Überwachung

Staatliche Überwachung, Innenpolitik, Cybermilitär und Geheimdienste.

  • : Snowden: Massenüberwachung verhindert keinen Terrorismus
    Edward Snowden auf dem 33. Chaos Communication Congress.
    Edward Snowden auf dem 33. Chaos Communication Congress. Im Vodergrund: Andre Meister und Anna Biselli (von links nach rechts). - <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">CC BY-SA 2.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/138879800@N04/31687522570/">Florian Kleiner</a>
    Snowden: Massenüberwachung verhindert keinen Terrorismus

    Edward Snowden nimmt auf dem Chaos Communication Congress in einem unangekündigten Kurzvortrag Stellung zu der Behauptung, dass Massenüberwachung gegen Terrorismus schützt. „Ihr müsst aktiv werden. Wenn wir wollen, dass die Dinge besser werden, dann müsst ihr für etwas eintreten“, so sein Appell.

    5. Januar 2017 37
  • : Big Brother: Wie sich mit Chinas Scoring-System Geld verdienen lässt
    China baut den Überwachungsstaat rasant aus. Dabei angesammelte Daten finden ihren Weg nicht nur in staatliche Datenbanken, sondern können von jedermann aufgekauft werden. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nd/2.0/">CC BY-ND 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/jonathankosread/23448148832/">Jonathan Kos-Read</a>
    Big Brother: Wie sich mit Chinas Scoring-System Geld verdienen lässt

    Baut ein Staat erst einmal eine Überwachungs-Infrastruktur auf, lässt der freie Markt nicht lange auf sich warten. Aus Regierungsdatenbanken stammende, private Daten chinesischer Bürger sind für geringe Summen für alle verfügbar, die etwa ihrem lästigen Kollegen eins auswischen wollen.

    4. Januar 2017 17
  • : Österreichs Innenminister will „in allen Fragen eine lückenlose Überwachung“
    Österreichs Innenminister will in allen Fragen eine lückenlose Überwachung. (Symbolbild) Foto: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">CC-BY-NC-ND 2.0</a> | <a href="https://www.flickr.com/photos/lorenzo-l-m/14892706501/sizes/h/">Lorenzo L M.</a>
    Österreichs Innenminister will „in allen Fragen eine lückenlose Überwachung“

    In einem Hintergrundgespräch hat der österreichische Innenminister Wolfgang Sobotka mehr Überwachung angekündigt, berichtet der Standard:

    Delikte wie der Tritt gegen eine Frau in einer Berliner U‑Bahn-Station oder unterlassene Hilfeleistung im Fall eines in einer Essener Bankfiliale gestürzten 82-Jährigen rechtfertigen laut Sobotka auch in Österreich „in allen Fragen“, und diesen Satzteil wiederholt der Innenminister stark betont, „in allen Fragen eine lückenlose Überwachung“.

    Die vom Minister vorgeschlagenen Maßnahmen haben es in sich. Neben elektronischen Fußfesseln für verdächtige Gefährder und einem Ausbau der akustischen Überwachung im öffentlichen Raum, fordert der ÖVP-Mann eine Vernetzung und Zugriff des Staates auf alle in Österreich eingesetzten privaten Überwachungskameras.

    Damit nicht genug. Geht es nach den Vorstellungen des Ministers, soll eine automatische Kfz-Kennzeichenerfassung kommen, anonyme SIM-Karten verboten werden, die biometrische Erfassung der Bürger ausgebaut – und sogar der Einlass in Diskotheken soll mittels Irisscanner überprüft werden.

    Und nicht zuletzt soll beim Staatstrojaner ein neuer Anlauf gemacht werden, auch um gegen Urheberrechtsverletzungen und Hasspostings vorzugehen, wie der Standard schreibt. Die Vorschläge des Innenministers stoßen auf harsche Kritik von Datenschützern. Eine solche Politik, die darauf abziele, Grund- und Freiheitsrechte massiv zu beschränken, sei vollkommen verantwortungslos und ziele einzig auf billige Schlagzeilen ab, sagte Nikolaus Scherak, Menschenrechtssprecher der liberalen NEOS, gegenüber Futurezone.

    4. Januar 2017 23
  • : Bundesregierung: Bislang keine Anschläge mit Videoüberwachung verhindert
    Foto: CC0 1.0 Rishabh Varshney
    Bundesregierung: Bislang keine Anschläge mit Videoüberwachung verhindert

    Bislang wurden keine Anschläge aufgrund von Videoüberwachung verhindert. Das hat die Bundesregierung der Linkspartei in einer kleinen Anfrage geantwortet.

    Das Bundesinnenministerium hatte den Gesetzesentwurf zur Ausweitung der Videoüberwachung (PDF), dem so genannten Videoüberwachungsverbesserungsgesetz, zuvor mit der Verhinderung von Anschlägen begründet. In der Begründung des Gesetzes heißt es:

    Ziel des Gesetzesentwurfes ist es, die Sicherheit bei öffentlich zugänglichen großflächigen Anlagen (z. B. Einkaufszentren) sowie bei Fahrzeugen und öffentlich zugänglichen großflächigen Einrichtungen des öffentlichen Schienen‑, Schiffs- und Busverkehrs, der in Privatrechtsform betrieben wird, zu erhöhen und Anschläge wie in Ansbach und München im Sommer 2016 zu verhindern.

    Abgeordnete der Linkspartei haben deswegen bei der Bundesregierung in einer kleinen Anfrage nachgefragt, inwiefern Videoüberwachung in München und Ansbach geeignet gewesen wäre, die Anschläge zu verhindern. Die Antwort: „Die Bundesregierung nimmt zu spekulativen Fragen keine Stellung.“

    Weiterhin fragen die Abgeordneten, ob denn Videoüberwachung bislang Terroranschläge verhindert habe:

    Sind nach Kenntnis der Bundesregierung in der Vergangenheit Terroranschläge in Deutschland maßgeblich durch Videoüberwachungssysteme verhindert worden, und wenn ja, welche, und welche konkrete Wirkung hatte die eingesetzte Videoüberwachung dabei?

    Auch hier muss die Bundesregierung passen (schränkt die Frage aber auf islamistischen Terrorismus ein):

    Die bisher in der Bundesrepublik Deutschland verhinderten Anschläge, die von Tätern des islamistisch-terroristischen Spektrums geplant und vorbereitet wurden, sind nicht maßgeblich aufgrund von Videoüberwachungssystemen vereitelt worden.

    Das Bundeskabinett hatte eine Ausweitung der Videoüberwachung vor Weihnachten beschlossen. Das geplante Gesetz wird von Datenschützern stark kritisiert.

    3. Januar 2017 35
  • : Belgien will Reisende in Bahn, Bus und Schiff schärfer überwachen
    Auf Schritt und Tritt überwacht: Belgien führt Vorratsdatenspeicherung für Züge ein. (Symbolbild). Foto: <a href="https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/">CC0 1.0</a> <a href="https://unsplash.com/search/train?photo=Fh1kwPHsCNg">José Duarte</a>
    Belgien will Reisende in Bahn, Bus und Schiff schärfer überwachen

    Belgien geht den nächsten Schritt auf dem Weg zur Vollüberwachung der Mobilität: Ein neues Gesetz fordert, dass sich ab Mai 2018 alle Passagiere von Bahn, Bus und Fährverkehr vor der Reise mit ihren Personalien registrieren, berichtet Sueddeutsche.de:

    In Belgien hatte die Abgeordnetenkammer kurz vor Weihnachten ein entsprechendes Gesetz gebilligt. Demnach soll die vom EU-Parlament im vergangenen Jahr beschlossene Speicherung von Fluggastdaten von Mai 2018 an auch für andere Verkehrsmittel gelten. Bahn‑, Bus- und Fährgesellschaften, die ihrer Meldepflicht nicht nachkommen, riskieren eine Geldbuße von bis zu 50 000 Euro pro nicht erfolgter Registrierung. Für die Kunden dürfte dies längere Wartezeiten bedeuten. Auch die Möglichkeit, kurz vor Abfahrt in einen Zug zu springen, wird es dann wohl nicht mehr geben. Die Passagiere müssten sich erst beim Kauf der Fahrkarte ausweisen.

    Laut einem Bericht von Politico fordert der belgische Innenminister Jan Jambon seine europäischen Amtskollegen auf, ähnliche Gesetze einzuführen. Erst im letzten Jahr hatte die Europäische Union die Vorratsdatenspeicherung für Fluggäste eingeführt. Für jeden Fluggast werden hierbei 60 Einzeldaten wie Kreditkartennummer oder Essenswahl für fünf Jahre abgespeichert und danach gerastert und verarbeitet.

    3. Januar 2017 15
  • : „Nicht öffentlich.“ – Skript zum Theater über den NSA-Untersuchungsausschuss veröffentlicht
    Zeuge und Anwalt in der Inszenierung "Nicht öffentlich." -<a href="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/"> CC BY 4.0</a> via twitter/<a href="https://twitter.com/tomww/status/813925266003263488/photo/1">@tomww</a>
    „Nicht öffentlich.“ – Skript zum Theater über den NSA-Untersuchungsausschuss veröffentlicht

    Auf dem 33C3 wurde „Nicht öffentlich.“ uraufgeführt, eine Inszenierung von Originalszenen aus dem NSA-Untersuchungsausschuss. Damit auch andere das Material verwenden und das Stück auf eine Bühne bringen können, veröffentlichen wir das Skript.

    2. Januar 2017 18
  • Bestandsdatenauskunft 2015: Behörden haben alle vier Sekunden abgefragt, wem eine Telefonnummer gehört
    Coverbild des Jahresberichts der Bundesnetzagentur.
    Bestandsdatenauskunft 2015 Behörden haben alle vier Sekunden abgefragt, wem eine Telefonnummer gehört

    Im letzten Jahr haben deutsche Behörden über 7 Millionen mal abgefragt, wem eine Telefonnummer gehört. Das geht aus den Zahlen der Bundesnetzagentur zur automatischen Bestandsdatenauskunft hervor. Die Abfragen zu IP-Adressen dürften noch häufiger sein, dazu gibt es aber leider keine Statistiken.

    22. Dezember 2016 20
  • : Kommentar: Mehr Überwachung ist unverantwortlich, unseriös und sinnlos
    Überwachungsfetischisten wie Klaus Bouillon kochen jetzt ihr grundrechtsfeindliches Süppchen. (Symbolbild) Foto: CC-0 <a href="https://unsplash.com/search/soup?photo=JVkGUwTYQag">Henrique Felix</a>
    Kommentar: Mehr Überwachung ist unverantwortlich, unseriös und sinnlos

    Nach dem Ereignis von Berlin schlägt die Stunde von Innenpolitikern wie Klaus Bouillon. Im grundrechtsfeindlichen Überbietungswettkampf scheint jetzt jedes Mittel recht.

    21. Dezember 2016 62
  • : Bundeskabinett beschließt mehr Videoüberwachung und Kennzeichen-Scanner
    Foto: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC-BY 2.0</a> <a href="https://www.flickr.com/photos/jeepersmedia/13966486627/sizes/l">JeepersMedia</a>
    Bundeskabinett beschließt mehr Videoüberwachung und Kennzeichen-Scanner

    Das Bundeskabinett hat heute die Ausweitung der Videoüberwachung, die Einführung von Systemen zur Kfz-Nummernschilderfassung und von Bodycams für Polizisten beschlossen. Insgesamt handelt es sich um vier Gesetzentwürfe, mit denen das federführende Bundesinnenministerium (BMI) eine „Erhöhung der Sicherheit in Deutschland“ erreichen will.

    Beim Beschluss zur Videoüberwachung handelt es sich um das so genannte Videoüberwachungsverbesserungsgesetz. Hierbei werden im Bundesdatenschutzgesetz Bestimmungen gelockert, um den Einsatz von Videoüberwachung an Sportstätten, Einkaufszentren und auch Diskotheken zu erleichtern. Das geplante Gesetz wurde von Datenschützern scharf kritisiert.

    Mit dem Gesetzentwurf zum Einsatz mobiler Videotechnik soll die Bundespolizei „eine Befugnis zum Einsatz von automatischen Kennzeichenlesesystemen erhalten“. Damit soll die Fahndung nach „Fahrzeugen und deren Insassen“ verbessert werden. Ob es sich dabei um eine automatische Gesichtserkennung handelt, wie Tagesschau.de schreibt, bleibt derzeit unklar. Eine Antwort auf unsere Anfrage an das BMI steht derzeit noch aus.

    Die Ausweitung der Videoüberwachung ist Teil der Überwachungsoffensive des Bundesinnenministers. Er hatte diese im August unter dem Titel „Geplante Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit in Deutschland“ vorgestellt.

    Eine Übersicht über alle relevanten Maßnahmen im Bereich Überwachung haben wir im „Jahresrückblick: Der Ausbau des Überwachungsstaates 2016“ zusammengestellt.

    Update:
    Eine Sprecherin des BMI sagt gegenüber netzpolitik.org, dass im Gesetzestext eindeutig nicht die Rede von „intelligenter Videotechnik“ sei.

    Hier das Video der Regierungspressekonferenz zum Thema:

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    21. Dezember 2016 26
  • : EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung: Nachhilfe bei Grundrechten
    Gebäude des Europäischen Gerichtshof in Luxemburg. CC-BY-ND 2.0, von Jaro via flickr.
    EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung: Nachhilfe bei Grundrechten

    Anfragen von Gerichten aus Schweden und Großbritannien haben zu einem deutlichen Urteil des Europäischen Gerichtshof geführt: Mit der Begründung der Bekämpfung von Verbrechen kann man die Grundrechte der Europäer nicht einfach aushebeln. Das Vorratsdaten-Urteil richtet sich nicht nur an den britischen und schwedischen Gesetzgeber, sondern an alle Mitgliedsstaaten – und die europäische Kommission.

    21. Dezember 2016 16
  • : Grundrechtswidrig bleibt grundrechtswidrig – Reaktionen zum zweiten EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung (Updates: jetzt auch mit Statements der GroKo)
    Mit dem Urteil stärkt der Europäische Gerichtshof die Grundrechte.
    Mit dem Urteil stärkt der Europäische Gerichtshof die Grundrechte. - <a href="https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/deed.de">CC0</a> via pixabay/<a href=https://pixabay.com/de/jugend-aktiv-sprung-gl%C3%BCcklich-570881/">jill111</a>
    Grundrechtswidrig bleibt grundrechtswidrig – Reaktionen zum zweiten EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung (Updates: jetzt auch mit Statements der GroKo)

    Déjà vu: Zum zweiten Mal innerhalb weniger Jahre stellt der Europäische Gerichtshof die anlasslose Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich in Frage. Wir bieten eine Übersicht der ersten Einschätzungen von Politikern, Bürgerrechtlern und Verbänden.

    21. Dezember 2016 35
  • : Zum zweiten Mal! Europäischer Gerichtshof kippt anlasslose Vorratsdatenspeicherung
    Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung bleibt eine Verstoß gegen die Grundrechte! -- netzpolitik.org
    Zum zweiten Mal! Europäischer Gerichtshof kippt anlasslose Vorratsdatenspeicherung

    Der Europäische Gerichtshof hat heute in Luxemburg ein weiteres Urteil zur Vorratsdatenspeicherung verkündet. Hier ist die englischsprachige Urteilsbegründung.

    Aus der Pressemitteilung: Die Mitgliedstaaten dürfen den Betreibern elektronischer Kommunikationsdienste keine allgemeine Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung auferlegen.

    Das Unionsrecht untersagt eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten. Es steht den Mitgliedstaaten aber frei, vorbeugend eine gezielte Vorratsspeicherung dieser Daten zum alleinigen Zweck der Bekämpfung schwerer Straftaten vorzusehen, sofern eine solche Speicherung hinsichtlich der Kategorien von zu speichernden Daten, der erfassten Kommunikationsmittel, der betroffenen Personen und der vorgesehenen Dauer der Speicherung auf das absolut Notwendige beschränkt ist. Der Zugang der nationalen Behörden zu den auf Vorrat gespeicherten Daten muss von Voraussetzungen abhängig gemacht werden, zu denen insbesondere eine vorherige Kontrolle durch eine unabhängige Stelle und die Vorratsspeicherung der Daten im Gebiet der Union gehören

    Bereits zum zweiten Mal urteilt der Europäische Gerichtshof, dass eine anlasslose Vollprotokollierung unseres Onlinelebens grundrechtsfeindlich ist. Wir sind gespannt, welche Auswirkungen dieses Urteil auf unsere kommende Vorratsdatenspeicherung in Deutschland haben wird.

    Unser erstes Fazit ist auf jeden Fall: Super, danke EuGH für das schöne Weihnachtsgeschenk. Update, hier ist unsere Analyse: EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung: Nachhilfe bei Grundrechten

    In seinem heutigen Urteil antwortet der Gerichtshof, dass das Unionsrecht einer nationalen Regelung entgegensteht, die eine allgemeine und unterschiedslose Speicherung von Daten vorsieht. Der Gerichtshof bestätigt zunächst, dass die in Rede stehenden nationalen Rechtsvorschriften in den Geltungsbereich der Richtlinie fallen. Denn die mit der Datenschutzrichtlinie garantierte Vertraulichkeit elektronischer Kommunikationen und der Verkehrsdaten gilt für Maßnahmen sämtlicher anderer Personen als der Nutzer, unabhängig davon, ob es sich um private Personen oder Einrichtungen oder um staatliche Einrichtungen handelt.

    Sodann stellt der Gerichtshof fest, dass die Datenschutzrichtlinie zwar den Mitgliedstaaten erlaubt, die Tragweite der grundsätzlichen Verpflichtung, die Vertraulichkeit der Kommunikation und der damit verbundenen Verkehrsdaten zu gewährleisten, einzuschränken, sie es aber nicht zu rechtfertigen vermag, dass die Ausnahme von dieser grundsätzlichen Verpflichtung und insbesondere von dem mit dieser Richtlinie aufgestellten Verbot der Speicherung dieser Daten zur Regel wird.

    Der Gerichtshof weist außerdem auf seine ständige Rechtsprechung hin, wonach der Schutz des Grundrechts auf Achtung des Privatlebens verlangt, dass sich die Ausnahmen vom Schutz personenbezogener Daten auf das absolut Notwendige beschränken. Der Gerichtshof wendet diese Rechtsprechung sowohl auf die Regeln über die Vorratsdatenspeicherung als auch auf die Regeln über den Zugang zu den gespeicherten Daten an.

    In Bezug auf die Vorratsspeicherung stellt der Gerichtshof fest, dass aus der Gesamtheit der gespeicherten Daten sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben der Personen, deren Daten auf Vorrat gespeichert wurden, gezogen werden können. Der Grundrechtseingriff, der mit einer nationalen Regelung einhergeht, die eine Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten vorsieht, ist somit als besonders schwerwiegend anzusehen.

    Der Umstand, dass die Vorratsspeicherung der Daten vorgenommen wird, ohne dass die Nutzer elektronischer Kommunikationsdienste darüber informiert werden, ist geeignet, bei den Betroffenen das Gefühl zu erzeugen, dass ihr Privatleben Gegenstand einer ständigen Überwachung ist. Deshalb vermag allein die Bekämpfung schwerer Straftaten einen solchen Grundrechtseingriff zu rechtfertigen.

    Der Gerichtshof weist darauf hin, dass eine Regelung, die eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung vorsieht, keinen Zusammenhang zwischen den Daten, deren Vorratsspeicherung vorgesehen ist, und einer Bedrohung der öffentlichen Sicherheit verlangt und sich insbesondere nicht auf die Daten eines Zeitraums und/oder eines geografischen Gebiets und/oder eines Personenkreises, der in irgendeiner Weise in eine schwere Straftat verwickelt sein könnte, beschränkt.

    Eine solche nationale Regelung überschreitet somit die Grenzen des absolut Notwendigen und kann nicht als in einer demokratischen Gesellschaft gerechtfertigt angesehen werden, wie es die Richtlinie im Licht der Grundrechtecharta verlangt.

    Unklar ist, ob diese Gründe für unsere nationale Umsetzung ausreichen, wo die Bundesregierung immer betont hat, doch mit kürzeren Laufzeiten schon auf eine solche Argumentation eingegangen zu sein.

    Der Gerichtshof stellt jedoch klar, dass die Datenschutzrichtlinie einer nationalen Regelung nicht entgegensteht, die zur Bekämpfung schwerer Straftaten eine gezielte Vorratsspeicherung von Daten ermöglicht, sofern diese Vorratsspeicherung hinsichtlich der Kategorien von zu speichernden Daten, der erfassten Kommunikationsmittel, der betroffenen Personen und der vorgesehenen Speicherungsdauer auf das absolut Notwendige beschränkt ist.

    Dem Gerichtshof zufolge muss jede nationale Regelung, die derartiges vorsieht, klar und präzise sein und hinreichende Garantien enthalten, um die Daten vor Missbrauchsrisiken zu schützen. Die betreffende Regelung muss angeben, unter welchen Umständen und Voraussetzungen eine Maßnahme der Vorratsspeicherung von Daten vorbeugend getroffen werden darf, um so zu gewährleisten, dass der Umfang dieser Maßnahme in der Praxis tatsächlich auf das absolut Notwendige beschränkt ist. Eine solche Regelung muss insbesondere auf objektive Anknüpfungspunkte gestützt sein, die es ermöglichen diejenigen Personen zu erfassen, deren Daten geeignet sind, einen Zusammenhang mit schweren Straftaten aufzuweisen, zur Bekämpfung schwerer Straftaten beizutragen oder eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit zu verhindern.

    Unsere Analyse: EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung: Nachhilfe bei Grundrechten.

    Reaktionen und Kommentare: Grundrechtswidrig bleibt grundrechtswidrig – Reaktionen zum zweiten EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung.

    21. Dezember 2016 23
  • : Jahresrückblick: Der Ausbau des Überwachungsstaates 2016
    Videoüberwachung ist nur eines der Felder, in denen die Überwachung im Jahr 2016 drastisch ausgebaut wurde. Foto: CC-0 <a href="https://unsplash.com/search/photos/surveillance?photo=W9QRRlHCGzs">Mikal Strom</a>
    Jahresrückblick: Der Ausbau des Überwachungsstaates 2016

    2016 war ein schlechtes Jahr für Grundrechte, Privatsphäre und Datenschutz. Ein Blick auf die wichtigsten Überwachungsgesetze und ‑maßnahmen in Deutschland und Europa zeigt, dass der Überwachungsstaat zuletzt stark an Boden gewonnen hat.

    21. Dezember 2016 63
  • : Und noch ein neuer europäischer Geheimdienstverbund: Die „Paris-Gruppe“
    Details zur „Paris-Gruppe“ sind als geheim eingestuft. (Symbolbild) Foto: <a href="http://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/">CC-0</a> <a href="https://unsplash.com/photos/UsTERdf7yEY">Moritz Schmidt</a>
    Und noch ein neuer europäischer Geheimdienstverbund: Die „Paris-Gruppe“

    Geheimdienstkoordinatoren aus 15 europäischen Ländern organisieren sich in einer neuen Gruppe unter dem Kürzel „G 15“. Erste Treffen fanden in Berlin und Rom statt. Eigentlich sollten die Teilnehmenden geheim bleiben – einer der eingeladenen Gäste machte sie aber jetzt bekannt.

    15. Dezember 2016 5
  • : Studie: Überwachung von Journalisten in westlichen Demokratien nimmt autokratische Züge an
    Das Präsident Modelo Gefängnis ist ein Panopticon: Von einem Punkt aus kann jeder Insasse beobachtet werden. Foto: <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/">CC BY-SA 3.0</a> <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Presidio-modelo2.JPG">Friman</a>
    Studie: Überwachung von Journalisten in westlichen Demokratien nimmt autokratische Züge an

    Westliche Demokratien laufen mit ihrer Überwachungsaufrüstung Gefahr, investigativen Journalismus zu unterdrücken, wie wir es bisher nur aus autokratischen Regimen kennen – das zeigt eine neue Studie der Universität Wien. Welche Auswirkungen hat die zunehmende Überwachung auf investigative Journalisten und mit welchen Mitteln wehren sie sich?

    15. Dezember 2016 20
  • : Live-Blog aus dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: „Die NSA hat weiter mit BND-Selektoren EU und NATO abgehört.“
    Die Sachverständigen vor Beginn der Anhörung. Bild: <a href="http://dbtg.tv/cvid/7045572">Bundestag TV</a>.
    Live-Blog aus dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: „Die NSA hat weiter mit BND-Selektoren EU und NATO abgehört.“

    Der BND hat jahrelang befreundete Staaten in EU und NATO abgehört. Nach einer öffentlichen Ansage von Kanzlerin Merkel wurde das zunächst beendet, aber einige Ziele später wieder aufgenommen. Die NSA hat für den BND weiter Freunde überwacht. Das kam in der der 124. Sitzung des Untersuchungsausschusses ans Licht.

    15. Dezember 2016 15
  • Eingestuftes Gutachten: Der BND speichert massenhaft Metadaten, will aber Betroffene nicht informieren
    Radome in der BND-Außenstelle Bad Aibling. Bild: <a href="https://www.flickr.com/people/novofotoo/">novofotoo</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">BY-NC 2.0</a>.
    Eingestuftes Gutachten Der BND speichert massenhaft Metadaten, will aber Betroffene nicht informieren

    Der BND speichert massenhaft Metadaten in seiner Datenbank VERAS und kann deutsche Inhaber von Telefonnummern jederzeit identifizieren. Das geht aus einem internen Rechtsgutachten hervor, das WikiLeaks veröffentlicht und Reporter ohne Grenzen gefunden hat. Die Presse-NGO nutzt es für ihre Klage gegen den Dienst.

    14. Dezember 2016 7
  • : Bitte lächeln: Interpol startet neue Datenbank zur Gesichtserkennung
    Täglich hinterlassen wir digitale Abdrücke unserer Gesichter auf sozialen Plattformen. Diese Daten könnte die Polizeiorganisation Interpol heranziehen, um nach Verdächtigten zu fahnden. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">CC BY-NC-ND 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/anjan58/11382458006/">anjan58</a>
    Bitte lächeln: Interpol startet neue Datenbank zur Gesichtserkennung

    Ermittlungsbehörden setzen verstärkt auf Gesichtserkennungssysteme. Neben der Suche nach unbekannten StraftäterInnen könnte der automatische Abgleich mit entsprechenden Datenbanken künftig bei jedem Übertritt einer EU-Außengrenze erfolgen. Interpol überlegt, auch Bilder in sozialen Netzwerken zu durchforsten.

    14. Dezember 2016 5
  • Überwachungstechnik in Syrien: Wie die digitale Hochrüstung von autoritären Regimen bekämpft werden kann
    Damaskus bei Nacht: Symbolbild für Licht und Dunkelheit bei dem Geschäft mit Überwachung.
    Überwachungstechnik in Syrien Wie die digitale Hochrüstung von autoritären Regimen bekämpft werden kann

    Der syrische Überwachungsstaat wurde von westlichen Firmen aufgebaut. Bei dem Geschäft mit Überwachungstechnologien gehen Profite über Menschenrechte. Verschleierung und Umgehung von Sanktionen und Exportkontrollen haben System. Damit sich das ändert, müssen Staaten und Unternehmen endlich mehr tun.

    13. Dezember 2016 14
  • Arabischer Frühling als Jagdsaison: Wie westliche Firmen den syrischen Überwachungsstaat aufgebaut haben
    Arabischer Frühling als Jagdsaison Wie westliche Firmen den syrischen Überwachungsstaat aufgebaut haben

    Der syrische Staat besitzt ein umfassendes System technischer Überwachung und Zensur, an dem westliche Hersteller und dubiose Mittelsmänner profitiert haben. Das geht aus einer aufwendigen Recherche und internen Dokumenten hervor, die wir veröffentlichen. Eine der Firmen wirbt mit deutschem Image: Advanced German Technology.

    13. Dezember 2016 21