netzpolitik.org: Hallo Andreas Bogk. Sie haben mit anderen Mitgliedern des Chaos Computer Clubs ein Gutachten mitverfasst, wonach heute die geltende Praxis von Wahlcomputern als verfassungswidrig und nur in sehr engen Grenzen für zulässig erklärt wurde. Herzlichen Glückwunsch ersteinmal zu diesem Erfolg. Andreas Bogk: Vielen Dank. netzpolitik.org: Sind sie mit den Grenzen, die das Bundesverfassungsgericht nun […]