Creative-Commons-Lizenzen
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: Weil wir das Netz lieben. Creative Commons.
: Weil wir das Netz lieben. Creative Commons. Das „D64 – Zentrum für Digitalen Fortschritt“ hat mit „Weil wir das Netz lieben. Creative Commons.“ eine kleine Kampagne zur Bekanntmachung von Creative Commons Lizenzen gestartet. Für drei Bereiche wird eine Nutzung der freien und offenen Lizenzen gefordert:
- Creative Commons muss im öffentlichen Sektor zur Regel werden
– GEMA & Co sollen ihren Mitgliedern Creative Commons ermöglichen
– Plattformbetreiber sollen Creative Commons implementieren
Inhaltlich steckt unser Leonhard Dobusch dahinter. Die netten Katzen-Banner hat Nico Roicke erstellt.
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: EU-Richtlinie: GEMA & Co müssen Creative Commons erlauben
: EU-Richtlinie: GEMA & Co müssen Creative Commons erlauben Im zuständigen Rechtsausschuss JURI des EU-Parlaments wurde heute einstimmig die finale Fassung (PDF, Fettdrucke sind Änderungen zum Kommissionsentwurf) der EU-Richtline zu Verwertungsgesellschaften beschlossen, die Verabschiedung im Plenum im Februar 2014 ist damit nur noch Formsache. Hauptziel der Richtlinie ist es, die Lizenzierung von Musikstücken europaweit zu vereinfachen, indem nicht mehr in jedem einzelnen Land separat die Nutzungsrechte mit den Verwertungsgesellschaften ausgehandelt werden müssen (vgl. Stefan Krempl bei heise.de).
Bislang eher wenig beachtet aber folgenreich ist die erst im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens eingefügte Bestimmung in Artikel 5, Absatz 2a:
Rightholders shall have the right to grant licences for the non-commercial uses of the rights, categories of rights or types of works and other subject matter of their choice.
Mit dieser Bestimmung fordert die EU-Richtlinie, dass Mitglieder von Verwertungsgesellschaften das Recht haben müssen, Lizenzen für nicht-kommerzielle Nutzung ihrer Werke zu vergeben. Das bedeutet, dass Mitglieder von Verwertungsgesellschaft nach Umsetzung der Richtlinie durch die Mitgliedsstaaten zumindest das Recht haben werden, Werke unter solchen Creative-Commons-Lizenzen zu veröffentlichen, die kommerzielle Nutzung vorbehalten. Konkret sind das all jene Lizenzen, die auf das NonCommercial(NC)-Lizenzmodul setzen. -
: Creative Commons veröffentlicht Version 4.0 der Lizenzen
: Creative Commons veröffentlicht Version 4.0 der Lizenzen Nach mehrjähriger, öffentlicher Diskussion
ist seitwird heute die neue Version 4.0 der von Creative Commons entwickelten Urheberrechtslizenzen verfügbar. Der deutsche Creative-Commons-Jurist und netzpolitik.org-Kollege John Weitzmann hat aus diesem Anlass bei irights.info die wichtigsten Neuerungen überblicksartig vorgestellt:Bei der schon bekannten Einteilung in sechs verschiedene Lizenztypen mit den jeweils unterschiedlich kombinierten Elementen „Namensnennung“ (BY), „keine kommerzielle Nutzung“ (NC), „keine Bearbeitungen“ (ND) und „Weitergabe unter gleichen Bedingungen“ (Share Alike) bleibt es. Die neuen Lizenzen haben aber eine völlig neue Textstruktur bekommen. Sie sind stärker gegliedert, was dem Textwüsteneindruck entgegenwirken und der Übersichtlichkeit dienen soll.
John nennt vor allem die folgenden sechs Änderungen (für Details siehe seinen Blogeintrag):
- Die neue Version lizenziert Datenbankrechte mit: klarerweise nur in solchen Regionen wie zum Beispiel Europa, wo es solche Datenbankrechte überhaupt gibt.
- Data Mining ist ausdrücklich keine Bearbeitung
- Verwandte Schutzrechte allgemein umfasst: darunter fällt beispielsweise auch das in Deutschland neu eingeführte Leistungsschutzrecht für Presseverleger
- Neue Heilungsfrist bei Lizenzverstößen, wenn der Verstoß binnen 30 Tagen nach Bekanntwerden korrigiert wird.
- Share Alike: Letzte vergebene Lizenz zählt
- Namensnennung auch auf verlinkter Seite möglich
Außerdem erklärt der Beitrag, wo trotz Diskussion alles beim Alten geblieben ist, zum Beispiel im Bereich des umstrittenen NC-Moduls.
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: Remixerin #25 Electric Indigo: „ ‚Recht auf Remix’ hört sich erfrischend an“
: Remixerin #25 Electric Indigo: „ ‚Recht auf Remix’ hört sich erfrischend an“ In der Serie “Remixer/in” geht es um Menschen und ihre Erfahrungen und Einstellungen zum Thema Remix und Remix-Kultur. Dieses Mal: Electric Indigo.
Electric Indigo arbeitet seit 24 Jahren als DJ und macht seit 20 Jahren Musik. Als DJ spielt sie abstrakten, vielen Leuten eher düster erscheinenden Techno, dessen Strukturen von geradlinig über gebrochen bis zu beatfrei gehen. Als Musikerin und Komponistin verfolgt sie größtenteils eine experimentellere Richtung. Sie beschäftigte sich in den letzten Jahren sehr viel mit granularer Resynthese von gesprochener Sprache und der Dekonstruktion von Rhythmen und Klängen im Allgemeinen. Außerdem spielt die gezielte räumliche Verteilung von musikalischen Elementen eine sehr wichtige Rolle in ihren Werken.
Auf welche Weise verwendest Du selbst Werke Dritter?
Nur in Auftragsarbeiten. Ich mache gerne Remixes für Kolleginnen und Kollegen. Dabei versuche ich mit meist wenigen aber signifikanten Elementen des Originals eine für mich typische Version zu schaffen. Das gelingt mir in der Regel mittels (granularer) Dekonstruktion.
Du veröffentlichst teilweise auch Musik unter einer Creative-Commons-Lizenz und erlaubst damit anderen, sie zu remixen. Hast Du keine Angst, dass Leute damit Dinge tun, die Dir nicht gefallen?
Als GEMA-Mitglied darf ich das eigentlich nicht. Deshalb sollte man das nicht an die allzugroße Glocke hängen. Die CC-Lizenz setzt natürlich das Vertrauen voraus, dass sie auch eingehalten wird. Ich habe ein paar wenige Stücke und einige Sounds unter der Attribution-NonCommercial-NoDerivs 3.0 Unported Lizenz der female:pressure Community zur Verfügung gestellt. Nein, ich habe keine Angst davor, dass deswegen jemand etwas ungutes damit macht. So was kann sowieso passieren. Auch wenn andere Leute meine Platten spielen, passiert das in einem von mir nicht kontrollierbaren Kontext und könnte völlig daneben sein. Sobald ein Werk veröffentlicht wird, entzieht es sich mehr oder weniger der Kontrolle und geht im besten Fall in eine Art Allgemeingut über.
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: CC DE sucht Unterstützung für Übersetzungen
: CC DE sucht Unterstützung für Übersetzungen Bei Creative Commons gehen die praktischen Vorbereitungen für die anstehende Lizenzenversion 4.0 gerade in die heiße Phase. Ein wichtiger Teil der Vorbereitung ist die Übersetzung der Textbausteine, aus denen die „Commons Deed“ (die vereinfachte Darstellung der jeweiligen CC-Lizenz) auf dem Server von CC zusammengebaut wird. Es sollen so viele Sprachen wie möglich bereits übersetzt vorliegen, wenn die neue Lizenzenversion demnächst startet. Zum Einsatz kommen diese Textbausteine u.a. dann, wenn man bei der englischen Darstellung ganz unten auf „This page is available in the following languages: … Deutsch“ klickt, siehe http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/. Dafür, dass Nicht-Juristen die Lizenzen in ihrer eigenen Sprache erklärt bekommen können, ist diese Funktion sehr wichtig. Mit den eigentlichen Lizenztexten hat das alles nur indirekt zu tun.
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: Elektrischer Reporter erklärt Creative Commons
: Elektrischer Reporter erklärt Creative Commons Der Elektrische Reporter hat gestern über „Autisten, Suchmaschinenpoesie und verschenkte Bücher“ berichtet und dabei im dritten Teil Creative Commons Lizenzen vorgestellt. Außerdem lächelt dabei Leonhard Dobusch in die Kamera:
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: Lizenzen sind nicht genug: Creative Commons für Urheberrechtsreformen
: Lizenzen sind nicht genug: Creative Commons für Urheberrechtsreformen
Obwohl Creative Commons (CC) als eine Art Patch für ein unzeitgemäßes Urheberrecht gegründet wurde, konzentrierte sich die US-amerikanische Organisation und ihr weltweites Netzwerk aus Kooperationspartnern in den ersten 10 Jahren ihrer Existenz quasi ausschließlich auf die Entwicklung und Propagierung ihrer alternativen Urheberrechtslizenzen.In seiner Rede im Rahmen des CC Global Summit 2013 in Buenos Aires deutete CC-Gründer Lawrence Lessig jedoch schon an, dass hier ein Umdenken im Gange ist.Markus in seinem Bericht vom Summit dazu:
Die Keynote wurde von Lawrence Lessig gehalten, der über “Laws that choke creativity” sprach. Im Gegensatz zu diversen anderen Vorträgen von ihm war dieser deutlich politischer und in weiten Strecken neu. Er spiegelte damit einerseits die Politisierung der Creative Commons Community wieder, andererseits konnte man auch sehen, dass ihm Ereignisse wie die Verfolgung und der Tod von Aaron Schwartz beschäftigen. John Weitzmann hat den Vortrag mit einer DV-Kamera aufgezeichnet und als Bootleg online gestellt. Der beste Part kommt ab Minute 20:15.
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: Broschüre: Offene Bildungsressourcen in der Praxis
: Broschüre: Offene Bildungsressourcen in der Praxis
Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) hat eine Broschüre zum Thema „Offene Bildungsressourcen (OER) in der Praxis“ herausgegeben. Die 64 Seiten lange Broschüre dienst als Ratgeber zu freien Bildungsmaterialien für Multiplikatoren der schulischen und außerschulischen Bildung. Und darum gehts:
Die Broschüre befasst sich mit theoretischen und juristischen Fragen zu offenen Bildungsressourcen. Neben den aktuellen Entwicklungen im Bereich OER stehen auch praktische Anwendungen im Fokus der Broschüre: Praktiker, u.a. aus Schule und Universität, berichten von ihrer Arbeit mit freien Bildungsmaterialien. So lernen die Leser praktische Beispiele aus ihrem Bildungskontext kennen und werden womöglich zur Nutzung und Erstellung von OER für die eigene Arbeit angeregt.
Die Broschüre (PDF) steht unter einer Creative Commons Namensnennungs-Lizenz (CC-BY) und kann gerne weiterkopiert und geremixt werden.
Ich bin Medienrat der MABB und mein Name steht unter dem Grußwort.
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: Creative Commons Global Summit 2013
: Creative Commons Global Summit 2013
Vergangene Woche war ich in Buenos Aires auf dem Creative Commons Global Summit 2013, zusammen mit vielen anderen Teilnehmern aus insgesamt rund 80 Staaten. Das war die lange Reise wert, abgesehen davon, dass meine Vorstellung der Südhalbkugel immer Sonnenschein und Palmen entspricht, ich dort aber Palmen im kalten Winter zu sehen bekam. Sonst ist Buenos Aires sehr zu empfehlen, ich wäre gerne länger dort geblieben als lediglich fünf Tage.Nach zehn Jahren Creative Commons dominierte eine Debatte den gesamten Summit: Wie politisch ist eigentlich Creative Commons als Organisation und als Netzwerk und wie politisch positioniert man sich und tritt auf? In der Anfangszeit versuchte Creative Commons immer neutral aufzutreten und sich auf die Verbreitung der Lizenzen und ihre Weiterentwicklung zu konzentrieren.
Mittlerweile hat sich das weiter entwickelt.
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: EFF verklagt australische Plattenfirma Liberation Music wegen Urheberrechtsmissbrauch
: EFF verklagt australische Plattenfirma Liberation Music wegen Urheberrechtsmissbrauch
Die Electronic Frontier Foundation (EFF) hat Klage gegen das australische Musiklabel Liberation Music eingereicht. Liberation Music wird vorgeworfen das Urheberrecht zu missbrauchen, da sie einen Vortrag des Harvard Professors Lawrence Lessig, welches bei Youtube hochgeladen wurde, unrechtmäßig mit dem Verweis auf das Urheberrecht löschen ließ. Der Initiator der Creative-Commons-Initiative und Professor der Rechtswissenschaften in Harvard Lawrence Lessig, hielt im Juni 2010 auf einer Creative-Commons-Konferenz in Südkorea einen Vortrag mit dem Titel „Open“. In diesem Vortrag zeigte Lessig kurze Videoclips aus Amateur-Tanzvideos, welche mit dem Song „Lisztomania“ der französischen Band Phoenix unterlegt waren. Der gesamte Vortrag wurde im Anschluss an die Veranstaltung bei Youtube hochgeladen. Anfang dieses Jahres meldete sich die Plattenfirma Liberation Music und gab an, die Rechte an „Lisztomania“ zu besitzen und begann das Video bei Youtube sperren zu lassen. Als Lessig daraufhin eine Gegendarstellung abgab, drohte Liberation Music Lessig zu verklagen. Daraufhin wandte Lessig sich an die EFF, welche nun ihrerseits Klage gegen Liberation Music eingereicht hat.
Die EFF stützt sich nun bei ihrer Klage darauf, dass die Nutzung des Songs innerhalb des Vortrags unter „Fair Use“ falle, bei dem urheberrechtlich geschützte Materialien zu Bildungszwecken verwendet werden dürfen. Sie fordert das Gericht nun auf klarzustellen, dass es sich bei dem Video um „Fair Use“ handele und fordert Schadenersatz anzuerkennen.
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: C3S: „Über GEMA meckern reicht nicht, wir wollen, dass sich tatsächlich etwas verändert“
: C3S: „Über GEMA meckern reicht nicht, wir wollen, dass sich tatsächlich etwas verändert“
Über die Idee, mit der “cultural commons collecting society” (C3S) eine faire Alternative zur GEMA per Crowdfunding zu finanzieren, haben wir heute bereits berichtet. Wir haben ein Interview mit M.eik Michalke gemacht, einem der treibenden Köpfe hinter der Initiative. In dem Interview erklärt er die Motivation und Notwendigkeit, eine freie Alternative zum Monopolisten GEMA zu schaffen.netzpolitik.org: Wie ist die Idee zur C3S entstanden und wer steckt dahinter?
M.eik Michalke: 2005 startete der erste OpenMusicContest, um Creative-Commons-Lizenzen unter Musikern bekannter zu machen. Wir hatten sofort mit der GEMA zu tun, weil wir auch einen CD-Sampler gepresst und verteilt haben, wofür wir erst eine Prüfung durch die GEMA abwarten mußten. Sie darf davon ausgehen, dass sämtliche veröffentlichte Musik aus ihrem Katalog stammt. Wir erfuhren auch, wie schwer es GEMA-Mitglieder hatten, ihre eigene Musik im Internet zu verwenden, und welche Probleme die noch recht junge Podcaster-Szene hatte, Lizenzen zu erwerben. Kurz: Seitdem war uns klar, dass das alte GEMA-Modell so nicht mehr in die Zeit passt. Einige Jahre lang hofften wir, mit Gesprächen und Argumenten eine Veränderung in der GEMA erreichen zu können. 2010 schließlich erklärten wir dieses Vorgehen für gescheitert und widmeten uns Plan B: Wir gründen eine eigene Verwertungsgesellschaft, die nach unseren Vorstellungen arbeitet. Inzwischen hat ein Team aus Musikern, Musik-Consultants, Anwälten, Programmierern, Musikwisschaftlern ein konkretes Konzept ausgearbeitet, das wir nun umsetzen wollen.
netzpolitik.org: Es gibt bereits die GEMA, warum wollt Ihr noch eine Verwertungsgesellschaft gründen?
M.eik Michalke: An der GEMA wird seit Jahren herumgemeckert. Uns genügt das nicht, wir wollen, dass sich tatsächlich etwas verändert.
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: C3S: faire Alternative zur GEMA per Crowdsourcing finanzieren
: C3S: faire Alternative zur GEMA per Crowdsourcing finanzieren
Die „cultural commons collecting society“ (C3S) ist eine 2010 gestartete Initiative, zur Gründung einer modernen Verwertungsgesellschaft für Musik. Dieser Schritt wurde als notwendig angesehen, da eine Vielzahl von Urhebern und Urheberinnen nicht oder nicht mehr von der GEMA vertreten werden wollen. Wer mit seinen Werken allerdings auch in der Öffentlichkeit stattfinden möchte, hat zur Zeit quasi keine Alternative zur GEMA. Aus diesem Grund wurde am vergangenen Sonntag eine Crowdfunding-Kampagne gestartet, mit dem Ziel die C3S als feste Alternative zur GEMA etablieren zu können.Die C3S unterscheidet sich in einigen Punkten wesentlich von der GEMA. So ist sie als Europäische Genossenschaft konzipiert und nicht als wirtschaftlicher Verein wie die GEMA. Darüber hinaus soll jedes Mitglied über gleiches Stimmrecht verfügen, unabhängig von finanziellen Umsätzen oder anderer Faktoren. Ein entscheidender Unterschied zur GEMA ist die Möglichkeit der Urheber und Urheberrinnen, der C3S nur die Vertretung einzelner Werke anzuvertrauen und nicht direkt den gesamten Werkkatalog. Und auch die Unterstützung alternativer Lizenzen als gleichberechtigtes Gegenstück zum klassischen Urheberrecht wird angestrebt. m.eik michalke, kulturpolitischer Sprecher der C3S dazu:
Unser Ziel ist eine Verwertungsgesellschaft, die sowohl für die herkömmlichen Lizenzierungsmodelle als auch für die Förderung neuer, verbraucherfreundlicher Modelle wie Creative Commons eintritt.
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: Remixerin #7 Zoe.Leela: „Jede Idee baut auf der eines anderen auf“
: Remixerin #7 Zoe.Leela: „Jede Idee baut auf der eines anderen auf“ In der Serie “Remixer/in” erzählen Menschen über ihre Erfahrungen und Einstellungen zum Thema Remix und Remix-Kultur. Dieses Mal: Zoe.Leela, Sängerin und Songwriterin aus Berlin.
Könntest Du Deinen Werdegang und Deine Musik kurz beschreiben?
In der festen Überzeugung, dass Kreativität als Wert für alle da ist, habe ich sowohl meine Debut EP „Queendom Come“ (2009) als auch mein Debut Album „Digital Guilt” (2012) unter einer Creative Commons Lizenz veröffentlicht. Mit meinem Werdegang kann ich mittlerweile an vielen Beispielen zeigen, wie sich meine unter nicht-kommerziellen Creative-Commons-Lizenzen veröffentlichten Werke außerhalb traditioneller Schemata dennoch kommerziell verwerten lassen. Zoe.Leela steht daher für einen zeitgemäßen Umgang mit dem Urheberrecht, welches die private und faire Nutzung digitaler Güter nicht behindert, und gleichzeitig die Künstler, Autoren, Wissenschaftler und Forscher an Gewinnen beteiligt – und nicht etwa Wertschöpfungsketten und alte Geschäftsmodelle multinationaler Konzerne fördert. Ein wichtiges Bindeglied zwischen Free Culture und Business ist dabei für mich die C3S, eine gemeinschaftliche Initiative mit KünstlerInnen und für KünstlerInnen, eine neue und richtungsweisende europäische Verwertungsgesellschaft zu gründen.
Was meine Musik angeht, so wurde mein Debut Album „Digital Guilt“ kürzlich als ein „Berliner Bastard“ beschrieben, „der mit voller Wucht süße Popklänge mit kreativen Beats und Gitarrenriffs vereint.“ Des Weiteren: „leiste sich Digital Guilt einen immensen Abwechslungsreichtum. Mal poppig, mal smooth, mal was für den Club, mal verzweifelt mit verschmiertem Make Up, mal unterkühlt mit größter Souveränität“. Ich stimme all dem gerne zu.
Auf welche Weise verwendest Du selbst Werke Dritter?
Ich “verwende“ Werke Dritter in meinem kreativen Prozess. Jede Idee baut auf der eines anderen auf. Das neuste Video zu meinem Song „Pink Lips“ zum Beispiel (siehe Embed), basiert auf einem alten Hollywood Film, dessen Schutzfrist abgelaufen ist umd wir somit das Material für unseren eigenen Kontext nutzen konnten.
Du veröffentlichst Deine Musik unter einer Creative-Commons-Lizenz und erlaubst damit anderen, sie zu remixen. Hast Du keine Angst, dass Leute damit Dinge tun, die Dir nicht gefallen?
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: Copyrightverstoß in PRISM-Logo
: Copyrightverstoß in PRISM-Logo Eine etwas absurd anmutende Geschichte am Rande des PRISM-Überwachungsskandals: Das PRISM-Logo enthält ein copyrightgeschütztes Bild von Adam Hart-Davis. Das Bild steht zwar unter einer free-to-use Lizenz, allerdings mit bestimmten Einschränkungen wie Namensnennung und Verlinkung. Das PRISM-Logo, welches groß auf den geleakten Präsentationen prankt, enthält das auf den Kopf gestellte Bild – ohne Angaben zur Herkunft.
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: Creative Commons definiert strategische Ziele
: Creative Commons definiert strategische Ziele
Creative Commons, die Organisation hinter dem gleichnamigen Set an alternativen Urheberrechtslizenzen, hat gestern nicht nur einen Rückblick auf das vergangene Jahr veröffentlicht, sondern auch ein Strategie-Dokument mit dem Titel „The Future of Creative Commons“ (PDF, 2,7 MB). Auf 20 Seiten werden darin zuerst noch einmal die grundlegenden Ideen und das Konzept der Creative-Commons-Lizenzen erklärt, bevor dann fünf strategische Ziele genauer ausgeführt werden:- Steward the Global Commons: Creative Commons versteht sich als eine Art „Treuhänder“ jener digitalen Allmende („Commons“), die durch die Verwendung ihrer Lizenzen entsteht bzw. entstehen soll. Zu dieser Rolle gehören die kürzlich abgeschlossene Aktualisierung der Creative-Commons-Lizenzen, deren Version 4.0 kurz vor der Fertigstellung steht, sowie die allgemeine Aufklärungs- und Informationsarbeit. Erwähnt wird auch das Ziel, Interoperabilität von verschiedenen Lizenzen sicherzustellen – ein Problem, das durch den modularen Aufbau von Creative Commons teilweise überhaupt erst entsteht. So konnte man sich beispielsweise im Zuge des Versionierungsprozesses nicht dazu durchringen, sich von dem restriktiven Modul „keine Veränderung“ („NoDerivatives“, ND) zu verabschieden.
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: Wettbewerb: Wie soll die Zukunft des Urheberrechts aussehen?
Bild von Radek Czajka, Lizenz: CC-BY-SA : Wettbewerb: Wie soll die Zukunft des Urheberrechts aussehen? Die „Modern Poland Foundation“ veranstaltet bereits zum zweiten Mal einen Wettbewerb zum Thema „Zukunft des Urheberrechts“. Unter dem Namen „Future of Copyright Contest 2.0“ können bis zum 1. Juli Arbeiten zu diesem Thema abgegeben werden, egal in Textform, als Video oder als eine Audio-Produktion. Damit der spätere Gewinner beziehungsweise die spätere Gewinnerin auch einen Preis erhält, wurde auf indiegogo eine Crowdfounding-Kampagne gestartet, mit dem Ziel mindestens 500€ zu erhalten.
It’s hard to find a person who is pleased with the current shape of the copyright system. In most countries. People who attempt to earn a living from this system also try to have digital monitoring systems work for them. Meanwhile, users are have less and less rights. „Lady with an Ermine” is laughing about our battle to use her image (see below). The public domain is shrinking. There are some efforts to expropriate some of its areas. Therefore, user’s rights are tightened. There are new proposals on the table that focus on finding a way to narrow fair use and to cut proposed exceptions for unprivileged people (impaired or just living in Global South).
Therefore, once again we ask the following question: what should a good copyright system look like? Is it possible to live without sharing? Will artists disapear if we make copyright less strict? Can we make culture without artists?
Die Jury, welche später den Sieger küren wird, besteht neben dem Präsidenten der „Modern Poland Foundation“ Jaroslaw Lipszyc, aus Mike Linksvayer, dem ehemaligen Vize-Präsidenten von Creative Commons, Joe McNamee, dem Geschäftsführer von EDRi sowie Jérémie Zimmermann , dem Mitgründer von La Quadrature du Net.
Das Werk des Gewinners aus dem letzte Jahr, „Morphology of a Copyright Tale“ von Aymeric Mansoux, ist hier online zu finden.
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: Wenn Creative Commons zu restriktiv ist: Digitalisate der Bibliotheca Augusta [Update]
: Wenn Creative Commons zu restriktiv ist: Digitalisate der Bibliotheca Augusta [Update] Vor zwei Tagen habe ich an dieser Stelle über Schönheitsfehler beim Digitalisierungsprojekt der Österreichischen Nationalbibliothek gebloggt, weil geheime Verträge mit Google eine Beschränkung für kommerzielle Nutzung für den Zeitraum von 15 Jahren vorsehen. Einer der wesentlichen damit verbundenen Probleme ist, dass von dieser Regelung auch die Wikipedia betroffen sein könnte, deren Creative-Commons-Lizenz (CC-BY-SA) eine kommerzielle Nutzung explizit erlaubt.
Wie heise.de berichtet, hat nun die Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel bekannt gegeben, ihre digitalisierten Werke unter einer ebendieser CC-BY-SA-Lizenz zugänglich machen zu wollen (PDF der Erklärung). Leider ist die Seite der Bibliothek derzeit
nichtnur schwer zu erreichen, dem Bericht auf heise.de zu Folge begründet die „Bibliotheca Augusta“ diese Entscheidung wie folgt:Mit dem Schritt wolle die Bibliothek „nach dem Vorbild der Open-Source-Bewegung“ sicherstellen, dass Quellen und Forschungsergebnisse optimal genutzt werden können. Außerdem setze man so einen Akzent für eine offene und freie Wissenschaftskultur im Umgang mit dem „uns anvertrauten Kulturerbe“. Das solle ungehindert und frei von rechtlichen Schranken zirkulieren können.
So erfreulich diese Motivation und Begründung auch ist, die gewählte Lizenz ist leider dennoch, streng genommen, ein Fall von Copyfraud (um nicht den sperrigen deutschen Begriff der „Urheberrechtsberühmung“ zu verwenden): die Anmaßung von Urheberrechten, wo keine bestehen. Denn bei den digitalisierten Inhalten handelt es sich um gemeinfreie Werke. Creative-Commons-Lizenzen basieren jedoch auf dem Urheberrecht und die mit ihnen verbundenen Einschränkungen können deshalb auch nur wirksam werden, wenn Urheberrechte an den Werken bestehen.
Gleichzeitig ist mit der Verwendung von Creative-Commons-Lizenzen aber auch eine Signalwirkung verbunden: die Lizenzlogos signalisieren, dass Weitergabe und, je nach Lizenz, auch Remix ohne Rückfrage erlaubt sind. Wer also diese Signalwirkung nutzen und gleichzeitig die Gemeinfreiheit der Werke nicht einschränken möchte, für den bietet Creative Commons mit „CC Zero – No Rights Reserved“ auch eine Option an. Das wäre dann auch noch besser für ein ungehindertes und freies Zirkulieren der digitalisierten Werke.[Update]
Wie via Twitter angemerkt wurde, ist im Falle gemeinfreier Werke nicht CC Zero, sondern das sogenannte Public-Domain-Zeichen das völlig korrekte Logo.
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: Texte auf der Website des Bundesjustizministeriums unter Creative Commons Lizenz
: Texte auf der Website des Bundesjustizministeriums unter Creative Commons Lizenz Falls nicht anders gekennzeichnet, stehen Texte auf der Webseite des Bundesjustizministeriums ab jetzt unter CC-BY-ND Lizenz, können also unter den Bedingungen Namensnennung und Keine Bearbeitung vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden. Dies soll die Verwendung der Texte durch Nutzerinnen und Nutzer vereinfachen. Die Bundesministerin der Justiz Sabine Leutheusser-Schnarrenberger dazu:
Offizielle Texte sind keine behördliche Gnade, sondern geschuldeter Dienst an der Öffentlichkeit. Dieser moderne Zeitgeist muss auch in der Bundesverwaltung geatmet werden. Freie Lizenzmodelle erleichtern den Zugang zu Werken und deren Verbreitung. Die Informationen des Bundesjustizministeriums werden mit Steuergeldern erstellt und sollten daher für jeden zugänglich und verfügbar sein.
Wir freuen uns über Nachahmer in anderen Ministerien und Bundesbehörden, aber auch über eine mutigere Lizenzwahl, die Änderungen zulässt!
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: Urheberrecht: Erlauben und Vergüten
: Urheberrecht: Erlauben und Vergüten Im Rahmen der 4. Kulturpolitischen Jahrestagung der Friedrich-Ebert-Stiftung durfte ich mit Brigitte Zypries, Tim Renner, Gerhard Pfennig (Initiative Urheberrecht), Oliver Castendyk (Allianz Deutscher Produzenten Film und Fernsehen e.V.) und Frank Werneke (ver.di) zum Dauerbrennerthema Urheberrecht diskutieren. Im Folgenden das Manuskript meines Eingangsstatements.
„Vergüten statt verbieten“ ist die Überschrift des Urheberrechtskapitels im Kreativpakt-Folder. Der Slogan zeigt durchaus die Richtung für einen Ausweg aus verhärteten Fronten der aktuellen Urheberrechtsdebatte auf. Trotzdem ist er unpräzise. Wer einen Blick auf das heutige Urheberrecht wirft, sieht sofort, dass es gar nicht darum gehen kann, etwas zu verbieten, weil ohnehin schon fast alles verboten ist. Worum es eigentlich geht, ist deshalb weniger „Vergüten statt verbieten“, sondern „Erlauben und Vergüten“. Drei Beispiele sollen das kurz illustrieren.
Beispiel 1: Alltagshandlungen erlauben, pauschal vergüten
Eine wachsende Zahl von alltäglichen Nutzungshandlungen – vom Teilen von Links auf Facebook bis zum Video von der letzten Geburtstagsparty auf YouTube – verletzt das Urheberrecht. Kollege Till Kreutzer spricht in diesem Fall von „transformativer Werknutzung“ (vgl. PDF), also Online-Nutzungspraktiken die Werke im Zuge der Verwendung verändern und wieder öffentlich zugänglich machen. Oder wie es Felix Stalder und Kollegen kürzlich in einer Studie im Auftrag der österreichischen Arbeiterkammer formuliert haben:
„Viele Nutzungen, die einst im privaten Rahmen geschahen – und damit nicht oder pauschalvergütet wurden – finden heute auf öffentlichen Plattformen im Internet statt. Aus Sicht der NutzerInnen sind dabei viele Freiheiten verloren gegangen.“
Viele dieser Fälle, die in Europa urheberrechtlich verboten sind, werden vom US-Copyright im Rahmen von Fair Use zugelassen. Es erlaubt in einer Art Generalklausel mehr oder weniger kreative Verwendung und Veröffentlichung von bestehenden Werken, solange die herkömmliche Verwertung dadurch nicht behindert wird. Durch die Einführung einer allgemeinen Bagatellschranke nach Vorbild des Fair Use zusätzlich zu den bestehenden Schranken, wie sie in der EU Urheberrechtsrichtlinie aufgelistet sind, würden viele alltägliche Nutzungshandlungen wieder erlaubt sein. Im Gegenzug könnte man dafür, ganz im Sinne der europäischen Rechtstradition, eine Pauschalvergütung vorsehen. Deren Höhe wäre natürlich davon abhängig zu machen, wie weitgehend die damit vergüteten Nutzungsrechte wären. Nur zur Klarstellung: das wäre keine Kulturflatrate, sondern der Versuch, Alltagskreativität breiter Bevölkerungsteile zu erlauben.
Nachteil dieses Vorschlags ist jedoch, dass er eine Änderung von EU-Recht erfordert. Glücklicherweise muss man aber nicht darauf warten, bis sich auf EU-Ebene endlich etwas in dieser Hinsicht tut. Und das bringt mich zu meinem zweiten Beispiel.
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: Netzpolitischer Wochenrückblick: KW 9
Quelle: <a href="http://somewheredreamy.tumblr.com/post/7319977450">Sweet Serenity</a> : Netzpolitischer Wochenrückblick: KW 9 In der vergangenen Woche ging es vor allem um das Leistungsschutzrecht, das heute beschlossen werden sollte und auch wurde. Wen das nicht so sehr interessiert, scrolle bitte ein wenig runter :)
