Datenschutz

  • : BKA-Chef im TAZ-Interview zur Online-Durchsuchung
    BKA-Chef im TAZ-Interview zur Online-Durchsuchung

    Die Taz hat BKA-Präsident Jörg Ziercke zur Online-Durchsuchung befragt: „Am Computer des Täters ansetzen“. Scheint keine Satire zu sein, obwohl die Antworten etwas darauf hindeuten. Ich geh gleich mal rüber in den Bundestag zur Datenschutz-Anhörung der Grünen, das scheint ja lustig zu werden, wenn man sich das hier durchliest:

    taz: Herr Ziercke, Sie diskutieren heute bei einem Gespräch der Grünen mit dem Chaos Computer Club über die heimliche Online-Durchsuchung von Computern. Ein Treffen der besten Hacker der Republik?

    Jörg Ziercke: Eine polizeiliche Online-Durchsuchung ist kein Hacking. Hacker nutzen Sicherheitslücken aus, um Computersysteme anzugreifen. Hierbei gehen sie üblicherweise ziellos vor, das heißt tausende PC werden gleichzeitig attackiert in der Hoffnung, dass zumindest einige der Zielsysteme noch nicht über die neuesten Sicherheits-Updates verfügen. Die Online-Durchsuchung ist dagegen ein polizeiliches Werkzeug, das im Einzelfall gegen tatverdächtige Schwerstkriminelle zum Einsatz kommen kann – kontrolliert und hochprofessionell.

    Dass Herr Ziercke die Online-Durchsuchung technisch nicht ganz versteht, wissen wir schon aus verschiedenen Interviews. Aber anscheinend hat ihm jetzt die Öffentlichkeitsabteilung des BKA einen Hinweis gegeben, dass er seine technische Unkenntnis nicht jedem Journalisten beweisen muss:

    Wie wird die Online-Durchsuchung eines Computers dann technisch ablaufen?

    Jörg Ziercke: Das kann ich natürlich nicht öffentlich erläutern.

    26. März 2007 7
  • : Chaosradio am Mittwoch: Der Bundestrojaner
    Chaosradio am Mittwoch: Der Bundestrojaner

    Am kommenden Mittwoch, den 28.3. gibt es auf Fritz-Radio um 22 Uhr wieder ein dreistündiges Chaosradio. Thema diesmal ist „Der Bundestrojaner“. Im Studio sind Frank Rieger, Constanze Kurz und Andreas Bogk. Die Qualität der Telefonanrufer ist nicht planbar.

    Die Sicherheitsbehörden möchten zu gern in den Computer von Verdächtigen hineinschauen dürfen – online, in Echtzeit und natürlich heimlich. Der sogenannte Bundestrojaner droht ein staatliches Schnüffelwerkzeug zu werden, das den Zugriff auf die intimsten Daten des Digitalbürgers ermöglichen soll. In der Folge wäre neben Mail‑, Chat‑, Audio- und Videoüberwachung mittels des ferngesteuerten Rechners auch Erpressungen durch das Einschleusen von gefälschten Beweisen auf die Platte des Bürgers möglich.

    Chaosradio beleuchtet die technischen und rechtlichen Hintergründe, mögliche Abwehrmaßnahmen und wirft einen Blick in andere Länder, wo solches staatliches Cracking schon angewendet wird. Dabei werden wir versuchen, die häufigsten Fragen zum Thema zu beantworten: Was unterscheidet eigentlich die Online-Durchsuchung von einer normalen Hausdurchsuchung? Wie kann ich mich schützen? Hilft da mein Virenscanner? Hilft es, die Festplatte zu verschüsseln? Sind freie Betriebssysteme gegen den Bundestrojaner immun?

    24. März 2007 1
  • : Review: Staat surft mit – Journalisten unter Generalverdacht
    Review: Staat surft mit – Journalisten unter Generalverdacht

    Gestern Abend gab es die Diskussion „Staat surft mit – Journalisten unter Generalverdacht?“ in Berlin. Ich war nicht da, aber hier sind einige Berichte aus dem Netz dazu.

    Heise: SPD-Sprecher: Online-Durchsuchungen kommen auf jeden Fall.

    Dieter Wiefelspütz, innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, ließ am gestrigen Dienstag bei einer Diskussion unter dem Aufhänger „Staat surft mit“ keinen Zweifel an seinem Segen für den Bundestrojaner: „Das werden wir selbstverständlich machen, allerdings mit klarer Rechtsgrundlage“, betonte der Abgeordnete zum Streitthema Online-Durchsuchungen auf der Tagung des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) in Berlin. „Das Internet ist eine Welt, in der jede Sauerei dieser Welt stattfindet“, begründete der Innenexperte sein Plädoyer. Die Koalition werde daher „mit Augenmaß das Erforderliche tun, um diese Sauereien zu bekämpfen.“ Die „Gespensterdebatten“ von Datenschützern und anderen Gegnern einer weiteren Befugnis zur staatlichen Bespitzelung versteht Wiefelspütz dagegen nicht. Da werde immer so getan, „als wären wir ein Überwachungsstaat“. Dabei fordere hierzulande niemand Folter oder Guantanamo.

    Telepolis: „Das Internet ist eine Welt, in der jede Sauerei stattfindet“.

    Jörg Ziercke: „Wir haben das Problem der Kryptierung und Anonymisierung. Wenn Sie heute eine Festplatte mit 300 Gigabyte verschlüsselt haben, können Sie diese praktisch nicht entschlüsseln. Das World Wide Web wird zunehmend zum eigentlichen Speicherplatz, nicht mehr der häusliche PC. Wir können bei schwersten Straftaten nur mitgehen, wenn der Richter die Anordnung gibt, wenn der Staatsanwalt das überwacht und der Bundesdatenschützer das ganze kontrolliert.“

    Doch schon bei der Diskussion, noch bevor es überhaupt einen konkreten Referentenentwurf im Parlament gibt, winkt Peter Schaar, der derzeitige Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, ab. Die Erfahrungen im europäischen Ausland lassen Zweifel an der Überwachbarkeit von schwersten Straftaten aufkommen. „Praktisch kann ich mir das nicht vorstellen, weil die Kriminellen sich zu schützen verstehen. Was ist die nächste Stufe? Wir haben eine immer währende Aufrüstung. Die Befugnisse, wenn sie einmal erteilt werden, werden nicht zurückgenommen“, warnt Schaar. Auch die so genannte Kontodaten-Überwachung sollte terroristische Tätigkeiten anhand von signifikanten Geldflüssen erkennbar werden lassen. Bereits zwei Jahre später sei das Verfahren auf alle Finanzämter ausgeweitet worden. „Da frage ich mich, wo ist da die Grenze?“, mahnt der Bundesdatenschützer.

    Währenddessen verkündet die FDP-Fraktion:

    Die Bundesregierung hält schon bisher Online-Durchsuchungen ohne ausdrückliche gesetzliche Grundlage für rechtmäßig. Das ergab eine Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage des FDP-Innenexperten Hartfrid WOLFF.
    […]
    Offenbar hat die Regierung die Öffentlichkeit in der Diskussion um Online-Durchsuchungen bisher getäuscht. Auf die Frage nach der gesetzlichen Grundlage zu den von Bundesinnenminister Schäuble verlangten Online-Durchsuchungen hat die Bundesregierung erklärt, das Bundesamt für Verfassungsschutz habe schon jetzt das Recht zu Online-Durchsuchungen.
    Die Regierung bezieht sich dabei auf § 8 Abs. 2 des Bundes-verfassungsschutz-Gesetzes. Dessen Wortlaut benennt explizit zulässige Methoden der Informationsbeschaffung, sieht ausdrücklich allerdings keine Onlinedurchsuchungen vor.
    Ob das als rechtliche Grundlage ausreicht, ist mehr als zweifelhaft, wie das Innenministerium ja auch sofort einräumt. Die Bundesregierung erweckt mit dieser Aussage allerdings den Verdacht, dass sie umfangreicher als bisher zugegeben Online-Durchsuchungen praktiziert hat, ohne dass es eine ausreichende gesetzliche Grundlage dafür gibt.

    Schizophren? Hartfrid WOLFF ist übrigens nicht verwandt mit Innenminister Ingo Wolf (auch FDP), der die Online-Durchsuchung ohne Bedenken in NRW legalisiert hat.

    news.aktuell hatte nicht nur zur Diskussion eingeladen, sondern hat auch ein paar Stimmen als Zitate gesammelt und veröffentlicht: Journalisten fürchten um den Informantenschutz.

    Einen Blogbericht gibt es noch bei BlackblogX.

    21. März 2007 2
  • : Ratgeber Technik zur Vorratsdatenspeicherung
    Ratgeber Technik zur Vorratsdatenspeicherung

    In der ARD gab es vorgestern einen guten Beitrag zum Thema in der Sendung „Ratgeber Technik“. Der Titel trifft es recht gut:

    Vorratsdatenspeicherung – Schnüffelstaat online

    Hier ist der Text, hier das Video.

    19. März 2007 5
  • : „Großer neuer Entwurf“ für Datenschutz diskutiert
    „Großer neuer Entwurf“ für Datenschutz diskutiert

    Die Grünen im Bundestag hatten heute ein Fachgespräch zum Thema Datenschutz organisiert. Heise berichtet:

    Bei einem Fachgespräch der Grünen im Bundestag über „europäische und nationale Perspektiven für den Datenschutz“ haben sich Politiker und Verbandsvertreter für schärfere Sanktionen bei Verstößen gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht ausgesprochen. Die innenpolitische Sprecherin der Oppositionspartei, Silke Stokar, sprach am heutigen Freitag in Berlin von einem „massenhaften nicht geahndeten Rechtsbruch“ in der Wirtschaft rund um Datenschutzbestimmungen. Den bestehenden Aufsichtsbehörden fehle es an Möglichkeiten und Ressourcen zur Kontrolle von Verstößen und die Staatsanwaltschaften würden ebenfalls nicht eingreifen.

    Daran knüpfte sich offenbar eine interessante Debatte an, ob man das bestehende Bundesdatenschutgesetz nochmal novellieren sollte, oder ob ein großer neuer Wurf nötig sei. Ich konnte leider nicht hingehen. War sonst jemand da?

    16. März 2007
  • : Live: EU-Konferenz zum digitalen Verbraucherschutz
    Live: EU-Konferenz zum digitalen Verbraucherschutz

    Ich bin gerade im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung angekommen. Hier findet seit gestern Abend die Konferenz “Herausforderungen und Chancen in einer digitalisierten Welt: Beiträge der Verbraucherpolitik” statt, die vom Verbraucherschutzministerium im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft durchgeführt wird. Gestern Abend gab es aber nichts interessantes zu bloggen.

    15. März 2007 13
  • : Charta Verbrauchersouveränität in der digitalen Welt 2007
    Charta Verbrauchersouveränität in der digitalen Welt 2007

    Noch bevor ich rüber ins Presse- und Informationsamt der Bundesregierung zur EU-Verbraucherschutzkonferenz gehe, hat der Bundesverband Verbraucherzentrale schon die „Charta Verbrauchersouveränität in der digitalen Welt 2007″ (PDF) online gestellt, die dort vorgestellt werden soll. Passend dazu gibt es auch eine Pressemitteilung: „Charta soll Konsumenten im Internet besser schützen“. Ich weiss ja nicht, wie eine (unverbindliche) Charta meine Verbraucherrechte schützen und stärken soll, aber das sei hier mal dahin gestellt. VZBV-Chefin Edda Müller erklärt dann auch passend in der Pressemitteilung: „Verbraucherrechte dürfen nicht zu virtuellen Rechten verkommen“. Also erstmal eine symbolische Charta…

    Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die neue Charta der digitalen Verbraucherrechte begrüßt. Die heute von Bundesverbraucherminister Seehofer vorgestellte Charta definiert Grundrechte der Verbraucher in der digitalen Welt. Dazu gehören das Recht auf Datensicherheit, der Datenschutz im Internet, das Recht auf Privatkopien bei digitalen Inhalten sowie der Anspruch auf Interoperabilität, also auf einheitliche technische Standards bei Hardware und Software. „Verbraucherrechte dürfen nicht zu virtuellen Rechten verkommen“, sagte vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. „Die Charta bildet das Fundament für ein verbraucherpolitisches Gesamtkonzept, um starke Bürger- und Verbraucherrechte auch in der digitalen Welt durchzusetzen.“

    Die Charta der digitalen Verbraucherrechte war auf Initiative des Europäischen Verbraucherverbands BEUC im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft ausgearbeitet worden. „Die Charta muss eine Leitplanke darstellen für die künftige politische Debatte über das Urheberrecht, Datenschutz und den Kampf gegen Spamming und Phishing“, sagte vzbv-Chefin Edda Müller.

    Ich berichte gleich mal live von der Konferenz. Hoffe, das offene WLAN gibt es da immer noch.

    Erste Einschätzung nach einem kurzen Überfliegen der Charta: Blumige Worte und sehr zahm in den Forderungen. Fast schon langweilig. Da haben sowohl der europäische Verbraucherschutz-Dachverband BEUC als auf der VZBV schon progressivere Papiere veröffentlicht mit einem stärkeren Fokus auf Verbraucherrechte in der digitalen Welt. Aber vermutlich ist das erstmal ein minimales Konsenspapier mit dem Verbraucherschutzministerium. Das werde ich gleich mal rausfinden.

    15. März 2007 4
  • : Freiheit statt Angst – Demo gegen Sicherheits- und Überwachungswahn
    Freiheit statt Angst – Demo gegen Sicherheits- und Überwachungswahn

    Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung lädt ein zur Demonstration nach Frankfurt am Samstag, den 14. April ab 15 Uhr: Freiheit statt Angst – Demo gegen Sicherheits- und Überwachungswahn. Und hier ist die Pressemitteilung:

    14. März 2007
  • : Diskussion: Staat surft mit – Journalisten unter Generalverdacht?
    Diskussion: Staat surft mit – Journalisten unter Generalverdacht?

    Mal wieder eine Diskussion in Berlin: Staat surft mit – Journalisten unter Generalverdacht?

    Die dpa-Tochter news aktuell und der BundesverbandDeutscher Zeitungsverleger (BDZV) veranstalten zum vierten Mal eine gemeinsame Podiumsdiskussion. Experten aus Politik und Journalismus diskutieren über das Thema „Staat surft mit – Journalisten unter Generalverdacht ?“. Die Veranstaltung findet am 20. März 2007 im Haus der Presse in Berlin statt.

    Der Staat will heimlich über das Internet Computer durchsuchen. Des Weiteren plant das Bundesjustizministerium im Rahmen eines Gesetzes, Telekommunikationsunternehmen zur sechsmonatigen Speicherung von Verbindungsdaten zu verpflichten. Durch diese „Vorratsdatenspeicherung“ könnten staatliche Institutionen nachvollziehen, wer wann mit wem per E‑Mail oder Telefon kommunizierthat und welche Seiten im Internet besucht wurden. Das Gesetz könnte den Schutz der journalistischen Information gefährden, der eine wichtige Grundlage für einen investigativen Journalismus bildet. Wie kann unter diesen Bedingungen die Pressefreiheit gewährleistet werden?

    Es diskutieren:

    * Wolfgang Bosbach, Stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag * Dr. Stefan Geiger, Politischer Korrespondent der Stuttgarter Zeitung * Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit * Jörg Ziercke, Präsident des Bundeskriminalamtes. Dr. Wolfram Weimer, Chefredakteur des Magazins „Cicero“, moderiert die Diskussion.

    Die Veranstaltung beginnt am 20. März um 18 Uhr im Haus der Presse, Markgrafenstraße 15. Die Teilnahme ist nur nach vorheriger Anmeldung unter sommerfeld@bdzv.de möglich.

    14. März 2007 4
  • : Einführung in OpenID
    Einführung in OpenID

    Bei Linux.com gibt es eine Einführung in OpenID.

    OpenID is an open decentralized digital identity system that has been gaining traction in recent months. It implements a solution to some everyday headaches such as single-sign-on, but it does not address related issues like privacy, trust, spam prevention, or message authentication. OpenID uses a multiple-stage sign-on process, but don’t let that discourage you. As an end user, the benefits are stacked in your favor.

    13. März 2007 1
  • : Wir wollen eine Ethik der Informationsgesellschaft
    Wir wollen eine Ethik der Informationsgesellschaft

    Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, forderte bei der Konferenz „Datenschutz und Datensicherheit“ in Berlin „eine Ethik der Informationsgesellschaft“. Matthias Spielkamp war dabei und hat für Golem mitgeschrieben.

    Insgesamt tendierten wirtschaftliche, aber auch politische Triebfedern aus verschiedenen Gründen dazu, immer mehr an Überwachung zu installieren. Das könne die Überwachung von Geschäftsprozessen sein, so Schaar, aber auch der „Kampf gegen den internationalen Terrorismus – da frage ich: wo ist eine Gegenstrategie?“ Sie könne nur in einer „Ethik der Informationsgesellschaft“ liegen: „Wir müssen Wertentscheidungen treffen über die Frage, was dürfen, was wollen wir machen?“ Das sei überhaupt keine neue Fragestellung, denn der Atombombe oder der Gentechnologie werde sie bereits seit langer Zeit gestellt, aber eben viel zu selten bei Debatten um Informationstechnologie.
    […]
    „Sowohl im Recht als auch in der Technik müssen wir Konsequenzen ziehen und uns fragen, ob Entscheidungen gerechtfertigt sind – egal, wie gut sie wirtschaftlich, sozialpolitisch oder anders begründbar sind -, oder ob sie zurückgefahren werden sollten“, forderte Schaar. Deutschland habe die Gelegenheit, darüber zu reden, wie einen Gesellschaft aussehen sollte, und ob wir nicht zu weit gehen, denn „wir leben nicht in einem totalitären Überwachungsstaat, denn der braucht keine und muss auch kein Verfassungsgericht fürchten.“

    13. März 2007 2
  • : Mikado doch keine Rasterfahndung
    Mikado doch keine Rasterfahndung

    Alles kein Problem – das durchrastern von Kreditkartendaten ist keine Rasterfahndung. Heise hat etwas mehr Infos: Kinderporno-Ermittlung mit Kreditkartendaten rechtmäßig.

    Die umstrittenen Kinderpornografie-Ermittlungen mit Hilfe von Kreditkarten sind einem MDR-Bericht zufolge rechtmäßig gewesen. Das Amtsgericht Halle habe die Beschwerde eines Betroffenen aus Düsseldorf zurückgewiesen, sagte der leitende Oberstaatsanwalt Jörg Wilkmann am heutigen Montag dem MDR-Magazin Sachsen-Anhalt heute. Ermittler aus Sachsen-Anhalt hatten Daten von Millionen Kreditkartenkunden aus Deutschland auf Kinderpornokäufe im Internet überprüft.

    Mehr gibts auch im Lawblog.

    13. März 2007 1
  • : Rechtliche Lage von Filesharing in Deutschland
    Rechtliche Lage von Filesharing in Deutschland

    Das Handakte Weblawg verweist auf einen Artkel zur rechtlichen Lage von Filesharing in Deutschland.

    In der aktuellen Ausgabe der juristischen Fachzeitschrift Kommunikation & Recht (K&R) ist ein mehrseitiger Aufsatz (PDF) von Rechtsanwalt Christian Solmecke zum Thema Filesharing erschienen. Der Aufsatz beleuchtet zunächst umfassend die technische Situation der P2P Tauschbörsen und zeigt dann die verschiedenen Gerichtsurteile, die in den letzten Monaten ergangen sind, auf. (…)

    12. März 2007 2
  • : Konferenz des Verbraucherschutzministeriums zur digitalen Gesellschaft
    Konferenz des Verbraucherschutzministeriums zur digitalen Gesellschaft

    Das Verbraucherschutzministerium veranstaltet im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft am 14. und 15. März in Berlin den Kongress „Herausforderungen und Chancen in einer digitalisierten Welt: Beiträge der Verbraucherpolitik“. Der 15.März ist traditionell auch der Weltverbraucherschutztag.

    Hier ist die Ankündigung:

    Hochrangige Experten aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung informieren und diskutieren am 14. und 15. März in Berlin über neue Möglichkeiten und Risiken beim Einsatz moderner digitaler Technologien sowie die notwendigen Konsequenzen für die Verbraucherpolitik.

    Digitale Technologien durchdringen und verändern fast alle Bereiche des täglichen Lebens. Sie erleichtern den Zugang zu Information und bieten die Grundlage zu neuen Diensten, Handels‑, Kommunikations- und Unterhaltungsmöglichkeiten. Mit den Möglichkeiten wachsen aber auch die Anforderungen an Sicherheit und Transparenz. Die europäische Verbraucherpolitik muss sich daher mit den neuen technischen Entwicklungen und ihren Auswirkungen auf die Verbraucherinnen und Verbraucher auseinandersetzen. Um die verbraucherpolitische Meinungsbildung im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft weiter zu entwickeln, lädt das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur Konferenz „Herausforderungen und Chancen in einer digitalisierten Welt: Beiträge der Verbraucherpolitik“ am 14. und 15. März 2007 in Berlin ein.

    Das Konzept der Veranstaltung sieht zu wenigen Themenkomplexen immer einen Redebeitrag eines institutionellen Daten- oder Verbraucherschützers und eines Industrievertreters vor. In der abschliessenden Podiumsdiskussion „Herausforderungen und Chancen in einer digitalisierten Welt: Beiträge der Verbraucherpolitik“ tritt dann mit Prof. Dr. Edda Müller, Vorstand Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), auch nur eine dezidierte Verbraucherschützerin an. Dafür sitzt Dorothee Belz, Mitglied der Geschäftsleitung Microsoft Deutschland, auch auf dem Podium. Da sieht man schon die massiven Verschiebungen zu früheren Zeiten, als das ehemals grün-regierte Verbraucherschutzminsisterium den Foebud und andere als Redner zu diesen Fragestellungen eingeladen hatte. Aber immerhin besser als nichts. Bisher hat sich Seehofer zu diesem Politikbereich nur am 1. März zum Telemediengesetz geäussert. Da verkündet er allen Ernstes „Verbraucherschutz im Internet verbessert“. Auf seine Rede bin ich mal gespannt.

    Heise hatte im Februar schon von einer „Charta für Verbrauchersouveränität in der digitalen Welt“ berichtet, die auf der Konferenz vorgestellt werden soll: Apple & Co. drohen Öffnungsklauseln für DRM bei Online-Musikshops.

    Nun hat das deutsche Verbraucherschutzministerium gemeinsam mit Verbraucherschutzverbänden eine „Charta für Verbrauchersouveränität in der digitalen Welt“ erstellt, berichtet die Financial Times Deutschland. In dem Grundsatzpapier werde gefordert, dass Anbieter von Web-Musikshops wie Apple ihre geschlossenen Systeme öffnen müssten, um dem Verbraucher mehr Wahlmöglichkeiten zu eröffnen. Im iTunes Store gekaufte Songs müssten sich dann auch auf anderen Playern als dem iPod abspielen lassen, ohne dass der Anwender erst Konvertierungsorgien veranstalten muss. Es sei beabsichtigt, diese Charta auch auf europäischer Ebene zu verankern, der Entwurf zu der Charta solle nach bisherigen Plänen spätestens auf einer Konferenz der europäischen Verbraucherschutzminister Mitte März vorgestellt werden. Die europäischen Verbraucherschutzverbände hatten sich bereits Anfang des Jahres auf einen gemeinsamen Forderungskatalog geeinigt, um Apples DRM zu öffnen.

    Hier nochmal ein Verweis auf unsere ausführliche Berichterstattung von einer VZBV-Pressekonferenz im Juni letzten Jahres zu diesem Thema: Massive Kritik an Urheberrechtspolitik von den Verbraucherzentralen. Zur Popkomm 2005 hatten wir uns mal einige Online-Shops genauer angeschaut: Ausgeschlossen und restriktiv: Music-Stores im Netz. Auf der Pressekonferenz hatten wir ein vier Minuten langes Interview mit Patrick von Braunmühl von der Verbraucherzentrale Bundesverband geführt:

    Hier klicken, um den Inhalt von video.google.com anzuzeigen.

    Das vollständige Kongressprogramm finden sich unter www.konsumentdigital.de. Auf der Webseite gibt es eine Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirats für Verbraucher- und Ernährungspolitik beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in einer Lang- und Kurzfassung. Die ist zwar auf Ende November 2006 datiert, war mir aber bisher nicht bekannt. Und es finden sich interesante Stellen in dem Papier, die zivilgesellschaftliche Forderungen aufnehmen.

    Privacy Enhancing Technologies (PETs) bereits in der Design-Phase implementieren:

    (62) Risikoberücksichtigende Informationspolitik greift ex ante. Hier ist ein grundsätzliches Umdenken erforderlich. Verantwortliche Innovation fordert ein öffentliches Engagement bereits in der Entwicklungsphase von neuen Systemen und Technologien seitens der Regierung und der Konsumenten bzw. deren Vertreter. Klassisches Mittel ist die Einrichtung von Konsultationsprozessen, wie sie in Großbritannien bereits praktiziert werden. Das muss nicht notwendig mit Hilfe gesetzlicher Regeln geschehen. Freiwillige Verhaltenskodices der betroffenen IT-Industrien bzw. der Entwickler können den Weg für einen Umdenkungsprozess ebnen. Ziel der Konsultationen muss ein Privacy Impact Assessment (PIAs) neuer Technologien (in Kanada obligatorisch) sein, um sicherzustellen, dass mit den neuen Technologien eine entsprechende Verbraucherkompetenz entwickelt wird. Privacy Enhancing Technologies

    (PETs) bereits in der Design-Phase könnten potentielle Missbräuche technisch ausschließen.

    „Recht auf Zugang zur digitalen Welt“:

    (64) Dieses Ziel kann ohne Einsatz staatliche Politikinstrumente nicht erreicht werden. Traditionelle kompensatorische Maßnahmen zielen auf einen Ausgleich der Benachteiligung. Hier rückt das Recht in eine prominente Stellung. Der Zugang zur digitalen Welt hat heute den identischen Stellenwert wie die Sicherstellung der Grundversorgung mit Strom, Wasser und Gas. So wie jeder Verbraucher ein Recht darauf hat, mit Elektrizität und mit Wasser beliefert zu werden, hat er auch ein Recht, Zugang zur digitalen Welt zu erhalten. Dieses Recht erschöpft sich nicht in der Bereitstellung eines technischen Anschlusses. Zugang verlangt mehr, verlangt die Möglichkeit und die Fähigkeit, sich die Errungenschaften der digitalen Welt auch erschließen zu können. Das gilt auch und gerade für besonders schutzbedürftige Gruppen der Bevölkerung. Nur so haben alle eine Chance auf Teilnahme. Insoweit wird zu überlegen sein, ob den Verbrauchern der Zugang zu garantieren ist, so wie es auch bei der Energieversorgung und der Telekommunikation der Fall ist.

    Stärkung der Verbraucherrechte im Urheberrecht:

    (66) Die Europäische Gemeinschaft hat den Schutz der Anbieter von digitalen, urheberrechtlich geschützten Inhalten in den letzten Jahren ständig weiter ausgebaut, weitgehend ohne auf die Rückwirkungen einzugehen, die für den Verbraucher aus der Einschränkung der privaten Nutzungsmöglichkeiten resultieren. Die Rechtsentwicklung bewegt sich auf eine zunehmende Kriminalisierung derjenigen Verbraucher zu, die den Urheberschutz nicht beachten. Dieser Entwicklung muss Einhalt geboten und eine adäquate private Nutzung ermöglicht werden.

    Auf der Webseite erfährt man auch, dass die Veranstaltung von der Agentur berlinpolis im Auftrag des BMELV durchgeführt“. Bin gerade etwas über die Rolle von berlinpolis verwundert. Dachte bisher, das wäre ein „Think-Tank für die Politik von morgen“, der im Bereich der Netzpolitik bisher nur durch die Forderung nach einer stärkeren Kontrolle des Internets öffentlich aufgetreten ist:

    In einem online nicht frei zugänglichen Kommentar in der Süddeutschen Zeitung fordert Daniel Dettling vom Berliner Thinktank Berlinpolis eine stärkere Kontrolle des Internet. Weil das Internet als „Fernuniversität der Gewalt“ funktioniere, müssten Kämpfer gegen den internationalen Terrorismus das Internet penibel kontrollieren, um zu verhindern, dass „kulturelle Fingerabdrücke“ (Meme) wie Viren übertragen werden. Als Beispiel nennt Dettling, dass das Mem vom Selbstmordattentäter so attraktiv werden könne, dass es von anderen Kulturen memetisch kopiert werde.

    Es hat einen komischen Anschein, wenn ein Lobby-Verein, dessen Vorsitzender in dieser Position mehr Kontrolle im Netz fordert, eine Konferenz für die Bundesregierung im Bereich Verbraucherrechte organisiert.

    11. März 2007 4
  • : Technische Optionen für die Online-Durchsuchung
    Technische Optionen für die Online-Durchsuchung

    Bei Heise Security werden verschiedene technische Optionen für die Online-Durchsuchung vorgestellt: Bundestrojaner: Geht was – was geht.

    Die meinen das Ernst: Das unbemerkte Durchsuchen von PCs durch Ermittlungsbehörden soll gesetzlich geregelt und anschließend auch technisch umgesetzt werden. Und rein technisch wäre das sogar machbar. Doch erst bei genauer Betrachtung zeigt sich, in welches Dilemma die Behörden dabei geraten.
    […]
    Letztlich ergibt sich durch den Bundestrojaner für die Behörden ein unlösbarer Interessenkonflikt: Einerseits fordern und fördern sie Sicherheitsmaßnahmen – und auf der anderen sind es genau diese Sicherheitsmaßnahmen, die ihnen den Zugriff auf die gewünschten Information verwehren. Entweder verbietet man effiziente Schutz-Software oder man versucht genau diese Schutz-Software immer wieder auszutricksen – und findet sich dabei in der Gesellschaft von Kriminellen wieder. Jedes Loch in Sicherheitssoftware kann auch für Betrügereien, Spionage oder andere kriminelle Aktivitäten genutzt werden – insbesondere, wenn der Bundestrojaner schon demonstriert, wie das geht. Und wenn Beamte Kenntnis von solchen Lücken hätten und nicht für ihre Beseitigung gesorgt haben, träfe sie zumindest eine Mitverantwortung.

    Und um Missverständnissen vorzubeugen: Selbstverständlich kann man sich gegen all die hier geschilderten Einbruchsversuche schützen. Gegen Trojaner in der Mail hilft konsequentes Nachfragen beim angeblichen Absender vor dem Öffnen eines Dateianhangs. Eventuelle Manipulationen von Trojaner-Proxies werden durch digitale Signaturen, Vergleiche von Prüfsummen und SSL-Downloads entlarvt. Selbst das Encase FIM Servlet lässt sich ziemlich sicher mit speziellen Antirootkit-Tools und entsprechendem Knowhow aufspüren und neutralisieren. Und die potenziellen Zielpersonen staatlich angeordneter Überwachungsmaßnahmen werden mit bei den ersten sein, die diese Wissen konsequent nutzen, um sich zu schützen.

    Interessant ist auch der Beitrag „Bundestrojaner, Sina-Boxen und Mailüberwachung“ in der „wunderbaren Welt von Isotopp“.

    11. März 2007 1
  • : Animation: Big Brother State
    Animation: Big Brother State

    Bewusstseinsschaffung für Datenschutzfragestellungen: „Big Brother State“ ist eine schöne Flash-Animation von David Scharf von der Fachhochschule Augsburg und wurde unter einer Creative Commons Sampling LIcence veröffentlicht. Die Animation kann auf der Seite angeschaut und in verschiedenen Formaten heruntergeladen werden. Spread the message.

    Hier ist die 40 MB grosse OGG-Version. Ich bekomme gerade leider keinen vernünftigen Screenshot hin, freue mich aber über einen.

    Ich habs auf BoingBoing gebracht und schon steht es auf Youtube:

    In diesem Fenster soll ein YouTube-Video wiedergegeben werden. Hierbei fließen personenbezogene Daten von Dir an YouTube. Wir verhindern mit dem WordPress-Plugin „Embed Privacy“ einen Datenabfluss an YouTube solange, bis ein aktiver Klick auf diesen Hinweis erfolgt. Technisch gesehen wird das Video von YouTube erst nach dem Klick eingebunden. YouTube betrachtet Deinen Klick als Einwilligung, dass das Unternehmen auf dem von Dir verwendeten Endgerät Cookies setzt und andere Tracking-Technologien anwendet, die auch einer Analyse des Nutzungsverhaltens zu Marktforschungs- und Marketing-Zwecken dienen.

    Zur Datenschutzerklärung von YouTube/Google

    Zur Datenschutzerklärung von netzpolitik.org

    [Danke an Paul]

    9. März 2007 13
  • : Datenschutz bei den Online-Tickets der Deutschen Bahn?
    Datenschutz bei den Online-Tickets der Deutschen Bahn?

    Manchmal ist es bequemer, bei der Deutschen Bahn ein Ticket online zu kaufen. Allerdings sollte man beachten, dass man weniger flexibel damit ist. Nicht nur ist ein späterer Zug nicht mehr wirklich möglich und übertrag ist es auch nicht – dazu ist auch der Datenschutz weniger gewährleistet. Patrick Breyer hat mal versucht, bei der Bahnen entsprechende Informationen zu bekommen, was mit seinen Daten passiert. Eine Reaktion gabs bisher nicht, aber jeder Bahnnutzer kann diese Muster-Mail mal an die Bahn schicken:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit widerspreche ich der Verwendung meiner Daten zur Kundenbetreuung und verlange eine sofortige Löschung der Reisedaten. Schließlich widerspreche ich der Nutzung oder Weitergabe meiner Daten zu Zwecken der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung. Bitte bestätigen Sie mir, dass Sie dem Rechnung tragen werden.

    Mit freundlichem Gruß

    9. März 2007 9
  • : Entschließung zur Online-Durchsuchung
    Entschließung zur Online-Durchsuchung

    Bei der 73. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, die vom 08. bis 09. März 2007 in Erfurt stattfand, wurde eine „Entschließung“ zur „Online-Durchsuchung“ beschlossen: Keine heimliche Online-Durchsuchung privater Computer.

    Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder wenden sich entschieden gegen die Einführung entsprechender Eingriffsgrundlagen sowohl im repressiven als auch im präventiven Bereich. Sie appellieren an die Gesetzgeber, es beim bisherigen Rechtszustand des „offenen Visiers“ zu belassen. Der Staat darf nicht jede neue technische Möglichkeit ungeachtet ihrer Eingriffstiefe zur Ausforschung einsetzen. Dies gilt auch dann, wenn wichtige Belange, wie z. B. die Strafverfolgung, betroffen sind. Hier ist ein Umdenken erforderlich. Es muss ein Raum der Privatsphäre bleiben, der nicht durch heimliche staatliche Überwachungsmaßnahmen ausgehöhlt werden darf.

    Eine heimliche Online-Durchsuchung greift tief in die Privatsphäre ein. Die auf einem Computer gespeicherten Daten können aufgrund ihrer Vielzahl und besonderen Sensibilität Einblick in die Persönlichkeit der Betroffenen geben. Der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung wird gefährdet, wenn der Staat heimlich und fortdauernd in private Computer eindringt, um dort personenbezogene Daten auszuspähen. Dies gilt umso mehr, wenn Nachrichtendienste die Möglichkeit heimlichen Zugriffs auf diese Informationen erhalten, obwohl ihnen nicht einmal die offene Erlangung durch eine Beschlagnahme gestattet ist.

    9. März 2007 3
  • : Das Ende der Geheimnisse
    Das Ende der Geheimnisse

    In der Zeit vermarktet ein Autor sein Buch über „Das Ende der Geheimnisse“ mit einem Artikel über eben jene, etwas Datenschutz und die Privatsphäre. In der Zeit stand schonmal besseres, aber ein paar interessante Sachen sind doch zu finden.

    Doch während Thriller wie eh und je die Bestsellerlisten stürmen, scheint uns der Verlust unseres Privatlebens nur wenig auszumachen. Die meisten haben sich damit abgefunden, dass Pässe mit biometrischen Daten ausgestellt werden, anhand deren Bewegungsprofile von Reisenden erstellt werden können. Geheimdienste dürfen seit den Antiterrorgesetzen von Otto Schily den Standort von Handys ermitteln, Banken wurden verpflichtet, dem Verfassungsschutz und dem Bundesnachrichtendienst Auskunft über Kontobewegungen zu geben, Fluggesellschaften wiederum müssen auf Anfrage preisgeben, ob jemand auf ihrer Reiseliste steht.

    [Danke Benedikt]

    8. März 2007 1