnte, habe ich gemeinsam mit anderen in einer Studie für die Technologiestiftung Berlin (PDF) skizziert: Dezentrale Lernmittelbudgets sollten nicht nur für Anschaffung von Schulbüchern sondern in Crowdfunding-Manier auch für die Erstellung von OER eingesetzt werden dürfen. Um Pioniere zu fördern und den mit OER verbundenen Kollateralnutzen für die Allgemeinheit zu vergüten – schließlich stehen OER allen und nicht nur jenen, die sie finanziert haben, zur Verfügung – könnte die Anschaffung von OER mit einem OER-Bonus verbunden werden.

    16. September 2015
  • : Creative-Commons-Lizenzen und Verwertungsgesellschaften
    Creative Commons führt das Volk. Bild: Eugène Delacroix. Bearbeitung: Ju gatsu mikka. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.en">BY-SA 3.0</a>.
    Creative-Commons-Lizenzen und Verwertungsgesellschaften

    Da die EU-Mitgliedsstaaten bis April 2016 Zeit haben, die neue EU-Richtlinie zur kollektiven Rechtewahrnehmung umzusetzen, haben sich Prof. Axel Metzger und Tobias Heinemann in einer gerade erschienenen Analyse den Status Quo und die denkbaren Optionen für die Zukunft angesehen. Es geht dabei vor allem um die Vorgabe der Richtlinie, nach der Urheberinnen und Urheber zukünftig trotz Mitgliedschaft in einer Verwertungsgesellschaft (VG) nicht-kommerzielle Freigaben selbst vornehmen können sollen. Hier fragt sich, ob, wie und durch wen CC-Lizenzen mit der Einschränkung „NC“ eingesetzt werden können, um nicht-kommerzielle Nutzungen zu erlauben.

    Kern der Problematik ist nach der Analyse die allumfassende Rechtewahrnehmung, die zumindest in Deutschland mit einer Mitgliedschaft bei Verwertungsgesellschaften meist einher geht. Sie lässt es in der Regel schlicht nicht zu, dass das jeweilige VG-Mitglied parallel auch eigene Lizenzen vergibt. Einzelne Werke ganz aus der VG herauszunehmen, geht aber oft ebenso wenig (siehe auch Beitrag dazu bei irights.info) Allerdings gebe es durchaus Unterschiede zwischen den verschiedenen Werkgattungen. Vor allem bei der Zweitverwertung von Texten sei vieles schon nach heutiger Ausgestaltung des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes (UrhWahrnG) und der Wahrnehmungsverträge der VG Wort möglich, so die Autoren des Papers.

    Es wird deutlich, dass dem gegenüber gerade die GEMA (und mit ihr die GVL) besonders auf ausschließliche Wahrnehmung auch für solche Nutzungen setzt, die als nicht-kommerziell angesehen werden können und nach der EU-Richtlinie in Zukunft auch durch die GEMA-Mitglieder in Eigenregie zu erlauben sein sollen. Das Paper benennt auch die dazu von der GEMA immer wieder beschworene Gefahr des „Cherry Picking“. Gemeint ist das Szenario, dass besonders erfolgreiche und damit für die Solidargemeinschaft der GEMA-Mitglieder ertragreiche Musiktitel zukünftig durch die Mitglieder aus dem Repertoire genommen und selbst vermarktet werden.

    Erster Exkurs in eigener Sache: Wie bereits in früheren Diskussionen zwischen CC DE und GEMA immer wieder betont wurde, ist alles andere als klar, warum gerade die „Kirschen“, also die erfolgreichen Titel für eine nicht-kommerzielle Freigabe interessant sein sollten. Gerade wenn das Argument stimmen würde, dass eine solche Freigabe dem Verschenken gleichkomme, wie Vertreter der GEMA wiederholt sagten, erscheint ein Herausnehmen aus dem Repertoire wenig sinnvoll zu sein. Wer verschenkt schon gerne seine lukrativsten Stücke? Das Paper von Metzger und Heinemann bietet in diesem Zusammenhang die Erklärungsvariante der GEMA an, dass solch erfolgreiche Stücke dann als kostenlose Zugpferde für Konzertpromotion, Merchandise und ähnliche angedockte Einnahmen der GEMA-Wahrnehmung entzogen werden könnten. Aber auch hier stellt sich die Frage, ob ein Herausnehmen aus dem Repertoire wirklich so viel mehr Publicity bringt (die ja auch bei Verbleib in der GEMA nicht unbedingt gering ist), dass es den Verlust einer Beteiligung etwa an den Radio-Erlösen wirklich lohnt, für die die GEMA dann ja nichts mehr ausschütten würde.

    Auch die Autoren des Papers bleiben im Ergebnis eher skeptisch. Sie schließen sich jedoch der Forderung verschiedener VGs an, dass die genaue Bedeutung von „nicht-kommerzielle Nutzung“ genauer definiert werden sollte. Die Richtlinie bleibt an dieser Stelle noch deutlich unklarer als die viel diskutierte NC-Bedingung in den CC-Lizenzen. Auch über letztere wird oft gesagt, sie sei zu ungenau.

    Zweiter Exkurs in eigener Sache: Übersehen wird dabei in der Regel, dass die Ungenauigkeit ihren Sinn darin hat, verschiedenen Communities von Kreativen und ihren Nutzern Raum zu lassen, ihre jeweiligen eigenen Normen zur Bedeutung von „kommerziell“ in die Lizenzbeziehungen zwischen Lizenzgebern und ‑nehmern einfließen zu lassen. Die CC-Lizenzen würden insofern auch für VGs ausreichend Raum lassen, ihre jeweiligen Vorstellungen über kommerziell versus nicht-kommerziell innerhalb des vom Lizenztext gesteckten Rahmens (am besten demokratisch) selbst festzulegen. Das wäre allerdings kaum noch möglich, wenn bei der Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht bereits auf gesetzlicher Ebene eine Definition von „nicht-kommerziell“ vorgenommen würde, die genauer und damit enger ist als der in den CC-Lizenzen gesteckte Rahmen. Die Lizenzen würden dann äußerlich mehr erlauben als gesetzlich vorgesehen ist. Da dann massenhaft, nämlich bei allen VG-Mitgliedern, mit einem sogenannten „verdeckten Einigungsmangel“ zwischen Lizenzgebern und Lizenznehmern zu rechnen wäre, könnten CC-Lizenzen nicht verwendet werden, um die nicht-kommerzielle Freigabe im Sinne der Richtlinie praktisch umzusetzen. Es müssten eigene NC-Lizenzen dafür geschaffen werden, im Zweifel also ein europaweiter Flickenteppich. Darauf hat CC DE das Bundesjustizministerium auch bereits im Rahmen einer Anhörung letztes Jahr hingewiesen.

    Das Paper weist auf zusätzliche Gründe wie Kündigungsmöglichkeiten bestimmter Online-Nutzungsrechte hin, die nach dem derzeitigen Sachstand gerade der GEMA-eigenen Regeln zu einer Unverträglichkeit mit sowohl der neuen Richtlinie als auch CC-Lizenzen führen. Zudem werden die Unterschiede zwischen Text- und Musikverwertung in Deutschland auch in ihrer historischen Genese beleuchtet. Weiter geht es mit einer Beschreibung der drei CC-Pilotprojekte, die VGs in den Niederlanden, Dänemark und Frankreich gemeinsam mit CC durchgeführt haben. Das Fazit hierzu fällt gemischt aus. Einerseits sei ein Zusammengehen von CC-Lizenzierung und klassischem VG-Betrieb durchaus möglich, wenn alle Beteiligten nur wollen. Andererseits hätten sich( eher weniger VG-Mitglieder an den Pilotprojekten beteiligt (zu diesem Punkt bringt das Paper den immer wieder auftauchenden Hinweis, dass die geringe Beteiligung auch damit zu tun haben dürfte, dass viele entsprechend interessierte Kreative schlicht gar nicht erst in VGs organisiert sind).

    Nach einer detaillierten Darstellung der Entstehungsgeschichte der neuen Richtlinie und ihrer Regel zu nicht-kommerzieller Eigenlizenzierung durch Kreative schließt das Paper mit einer Diskussion der Umsetzungsmöglichkeiten. Neben dem Für und Wider einer genaueren Definition von „nicht-kommerziell“ auf gesetztlicher Ebene bzw. eine Ebene tiefer durch die jeweiligen VGs selbst wird auch auf die Erwägungsgründe der neuen Richtlinie verwiesen, die eher für eine Festlegung auf der tieferen Eben sprechen. Auch die erst vor Kurzem in Deutschland entstandene Rechtsprechung zur NC-Klausel von CC-Lizenzen wird vorgestellt. Die Autoren kommen zu dem Schluss, dass die EU-Mitgliedsstaaten aufgrund der Richtlinie verpflichtet seien, den in VGs organisierten Kreativen zudem effektive rechtliche Mechanismen zur Verfügung zu stellen, um die neuen Freiheiten notfalls gegenüber ihrer VG erstreiten zu können.

    Zur praktischen Umsetzung im Verhältnis VG zu Mitgliedern zeigt das Paper verschiedene Möglichkeiten auf (von vorn herein limitierte Rechteeinräumung an die VG contra Rückeinräumung der für NC-Freigabe nötigen Rechte nebst Unterlizenzierungsbefugnis) und stellt die berechtigte Frage, ob die nicht-kommerzielle Rechteeinräumung ausschließlich beim Mitglied liegen müsse oder nicht. Kurz wird auch auf den Ansatz der im Aufbau befindlichen neuen VG C3S hingewiesen und darauf, dass dieser sich auf Wahrnehmung einzelner statt aller Werke eines Mitglieds gründet.

    Das Paper schließt mit einem Ausblick und der Einschätzung, dass es auch Sache der Rechtsprechung sein wird, den neuen Regelungen klare Formen zu geben. Um hier mitwirken zu können, empfehlen die Autoren den VGs und ihren Mitgliedern, pro-aktiv in Verhandlungen darüber zu treten, wie die relevanten unbestimmten Rechtsbegriffe zu verstehen sein sollen.

    Dieser Beitrag erschien zeitgleich im Blog von Creative Commons Deutschland

    9. Juni 2015 1
  • : Minenfeld Bildrechte: Was Sie zu Fotografie und Nachnutzung wissen müssen
    Minenfeld Bildrechte: Was Sie zu Fotografie und Nachnutzung wissen müssen

    Vergangene Woche hat Ansgar Koreng von JBB bei der Wikimedia-Veranstaltungsserie „Monsters of Law“ über „Minenfeld Bildrechte: Was Sie zu Fotografie und Nachnutzung wissen müssen“ geredet. Dabei ging es um Fragen wie: „Gibt es ein Recht am Bild der eigenen Katze?“

    Bei Wikimedia Deutschland gibt es eine Zusammenfassung und auch das Video:

    Was müssen Fotografinnen und Fotografen beachten, wenn sie ihre Bilder bei Wikimedia Commons hochladen oder über eine andere Plattform unter einer freien Lizenz veröffentlichen möchten? Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich frei lizenzierte Bilder nutzen möchte? Ansgar Koreng, Rechtsanwalt mit den Schwerpunkten Urheber- und Medienrecht und passionierter Hobbyfotograf, der selbst aktiv bei Wikimdia Commons ist, führte bei der sechsten Veranstaltung der Reihe Monsters of Law durch das “Minenfeld Bildrechte“.

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    Ansgar Koreng unterstützt uns bei unseren IFG-Widersprüchen und Klagen, und wir können wir ihn als Medien- und Urheberrechtsanwalt sehr empfehlen.

    4. Juni 2015
  • : Medium implementiert Unterstützung von Creative-Commons-Lizenzen
    Medium implementiert Unterstützung von Creative-Commons-Lizenzen

    Medium-logo-dark500-300x300Mit gleich drei Beiträgen wurde auf Medium verkündet, dass die Publikationsplattform ab sofort Creative-Commons-Lizenzen unterstützt. Autorinnen und Autoren können aus sämtlichen Creative-Commons-Lizenzen auswählen.

    Im Beitrag von Medium selbst heißt es dazu, dass diese Lizenzierungsfrage zwar auf den ersten Blick „esoterisch“ wirken möge, aber von großer Bedeutung für das Erzählen von Geschichten sei:

    It may seem esoteric, but there is significant value in this. We want Medium to be the home for everyone’s stories and ideas and it is the sharing of stories and ideas that makes them powerful. Ideas are most useful when they’re built upon and combined with others. Stories gain new life when they’re remixed, reinterpreted, and retold. We want to facilitate that on Medium.

    cc-optionsCreative-Commons-Chef Ryan Merkely betont in seinem Beitrag dass die neuen Optionen mehr sind als nur ein Feature, sondern auch eine Öffnung der Plattform Medium bedeuten:

    We see CC licenses as more than just a feature. They represent the opening up of Medium as a platform, and they give the Medium community the ability to contribute their works to a thriving, public commons on the Internet.

    Und schließlich lobt noch Creative-Commons-Gründer Lawrence Lessig in einem Beitrag bei Medium die Entscheidung:

    Medium thereby marks itself as not yet another island of creativity on the Net, but as a platform that encourages people to create and share across the many islands that the Internet has become

    Vor kurzem erst hatte Flickr in Kooperation mit Creative Commons einen Ausbau der verfügbaren Lizenzoptionen verkündet. Generell ist bei Creative Commons unter dem neuen CEO Ryan Merkely wieder mehr Schwung zu beobachten, nicht nur im Bereich von Plattfomunterstützung für Creative Commons sondern auch mit neuen Initiativen wie der Entwicklung der Smartphone-App „The List“.

    8. Mai 2015
  • : Flickr erweitert Creative-Commons-Unterstützung um CC0 and the CC Public Domain Mark
    Flickr erweitert Creative-Commons-Unterstützung um CC0 and the CC Public Domain Mark

    Ende 2014 sorgte die in der Folge eingestellte Praxis der vergütungslosen Nutzung von Creative-Commons-lizenzierten Fotos durch Yahoos Fotoplattform Flickr für einige Aufregung. Im Zuge der damaligen Diskussion hatte Flickr auch angekündigt, die Lizenznutzung gemeinsam mit Creative Commons weiterzuentwickeln.

    Gestern verkündeten Flickr und Ryan Merkley, CEO von Creative Commons, wieder im Gleichklang das erste Ergebnis dieser Zusammenarbeit. Flickr wird künftig nicht nur die Standardlizenzen von Creative Commons unterstützen, sondern auch die besonders liberale Lizenz CC Zero sowie die CC Public Domain Mark. In beiden Fällen handelt es sich um allgemeine, das heißt nicht an nationales Recht angepasste Lizenzen (CC0) bzw. Hinweise (Public Domain Mark). In Deutschland gibt es meines Wissens nach noch keine Judikatur zu diesen Lizenzen.

    In beiden Fällen entfallen für Nutzer der Werke die mit Creative-Commons-Lizenzen sonst verbundenen Pflichten zur Namensnennung sowie zum Verweis auf die Lizenz. Einer der ersten Accounts, der seine Inhalte ab sofort unter CC Zero zugänglich macht ist jener von SpaceX, auf dem sich Bilder wie das Folgende finden:

    Eine unmittelbare Folge der Unterstützung des Public Domain Marks ist auch, dass Institutionen wie Archive und Museen dadurch klarer kenntlich machen können, dass von ihnen digitalisierte Werke mittlerweile gemeinfrei, d.h. nicht mehr urheberrechtlich geschützt sind.

    In der Ankündigung der Änderung am Flickr-Blog findet sich aber auch die Bitte an potentielle Nutzer, diese mögen sich genau über die Bedeutung und möglichen Konsequenzen von CC Zero und Public Domain Mark informieren:

    As with any license you choose, it’s important to be informed about what the Public Domain and CC0 designations mean.

    Und tatsächlich sind die Konsequenzen von CC Zero sehr weitereichend. Wie die Aufregung rund um Flickrs durchaus legale Nutzung von anderen, liberal lizenzierten Werken gezeigt hat, ist das Bewusstsein über mögliche Folgen der Nutzung offener Lizenzen nicht immer sehr ausgeprägt.

    31. März 2015 1
  • : Infografik: Welche Creative-Commons-Lizenz passt zu mir?
    Infografik: Welche Creative-Commons-Lizenz passt zu mir?

    Lavinia Ionica hat eine Info-Grafik der schwedischen Stiftung „Stiftelsen för Internetinfrastruktur“ ins Deutsche übersetzt, die dabei helfen soll, die passende Creative-Commons-Lizenz für eigene Werke auszuwählen:

    creative_commons_chart

    24. März 2015 1
  • : Creative Commons bittet um Beteiligung bei „Open Bussiness Model“-Initiative
    (<a href="https://flic.kr/p/7Ke8iQ">Foto</a>: Libby Levi, <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">CC BY-SA</a>
    Creative Commons bittet um Beteiligung bei „Open Bussiness Model“-Initiative

    Nachdem Anfang der Woche die Public Beta der ersten offiziellen Creative-Commons-App „The List“ präsentiert worden war, endete die Woche mit einer weiteren Bitte um Beteiligung. Mit Geldern der Hewlett-Foundation startet Creative Commons eine „Open Business Model“-Initiative.

    Ziel ist die Sammlung und Aufbereitung von verschiedenen, profitorientierten und gemeinnützigen Anwendungsszenarien. In einem ersten Schritt hat Creative Commons ein  Google-Doc mit einer Liste an Fragen samt Bitte um Mitwirkung veröffentlicht:

    1. Join us in designing, developing, and iterating a set of interactive Creative Commons open business model tools that anyone can use to design an open business model.
    2. Use these open business model tools yourself to generate your own open business model(s).
    3. Share the results of your participation including the open business models you generate.
    4. Provide feedback and recommendations for improving the Creative Commons open business model tools and process.
    5. Partner directly with Creative Commons on developing an open business model for your specific initiative.
    6. Participate in a Creative Commons workshop on generating open business models.
    7. Contribute to a Creative Commons open business models report.

    Das Ausmaß, in dem bei der Open-Business-Initiative auf Google-Tools gesetzt wird, ist aber schon fast befremdlich. So bittet Creative Commons unter Punkt 3 darum, eigene Business-Modelle in einer Google+-Gruppe zu teilen. Wenn schon ein Nischennetzwerk, warum dann nicht gleich diaspora*?

    7. März 2015 6
  • : Creative Commons startet Public Beta von Smartphone-App „The List“
    Creative Commons startet Public Beta von Smartphone-App „The List“

    cc-the-list-logoWie im Herbst letzten Jahres angekündigt steigt Creative Commons unter seinem neuen CEO Ryan Merkley in die App-Entwicklung ein. Konkret möchte das mit Geldern der Knights Foundation finanzierte Projekt „The List“ zum Erstellen und Teilen von Fotos auf einer Liste der „meistgewünschten“ Bilder ermuntern. Die Liste soll dabei u.a. standortbezogene Vorschläage machen. Die Bilder werden in ein öffentliches Repositorium hochgeladen und unter der sehr liberalen Lizenz CC-BY zur Weiterverwendung einladen.

    Seit heute ist eine Public Beta von „The List“ für Android (nativ) und iOS (als Web-Version) verfügbar und Creative Commons bittet um Mithilfe beim Testen und Entwickeln.

    3. März 2015 1
  • : Update: Nur noch 40 Stunden … Freien Bildern eine Herkunft
    Update: Nur noch 40 Stunden … Freien Bildern eine Herkunft

    [Update 02.03.15, 16:45: Die Zeit wird knapp bei der Crowdfunding-Kampagne für Elog.io und es fehlen nur 2500 US$ …]

    Frei lizenzierte Bilder im Netz zu finden, ist ja noch einigermaßen einfach. Man filtert nach CC-Lizenzen über die „erweiterte Suche“ der favorisierten Suchmaschine oder bei flickr oder sucht direkt gezielt in den Wikimedia Commons. Dann aber wird es mitunter schwierig und nur ein einziges kleines Startup nimmt es mit dem Problem auf.

    2. März 2015 6
  • : GEMA-freie Musik – Creative Commons in der Jugendmedienarbeit
    GEMA-freie Musik – Creative Commons in der Jugendmedienarbeit

    GEMA15_Heft.inddDie Landesarbeitsgemeinschaft lokale Medienarbeit NRW hat die 15-seitige Broschüre „GEMA-freie Musik – Creative Commons in der Jugendmedienarbeit“ herausgegeben. Die Broschüre gibts als PDF zum kostenfreien Download oder für 2,50 Euro auch ausgedruckt zu bestellen.

    Das Medium Musik eröffnet vielfältige Möglichkeiten für die Jugendmedienarbeit. In den letzten Jahren entstand ein facettenreiches Angebot an GEMA-freier Musik, die es praktischer Jugendarbeit ermöglicht, kostengünstig und vor allem lizenzkonform medienpädagogische Projekte umzusetzen. Creative Commons als alternatives Lizenzmodell bietet die Chance, ohne Zusatzkosten eine kreative medienpädagogische Jugendarbeit in den Bereichen Film- und Radioarbeit, Hörspielproduktion, Tanztheater und last, but not least kostengünstige Discoveranstaltungen durchzuführen, wenn Creative Commons-Musik in der Jugendmedienarbeit zum Einsatz kommt. Die vorliegende Broschüre möchte Jugendlichen sowie Kolleginnen und Kollegen in der medienpädagogischen Arbeit einen verständlichen Leitfaden und eine sichere Hilfestellung für die praktische Arbeit vor Ort an die Hand geben.

    29. Januar 2015
  • : Filmpiraten durch Anklage der FPÖ finanziell bedroht – Bitte um Spenden
    Filmpiraten durch Anklage der FPÖ finanziell bedroht – Bitte um Spenden

    Das Erfurter Filmkollektiv Filmpiraten wurde von der rechtspopulistischen österreichischen Partei FPÖ verklagt und bittet nun um Spenden, um die Kosten des Prozesses zu tragen.

    Grundlage der Anklage ist, dass die FPÖ auf ihrem Youtube-Kanal „FPÖ-TV“ Material der Filmpiraten über den Prozess gegen den Studenten Josef S. in Wien verwendete. Dabei verstieß die Partei jedoch gegen die Creative Commons-Lizenz CC by-nc-sa, welche die eindeutige Nennung der UrheberInnenschaft fordert.

    Auf die Unterlassungsaufforderung der Anwältin an die FPÖ reagierte diese mit der jetzigen Klage. Sie werfen den Filmpiraten vor, falsche Behauptungen zu stellen und damit die Meinungsfreiheit der FPÖ zu behindern.

    Obwohl die FPÖ-Klage aus Sicht der Filmpiraten-Anwältin wenig Aussicht auf Erfolg hat, so stellt sie doch eine existenzielle Bedrohung für den Verein dar. „Die FPÖ versucht durch die finanzielle Hintertür das Verfahren zu gewinnen und treibt uns in den Ruin“ so der Sprecher Jan Smendek der Filmpiraten.

    Da der Verein sich hauptsächlich aus Spenden finanziert, sind die Kosten von 10.000 Euro in erster Instanz nicht zu tragen. Weitere Informationen und Hinweise zu den Spenden finden sich auf der Homepage der Filmpiraten.

    28. Januar 2015 4
  • : diesmal weltweit ausgesucht: CC Affiliates Mixtape No. 1
    diesmal weltweit ausgesucht: CC Affiliates Mixtape No. 1

    Die CC-Länderprojekte heißen in offizieller Diktion „Affiliates“ und haben sich anlässlich des Geburtstages von CC im Dezember zusammengetan und eine Musikkompilation aus frei lizenzierter Musik zusammen gestellt, das CC Affiliates Mixtape No. 1.Einige werden sich erinnern, dass es so etwas schon 2012 zum zehnjährigen CC-Geburtstag einmal gab, aber das damalige „#cc10 Birthday Mixtape“ enthielt nur Tracks aus Europa, denn es war auch nur durch die europäischen CC Affiliates zusammengetragen worden. Diesmal waren alle Affiliates weltweit beteiligt und es gibt Pläne, solche Kompilationen von jetzt an regelmäßig zu machen.

    Die Nummer 1 gibt es beim Free Music Archive, bei Soundcloud und beim Internet Archive.

    [dies ist ein crosspost vom CC DE Blog]

    16. Januar 2015 1