Bundesregierung

  • : Grundrecht auf Internetfreiheit?
    Grundrecht auf Internetfreiheit?

    Der Tagesspiegel verkündete eben in einer Vorabmeldung, dass die grosse Koalition ein „Grundrecht auf Internetfreiheit“ plant: Der Tagesspiegel: Aufnahme eines Rechts auf Freiheit im Internet in den Grundrechtekatalog geplant.

    „Das Internet ist ein neuer Raum, die vierte Dimension, eine Welt in der Menschen leben, lieben, sich wirtschaftlich betätigen“, begründet Wiefelspütz seinen Vorstoß. „Diese Welt sollte sich auch im Grundgesetz wiederfinden als ein Raum der Freiheit.“ In welcher Weise sich das im Grundgesetz wiederfinden soll – ob als eigenes neues Grundrecht oder als Ergänzung des Postgeheimnisses – ist nach Wiefelspütz noch offen. Darin stimmt auch Göbel zu. „Wir brauchen die Erweiterung des Grundrechtsschutzes in der virtuellen Welt“, konstatiert der CDU-Mann, „wir brauchen es, wissen aber noch nicht wie“.

    So sehr ich ein solches Grundrecht befürworte, bin ich aber skeptisch. Und zwar, weil es von dieser grossen Koalition eingeführt werden soll, die bei (fast) allen internet-relavanten Gesetzgebungen die Grundrechte der Bürger abbaut. So klingt das fast wie ein Witz. Aber ich bin gespannt auf die Diskussion. Die wir gerne konstruktiv mitführen werden. Und was Wolfgang Schäuble dazu sagt, der wie kein anderer in dieser Koalition den Abbau der Internetfreiheiten forciert.

    Der grösste Witz ist daher auch die Begründung, weshalb man das braucht: Damit man besser die Online-Durchsuchung legalisieren kann!

    „Unser Ansatzpunkt ist die aktuelle Frage der online-Durchsuchung“, sagt Göbel. Denn zum Eingriff in ein Grundrecht – wie bei der in der großen Koalition umstrittenen online-Durchsuchung – muss zunächst einmal definiert sein, um welches Grundrecht es sich dabei eigentlich handelt. Damit liegt Göbel hier auf einer Linie mit Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), der Artikel 13 Grundgesetz (Unverletzlichkeit der Wohnung) auf den Computer ausgeweitet sehen will, um die online-Durchsuchung verfassungsrechtlich abzusichern. Dabei will Göbel aber nicht stehen bleiben. „Das Grundgesetz ist auf einen Zustand abgestellt, der das Internet nicht berücksichtigt“, sagt er. Die Modernisierung sei über die online-Durchsuchung hinaus dringend nötig.

    Update: Der Artikel ist online: Freiheit im Internet als Grundrecht.

    „Kafkaesk“, wie Ralf es in den Kommentaren schrieb, trifft die Argumentation ziemlich gut.

    22. Mai 2007 9
  • : Heimlicher Zugriff auf IT-Systeme unter Einsatz technischer Mittel?
    Heimlicher Zugriff auf IT-Systeme unter Einsatz technischer Mittel?

    de.internet.com zitiert aus der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung einen Passus aus der Dienstvorschrift zur Online-Durchsuchung. Dass daraus die Durchsuchung privater PCs verstanden sein soll, sollte ja lediglich ein Missverständnis gewesen sein. Das Zitat der HAZ, was aus Kreisen des Innenausschusses im Bundestag kommen soll, klingt aber nicht nach Missverständis:

    „das heimliche Beobachten und sonstige Aufklären des Internet, wie insbesondere die verdeckte Teilnahme an seinen Kommunikationseinrichtungen beziehungsweise. die Suche nach ihnen, sowie der heimliche Zugriff auf IT-Systeme unter Einsatz technischer Mittel“.

    *

    Der „heimliche Zugriff auf IT-Systeme unter Einsatz technischer Mittel“ klingt für mich nicht wirklich überzeugend als Missverständnis. Es zeigt höchstens von einer mangelnden Technikkompetenz der beteiligten Politiker und ihrer Mitarbeiter in der Verwaltung.

    * Das ergebe sich aus dem Wortlautprotokoll der Sitzung vom 25. April, in der der Geheimdienstkoordinator Klaus-Dieter Fritsche (CSU) aus der Dienstanweisung vorgelesen hat. Das Protokoll hab ich nicht gefunden, vielleicht weil es eine nicht-öffentliche Sitzung war.

    9. Mai 2007 2
  • : I love your data
    I love your data

    Nico von Jackpotbaby hat eine weitere Schäublone produziert: Bundesinnenminister goes wild. Gefällt mir.

    Die Schäublone gibt es in den folgenden Formaten zum herunterladen, ausdrucken und ggf. weiterbearbeiten: JPG, EPS, AI, SVG

    2. Mai 2007 2
  • : Online-Durchsuchung durch Verfassungsschutz: Nur ein Missverständnis?
    Online-Durchsuchung durch Verfassungsschutz: Nur ein Missverständnis?

    Die Dienstvorschrift zur Erlaubnis der Online-Durchsuchungen durch den Verfassungsschutz dreht weiter muntere Kreise. Aktuell hat die TAZ ein paar News: Online-Schnüffeln ohne Freibrief?

    Eigentlich war alles gar nicht so gemeint, sagt Staatssekretär Lutz Diwell (SPD), eine Schlüsselfigur des jüngsten deutschen Geheimdienstskandals. Diwell hat im Sommer 2005 als Innenstaatssekretär die Dienstvorschrift unterzeichnet, die dem Verfassungsschutz den Zugriff auf private Festplatten erlaubte. Er habe dabei aber geglaubt, dass es nur um die Beobachtung geschlossener Internet-Foren gehe. Dass der Verfassungsschutz auf dieser Grundlage auch den Inhalt privater Computer ausspähen könnte, sei ihm überhaupt nicht bewusst gewesen, erklärte er jetzt über seine Sprecherin der taz.

    Die Sache mit der Technik.…

    […]

    Hat der Geheimdienst eigenmächtig mehr getan, als ihm das Innenministerium erlaubte? Der Verfassungsschutz wollte gestern auf taz-Anfrage nicht erläutern, welche Befugnisse er konkret gegenüber dem Innenministerium angefordert hat und wann er mit dem Zugriff auf private Festplatten begann. Dies unterliege der Geheimhaltung, hieß es zur Begründung. Auch der konkrete Wortlaut der geänderten Dienstvorschrift ist noch unbekannt. Das Innenministerium beruft sich ebenfalls auf Geheimhaltungspflichten.

    Schade, dass es soviele Ausnahmeregelungen beim Informationsfreiheitsgesetz gibt. Aber vielleicht gibts ja demnächst doch mal die Dienstvorschrift zum lesen. Würde mich ja interessieren, wie man sowas in diesem Fall formuliert.

    Passend dazu auch der Kommentar von Christian Rath in der TAZ: Geheimdienst außer Kontrolle.

    Wer trägt die Verantwortung für den jüngsten Verfassungsschutz-Skandal? Otto Schily und die frühere rot-grüne Bundesregierung oder doch der amtierende Innenminister Wolfgang Schäuble? Oder hat der Verfassungsschutz die Politiker aller Couleur hinters Licht geführt? Fest steht: Das Bundesamt für Verfassungsschutz fühlte sich von der Politik ermächtigt, mit Spionagesoftware auf die Festplatten von Privatcomputern zuzugreifen. Zwar hat es wohl nur wenige derartige Online-Durchsuchungen durch den Verfassungsschutz gegeben. Der Vorgang ist also weniger ein Beleg für Tendenzen zum Überwachungsstaat, sondern eher dafür, wie schnell sich Dienste und Sicherheitsbehörden verselbständigen, wenn sie nicht öffentlich und nachvollziehbar kontrolliert werden.

    2. Mai 2007 2
  • : Wolfgang Wieland zu Online-Durchsuchungen
    Wolfgang Wieland zu Online-Durchsuchungen

    tagesschau.de hat den Grünen-Innenexperte Wolfgang Wieland interviewt: „Online-Durchsuchungen braucht man nicht“.

    tagesschau.de: Das Grundgesetz schützt die Unverletzlichkeit der Wohnung. Fällt darunter auch der Laptop im Park?

    Wieland: Der Geheimdienstkoordinator Klaus-Dieter Fritsche sagte im Innenausschuss, Artikel 13 – die Unverletzlichkeit der Wohnung – brauche uns nicht zu kümmern, denn Laptops könne man ja überall benutzen. Das war eine der dümmsten, pennälerhaftesten Ausreden, die ich im politischen Bereich je gehört habe. Wäre das richtig, könnte man jederzeit Akten ohne richterliche Durchsuchung in einem Büro mit der Begründung beschlagnahmen, diese würden ja auch manchmal mit in den Zug genommen – daher gelte nicht der Schutz des Wohn- bzw. Bürogebäudes. Genauso hanebüchen war die Begründung, warum Artikel 10 – der Schutz des Post- und Fernmeldegeheimnisses – nicht berührt werde. Da wurde allen Ernstes gesagt, dadurch würde nur die laufende Kommunikation geschützt . Artikel 10 schützt aber auch den Inhalt.
    […]
    tagesschau.de: Können Sie sich eine Regelung vorstellen, bei der die Grünen Online-Durchsuchungen zustimmen?

    Wieland: Nein. Man braucht das nicht. Wir sehen auch keine Sicherheitslücke. Wir gehen auch davon aus, dass das noch nie richtig geklappt hat. Es gab technische Schwierigkeiten. Das Einschleusen hat nicht geklappt und gerade die gefährliche Szene wird Wege finden, sich vor Bundestrojanern zu schützen.

    30. April 2007 1
  • : Moratorium setzt Online-Durchsuchungen durch Geheimdienste aus
    Moratorium setzt Online-Durchsuchungen durch Geheimdienste aus

    Das mit der Dienstvorschrift konnte man ja niemanden mehr erklären. Daher hat man die Dienstvorschrift zurückgezogen und ein „Moratorium“ eingeführt: Schäuble stoppt Online-Durchsuchungen durch Geheimdienste.

    „Es gibt ein Moratorium“, sagte eine Ministeriumssprecherin der „Financial Times Deutschland“. Schäuble habe eine Prüfung der aktuellen Rechtsgrundlage für die umstrittene Ermittlungsmethode angeordnet.Solange diese laufe, dürfe der Bundesverfassungsschutz nicht heimlich Computer-Daten ausspähen.

    Die FTD-Quelle ist (bisher) natürlich nicht online zu finden.

    26. April 2007 2
  • : Dataloo im Interview
    Dataloo im Interview

    Dirk von Gehlen hat bei jetzt.de ein Interview mit Dirk und Mac von Dataloo zu „Stasi 2.0: Widerstand mit Schäublone gegen den Bundesinnenminister“ gemacht.

    26. April 2007
  • : IT-Gipfel: Die Bundesregierung versucht zu erklären
    IT-Gipfel: Die Bundesregierung versucht zu erklären

    Letzten Winter fand in Potsdam ja der erste IT-Gipfel der Bundesregierung statt, worüber wir ausgiebig gebloggt haben. Grietje Bettin aus der grünen Bundestagsfraktion hat im Anschluss eine kleine Anfrage an die Bundesregierung geschrieben und nun sind die Antworten da. Kurz zusammengefasst ist die Antwort echt langweilig (Ich hatte aber auch nichts spannendes erwartet). Eine Antwort ist durchaus interessant, gebloggt zu werden. Zeigt sie doch das technokratische Verständnis unserer Bundesregierung inkl. dem Internetminister Michael Glos, der gar nicht genau weiss, worum es überhaupt geht:

    Frage: Wie erklärt die Bundesregierung den Ansatz, dass sie „der Teilhabe aller gesellschaftlicher Gruppen auf dem Weg in die globale Informationsgesellschaft eine besondere Bedeutung beimisst“ (vgl. Drs. 16/3975) vor dem Hintergrund, dass die Zivilgesellschaft zu dem IT-Gipfel im Dezember nicht eingeladen wurde?

    Antwort: Ziel des IT-Gipfelprozesses ist es, den IKT-Standort Deutschland zu stärken. Es geht nicht um alle Bereich der Informationsgesellschaft. Im Zentrum des ersten nationalen IT-Gipfels stand die Verbesserung der wirtschaftlichen und technischen Rahmenbedingungen für Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) in Deutschland als wesentliche Voraussetzung für die Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der heimischen IKT-Branche. Angesichts dieser wirtschafts- und technologiepolitischen Grundausrichtung waren zivilgesellschaftliche Aspekte nicht Gegenstand des ersten Gipfels.

    Da könnte man gut ein paar Gegenfragen stellen:

    * Wann gibts denn mal was für die gesamte Informationsgesellschaft? Wenn der Glos in Rente ist?
    * Warum hat nach Meinung des Wirtschaftsministerium die Zivilgesellschaft (Dazu zählt u.a. der Bundesdatenschutzbeauftragte, der CCC, eigentlich der ganze Rest) nichts mit technischen Rahmenbedingungen für Informations- und Kommunikationstechnologien in Deutschland zu tun?

    Was fällt Euch noch ein?

    25. April 2007 3
  • : Online-Durchsuchungen auf Rechtsgrundlage einer „Dienstvorschrift“?
    Online-Durchsuchungen auf Rechtsgrundlage einer „Dienstvorschrift“?

    Laut Gisela Plitz von der FDP-Fraktion hat die Bundesregierung in einer heutigen Sitzung des Innenausschusses „die Katze aus dem Sack“ gelassen:

    Auf Antrag der FDP musste die Bundesregierung in der heutigen Sitzung des Innenausschusses die Katze aus dem Sack lassen und einräumen, dass Online-Durchsuchungen von Computern durch Nachrichtendienste des Bundes bereits seit 2005 auf der Rechtsgrundlage einer „Dienstvorschrift“ stattfinden, die vom damaligen Innenminister Otto Schily abgezeichnet worden sei. Hierzu stelle ich fest: Eine Dienstanweisung ist eine unter keinem Gesichtspunkt geeignete Rechtsgrundlage für Eingriffe in die Grundrechte der Bürger. Geradezu empörend ist die Auffassung der Bundesregierung, ein Eingriff in den Schutzbereich der Unverletzlichkeit der Wohnung liege schon gar nicht vor, jedenfalls nicht so lange der Computer „im Garten“ steht. Auch eine Verletzung des Fernmeldegeheimnisses und des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung sehe man nicht.

    Gibt es irgendwo weitere Quellen, die das mit dem „Garten“ näher verifizieren?

    Update: Heute im Bundestag hat noch einige weitere Infos zu der Sitzung.

    Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Januar 2007, wonach für die Online-Durchsuchungen im Bereich der Strafprozessordnung eine formalgesetzliche Grundlage gefordert wurde, gelte für den nachrichtendienstlichen Einsatz nicht, erklärte der Vertreter des Kanzleramts. Man sehe in dem Vorgehen der Nachrichtendienste auch keine Eingriffe in die Artikel 10 und 13 des Grundgesetzes (GG): Da man nur auf Festplatten, aber nicht auf eine laufende Kommunikation zugreife, werde Artikel 10 (Brief‑, Post- und Fernmeldegeheimnis) nicht berührt. Auch die Unverletzlichkeit der Wohnung, die Artikel 13 regele, werde nicht berührt, da es nicht um die Überwachung innerhalb der Wohnung stattfindender Vorgänge gehe, sondern etwa Laptops auch im Freien benutzt werden könnten.

    Danke an Maritta für den Hinweis.

    Update: Jetzt gibts auch bei Golem einen Artikel mit mehr Zitaten: Innenministerium: Online-Durchsuchungen längst Usus.

    Auch von Wolfgang Wieland, Sprecher für innere Sicherheit von der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, gibt es scharfe Worte: „Die heute bekannt gewordenen gesetzlich nicht zulässigen Online-Durchsuchungen durch den Bundesnachrichtendienst und den Verfassungsschutz zeigen erneut, wie es um die Bürgerrechte in der großen Koalition bestellt ist. Erst vor wenigen Taten rief der SPD-Vorsitzende Beck seine Partei zur Bürgerrechtspartei aus. Heute schon ist sie Teilhaberin eines rechtsstaatlichen Abbruchunternehmens.“

    25. April 2007 11
  • : Union will Schäuble-Katalog komplett umsetzen
    Union will Schäuble-Katalog komplett umsetzen

    Heise berichtet: Union will den „Schäuble-Katalog“ in allen Punkten durchsetzen.

    Die Unions-Wunschliste im Sicherheitsbereich ist lang: Der Ausbau des Bundeskriminalamtes (BKA) zur präventiven Anti-Terrorpolizei mit der Lizenz zu Rasterfahndungen und Online-Durchsuchungen privater Festplatten und virtueller Speicherplattformen ist darauf genauso verzeichnet wie die polizeiliche Nutzung der Mautdaten und der automatisierte Online-Zugriff auf Passfotos und Fingerabdrücke der ganzen Bevölkerung. Auch der große Lauschangriff soll mit Hilfe eines permanent mitlaufenden „Richterbandes“ wieder polizeifreundlich geregelt werden. Dies alles ist laut Bosbach erforderlich, „um die Rechtslage an die Bedrohungslage anzupassen“.

    Was mir gestern wieder bewusst wurde, als ich die Tagesthemen schaute: Die Wunschliste ist ja nicht neu, bis auf wenige Punkte wie die Online-Durchsuchung. Der rest wurde fast alles schon von der Union in Oppositionszeiten gefordert, als Schily noch an der Macht war. Jetzt ziehen die halt ihre Punkte durch. Und alle sind verwundert, wo die Forderungen herkommen. In den Medien wurde auch verkündet, dass die SPD bei vielen Punkten kontra geben würde. Wenn ich mir den Dieter Wiefelspütz, innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, anschaue, wundert mich diese Einschätzung. Die Fronten in der SPD sind nicht so klar. Es gibt zwar Stimmen wie von Jörg Tauss, die sich gegen eine Online-Durchsuchung wenden. Wenn Wiefelpütz aber öffentlich erklärt, die Online-Durchsuchung komme auf jeden Fall, so sollte man auch damit rechnen und sich nicht von Hinternbänkler-Meinungen ablenken lassen.

    20. April 2007 16
  • : Was ist ein Kabinettsbeschluss?
    Was ist ein Kabinettsbeschluss?

    Da Nachfragen kamen und einige Blogs schon geschrieben haben, dass die Vorratsdatenspeicherung schon durch ist, wollte ich nochmal in einer Kurzfassung erklären, wie ein Gesetz zustande kommt. Die Entscheidung von gestern war ein Kabinettsbeschluss. Das Kabinett besteht aus den Ministern plus Kanzlerin und heisst auch Bundesregierung. Diese hat nun die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen, die vom Bundesjustizministerium in Absprache mit einzelnen Ministerien erstellt worden ist. Das ist aber noch nicht das Ende des Gesetzesprozess. Der gestern beschlossene Gesetzestext geht jetzt in den Bundestag. Dort wird in verschiedenen Ausschüssen (hier vermutlich Innen- und/oder Rechtsausschuss) darüber diskutiert und Experten-Anhörungen durchgeführt. Dabei wird es noch etwas Diskussion geben, einzelne Hinterbänkler aus der grossen Koalition versuchen dann noch Änderungen zu kommunizieren, aber vermutlich wird es so gut wie keine Änderungen geben bis der Bundestag darüber abstimmt. Bis dahin muss man 1–3 Lesungen hinter sich gebracht haben, aber eine solche formelle Lesung kann man auch mit fünf Leuten nachts machen, und auch wenn die Hälfte entschuldigt zuhause bleibt.

    Nun sind die Fraktionen der grossen Koalition (bzw. ihre Abgeordneten) ausserhalb der Talkshows bisher noch nicht wirklich als Souverän gegenüber der Bundesregierung aufgetreten. Diese wird ja auch aus ihren Reihen gebildet und die Minister sind Teil der Fraktionen. Daher kann man pessimistisch davon ausgehen, dass SPD und CDU/CSU den gestern abgestimmten Kabinettsbeschluss irgendwann nach den formellen Debatten und Proceduren im Bundestag auch so beschliessen werden. Theoretisch könnten SPD und Union aber auch Nein sagen. Das ist aber leider unrealistisch, da man sonst ein grosses Kommunikationsproblem hätte. Wenn ein Gesetz dann noch zustimmungspflichtig vom Bundesrat ist, wird dort verhandelt. Jedes Gesetz geht in jedem Fall im 2. Durchgang in den Bundesrat, ob es zustimmungspflichtig ist oder nicht (dieses ist nicht zustimmungspflichtig). Der Bundestag kann ein nicht zustimmungspflichtiges Gesetz auch dann verabschieden, wenn der Bundesrat mehrheitlich dagegen stimmt. Dann unterschreibt der Bundespräsident, der eigentlich nochmal checken soll, ob alles Verfassungsgemäss ist. Aber diese Funktion hat man mehr oder weniger bei der Inneren Sicherheit ans Bundesverfassungsgericht ausgelagert. Wenn damit dann alles ok ist, muss man noch abwarten, bis der Gesetzestext im Bundesanzeiger gedruckt ausgeliefert wird und das Gesetz tritt dann in Kraft. Der Prozess dauert noch mindestens ein halbes Jahr. Die Sommerpause ist ja bald da.

    Wer sich trotzdem an Politiker wenden möchte, dem seien die Abgeordneten von SPD und CDU/CSU empfohlen. Wer zukünftig bei Wahlen ein Zeichen gegen Überwachung setzen möchte, kann auch gerne auf die Wahl einer dieser Parteien verzichten.

    Bei der Wikipedia gibts auch eine nette Erläuterung: Politisches System Deutschlands.

    19. April 2007 22
  • : Umfrage: Schäuble = Verfassungsfeind
    Umfrage: Schäuble = Verfassungsfeind

    Zu Schäubles letzten VerfassungsverstößenVorstößen gibt es aktuell eine Umfrage bei tagesschau.de. Gewinner mit derzeit 84,8% ist folgende Antwort:

    Innenminister Schäuble benutzt die Angst vor dem Terror, um einen Überwachungsstaat aufzubauen. Der Verfassungsminister ist eine Gefahr für das Grundgesetz.

    Telepolis hat übrigens gerade geprüft, ob er deswegen schon unter Beobachtung der Verfassungsschutzbehörden steht. Laut Markus hat sich ja auch Zypries gerade öffentlich der von Schäuble geforderten Aufhebung der Unschuldsvermutung angeschlossen, das würde für sie also auch gelten.

    18. April 2007 19
  • : Pressekonferenz zur Vorratsdatenspeicherung
    Pressekonferenz zur Vorratsdatenspeicherung

    Gerade war ich in der Bundespressekonferenz, wo Justizministerin Brigitte Zypries u.a. den Kabinettsbeschluss zur Vorratsdatenspeicherung vorstellte. Da wird es noch einige Berichterstattung geben, eine grosse Anzahl an Fernsehsendern war da für die einminütige Statement-Zusammenfassung, aber auch Heise und Telepolis. Ich konzentriere mich jetzt nur mal auf meien Mitschriften zur Vorratsdatenspeicherung. Das andere war mir zuviel Neuordnung Strafgesetzordnung und dementsprechende juristische Sprache, um auf die schnelle alles mitzutippen. Das ist jetzt alles Mitschrift und ich bemühe mich weitgehend alles richtig wiedre zugeben. Sollte man aber mal mit den Phoenix-Pressekonferenz abgleichen, die hoffentlich jemand aufzeichnet.

    Zypries: Die Vorratsdatenspeicherung sei ja eine Regelung, die schon lange in der Diskussion sei. Da habe es „schon viel Ärger gegeben“. Zypries warf ein, dass man mit dem Vorwurf konfrontiert werde, „dass es nicht ginge, dass wir das umsetzen“. „Und das wir uns mehr hätten dafür auf EU-Ebene einsetzen müssen“. „Wir haben Widerstand geleistet gegen eine exzessive Formulierung und der Entwurf sah vor, bis zu 36 monate zu speichern, auch Anrufversuche, dass man Bewegungsbilder beim Handy speichern wollte, der vorsah, dass Geräteerknnung der computer gespeichert würden“. Die Bundesregierung hätte sich auf „EU-Ebene am massivsten und nachträglichsten dagegen gewandt“, man „wäre aber mit wehenden Fahnen untergegangen“. „Wir mussten mitverhandeln, um eine Verhältnismässigkeit zu erreichen, die unserer Verfassung entgegen kommt.“

    18. April 2007 18
  • : Vorratsdatenspeicherung im Kabinett beschlossen – Mitglieder von SPD, CDU und CSU dagegen
    Vorratsdatenspeicherung im Kabinett beschlossen – Mitglieder von SPD, CDU und CSU dagegen

    Das Bundeskabinett hat heute Vormittag den Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung abgenickt. Jetzt geht er in den Bundestag. Die Versuche der Journalistenverbände, in letzter Minute noch einen Informandenschutz reinzudrücken, haben auch nichts mehr gebracht (und hätten wegen der mehrfach redundanten Speicherung auch nicht funktioniert, aber das ist ein anderes Thema).

    Justizministerin Zypries wollte ja in den letzten Tagen gern als Bremserin von Überwachungsminister Schäuble da stehen, aber dies hier ist ihr Projekt. Sie macht sich ganz gut als Wahrheitsministerin, wenn sie im ARD Morgenmagazin heute erklärt, dass es damit einen „Ausbau der Bürgerrechte“ gibt. Wieso ist sie dann eigentlich noch so gegen die „Speicherung von Fingerabdrücken auf Vorrat“ (O‑Ton Zypries dort)? In den Augen der Bundesregierung sind wir jetzt ja ohnehin alle potenzielle Verbrecher. Eine gute Antwort gibt es dort auch von Thilo Weichert, dem Datenschutzbeauftragten von Schleswig-Holstein.

    Damit verlagert sich das Überwachungsvorhaben aus dem kleinen Kreis der Bundesregierung in die Breite der Fraktionen im Bundestag. Dazu gibt es aktuell eine sehr passende Kampagne: „SPD, CDU und CSU gegen Vorratsdatenspeicherung“.

    Mitglieder, Mandatsträger und Untergliederungen der Volksparteien SPD, CDU und CSU sollen sich öffentlich gegen die „drohende Zwangsspeicherung des Telekommunikationsverhaltens der gesamten Bevölkerung“ aussprechen. Der Virtuelle Ortsverein der SPD (VOV) unterstützt den Aufruf bereits.

    Also: Spread the word, und jetzt nicht aufgeben! Im Bundestag rumort es schon ziemlich bei diesem Thema, nach dem was man so hört und liest.

    Update 1: Gerade bei Rabenhorst eine schöne Zusammenfassung gefunden, die nochmal auf den Punkt bringt, um was es hier geht:

    Auch wenn die Vorratsdatenspeicherung und ihre Konsequenzen schon x‑mal Thema im Weblog war, an dieser Stelle anlässlich der „Beratungen“ eine kurze Aufstellung der Daten und Informationen, die sich die Bundesregierung und ihre Sicherheitsorgane von jedem über die Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht für sechs Monate von Festnetz- und Mobilfunkanbietern, Internetzugansgprovidern, E‑Mail Dienstenanbietern und Anbietern von Anonymisierungsdiensten auf Halde legen lassen will:

    • Deine Telefon- bzw. Handynummer, die im Falle von VoIP die SIP-Nummer wäre und die aller Freunde und Freundinnen, Bekannten, Arbeitskollegen, Schul- und Studienfreunde und anderer Personen, mit denen Du per Telefon, Handy und VoIP sprichst und zum Beispiel SMS austauschst. Benutzt Du VoIP, auch Deine jeweilige IP-Adresse.
    • Wann und wie lange Du mit Deinen Kontakten kommunizierst.
    • Welche Übermittlungsdienste Deines Telefonieanbieters Du benutzt.
    • Deinen ungefähren Aufenthalt und den Deiner Kontakte über die Funkzellen, wenn Du mit dem Handy unterwegs bist.
    • Die IMSI und IMEI Nummern der verwendeten Handys
    • Deine E‑Mail und IP Adresse sowie Kunden- und Kontendaten bei E‑Mail Dienstenanbietern, die E‑Mail Adresse aller Empfänger, an die Du E‑Mails versendest.
    • Jeweils wann und wie lange Du E‑Mails versendest
    • Generell immer die IP Adressen, die Dir von Deinem Internetzugangsprovider zugeteilt werden
    • Wann und wie lange Du über Deinen Internetzugangsprovider ins Internet gehst

    Übersetzt in die Sphäre der direkten, persönlichen Beziehungen und Gespräche, die für jeden zum Alltag gehören, würde die „Vorratsdatenspeicherung“ bildlich so aussehen, dass immer dann, wenn Du zum Beispiel mit anderen Personen in Cafes, auf dem Marktplatz oder zu Veranstaltungen zusammentriffst, um zu plaudern oder Dich auszutauschen, ein Polizist wie der „Teufel aus der Box“ vorspringt und sich automatisch und unsichtbar Deinen Namen und die Namen aller Leute, mit denen Du gerade sprichst oder die zufällig um Dich herumstehen, die Dauer Eures Zusammentreffens, den Namen von Straßen und Plätzen, an denen Ihr zusammentrefft und die Personalien Eures Personalausweises in ein großes, dickes Notizbuch notiert.

    Update 2: Hier die offizielle Pressemitteilung des BMJ zum Nachlesen und Zerpflücken.

    Update 3: Patrick Breyer hat sich die beschlossene Fassung des Gesetzesentwurfes angesehen und sie mit dem alten Referentenentwurf verglichen. Er findet auf den ersten Blick folgende Änderungen:

    1. Einziger Lichtblick: Das völlig aussichtslose Unterfangen, anonyme E‑Mail-Konten zu verbieten, ist nicht mehr vorgesehen (§ 111 TKG‑E).
    2. Anonymisierungsdienste sollen aber weiterhin zur Vorratsspeicherung verpflichtet werden.
    3. Die Verwendung vorratsgespeicherter Verkehrsdaten soll nicht mehr nur zur Strafverfolgung, sondern jetzt auch „zur Abwehr von erheblichen Gefahren“ und „zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben“ aller Geheimdienste erlaubt werden (§ 113b TKG‑E).
    4. Die Speicherpflichten sollen zwar erst ab 1.1.08 gelten, dann aber auch für Internetdienste (Email, Internetzugang). Der nach der [EU-]Richtlinie mögliche Aufschub für Internetdienste bis zum 15.3.09 ist nicht mehr vorgesehen (Artikel 16 des Entwurfs)!

    Update 4: Patrick hat noch mehr gefunden:

    5. Die Identifizierungspflicht soll nicht mehr nur für die Vergabe von Rufnummern gelten, sondern für die Vergabe sämtlicher „Anschlusskennungen“ außer E‑Mail (§ 111 TKG‑E). Als Beispiel „sonstiger Anschlusskennungen“ nennt die Begründung DSL-Anschlüsse, aber ich bin mir noch nicht ganz klar, welche „Anschlusskennungen“ sonst noch erfasst sein könnten.

    6. Bei der E‑Mail-Nutzung ist der Speicherwahn ausgeweitet worden (§ 111 TKG‑E). Gespeichert werden sollen nicht nur die Emailadressen von Absendern und Empfängern wie in der Richtlinie vorgesehen. Gespeichert werden soll jetzt auch (über die Richtlinie hinaus)
    a) die IP-Adresse des Nutzers bei jedem Versenden einer Email,
    b) die IP-Adresse des Absenders bei jedem Empfangen einer Email,
    c) die IP-Adresse des Nutzers bei jedem Zugriff auf das Postfach.

    18. April 2007 16
  • : Überwachungslage gestern und morgen
    Überwachungslage gestern und morgen

    Offizielle Kampagne des Bundestages 2002:flirten lästern tratschen 2002

    Und so sieht es bald aus?
    Flirten lästern tratschen 2007

    Am Mittwoch berät das Bundeskabinett über die Vorratsdatenspeicherung. Macht was, egal ob im Netz oder in Berlin.

    17. April 2007 14
  • : Chaosradio am Mittwoch: Der Bundestrojaner
    Chaosradio am Mittwoch: Der Bundestrojaner

    Am kommenden Mittwoch, den 28.3. gibt es auf Fritz-Radio um 22 Uhr wieder ein dreistündiges Chaosradio. Thema diesmal ist „Der Bundestrojaner“. Im Studio sind Frank Rieger, Constanze Kurz und Andreas Bogk. Die Qualität der Telefonanrufer ist nicht planbar.

    Die Sicherheitsbehörden möchten zu gern in den Computer von Verdächtigen hineinschauen dürfen – online, in Echtzeit und natürlich heimlich. Der sogenannte Bundestrojaner droht ein staatliches Schnüffelwerkzeug zu werden, das den Zugriff auf die intimsten Daten des Digitalbürgers ermöglichen soll. In der Folge wäre neben Mail‑, Chat‑, Audio- und Videoüberwachung mittels des ferngesteuerten Rechners auch Erpressungen durch das Einschleusen von gefälschten Beweisen auf die Platte des Bürgers möglich.

    Chaosradio beleuchtet die technischen und rechtlichen Hintergründe, mögliche Abwehrmaßnahmen und wirft einen Blick in andere Länder, wo solches staatliches Cracking schon angewendet wird. Dabei werden wir versuchen, die häufigsten Fragen zum Thema zu beantworten: Was unterscheidet eigentlich die Online-Durchsuchung von einer normalen Hausdurchsuchung? Wie kann ich mich schützen? Hilft da mein Virenscanner? Hilft es, die Festplatte zu verschüsseln? Sind freie Betriebssysteme gegen den Bundestrojaner immun?

    24. März 2007 1
  • : Charta Verbrauchersouveränität in der digitalen Welt 2007
    Charta Verbrauchersouveränität in der digitalen Welt 2007

    Noch bevor ich rüber ins Presse- und Informationsamt der Bundesregierung zur EU-Verbraucherschutzkonferenz gehe, hat der Bundesverband Verbraucherzentrale schon die „Charta Verbrauchersouveränität in der digitalen Welt 2007″ (PDF) online gestellt, die dort vorgestellt werden soll. Passend dazu gibt es auch eine Pressemitteilung: „Charta soll Konsumenten im Internet besser schützen“. Ich weiss ja nicht, wie eine (unverbindliche) Charta meine Verbraucherrechte schützen und stärken soll, aber das sei hier mal dahin gestellt. VZBV-Chefin Edda Müller erklärt dann auch passend in der Pressemitteilung: „Verbraucherrechte dürfen nicht zu virtuellen Rechten verkommen“. Also erstmal eine symbolische Charta…

    Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die neue Charta der digitalen Verbraucherrechte begrüßt. Die heute von Bundesverbraucherminister Seehofer vorgestellte Charta definiert Grundrechte der Verbraucher in der digitalen Welt. Dazu gehören das Recht auf Datensicherheit, der Datenschutz im Internet, das Recht auf Privatkopien bei digitalen Inhalten sowie der Anspruch auf Interoperabilität, also auf einheitliche technische Standards bei Hardware und Software. „Verbraucherrechte dürfen nicht zu virtuellen Rechten verkommen“, sagte vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. „Die Charta bildet das Fundament für ein verbraucherpolitisches Gesamtkonzept, um starke Bürger- und Verbraucherrechte auch in der digitalen Welt durchzusetzen.“

    Die Charta der digitalen Verbraucherrechte war auf Initiative des Europäischen Verbraucherverbands BEUC im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft ausgearbeitet worden. „Die Charta muss eine Leitplanke darstellen für die künftige politische Debatte über das Urheberrecht, Datenschutz und den Kampf gegen Spamming und Phishing“, sagte vzbv-Chefin Edda Müller.

    Ich berichte gleich mal live von der Konferenz. Hoffe, das offene WLAN gibt es da immer noch.

    Erste Einschätzung nach einem kurzen Überfliegen der Charta: Blumige Worte und sehr zahm in den Forderungen. Fast schon langweilig. Da haben sowohl der europäische Verbraucherschutz-Dachverband BEUC als auf der VZBV schon progressivere Papiere veröffentlicht mit einem stärkeren Fokus auf Verbraucherrechte in der digitalen Welt. Aber vermutlich ist das erstmal ein minimales Konsenspapier mit dem Verbraucherschutzministerium. Das werde ich gleich mal rausfinden.

    15. März 2007 4
  • : Ein CIO für Deutschland?
    Ein CIO für Deutschland?

    Diese Woche beginnt mal wiedre die Cebit und als Bundeskanzlerin ist Angela Merkel wieder mit dabei. Das Programm „IKT 2020“ soll verkündet werden, womit verschiedene Branchen gefördert werden sollen. Das ganze Thema kennt man ja schon vom IT-Gipfel aus dem vergangenen Dezember, wo “bessere” Call-Center-Warteschleifen, Schnüffelchips für alle und eine neue Suchmaschine versprochen wurden. Ausserdem soll die Ernennung eines Chief-Information-Officer verkündet werden. Auch das ist spätestens seit dem IT-Gipfel bekannt. Das Handelsblatt berichtet im Vorfeld der Rede: Bundesregierung baut ihre IT-Förderung um.

    Mit Spannung erwartet man auf Unternehmensseite die Äußerungen von Merkel zu einem ganz anderen Punkt: der Berufung eines IT-Managers (CIO) bei der Bundesregierung. „Frau Merkel hat ihr Interesse an einer solchen Position bekundet“, heißt es in Unternehmenskreisen. Ob die Kanzlerin allerdings am Mittwoch bereits konkrete Pläne vorstellen wird, ist nicht bekannt.

    Anregungen, wie eine solche Position gestaltet werden sollte, liegen der Kanzlerin seit dem IT-Gipfel vor. „Es müsste eine unabhängige Person ähnlich dem Datenschutzbeauftragten sein, die die CIOs der Ministerien koordiniert. Auf keinen Fall sollte ein solcher CIO konkrete Projekte wie die Gesundheitskarte zur Aufgabe haben. Das würde nichts bringen“, fasste ein IT-Manager die Forderungen zusammen.

    Es spricht einiges dafür, dass es Martin Schallbruch werden soll, der bisher IT-Direktor des Bundesinnenministeriums ist.

    12. März 2007
  • : Technische Optionen für die Online-Durchsuchung
    Technische Optionen für die Online-Durchsuchung

    Bei Heise Security werden verschiedene technische Optionen für die Online-Durchsuchung vorgestellt: Bundestrojaner: Geht was – was geht.

    Die meinen das Ernst: Das unbemerkte Durchsuchen von PCs durch Ermittlungsbehörden soll gesetzlich geregelt und anschließend auch technisch umgesetzt werden. Und rein technisch wäre das sogar machbar. Doch erst bei genauer Betrachtung zeigt sich, in welches Dilemma die Behörden dabei geraten.
    […]
    Letztlich ergibt sich durch den Bundestrojaner für die Behörden ein unlösbarer Interessenkonflikt: Einerseits fordern und fördern sie Sicherheitsmaßnahmen – und auf der anderen sind es genau diese Sicherheitsmaßnahmen, die ihnen den Zugriff auf die gewünschten Information verwehren. Entweder verbietet man effiziente Schutz-Software oder man versucht genau diese Schutz-Software immer wieder auszutricksen – und findet sich dabei in der Gesellschaft von Kriminellen wieder. Jedes Loch in Sicherheitssoftware kann auch für Betrügereien, Spionage oder andere kriminelle Aktivitäten genutzt werden – insbesondere, wenn der Bundestrojaner schon demonstriert, wie das geht. Und wenn Beamte Kenntnis von solchen Lücken hätten und nicht für ihre Beseitigung gesorgt haben, träfe sie zumindest eine Mitverantwortung.

    Und um Missverständnissen vorzubeugen: Selbstverständlich kann man sich gegen all die hier geschilderten Einbruchsversuche schützen. Gegen Trojaner in der Mail hilft konsequentes Nachfragen beim angeblichen Absender vor dem Öffnen eines Dateianhangs. Eventuelle Manipulationen von Trojaner-Proxies werden durch digitale Signaturen, Vergleiche von Prüfsummen und SSL-Downloads entlarvt. Selbst das Encase FIM Servlet lässt sich ziemlich sicher mit speziellen Antirootkit-Tools und entsprechendem Knowhow aufspüren und neutralisieren. Und die potenziellen Zielpersonen staatlich angeordneter Überwachungsmaßnahmen werden mit bei den ersten sein, die diese Wissen konsequent nutzen, um sich zu schützen.

    Interessant ist auch der Beitrag „Bundestrojaner, Sina-Boxen und Mailüberwachung“ in der „wunderbaren Welt von Isotopp“.

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