BND

  • : Edward Snowden: „Die verfassungsgemäßen Rechte jedes Bürgers in Deutschland wurden verletzt.“
    Edward Snowden: „Die verfassungsgemäßen Rechte jedes Bürgers in Deutschland wurden verletzt.“

    Der Stern hat ein Interview mit Edward Snowden per E‑Mail geführt. Und da kommen auch neue Details über Deutschland ans Licht:

    Er sei bei der NSA „persönlich mit der Kommunikation aus Deutschland befasst“ gewesen, sagte Snowden dem stern. „Um es klar zu sagen: Die verfassungsgemäßen Rechte jedes Bürgers in Deutschland wurden verletzt.“

    In der Geheimdienstszene habe er als einer der besten Experten für Internetüberwachung und Gegenspionage im Internet gegolten. „Ich leitete persönlich Informationsgewinnung und Analyseoperationen – dabei benutzte ich jene Systeme, die etwa Kommunikation von Deutschen in großem Maßstab abfangen“, sagte Snowden. „Ich weiß, wie diese Systeme technisch funktionieren, ich kenne die entsprechenden Richtlinien. Es würde mich wundern, wenn Abgeordnete des Deutschen Bundestags wirklich glauben, dass sie nichts Neues erfahren, wenn ich all das darlegen würde.“

    Der Bundesnachrichtendienst BND arbeite mit ähnlichen Methoden wie die NSA, so Snowden. Er bestätigte auch, dass Mitarbeiter deutscher Dienste Zugang zum X‑Keyscore Programm der NSA gehabt hätten, das unter anderem Milliarden deutscher Kommunikationsdaten durchsuche. „Die deutschen Dienste liegen mit den Amerikanern in einem Bett.“ Nur so könne er sich den Widerstand von Teilen der deutschen Bundesregierung gegen die Untersuchung der NSA-Praktiken erklären: „Offenbar werden weiterhin Fakten verheimlicht, die in der Öffentlichkeit Empörung hervorrufen würden.“

    Die richtige Reaktion des Untersuchungsausschusses wäre, ihn in Deutschland anzuhören. Und ihm Asyl zu geben. Was unser Innenminister anders sieht:

    Edward Snowden sei aus Sicht der deutschen Regierung ein Straftäter, der das Gesetz gebrochen habe, das Auslieferungsgesuchen der Amerikaner sei rechtmäßig und werde wenn möglich umgesetzt. Snowden habe keine Zukunft in Deutschland.

    27. Mai 2014 6
  • : Live-Blog aus dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: „Die gesamte deutsche Auslandsaufklärung ist rechtswidrig.“
    Die Sachverständigen Papier, Hoffmann-Riem und Bäcker bei ihrer Anhörung.
    Live-Blog aus dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: „Die gesamte deutsche Auslandsaufklärung ist rechtswidrig.“

    Heute tagt der Geheimdienst-Untersuchungsausschuss im Bundestag zum ersten Mal öffentlich. Als Sachverständige dienen die drei renommierten Verfassungsrechtler Hans-Jürgen Papier, Wolfgang Hoffmann-Riem und Matthias Bäcker. Wir sitzen drin und bloggen live.

    Gliederung

    Vorbemerkungen

    Disclaimer: Dieses Protokoll ist nach bestem Wissen und Können erstellt, erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder umfassende Korrektheit.

    Update: Auf WikiLeaks gibt’s auch das offizielle stenografische Protokoll als HTML und PDF.

    Dargestellte: Abgeordnete und Sachverständige, gerne korrigieren und vervollständigen wir ihre Aussagen. Kontaktieren sie uns!

    Wer uns unterstützen möchte, darf gerne spenden.

    Update: Das offizielle stenografische Protokoll gibt es auf bundestag.de als PDF (Mirror bei uns).

    Aufzeichnung

    Die Bundestag-Mediathek hat eine Aufzeichnung in Audio und Video: „Grundrechte wahren“.

    Backup vom Video auf YouTube:

    Hier klicken, um den Inhalt von www.youtube-nocookie.com anzuzeigen.

    Backup vom Audio auf unserem Server.

    Update: Auf unsere Anfrage hin gibt jetzt jetzt auch das offizielle stenografische Protokoll auf bundestag.de und auf unserem Server.

    Stellungnahmen

    Die Stellungnahmen der Sachverständigen sind auf der Ausschuss-Webseite. Wir spiegeln die auf unserem Server:

    Einleitung: Patrick Sensburg, Vorsitzender

    Es sind keine Audio/Video/Bild-Aufzeichnungen gestattet, sonst drohen Ausschluss und ggf. Strafverfolgung.

    $Begrüßung

    $Danke

    Hinweis an Sachverständige: bei Falschaussage oder Unvollständigkeit droht Freiheitsstrafe.

    Eingangsstatements Sachverständige

    Eingangsstatement: Hans-Jürgen Papier

    Spähprogramme von NSA und Diensten ähneln der Vorratsdatenspeicherung: anlasslos, massenhaft..

    daher Vorratsdatenspeicherung-Urteil Bundesverfassungsgericht relevant

    für EU gilt entsprechendes: EuGH-Entscheidung

    die geltenden Beschränkungen von Telekommunikationsgesetz und Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme (IT-Grundrecht) sind im wesentlichen nur Eingriffe gegen individualisierbare Personen oder Anschlüsse, also gezielt

    Ausnahme: BND nach G‑10-Gesetz

    Eine Erhebung und Speicherung von Daten auf Vorrat, die flächendeckend, vorsorglich und anlasslos ist, verstößt gegen deutsches Verfassungsrecht. Das gehört zur verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland. Das ist für Organe des Bundes nicht nur unmittelbar bindend, sondern man ist auch international verpflichtet, sich dafür einzusetzen. Eine anlasslose Speicherung von Daten auf Vorrat zu unbestimmten Zwecken ist strikt untersagt. Ich bin gerne bereit, auf diese rigide und einschränkungslose Aussage zurückzukommen. Da eine Speicherung nicht erfolgen darf, fehlt auch jede Möglichkeit zum Abruf dieser Daten. Das gilt für Verbindungsdaten, aber natürlich erst Recht für Inhalte.

    Deutsche Behörden sind an Grundrechte auch dann gebunden, wenn es die Grenzen der Bundesrepublik überragt

    gilt uneingeschränkt für Deutsche im Ausland

    […]

    wenn andere Dienste Daten über Deutsche an deutsche Dienste übermitteln, müssen diese ebenfalls deutschen Gesetzen entsprechen

    Staat muss grundrechtlichen Schutzpflichten durch hinreichende Vorkehrungen genügen

    Verschärfung strafrechtlicher Sanktionierung von unberechtigter Überwachung und Datenweitergabe

    gesetzliche Umstellung von Tatortprinzip auf Schutzprinzip: gilt auch für Taten im Ausland gegen Deutsche

    dringende Empfehlung, das zu tun

    verschärfte Vorschriften zur Datensicherung bei Telekommunikationsunternehmen

    auch für Unternehmen mit Sitz außerhalb Deutschland/EU, aber hier Dienste anbieten

    Schutzpflichten des Staates (Telekommunikationsgeheimnis, Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und IT-Grundrecht) begründen eine staatliche Verpflichtung zur Gewährleistung einer grundrechtswahrenden Telekommunikations-Infrastruktur

    Eingangsstatement: Wolfgang Hoffmann-Riem

    $Danke

    Ich finde das Internet eine tolle Sache, ebenso die globale Kommunikation. Aber dieses Kommunikationssystem kann auch als Hort des Bösen wirken. Davor muss der Staat, das Recht schützen.

    Hier vor allem Freiheitsschutz. deutsches Grundgesetz sehr gute Grundlage

    aber: Grundrechte des Grundgesetzes sind noch aus der Post-Zeit, nicht im Internet-Zeitalter

    Aufgabe für politische Akteure, das zu erneuern!

    Freiheitsschutz global denken und garantieren

    Grundrechte gelten nicht nur für Deutsche und nicht nur in Deutschland

    Grundrechtsvoraussetzungsschutz

    Realisierung des Grundrechtsschutzes: Schutz vor Eingriffen. Schutz durch Umsetzung der Schutzaufträge

    private Dritte und Dienste wie NSA sind nicht unmittelbar an deutsche Grundrechte gebunden. Heiẞt aber nicht, dass die irrelevant für diese wären.

    Es ist Aufgabe deutscher Behörden, Verletzung der Grundrechte zu unterbinden.

    Spionage ist nationalrechtlich verboten. Es gibt keinen Immunitätsschutz für Spionage.

    Leider ist dieser Rechtsschutz kaum durchsetzbar.

    Britische Dienste sind an EU-Grundrechtecharta gebunden. Rechtsschutzmöglichkeiten: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

    Vertragsverletzungsverfahren nach EU-Verträgen

    Völkerrechtlich: Menschenrechtspakte. Leider nicht sehr wirksam.

    Wirksamer Schutz bedarf globaler Vereinbarung. Schwer oder unmöglich. Deswegen: auch auf Bundes- und EU-Ebene

    Soweit EU-Ebene nicht möglich ist (wegen Großbritannien) muss das nationalstaatlich passieren.

    sehr löchriges Safe-Harbor muss korrigiert werden

    SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) überprüfen

    Freihandelsabkommen ohne Schutz vor Ausspähung geht nicht

    IT-Sicherheit, Verschlüsselungssysteme, innerdeutscher Telekommunikationsverkehr nur über deutsche Server, EU-Cloud/Schengen-Cloud (oder auch auf Deutschland beschränkt)

    „staatlich-private Gefährdungspartnerschaften“ – dagegen muss vorgegangen werden

    Dezentralisierung

    Rückbau globaler Vernetzung für Telekommunikation mit Gefährdungspotential. Nicht Internet rückbauen, aber Wahlfreiheit

    zu wichtiges Gut, kann nicht alleine Unternehmen anvertraut werden, ist auch staatliche Aufgabe.

    Eingangsstatement: Matthias Bäcker

    $Danke

    Ich weiß nicht, ob ich gegen Vollständigkeitsgebot verstoße. Ich bitte von Strafverfolgung abzusehen.

    will mich auf deutsche Dienste konzentrieren

    Glaubwürdigkeit, von anderen Reformen zu fordern, hängt auch vom eigenen Beispiel ab

    1. „harmlos“: Erhebung von Telekommunikation im Einzelfall

    Einzelfallbasierte Erhebung dient dazu, etwas von bestimmten Personen herauszufinden. Nicht anlasslos, großflächig

    Auch diese vergleichsweise unproblematischen Regelungen gehen schon recht weit.

    Verdacht, das Straftat geplant wird, reicht aus.

    Überwachung schon bei diffuser Bedrohung möglich

    der Katalog an sich beinhaltet schon Planung

    man kann also bereits bei Planung von Planung einer Straftat überwachen

    Beschaffung von Heizöl kann Straftat darstellen, wenn das für eine Bombe dient. Kann aber Vorbereitung von Vorbereitung von Straftat sein.

    2. „mittleres Niveau“: strategische Überwachung des BND (§ 5 G‑10-Gesetz)

    BND darf bestimmte Übertragungswege internationaler Kommunikation anlasslos rastern, dann Treffern nachgehen

    anlasslose strategische Rasterfahndung

    Vorfeldaufklärung

    Beschränkung vor 2001: nur „nicht-leitungsgebundene Kommunikation“, also Satelliten. Ist heute nicht mehr beschränkt

    G‑10-Gesetz sagt, dass Telekommunikations-Überwachung sich auf maximal 20 Prozent der Übertragungskapazität beziehen darf, nicht des tatsächlichen Datenverkehrs

    im Internet wird aber die Kapazität nicht erreicht. beim DE-CIX ist regelmäßige durchgehende Auslastung unter 20 Prozent: BND dürfte also komplett überwachen

    siehe: NSA in Lederhosen: Gutachten für den Bundestag kritisiert verfassungswidrige Internet-Überwachung durch deutsche Geheimdienste

    Problem: viele Kommunikationsdienste sind nicht mehr an Telekommunikationsanschlüsse gebunden. E‑Mail geht von jedem Telekommunikationsanschluss

    insgesamt: Begrenzungswirkung der strategischen Überwachung fragwürdig, zweifelhaft, ob das rechtlichen Anforderungen genügt

    3. „schlimmster Teil“: Auslandsüberwachung des BND

    strategische Überwachung gilt nur für Sachen, bei denen ein Kommunikationsteilnehmer im Ausland ist

    Bundesregierung sagt, reine Auslandskommunikation (Afghane kommuniziert mit Afghanen in Afghanistan) hat keinen G‑10-Schutz

    eigentlich keinerlei Grenze gesetzt

    Grundgesetz schützt Auslandskommunikation nicht

    es gibt jedoch keinen Grund, warum Auslandskommunikation nicht unter Grundgesetz fallen sollte

    nach gegenwärtigem Recht also unzulässig, behördliche Praxis ist rechtswidrig

    Andreas Pfitzmann sagte: „Nachrichtendienste kontrolliert man über Budgetierung.“ Als Verfassungsrechtler will ich das nicht wahrhaben.

    Fragerunde 1: Vorsitzender

    Sensburg

    1. Schutzbereich: Wovor schützt das IT-Grundrecht? Spähsoftware? Leitung-Abschnorcheln? Welche Rechtsverletzungen sehen sie da?

    2. Souveränität: Wenn ausländische Dienste in Deutschland abhören, ist das eine Verletzung der deutschen Souveränität? Gibt es keine Möglichkeit, dass sich ausländische Dienste auf ihre Gesetze berufen? Oder dürfen ausländische Dienste sich auf BND- und G‑10-Gesetz berufen?

    3. Welche Art von Abkommen könnten ausländischen Diensten erlauben, hier operativ tätig zu sein? Besteht die Möglichkeit von Einzelfall-Genehmigungen?

    Bäcker

    Schutzbereich, IT-Grundrecht

    Wie weit reicht das eigengenutzte IT-System? Unterschied zwischen eigenem und anderen. Muss eine Zuordnung geben

    IT-Grundrecht sagt nicht: das gesamte Internet ist mein.

    nicht allgemein beantwortbar

    Dienst mit Cloud-Zugriff (Textverarbeitung): da würde ich schon sagen, das ist auch ihr eigenes System: weil sie das als eigenes nutzen. Nicht technisch, aber rechtlich

    Für Netzknoten gilt das nicht.

    Ob Spionage durch Auslandsdienste ein völkerrechtliches Delikt ist, ist nicht einfach zu sagen. Völkerrechtlicher Status eigenartig: weder richtig erlaubt, noch richtig verboten.

    Hängt von Modalitäten des Zugriffs ab. Unterseekabel im Atlantik als der DE-CIX.

    Wenn eine deutsche Stelle das duldet, ist das ein Grundrechtseingriff, der gesetzlicher Grundlage bedarf.

    Geheimabkommen, von denen ich nur in Foschepoths Buch lese, scheinen mir dem nicht zu genügen.

    Hoffmann-Riem

    Zugriffe in der Distanz fallen in Schutzbereich von Artikel 10.

    Bei Online-Durchsuchung Zugriff auf Endgeräte, damit hat sich Bundesverfassungsgericht befasst.

    Es geht aber nicht nur um Schutzpflichten im engen Bereich des IT-Grundrechts. Im heutigen Zeitalter, wo alles im gleichen System transportiert wird, verschiedene Normen in der Gesamtheit betrachten. Für die Wahrung Schutzauftrags ist einzelne Rechtsquelle nicht so wichtig: Gesamtkonzeption.

    Ob die NSA das, was sie macht, nach US-Verfassung darf, ist umstritten. In keinem Fall kann NSA durch US-Ermächtigung die Erlaubnis bekommen, im deutschen Grundrechtsbereich Grundrechte zu verletzen. In Deutschland gibt es keine Ermächtigung dafür. Wenn man das wollte, müsste man das schaffen. Aber wenn, dann nur unter Gegenseitigkeit.

    Papier

    Stimme Vorrednern zu.

    Schutzbereich: Jeder Schutz ist einzeln ausgeprägt, hat aber Ableitung aus Grundgesetz Art 1 Satz 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

    IT-Grundrecht und Telekommunikationsgeheimnis gegeneinander abzugrenzen? Bei Trojaner-Entscheidung: Gewährleistungslücke.

    Also haben wir ein spezielles, modernes „Computergrundrecht“ entwickelt.

    Grenzbereich: Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ). Zielt zwar auf laufende Kommunikation ab, ist aber nur mit heimlichen Einbruch in IT-System möglich.

    Quellen-TKÜ man nicht auf normale TKÜ stützen, weil man mit Einbruch in TK-System einen hohen Eingriff vornimmt.

    Fernmeldegeheimnis schützt nicht nur Inhalte der Telekommunikation, sondern auch die näheren Umstände. Das haben wir bei Vorratsdatenspeicherung-Urteil getan.

    4. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten schützt dagegen nur die Inhalte.

    Wenn deutsche Behörden Grundrechtsbeschränkungen durch ausländische Dienste dulden, dann sind diese Eingriffe den deutsche Behörden zuzurechnen und fallen unter deutschen Grundrechtsschutz. Auch wenn Gesetze anderer Staaten das anders sehen.

    Patrick Sensburg

    Verstehe ich das richtig? Es gibt Keine gesetzliche Grundlage für ausländische Dienste, in Deutschland Daten abzugreifen? Ja? Alle drei Sachverständigen nicken und sagen ja. Konsens.

    Fragerunde 1: Linke

    Martina Renner

    $Danke.

    1. Welche gesetzlichen Möglichkeiten gibt es, die Schutzpflichten auch durchzusetzen? Was gibt es für technische Möglichkeiten? Wenn es keine multilaterale Abkommen gibt, mit denen Massenüberwachung der Five Eyes eingeschränkt werden können, was bleibt dann?

    2. Welche Gesetze stehen im Bereich der Gefahrenabwehr zur Verfügung? Sind private Auftragnehmer bei Ausübung der Aufgaben an Grundrechte gebunden, egal wo die technische Informationsbeschaffung stattfindet?

    3. Gibt es Handlungsaufträge an die Bundesregierung? Lassen sich die Verhandlungen um No-Spy-Akkommen als solche Handlungen auffassen?

    André Hahn

    Bundesregierung muss also tätig werden. Wenn die NSA in Wiesbaden ein Gebäude baut: Muss sie das unterbinden?

    Papier

    Makel: Kann ich bekräftigen. Die Freiheitsrechte gelten. Wenn Informationen makelhaft erlangt worden sind, haftet dieser Makel auch den weiteren Verarbeitungsschritten dieser Informationen an. Verarbeitung, Weitergabe usw. sind jeweils selbstständige Eingriffe in Ausgangsproblem.

    Wenn sich deutsche Behörden nicht an Behebung beteiligt haben, sie diese Daten aber nutzen, dann ist das genauso makelhaft.

    Etwas plakativer: Ein Handeln deutscher Sicherheitsbehörden nach der Devise „Die ausländischen Dienste gehen zwar zu weit und greifen in Kernbestand unserer Verfassung ein, aber wenn das schon geschieht, müssen wir da auch mitmachen“ – das ist nicht haltbar, um das mal ganz klar zu sagen.

    Also: Datenaustausch unterbinden. Ganz unpraktische Sicht der Dinge, aber verfassungsrechtliche Standards dürfen nicht umgangen werden.

    Gegen ausländische Dienste auf Bundesrepublik eingreifen? Ja! Aber: Deutschland ist föderal, ist Ländersache. Verletzung deutscher Gesetze sind eine Störung der öffentlichen Sicherheit. Die Sicherheitsbehörden der Länder haben da einzugreifen. Das ist nicht nur Frage der Strafverfolgung, sondern auch des Sicherheitsrechts.

    Schleyer-Entführung: Bei aller Schutzpflicht des Lebens ging es auch um Frage, auf die Forderung der Entführer nicht einzugehen, um keine weiteren Schritte zu ermutigen. Das erkennen wir Juristen nicht an.

    Zwischenansage Sensburg: Das Twittern von Bildern aus diesem Saal ist zu unterlassen. Es lässt sich übrigens leicht herausfinden, wo die Bilder herkommen.

    Hoffmann-Riem

    Dass drei Sachverständige das gleiche sagen, ist zwar dramaturgisch langweilig, aber politisch schon interessant.

    Sie sind der Gesetzgeber. Sie haben sich zu überlegen, wie sie ihrem Schutzauftrag gerecht werden. Erstmal geht es um das „Ob“. Beim „Wie“ gibt es weiten Gestaltungsspielraum, das können wir ihnen jetzt nicht im Einzelfall ausarbeiten.

    Wenn Vertrauen in Integrität und damit (soziale) Funktionsfähigkeit des Internets beschädigt ist, kann das sehr schlechte Auswirkungen haben, auch für die Wirtschaft.

    Bäcker

    Gefahrenabwehr: Angriff einer ausländischen Sicherheitsbehörde auf Informationsnetze ist technisch nichts anderes von Privaten. (außer Zielsetzung und Maßstab). Wenn ausländische Dienste Trojaner vertreiben oder Kabel abschnorcheln, muss das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) tätig werden und Warnungen aussprechen oder anders helfen. Wenn der BND erfahren sollte, dass es zu so etwas gekommen ist, besteht die Möglichkeit für BND, diese Erkenntnis an andere staatliche Stellen zu übermitteln. (Das geißele ich an anderer Stelle als verfassungswidrig, ist hier aber hilfreich.)

    Fragerunde 1: SPD

    Christian Flisek

    $Danke.

    Alles andere als langweilig. Sternstunde meiner parlamentarischen Tätigkeit. Bin aber auch neu.

    Danke für Bezug zur Vorratsdatenspeicherung.

    Was bedeutet das jetzt konkret für einen Staatsbürger,der sich in Grundrechten verletzt fühlt? Wie konkretisieren sich die Schutzpflichten des Staates?

    Europäische Perspektive, siehe GCHQ? Ab wann sind Grundrechtsverletzungen gerichtsfest nachweisbar?

    Wir stellen geheimdienstliche Tätigkeit ja nicht insgesamt in Frage. Ist es möglich, das überhaupt klar abzugrenzen? Ist die Unterscheidung von In- und Ausland heutzutage mit dem Internet nicht absurd?

    Wenn ich meine E‑Mails über Google, Facebook oder irgendjemand anderes verschicke: Eine E‑Mail zu meiner Frau, von Berlin nach Passau, geht aber über ausländische Server. Darf da der BND mithören? Ist das Auslandsüberwachung?

    Wir sind hier in Berlin-Mitte, nicht weit von den Botschaften unserer britischen und amerikanischen Freunde. Verletzen ausländische Dienste deutsches Recht, wenn sie aus Botschaftsgebäuden Kommunikation in Deutschland erfassen? Welche Möglichkeiten haben wir dagegen?

    Gibt es Schutzlücken im Grundgesetz, die angepasst werden könnten?

    Bäcker

    Grundgesetzänderung ist nicht nötig. Damit kann man gut arbeiten. Eine Änderung würde das im Zweifel weiter verkomplizieren.

    Ist Mail von Berlin nach Deutschland über Ausland Auslandskommunikation? Nein, wenn beide Endpunkte in Deutschland sind. Der BND weiß aber nicht, wo die Frau die Mail abrufen wird, kann auch auf Auslandsreise sein. Wie will man das feststellen? Wie das gehandhabt wird, entzieht sich meiner Kenntnis. Antworten auf kleine Anfragen sind immer nur in der Geheimschutzstelle. Wären sie in der letzten Legislaturperiode dabei gewesen, hätten sie ja mal nachgucken können.

    Ob man strategische Fernmeldeaufklärung beibehalten kann, bedürfte einer grundsätzlichen Überlegung.

    Hoffmann-Riem

    Wir dürfen die Verantwortung nicht an die Bürger übertragen. Es ist wichtig, dass man die Verantwortung des Parlaments sieht.

    Wenn die Abhöraktionen von Russland oder China ausgegangen wären, hätten wir längst Reaktionen. Das ist eine Frage der politischen Rücksichtnahme. Hier wird das Recht im politischen Kontext genutzt. Aus rechtlicher Sicht geht das nicht.

    Der US-Botschafter lässt ja keine deutsche Stelle auf das Dach der Botschaft. Ist durch Völkerrecht abgesichert. Aber die Überwachung daraus ist nicht gedeckt und daher rechtswidrig. Auch Störsender oder so können das nicht bewältigen, muss rechtlich gelöst werden.

    Grundrechtsnormen sind gelungenes Kernstück des Grundgesetzes und lebendes Recht.

    Papier

    Auslandsüberwachung des BND ist ja seine Aufgabe. Aber aus der Aufgabenstellung erfolgen noch nicht alle Eingriffsermächtigungen. Es geht nur, was ihnen normenklar und bereichsspezifisch erlaubt wurde.

    Wenn Soldaten in Afghanistan Grundrechtseingriffe vornehmen, muss das nach deutschem Recht passieren. Ohne gesetzliche Ermächtigung darf niemand Grundrechtseingriffe vornehmen. Das ist ganz klar.

    Schutzpflichten: Bundesverfassungsgericht ist zurückhaltend, was Handlungspflichten angeht, weil man nicht in Handlungsspielraum des Gesetzgebers eingreifen will. Verfassungsverletzung durch Unterlassung geht aber nicht. Bundesverfassungsgericht aber bitte auch nicht mit Individualbeschwerden überfluten.

    Erstinterpret der Verfassung ist das Parlament. Sie sind dafür verantwortlich. Sie können das nicht immer alles nach Karlsruhe schicken. Das Bundesverfassungsgericht ist ein Gericht, das nur auf spezifische Anträge tätig wird.

    Verfassungsergänzung: Im Bereich der Grundrechte sehe ich das wie meine Vorredner. Vorratsdatenspeicherung-Urteil ist eine Genugtuung, dass Grundgesetz-Auslegung modernisiert wird. Diskutabel: Ausdrückliche Verankerung staatlicher Gewährleistung eines technisch angemessen und sicheren Kommunikationssystem. Kein Post-Monopol, keine Abschottung. Aber Gewährleistungsverantwortung wie bei normalen Kommunikationsverkehr, das wäre schonmal überlegenswert. Da lohnt es sich, eine große Expertenkommission einzusetzen. Das ist eine Mammut-Aufgabe.

    Fragerunde 1: Grüne

    Konstantin von Notz

    $Danke

    1. Schutzpflichten: Bundesministerium des Inneren und Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fordern Maßnahmen für besseren Schutz der Privatsphäre, No-Spy-Abkommen: alles nicht umgesetzt. Was müssten wir als Parlament konkret tun, um zu handeln? Vertragsverletzungsverfahren gegen Großbritannien?

    2. Anhaftender Makel: Es gibt doch einen Ringtausch der Dienste. Regierung sagt: „Wir sind darauf angewiesen.“ Dürfen wir darauf angewiesen sein? Darf diese Praxis fortbestehen?

    Es scheint ja Abkommen zur Geheimdienst-Koordination zu geben: Können solche Abkommen, die massenhaft und anlasslos Daten abhören und austauschen, verfassungskonform zu sein?

    Wie beurteilen sie den Umstand, dass solche Abkommen geheim gehalten und auch diesem Ausschuss nicht vorgelegt werden?

    3. Gutachten Bäcker: Sind Ausländer (z.B. Afghanen) vor dem BND besser geschützt als Deutsche vor der NSA?

    4. 500 Millionen Telekommunikationsdaten sollen von BND an NSA monatlich geflossen sein, aus Bad Aibling. Nicht nur Verbindungsdaten, sondern auch Inhalte von Telefonie, SMS, E‑Mails: Nachdem, was sie vorgetragen haben: Wie bewerten sie dieses Vorgehen des BND rechtlich und verfassungsrechtlich?

    Hans-Christian Ströbele

    Ihnen ist klar, dass Sie einvernehmlich eine Grundtätigkeit des BND als verfassungswidrig erklärt haben. Muss man nicht völlig umdenken? Während wir hier sitzen, arbeiten ja alle genauso weiter.

    Papier

    Datenaustausch mit ausländischen Diensten: Methoden, die Mindeststandards der deutschen und europäischen Union eindeutig nicht genügen, sind eindeutig gesetzlich ausgeschlossen. Das ist auch durch Abkommen nicht zu regeln.

    Eine Zuschreibung, dass Dienste nur gesetzliche Aufgaben wahrnehmen, ist noch keine gesetzliche Ermächtigung.

    Andere EU-Staaten, etwa UK: Großbritannien ist Mitglied der Europäischen Menschenrechtskonvention. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat (im Gegensatz zu EuGH) noch keine spezifischen Anforderungen zur Erhebung und Speicherung von Kommunikationsdaten entwickelt. Bin mir aber ganz sicher, dass er ähnliche Grundsätze ableiten wird, wie es Bundesverfassungsgericht und EuGH getan haben. Großbritannien ist daran gebunden. Ich vermisse die Bereitschaft, von der Europäischen Menschenrechtskonvention Gebrauch zu machen. Es gibt das Recht einer Staatenbeschwerde vor dem EGMR.

    Hoffmann-Riem

    Was tun? Safe Harbor, SWIFT, TFTP, …: habe ich alles erwähnt. Ist politische Entscheidung. Geht nicht allein über Rechtsfragen.

    Fragen nach dem Ringtausch zu beantworten setzt voraus, dass Sie das aufgeklärt haben. Ich kann das jetzt nicht abstrakt beantworten. Das was ich bisher gelesen habe, ist erschütternd dürftig. Ich kann mir vorstellen warum, es könnte ja aber auch sein, dass es nichts zu berichten gibt.

    Bei der 500-Millionen-Frage wird mir immer gesagt, das sei eine Ente des Spiegel gewesen. Ich weiß es nicht. Sagen Sie es mir. Es müssen Fakten heran.

    Bäcker

    Hoffmann-Riem hat Recht. Es kommt darauf an, was passiert. Wir müssten mit Hypothesen arbeiten.

    Was man sagen kann: Ringtausch und 500 Millionen Daten beruhen auf Auslandsaufklärung. Bei Eingriff nach G‑10-Gesetz gibt es einen jährlichen Bericht.

    Da die gesamte Auslandsaufklärung rechtswidrig ist, Antwort auf ihre Zuspitzung, ob Afghane besser vor BND geschützt ist als Deutsche vor NSA: Wenn es nach Grundgesetz geht: ja. Wenn es nach Bundesregierung geht: nein.

    Fragerunde 1: Union

    Roderich Kiesewetter

    1. Wenn wir Soldaten entsenden, müssen wir die auch schützen, auch mit Aufklärung. Kosovo und andere Missionen sind nur deswegen erfolgreich, weil es auch Aufklärung gibt. Wie können wir also die Gesetze anpassen, damit wir unsere Soldaten weiter schützen können?

    2. Gabriel fordert eine Kartellrechtliche Überprüfung von Google. Ist das durchsetzbar? Welche Initiativen müssen wir ergreifen?

    Aufklärung von illegalen Datenzugriffen und Cyber-Angriffen ist ohne Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel nicht leistbar. Sie fordern gleichzeitig mehr Schutz und weniger nachrichtendienstliche Befugnisse? Wie lösen sie diesen Widerspruch?

    G‑10-Gesetz ist doch umfassen überprüft. Muss Bundesverfassungsgericht erneut prüfen? Oder muss Gesetzgeber neu bearbeiten?

    Patrick Sensburg

    Mal angenommen, ein arabischer Nachrichtendienst hat Information, dass in einer Berliner S‑Bahn eine Bombe ist. Würden Sie sagen: Nein, wir wollen das nicht wissen? Ja oder nein? Der Fall ist übrigens sehr konkret.

    Güterabwägung: Stehen Grundrechte gleich gegenüber? Oder gibt es auch eine Abwägung von Freiheit und Sicherheit?

    Bäcker

    Auslandsaufklärung ist nicht unzulässig an sich. Bin auch nicht dafür, Nachrichtendienste abzuschaffen. Das ist eine rechtliche Frage, keine grundrechtliche. Aber es ist keine Antwort, die Auslandsaufklärung in einem rechtsfreien Raum stattfinden zu lassen.

    Annahme von Informationen anderer Dienste ist eine Einzelfallentscheidung. Klar gibt es eine Güterabwägung. Aber keine anlasslose, großflächige Anhäufung von Daten, in der Hoffnung, dass es mal etwas bringen könnte.

    Internationaler Datenaustausch muss im Einzelfall abgewogen werden. Folter ist etwas anderes als gesetzliche Erlaubnisse für Vorbehalte.

    Hoffmann-Riem

    In Bezug auf Afghanistan habe ich in meiner schriftlichen Stellungnahme ausführlich geantwortet. Ich zitiere das hier mal: […]

    G‑10-Gesetz: Ich teile die Auffassung von Herrn Bäcker, dass es den Bedarf einer Überarbeitung gibt. Falls der Bundestag nicht bereit ist, könnte ein Viertel der Abgeordneten eine Normenkontrollklage anlegen. Dann könnte Bundesverfassungsgericht entscheiden. Aber besser: Bundestag.

    Fall der Bombe in der Berliner S‑Bahn ist schwer zu beurteilen, weil man Details wissen muss. Man kann das nicht generell sagen. Bei konkreter Gefahr für Leib und Leben ist das möglich. Das ist aber kein Blankoscheck.

    Das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit haben wir ausführlich diskutiert. In all unseren Entscheidungen dazu haben wir niemals den Freiheitsschutz absolut gesetzt. Natürlich kann ohne Sicherheit keine Freiheit garantiert werde, aber umgekehrt kann Freiheit nicht der Sicherheit geopfert werden. Selbstverständlich müssen wir abwägen. Aber konkret, nicht abstrakt.

    Papier

    Freiheit und Sicherheit hat am Bundesverfassungsgericht immer ganz zentrale Rolle gespielt. Wir haben ja nicht reihenweise Sicherheitsgesetze gekippt. Die Zielsetzungen haben wir oft anerkannt. Aber wenn Gesetze gescheitert, dann weil sie über das Ziel hinausgeschossen sind. Sie waren unbestimmt und unverhältnismäßig, siehe Online-Durchsuchung und Vorratsdatenspeicherung. Die Instrumente als solche sind nicht verworfen worden, aber die konkrete Ausgestaltung.

    Das Gericht hat aber auch gesagt, dass die Freiheitsrechte nicht nur durch Übermaßverbot geschützt werden, sondern es gibt auch einen Kernbereich privater Lebensgestaltung. Das ist der Menschenwürdekern der Freiheitsrechte. Wurde bei großem Lauschangriff entwickelt, bei TKÜ fortgeschrieben und auch bei Vorratsdatenspeicherung thematisiert.

    Zwei Schranken des Bundesverfassungsgericht: Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (Abwägung) und Menschenwürdekern (absolut).

    Afghanistan: Wenn tatsächliche Anhaltspunkte bestehen, sind Befugnisse da.

    Frage nach der Bombe in der S‑Bahn: Fast eine Schicksalsfrage. Haben wir erstmals bei Folterverbot diskutiert. Grundsätzlich ist die Verwendung solcher Informationen unzulässig. Das gilt uneingeschränkt, für das Strafrecht. Zum Zwecke der konkreten Gefahrenabwehr dürfen die zuständigen Informationen durchaus zur Grundlage für weitere eigene Ermittlungen nutzen. Nicht in jedem Fal: nur wenn zentrale Schutzgüter bedroht sind und die Gefährdungslage konkret ist. Aber im Strafrecht ist ganz klar ein absolutes Verwendungsverbot.

    Hoffmann-Riem

    EuGH-Urteil zu Google in Spanien: Unternehmen müssen sich hierzulande an Gesetze halten, wenn sie hier Niederlassung haben oder Geschäfte machen.

    Fragerunde 2: Linke

    Martina Renner

    Sitzen nur hier wegen Snowden: Whistleblowing. Könnte wirksamer Schutz vor Strafverfolgung dazu beitragen, das Verletzungen der Privatsphäre verhindert werden könnten? Was könnte Deutschland tun?

    Papier

    Als Verfassungsrechtler kann ich da wenig sagen. Wird man machen können, ist vermutlich auch sinnvoll. Auch in der Privatwirtschaft. Aber das ist keine Frage des Verfassungsrechts.

    Hoffmann-Riem

    Eine verfassungsrechtliche Pflicht sehe ich auch nicht. Eine verfassungsrechtliche Zulässigkeit müsste man diskutieren. Gibt ja auch Sachen wir Kronzeugenregelung, allerdings nicht unumstritten. Kein verfassungsrechtliches Gebot, aber auch keine Pflicht, also wieder eine politische Abwägung.

    Bäcker

    Dem habe ich nichts hinzuzufügen.

    Fragerunde2 : Union

    Roderich Kiesewetter

    Wir haben keine weiteren Fragen.

    $Danke

    Möglicherweise haben wir weitere Fragen und werden Sie dann einladen.

    Patrick Sensburg

    Ich bin auch Teil der Fraktion und ich habe Fragen.

    Ich komme aus dem Sauerland. Die Sauerland-Gruppe ist uns von der NSA mitgeteilt wurden. Das können sie bei der Wikipedia nachlesen. Die NSA hatte Mailverkehr zwischen Deutschland und Pakistan mitgehört. Nicht immer wird mitgeteilt, wie Informationen erworben wurden, auch auf Nachfrage. Wie soll also die Praxis aussehen?

    Ich bin der Meinung, dass repressiv solche Informationen nicht genutzt werden können, aber präventiv ist es doch verfassungsrechtlich zwingend, diese Informationen zu nutzen. Sehen Sie also ein Verwertungsgebot oder können diese Informationen genutzt werden?

    Sehen Sie eine staatliche Pflicht, gesetzgeberisch tätig zu werden? Sollen wir internationale Abkommen machen? Ist das Grundgesetz ausreichend oder muss etwas passieren? Wen sehen Sie in der Pflicht?

    Bäcker

    Natürlich gibt es schon immer Datenaustausch. Aus verfassungsrechtlicher Perspektive ist das aber nicht befriedigend geklärt.

    Vor allem ist das Nachrichtendienstrecht eine Rechtsmaterie, die sehr wenig geklärt ist. Aus nahe liegenen Gründen gibt es relativ wenige Gerichtsentscheidungen.

    Eine Unterbelichtung in der juristischen Literatur. Hier betreten wir Neuland.

    S‑Bahn-Anschlag: Mit der Differenzierung von Herrn Papier kann ich gut leben.

    Hoffmann-Riem

    S‑Bahn-Anschlag: Differenzierung von präventiven und repressiven Maßnahmen ist sachgerecht. In Gefahrensituation wäre es im Polizeibereich nicht zu rechtfertigen, auf Hinweise nicht zu reagieren. Aber hier besteht Regelungsbedarf. Auch für die Geheimdienste.

    Heute ist die räumliche Begrenzung von Grundrechten nicht mehr angemessen. Man sollte sich um internationale Abkommen bemühen, das besser zu regeln. Ich sage das vorsichtig, da man keinen Staat dazu zwingen kann. Aber vielleicht geht so etwas, zum Beispiel in Verhandlungen zu Freihandelszonen.

    Novellierung § 87 f.

    Papier

    Es ist sicherlich sinnvoll, das Grundgesetz zu ergänzen. Ist über 60 Mal passiert, teilweise auch für Sachen, die auch mit einfachen Verordnungen oder Gesetzen gegangen wären (will keine Beispiele nennen, nenne aber zwei Beispiele).

    Ich bin sonst kein Freund von Grundgesetzänderungen, aber hier sollte man das mal überlegen. Das ginge dann aber nur mit Expertise.

    Natürlich muss der deutsche Staat dafür Sorge tragen, dass deutsche Staatsbürger international über einen hinreichenden Menschenrechtsschutz verfügen.

    Zur präventiven Verwendung von Daten, die einen Makel haben: Man muss schon sagen, dass der Datenaustausch mit ausländischen Diensten, die Mindeststandards von deutschen und EU-Recht eindeutig nicht genügen, zu entsprechenden rechtswidrigen Handlungen führen kann. Das gilt uneingeschränkt für Strafverfahren. Ich habe versucht, im Polizei- und Sicherheitsbereich eine Abwägung offen zu halten. Ein Erkenntnis- oder Wahrnehmungsverbot besteht nicht.

    Fragerunde 2: Grüne

    Hans-Christian Ströbele

    NSA-Chef Alexander sagt: „Was regt ihr euch so auf? Das machen doch alle. Gerade auch die Deutschen.“ Deutsche Dienste sagen aber, dass sie Freunde nicht ausspionieren. Im Strafgesetzbuch und Verfassungsschutz-Gesetz gilt kein Unterschied für Freunde oder nicht. Kann man mit solchen Unterschieden auch unterschiedliche Regelungen treffen? Wer ausspäht und wer an diese Daten kommt?

    Strategische Aufklärung: Wurde ja mit 20-Prozent-Hürde begründet. Und G‑10-Regelung sagt, dass Suchbegriffe von G‑10-Kommission genehmigt werden müssen. Ändert eine solche Einschränkung der Informations-Verwertung die Voraussetzung für den BND?

    Halten sie es für sinnvoll, dass normale Auslands-TKÜ im Einzelfall genehmigt werden muss?

    Papier

    Ich teile ihre Auffassung nicht, dass der BND im Ausland alles tun darf. Bei Grundrechtseinriffen müssen gesetzliche Befugnisse vorhanden sein. Es gibt gesetzliche Grundlagen. Dass die nicht voraussetzlungslos sind: das gilt doch.

    Ich bin mir nicht im Klaren, ob die gesetzlichen Regelungen über die strategische Überwachung erneuert/verfeinert werden müssten. Das kann ich jetzt nicht abschließend beurteilen.

    Befreundet oder nicht: Das ist eine politische Frage. Das Strafrecht unterscheidet nicht. Das sind politische Entscheidungen.

    Hoffmann-Riem

    „Freunde“ ist keine verfassungsrechtliche Kategorie.

    Die G‑10-Kommission ist ja keine Pflicht für den Gesetzgeber. Das ist keine Lösung für alles.

    Bäcker

    Ich verstehe die Frage nach den Freunden so, ob es tragfähig ist, diese Entscheidung vorzunehmen. Das sehe ich schon, ich glaube Kriegsgefahr besteht aus Frankreich nicht.

    Der Umstand, dass der BND tatsächlich nur wenig abhört, das kann so sein. Aber das ist eine Limitierung über Ethos und Budgetierung, nicht über das Recht. Das halte ich für unzureichend.

    [Sensburg: Kurze Unterbrechung mit Formalitäten, weil namentliche Abstimmung im Plenum ist und der Ausschuss erst in 90 Minuten weitergehen soll. Nach kurzer Unterbrechung: geht doch weiter.]

    Fragerunde 2: SPD

    Welche Pflichten leiten sich für die Bundesregierung ab, unsere Arbeit im Ausschuss zu unterstützen? Gibt es eine juristische Pflicht, die Arbeit überhaupt zu unterstützen?

    Bäcker

    Eine grundrechtliche Schutzpflicht ist eröffnet.

    Hoffmann-Riem

    Es geht um die Frage zu den Aufgaben eines Untersuchungsausschusses. Welche Unterstützungspflichten hat eine Regierung gegenüber einem Ausschuss?

    Wenn Sie der Meinung sind, dass die Regierung Sie nicht ausreichend unterstützt, dann sollten Sie über eine Klage nachdenken.

    Papier

    Rechte eines Untersuchungsausschusses gegenüber der Bundesregierung. Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht hat wiederholt Ausschussverweigerungsrecht anerkannt, aber nur in eng begrenzten Fällen. Zu allen großen Untersuchungsausschüssen, und dazu würde ich auch diesen zählen, gibt es Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes.

    Wenn Sie sich nicht hinreichend, vollständig und rechtzeitig informiert fühlen: klagen Sie.

    Formalitäten, Vorsitzender

    $Danke

    $Formalitäten

    $Abschied

    [Auch von netzpolitik.org: Danke für’s Lesen.]

    22. Mai 2014 25
  • : NSA in Lederhosen: Gutachten für den Bundestag kritisiert verfassungswidrige Internet-Überwachung durch deutsche Geheimdienste
    NSA in Lederhosen: Gutachten für den Bundestag kritisiert verfassungswidrige Internet-Überwachung durch deutsche Geheimdienste

    Die Enthüllungen von Edward Snowden zum PRISM-Programm der US-amerikanischen National Security Agency (NSA) sorgen nach wie vor weltweit für Empörung: Ein Geheimdienst schneidet wesentliche Teile des weltweiten Internet-Verkehrs mit und verletzt damit massiv die Privatsphäre von Internet-Nutzerinnen und Nutzern weltweit – eine, so schien es, historisch bisher einzigartige Verletzung der informationellen Selbstbestimmung.NSA-square Ein Rechtsgutachten für den NSA-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages macht jetzt aber deutlich, dass auch deutsche Geheimdienste über sehr weitreichende Kompetenzen verfügen. Der Mannheimer Jura-Professor Matthias Bäcker schreibt in seiner netzpolitik.org vorab vorliegenden Stellungnahme, dass der Bundesnachrichtendienst berechtigt sein könnte, den Internet-Verkehr von und nach Deutschland annähernd vollständig mitzuschneiden: Das wäre die deutsche Version des ganz großen Staubsaugers am Internet – völlig legal, gedeckt vom „Gesetz über den Bundesnachrichtendienst“ (BND-Gesetz), dem „Gesetz zur Beschränkung des Brief‑, Post- und Fernmeldegeheimnisses“ (sog. G 10) und darauf gestützte Überwachungs-Anordnungen.

    „Strategische Fernmeldeüberwachung“: Schnorchel los an internationalen Leitungen
    Wie Bäcker in seinem Rechtsgutachten darlegt, ist der Bundesnachrichtendienst nach § 5 Abs. 1 des G 10 zur „strategischen Fernmeldeüberwachung“ befugt, wenn dies das Bundesinnenministerium (BMI) mit Zustimmung des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKG) – einer handverlesenen Gruppe von Bundestagsabgeordneten – so bestimmt. Ebenso wie die meisten Abhör-Programme der NSA dient die strategische Überwachung dabei nicht dazu, zielgerichtet Personen auszuforschen, die aus mehr oder weniger überzeugenden Gründen für gefährlich gehalten werden. Vielmehr wird anlasslos der Datenverkehr mitgeschnitten, den der BND aufgrund bestimmter abstrakter Kriterien für interessant hält, etwa weil er in ein bestimmtes Land gerichtet ist. Eine solche Anordnung könnte z.B. „den auf dem Glasfaserkabel X laufenden Datenverkehr nach Y“ betreffen. Dies erfasst dann den kompletten Rohdatenstrom, der später in einem zweiten Schritt weiter durchsucht wird.

    bnd-logo

    Zwar sieht das Gesetz seinem Wortlaut nach bestimmte Grenzen der Überwachung vor: So darf sie sich nur auf „gebündelten“ Datenverkehr beziehen (§ 5 Abs. 1 des G 10) und auch nur 20% „der auf diesen Übertragungswegen zur Verfügung stehenden Übertragungskapazität“ erfassen (§ 10 Abs. 4 des G 10). Prof. Bäcker macht indes deutlich, dass diese scheinbaren Grenzen reine Augenwischerei sein dürften: Nicht „gebündelten“ Datenverkehr gibt es de facto nur noch auf der „letzten Meile“, wo eine strategische Überwachung aber ohnehin nicht ansetzen dürfte, weil sie sich ja nicht gezielt gegen einzelne Personen richten darf. Und auch die 20%-Grenze dürfte der Neugier der BNDler wohl kaum Grenzen setzen: Der weltweit größte Knotenpunkt des Internet, der DE-CIX in Frankfurt am Main, hat beispielsweise eine Kapazität von 10 Tbit/s. Die öffentlich verfügbaren Statistiken zeigen aber, dass die Lastspitzen derzeit unter 3 Tbit/s liegen, meist fließen noch weit weniger Daten. Da 20% von 10 Tbit aber 2 Tbit entsprechen, dürfte etwa der DE-CIX-Verkehr annähernd komplett mitgeschnitten werden – alles ganz legal, sofern der BND sich eine entsprechende Überwachungserlaubnis des BMI beschafft. Genaues ist hier nicht öffentlich bekannt, denn die einzelnen Abhör-Genehmigungen sind natürlich top secret. Aber wie wahrscheinlich mag es sein, dass der BND und das BMI die Grenzen des BND-Gesetzes nicht wenigstens ausschöpfen? Prof. Bäcker hält es vor diesem Hintergrund für

    „zweifelhaft, ob die Ermächtigung zu strategischen Überwachungen heute noch in jeder Hinsicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt“ (Stellungnahme S. 10).

    BND-Überwachung im Ausland: verfassungswidriges „anything goes“
    Sind die Kompetenzen des BND zum Mitschneiden des internationalen Datenverkehrs von und nach Deutschland bereits uferlos, so schildert Bäcker, dass die Schlapphüte im Ausland noch weiter gehen: Sofern Datenverkehr die Bundesrepublik nicht berührt, kann er derzeit ganz ohne rechtliche Schranken abgehört werden – allein die technischen und personellen Kapazitäten des BND setzen hier noch Grenzen. Der BND und die Bundesregierung gehen nämlich davon aus, dass Grundrechte wie das Telekommunikationsgeheimnis oder die informationelle Selbstbestimmung nicht gelten, wenn der BND im Ausland tätig wird. Daher sei der Dienst auch nicht an die ohnehin sehr weiten Spielräume der Gesetze gebunden, die diese Grundrechte einschränken. Konsequenz dieser Rechtsauffassung:

    Damit „darf der BND Daten über die Ausland-zu- Ausland-Telekommunikation anlasslos und ohne besondere Verfahrenssicherungen und Kontrollmechanismen erheben.“ (Stellungnahme S. 17)

    Prof. Bäcker hält diese Sichtweise und die darauf gestützte Praxis für eindeutig verfassungswidrig: Die Grundrechte binden die deutsche Staatsgewalt umfassend (Art. 1 Abs. 3 GG), ein Blankoscheck für Grundrechtsverletzungen im Ausland ist im Grundgesetz nicht vorgesehen. Das eindeutige Fazit des Staatsrechtlers, der 2006 bis 2008 wissenschaftlicher Mitarbeiter der Verfassungsrichter Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann-Riem und seines Nachfolgers Prof. Dr. Johannes Masing war:

    „Die gegenwärtige Praxis der Auslandsaufklärung ist darum rechtswidrig und muss in dieser Form gestoppt werden.“

    Anhörung am Donnerstag im NSA-Untersuchungsausschuss
    Die schriftliche Stellungnahme bildet die Grundlage der Anhörung im NSA-Untersuchungsausschuss, die für kommenden Donnerstag, den 22. Mai um 11 Uhr geplant ist. Als Sachverständige sind neben Prof. Bäcker zwei weitere sehr angesehene Verfassungsrechtler geladen – der ehemalige Präsident des BVerfG, Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, und der ehemalige Richter des BVerfG Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann-Riem. Jedenfalls letzterer dürfte ähnlich deutliche Worte finden wie sein früherer Mitarbeiter Bäcker.

    Wir dürfen also gespannt sein, ob sich die Abgeordneten die absehbaren klaren Worte aus der Wissenschaft zu Herzen nehmen werden: Drastische Reformen der Überwachungs-Gesetze, soviel wird schon im Vorfeld deutlich, dürften unumgänglich sein, will man das Wirken des BND zurück auf den Boden des Grundgesetzes holen.

    19. Mai 2014 7
  • : Bundesnachrichtendienst will Netzüberwachung ausbauen
    Bundesnachrichtendienst will Netzüberwachung ausbauen

    Der Bundesnachrichtendienst möchte die Internetüberwachung ausbauen und wünscht dafür 300 Millionen Euro bis 2020. Das berichtet dpa. Offenbar sieht man die Snowden-Enthüllungen als Machbarkeitsstudie und verkauft den Wunsch nach einer umfassenderen Totalüberwachung unseres digitalen Lebens als „Abwehr gegen Cyberangriffe“. Dabei möchte man mit kriminellen Geheimdiensten weiter zusammenarbeiten, die nachweisbar im Namen der Sicherheit massiv Unsicherheit ins Netz gebracht haben. Bis vor einem Jahr hätte man den dpa-Bericht ganz anders gelesen. Jetzt läuten bei jedem zweiten Satz große NSA-Glocken.

    Geplant ist nach dpa-Informationen der Aufbau eines Informationsringes mit internationalen Partnerdiensten des deutschen Auslandsnachrichtendienstes. So sollen Spionageangriffe über das Internet erkannt werden, bevor sie die Infrastruktur in Deutschland erreichen. Abwehrmechanismen könnten so rechtzeitig in Kraft gesetzt werden. […] Dabei hatte er sich vor allem auf die Abwehr von Wirtschaftsspionage bezogen. Bei den BND-Plänen geht es aber nicht nur um die Abwehr von Wirtschaftsspionage, sondern auch um Rezepte gegen Cyber-Attacken auf kritische Infrastruktur wie etwa die Elektrizitäts- oder Wasserversorgung.

    Wie muss man sich das vorstellen? Ein Ringtauschsystem mit NSA und GCHQ, damit diese unseren Diensten berichten, wenn sie uns angreifen um unsere Wirtschaft, Politik und die Gesellschaft zu überwachen?

    17. Mai 2014 8
  • : Deutsches Luft- und Raumfahrtzentrum Ziel von Spionageangriffen – Herkunft ungeklärt
    CC-BY-ND 2.0 via flickr/aaet
    Deutsches Luft- und Raumfahrtzentrum Ziel von Spionageangriffen – Herkunft ungeklärt

    Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt versucht seit Monaten, sich gegen ausgefeilte Spionageangriffe zu verteidigen. Das geht aus einem Bericht der aktuellen Printausgabe des Spiegel hervor. Mehrere Computer seien mit Trojanern infiziert worden, diese hätten jedoch nur wenige Spuren in Logdateien hinterlassen, zerstörten sich bei Entdeckung selbst und konnten daher nur schwer aufgespürt werden. Deshalb gehe man von einem professionellen Angriff durch ausländische Geheimdienste aus. Neben der Raumfahrt ist das DLR an einer ganzen Reihe anderer Forschungsarbeiten beteiligt, die attraktive Ziele für Wissenschaftsspionage darstellen. Dazu gehören unter anderem eine Zusammenarbeit mit der US-Luftwaffe, Beobachtungssatelliten und umfassende Sicherheitsforschung.

    14. April 2014 10
  • : Sicherheitsüberprüfungen für den NSA-Untersuchungsausschuss könnten die Aufklärung behindern
    Sicherheitsüberprüfungen für den NSA-Untersuchungsausschuss könnten die Aufklärung behindern

    Morgen wird der NSA-Untersuchungsausschuss seine Arbeit aufnehmen, aber bereits jetzt fallen immer mehr Schatten auf seine zukünftige Arbeit. Am Vormittag erreichte uns zuerst die Meldung, dass die Bundesregierung auf Fragen, die sie seit Mitte letzten Jahres den USA zum NSA-Skandal geschickt hatte, bisher keinerlei Antwort bekommen hat und auch gar nicht so richtig hartnäckig an einer Antwort interessiert zu sein scheint und dann auch noch, dass sie den Inhalt von Verhandlungen zu EU-No-Spy-Abkommen unter allen Umständen geheim halten will, damit das Ansehen des BND und seiner Geheimdienstfreunde nicht beschädigt wird. Aber das sollte nicht die letzte Demonstration von Intransparenz und Aufklärungsmüdigkeit am heutigen Tag sein.

    Wir haben von einer E‑Mail erfahren, in der die Mitglieder des NSA-U-Ausschusses darüber aufgeklärt werden, dass es während dessen Arbeit vermutlich zur Vorlage von Verschlusssachen der Stufe „Streng geheim“ kommen werde. Streng geheim, so steht es in der Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages, bedeutet:

    Als streng geheim eingestuft werden VS, deren Kenntnis durch Unbefugte den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden würde.

    2. April 2014 2
  • : Verhandlungen des BND zum EU-No-Spy-Abkommen sind geheimer als „Streng geheim“ (Update: Statement von Korte)
    Verhandlungen des BND zum EU-No-Spy-Abkommen sind geheimer als „Streng geheim“ (Update: Statement von Korte)

    Heute morgen hatten wir darüber berichtet, dass Jan Korte von Die Linke unter anderem eine Kleine Anfrage zu den Verhandlungen des EU-No-Spy-Abkommens - Achtung: nicht das gescheiterte deutsche No-Spy-Abkommen – gestellt hatte. Da dachten wir noch, es herrsche Schweigen der Bundesregierung. Mittlerweile liegt uns die Antwort vor und wir stellen fest: Das Schweigen hat einen Umfang von insgesamt drei Seiten.

    Weitergehende Ausführungen [außer denen, dass der BND vertrauliche Gespräche aufgenommen hat] haben insbesondere aus Gründen des Staatswohls zu unterbleiben. Nach einer umfassenden Abwägung überwiegt in diesem Fall ausnahmsweise [sic!] das Staatswohl den parlamentarischen Informationsanspruch.

    2. April 2014 2
  • : Snowden zu EU-Parlament: Deutschland veränderte auf Druck der USA G10-Gesetz
    Snowden zu EU-Parlament: Deutschland veränderte auf Druck der USA G10-Gesetz

    Edward Snowden hat auf die schriftlichen Fragen des LIBE-Ausschuss zur Untersuchung der geheimdienstlichen Massenüberwachung geantwortet. Auf das schriftliche Vorgehen zur Befragung hatte man sich erst in der letzten Woche einigen können.

    Die Fragen an Snowden wurden von den Berichterstattern bzw. den Schattenberichterstattern der einzelnen Fraktionen im Untersuchungsausschuss formuliert. Wie bereits in vorigen Stellungnahmen gegenüber Medienvertretern und der Öffentlichkeit betont Snowden, dass er keine Aussagen zu bisher unbekannten Enthüllungen machen werde und die Entscheidung über die Veröffentlichung weiteren Materials den Journalisten überlasse.

    7. März 2014 19
  • : Wer kontrolliert die Kontrolleure?
    Wer kontrolliert die Kontrolleure?

    Die Sendung Breitband auf Deutschlandradio Kultur hat am Wochenende über die Frage der Geheimdienstkontrolle in Deutschland berichtet: Wer kontrolliert die Kontrolleure? Markus Löning im Gespräch zur Kontrolle der deutschen Geheimdienste.

    In Berlin trafen sich in dieser Woche etliche Experten – Staatsrechtler, Wissenschaftler, Richter – um über Geheimdienstaktivitäten in Deutschland zu sprechen. Eine Elefantenrunde, die sich mit den rechtlichen Grundlagen der Arbeit von BND und Co beschäftigte, aber auch mit den praktischen Fragen. Einigkeit bestand in der Einschätzung, dass die Kontrolle der Geheimdienste in Deutschland nicht ausreicht. Darüber haben wir auch mit Markus Löning gesprochen – früher Menschenrechtsbeauftragter der Bundesregierung und heute Mitarbeiter der Stiftung “Neue Verantwortung”. Die zentrale Frage dabei: Warum greift die Kontrolle der deutschen Geheimdienste nicht wirklich – ist das sogenannte parlamentarische Kontrollgremium nicht ausreichend befugt oder sitzen da schlicht die falschen Menschen drin?

    Das ausführliche, ungekürzte Interview mit Markus Löning gibt es im Netz als (MP3)

    3. März 2014 1
  • : Debatte zum NSA-Untersuchungsausschuss heute im Bundestag: Kritische Punkte
    Debatte zum NSA-Untersuchungsausschuss heute im Bundestag: Kritische Punkte

    Heute Nachmittag steht im Bundestag ein netzpolitisch spannendes Programm auf der Tagesordnung. Zuerst geht es um die Einsetzung des Ausschusses Internet und Digitale Agenda, danach wird über die Anträge zur Einsetzung des NSA-Untersuchungsausschusses debattiert. Der erste Punkt dürfte in Hinblick auf die Entscheidung wenige Überraschungen bringen, denn der Antrag kommt von allen vier Parteien gemeinsam. Beim NSA-Untersuchungsausschuss gibt es jedoch gesonderte Anträge, einen von Union und SPD und einen der Oppositionsparteien BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE.

    Die inhaltlichen Unterschiede in den Anträgen beziehen sich nicht auf die Einsetzung des Ausschusses an sich, sondern auf die Themen, die der Ausschuss bearbeiten und aufklären soll. Die Setzung dieser Punkte entscheidet darüber, wie wirksam der Ausschuss sein kann und ob unliebsame Punkte eventuell umschifft werden könnten.

    13. Februar 2014 5
  • : Nicht das Internet ist kaputt, sondern die Gesellschaft die es benutzt. Welche Freiheit meinen wir eigentlich?
    Screenshot des populären Videos " Überwachungsstaat - Was ist das?"
    Screenshot des populären Videos " Überwachungsstaat - Was ist das?"
    Nicht das Internet ist kaputt, sondern die Gesellschaft die es benutzt. Welche Freiheit meinen wir eigentlich?

    Eigentlich erst ganz schön spät hat sich die Netzgemeinde mit der Deutung der größten bekannt gewordenen Spionageaffäre beschäftigt. Mitte November veröffentlichte Netzpolitik das Buch „Überwachtes Netz“. Andere Texte gingen der Frage nach, warum eigentlich niemand protestiert oder weshalb die Berührungsängste gegenüber linken AktivistInnen so gewaltig sind. Zuletzt kam die Debatte neu in Schwung, als Sascha Lobo plötzlich einen Defekt im Internet entdeckte. Eine gute Replik bietet Enno Park in der Wochenzeitung Jungle World, wenn er Lobo eine „religiöse Überhöhung des Internet“ unterstellt und dies an vier „Lebenslügen“ nachweist. Eine davon ist der blinde Glaube an einen „Rechtsstaat Deutschland“, eine weitere die billige Einteilung in „gute und böse Staaten“.

    In eine ähnliche Richtung argumentiert das Seminar für angewandte Unsicherheit (SaU) in ihrer aktuellen Betrachtung der Debatte. Die sich längst nicht mehr universitär verortende Gruppe arbeitet sich dabei an dem populären Video „Überwachungsstaat – Was ist das?“ entlang. Der Zeichner manniac hatte das Erklärvideo zwei Monate nach den ersten Enthüllungen von Edward Snowden publiziert. Der Trickfilm erreichte schnell Hunderttausende Klicks, inzwischen verzeichnet Youtube über eine Million Zugriffe.

    Mit „Überwachungskritik – was ist das überhaupt?“ zeigt die SaU, wie das Video den gegenwärtigen Diskurs zu Überwachung reproduziert. Denn wie das Innenministerium behauptet auch manniac ein Gegensatzpaar von Freiheit und Sicherheit:

    Eine der wichtigsten Aufgaben eines Staates ist es, für Sicherheit seiner Bürger zu sorgen. Gleichzeitig muss er ihnen auch Freiheiten zugestehen, damit jeder sein Leben individuell gestalten kann.

    7. Februar 2014 9
  • : Die Haltung Deutschlands zum Datenaustausch mit Drittstaaten
    Die Haltung Deutschlands zum Datenaustausch mit Drittstaaten

    Am 23. und 24. Januar 2014 haben sich die Justiz- und Innenminister der europäischen Länder zu einem informellen Rat in Athen getroffen. Auf der Tagesordnung standen die europäische Datenschutzgrundverordnung und angesichts der Entwicklungen mit den USA vor allem Regelungen zur Datenübermittlung in Drittstaaten, wie die Safe-Harbor-Vereinbarung.

    Deutschland, das vom  Parlamentarischen Staatssekretär des Innenministeriums, Ole Schröder, vertreten wurde, brachte einem Nachbericht zu Folge erneut den zu Safe Harbor konträren Vorschlag ein, die kommende Datenschutzgrundverordnung um Artikel 42a zu ergänzen. Dieser wurde letztes Jahr schon einmal vom damaligen Innenminister Friedrich vorgebracht und beinhaltet, dass Datenübermittlungen an Drittstaaten den Datenschutzaufsichtsbehörden gemeldet und von diesen genehmigt werden müssen, wenn sie nicht als Rechts- oder Amtshilfe gelten. Die EU-Kommission sieht diesen Bedarf jedoch nicht und verteidigt das „Angemessenheits“-Prinzip.

    6. Februar 2014
  • : No Spy vs. No Spy [Update]
    No Spy vs. No Spy [Update]

    Das Protokoll der gestrigen Debatte im Bundestag zum angeblich gegroundeten „No Spy“-Abkommen ist online. Zu den Stilblüten gehört, dass ein Abgeordneter der CDU/CSU zwar „ungern“ Sascha Lobo zitiert, wie dieser allerdings betont dass „das Internet und seine Zukunft“ gefährdet sei, wenn man „dieses Problems nicht Herr werden“ würde. Lobo und der konservative MdB wollen die Geheimdienste stärken:

    Das ist für uns – das sage ich noch einmal in Richtung der Amerikaner – der große Wert dieses Abkommens: erstens Freiheit im Internet und zweitens Sicherheit, aber bitte unter Freunden auch auf die richtige Art und Weise. […] Wir würden uns freuen, wenn weitere im Gleichschritt mit uns marschieren würden und verhandeln.

    Bereits im Dezember hatten wir berichtet, dass der Bundesnachrichtendienst auf EU-Ebene für ein Spionage-Agreement („Entwicklung gemeinsamer Standards in der nachrichtendienstlichen Arbeit“) wirbt. Hierzu Klaus-Dieter Fritsche, Staatssekretär im Bundesinnenministerium:

    Der Bundesnachrichtendienst hat im Auftrag der Bundesregierung Gespräche mit den EU-Partnerdiensten aufgenommen. Ziel ist die Entwicklung gemeinsamer Standards in der nachrichtendienstlichen Arbeit. Im weiteren Verlauf der Gespräche und Verhandlungen gilt es zu prüfen, inwieweit diese gemeinsamen Standards in einen größeren Rahmen einfließen sollen.

    Es habe hierzu bereits drei Treffen gegeben, berichtet heute die Süddeutsche. Der „Anti-Spionage-Pakt für Europa“ soll Abhörmaßnahmen nur für „zuvor verabredete Zwecke erlauben“. Es soll auch dafür sorgen, dass „nationale Schutzbestimmungen für Bürger“ nicht mehr ausgehebelt werden, etwa indem befreundete Diensten über eigene Staatsangehörige ausgehorcht werden.

    16. Januar 2014 1
  • : BND-Transparenzbericht erzählt Märchen von weniger Abhören
    BND-Transparenzbericht erzählt Märchen von weniger Abhören

    Die WELT berichtet mit Verweis auf einen ihr vorliegenden Vorabfassung eines Berichtes an das Parlamentarische Kontrollgremium des Deutschen Bundestags, dass der Bundesnachrichtendienst im vergangenen Jahr ganz lieb war und deutlich weniger „Telekommunikationsverkehre“ abgehört hat als in den Vorjahren. 2012 waren es lediglich „851.691 sogenannte Telekommunikationsverkehre“. Zum Vergleich: 2011 sollen es 2,9 Millionen Telekommunikationsverkehre gewesen sein, 2010 gar 37 Millionen. Begründet wird das laut Bundesnachrichtendienst mit einer „weltweiten Spamwelle“ im Jahre 2010. Spam könne man jetzt besser rausfiltern.

    Im Sommer diesen Jahres haben durch Edward Snowden befreite Dokumente offengelegt, dass der Bundesnachrichtendienst alleine in einem Monat 500 Millionen Vorratsdaten an die NSA übermittelt hat.

    Und nun die Preisfrage: Wenn der BND der NSA in einem Monat 500 Millionen Metadaten übergeben kann, aber selbst in seinem Transparenzbericht anmerkt, in einem ganzen Jahr nur unter einer Million Telekommunikstionsverkehre abzuhören (die dreifache Menge im Jahr zuvor), stimmt was nicht genau?

    Update: Da die Nachfrage in den Kommentaren kam.

    Natürlich muss man diese Zahlen hinterfragen. Der BND nutzt diesen Report zur PR und gibt mit weniger abgehörten Telekommunikationsverkehre eine PR-Message raus: Keine Panik, der Trend zum Abhören geht abwärts. Solange wir aber nicht wissen, was genau abgehört wird (was der BND als innerdeutschen Verkehr a la G10 definiert oder auch nicht), ob .org Adressen jetzt Grundrechtssschutz geniessen oder in der Liste nur .de Mailadressen auftauchen, glauben wir nichts. Und fordern eine bessere Kontrolle, die ihren Namen auch verdient.

    3. Januar 2014 9
  • : DDR-Menschenrechtler fordern Demokratie statt Geheimdienste
    DDR-Menschenrechtler fordern Demokratie statt Geheimdienste

    In der taz haben mehrere Oppositionelle aus den Zeiten der DDR unter der Überschrift „Halten wir die Demokratie am Leben!“ einen Aufruf veröffentlicht, gegen die Überwachung durch die NSA, den BND und andere Geheimdienste zu protestieren.

    Aus eigener Erfahrung sei die Repression, aber auch die Freude über deren Überwindung bekannt:

    Wir empfanden als übelste Frucht der Diktatur den Geheimdienst, der mit Bespitzelung, Telefonüberwachung, Postkontrolle, Zersetzung und mit der Schaffung einer chronischen Atmosphäre der Angst als „Schild und Schwert der Partei“ für die Aufrechterhaltung der Diktatur gearbeitet hat. Es war ein Fest, die Überwachungskameras, die Wanzen und die Abhörtechnik der Stasi zu demontieren.

    An die Menschen in Deutschland appellieren sie:

    Lasst es nicht zu, dass unter dem Banner der Demokratie und unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung international verknüpfte Geheimdienste Waffen auf die Bürger richten, mit denen im Handumdrehen aus der Demokratie eine Diktatur gemacht werden kann. Machen wir den Mund auf, gehen wir gegen unsere eigene Resignation und die Servilität in der Politik an – wir haben erlebt, dass man eine Diktatur beenden kann, dann werden wir doch eine Demokratie am Leben erhalten können.

    Unterschrieben ist der Aufruf von 16 Menschenrechtlern, die in Zusammenhängen wie dem Neuen Forum, dem Demokratischen Aufbruch, Demokratie Jetzt, dem Friedenskreis Pankow und der Kirche aktiv waren.

    6. Dezember 2013 5
  • : Ministerien mussten erneut zu Enthüllungen von „Geheimer Krieg“ Stellung nehmen – Keine Ausweisung von US-Spionen
    Ministerien mussten erneut zu Enthüllungen von „Geheimer Krieg“ Stellung nehmen – Keine Ausweisung von US-Spionen

    Frank_Rieger_TwitterObwohl es noch keine neue Regierung gibt, hat letzte Woche nach zwei Monaten immerhin mal wieder eine Sitzung des Bundestages stattgefunden (Video). Hierzu gehörte auch die Fragestunde, in der Abgeordnete wöchentlich zwei Fragen beantwortet bekommen. Diesmal ging es viel um die Enthüllungen des Buchs „Geheimer Krieg“ von John Goetz und Christian Fuchs und anderen Journalisten, das letzte Woche mal eben zur Auflösung der geheimdienstlichen Tarnorganisation „Hauptstelle für Befragungswesen“ geführt hat. Auch die Auftragsvergabe an die US-Firma CSC und ihre Tochterunternehmen war vielfach auf der Agenda der Fragenden.

    In vielen Fällen gab es wenig Neues. Die angefragten, verschiedenen Ministerien verwiesen auf frühere Antworten, erklärten sich nicht zuständig oder setzen weiter auf das volle Vertrauen in die US-Regierung, vor allem wenn es um Spionage aus deren Botschaften geht.

    Hierzu hatte sich auch Katja Keul erkundigt und wissen wollen, wie das Abhören des Merkelphone weiter geahndet würde („Sind wir uns beide darüber einig, dass dies gegen deutsches Recht verstößt?)“. Weitere Abgeordnete hatten sich der Debatte angeschlossen:

    3. Dezember 2013 5
  • : Der BND als „moderner Dienstleister“
    Der BND als „moderner Dienstleister“

    Tagesschau.de berichtet, dass der Bundesnachrichtendienst sich um sein Image sorgt und an diesem arbeiten möchte: Geheimdienst gelobt mehr Transparenz:
    Der BND als „moderner Dienstleister“.

    In Bevölkerung, Medien und Politik herrsche „teilweise eine völlig falsche Vorstellung, wie wir arbeiten und warum wir was tun“, sagte Schindler. Seine Behörde verstehe sich als „moderner Dienstleister, der fest verankert in der Gesellschaft täglich Hintergrundberichte“ für die Entscheidungsträger der Politik liefere. Transparenz sei „Voraussetzung für eine breite Vertrauensbasis in der Bevölkerung“.

    Im Rahmen seiner Transparenz-Offensive könnte der Bundesnachrichtendienst doch auch mal erklären, wie er genau in ein Ringdatenaustausch-System mit der NSA eingebunden ist, was er vom NSA-Überwachungssystem wusste – und warum die Bundesregierung davon nichts gewusst haben will, wie und wo er die Netzkommunikation in Deutschland überwacht, rastert und filtert und warum wir darüber bisher nicht viel erfahren haben, weil alles so total geheim ist, dass nicht mal Bundestagsabgeordneten darauf eine Antwort erhalten.

    2. Dezember 2013 9
  • : ZDF Frontal21 – Das Schnüffelpatent der Deutschen Telekom
    ZDF Frontal21 – Das Schnüffelpatent der Deutschen Telekom

    ZDF Frontal21 berichtete heute über „Das Schnüffelpatent der Deutschen Telekom“. Das Video gibt es auch auf Youtube:

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    Die Deutsche Telekom verfügte über ein europaweites Patent zum „Abhören von ausgesuchten Nachrichtenverbindungen zu Zwecken hoheitlicher Überwachung“. Nach Ansicht von Experten ermöglicht das Patent, dass Geheimdienste Glasfaserkabel unbemerkt ausspähen können. Die Telekom hingegen behauptet, die Technik diene allein der Qualitätssicherung. Seit Jahrzehnten werden Techniken entwickelt, mit denen Nachrichtendienste den internationalen Datenverkehr belauschen können. Die Telekom-Entwicklung habe den Vorzug, dass der Leitungsbetreiber den Angriff nicht mitbekommt, erklärt der IT-Experte Hartmut Pohl gegenüber Frontal21.

    26. November 2013 8
  • : ARD-FAKT: BND darf alle Netzkommunikation abhören, weil Internet international ist
    ARD-FAKT: BND darf alle Netzkommunikation abhören, weil Internet international ist

    Das ARD-Politmagazin FAKT berichtet wie der Bundesnachrichtendienst sich bei NSA und GCHQ einschleimt und wie genau die eigenen Befugnisse uminterpretiert worden sind. Wir hatten sowas bereits vermutet, gingen aber davon aus, dass dies über die 20% Kapazität des G10-Gesetzes uminterpretiert wurde. FAKT meldet, dass der Bundesnachrichtendienst einfach sagt, dass das Internet ja international sei und die Daten automatisch auch übers Ausland fließen würden:

    „Da Daten ständig über Ländergrenzen fließen wurde der gesamte Datenverkehr per Gesetz zu Auslandskommunikation erklärt. Und die darf der BND abhören.“

    Welches Gesetz ist genau gemeint?

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    Bleibt noch zu klären, wo und wie genau der Bundesnachrichtendienst abhört, wer in der Bundesregierung davon wusste und warum offensichtlich die Geheimdienstkontrolle versagte, wenn das jetzt erst bekannt wird.

    12. November 2013 30
  • : Die Wirtschaftsspionage durch NSA und GCHQ
    Die Wirtschaftsspionage durch NSA und GCHQ

    topblueprintDie bisherige Analyse eines kleinen Teils der Dokumente aus Edward Snowdens Fundus hat in den letzten Monaten einiges ans Licht gebracht. So wird es immer schwieriger – und grenzt mittlerweile schon an Naivität – zu glauben, dass im Fokus die Abwehr terroristischer Aktivitäten läge. Auch, wenn die verschiedenen Verantwortlichen dies stets beteuern.

    They aren’t spying programs. The oversight and compliance on these programs is greater than any other program in our government. (Gen. Keith Alexander, NSA)

    [The surveillance program] can only be narrowly related to counter-terrorism, weapons proliferation, cyber hacking or attacks. (Präsident Obama)

    We live in a world of terror and terrorism. I think it is right that we have well-funded, well-organised intelligence services to help keep us safe. (Premierminister David Cameron)

     We only apply intrusive tools and capabilities against terrorists and others threatening national security. (Andrew Parker, MI5)

    12. November 2013 16