Bundesregierung

  • : Arbeitstreffen zu Online-Durchsuchung ohne Parlamantarier?
    Arbeitstreffen zu Online-Durchsuchung ohne Parlamantarier?

    Am vergangenen Freitag gab es im Justizministerium auf Einladung von Justiz- und Innenministerium ein Arbeitstreffen zur Online-Durchsuchung. Eingeladen waren neben dem Bundeskriminalamt, dem BSI und der Generalbundesanwaltschaft auch Parlamentarier aus den Ausschüssen für Innen, Recht und Neue Medien. Beim Treffen wollte man dann doch lieber unter sich sein und keine störenden Parlamentarier dabei haben.

    Mit der Begründung, es seien zu viele Parlamentarier, seien diese aber, laut Tauss, wieder ausgeladen worden. Tauss sprach von einem unfreundlichen Akt und dem Versuch, Druck auf Parlamentarier auszuüben, ohne sie zu beteiligen: „Das ist mir noch nie passiert, dass fünf Minuten vor der Sitzung Beamte entscheiden, ob Parlamentarier teilnehmen dürfen“.

    6. März 2007
  • : Die Volkszählung war nichts dagegen
    Die Volkszählung war nichts dagegen

    In der heutigen Taz ist ein schönes Interview mit Constanze Kurz vom CCC zu den Online-Durchsuchungen: „Die Volkszählung war nichts dagegen“.

    Müssten die Nutzer nicht einfach nur auf freie Programme umsteigen ?

    Das wäre wünschenswert, aber die meisten Menschen tun sich schwer damit. Sie wollen nicht Stunden investieren, damit ihr PC sicher ist. Aber auch sie haben ein Recht darauf, etwa mit dem Internet Explorer von Microsoft zu surfen, ohne sich ständig Gedanken zu machen, dass ihnen der Staat dabei zusieht.

    Das klingt schon wieder nach Science-Fiction. Glauben Sie denn wirklich, dass die Polizei den Trojaner flächendeckend verbreiten will, um notfalls jeden abhören zu können?

    Solche Spekulationen führen zu nichts. Grundsätzlich haben die vergangenen Jahre aber eines gezeigt: Ist eine Überwachungstechnologie zugelassen, wird sie auch mehr und mehr angewandt. Die Zahl der Telefonüberwachungen hat sich von 1995 bis 2005 mehr als verfünffacht. Die Online-Überwachung ist das i‑Tüpfelchen auf einer Reihe von Maßnahmen, welche ein Mehr an Überwachung bedeuten und den Kernbereich des Privatlebens unmittelbar betreffen.

    [Danke Mirjam]

    1. März 2007 1
  • : Vorbildlich: Geld sparen mit Freier Software im Auswärtigen Amt
    Vorbildlich: Geld sparen mit Freier Software im Auswärtigen Amt

    Heise: Auswärtiges Amt spart im IT-Bereich kräftig dank Open Source.

    Das Auswärtige Amt konnte mit einer konsequenten Open-Source-Ausrichtung seine Ausgaben für Informationstechnik in den vergangenen fünf Jahren deutlich reduzieren. „Wir haben seit Januar 2002 die Strategie, Open Source überall einsetzen, wo dies sinnvoll ist“, erklärte der für die IT-Ausrichtung des Außenministeriums zuständige Leiter, Rolf Schuster, gegenüber heise online. Inzwischen laufe allein auf den stationären Desktops noch Windows, während die Devise laute, „praktisch nur noch freie Software einzusetzen“. Ziel sei es, Lizenzkosten zu sparen und die von Microsoft diktierten Update-Zyklen nicht mehr mitzumachen. Das bisherige Ergebnis kann sich sehen lassen. Seit der Umpositionierung ist das Auswärtige Amt Schuster zufolge „das mit Abstand günstigste Ministerium im Bund bei den IT-Kosten“.

    Und die Infrastruktur ist auch noch sicherer.

    28. Februar 2007 8
  • : Durchsuchung und Beschlagnahme bei CICERO verletzen Pressefreiheit
    Durchsuchung und Beschlagnahme bei CICERO verletzen Pressefreiheit

    Das Bundesverfassungsgericht hat im Fall Cicero entschieden: Durchsuchung und Beschlagnahme bei CICERO verletzen Pressefreiheit.

    Die Anordnung der Durchsuchung der Redaktionsräume von CICERO und die Beschlagnahme der dort aufgefundenen Beweismittel stellen einen verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigten Eingriff in die Pressefreiheit des Beschwerdeführers dar. Die Gerichte haben dem verfassungsrechtlich gebotenen Informantenschutz nicht hinreichend Rechnung getragen. Die bloße Veröffentlichung eines Dienstgeheimnisses in der Presse durch einen Journalisten reicht nicht aus, um einen zu einer Durchsuchung und Beschlagnahme ermächtigenden Verdacht der Beihilfe des Journalisten zum Geheimnisverrat zu begründen. Erforderlich sind vielmehr spezifische tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer von einem Geheimnisträger bezweckten Veröffentlichung des Geheimnisses und damit einer beihilfefähigen Haupttat. Solche Anhaltspunkte lagen im Fall der Durchsuchung der Redaktionsräume des Politmagazins CICERO nicht vor. Dies entschied der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Urteil vom 27. Februar 2007. Damit war die Verfassungsbeschwerde des Chefredakteurs von CICERO erfolgreich. Die Entscheidung ist mit 7 : 1 Stimmen ergangen.

    Das Urteil findet sich hier.

    Bei Spiegel-Online findet sich eine Chronik der Affäre.

    Reporter ohne Grenzen haben dazu eine Pressemitteilung veröffentlicht: ROG begrüßt Cicero-Urteil, fordert aber weitere Schritte.

    „Das Bundesverfassungsgericht hat zwar mit diesem Urteil die Pressefreiheit gestärkt.
    Doch um journalistische Recherchen nicht zu gefährden und um Quellen zu schützen, sind weitere Schritte erforderlich“, so Reporter ohne Grenzen (ROG). „Journalisten, die Material von Informanten zugespielt bekommen und es verwenden, dürfen nicht kriminalisiert werden. Daher müssen Journalisten von § 353b des Strafgesetzbuches, der Beihilfe zum Geheimnisverrat unter Strafe stellt, ausgenommen werden“, so die Organisation zur Verteidigung der Pressefreiheit. „Nur so können die Medien ihre Kontrollfunktion ausüben und nur so kann das öffentliche Interesse an Aufklärung gewahrt werden.“

    Zudem sollten Telefongespräche von Journalisten vor Überwachung geschützt sein, wie es bereits für andere Berufsgruppen, etwa Rechtsanwälte oder Pfarrer, gilt. „Entsprechende Gesetzentwürfe von Bündnis 90/Die Grünen und FDP liegen vor. Nun muss der Gesetzgeber diese zügig auf den Weg bringen,“ fordert ROG.

    Tagesschau.de: Karlsruhe stärkt Pressefreiheit – „Cicero“-Razzia war verfassungswidrig.

    Spiegel-Online: Verfassungsgericht stärkt Pressefreiheit.

    27. Februar 2007
  • : EU-Direktive will anonyme Mails verbieten?
    EU-Direktive will anonyme Mails verbieten?

    Die International Herald Tribune berichtete am 14.2. über eine neue EU-Initiative, die anonyme eMails per Direktive verbieten möchte: Proposed legislation called a threat to Internet users’ privacy. Die Richtlinie soll im Bundesjustizministerium vorbereitet werden. Ich hab da gerade mal angerufen, um nachzufragen und warte jetzt auf den Rückruf eines Pressesprechers. Mal schauen, was der mir dazu erzählt.

    In Germany, a proposal from the Ministry of Justice would essentially prohibit using fake information to create an e‑mail account, making the standard Internet practice of creating pseudonymous accounts illegal.
    […]
    Under the proposals in Germany, consumers theoretically could not create fictitious e‑mail accounts, for example, to disguise themselves in online auctions. Nor could they use a made-up account to use for receiving commercial junk mail. While e‑mail aliases would not be banned, they would have to be traceable to the actual account holder.

    Nach dem Artikel könnten zukünftig eMail-Adressen nur noch mit einem amtlichen Identifikationsnachweis angelegt werden. Allerdings wäre weder die EU noch Deutschland Trendsetter solcher Massnahmen. Diese sind bisher nur aus repressiven Staaten wie China oder dem Iran bekannt.

    [via]

    Update: Ralf vermutet in den Kommentaren, dass es sich hierbei um den Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung handelt. Mal schauen, was der Pressesprecher sagt, wenn er denn mal zurückruft.

    Nochmal update: Ich hab jetzt zweimal mit der Pressestelle telefoniert. Und es ist der Gesetzentwurf für die Vorratsdatenspeicherung, welche gemeint war. Das Justizministerium war auch etwas verwirrt wegen des plötzlichen Interesses. Zumal gestern das Thema auch nochmal in der NYT war. Ich hab mich dann mal erkundigt, was mit bestehenden eMail-Konten ist, die (pseudonym) anonym bei Freemail-Hostern angelegt wurden. Diese sollen nur „im Einzelfall bei Aktualisierung“ der Nutzerdaten einen Identifikationsnachweis haben. Was das alles bringen soll, ist unklar. Wird das etwa zu einem Schwarzmarkt für EMail-Adressen führen, wenn das Gesetz mal in Kraft tritt?

    19. Februar 2007 11
  • : Was den Staat von einer Räuberbande unterscheidet
    Was den Staat von einer Räuberbande unterscheidet

    Heribert Prantl hat in der SZ wieder einen sehr lesenswerten Kommentar zum Bürgerrechts-Abbau in Deutschland geschrieben. Thema diesmal ist die Debatte um die Online-Durchsuchung, die er mit der älteren Debatte bei der Einführung des Lauschangriffs vergleicht. Grosse Überraschung – Das läuft genauso ab mit denselben Argumenten wie damals: Der Staat zieht seine Bürger aus.

    Aber das ist es nun einmal, was den Staat von einer Räuberbande unterscheidet: Wenn er auf die Bürger zugreift, hat er die Regeln einzuhalten, die ihm die Verfassung vorgibt. Das ständige Lamento von Sicherheitsbehörden über Grenzen, die das Recht ihnen auferlege, gehen einem auf den Geist. Erstens sind die Grenzen in den vergangenen Jahren vom Gesetzgeber ohnehin stets zurückgenommen worden; zum anderen ist es nun einmal Kennzeichen des Rechtsstaates, dass es Grenzen des staatlichen Agierens gibt.

    Ein verfassungsgemäßes Gesetz für Online-Durchsuchungen muss zweifellos den Anforderungen genügen, die das Verfassungsgericht an den Lauschangriff gestellt hat. Wenn die Sicherheitsbehörden diese Anforderungen „aus praktischen Gründen“ nicht akzeptieren wollen, bleibt die Online-Durchsuchung verboten. So einfach ist das . Der staatliche Hacker macht sich dann strafbar. Die Diffamierung der Privatheit durch die Sicherheitsbehörden muss ein Ende haben.

    [via]

    17. Februar 2007 5
  • : Union streitet um Killerspiele-Verbot
    Union streitet um Killerspiele-Verbot

    Ich kann ja noch nicht genau die Konflikte innerhalb der CDU/CSU einschätzen, die heute in der „Killerspiele-Debatte“ an die Öffenltichkeit gekommen sind. Während Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen und ihr nordrhein-westfälischer Kollege Armin Laschet „nur“ noch schärfere Jugendschutzregelungen wünschen und mehr Spiele auf den Index setzen wollen , beschwert sich Beckstein aus München, dass das nicht radikal genug ist. Und fordert weiter komplette Verbote. Nur von Uwe Schünemann hab ich noch nichts gehört. Seine Meinung dürfte zumindest dafür interessant sein, herauszufinden, ob der Konflikt innerhalb der CDU/CSU zwei Lager provoziert oder zwischen CSU und CDU geht. Schünemann wird aber vermutlich seiner Linie treu bleiben und Beckstein inenrhalb der nächsten Stunden zur Seite springen. Wenn es nicht alles ein Scheingefecht ist. Ich gehe aber davon aus, dass es immer noch „progressive“ Kräfte innerhalb der Union gibt und die Junge Union massiv Lobbying betreibt, dass die Mitglieder weiterhin Counterstrike und Co spielen dürfen – zumindest, wenn sie über 18 sind. Es bleibt also spannend. Wobei die „progressive“ Linie dann die von der Leyden-Linie ist…

    Tagesschau.de: Jugendmedienschutz wird verschärft – Keine „Killerspiele“ mehr für Kids.

    „Wir wollen den Verbotskatalog deutlich erweitern – auf extrem gewalthaltige Computerspiele, auch wenn sie nicht verherrlichen“, erklärte von der Leyen. „Gewalt darf nicht belohnt werden in einem Computerspiel zum Beispiel, indem man den nächsten Level erreicht oder indem Leben gesammelt werden.“ Diese Spiele dürften nicht mehr im herkömmlichen Handel verkauft und auch nicht in der Werbung angepriesen werden. „Wer dieses dennoch tut, macht sich in Zukunft strafbar.“ Mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld müsse rechnen, wer Kunden unter 18 Jahren die dann verbotenen Medien verkaufe.

    Heise: Killerspiel“-Debatte: Bund und Länder wollen Jugendschutz verschärfen.

    Die Verkäufer von Computerspielen sollen zudem stärker als bisher durch deutlichere Jugendschutz-Hinweise auf Videos und DVD zur Einhaltung der Verkaufsverbote angehalten werden. Auch die Indizierungskriterien, nach denen die BPjM arbeitet, sollen erweitert werden: „Spiele, in denen deutlich visualisierte Gewaltanwendung mit ‚Leben sammeln’ oder Erreichen eines weiteren Levels belohnt wird, oder in denen Mord- oder Metzelszenen detailliert dargestellt werden, kommen auf den Index“, erklärte von der Leyen. „Wir wollen für Hersteller und Händler ganz klare Regeln aufstellen, was geht und was nicht geht“, begründete sie die Initiative. Darüber hinaus soll die viel gelobte und viel kritisierte Ko-Regulierung, bei der Selbstkontrollorganisationen der Wirtschaft, die von staatlichen Stellen anerkannt werden, die Kennzeichnung und Kontrolle der Medien übernehmen, „transparenter und effektiver“ gestaltet werden. Laschet möchte „die Länder dafür gewinnen, dass sie kurzfristig ihr personelles Engagement“ bei der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) verstärken: „Wir werden dann mehr Personal für diese wichtige Aufgabe zur Verfügung haben.“

    Heise: Killerspiel“-Debatte: Bund und Länder wollen Jugendschutz verschärfen.

    Heise: Bayern will härteres Vorgehen gegen „Killerspiele“ als Berlin.

    Spiegel: Beckstein fordert totales Verbot von „Killerspielen“

    Offener Streit in der Union: Bayerns Innenminister Beckstein geht das von Bundesfamilienministerin von der Leyen geplante Sofortprogramm gegen sogenannte Killerspiele nicht weit genug. Er fordert ein generelles Verbot – das würde sich nicht auf Spiele beschränken.

    13. Februar 2007 3
  • : Was bedeutet die BGH-Entscheidung gegen die Online-Durchsuchung?
    Was bedeutet die BGH-Entscheidung gegen die Online-Durchsuchung?

    Telepolis hat ein Interview mit Sönke Hilbrans, dem Vorsitzenden der Deutschen Gesellschaft für Datenschutz zur BGH-Entscheidung über Online-Durchsuchungen: Kein Erfolg für die Bürgerrechtsbewegung.

    Viele Politiker, allen voran Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, interpretieren das Urteil in erster Linie als Aufforderung, jetzt so schnell wie möglich die gesetzliche Grundlage für die heimliche Internetüberwachung zu schaffen. Kann man die Entscheidung so lesen?

    Sönke Hilbrans: Der Senat deutet immerhin an, dass er eine Online-Durchsuchung nicht für einen trivialen Eingriff hält. Und das ist auch richtig, weil sie heimlich ist, weil sie den Zugriff auf Kommunikationsinhalte ebenso erlaubt wie den Zugriff auf Daten, die nie für Dritte bestimmt gewesen sind. Das Vertrauen der Betroffenen in die Unverletzlichkeit ihrer Privatsphäre wird in einem Bereich in Frage gestellt, in dem sich die Betroffenen gerade nicht – wie im Telefon- oder Mailverkehr – der Hilfe von Providern bedienen oder sich sonst bewusst dem Risiko aussetzen, beobachtet zu werden. Der Gesetzgeber kann also bei seinem Versuch, die Maßnahme verfassungsgemäß zu regeln, durchaus erneut scheitern, wenn es ihm nur darum gehen sollte, jetzt schnell die fehlende Rechtsgrundlage für die heimliche online- Durchsuchung zu schaffen.

    Ein erneuter Gang vor das Bundesverfassungsgericht ist also wahrscheinlich?

    Sönke Hilbrans: Es bleibt dem Gesetzgeber unbenommen, ein Gesetz zu erarbeiten, das über jeden verfassungsrechtlichen Zweifel erhaben ist. Das ist ihm in letzter Zeit selten gelungen. So ist es gut möglich, dass ein solches Gesetz sich der verfassungsgerichtlichen Prüfung stellen muss.

    Ansonsten versucht Brigitte Zypries derzeit, ihrer Aufgabe als Justizministerin mal nachzukommen und einen Gegenpol zu Wolfgang Schäubles Überwachungsfantasien zu bilden: Bundesjustizministerin lehnt Online-Durchsuchungen ab.

    Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat gegen die von ihrem Kabinettskollegen Wolfgang Schäuble (CDU) angestrebte heimliche Online-Durchsuchung von Computern schwere rechtliche Bedenken vorgebracht. „Das staatliche Eindringen in Festplatten hat eine besondere Qualität“, sagte Zypries laut dpa beim 10. Europäischen Polizeikongress in Berlin. Der Staat würde dadurch virtuell und heimlich in eine Wohnung eindringen. Nach Ansicht von Zypries muss zunächst zudem geprüft werden, ob man Online-Durchsuchungen überhaupt braucht.

    Update: Vom Polizeikongress gibt es noch einen Anschlussartikel bei Heise: Online-Durchsuchung: „Tor für Hacker“ vs. „unerlässliches Werkzeug“.

    Anders als bei der LKW-Maut, deren Daten zur Fahndung fertig vorliegen würden und nach Zypries durchaus von der Polizei genutzt werden sollten, lägen die Daten bei der Online-Durchsuchung nicht vor. Daher stelle sich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der Mittel, wenn ganze Festplatten kopiert oder durchsucht werden. Außerdem sei die Unverletzlichkeit der Wohnung in Gefahr: „Wir kriegen mit dieser Maßnahme einen technischen Zielkonflikt, den jeder IT-Spezialist bestätigen kann. Wer ein Tor einbaut und durch dieses Tor in den PC geht, der hat auch ein Tor für Hacker eingebaut“, erklärte Zypries.

    Spiegel: Die Mär vom „Bundestrojaner“

    Das BKA arbeitet bereits an den technischen Voraussetzungen zum Einsatz von Späh-Programmen. Experten zweifeln allerdings an deren Tauglichkeit in der Praxis.

    Hier wird in der Zeit niedrigschwellig erklärt, wie Polizisten theoretisch auf Computer zugreifen könnten: Zugriff der Hacker.

    Einen ausführlichen Pressespiegel zur BGH-Entscheidung gibt es hier.

    13. Februar 2007 5
  • : Bayern2: Trojanisches Pferd auf dem Schreibtisch
    Bayern2: Trojanisches Pferd auf dem Schreibtisch

    Bei Bayern2 gab es ein „Tagesgespräch“ mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Peter Schaar: Das Trojanische Pferd auf dem Schreibtisch: Trauen Sie Ihrem Computer? (MP3). Die Sendung wurde am 5.2. ausgestrahlt, ist ca. eine Stunde lang und der Wiefelpütz wird auch zugeschaltet. Weitergehende Infos finde ich jetzt nicht zur Sendung.

    11. Februar 2007 3
  • : Der Fehlpass im Tagesspiegel
    Der Fehlpass im Tagesspiegel

    Dre Tagesspiegel berichtet über den ePass: Der Fehlpass.

    Fälschungssicher, Missbrauch ausgeschlossen: die Worte des Staates bei der Einführung des elektronischen Ausweises. Er hat unrecht.
    […]
    Für das Innenministerium nicht. Wenn ein Bürger dort anruft und nachfragt, bekommt er zum Beispiel Annette Ziesig an den Apparat. Sie ist eine der Sprecherinnen, zuständig für Fragen zum E‑Pass. Sie sagt: „Machen Sie sich keine Sorgen“, und: „Bevor ich einen E‑Pass auslesen kann, muss ich ihn erst einmal aufklappen.“ Um einen Chip erfolgreich scannen zu können, brauche man ja den Code aus Passnummer, Geburtsdatum und Ablaufdatum. „Wenn ich den Pass meinem Nachbarn in der U‑Bahn nicht zeige, kennt der diese Daten auch nicht“, sagt Annette Ziesig. Das sei das eine.

    Das andere: „Sie können mit den Daten auf dem Chip doch gar nichts anfangen. Die ausgelesenen Informationen sind wertlos.“ Selbst wenn sich der Chip unbemerkt scannen lässt, warum sollte sich ein Verbrecher die Mühe machen? „Bilder bekomme ich schließlich auch bei Google“, sagt Annette Ziesig – womit sie so lange recht hat, bis ein Schwarzmarkt für biometrische Fotos entsteht.

    10. Februar 2007 2
  • : Die trojanische Kriegserklärung
    Die trojanische Kriegserklärung

    Die Taz hat einen grossartigen Artikel zum Bundestrojaner. In elf Punkten wird erklärt, wie das technisch funktionieren könnte, wer betroffen ist und was man dagegen machen kann: Die trojanische Kriegserklärung.

    5. Ich will den Spitzeln wenigstens das Leben schwer machen. Geht das?

    Ja. Am besten Sie beseitigen auf Ihrem Computer schleunigst die Windows-Monokultur.[…]

    9. Meine WG teilt sich einen WLAN-Anschluss. Falls die Polizei meinen Mitbewohner verdächtigt, ist mein Computer dann auch dran?

    Wahrscheinlich schon. Beim Provider ist nur ein Anschluss registriert und der würde auch infiltriert. „Vom Internet aus gesehen, haben Computer, die einen Anschluss benutzen, dieselbe Adresse“, sagt Christian Riedel, „also würde der Trojaner wohl in alle angeschlossenen Geräte hineingesetzt.“

    11. Klingt wie übelste Science-Fiction. Offensichtlich hilft keine Technik wirklich dagegen. Was dann?

    Wenn Sie sich schützen wollen, müssen Sie doch mal politisch aktiv werden. CCC-Fachmann Baumgart rät: „Das Einzige, was wirklich hilft, ist Druck auf die Abgeordneten im Bundestag zu machen, dass sie diesem umfassenden Angriff auf die Bürgerrechte nicht zustimmen.“

    9. Februar 2007 14
  • : Taz-Interview mit Wolfgang Schäuble
    Taz-Interview mit Wolfgang Schäuble

    Die TAZ hat ein ausführliches Intervie wmit Wolfgang Schäuble zu allen möglichen Themen: „Terroristen sind auch klug“.

    Soll es solche Onlinedurchsuchungen künftig fünfmal im Jahr geben oder 50.000-mal?

    Das hängt davon ab, wie sich die Internet- und Computernutzung entwickelt. Wer hätte vor zehn Jahren gedacht, welche Bedeutung das Internet heute hat? Da will ich mich nicht festlegen. Und natürlich hängt die Antwort auch davon ab, bei welchen Straftaten die Methode angewandt werden darf.

    Wofür plädieren Sie?

    Als Innenminister, der für die Sicherheit dieses Landes zuständig ist, bin ich natürlich für einen weiten Anwendungsbereich. Die Justizministerin, Frau Zypries, ist da zurückhaltender. Da sind wir noch etwas auseinander. Aber wir sind ja erst am Anfang der Diskussionen.
    […]
    Und was sagen Sie zum Vorwurf, dass der Staat bei der Vorratsspeicherung ins Blaue hinein gewaltige Datenmengen über das Kommunikationsverhalten der ganzen Bevölkerung sammelt?

    Letztlich geht es immer um die Abwägung zwischen Freiheit und Sicherheit. Die Datenschützer sind ja nicht moralisch höherwertig, weil sie mehr Gewicht auf die Freiheit legen. Und ich bin kein schlechterer Mensch, weil ich mehr Gewicht auf den Schutz vor Verbrechern lege.

    8. Februar 2007 19
  • : iRights: Gesetzesentwurf zum stärkeren Schutz geistigen Eigentums
    iRights: Gesetzesentwurf zum stärkeren Schutz geistigen Eigentums

    Bei iRights.info gibt es einen Überblick zum „Gesetzesentwurf zum stärkeren Schutz geistigen Eigentums“.

    Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zum Schutz geistiger Eigentumsrechte verabschiedet. Wichtige inhaltliche Änderungen sind die Höhe von Abmahnkosten bei Urheberrechtsverletzungen, der zivilrechtliche Auskunftsanspruch und die Berechnung der fiktiven Lizenzgebühr als Grundlage des Schadensersatzes.

    5. Februar 2007
  • : Gesetzentwurf für Fingerabdrücke im Pass
    Gesetzentwurf für Fingerabdrücke im Pass

    Heute im Bundestag verkündet einen Gesetzentwurf der Bundesregierung mit dem Ziel, zukünftig Fingerabdrücke im Pass zu speichern.

    Berlin: (hib/SUK) Künftig sollen Pässe und Reisedokumente neben Fotos auch Fingerabdrücke enthalten. Die Bundesregierung hat einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Passgesetzes (16/4138) vorgelegt. Zur Begründung heißt es, der Rat der Europäischen Union habe „die Aufnahme des Gesichtsbildes sowie von Fingerabdrücken in elektronischer Form“ im Dezember 2004 verbindlich festgeschrieben. Da die EG-Verordnung eine elektronische Speicherung dieser so genannten biometrischen Daten vorsehe, strebe der Gesetzentwurf auch ein „durchgängig elektronisches Verfahren der Passbeantragung“ an. Man habe in Deutschland im November 2005 mit der Ausgabe biometrischer Pässe begonnen, in denen auf einem Chip das Lichtbild gespeichert sei, heißt es weiter. Die Ausgäbe von Pässen mit den zusätzlich gespeicherten Fingerabdrücken könne jedoch erst erfolgen, wenn die notwendige Rechtsgrundlage für die Abnahme der Fingerabdrücke durch die Passbehörden geschaffen werde.

    31. Januar 2007 1
  • : Bundesregierung: Hacker sind so gefährlich wie Bombenleger?
    Bundesregierung: Hacker sind so gefährlich wie Bombenleger?

    de.internet.com verwertet eine Pressemitteilung vom Focus: Schavan verteidigt Überwachungsforschungsprogramm. Wie so oft, erfolgt die Argumentation, dass mehr Überwachungstechnologien unsere Freiheit erhalten.

    Bundesforschungsministerin Annette Schavan (CDU) hat ein neues Programm der Bundesregierung zur Förderung der Entwicklung von Sicherheits- und Überwachungstechnik als Beitrag dazu verteidigt, „die Freiheit der Bürger durch Forschung zu sichern“. Im Nachrichtenmagazin ‚Focus’ (kommende Ausgabe) fügte Schavan hinzu: „Sicherheit hängt vom Vorsprung in Forschung und Wissenschaft und der Umsetzung in Organisation und Technologie ab.“ Gefragt seien „intelligente Antworten auf die Herausforderungen neuer Bedrohungen der zivilen Sicherheit“.

    Zitatwürdig ist auch ihr Staatssekretär:

    Schavans Parlamentarischer Staatssekretär Thomas Rachel (CDU) ergänzte: „Wichtige Infrastrukturen wie zum Beispiel die Telekommunikationsnetze hängen stark von Computertechnik ab. Deshalb müssen wir der Gefahr begegnen, dass ein Hacker genau so viel Schaden anrichten könnte wie ein Bombenleger.“

    Dazu passt übrigens auch der Telepolis-Artikel: „Oberstes Gericht in Spanien erweitert den Terrorismusbegriff“.

    Der Oberste Gerichtshof in Madrid hat nach dem Bruch der Waffenruhe der baskischen Untergrundorganisation ETA schnell drei Jugendorganisationen als „terroristisch“ definiert. Das Urteil hatten die Richter zuvor mehrfach aufgeschoben. 2005 hatte ein Madrider Sondergericht dieses Attribut noch verworfen, weil zur Definition des Terrorismus der Einsatz von „Waffen oder Sprengstoff“ notwendig sei. Mit dem Urteil wird der Begriff unendlich gedehnt, dessen Definition international bisher nicht gelingt. Die Organisationen standen zwar schon seit Jahren auf der EU-Liste terroristischer Organisationen arbeiten aber in Frankreich legal weiter.

    22. Januar 2007 1
  • : Morgen: Bundestag stimmt über Telemediengesetz ab
    Morgen: Bundestag stimmt über Telemediengesetz ab

    Morgen soll im Bundestag das umstrittene Telemediengesetz verabschiedet werden. Die Bundesregierung legt bei der so genannten „Internet-Gesetzgebung“ einen rasanten Zeitplan vor, den man ja gewöhnt ist. Für Debatten und Verbesserungen bleibt da keine Zeit. Argumentiert wird mit der Umsetzung des Rundfunkstaatsvertrages zum 1.März 2007. Allerdings ist das eine schlechte Ausrede für ein lückenhaftes Telemediengesetz, was bereits bei der Verabschiedung überaltert ist. Die Kritik von zivilgesellschaftlicher Seite findet man in einem gemeinsamen Papier (PDF), was von verschiedneen Bürgerrechtsorganisationen veröffentlicht wurde. Viele Informationen zur aktuellen Debatte finden sich in diesem Blog unter dem Schlagwort „Telemediengesetz“.

    Der Datenschützer und Jurist Patrick Breyer erklärt im NetzpolitikTV-Interview die zivilgesellschaftliche Kritik am Telemediengesetz und warum diese Internet-Gesetzgebung alle Internetnutzer betrifft und gleichzeitig Bürger- und Verbraucherrechte befährdet:

    17. Januar 2007 5
  • : Bundesregierung erklärt Parlament den IT-Gipfel
    Bundesregierung erklärt Parlament den IT-Gipfel

    Die Grünen hatten vor dem IT-Gipfel der Bundesregierung eine parlamentarische Anfrage gestellt und nun, lange nach dem Gipfel, eine Antwort bekommen (PDF). Auf 16 Seiten werden 20 Fragen von Staatssekretär Dr. Wuermeling (CSU) beantwortet. Eine Einbindung von Zivilgesellschaft ist auch weiterhin nicht geplant und wird auch nicht als erforderlich angesehen. Dafür wird mit mehr Gipfeln gedroht, mit denselben Partygästen.

    Meine Lieblingsformulierung findet sich in der Antwort Nr. 20:

    „Aspekte des Daten- und Verbraucherschutzes der RFID-Technologie waren auf dem IT-Gipfel nicht Gegenstand der Arbeitsgruppe „verbraucherfreundliche Anwendungen““.

    In dieser Arbeitsgruppe ging es dann vermutlich um die besseren „Call-Center-Warteschleifen“.

    9. Januar 2007 1
  • : Gibts noch Änderungen beim Urheberrecht?
    Gibts noch Änderungen beim Urheberrecht?

    Passend zu Heilig Abend verkündete das ZDF: „Urheberrecht: Änderungen nicht ausgeschlossen“

    Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat Änderungen an dem heftig umstrittenen Gesetzentwurf zum Urheberrecht in Aussicht gestellt. Nach den Anhörungen im Rechtsausschuss des Bundestages werde man alles auflisten und mit den Beteiligten sprechen, um zu sehen, wo noch Nachjustierungen möglich seien.

    Ich gehe mal pessimistisch davon aus, dass damit nicht Verbraucherrechte gemeint sind, wenn Ministerin Zypries mit allen Beteiligten über Nachjustierungen reden will. Ansonsten würde es ja zur aktuellen deutschen Politik passen, gleich mal mit der Debatte rund um einen „dritten Korb“ zu beginnen.

    25. Dezember 2006
  • : Bundestrojaner jetzt verfügbar
    Bundestrojaner jetzt verfügbar

    Das Gesetz zum staatlichen Hacken ist in NRW gerade verabschiedet worden, aber viele andere Bundesländer und der Bundestag zögern noch. Daher kann man jetzt schon den Bundestrojaner herunterladen und freiwillig installieren. Gute Gründe gibt es genug:

    Der von der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem bekannten Softwarehersteller Dodo entwickelte Bundestrojaner bedeutet vor allem für Sie einen nicht zu unterschätzenden Gewinn an Sicherheit. Denn der Bundestrojaner überwacht Ihren Computer rund um die Uhr und meldet verdächtige Dateien sofort an bis zu 37 Sicherheitsbehörden weiter, darunter das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) des Bundesinnenministeriums. Der Vorteil für Sie als Computernutzer ist, daß Sie sich dank des Bundestrojaners keine Sorgen mehr um die Sicherheit Ihres Computers oder Ihrer Daten machen müssen. Das erledigen nach Download und Installation des Bundestrojaners die deutschen Sicherheitsbehörden für Sie. Sollten alle Stricke reißen, dann haben die Sicherheitsbehörden auch ein Back-Up Ihrer Datensätze für Sie parat.

    23. Dezember 2006 9