Datenschutz

  • : Internetprovider speichern IP-Nummern nur noch 7 Tage
    Internetprovider speichern IP-Nummern nur noch 7 Tage

    Die Rechtslage ist derzeit eindeutig, und das BGH-Urteil im Falle der Klage von Holger Voss gegen T‑Online hat das im November nochmal bestätigt: Dynamisch vergebene IP-Adressen dürften bei einer Internet-Flatrate nicht gespeichert werden. Viele Provider haben aber weiterhin die Daten bis zu 90 Tage gespeichert und das nur individuell auf Nachfrage der einzelnen Kunden geändert. Nun bewegt sich offenbar etwas:

    Stillschweigend ändern die großen deutschen Internet-Provider ihren Umgang mit den Verbindungsdaten ihrer Kunden. Offenbar werden vor allem die dynamisch vergebenen IP-Adressen für DSL-Kunden neuerdings schon nach wenigen Tagen wieder gelöscht. Wie heise online erfuhr, laufen Anfragen von Strafverfolgern im Falle von Telekom und Arcor bereits ins Leere, wenn Daten verlangt werden, die älter als sieben Tage alt sind.

    Diese sieben Tage sind eigentlich auch noch illegal, weil die IP-Nummern weder für die Rechnungslegung noch für die Erfüllung des Vertrages gebraucht werden, aber hier ist der Bundesdatenschutzbeauftragte als Aufsichtsbehörde blöderweise mal eingeknickt. Im Vergleich zu den 90 Tagen sind 7 Tage aber ein großer Fortschritt.

    Was die Firmen wohl zu diesem Gesinnungswandel gebracht hat? War es die Aktion von Telepolis, die das mal recherchiert und veröffentlicht hatten? Waren es die zunehmenden Einzelanfragen von Kunden, die wir im AK Vorratsdatenspeicherung zum Teil auch mitbekommen? Oder war es einfach die nervige Musikindustrie, die ihnen ständig Arbeit machte mit Anfragen nach IP-Nummern, wie der Osnabrücker Staatsanwalt und Sonderdezernent für Internet-Kriminalität Jürgen Lewandrowski gegenüber heise spekuliert?

    „Ich vermute, dass der Provider wegen Anfragen zu Urheberrechtsverletzungen überschwemmt wurde und jetzt die Notbremse zieht.“

    Das wäre dann ein schönes Beispiel dafür, dass es sich für Firmen auch wirtschaftlich lohnt, Datenminimierung zu betreiben: Was nicht vorhanden ist, kann keine Arbeit machen. Die Polizei jammert natürlich jetzt noch lauter, dass sie die Vorratsdatenspeicherung  dringend braucht. Aber die jammert ja auch, dass sie die Online-Durchsuchung dringend braucht und sonst das Land in Kriminalität versinkt, obwohl die erst einmal wirklich zum Einsatz kam.

    20. Februar 2007 3
  • : Bequemlichkeit kommt oft vor Privatsphäre
    Bequemlichkeit kommt oft vor Privatsphäre

    Das Institut für Technikfolgen-Abschätzung [ITA] der Österreichischen Akademie der Wissenschaften kommt zwiemal bei der Futurezone vor. Einmal geht es um ihr Forschungsprojekt zum Datenschutz: Bequemlichkeit kommt oft vor Privatsphäre.

    Obwohl vielen Nutzern bekannt ist, wie viele persönliche Informationen sie im Umgang mit Informations- und Kommunikationstechnologien offen legen, kann von ihnen nicht erwartet werden, dass sie die langfristigen Folgen ermessen können.
    […]
    Die Technikfolgenabschätzer sind überzeugt, dass viele Probleme im Zusammenhang mit Privacy vermieden werden könnten. Dazu müssten die Anliegen des Datenschutzes frühzeitig, d. h. bereits bei der Konzeption und Entwicklung elektronischer Angebote, berücksichtigt werden. Eine obligatorische Privacy-Folgenabschätzung könnte hierzu beitragen.

    Im Gespräch mit ORF.at erklärt Walter Peissl, stv. Direktor des heimischen Instituts für Technikfolgen-Abschätzung [ITA], die Problematik in der Aufklärung der Nutzer: Mehr Sensibilisierung für den Datenschutz.

    Man müsse die Konsumenten nicht nur darauf hinweisen, dass es Datenschutz gibt, sondern auch erläutern, warum dieser wichtig sei. „Freiheit bedeutet, autonom zu handeln“, so Peissl. „Wenn ich ständig daran denke, eventuell überwacht zu werden, dann verhalte ich mich irgendwann so, wie es sich die anderen von mir erwarten.“
    […]
    Auf die Frage, ob es nicht ein Widerspruch sei, die Politik in Zeiten von Überwachungsmaßnahmen wie der Data-Retention zur Mithilfe aufzufordern, sagt Peissl: „Data-öRetention ist ein Sündenfall par excellence. Was vorher verboten war, ist jetzt Vorschrift. Das widerspricht den Prinzipien des Datenschutzs.“

    19. Februar 2007 1
  • : EU-Direktive will anonyme Mails verbieten?
    EU-Direktive will anonyme Mails verbieten?

    Die International Herald Tribune berichtete am 14.2. über eine neue EU-Initiative, die anonyme eMails per Direktive verbieten möchte: Proposed legislation called a threat to Internet users’ privacy. Die Richtlinie soll im Bundesjustizministerium vorbereitet werden. Ich hab da gerade mal angerufen, um nachzufragen und warte jetzt auf den Rückruf eines Pressesprechers. Mal schauen, was der mir dazu erzählt.

    In Germany, a proposal from the Ministry of Justice would essentially prohibit using fake information to create an e‑mail account, making the standard Internet practice of creating pseudonymous accounts illegal.
    […]
    Under the proposals in Germany, consumers theoretically could not create fictitious e‑mail accounts, for example, to disguise themselves in online auctions. Nor could they use a made-up account to use for receiving commercial junk mail. While e‑mail aliases would not be banned, they would have to be traceable to the actual account holder.

    Nach dem Artikel könnten zukünftig eMail-Adressen nur noch mit einem amtlichen Identifikationsnachweis angelegt werden. Allerdings wäre weder die EU noch Deutschland Trendsetter solcher Massnahmen. Diese sind bisher nur aus repressiven Staaten wie China oder dem Iran bekannt.

    [via]

    Update: Ralf vermutet in den Kommentaren, dass es sich hierbei um den Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung handelt. Mal schauen, was der Pressesprecher sagt, wenn er denn mal zurückruft.

    Nochmal update: Ich hab jetzt zweimal mit der Pressestelle telefoniert. Und es ist der Gesetzentwurf für die Vorratsdatenspeicherung, welche gemeint war. Das Justizministerium war auch etwas verwirrt wegen des plötzlichen Interesses. Zumal gestern das Thema auch nochmal in der NYT war. Ich hab mich dann mal erkundigt, was mit bestehenden eMail-Konten ist, die (pseudonym) anonym bei Freemail-Hostern angelegt wurden. Diese sollen nur „im Einzelfall bei Aktualisierung“ der Nutzerdaten einen Identifikationsnachweis haben. Was das alles bringen soll, ist unklar. Wird das etwa zu einem Schwarzmarkt für EMail-Adressen führen, wenn das Gesetz mal in Kraft tritt?

    19. Februar 2007 11
  • : BKA Chef zeigt Technikverständnis bei Online-Durchsuchung
    BKA Chef zeigt Technikverständnis bei Online-Durchsuchung

    BKA-Präsident Zierke war am 15.2. im Nachtmagazin der ARD und agitierte dort für die Online-Durchsuchung. Telepolis liefert ein Best-Of des Interviews: Die Vaporware des BKA. Und das hier müsste der Real-Livestream dazu sein.

    Gabi Bauer fragte präzise nach und wies darauf hin, dass der Online-Überwachte im Unterschied zur Telefonüberwachung etwas tun müsse, nämlich etwas herunterladen. Die Antwort des BKA-Chefs fiel ein wenig undeutlich aus:

    Ja, aber da haben wir eben – eben Möglichkeiten, Programme, die wir entwickeln werden. Wir werden Umfeldanalysen machen. Und wir wollen es nur im Einzelfall auch einsetzen. Und das ist genau das Missverständnis, das hier entsteht. Wir wollen doch keine Schleppnetzfahndung im Internet, sondern wir wollen auf unser Gegenüber bezogen, ganz spezielle, äh, Maßnahmen anwenden, und da habe ich gar keine, äh, Bedenken und auch keine Zweifel, dass uns das gelingen wird.
    […]
    Gabi Bauer fragte weiter nach absichtlich von den Herstellern offen gelassenen Sicherheitslücken, „um auf unsere Computer zugreifen zu können“, da doch sonst auch die Polizei nicht hereinkäme. Das führte zu einem noch verschwurbelteren Wortschwall des obersten Polizisten:

    Nein, auch darum geht es nicht. Äh, wir werden mit unseren Programmen, die wir anwenden werden, nicht in solche Lücken hinein müssen, die allgemein zum Schaden der Bevölkerung da sind, sondern wir werden sehr kontrolliert mit hoch professioneller Software unsere Programme starten und werden dann den Weg finden, um dieses aufklären zu können. Vor allem, und das geht noch einmal um die Frage, warum keine offene Hausdurchsuchung äh, Kriminelle laden diese Daten, die man auf der Festplatte normalerweise hat, ins World Wide Web aus. Das heißt, der Speicherplatz ist das Internet irgendwo weltweit.

    „Durchsuchen Sie das Internet denn nicht – vielleicht würde das ja reichen?“, fragte Frau Bauer deutlich präziser nach.

    Wir wollen, nein, wir können das Internet weltweit eben nicht durchsuchen. Das ist ja das Riesenmissverständnis, was hier entsteht. Wir können nur direkt am Computer des einzelnen ansetzen und nur dann, wenn es unverschlüsselt ist, das heißt, selbst die Verschlüsselungs-Software macht uns große Probleme. Deshalb müssen wir vor dem Verschlüsseln und nach dem Entschlüsseln ansetzen können. Wir brauchen die Passwörter, die man ja auch normalerweise nicht auf dem eigenen Computer abspeichert. All das können wir nur, wenn wir es online machen.

    Vielleicht sollte man dem BKA-Chef mal eine Einführung in Suchmaschinen geben? Und ihm sonst auch mal erklären, worum es geht. Der scheint absolut keinen Plan davon zu haben, wie alle anderen verantwortlichen Politiker der Hardliner-Fraktion auch nicht.

    19. Februar 2007 14
  • : Was den Staat von einer Räuberbande unterscheidet
    Was den Staat von einer Räuberbande unterscheidet

    Heribert Prantl hat in der SZ wieder einen sehr lesenswerten Kommentar zum Bürgerrechts-Abbau in Deutschland geschrieben. Thema diesmal ist die Debatte um die Online-Durchsuchung, die er mit der älteren Debatte bei der Einführung des Lauschangriffs vergleicht. Grosse Überraschung – Das läuft genauso ab mit denselben Argumenten wie damals: Der Staat zieht seine Bürger aus.

    Aber das ist es nun einmal, was den Staat von einer Räuberbande unterscheidet: Wenn er auf die Bürger zugreift, hat er die Regeln einzuhalten, die ihm die Verfassung vorgibt. Das ständige Lamento von Sicherheitsbehörden über Grenzen, die das Recht ihnen auferlege, gehen einem auf den Geist. Erstens sind die Grenzen in den vergangenen Jahren vom Gesetzgeber ohnehin stets zurückgenommen worden; zum anderen ist es nun einmal Kennzeichen des Rechtsstaates, dass es Grenzen des staatlichen Agierens gibt.

    Ein verfassungsgemäßes Gesetz für Online-Durchsuchungen muss zweifellos den Anforderungen genügen, die das Verfassungsgericht an den Lauschangriff gestellt hat. Wenn die Sicherheitsbehörden diese Anforderungen „aus praktischen Gründen“ nicht akzeptieren wollen, bleibt die Online-Durchsuchung verboten. So einfach ist das . Der staatliche Hacker macht sich dann strafbar. Die Diffamierung der Privatheit durch die Sicherheitsbehörden muss ein Ende haben.

    [via]

    17. Februar 2007 5
  • : Berichte aus dem Bundesrat
    Berichte aus dem Bundesrat

    Der Bundesrat hat heute wieder verschiedene netzpolitische Themen behandelt. Dabei waren das Telemediengesetz, das Killerspiel-Verbot und der zentrale Abgleich biometrischer Passdaten auf der Tagesordnung.

    Heise: Bundesrat hat keine Bedenken gegen Telemediengesetz

    Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am heutigen Freitag keine Einwände gegen die vom Bundestag Mitte Januar verabschiedete Neuordnung des Medienrechts im Rahmen des Elektronischen Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetzes (ElGVG, PDF-Datei) vorgebracht. Die Länderchefs ließen den Gesetzesentwurf passieren, ohne den Vermittlungsausschuss mit dem Parlament anzurufen. Das ElGVG, dessen Kern das neue Telemediengesetz (TMG) ausmacht, kann so höchstwahrscheinlich plangemäß am 1. März zeitgleich mit dem 9. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (PDF-Datei) der Länder in Kraft treten.

    Heise: Bundesratsvorstoß zu „Killerspiele-Verbot“ erntet viele schlechte Noten.

    Die Länderchefs überwiesen den bayerischen Gesetzesentwurf zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse. Dort gibt es nach Informationen von heise online viele Stimmen, die eine Vertagung der Initiative fordern. Demnach soll zumindest die für Herbst angekündigte Evaluation der Jugendschutzgesetzgebung durch das Bundesfamilienministerium abgewartet werden. In einer Stellungnahme von Rheinland-Pfalz heißt es, dass noch kein Fall bekannt geworden sei, in dem einer Staatsanwaltschaft die Basis des bestehenden Paragraphen 131 Strafgesetzbuch (StGB) nicht für ein eventuelles Verbotsverfahren ausgereicht hätte. Generell solle die staatsanwaltschaftliche und gerichtliche Praxis im Umgang mit „Killerspielen“ genauer untersucht werden.

    Heise: Bundesrat fordert zentralen Abgleich biometrischer Passdaten.

    Der Bundesrat hat sich in seiner Plenarsitzung am heutigen Freitag für eine Speicherung von Gesichtsbildern und Fingerabdrücken aus biometrischen Ausweisdokumenten bei der Polizei sowie einen automatisierten Vergleich der höchstpersönlichen Daten mit Fahndungsdatenbanken ausgesprochen. Die Länderchefs folgten damit in allen Punkten dem Votum des federführenden Innenausschusses zum Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Passgesetzes, das wiederum in weiten Teilen auf Forderungen etwa des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK) beruht. Datenschützer haben sch dagegen seit langem entschieden gegen derartige Verwendungen der sensiblen biometrischen Informationen ausgesprochen.

    Wie war das nochmal mit der Sicherheit in den ePässen? Eine zentrale Datenbank will man aus Sicherheitsgründen nicht? Das weiss der Bundesrat anscheinend nicht oder war das eine falsche Argumentation vom Innenministerium?

    16. Februar 2007 5
  • : Online-Durchsuchung bei Urheberrechtsverletzungen?
    Online-Durchsuchung bei Urheberrechtsverletzungen?

    Update: Scheint ein Fehler bei Telepolis zu sein, wie Detlef Borchers hier in den Kommentaren schreibt. Demnach hat Beckstein dort die Online-Durchsuchung nur für schwere Straftaten wie „Auftragsmord, Vorbereitung terroristischer Anschläge, organisierte Kriminalität, internationaler Drogenhandel, Menschenverschleppung und die Verbreitung von Kinderpornographie“ gefordert.

    —-
    Es gibt ja wenige Dinge, über die ich mich noch wundere. Heute ist wieder so ein Moment. Wenn mitten in der öffentlichen Debatte rund um die Online-Durchsuchung plötzlich der staatliche Einbruch in Computer zur Bekämpfung von Urheberrechtsdelikten von einem zukünftigen Ministerpräsidenten gefordert wird, dann scheinen langsam alle Dämme zu brechen. Man stelle sich mal vor, die Polizei würde, womöglich mit der GVU zusammen, in die Wohnungen von Bürgern einbrechen, um im Schlafzimmer nach gebrannten CDs zu schauen.

    Als Günther Beckstein die Bühne betrat, brandete im Publikum spontan Beifall auf. Auch er befürworte den verdeckten Zugriff auf die heimischen PCs, unter anderem mit dem Argument, die Polizei könne so Urheberrechtsverletzungen verfolgen. Der hessische Innenminister Volker Bouffier wiederum forderte eine „integrierte Gefahrenabwehr“, also die Möglichkeit, die Bundeswehr im Inland einzusetzen, und erklärte den Zuhörern außerdem, er habe durchgesetzt, dass der hessische Verfassungsschutz Personen ab dem 10. Lebensjahr überwachen dürfe.

    Ich verstehe die Strategie dahinter nicht. Normalerweise werden solche massiven Grundrechts-Einschnitte mit der Bekämpfung von Kinderpornographie und dem internationalen Terrorismus argumentiert.Dagegen muss ja was getan werden und alle Gegner werden in der Diskussion gleich mit dem Stigma versehen, dass man deren Bekämpfung verhindere. Wenn die Massnahmen erstmal da sind, wird der Straftatsbestand später ausgeweitet. Das ist die einfachste Strategie, um öffentlichen Protest zu vermeiden. Die Online-Durchsuchung ist noch gar nicht als Gesetzesvorlage da, sondern nach dem BGH-Urteil erstmal in der öffentlichen Diskussion. Und schon wird in der Debatte der Einsatz von den Befürwortern auf viele anderen Bereiche ausgedehnt. Da scheint man sich sehr sicher zu sein, dass man sich das leisten kann, oder was könnte der Grund dafür sein? Mal schauen, ob die SPD da mitspielt.

    16. Februar 2007 8
  • : Warum das BKA die Online-Durchsuchung braucht
    Warum das BKA die Online-Durchsuchung braucht

    BKA-Chef Jörg Ziercke agitiert in der Welt gegen Grundrechte und für die Online-Durchsuchung: Deutsche schätzen Terrorgefahr zu gering ein

    Jörg Ziercke warnt vor einer Unterschätzung der Terrorgefahr in Deutschland. Der BKA-Präsident ist überzeugt: Die Diskussion über Online-Durchsuchungen würde sicher anders geführt, wenn die Kofferbomben in den Regionalzügen im vergangenen Jahr explodiert wären.

    Da gibt es dann Fragen und Antworten wie diese:

    WELT.de: Das größte Problem einer gesetzlichen Regelung ist der Intim- und Geheimnisschutz. Wie wollen Sie verhindern, dass ihre Ermittler etwa Liebesbriefe oder intime Tagebücher durchstöbern?

    Ziercke: Wir werden eine spezielle, hoch professionelle Software entwickeln, die sich nicht mit Hacking oder Trojanern vergleichen lässt. Die Ermittler dürfen nur einzelfallbezogen arbeiten und müssen vorab eine Umfeldanalyse der betroffenen Person vornehmen. Die Programme sollen bestimmte Signalwörter zur Suche enthalten. Die Privatsphäre wird dadurch geschützt. Im Übrigen soll ein Richter entscheiden, welche Daten ins Verfahren eingeführt werden.

    Die Polizei brauche die Massnahme übrigens, „um zum Beispiel Terrorismus, Organisierte Kriminalität, Menschen- und Waffenhandel sowie Wirtschaftskriminalität besser bekämpfen zu können.“ Da scheint sich ja der Tatbestand immer weiter auszuweiten. Zumal KInderpornographie explizit mal nicht genannt wurde.

    Im übrigen stellt er sich das Verfahren folgendermassen vor:

    Für eine Online-Durchsuchung wäre nicht nur ein schwerer Verdacht, sondern auch ein richterlicher Beschluss notwendig. Außerdem würde ein Staatsanwalt die Maßnahme überwachen und der Datenschützer alles kontrollieren. Niemand muss Orwellsche Verhälnisse befürchten – 99,99 Prozent der Bevölkerung werden davon nicht betroffen sein.

    15. Februar 2007 20
  • : Neues zur Online-Durchsuchung
    Neues zur Online-Durchsuchung

    Bei der Netzwelt gibt es ein Interview mit Frank Rosengart vom CCC: Keine Anzeichen für Vereinbarkeit mit Grundgesetz.

    netzwelt: Wie der Name schon sagt, beinhaltet der Terrorismus die Verbreitung von Angst und Schrecken, was durch die Online-Durchsuchungen wiederum verhindert werden soll. Kommt es dem Terror indirekt entgegen, wenn Internet-Nutzer aufgrund staatlicher Sicherheitsvorkehrungen um ihre Privatsphäre bangen?

    Frank Rosengart: Wenn jemand in Deutschland Angst und Schrecken verbreitet, dann sind es Politiker, die Grundwerte unserer Verfassung ignorieren, wie Herr Schäuble oder BKA-Chef Jörg Ziercke, der ständig auf der Suche nach neuen Aufgabengebieten für seine Behörde ist. Solche Maßnahmen sind einzig dazu geeignet, den demokratischen Rechtsstaat abzuschaffen und spielen damit den Terroristen direkt in die Hände.

    Wenn der Thüringer Landesdatenschützer Harald Stauch sich zu Wort meldet, der vorher 16 Jahre lang CDU-Landtagsabgeordneter war, dann klingt das überraschend interessant: Datenschützer wendet sich gegen Pläne für Online-Durchsuchungen.

    Es sei „nicht nachvollziehbar“, wieso ihre Befürworter mit Bekämpfung von Internet-Kriminalität argumentierten. Da Datenverkehr per Internet mit Telefonüberwachung kontrolliert werden könne, bedeuteten diese Argumente „entweder Nichtwissen oder Vorsatz“, meinte Stauch.[…]
    „Als Politiker haben sie mehr die Sicherheit im Blick.“ Jetzt sehe er einige Dinge durchaus anders als früher, was eine „Einsicht, aber nicht Selbstkritik“ sei. Es gebe eine sehr eindeutige Schieflage zu Lasten der Bürger- und Freiheitsrechte, sagte Stauch, der seit Jahresbeginn auch Vorsitzender der Konferenz der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern ist.

    „Aus unserer Sicht gibt es einen ausufernden Datenhunger des Staates.“ So würden spektakuläre Straftaten wie etwa Morde oder Kinderpornografie genutzt, um ohne öffentlichen Widerstand Grenzen auszuloten. Im Gegensatz zu Forderungen von Innenministern gehe es aber nicht darum, alles „Menschenmögliche“ zu tun, sondern alles „Rechtmäßige“.

    Vom Polizeikongress berichtet immer noch Heise: Bedrohungstriade mit eingebauter Rechtsstaatserosion.

    Unter den Fachleuten bewegte sich die von BKA-Chef angestoßene Debatte, wie der Terror bekämpft werden kann, im Zirkelschluss. In seiner Rede hatte Ziercke heftige Kritik am Verfassungsgericht geübt. Es habe mit seiner Entscheidung zum „Kernbereich privater Lebensführung“ die Wohnraumüberwachung von Verdächtigen praktisch wertlos gemacht. Wie eine juristisch wasserdichte Online-Durchsuchung von Computersystemen aussehen kann, die nicht diesen Kernbereich angreift, wurde von den Fachleuten erörtert. Einem Dateinamen ist es nicht ohne Weiteres anzusehen, ob es sich um einen (privaten) Liebesbrief oder eine (zugriffsberechtigte) Verabredung zu einem Anschlag handelt. Daher sehen die Strafverfolger die Gefahr, dass aus diesem Grunde auch ein neu verabschiedetes Gesetz zur Online-Durchsuchung von den Gerichten beschnitten wird.

    Heise: Online-Durchsuchungen: Von Gelsenkirchen lernen.

    Auch wenn die Überwachung in dem Sinne erfolgreich war, dass ein Anschlag verhindert werden konnte, forderte der brandenburgische Innenminister Jörg Schönbohm eine genauere Beobachtung des Internets, in dem sich Jugendliche radikalisieren. Sein Kollege Ingo Wolf betonte, dass man mit allen Mitteln versuchen müsse, in die Kommunikation von Gruppen hereinzukommen, die sich völlig alleine radikalisieren. Der hessische Innenminister Volker Bouffier machte dagegen darauf aufmerksam, dass Streifenbeamte und Ortspolizisten besser erkennen könnten, wann sich Jugendliche radikalisieren. Und der Berliner Innensenator Körting verwies als Beamter einer Stadt mit hohem Ausländeranteil auf den Zusammenhang zwischen Radikalisierung und mangelnden Ausbildungs- oder Arbeitsperspektiven.

    Telepolis: Wie verlässlich sind digitale Beweise?

    Der Fall zeigt nicht nur, wie sehr sich Behörden noch an Besonderheiten elektronischer Beweisführung gewöhnen müssen, er legt auch eine bisher wenig berücksichtigte Problematik der Debatte um Online-Durchsuchungen offen: Mit einem „Bundestrojaner“ lassen sich nicht nur Daten ausspähen, sondern potentiell auch verändern. Bisher wies nur der CCC darauf hin, dass solche Programme ihrer Natur nach nicht nur fremde Rechner „durchsuchen“, sondern dort auch Daten erzeugen und verändern könnten. Weil online „durchsuchte“ Rechner – anders als beschlagnahmte – sowohl dem Zugriff der Überwachten als auch dem der Polizei oder des Verfassungsschutzes ausgesetzt sind, können die Behörden Vorwürfen der willentlichen oder versehentlichen Erzeugung von Beweisen nur schwer entgegentreten. Damit ist fraglich, inwiefern ein solcherart „durchsuchter“ Rechner noch als Beweismittel in rechtsstaatlichen Verfahren tauglich sein kann.

    15. Februar 2007 3
  • : EU-Parlament will Bürger schützen
    EU-Parlament will Bürger schützen

    Das EU-Parlament hat heute den Antrag „Entschließung des Europäischen Parlaments zu der SWIFT, dem Abkommen über Fluggastdatensätze und dem transatlantischen Dialog über diese Themen“ diskutiert und abgestimmt, der in der Version vom 7. Februar verlinkt ist. Es gab wohl noch kleine Änderungen an wenigen Punkten der Version. Die Futurezone weiss mehr: EU-Parlament will Bürger schützen.

    So hält das EU-Parlament alle bisherigen von Rat, Kommission und Privatunternehmen in Aussicht genommenen Lösungen für „nicht ausreichend“, die Daten der EU-Bürger zu schützen.
    […]
    Internationale Abkommen, die Weitergabe oder den Austausch von Daten betreffend, sind laut Auffassung des Parlaments unter uneingeschränkter Mitwirkung des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten sowie des US-Kongresses auszuhandeln.
    […]
    „Es dürfen wirklich nur diese Daten übermittelt werden, die für die Bekämpfung des Terrorismus notwendig sind und E‑Mail-Adressen der Passagiere oder die Essensgewohnheiten an Board gehören bestimmt nicht dazu“, erklärt dazu der österreichische EU-Parlamentarier Harad Ettl [SPÖ] in einer Aussendung.

    14. Februar 2007 5
  • : Handyinfoticker
    Handyinfoticker

    Bei Indymedia gibt es ein Interview und etwas Hintergrund zum Thema „Handyinfoticker“. Das ist ein WAP-Service, der bei Demonstrationen und ähnlichem mittels der WAP-Technik aktuelle Berichte versendet. Klingt etwas veraltet, aber darauf geht Jens beim Bildschirmarbeitsplatz genauer ein: Dresden digital mobil.

    Dazu kommen Datenschutz und Befindlichkeiten. Eine Subskribentenliste ist bei einem Push-Dienst zwingend notwendig und könnte im schlimmsten Fall beschlagnahmt oder sonstwie in falsche Hände geraten. Bei seinem WAP-Angebot speichert der Server einfach keine Zugriffsdaten und gut ist es. Je länger ich über das Problem nachdenke, desto mehr gewinnt die technisch unterlegene WAP-Lösung. Auch faszinierende Spielereien wie Location-Based-Services für den mobiltelefonierenden Gegendemonstranten von heute („… Sie sind im Begriff, in die XY-Allee einzubiegen. Am Ende dieser Straße wartet eine Polizeikontrolle. Soll ich mit Google Earth eine Alternativroute berechnen?“) bleiben da aufgrund der erschreckenden Anzahl von persönlichen Daten, die zum Betrieb notwendig sind, eher ein Phantasieprodukt. WAP-Ticker statt dem, was technisch noch denkbar ist, sind ein bißchen wie VHS statt Betamax: Es ist ganz furchtbar, aber irgendwie geht es.

    13. Februar 2007
  • : Was bedeutet die BGH-Entscheidung gegen die Online-Durchsuchung?
    Was bedeutet die BGH-Entscheidung gegen die Online-Durchsuchung?

    Telepolis hat ein Interview mit Sönke Hilbrans, dem Vorsitzenden der Deutschen Gesellschaft für Datenschutz zur BGH-Entscheidung über Online-Durchsuchungen: Kein Erfolg für die Bürgerrechtsbewegung.

    Viele Politiker, allen voran Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, interpretieren das Urteil in erster Linie als Aufforderung, jetzt so schnell wie möglich die gesetzliche Grundlage für die heimliche Internetüberwachung zu schaffen. Kann man die Entscheidung so lesen?

    Sönke Hilbrans: Der Senat deutet immerhin an, dass er eine Online-Durchsuchung nicht für einen trivialen Eingriff hält. Und das ist auch richtig, weil sie heimlich ist, weil sie den Zugriff auf Kommunikationsinhalte ebenso erlaubt wie den Zugriff auf Daten, die nie für Dritte bestimmt gewesen sind. Das Vertrauen der Betroffenen in die Unverletzlichkeit ihrer Privatsphäre wird in einem Bereich in Frage gestellt, in dem sich die Betroffenen gerade nicht – wie im Telefon- oder Mailverkehr – der Hilfe von Providern bedienen oder sich sonst bewusst dem Risiko aussetzen, beobachtet zu werden. Der Gesetzgeber kann also bei seinem Versuch, die Maßnahme verfassungsgemäß zu regeln, durchaus erneut scheitern, wenn es ihm nur darum gehen sollte, jetzt schnell die fehlende Rechtsgrundlage für die heimliche online- Durchsuchung zu schaffen.

    Ein erneuter Gang vor das Bundesverfassungsgericht ist also wahrscheinlich?

    Sönke Hilbrans: Es bleibt dem Gesetzgeber unbenommen, ein Gesetz zu erarbeiten, das über jeden verfassungsrechtlichen Zweifel erhaben ist. Das ist ihm in letzter Zeit selten gelungen. So ist es gut möglich, dass ein solches Gesetz sich der verfassungsgerichtlichen Prüfung stellen muss.

    Ansonsten versucht Brigitte Zypries derzeit, ihrer Aufgabe als Justizministerin mal nachzukommen und einen Gegenpol zu Wolfgang Schäubles Überwachungsfantasien zu bilden: Bundesjustizministerin lehnt Online-Durchsuchungen ab.

    Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat gegen die von ihrem Kabinettskollegen Wolfgang Schäuble (CDU) angestrebte heimliche Online-Durchsuchung von Computern schwere rechtliche Bedenken vorgebracht. „Das staatliche Eindringen in Festplatten hat eine besondere Qualität“, sagte Zypries laut dpa beim 10. Europäischen Polizeikongress in Berlin. Der Staat würde dadurch virtuell und heimlich in eine Wohnung eindringen. Nach Ansicht von Zypries muss zunächst zudem geprüft werden, ob man Online-Durchsuchungen überhaupt braucht.

    Update: Vom Polizeikongress gibt es noch einen Anschlussartikel bei Heise: Online-Durchsuchung: „Tor für Hacker“ vs. „unerlässliches Werkzeug“.

    Anders als bei der LKW-Maut, deren Daten zur Fahndung fertig vorliegen würden und nach Zypries durchaus von der Polizei genutzt werden sollten, lägen die Daten bei der Online-Durchsuchung nicht vor. Daher stelle sich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der Mittel, wenn ganze Festplatten kopiert oder durchsucht werden. Außerdem sei die Unverletzlichkeit der Wohnung in Gefahr: „Wir kriegen mit dieser Maßnahme einen technischen Zielkonflikt, den jeder IT-Spezialist bestätigen kann. Wer ein Tor einbaut und durch dieses Tor in den PC geht, der hat auch ein Tor für Hacker eingebaut“, erklärte Zypries.

    Spiegel: Die Mär vom „Bundestrojaner“

    Das BKA arbeitet bereits an den technischen Voraussetzungen zum Einsatz von Späh-Programmen. Experten zweifeln allerdings an deren Tauglichkeit in der Praxis.

    Hier wird in der Zeit niedrigschwellig erklärt, wie Polizisten theoretisch auf Computer zugreifen könnten: Zugriff der Hacker.

    Einen ausführlichen Pressespiegel zur BGH-Entscheidung gibt es hier.

    13. Februar 2007 5
  • : Klassentreffen des Internet Governance Forum in Genf
    Klassentreffen des Internet Governance Forum in Genf

    In Genf findet gerade ein Nachfolgetreffen zum ersten Internet Governance Forum statt. Ralf ist vor Ort und ich hoffe, er findet noch Netz zum bloggen. Monika Ermert hat für Heise schon einen Übersichtsartikel verfasst: Widersprüchliche Konzepte für das Internet Governance Forum.

    Die „Dynamic Coalition on Privacy“, unterstützt unter anderem von der französischen Regierung, Microsoft, Cisco und deutschen Datenschützern des Unabhängigen Landeszentrums für den Datenschutz (ULD), vereinbarte, Thesenpapiere zu den Themen Datenschutz und Identität, Datenschutz und Entwicklungspolitik sowie Datenschutz und Meinungsfreiheit zu verfassen. Beim Treffen in Rio will man den Datenschutz in den globalen Netzen ganz oben auf der Agenda platzieren. Man wolle in den kommenden Monaten vor allem auch den Kontakt zu Regierungsvertretern aus dem Bereich innere Sicherheit suchen, erklärte Ralf Bendrath von der Universität Bremen, einer der Initiatoren der Koalition, die sich als eines der ersten erfolgreichen Projekte des IGF-Prozesses erweisen könnte.

    Passend dazu schreibt Wolfgang Kleinwächter auf Telepolis über die Initiativen nach dem WSIS-Prozess: 2015 soll die Hälfte der Menschheit online sein.

    Als im November 2005 in Tunis der Weltgipfel zur Informationsgesellschaft (WSIS) beendet wurde, schien es zunächst so dass den beteiligten Akteuren die Luft ausgegangen war. Nachdem man sich darauf geeinigt hatte, bis zum Jahr 2015 die Hälfte der Menschheit online zu bringen und ein neues Internet Governance Forum (IGF) zu schaffen, zog erst einmal Ruhe ein. Nun aber kommt wieder Bewegung in den WSIS-Prozess. Es gibt immer mehr Baustellen, um mit konkreten Initiativen die Beschlüsse von Tunis umzusetzen.

    13. Februar 2007 1
  • : Bayern2: Trojanisches Pferd auf dem Schreibtisch
    Bayern2: Trojanisches Pferd auf dem Schreibtisch

    Bei Bayern2 gab es ein „Tagesgespräch“ mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Peter Schaar: Das Trojanische Pferd auf dem Schreibtisch: Trauen Sie Ihrem Computer? (MP3). Die Sendung wurde am 5.2. ausgestrahlt, ist ca. eine Stunde lang und der Wiefelpütz wird auch zugeschaltet. Weitergehende Infos finde ich jetzt nicht zur Sendung.

    11. Februar 2007 3
  • : Rabenhorst im Interview
    Rabenhorst im Interview

    Bei Gulli gibt es den ersten Teil eines ausführlichen Interviews mit Kai Raven: Wenn du das Interview liest, wirst du nie wieder ruhig schlafen.

    Der Rabenhorst ist seit Jahren eine Institution: Informationen und FAQs zum Thema Datenschutz, Privatsphäre, Überwachung und den notwendigen Handwerkszeugen, wenn man angesichts eines immer schnüffelfreudigeren Staats und einer ebensolchen Wirtschaft die Dinge selbst in die Hand nehmen will. Warum Hoffnung Mangel an Information ist und man nicht wieder ruhig schläft, wenn man sein Blog liest, wird eines der Themen des Interviews sein, Rat und Tat für die Zukunft folgt morgen.

    Sehr empfehlenswert.

    Update: Hier ist Teil2.

    11. Februar 2007
  • : Der Fehlpass im Tagesspiegel
    Der Fehlpass im Tagesspiegel

    Dre Tagesspiegel berichtet über den ePass: Der Fehlpass.

    Fälschungssicher, Missbrauch ausgeschlossen: die Worte des Staates bei der Einführung des elektronischen Ausweises. Er hat unrecht.
    […]
    Für das Innenministerium nicht. Wenn ein Bürger dort anruft und nachfragt, bekommt er zum Beispiel Annette Ziesig an den Apparat. Sie ist eine der Sprecherinnen, zuständig für Fragen zum E‑Pass. Sie sagt: „Machen Sie sich keine Sorgen“, und: „Bevor ich einen E‑Pass auslesen kann, muss ich ihn erst einmal aufklappen.“ Um einen Chip erfolgreich scannen zu können, brauche man ja den Code aus Passnummer, Geburtsdatum und Ablaufdatum. „Wenn ich den Pass meinem Nachbarn in der U‑Bahn nicht zeige, kennt der diese Daten auch nicht“, sagt Annette Ziesig. Das sei das eine.

    Das andere: „Sie können mit den Daten auf dem Chip doch gar nichts anfangen. Die ausgelesenen Informationen sind wertlos.“ Selbst wenn sich der Chip unbemerkt scannen lässt, warum sollte sich ein Verbrecher die Mühe machen? „Bilder bekomme ich schließlich auch bei Google“, sagt Annette Ziesig – womit sie so lange recht hat, bis ein Schwarzmarkt für biometrische Fotos entsteht.

    10. Februar 2007 2
  • : Die trojanische Kriegserklärung
    Die trojanische Kriegserklärung

    Die Taz hat einen grossartigen Artikel zum Bundestrojaner. In elf Punkten wird erklärt, wie das technisch funktionieren könnte, wer betroffen ist und was man dagegen machen kann: Die trojanische Kriegserklärung.

    5. Ich will den Spitzeln wenigstens das Leben schwer machen. Geht das?

    Ja. Am besten Sie beseitigen auf Ihrem Computer schleunigst die Windows-Monokultur.[…]

    9. Meine WG teilt sich einen WLAN-Anschluss. Falls die Polizei meinen Mitbewohner verdächtigt, ist mein Computer dann auch dran?

    Wahrscheinlich schon. Beim Provider ist nur ein Anschluss registriert und der würde auch infiltriert. „Vom Internet aus gesehen, haben Computer, die einen Anschluss benutzen, dieselbe Adresse“, sagt Christian Riedel, „also würde der Trojaner wohl in alle angeschlossenen Geräte hineingesetzt.“

    11. Klingt wie übelste Science-Fiction. Offensichtlich hilft keine Technik wirklich dagegen. Was dann?

    Wenn Sie sich schützen wollen, müssen Sie doch mal politisch aktiv werden. CCC-Fachmann Baumgart rät: „Das Einzige, was wirklich hilft, ist Druck auf die Abgeordneten im Bundestag zu machen, dass sie diesem umfassenden Angriff auf die Bürgerrechte nicht zustimmen.“

    9. Februar 2007 14
  • : Taz-Interview mit Wolfgang Schäuble
    Taz-Interview mit Wolfgang Schäuble

    Die TAZ hat ein ausführliches Intervie wmit Wolfgang Schäuble zu allen möglichen Themen: „Terroristen sind auch klug“.

    Soll es solche Onlinedurchsuchungen künftig fünfmal im Jahr geben oder 50.000-mal?

    Das hängt davon ab, wie sich die Internet- und Computernutzung entwickelt. Wer hätte vor zehn Jahren gedacht, welche Bedeutung das Internet heute hat? Da will ich mich nicht festlegen. Und natürlich hängt die Antwort auch davon ab, bei welchen Straftaten die Methode angewandt werden darf.

    Wofür plädieren Sie?

    Als Innenminister, der für die Sicherheit dieses Landes zuständig ist, bin ich natürlich für einen weiten Anwendungsbereich. Die Justizministerin, Frau Zypries, ist da zurückhaltender. Da sind wir noch etwas auseinander. Aber wir sind ja erst am Anfang der Diskussionen.
    […]
    Und was sagen Sie zum Vorwurf, dass der Staat bei der Vorratsspeicherung ins Blaue hinein gewaltige Datenmengen über das Kommunikationsverhalten der ganzen Bevölkerung sammelt?

    Letztlich geht es immer um die Abwägung zwischen Freiheit und Sicherheit. Die Datenschützer sind ja nicht moralisch höherwertig, weil sie mehr Gewicht auf die Freiheit legen. Und ich bin kein schlechterer Mensch, weil ich mehr Gewicht auf den Schutz vor Verbrechern lege.

    8. Februar 2007 19
  • : UK: Datendiebe werden mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft
    UK: Datendiebe werden mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft

    Gerade bei The Register gefunden: UK to jail data thieves for two years:

    The Information Commissioner Office has long pressed the government to lock people who buy and sell data away in prison. Currently, the toughest sanction is a fine.

    The Department for Constitutional Affairs today said it planned to lock them up for up to two years, along with anyone else who might spread other people’s private business about for other reasons.

    „People have a right to have their privacy protected from those who would deliberately misuse it and I believe the introduction of custodial penalties will be an effective deterrent to those who seek to procure or wilfully abuse personal data,“ said Lord Falconer, Secretary of State for Constitutional Affairs.

    Bisher war die dickste Strafe ein Geldbetrag – wohl ein Klacks verglichen mit den bis zu durchschnittlich 85’000 £, die pro Datensatz durch Identitätsmißbrauch verdient werden können.

    UPDATE: Auch bei slashdot wird diskutiert.

    8. Februar 2007 1
  • : Vorratsdatenspeicherung: 10.000 wollen nach Karlsruhe ziehen
    Vorratsdatenspeicherung: 10.000 wollen nach Karlsruhe ziehen

    Kam schon gestern, hier die Pressemitteilung. Berichte: Spiegel Online, heise (auch über Widerstand im Rest Europas). Passend die Meldung von heute: Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in den US-Kongress eingebracht.

    Der Widerstand gegen die von der Bundesregierung geplante sechsmonatige Speicherung aller Telefon‑, Handy- und E‑Mail-Kontakte geht weiter. Nachdem sich im Januar über 30 Datenschutz‑, Bürgerrechts‑, Juristen‑, Wirtschafts- und Medienverbände gegen die „weitreichende Registrierung des Verhaltens der Menschen in Deutschland“ ausgesprochen haben, hat der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung gestern den zehntausendsten Teilnehmer an der Verfassungsbeschwerde gemeldet. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ist sich sicher, dass die Gerichte nach der Rasterfahndung und den Online-Durchsuchungen auch die Vorratsdatenspeicherung für unzulässig erklären werden. „Es ist ein offensichtlich unverhältnismäßiger Eingriff in unsere Grundrechte, das Kommunikations- und Bewegungsverhalten der gesamten Bevölkerung zu protokollieren, um die Aufklärungsquote um mikroskopische 0,006% steigern zu können“, begründet der Jurist Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.

    Seit November 2006 ruft der Arbeitskreis zur Anmeldung für eine Verfassungsbeschwerde gegen die geplante Vorratsdatenspeicherung auf. Über 10.000 Personen haben sich schon gemeldet. 2.500 Teilnehmer haben dem Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik bereits eine schriftliche Vollmacht zugesandt. Eingereicht wird die Verfassungsbeschwerde, wenn und sobald der Bundestag ein Gesetz zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung verabschiedet. Jeder zehnte der Beschwerdeführer/innen ist in einem Vertrauensberuf tätig, davon 19% als Journalisten, 7% als Ärzte, Zahnärzte oder Apotheker sowie 5% als Rechtsanwälte. Auch Geistliche, Heilpraktiker, Krankenpfleger, Psychologen, Sozialarbeiter, Sozialpädagogen und Unternehmensberater wehren sich gegen die geplante Abbildung ihrer vertraulichen Kontakte.

    Der zehntausendste Beschwerdeführer, Malte W. aus Hamburg, erhält als Dankeschön für seine Unterstützung ein „Schwarzbuch Datenschutz“ und ein „PrivacyDongle“ des Datenschutzvereins FoeBuD e.V. Mit dem PrivacyDongle kann Malte trotz Vorratsdatenspeicherung weiterhin anonym im Internet surfen. Dass sich auch Straftäter mit technischen Mitteln leicht der staatlichen Datenanhäufung entziehen können, liegt auf der Hand.

    Der Aufruf des Arbeitskreises zur Erhebung einer Massenverfassungsbeschwerde ist in der deutschen Geschichte einmalig. „Die von der Bundesregierung geplante Totalprotokollierung der Telekommunikation der gesamten Bevölkerung ist ebenfalls einzigartig“, begründet der Politikwissenschaftler Ralf Bendrath vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung die Aktion. „Frau Zypries will vorsorglich Informationen über unsere Telefonate, Bewegungen und Internetnutzung sammeln lassen für den Fall, dass wir zu Verbrechern werden. Wir sammeln vorsorglich Beschwerdeführer für den Fall, dass SPD und Union dieses verfassungswidrige Vorhaben tatsächlich umsetzen sollten. Wenn die Koalition unzählige Menschen bespitzeln lassen will, dann werden sich auch unzählige Menschen in Karlsruhe dagegen zur Wehr setzen.“

    7. Februar 2007 8