Generell
Allgemeine Berichte aus der Welt, in der wir leben, der Politik und der Kultur Deutschlands und des Internets.
-
: Filesharing 2005: Gewinner und Verlierer
: Filesharing 2005: Gewinner und Verlierer Das Filesharing-Magazin Slyck hat die Gewinner und Verlierer im Jahre 2005 im Bereich Filesharing benannt: File-Sharing Winners and Losers of 2005. Zu den Gewinnern gehören Bittorrent, Apple, Limewire, Open Source P2P und The Pirate Bay. Zu den Verlieren werden die RIAA, Grokster, Sharman Networks, SonyBMG und Pay P2P gezählt.
Passend dazu ist auch ein Artikel bei der BBC, wo Analysten vermuten, dass der Trend im Jahre 2006 zunehmend von DRM in Richtung MP3 gehen wird: New tune for digital music in 2006. Ich bin in dieser Frage zwar pessimistisch und skeptisch, lasse mich aber gerne überraschen.
-
: Creative Commons Weihnachtssongs
: Creative Commons Weihnachtssongs Wer auf Weihnachtssongs steht, findet im Weblog von Uwe Hermann 111 Links zu Songs mit weihnachtlichem Inhalt, die unter einer Creative Commons Lizenz veröffentlicht wurden: 10 + 100 Creative Commons Christmas Songs.
-
: Überraschung: NSA überwacht das Internet
: Überraschung: NSA überwacht das Internet Passend zum Weihnachtsfest wartet die New York Times mit einer bahnbrechenden Entdeckung auf: Die National Security Agency (NSA) soll doch tatsächlich das Internet überwachen.
Heise berichtet über den Text der New York Times, welcher nur mit Registrierung zu lesen ist: US-Geheimdienst überwachte Internet-Kommunikation.
Der Geheimdienst hat nach Informationen des Blattes in Zusammenarbeit mit einigen der größten Telefon- und Internetfirmen Zugriff auf Verbindungsknoten erhalten, über die amerikanische und internationale Netzwerke miteinander verzahnt sind. Nach Angaben eines ehemaligen Geheimdienstmitarbeiters hat die amerikanische Regierung in den vergangenen Jahren die Internet-Firmen ermutigt, den internationalen Datenfluss über in den USA angesiedelte Knotenpunkte laufen zu lassen. Damit sollten die technischen Möglichkeiten des Geheimdienstes erweitert werden. Die amerikanischen Geheimdienste hätten traditionell sehr gute Beziehungen zu Telefon- und Computerfirmen, heißt es weiter.
Mich verwundert die News, da das Europaparlament dies schon vor fünf Jahren in dem Echelon-Untersuchungsausschuss festgestellt hat. Den Abschlussbericht interessierte aber niemanden mehr, da dieser eine Woche nach dem 11. September 2001 veröffentlicht wurde. Positiver Nebenaspekt des Kampfes gegen den Terror ist ja auch noch, dass man nun in den USA weiter ungeniert Industriespionage betreiben kann, ohne dass sich jemand beschwert.
Bei BoingBoing gibts auch eine Anleitung, wie man selbst überprüfen kann, ob die eMail-Kommunikation überwacht wird: Experiment to see if your mail is being tapped by the gov’t.
1. Set up a Hotmail account.
2. Set up a second email account with a non‑U.S. provider. (eg. Rediffmail.com)
3. Send messages between the two accounts which might be interesting to the NSA.
4. In each message, include a unique URL to a Web server that you have access to its server logs. This URL should only be known by you and not linked to from any other Web page. The text of the message should encourage an NSA monitor to visit the URL.
5. If the server log file ever shows this URL being accessed, then you know that you are being snooped on. The IP address of the access can also provide clues about who is doing the snooping.
The trick is to make the link enticing enough for someone or something to want to click on it. As part of a large-scale research project, I would suggest sending out a few hundred thousand messages using various tricks to find one that might work.
Allerdings wird noch der Hinweis gegeben, dass man dies nur ausprobieren sollte, wenn man nicht unbedingt in den nächsten Jahren in die USA einreisen will. Ansonsten dürften einige Probleme an der Grenze zu erwarten sein.
Auch die Futurezone berichtet: NSA überwacht Netz-Verbindungsknoten.
Update: Nun auch Florian Rötzer bei Telepolis: Der Abhörskandal weitet sich aus.
-
: Webmontag in Berlin
: Webmontag in Berlin Nachdem letzten Monat in Köln der erste Webmontag stattfand, wollen wir diesen nun auch in Berlin veranstalten. Der erste Termin ist am Montag, den 16. Januar 2005 um 19 Uhr bei uns im newthinking store in der Tucholskystr. 48. Das übergreifende Thema ist „Web 2.0“. Weitere Infos folgen noch. Bis dahin finden sich alle News im Webmontag-Wiki.
Update: webmontag20060116findetim newthinking store statt.
-
: 22c3-Comic: Private Investigations
: 22c3-Comic: Private Investigations Passend zum bald startenden 22c3 gibt es jetzt auch das erste 112-seitige Comic mit dem Titel „Private Investigations“ zum herunterladen.
-
: Harmonisierung der Open Content-Lizenzen
: Harmonisierung der Open Content-Lizenzen Technology Review berichtet über Inkompatibilitäten der Creative Commons Lizenzen mit anderen Open Content Lizenzen wie der GNU Free Document Licence: Copyleft-Lizenzen am Scheideweg. Die Probleme sollen allerdings nächstes Jahr angepackt un hoffentlich auch gelöst werden. Lawrence Lessig kommentierte die Situation schon vor drei Wochen im „CC in Review“-Newsletter.
-
: Schöner studieren mit Campus Management?
: Schöner studieren mit Campus Management? Wenn man sich in Berlin mit Studenten der Freien Universität unterhält, bekommt man ziemlich häufig den Frust über das neue SAP-System „Campus Management“ zu hören. Dies soll die Uni-Verwaltungsabläufe optimieren,verursacht aber anscheinend nur Stress, Unflexibilität und Chaos. Till Westermayer schreibt in Telepolis darüber: Der Geist in der Maschine.
-
: Der 100 Dollar Laptop
: Der 100 Dollar Laptop Eigentlich nur fürs Archiv. Am Dienstag war ich beim Deutschlandradio Kultur zu hören (MP3) und hab den 100 Dollar Laptop erklärt: Mit Handkurbeln in die Informationsgesellschaft.
-
: Frankreich und Urheberrecht – Franzosen sind cool!
: Frankreich und Urheberrecht – Franzosen sind cool! Gestern und heute läuft im französischen Parlament eine Debatte über die Verschärfung der Urheberrechtsgesetzgebung. Ich hatte darüber schonmal vor zwei Wochen geschrieben (Frankreich plant digitale Katastrophe). Gestern noch fasste Stefan Krempl auf Heise den aktuellen Stand vor der Debatte zusammen: Heftige Proteste gegen geplante französische Urheberrechtsverschärfung.
Heute sieht es eher verwirrend aus. Englisch- oder gar deutschsprachige Berichte gibt es bisher nur spärlich, auch die Kampagnenseite EUCD.info hat keine aktuellen News. Dafür gibt es bei intern.de einen Dreizeiler, dass es auf einmal ganz anders aussieht: Frankreich legalisiert P2P Tausch?
Die Abgeordneten des französischen Parlaments sorgten gestern für eine Überraschung: Mit knapper Mehrheit wurden zwei inhaltlich identische Anträge auf Erweiterung der vorläufigen Fassung des neuen Urheberrechtsgesetzes angenommen. Diese Erweiterungen legalisieren den Austausch urheberrechtlich geschützter Daten in Peer-to-Peer Netzwerken. Damit aber wird der gesamte Gesetzesentwurf in Frage gestellt, denn mit der Novelle wird eigentlich ein stärkerer Schutz des Urheberrechts angestrebt.
Eine andere französische Kampagnenseite berichtet auch darüber: France is the first country to propose the legalization of p2p downloading.
Ich bin mal gespannt, was heute dort noch heraus kommt.
Update: Scheint sehr gut auszusehen. Jetzt berichtet auch Bloomberg darüber: French Parliament Votes to Allow Web File Sharing. Die scheinen tatsächlich einen Passus beschlossen zu haben, dass Pauschalabgaben auf Internetzugänge erhoben werden sollen, um Filesharing legalisieren zu können:
Soufron of Audionautes said any system that allowed unlimited downloading could be accompanied by a system similar to the royalty tax that exists for blank compact disks and DVDs.
Under the amendment, Internet service providers would pay part of their revenue to Sacem, a group that has handled artists’ royalties since 1851, Soufron said. Details of the payments are not in the amendment. The group redistributed 578 million euros to musicians last year.
Wir hatten vor einem Jahr in einer Stellungnahme von Privatkopie.net, FifF und dem Netzwerk Neue Medien zum 2. Korb des Urheberrechtes dem Bundesjustizministerium dieselbe Richtung vorgeschlagen.
Ganze 58 Parlamentarier waren bei der Debatte und den Abstimmungen der Änderungsanträge dabei – 577 Abgeordneten zählt das Parlament normalerweise. Der Änderungsantrag zum Thema Filesharing legalisieren wurde dabei in einer Kampfabstimmung beschlossen. Lustige Sache: 30 Abgeordnete stimmten dafür, 28 dagegen. Französische Politik funktioniert anscheinend anders als in Deutschland, dort emanzipiert sich das Parlament wenigstens noch von der Regierung.
Vermutlich werden sie den Gesetzesprozess jetzt wieder neu starten.Anscheinend wollen sie die Anträge heute nochmal neu abstimmen lassen, weil das Kulturministerium mit der Abstimmung nicht einverstanden ist.Die Bloomberg-Story ist jetzt auch auf Slashdot: France to Legalize File Sharing. Dort findet sich auch der Hinweis auf einen französisch-sprachigen Artikel bei Le Liberation: La nuit où l’Assemblée a «dépénalisé» le P2P. Und hier gibts die Babelfish-Übersetzung.
Update:
Den ersten deutschsprachigen Artikel dazu hat die Netzeitung: Pariser Parlament legalisiert Tauschbörsen.
Und auch Heise berichtet nun: Französische Abgeordnete wollen private Tauschbörsen-Nutzung legalisieren.
Im Kern geht es in der Ergänzung zum ursprünglichen Gesetzesentwurf um die Sicherung der Privatkopie. Es untersagt Urhebern und Verwertern, „die Reproduktion von Werken für die private Nutzung aus einem Kommunikationsdienst zu verbieten“. Das Medienformat oder der Datenträger sollen dabei keine Rolle spielen. Zuvor hatte Christian Paul von den Sozialisten die Abgeordneten rhetorisch zu einer „Reise in die Tiefen der digitalen Hölle“ entführt und sich darüber beklagt, dass gekaufte CDs aufgrund technischer Kopierschutzmaßnahmen „auf einem Abspielgerät dieser oder jener Marke nicht mehr gelesen werden“ könnten. Songs, die man auf einer kommerziellen Musik-Plattform erwerbe, könne man aufgrund Kompatibilitätsproblemen ebenfalls nicht beliebig anhören. Die Frage, inwieweit die Privatkopie auch gegen technische Schutzmaßnahmen durchsetzbar sein soll, haben die Abgeordneten noch nicht erörtert.
Update:
AP berichtet: France Lawmakers Endorse File-Sharing
Under the original proposals, those caught pirating copy-protected material would have faced $360,000 in fines and up to three years in jail. An 11th-hour government offer to give illegal downloaders two warnings prior to prosecution was not enough to stem the rebellion. Instead, the amendments voted would legalize file-sharing by anyone paying a monthly royalties duty estimated at $8.50.
…
But UFC-Que Choisir, France’s largest consumer group, said the plan would create a „new area of freedom allowing Internet users access to cultural diversity and fair payment for creators.“
Heute gab es wohl keine weitere Abstimmung. Jetzt soll nochmal allen Seiten zugehört werden, und dann gibt es wohl die nächste Abstimmung, vermutlich in der nächsten Kammer. Davon gibt es zwei, vermutlich ähnlich zu Bundestag und Bundesrat. Aber ich kenne das französische Politiksystem zu wenig, wie mir gerade auffällt. Die Abstimmung wird nicht vor dem 17. Januar erwartet. Bis dahin rennen vermutlich die ganzen Lobbyisten den Abgeordneten die Bude ein.
Update:
The Register hat die umstrittene Passage: France votes to legalize flat-fee P2P downloads
Parliament voted 30–28 to add the following statement, tabled by UMP Alain Suguenot, to article L‑122–5:
„Authors cannot forbid the reproductions of Works that are made on any format from an online communication service when they are intented to be used privately and when they do not imply commercial means directly or indirectly.“
…
The Parliament’s vote is at odds with the position taken by the French government and the EU, which want to criminalize fire sharers, and hope the problem of leakage, and therefore compensation, go away.
The French culture minister Renaud Donnedieu de Vabres has said the government will fight the vote.
Futurezone: Frankreich kämpft um legales Filesharing
Heise: Französisches Parlament vertagt Endabstimmung zum Urheberrechtsgesetz
Spiegel: Frankreichs Parlament will P2P legalisieren
Telepolis: Freier Tausch statt Knast in Frankreich?
IHT: In France, a movement to legalize Web piracy of films and music
Update:
Kleine Nebengeschichte: Wie Le Liberation berichtet, hat der französische Kulturminister noch am Morgen der Abstimmun die Unternehmen Fnac und Virgin ins Parlament eingeladen, um ihre DRM Online-Stores vorzustellen. An die Abgeordneten wurden 9,99€-Gutscheine verteilt. Der Bestechungsversuch hat wohl nicht geklappt…
Auch interessant:
Le Liberation: Le copiage sur les réseaux P2P n’influerait pas sur les achats de CD et DVD
-
: NRW-Broschüre zu Freier Software
: NRW-Broschüre zu Freier Software Die Staatskanzlei NRW hat gestern eine Broschüre „IM BLICKPUNKT: Open Source“ veröffentlicht (PDF). Die Broschüre will Antworten auf die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit Freier Software – von der Erklärung des Begriffs „Open Source“ über Hintergrundinformationen bis hin zur Vorstellung der bekanntesten Produkte und Initiativen geben.
Ich finde es ja prima, wenn die Regierung eines Bundeslandes eine Broschüre zu Freier Software veröffentlicht. Allerdings hat man noch Probleme, das mit den Lizenzen richtig zu erklären. Zusätzlich gibt es auch eine Seite „Glossar“. Hier wurde leider die Chance verpasst, wichtige Begriffe aus der Freien Software Welt zu erklären. Stattdessen werden hier Begriffe wie „Freeware“ oder „Shareware“ erläutert. Vielleicht kommt ja irgendwann eine Version 2.0 heraus, wo man diese Fehler korrigiert. Oder ganz auf das Glossar verzichtet und stattdessen mehr relevante Informationen in der sechs-seitigen Broschüre unterbringt.
-
: Auskunftsrecht auf gespeichterte Daten nicht gewährleistet?
: Auskunftsrecht auf gespeichterte Daten nicht gewährleistet? Laut Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) § 34 müssen staatliche Stellen und Meldebehörden wie Unternehmen über die von ihnen erhobenen personenbezogenen Daten Auskunft erteilen. Zumindest diese Stellen des BDSG sind hier relevant:
Zweiter Unterabschnitt
Rechte des Betroffenen
§ 19 Auskunft an den Betroffenen
(1) Dem Betroffenen ist auf Antrag Auskunft zu erteilen über
1. die zu seiner Person gespeicherten Daten, auch soweit sie sich auf die Herkunft dieser Daten beziehen,
2. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die die Daten weitergegeben werden, und
3. den Zweck der Speicherung.
[…]§ 34 Auskunft an den Betroffenen
(1) Der Betroffene kann Auskunft verlangen über
1. die zu seiner Person gespeicherten Daten, auch soweit sie sich auf die Herkunft dieser Daten beziehen,
2. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die Daten weitergegeben werden, und
3. den Zweck der Speicherung.Er soll die Art der personenbezogenen Daten, über die Auskunft erteilt werden soll, näher bezeichnen. Werden die personenbezogenen Daten geschäftsmäßig zum Zwecke der Übermittlung gespeichert, kann der Betroffene über Herkunft und Empfänger nur Auskunft verlangen, sofern nicht das Interesse an der Wahrung des Geschäftsgeheimnisses überwiegt. In diesem Falle ist Auskunft über Herkunft und Empfänger auch dann zu erteilen, wenn diese Angaben nicht gespeichert sind.
§6a Automatisierte Einzelentscheidung
(3) Das Recht des Betroffenen auf Auskunft nach den §§ 19 und 34 erstreckt sich auch auf den logischen Aufbau der automatisierten Verarbeitung der ihn betreffenden Daten.Wie die „Berliner Woche“ berichtet, stehen in Berlin die erforderlichen Anlagen zum Auslesen der im RFID-Chip gespeicherten Daten nicht zur Verfügung, bis auf eine Ausnahme: das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten in der Friedrichstraße 219, 10958 Berlin, Telefon: (030) 90269 – 0, Fax: (030) 90269 – 1299. Dazu § 6c des BDSG:
§ 6c Mobile personenbezogene Speicher- und Verarbeitungsmedien
(2) Die nach Absatz 1 verpflichtete Stelle hat dafür Sorge zu tragen, dass die zur Wahrnehmung des Auskunftsrechts erforderlichen Geräte oder Einrichtungen in angemessenem Umfang zum unentgeltlichen Gebrauch zur Verfügung stehen.Das ist nicht gewährleistet, wie es scheint. Eine Auskunftsstelle für ganz Berlin mit ca. 3 Millionen Einwohnern und Dutzenden Meldeämtern? Schwer zu erklären, dass diese Abdeckung „angemessen“ sein soll. Wer kann da helfen und aus den Ämtern berichten?
Das Amt verzeichnet auf seiner Webseite:
Zentrale Ordnungsaufgaben Einwohnerwesen
Auskünfte zur eigenen PersonAuskünfte zur eigenen Person und Bescheinigungen aus dem Melderegister
Jeder Einwohner hat gegenüber der Meldebehörde ein Recht auf gebührenfreie schriftliche Auskunft über alle zu seiner Person gespeicherten Daten.
Diese Auskünfte können nur persönlich oder schriftlich (bitte Kopie des Personalausweises/ Reisepasses beifügen) mit eigenhändiger Unterschrift beantragt werden.
Zumindest für die offline zu beantragende Auskunft gibt es vermutlich keine Bedenken, was die Verfügbarkeit und Bereitstellung der Dienstleistung angeht. Es wäre mal zu überprüfen, wie es mit der Auskunft über die auf dem Chip gespeicherten Daten aussieht. Spätestens ab 2007, wenn biometrische Fingerabdrücke mitgespeichert werden, wird das interessant.
Am Rande: Der Zugang zur Datenbank Juris ist nicht nur teuer, sondern auch im öffentlichen Teil nicht immer aktuell: die Webseite zeigt das BDSG von 1990, wo die jüngeren Änderungen von 2003 nicht enthalten sind. Fündig wird man z.B. beim Infomaten des Berliner Beauftragten für den Datenschutz, wo das BDSG in der geltenden Fassung vom 14.1.2003 zu haben ist (PDF). Guter Start ist natürlich auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz. Dort gibt es neben dem BDSG als PDF auch nicht-deutschsprachige Informationen und europa-bezogenes Material.
-
: Bundestags-Grüne gegen EU-weite Überwachung / Datenspeicherung
: Bundestags-Grüne gegen EU-weite Überwachung / Datenspeicherung Das haben wir hier bisher übersehen: Die Grünen haben noch am Tag des Beschlusses im EU-Parlament einen Antrag in den Bundestag eingebracht, der
– an zwei Entschließúngen des Bundestages gegen Data Retention erinnert,
– das „mangelnde Engagement der Bundesregierung“ missbilligt,
– sich gegen eine Änderung von §96 Abs 2 (Speicherung von Verkehrsdaten) des TKG ausspricht,
– die Bundesregierung auffordert, die Verhandlungen im Ministerrat wieder aufzunehmen mit dem Ziel einer Ablehnung der Mindestspeicherfrist,
– sich gegen „bürokratische Maßnahmen“ ausspricht, die „Unternehmen mit Kosten belasten“.Klingt alles sehr schön, ist aber wohl doch etwas illusorisch. Die Grünen waren immerhin unter Schily und Zypries an der Regierung und haben ihre Minister hier auch nicht im Griff gehabt. Es würde sicher helfen, wenn die Partei-Promis wie Fischer, Künast, Kuhn, Roth oder Bütikofer mal deutlich und öffentlich etwas gegen den Datenspeicherzwang sagen, nicht immer nur die zweite Reihe.
(Danke an Hanno Stock für den Hinweis, der auf der neuen, aber inzwischen recht aktiven Mailingliste AK-Vorrat kam. Wer drauf will: mailto:majordomo@mail.stop1984.com, Subject=„subscribe ak-vorrat“, Text=„subscribe ak-vorrat“.) -
: Open Innovation soll die Schaffensfreude von Industrie und Forschung ankurbeln
: Open Innovation soll die Schaffensfreude von Industrie und Forschung ankurbeln Im Streit um die Softwarepatente gibt es eine überraschende Wendung: Sieben amerikanische Hochschulen haben sich mit den vier großen Technik-Giganten IBM, Intel, Hewlett-Packard, Cisco und der Ewing Marion Kauffman Foundation im Namen von Open Innovation zusammengetan. Mit ihren „Open Collaboration Principles“ haben sie allgemeingültige Richtlinien erstellt, die die gemeinschaftliche Entwicklung von Freier Software massiv beschleunigen sollen. Die üblichen Einschränkungen von Urheber- und Patentrecht sollen dabei zugunsten der „kollaborativen Innovation“ vernachlässigt werden: „Freie Software und Offene Standards, die zusammen von Universitäten, der Regierung und der Industrie entwickelt werden, können dafür eine mächtige Plattform schaffen“, erklärt John E. Kelly III, IBM-Vizepräsident für „Technology & Intellectual Property“ bei der Kauffman Foundation.
Unter dem so genannten „Free Public Commons“-Modell (im PDF-Format) soll das aus der Zusammenarbeit entstandene geistige Eigentum frei für die kommerzielle wie für die akademische Verwendung verfügbar sein. Die normalerweise rechtlich geschützten Entwicklungen sollen ausschließlich in Open-Source-Projekten zum Einsatz kommen, bei Standards eingesetzt werden oder die Interoperabilität von Programmen vereinfachen. Zweitens stimmen die Beteiligten einem Set an Richtlinien zu, das sich an die Rechte der Teilnehmer wie an die der Öffentlichkeit wendet. „Diese Prinzipien gründen auf einer ausgewogenen Herangehensweise an IP [Intellectual Property] Management und sind gedacht, zusätzlich verbundene Unternehmen wie universitäre Forschungsprojekte anzuregen“, sagt Kelly III weiter. Besagte Prinzipien gehen auf einen Kongress „University and Industry Innovation Summit“ an der Georgetown University in Washington, DC, im August zurück. Dort beschäftigte man sich mit den bestehenden Hindernissen im Zusammenhang mit geistigem Eigentum.
Der Commons-Forscher David Bollier kommentierte die Ankündigung im Madisonian.net-Blog: Natürlich würde die Umsetzung des geistigen Eigentums in der Praxis meistens einen schwerfälligen und kostenintensiven Rechtsapparat nach sich ziehen. Eine Zusammenarbeit von Industrie und Forschung könnte nun gleichzeitig nicht nur die Kommerzialisierung des IT-Sektors vorantreiben, sondern hätte auch Auswirkungen auf die universitäre Praxis: Die neuen Leitlinien wären auch eine explizite Absage an den ethischen Prinzipien des Bayh-Dole Act von 1980. Damals sei man von der Annahme ausgegangen, dass die universitäre Forschung schneller kommerzialisiert würde, wenn die Universitäten ihre Ergebnisse patentieren könnten. In letzter Zeit habe man aber erkannt, dass die „Einschränkungen durch das IP [Intellectual property] Forscher davon abhalten, Informationen zu handeln, zu kollaborieren und innovativ tätig zu sein.“ Es sei ermutigend, dass die größten Technik-Unternehmen praktische Schritte unternähmen, die Wissensallmende als unverzichtbares Fundament für ihr kommerzielles Glück wieder zu beleben. Neben den vier IT-Firmen sind folgende sieben Universitäten beteiligt: Rensselaer Polytechnic Institute, Georgia Institute of Technology, die Universitäten von Stanford, California in Berkeley, Carnegie Mellon, Illinois und Texas.
-
: Businessmodell: Profitable Freie Software
: Businessmodell: Profitable Freie Software Die Öffnung eines Unternehmens für Entwicklung durch Freie Software könnte das Geschäft langfristig beflügeln und andererseits freien Entwicklern ein Einkommen bieten. Zu diesem Resultat kamen zwei amerkianische Forscher, Doktorand Marshall Van Alstyne von der Boston Univercity und dem MIT – Center for E‑Business und Geoffrey Parker, außerordentlicher Professor an der Tulane University in New Orleans. Bereits im September veröffentlichten sie ihre Wirtschaftsanalyse „Innovation Through Optimal Licensing in Free Markets and Free Software“, die sich mit verschiedenen Lizenzen, von der proprietären bis zur Freien Software-Lizenz beschäftigt. Ihr Ergebnis als PDF-Datei: „[Wir] finden, dass das Öffnen einer Plattform die Gewinne steigern kann, basierend exklusiv auf den Netzwerkeffekten, exklusiv auf der Innovation, oder auf beidem. Die Fähigkeit einer Firma, nach gelagerte Innovation zu kontrollieren, gibt ihr Gründe, sich rational mehr wie ein Sozialplaner zu verhalten und sogar Piraterie auf einem begrenzten Niveau zu tolerieren. Die wird sogar als freier Nutzerzugang interpretiert.“ Weiterhin wird wird vorgeschlagen, offene Verträge über bescheidene Tantiemen mit allen mitwirkenden Entwicklern abzuschließen. Diese wiederum könnten die Unterverträge mit den Hauptentwicklern bestimmen, die mittels des „Nash Bargaining“-Verfahrens fest geschlossen waren.
Van Alstyne und Parker spielten verschiedene Businessmodelle durch, von Open-Source-geführten bis zu gänzlich nach außen bei der Entwicklung geschlossenen. Das Resultat sieht eine Art Tantiemensystem für alle Beteiligten vor und beschreibt das Modell eines dreiteiligen Veröffentlichungszyklus: In der ersten Phase wird eine Beta-Version entwickelt. In der zweiten Phase wird die vollständige Version an Käufer abgegeben, die sie entwickeln, verbessern und weiter geben dürfen. Verkauft ein Anwender jedoch seine Verbesserungen, muss er Tantiemen an den ursprünglichen Entwickler entrichten. Das bedeutet, dass die Software zunächst für einen bestimmten Zeitraum gegen Gebühr abgegeben wird. Das Timing für die spätere zweite Veröffentlichung als Freie und Offene Software ist demnach entscheidend.
-
: Interview zu Consumer Digital Rights
: Interview zu Consumer Digital Rights Euractiv hat ein Interview mit Cornelia Kutterer von BEUC über die Kampagne Consumer Digital Rights: Consumer rights online need to be secured
The legitimate interest of the holders of intellectual property rights to defend those is being abused to restrict the equally legitimate use of content that consumers have purchased, says Cornelia Kutterer, Senior Legal Adviser with BEUC. On 11 November 2005, the European consumer organisation launched a campaign for defending consumers’ rights in the digital environment.
-
: Bundesdruckerei entwickelt luxemburgischen ePass
: Bundesdruckerei entwickelt luxemburgischen ePass Die schnelle Einführung des ePasses hier zu Lande scheint sich bezahlt zu machen, zumindest für die Bundesdruckerei. Diese gab heute bekannt, einen Auftrag des luxemburgischen Aussenministeriums zum Design und zur Lieferung der elektronischen Reisepässe sowie des Personalisierungssystems erhalten zu haben. Die Datenseite besteht bei der Variante aus einer Plastekarte mit integriertem RFID-Chip. Mit der Ausgabe der ersten ePässe wird im Sommer 2006 gerechnet.
-
: Free Software as a Social Movement
: Free Software as a Social Movement Das ZMag hat ein Interview mit Richard Stallman: Free Software as a Social Movement.
-
: SpOn: Verschärfung des Urheberrechts in der Diskussion
: SpOn: Verschärfung des Urheberrechts in der Diskussion Spiegel-Online berichtet über die aktuelle Diskussion rund um die Verschärfung des Urheberrechtes in Deutschland: Straffrei bei Bagatellfällen? Viele Lobbyisten kommen zu Wort, die weitere Verschärfungen fordern. Und Günter Krings von der CDU/CSU-Fraktion fordert mal wieder alles, was die Unterhaltungsindustrie fordert.
Eine andere Meinung hat BEUC, der Dachverband der europäischen Verbraucherschutzzentralen:
Datenschutz und Verbraucherrechte tauchen in der aktuellen Diskussion kaum auf. Auf der europäischen Ebene versuchen einige Initiativen der pauschalen Kriminalisierung von Konsumenten etwas entgegenzusetzen. „Die Industrie besteht auf der Information oder besser auf der Falschinformation der Kunden, was sie in der digitalen Welt nicht tun dürfen“, sagt Jim Murray, Direktor des europäischen Dachverbands der Verbraucherschützer (BEUC). „Wir glauben, dass es höchste Zeit ist den Konsumenten Grundrechte in der digitalen Welt zu garantieren und ihnen zu sagen, was sie mit ihrer Hardware und ihren Inhalten tun dürfen.“ Gefordert werden unter anderem ein Recht auf Schutz der Privatsphäre und das Recht darauf, nicht pauschal kriminalisiert zu werden.
-
: Externe Soundkarte unter Linux?
: Externe Soundkarte unter Linux? Ich wollte mir mal neues Equipment fürs Podcasten zulegen. Bei einer Sache rätsel ich noch, und zwar brauche ich eine externe Soundkarte. Hierzu finde ich zwar viele Infos in meinem Freundes- und Bekanntenkreis, allerdings werden diese dort immer nur auf Apple oder Windows eingesetzt. Ich brauche aber ein, die definitiv unter Linux läuft. Deswegen zwei Frage hier:
Sind die externen Soundkarten hardwareunabhängig oder brauche ich eine bestimmte, die Linux explizit mit Treibern unterstützt?
Und mit welchen externen Soundkarten habt Ihr gute Erfahrungen gesammelt? -
: FAIR CODE – Free/Open Source Software and the Digital Divide. Focus on Latin America
: FAIR CODE – Free/Open Source Software and the Digital Divide. Focus on Latin America Meike Richter hat ihre Magisterarbeit zum Thema „FAIR CODE – Free/Open Source Software and the Digital Divide. Focus on Latin America“ in ihrem Fair Code-Blog veröffentlicht. Ich habe dankenswerterweise schon vorab eine gedruckte Fassung bekommen und kann jetzt nochmal auf die beiden PDF-Dateien (1 / 2) verweisen, die seit heute online sind.
Passend dazu gibt es auch einen zusammenfassenden Artikel für das Open Source Jahrbuch 2006 und die 22c3-Dokumentation. Meike wird am 30. Dezember um 13 Uhr einen Vortrag zum Thema auf dem 22c3 halten. Alle Publikationen stehen unter der Creative Commons Attribution-NonCommercial-ShareAlike 2.0 Germany Lizenz.
Was hat Software mit nachhaltiger Entwicklungspolitik zu tun? Diese Magisterarbeit untersucht die Rolle von Freier/Open Source Software (FOSS) im entwicklungspolitischen Diskurs um den globalen Digital Divide. Im Fokus der Arbeit steht Lateinamerika. Aufbauend auf die „Informationalismus-Theorie“ von Manuel Castells wird im theoretischen Teil dargelegt, warum fehlender Zugriff auf Informations- und Kommunikationstechnologien (ICTs) entwicklungspolitisch relevant ist. Eine kurze Zusammenfassung des Digital Divide-Diskurses zeichnet die wichtigsten Positionen nach.