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Bundestag bekommt den ePass erklärt

Der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages erklärt den ePass im „Aktuellen Begriff“. Seit dem 1. November 2005 werden in der Bundesrepublik Deutschland elektronische Reisepässe ausgegeben. Diese sind mit einem Chip versehen, auf dem neben den Personendaten auch ein Lichtbild des Ausweisinhabers gespeichert sind. Derzeit wird erprobt, weitere biometrische Daten, wie z.B. Fingerabdrücke, auf den Chip…

  • Markus Beckedahl

Der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages erklärt den ePass im „Aktuellen Begriff“.

Seit dem 1. November 2005 werden in der Bundesrepublik Deutschland elektronische Reisepässe ausgegeben. Diese sind mit einem Chip versehen, auf dem neben den Personendaten auch ein Lichtbild des Ausweisinhabers gespeichert sind. Derzeit wird erprobt, weitere biometrische Daten, wie z.B. Fingerabdrücke, auf den Chip zu speichern. Dieser Aktuelle Begriff beschreibt die Funktionsweise des E‑Passes und die dazu notwendigen Ausleseverfahren und Abgleichmöglichkeiten mit bestehenden oder noch …

Der Zeitpunkt für die Erklärung eines „Aktuellen Begriffes“ scheint mir perfekt gewählt.

Über die Autor:innen

  • Markus Beckedahl
    Darja Preuss

    Markus Beckedahl hat schon 2003 in der Ur-Form von netzpolitik.org gebloggt und hat zwischen 2004 bis 2022 die Plattform als Chefredakteur entwickelt. Seit 2024 ist er nicht mehr Teil der Redaktion und schreibt einen Newsletter auf digitalpolitik.de. Kontakt: Mail: markus (ett) netzpolitik.org, Presseanfragen: +49-177-7503541 Er ist auch auf Mastodon, Facebook, Twitter und Instagram zu finden.


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Ein Kommentar zu „Bundestag bekommt den ePass erklärt“


  1. Sehr geehrte Mitglieder der Bundestages.
    Sie haben im Herdenverhalten letztens einige Gesetze abgenickt. Hier die Zusammenfassung damit sie auch mitreden können.

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