Datenschutz
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: Safer Internet Day 2007
: Safer Internet Day 2007 Heute ist wieder der „Safer Internet Day“, ausgerichtet von der Europäischen Union.
Tagesschau.de: „Viele verhalten sich noch unsicher“.
Jugendschützer Friedemann Schindler sieht die größten Risiken für Kinder derzeit in Chats. Wie im Straßenverkehr müssten Kinder auch beim Surfen erst die Regeln kennenlernen, um sich sicher zu bewegen. Schindler ist Leiter von Jugendschutz.net, einer Initiative der Bundesländer. Sie informiert im Internet, in Broschüren und auf Veranstaltungen über Gefahren für junge Surfer und wie Eltern und Pädagogen helfen können, diese zu vermeiden.
Tagesschau.de: „Das Netz kann nicht so einfach kontrolliert werden“
„Das Internet ist nur ein Abbild der Gesellschaft“, sagt Frank Rosengart. Er vertritt den Chaos Computer Club (CCC). Die kritischen Computerspezialisten haben die Fragen von tagesschau.de per E‑Mail erhalten und auf ihrer Mailingliste die Antworten diskutiert. Kinder gehören im Netz unter Aufsicht – dieser Meinung ist auch der CCC. Der richtige Umgang mit dem Netz müsse ihnen erst beigebracht werden – allerdings „nicht von Leuten, die ihren Computer gerade einmal als Schreibmaschine benutzen.“
Telepolis: EU lässt für ein sicheres Internet trommeln
Kinder und Jugendliche sollten vor Gewaltdarstellungen und Pornographie in den Medien bewahrt werden. Trotzdem haben sie Zugang zu Killerspielen und Sexseiten im Internet. Es ist auch nichts Neues, dass Pädophile das Internet zur Kontaktanbahnung mit Minderjährigen suchen. Seit 2002 versuchen Initiativen einmal im Jahr Kinder und Erziehungsberechtigte zu sensibilisieren. „Safer Internet Day“ heißt die Veranstaltung und will mehr als eine reine Alibiveranstaltung.
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: BGH: Heimliche Online-Durchsuchungen sind unzulässig
: BGH: Heimliche Online-Durchsuchungen sind unzulässig Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Heimliche Online-Durchsuchungen sind unzulässig
Der 3. Strafsenat des BGH hielt nun ebenfalls fest, dass die verdeckte Online-Durchsuchung insbesondere nicht durch § 102 Strafprozessordnung (StPO) gedeckt sei, weil die Durchsuchung in der Strafprozessordnung als eine offen durchzuführende Ermittlungsmaßnahme geregelt sei. Dies ergebe sich zum einen „aus mehreren Vorschriften des Durchsuchungsrechts zu Gunsten des Beschuldigten“ (dazu zählt der BGH das Anwesenheitsrecht und Zuziehung von Zeugen), die zwingendes Recht darstellten und „nicht zur Disposition der Ermittlungsorgane“ stünden. Auch ergebe sich die fehlende Ermächtigungsgrundlage aus „einem Vergleich mit den Ermittlungsmaßnahmen, die – wie die Überwachung der Telekommunikation oder die Wohnraumüberwachung – ohne Wissen des Betroffenen durchgeführt werden können, für die aber deutlich höhere formelle und materielle Anforderungen an die Anordnung und Durchführung“ bestünden.
Hier ist die Pressemitteilung des Bundesgerichtshof: Verdeckte Online-Durchsuchung unzulässig.
Nach der Entscheidung ist die verdeckte Online-Durchsuchung insbesondere nicht durch § 102 StPO (Durchsuchung beim Verdächtigen) gedeckt, weil die Durchsuchung in der Strafprozessordnung als eine offen durchzuführende Ermittlungsmaßnahme geregelt ist. Dies ergibt sich zum einen aus mehreren Vorschriften des Durchsuchungsrechts zu Gunsten des Beschuldigten – Anwesenheitsrecht (§ 106 Abs. 1 Satz 1 StPO) und Zuziehung von Zeugen (§ 105 Abs. 2, § 106 Abs. 1 Satz 2 StPO) -, deren Befolgung als zwingendes Recht nicht zur Disposition der Ermittlungsorgane steht. Zum anderen folgt dies aus einem Vergleich mit den Ermittlungsmaßnahmen, die – wie die Überwachung der Telekommunikation (§§ 100 a, b StPO) oder die Wohnraumüberwachung (§§ 100 c, d StPO) – ohne Wissen des Betroffenen durchgeführt werden können, für die aber deutlich höhere formelle und materielle Anforderungen an die Anordnung und Durchführung bestehen. Auch andere Befugnisnormen der Strafprozessordnung gestatten die verdeckte Online-Durchsuchung nicht.
Die Wiefelpütz / Schäuble Fraktion wird jetzt sicherlich sofort kommunizieren, dass die Gesetze dahingehend geändert werden sollten, dass Online-Durchsuchungen doch irgendwie rechtens werden.
Vom Chaos Computer Club gibt es schon eine Pressemitteilung, die vor Verkündung des Urteils online gestellt wurde: BGH-Entscheidung zur Online-Durchsuchung: Schnüffeln auf privaten Rechnern.
[…]„Der Staat darf sich nicht der Methoden Krimineller bedienen, um Straftaten aufzuklären“, erklärt CCC-Sprecher Dirk Engling. „Tut er dies doch, stellt er sich auf die eine Stufe mit kriminellen Crackern und verliert somit den letzten Rest seiner Glaubwürdigkeit.“
Der verharmlosende Name „Online-Durchsuchung“ hat nichts mit einer Hausdurchsuchung im Sinne unserer Strafprozessordnung zu tun, bei der es ein nachvollziehbares Protokoll gibt und unabhängige Zeugen hinzugezogen werden können. Der duchsuchende Beamte sichert vor Ort nur Unterlagen und legt sie dem Staatsanwalt zur Bewertung vor. Anders bei der Online-Durchsuchung: der schnüffelnde Beamte sieht sich nicht nur private Dateien an und liest die persönliche Kommunikation mit, sondern bleibt gleich als dauerhafter Lauscher auf dem Rechner präsent.
Die Methode ist nur mit dem heimlichen Durchwühlen der Wohnung in Abwesehnheit und ohne Wissen des Beschuldigten vergleichbar, was bei der Staatsicherheit der ehemaligen DDR tägliche Praxis war. Auch der vorgesehene Richtervorbehalt ändert nichts an der Schwere eines solchen Eingriffs. Wie man derzeit am praktisch ungeprüften Durchwinken von Abhöranträgen durch die Richterschaft sehen kann, schützt auch ein Richtervorbehalt nicht vor der ungezügelten Anwendung eines schweren Grundrechtseingriffs.
Die Behörden können mit Hilfe eines entsprechenden so genannten „Bundes-Trojaners“ den heimischen Computer sogar komplett fernsteuern: Webcam einschalten, akustische Raumüberwachung per Mikrofon, Abhören von Internet-Telefonaten, Mitlesen von Chat und Email, Live-Übertragung von Webseitenabrufen – dagegen ist selbst der „Große Lauschangriff“ vergleichsweise minimal-invasiv. Denn die „Online-Durchsuchung“ geht weit über den Lauschangriff hinaus: Nicht nur das aktuell gesprochene Wort wird registriert, sondern die Ermittler bekommen Zugriff auf archivierte und möglicherweise verschlüsselte Daten, für die sonst ein Zeugnisverweigerungsrecht besteht.
Besonders kritisch ist, dass ein solcher Angriff auch das Anlegen und Verändern von Dateien auf dem „durchsuchten“ Computer erlaubt. Beweismittel können per Mausklick problemlos und spurenfrei auf dem infiltrierten Rechner angelegt oder manipuliert werden. Dem Verdächtigen bleibt im Zweifel keine Chance, eine Manipulation an seinem Computer nachzuweisen. Heimlich eingeschmuggelte kinderpornografische Bilder reichen bereits aus, um missliebige Personen effektiv mundtot zu machen.[…]
Tagesschau.de: Online-Durchsuchungen unzulässig.
Die Entscheidung ist brisant, weil das Bundesinnenministerium erst vor kurzem die technischen Voraussetzungen für Online-Durchsuchungen beim Bundeskriminalamt verbessern wollte. Damit sollte unter anderem die Aufklärung möglicher Terrorplanungen verbessert werden. Wenn der BGH die bisherigen Vorschriften als nicht ausreichend einstuft, müsste eine neue Regelung geschaffen werden.
Netzeitung: Heimliche Online-Fahndung ist unzulässig.
Im November war jedoch ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes zu gegenteiliger Ansicht gelangt: Die Online-Durchsuchung sei keine übliche Maßnahme wie etwa Wohnungsdurchsuchungen, bei der der Verdächtigte der Maßnahme bewusst bewohnte. Was Deutschlands oberste Strafverfolgerin, Generalbundesanwältin Monika Harms, veranlasste, gegen diese Entscheidung Beschwerde einzulegen.
Nach der Gerichtshofs- Entscheidung ist es nun eine Frage der Zeit, bis Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) ein Gesetz im Sinne der BGH-Entscheidung entwerfen lassen wird, denn sein Interesse an dieser Fahndungsmethode ist groß. Geld für die Entwicklung von Hacker- Software ist im Bundeshaushalt bereits eingestellt, darunter Mittel für zwei Personalstellen.
Golem: BGH: Verdeckte Online-Durchsuchung unzulässig
Süddeutsche.de: Heimliche Online-Durchsuchungen sind unzulässig.
Nach der Hebenstreits Entscheidung kann die Online-Durchsuchung auch nicht mit einer Telefonüberwachung verglichen werden, da laut Bundesverfassungsgericht bereits abgespeicherte Daten nicht mehr Teil der Telekommunikation sind. Dabei seien die gespeicherten Daten oft ähnlich vertraulich seien wie eine Unterhaltung in der eigenen Wohnung.
Da es folglich kein Gesetz für heimliche Online-Durchsuchungen gebe, diese aber einen tiefen Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht darstellten, könnten sie gegenwärtig nicht genehmigt werden.
Heise am Samstag: Harsche Kritik an Online-Durchsuchungen.
Ex-Bundestagsvizepräsident Burkhard Hirsch (FDP) hält die heimliche Online-Durchsuchung von Computern durch die Polizei für „schlimmer als den Großen Lauschangriff“, meldet das Nachrichtenmagazin Der Spiegel in seiner kommenden Ausgabe. Das Ausspähen des Privatcomputers per Internet – etwa auf der Basis eines „Kommissar Trojaner“ nach Schweizer Vorbild – sei ein „brutalerer Eingriff“ als alle bisherigen Ermittlungsmethoden: „Der PC ist ja wie ein ausgelagertes Gehirn.“
Gulli: Heimliches Ausspähen von Computern (noch) untersagt.
Futurezone: Gericht bremst Polizei-Trojaner aus.
Reuters: BGH verwirft verdeckte Online-Durchsuchung als unzulässig.
ZDNet: BGH verbietet heimliche Online-Durchsuchungen.
FTD: Bundesgerichtshof verbietet Online-Durchsuchungen.
Die Zeit: Big Brother gestoppt.
Stern: Heimliche Online-Durchsuchungen sind nicht zulässig.
Wolfang Schäuble hat mit einer Pressemitteilung reagiert: Bundesminister Schäuble fordert rasche Schaffung einer Rechtsgrundlage für Online-Durchsuchungen.
„Aus ermittlungstaktischen Gründen ist es unerlässlich, dass die Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit haben, eine Online-Durchsuchung nach entsprechender richterlicher Anordnung verdeckt durchführen können. Hierdurch können regelmäßig wichtige weitere Ermittlungsansätze gewonnen werden. Durch eine zeitnahe Anpassung der Strafprozessordnung muss eine Rechtsgrundlage für solche Ermittlungsmöglichkeiten geschaffen werden“, sagte Schäuble.
Spiegel-Online: Gericht verbietet staatliche PC-Spionage.
Technisch gesehen ist das polizeiliche Hacken bereits relativ einfach möglich. Durch eine unauffällige E‑Mail oder eine getarnte Internet-Site installiert die Polizei ein Schnüffel-Programm auf dem Rechner eines Verdächtigen. Ein solcher Trojaner verschickt dann jedes Mal, wenn der Rechner wieder online ist, die auf der Festplatte gespeicherten Daten an die Polizei. So bekommen die Fahnder nach und nach alle Daten, Adressen, E‑Mails und vieles mehr einfach und lautlos per E‑Mail ins Büro.
In der Realität gingen deutsche Polizisten bisher erst zweimal mit dem Bundes-Trojaner auf Jagd. So genehmigte das Amtsgericht Bonn den Cyber-Angriff auf Computer einer Phishing-Bande aus den USA, die Kreditkartennummern und Zugangsdaten von Internet-Usern stahlen. Gehackt wurden bei den Ermittlungen im Jahr 2006 allerdings nur zwischengeschaltete Computer, sogenannte Anonymisierungs-Rechner, aber eben kein privater Computer.
Netzeitung: Schäuble will polizeiliches Hacken erlauben.
Ähnlich äußerte sich der innenpolitische Sprecher der SPD- Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz. Er nannte das ablehnende Urteil des BGH «außerordentlich bedeutsam». Zugleich warnte der Innenpolitiker vor Schnellschüssen, da es um einen sehr schwerwiegenden Grundrechtseingriff gehe. «Die Online- Durchsuchung ist weder eine Hausdurchsuchung noch eine Abhörmaßnahme, sondern etwas drittes, für das wir keine klare Rechtsgrundlage haben», sagte Wiefelspütz. Bei schwerwiegenden Straftaten sei eine Online-Durchsuchung «dringend erforderlich». Unerlässlich sei ein Richtervorbehalt. Es müsse aber geschützte private Zonen geben, in die nicht eingegriffen werden dürfe.
Netzeitung: Experten warnen vor «Universität des Terrors».
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) hat die Bundesregierung aufgefordert, unverzüglich eine Rechtsgrundlage für das Ausspionieren von Computern über das Internet zu schaffen. «Ich hoffe, dass die Politik schnell arbeitet. Ansonsten haben wir einen Freifahrtschein für Kriminelle – für eine unabsehbar lange Zeit», sagte der BDK-Vorsitzende Klaus Jansen am Montag im Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa. Gerade in den Bereichen Organisierte Kriminalität, Terrorismus und Betrug seien Computer-Durchsuchungen notwendig, um handlungsfähig zu bleiben. Für Terroristen sei das Internet zur «Universität des Terrors» geworden.
de.internet.com: Koalition plant schnelles Gesetz zur Online-Durchsuchung.
„Ein solches Mittel ist unerlässlich, weil wir sonst eine erhebliche Ermittlungslücke bei der Strafverfolgung haben“, sagte Bosbach. Die Entscheidung sei „richtig und wichtig“ für das Gesetzgebungsverfahren, das die Koalition nun „zügig, aber ohne Hektik“ angehen müsse, erklärte Wiefelspütz. Dabei müsse auch genau definiert werden, was der „Kernbereich privater Lebensgestaltung“ sei, der nicht angetastet werde dürfe, forderte der SPD-Politiker.
Futurezone: Internet „Universität des Terrors“.
Tagesschau um 12 Uhr: Karl-Dieter Möller zur Problematik bei der Online-Durchsuchung. (RealMedia und WMV-Streaming)
Tagesschau.de: ARD-Rechtsexperte zum BGH-Beschluss – „Online-Durchsuchungen wären kein Dammbruch“.
tagesschau.de: Welche Grundlagen müssten denn geschaffen werden, damit Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble seine Pläne zur Online-Durchsuchung umsetzen kann?
Möller: Im Augenblick kann man zwar noch nichts genaues sagen. Aber die Politiker und der Bundesinnenminister können sich sicherlich an einer Entscheidung des Bundesverfassungsgericht zur heimlichen Wohnraumüberwachung oder zur Überwachung der Telekommunikation orientieren, wenn sie die heimliche Online-Durchsuchung durchsetzen wollen. Das Verfassungsgericht hat hohe Hürden für die Überwachung des Wohnraums und der Telekommunikation aufgestellt. So ist eine Überwachung an bestimmte schwere Straftatbestände gebunden. Auch ist beispielsweise geregelt, wann eine solche Maßnahme abgebrochen werden muss, wann ein Betroffener über eine Überwachungsmaßnahme informiert werden muss und wie er sich rechtlich wehren kann. All dieses müsste man auch bei einem Gesetzesvorhaben für die Online-Durchsuchung in die Überlegungen miteinbeziehen müssen.
Die Grünen: Computer ist kein rechtsfreier Raum
Süddeutsche Zeitung: Der große Hacker-Angriff
Die Karlsruher Entscheidung gegen die Online-Durchsuchung steht in einer Serie von wichtigen Urteilen, die gegen ein gefährliches Vorurteil ankämpfen: dass man Grundrechte klein machen müsse, um Straftaten wirksam zu bekämpfen.
[…]
Die Entscheidungen wollen zeigen: Man kann das Recht nicht schützen, indem man es latent verletzt. Das Verfassungsgericht wollte dem Gesetzgeber und den Sicherheitsbehörden sagen, dass es einen unantastbaren Kernbereich privater Lebensführung gibt, den der Staat zu achten hat. Das Gericht hat aber offensichtlich tauben Ohren gepredigt.BDZV: Urteil stärkt Quellenschutz
Auf Zustimmung der Zeitungsverleger ist die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) gestoßen, wonach heimliche Online-Durchsuchungen durch die Polizei unzulässig sind. Für die Medien bedeute dies einen ersten Schritt für eine Stärkung des Quellenschutzes und damit auch der Pressefreiheit insgesamt, erklärte der BDZV am 5. Februar 2007 in Berlin. Dem müssten weitere folgen. Die Zeitungsverleger appellierten an die Bundesregierung, dieses Grundrecht umfassend zu beachten, wenn sie – wie der Bundesinnenminister bereits angekündigt hat – nun eine gesetzliche Grundlage für die heimliche Online-Durchsuchung schaffen will.
Das Urteil des höchsten Fachgerichts sei umso wichtiger, als die Strafverfolgungsbehörden in jüngster Zeit verstärkt zu Redaktionsdurchsuchungen und Beschlagnahmeaktionen gegriffen hätten, vornehmlich, um undichte Stellen in den eigenen Reihen aufzutun, betonte der BDZV. Der BGH mache damit einmal mehr deutlich, dass er gewillt sei, den Strafverfolgungsbehörden auf die Finger zu sehen, wenn es um mögliche Einschränkungen der Grundrechte der Bürger geht.
Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar: Pläne zur Online-Durchsuchung aufgeben
Die heimliche Durchsuchung der im Computer eines Beschuldigten gespeicherten Daten mit Hilfe eines Programms, das ohne Wissen des Betroffenen aufgespielt wurde, stellt einen gravierenden Eingriff in dessen informationelles Selbstbestimmungsrecht dar. Es ist zu befürchten, dass die Maßnahme auch private Inhalte des Computers, wie etwa Arztrechnungen oder höchstpersönliche Aufzeichnungen, erfasst, die ähnlich sensibel sind wie vertrauliche Unterhaltungen oder Tagebucheinträge. Der von Verfassungs wegen zu gewährleistende Kernbereich privater Lebensgestaltung muss daher auch hier geschützt bleiben.
Selbst wenn künftig eine ausdrückliche Rechtsgrundlage für Online-Durchsuchungen geschaffen werden sollte, ändert dies nichts daran, dass Online-Durchsuchungen das Vertrauen in die Sicherheit des Internets erheblich beschädigen. Ganz praktisch stellt sich nämlich die Frage, wie Online-Durchsuchungen durchgeführt werden sollen. Bisher wurden Nutzer und Hersteller von Computerprogrammen gewarnt, wenn staatliche Stellen – etwa das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik – Sicherheitslücken festgestellt hatten und es wurden ihnen Wege zu deren Behebung aufgezeigt. Sollen etwa in Zukunft derartige Warnungen unterbleiben, weil staatlichen Stellen ansonsten das Eindringen in Computer über das Internet erschwert würde? Oder sollen die Hersteller zukünftig ‚Hintertüren’ in ihre Software einbauen, die Online-Durchsuchungen ermöglichen?
Angesichts der verfassungsrechtlichen Bedenken und der aus meiner Sicht unlösbaren praktischen Fragen rate ich davon ab, das Projekt Online-Durchsuchungen weiter zu verfolgen.
Spiegel-Online: Schäuble will BGH-Urteil mit neuem Gesetz kontern
Wolfgang Schäuble gibt nicht auf. Nach dem BGH-Urteil gegen heimliche Computer-Überwachung strebt der Innenminister eine schnelle Gesetzesänderung an, damit Fahnder auf Rechnern spionieren dürfen. Die Opposition lobt hingegen das Urteil.
Heise: SPD-Politiker plädieren für hohe Gesetzeshürden bei Online-Durchsuchungen.
Telepolis: Verdeckter Zugriff auf Festplatten.
The Register: German police Trojan tactics verboten
Die Welt: SPD hält nicht viel von Online-Durchsuchungen
Computer würden heutzutage genutzt, um Tagebücher zu schreiben, ganz private Ablagen zu machen und um Fotos zu archivieren, erläuterte Zypries. All dieses würde der Staat dann heimlich sehen. Deswegen müsse zunächst definiert werden, ob dies für Ermittlungen gebraucht werde. Falls man die Angaben brauche, müsse sichergestellt sein, dass die Privatsphäre genauso geschützt werde wie bei der Durchsuchung der Wohnung. „Da darf ich die Tagebücher ja auch nicht lesen“, sagte die Ministerin.
Heise: Bayern will Regelung zu Online-Durchsuchungen vorantreiben.
Bayern will nach dem Verbot von heimlichen Online-Durchsuchungen durch den Bundesgerichtshof (BGH) nun eine rasche gesetzliche Regelung vorantreiben. Das Kabinett beauftragte am Dienstag Justizministerin Beate Merk und Innenminister Günther Beckstein (beide CSU), eine Rechtsgrundlage für eine heimliche Online-Durchsuchung von PCs zu prüfen. Polizei und Staatsanwaltschaft bräuchten Zugriffsmöglichkeiten, um Cyber-Kriminalität erfolgreich aufklären und eindämmen zu können, betonte Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU). „Die moderne Technik hat ein Eldorado für Verbrecher geschaffen. Hier ist eine Sicherheitslücke zu Lasten der Bürger entstanden.“
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: Masterplan – about the power of Google
: Masterplan – about the power of Google „Masterplan – about the power of Google“ ist eine studentische Abschlussarbeit von der FH Ulm. Der ca. drei Minuten lange Flash-Film thematisiert die Rolle und Macht von Google und regt zum Nachdenken an. Erinnert mich ein wenig an die Trusted Computing – Animation. Den Film gibt es in verschiedenen Formaten (Leider kein OGG) zum Download und bei Sevenload:
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: EZB hat bei SWIFT ihre Aufsichtspflichten verletzt
: EZB hat bei SWIFT ihre Aufsichtspflichten verletzt Der Europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx hat die Europäische Zentralbank im Fall SWIFT wieder kritisiert. Die EZB habe ihre Aufsichtspflichten verletzt und der Zugriff durch Behörden von Drittländern auf Bankdaten europäischer Bürger dürfe nicht toleriert werden.
Die EZB, so Hustinx, habe als Aufsichtsbehörde, Nutzer und Gestalter von Rahmenbedingungen die Pflicht, SWIFT auf Einhaltung der EU-Datenschutzregelungen zu drängen. Dazu gehöre auch, dass SWIFT in der Kooperation mit Behörden von Drittländern wie den USA die Verhältnismäßigkeiten wahre.
„Geheimer routinemäßiger Zugriff durch Behörden von Drittländern auf Bankdaten darf nicht toleriert werden“, sagt Hustinx, „Die Finanzinstitute müssen Zahlungssysteme bereitstellen, die nicht die Datenschutzregeln der EU verletzen.“
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: Heute Abend Chaosradio: Ziviler Ungehorsam (für Anfänger)
: Heute Abend Chaosradio: Ziviler Ungehorsam (für Anfänger) Heuet Abend läuft auf Fritz-Radio wieder das Chaosradio. Thema diesmal ist „Ziviler Ungehorsam (für Anfänger) – Was derzeit auf dem Tisch liegt und was man dagegen tun kann“.
Der Überwachungsgürtel um uns Bürger wird immer enger geschnallt. Videoüberwachung, biometrische Pässe, Vollüberwachung der Telekommunikation oder die heimliche Inspektion des heimischen PCs lassen den Begriff „Rechtsstaat“ langsam verblassen. Aber wie sollen wir Bürger uns wehren? Wie machen wir unseren Politikern deutlich, dass die zunehmende Überwachung nicht in unserem Interesse ist? Wie können wir unseren Protest zum Ausdruck bringen?
Chaosradio präsentiert die Themen, die derzeit auf dem Tisch liegen, welche Organisationen sich um diese Themen kümmern (oder auch nicht) und will mit euch über mögliche Formen des Protestes sprechen und wie ihr euch organisieren könnt.
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: Datenkraken für die BigBrotherAwards 2007 nominieren
: Datenkraken für die BigBrotherAwards 2007 nominieren Ein halbes Jahr bleibt Zeit, Datenkraken für die diesjährigen BigBrotherAwards zu nominieren:
Nominieren Sie hier bis zum 15. Juli 2007. Organisationen, Institutionen, Verbände oder Personen, die Ihres Erachtens für die Verleihung eines BigBrotherAwards in Frage kommen
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: Gesetzentwurf für Fingerabdrücke im Pass
: Gesetzentwurf für Fingerabdrücke im Pass Heute im Bundestag verkündet einen Gesetzentwurf der Bundesregierung mit dem Ziel, zukünftig Fingerabdrücke im Pass zu speichern.
Berlin: (hib/SUK) Künftig sollen Pässe und Reisedokumente neben Fotos auch Fingerabdrücke enthalten. Die Bundesregierung hat einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Passgesetzes (16/4138) vorgelegt. Zur Begründung heißt es, der Rat der Europäischen Union habe „die Aufnahme des Gesichtsbildes sowie von Fingerabdrücken in elektronischer Form“ im Dezember 2004 verbindlich festgeschrieben. Da die EG-Verordnung eine elektronische Speicherung dieser so genannten biometrischen Daten vorsehe, strebe der Gesetzentwurf auch ein „durchgängig elektronisches Verfahren der Passbeantragung“ an. Man habe in Deutschland im November 2005 mit der Ausgabe biometrischer Pässe begonnen, in denen auf einem Chip das Lichtbild gespeichert sei, heißt es weiter. Die Ausgäbe von Pässen mit den zusätzlich gespeicherten Fingerabdrücken könne jedoch erst erfolgen, wenn die notwendige Rechtsgrundlage für die Abnahme der Fingerabdrücke durch die Passbehörden geschaffen werde.
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: Datenschutz, Dorkbot und Share
: Datenschutz, Dorkbot und Share Gestern Abend war mal wieder ereignisreich, zumindest in Berlin. Los ging es mit dem „Europäischen Datenschutztag“, der in der Landesvertretung Sachsen-Anhalt stattfand. Die Eröffnungsrede von Wolfgang Schäuble hab ich leider verpasst, weil ich noch Meetings hatte. Sonst war der Event eher staatstragend und die Hälfte der Anwesenden hatte schon graue Haare. Ich bin auch nicht lange geblieben, denn es war voll und alle Sitz-Plätze waren belegt. Ausserdem gab es spannendere Sachen zu erleben. Nett fand ich das „Datenschutz-Kartenspiel“ vom Unabhängigen Datenschutzzentrum Schleswig Holstein. Eigentlich nur ein gebrandetes Skatspiel, aber mit Datenschutzbezug. Wolfgang Schäuble schien erkältet und immer, wenn er zum sprechen ansetzte, klang er erstmal wie der Imperator von Star Wars. Kam mir zumindest so vor. Die Haltung der Hände unterstützte immer den Eindruck. Wiefelpütz von der SPD redete sich fast in Rage und argumentierte ziemlich wirr für den Bundestrojaner und die Online-Durchsuchung von Computern.
Aber von dem Abend dürfte es doch sicherlich viele Artikel in den alten Medien geben, die ich bisher aber nicht recherchiert habe. Wer Hinweise auf interessante Artikel dazu hat, bitte in den Kommentaren posten.
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: Diskussionspapier „Leitbild grüner Datenschutz-Politik“
: Diskussionspapier „Leitbild grüner Datenschutz-Politik“ Die Innenpolitsiche Sprecherin der Grünen-Fraktion, Silke Stokar, hat ein interessantes Positionspapier zum Thema Datenschutz vorgestellt: „Datenschutz als Fundament der Informationsgesellschaft“. Nach einem Überfliegen kann ich den meisten Punkten nur zustimmen. Gefordert wird u.a., dass der Datenschutz im Grundgesetz aufgenommen wird. Als Leitbild grüner Datenschutz-Politik schlägt sie u.a. folgende Punkte vor:
Für uns gilt: Mehr Eigenverantwortung kann der Staat nur fordern, wenn er Selbstbestimmung ermöglicht. Daraus folgt: Grundsätzlich muss jeder Mensch frei und selbst bestimmt entscheiden, was öffentliche oder private Stellen über ihn wissen sollen und was nicht. Menschen dürfen nie zu Objekten Dritter werden, weder durch private noch durch staatliche Stellen.
Wir wollen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung stärken indem wir:
* klare, verständliche Gesetze schaffen,
* die unabhängige Kontrolle durch die Datenschutzbeauftragten stärken,
* die Instrumente des Datenschutzes an die technologischen Herausforderungen der Zeit anpassen,
* vermehrt auf Instrumente wie freiwillige Selbstverpflichtungen, unabhängige Kontrollen und Evaluierungen setzen,
* verbraucherfreundliche, transparente Gütesiegel einführen,
* durch Standardsetzung Anreize für eine verfassungsverträgliche Technik- und Prozessgestaltung schaffen,
* die Verbraucherinnen und Verbraucher verstärkt aufklären und transparente Verfahren für sie schaffen, damit ein selbst bestimmter Umgang mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewährleistet ist.
Bei Heise gibt es eine Zusammenfassung: Grüne erwarten Renaissance des Datenschutzes.
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: UK: Öffentliche Unterstützung für Grundrechte sinkt?
: UK: Öffentliche Unterstützung für Grundrechte sinkt? Patrick beschäftigt sich mit einer aktuellen britischen Studie, die folgendes herausgefunden haben will: Öffentliche Unterstützung für Grundrechte sinkt.
# Eine überwältigende Mehrheit der Menschen ist bereit, weitere Freiheiten im Kampf gegen den Terrorismus aufzugeben. Die Bereitschaft, Freiheiten zu opfern, steigt, wenn die Meinungsfrage das Wort “Terrorismus” enthält.
# Die Unterstützung für die Bürgerrechte war 1990 am höchsten und sank danach rapide. Der größte Fall erfolgte Mitte der 90er Jahre, noch bevor die Angst vor dem islamischen Terrorismus aufkam. Der Sinneswandel muss also andere Ursachen gehabt haben.
# Der Autor der Studie meint, der Grund habe nicht in einer zunehmenden Furcht vor Kriminalität gelegen, sondern in einer abnehmenden Sorge um die Bürgerrechte. Die Ursache sei gewesen, dass Politiker im maßgeblichen Zeitraum populistische Hardliner-Töne angeschlagen hätten (”Law and Order-Rhetorik”).
# Nur noch eine knappe Mehrheit hält die Verurteilung eines Unschuldigen für schlimmer als einen Schuldigen straflos ausgehen zu lassen.
# Wähler der Konservativen sind inzwischen in einigen Punkten freiheitlicher eingestellt als Wähler der Sozialdemokraten.
# Der Autor der Studie kommentiert: Die Untersuchung mache deutlich, dass es für Bürgerrechtsgruppen eine große Herausforderung sei, ihre Argumentation neu aufzustellen. Es scheine, die Gesellschaft vergesse, warum vergangene Generationen die Freiheitsrechte für so wichtig gehalten hätten. Die Menschen wüssten zwar noch, dass sie um die Bürgerrechte besorgt sein sollten, aber sie könnten nicht mehr sagen, weshalb eigentlich. -
: Aktueller Stand der digitalen Signatur?
: Aktueller Stand der digitalen Signatur? Detlef Borchers berichtet bei der ct über „Die digitale Signatur zwischen enttäuschten Erwartungen und neuen Hoffnungen“.
Ein voll besetztes Haus und gut gelaunte Experten konnte der PKI-Workshop 2007 „Quo vadis digitale Signatur“ für sich verbuchen. Auf der Soll-Seite steht indes, dass 10 Jahre nach der Verabschiedung des Signaturgesetzes der Einsatz der Technik weit hinter den Erwartungen bleibt. Mit der eCard-Strategie der Bundesregierung, die die qualifizierte elektronische Signatur als Option für den ePersonalausweis, die elektronische Gesundheitstskarte und die elektronische Aufenthaltskarte für Ausländer anbieten will, soll sich die Situation verbessern.
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: Vorratsddatenspeicherung in den USA?
: Vorratsddatenspeicherung in den USA? In den USA ist die Vorratsdatenspeicherung auch wieder ein Thema: Von Europa lernen, heißt Überwachen lernen. Erstmal soll alles nur zwei Monate gespeichert werden und der Zugriff der Sicherheitsbehörden soll legalisiert werden. Suchmaschinenbetreiber sollen auch vorratsspeichern.
Relativ unbemerkt von einer größeren Öffentlichkeit kündigte der amerikanische Justizminister Alberto Gonzales letzte Woche an, mit dem Kongress über ein Pflichtspeichergesetz für Provider zu sprechen. Diese sollen gesetzlich verpflichtet werden, Nutzerdaten vorzuhalten, auf die dann per richterlicher Anordnung zugegriffen werden könnte. Mit dem geplanten Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung würde in den USA in gewisser Weise nur offiziell gemacht werden, was die NSA inoffiziell längst erledigt
Relativ beliebt bei US-Sicherheits-Hardliner ist ja der Export ihrer Ideen nach Europa. Diese setzen dann ohne grosse Probleme das um, was man in den USA nicht so einfach erreichen könnte. Und argumentieren dann anschliessend, dass man Europa lernen müsste und die Massnahmen jetzt auch braucht.
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: Hessen will Autokennzeichen überwachen
: Hessen will Autokennzeichen überwachen HR-Online berichtet: Nummernschilder im Fokus – Autofahrer unter Video-Überwachung. Neun Kameras sollen erstmal im Rhein-Main Gebiet mobil eingesetzt werden. Das System scheint aber noch nicht ausgereift:
Dass die Daten, die der Computer ausspuckt aber auch durchaus fehlerhaft sein können, haben die bisherigen Tests gezeigt: So hätten bis zu 40 Prozent der gemeldeten Verdachtsfälle schließlich doch nicht zu einem Treffer in den Fahndungssystemen geführt, verriet Polizeirat Bernd Ricker von der Hessischen Polizeischule. Das liege vor allem daran, dass das System sehr ähnliche Kennzeichen aus technischen Gründen nicht auseinander halten könne. So soll nun im Ernstfall zuerst ein Polizist die gelieferten Ergebnisse kontrollieren, ehe es zum Zugriff kommt. Die Daten nicht polizeilich gesuchter Fahrzeugführer würden sofort gelöscht
Von Datenschutz-Seite gibt es schon Protest:
Die automatische Erfassung von Autonummern sei ein massiver Eingriff in die Rechte der Bürger. Die Nummern seien immer mit einem Autobesitzer verbunden und gehörten deshalb zu den persönlichen Daten, so die Datenschützer. Sie befürchten, dass derartige Systeme nach ihrer breiten Einführung auch für die Gewinnung weiterer Daten genutzt werden beispielsweise für Bewegungsbilder von angeblichen Terrorverdächtigen oder Drogenkurieren.
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: Die Bürgerkarte aus Österreich
: Die Bürgerkarte aus Österreich Der ORF hat mal nach der Bürgerkarte aus Österreich recherchiert: Bürgerkarte? – Nur für IT-Profis!. Und das ist durchaus lesenswert.
Sollte der Einsatz der Bürgerkarte in manchen Bereichen verpflichtend werden, wird möglicherweise einiges nach dem Gleichheitsgrundsatz klagbar sein, was die Windows-Lastigkeit dieses „Angebots“ angeht. Als Beispiel für ein solches Szenario mögen die Streitereien dienen, zu denen das „Elster“-Verfahren in Deutschland geführt hat, wo die Finanzbehörden zunächst quasi die ausschließliche Verwendung von Windows für die Übermittlung von Steuerdaten erzwungen hatten.
Insgesamt kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Bürgerkarte von einer Allianz aus Technikern und Politikern geboren wurde, die einen real existierenden Computer-Benutzer noch nie aus der Nähe gesehen haben und für die das Wort „Usability“ vollkommen unbekannt ist.
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: Bundesregierung beschliesst Durchsetzungsrichtlinie
: Bundesregierung beschliesst Durchsetzungsrichtlinie Das hat ja auch nur knapp zwei Jahre gedauert: Wie das Justizministerium verkündet, hat die Bundesregierung heute den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Durchsetzungs-Richtlinie beschlossen. Das Gesetz soll den Kampf gegen Produktpiraterieerleichtern und damit das „geistige Eigentum“ stärken. Insgesamt gesehen ist damit teilweise der Wunschkatalog von CDU-Krings und der Unterhaltungsindustrie beschlossen worden. Um das einfacher durchdrücken zu können und die Debatte in eine andere Richtung zu lenken, hat man halt noch die 50 Euro Abmahnung hingebracht. Was die auf dem Papier wert ist, muss sich noch herausstellen.
Neu in der Diskussion ist der sogenannte „Kostenerstattungsanspruch“ in Höhe von 50 Euro bei einer ersten Abmahnung. Dies war mehrfach von Brigtte Zypries schon angesprochen wurden.
„Für die Verbraucherinnen und Verbraucher bringt das Gesetz ebenfalls eine ganz wesentliche Verbesserung: Mit der Begrenzung des Kostenerstattungsanspruchs auf 50 Euro für die erste anwaltliche Abmahnung stellen wir sicher, dass bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen nicht über das Ziel hinausgeschossen wird. Wer keine geschäftlichen Interessen verfolgt, ist künftig vor überzogenen Abmahnkosten besser geschützt“, so Zypries weiter.
Unklar ist, was in der Realität darunter fällt, wenn man sich dieses Beispiel anschaut:
* Abmahnung bei Urheberrechtsverletzungen
Das Gesetz verbessert die Situation von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die sich hohen Rechnungen für eine anwaltliche Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung ausgesetzt sehen. Künftig sollen bei einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs die erstattungsfähigen Anwaltsgebühren für die Abmahnung nicht mehr als 50 Euro betragen.Beispiel:
Die Schülerin S (16 Jahre) hat im Juli 2006 in einer Internet-Tauschbörse ein einzelnes Musikstück zum Download angeboten. Dies ist eine Urheberrechtsverletzung (§§ 19a, 106 UrhG). Das staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt. Eine Kanzlei hat die Schülerin abgemahnt, die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert und als Anwaltshonorar einen Betrag von 2.500 € gefordert.Künftig kann die Kanzlei für ihre anwaltlichen Dienstleistungen nur 50 Euro von S erstattet verlangen, wenn es sich um einen einfach gelagerten Fall mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung handelt. Unberührt von dieser Begrenzung bleibt der Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts gegen seinen Mandanten, also etwa dem Rechtsinhaber.
Bei den übrigen Schutzrechten wie dem Marken- oder Patentrecht ist diese Ergänzung nicht erforderlich, da hier Abmahnungen ohnehin nur ausgesprochen werden können, wenn das Recht in gewerblichem Ausmaß verletzt wurde.
Das Beispiel ist ja etwas naiv und lebensfremd beschrieben. Die wenigsten werden nur genau ein Lied bei Tauschbörsen teilen. Genauso wie Frau Zypries auch immer darauf hinweist, dass man für das neueste Lied von Robbie Williams nicht in den Knast kommen soll. Aber was ist mit dem ganzen Album? Ab wann gilt ein Fall nicht mehr als „unerhebliche Rechtsverletzung“? Ab 100 oder 500 bereitgestellten Songs? Die gesellschaftliche Realität sieht ganz anders aus, als dass man nur mal einen Song online zur Verfügun stellt.
Interessant ist auch die Begründung zum Auskunftsrecht:
* Auskunftsansprüche Bereits heute gibt es einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch des Rechtsinhabers gegen denjenigen, der geistiges Eigentum verletzt (z. B. § 101a UrhG). Sehr häufig liegen die Informationen, die erforderlich sind, um den Rechtsverletzer zu identifizieren, jedoch bei Dritten (wie z.B. Internet-Providern oder Spediteuren), die selbst nicht Rechtsverletzer sind. Künftig soll der Rechtsinhaber unter bestimmten Voraussetzungen auch einen Auskunftsanspruch gegen diese Dritten haben. Der Rechtsinhaber soll damit die Möglichkeit erhalten, den Rechtsverletzer mit zivilrechtlichen Mitteln zu ermitteln, um so seine Rechte gerichtlich besser durchsetzen zu können.
Beispiel:
Der Musikverlag M entdeckt, dass jemand komplette Musikalben einer bei ihm unter Vertrag stehenden Künstlerin im Internet zum Download anbietet. Außerdem stellt M durch Einsichtnahme in die Dateiliste des Anbieters A fest, dass auch noch zahlreiche weitere Alben anderer Künstler angeboten werden. Der Name des Anbieters dieser Musikstücke ist dabei nicht ersichtlich, M kann lediglich die Internet-Protokoll-(IP)-Adresse erkennen, die der Computer des Download-Anbieters verwendet . Diese IP vergibt der Internetzugangsvermittler des A (sein Acces-Provider), wenn A mit seinem Computer online geht. M kann neben der IP-Adresse von A auch erkennen, über welchen Provider er die Daten ins Netz stellt. Von diesem möchte M nun wissen, welcher Kunde die fragliche IP-Adresse benutzt hat. Bisher darf der Provider diese Informationen nicht an Private herausgeben. M muss stattdessen Strafanzeige erstatten und ist darauf angewiesen, dass die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren einleitet und kraft ihres strafprozessualen Auskunftsanspruches beim Provider die Information einholt, welcher Internet-Nutzer die fragliche IP-Adresse benutzt hat. Erst wenn M in dem Strafverfahren Akteneinsicht erhalten hat, erfährt er das Ergebnis dieser Abfrage und weiß dann, gegen wen er seine zivilrechtlichen Ansprüche geltend machen kann.Künftig kann M bei einer Klage vor dem Zivilgericht auf Unterlassung oder Schadenersatz beantragen, dass dem Provider eine Auskunftsbefugnis erteilt wird. M muss hierzu gegenüber dem Gericht glaubhaft machen, dass er Inhaber des Urheberrechts ist, das in gewerbsmäßiger Weise unter einer bestimmten IP-Adresse verletzt wurde. Das Gericht erlässt eine Anordnung und der Provider erteilt M daraufhin Auskunft über den Namen des Verletzers. Nun kann M seine zivilrechtlichen Ansprüche – ohne Umweg über das Strafverfahren – gegenüber dem Verletzer vor dem Zivilgericht geltend machen. M erstattet dem Provider die für die Auskunft entstandenen Kosten und macht sie gegenüber dem Verletzer als Schaden geltend.
Nach dem Entwurf sind Auskunftsansprüche gegen Dritte nicht nur dann vorgesehen, wenn bereits ein gerichtliches Verfahren eingeleitet ist. Schon im Vorfeld, wenn eine Rechtsverletzung offensichtlich ist, hat der Berechtigte künftig einen Auskunftsanspruch. Damit kann derjenige, dessen Rechte verletzt werden, leichter herausfinden, gegen wen er überhaupt gerichtlich vorgehen muss. Das war bislang oft schwer zu ermitteln, schließlich kann der Kläger seine Klage nicht gegen „unbekannt“ richten. Der Auskunftsanspruch besteht allerdings im Einklang mit der Richtlinie nur dann, wenn auch die zugrundeliegende Rechtsverletzung im geschäftlichen Verkehr begangen wurde.
Gesondert geregelt wird der Fall, dass der Dritte die begehrte Auskunft nur unter Verwendung von so genannten Verkehrsdaten der Telekommunikation erteilen kann. Dies sind Daten zu den Umständen der Kommunikation wie etwa die Zuordnung einer Nummer zu einem Anschlussinhaber oder die Zeitdauer, wann zwischen zwei Anschlüssen eine Verbindung bestand. Unter engen Voraussetzungen soll zukünftig auch der Zugriff auf diese Verkehrsdaten möglich sein. Diese Auskunft darf allerdings nur aufgrund einer richterlichen Anordnung erteilt werden.
Das dies nicht ganz unproblematisch ist, zeigt dieser Artikel.
Und hier ist jetzt der Heise-Artikel dazu: Bundesregierung beschließt Auskunftsanspruch gegen Provider.
Spiegel-Online: Zypries will Abmahn-Gebühren deckeln
SpOn hat erste Stimmen der Lobby-Verbände. Die kritisieren überwiegend die Deckelung der Abmahngebühren.
Wenig begeistert zeigten sich darum die Deutschen Phonoverbände. „Der vorliegende Entwurf verfehlt das Ziel der EU-Richtlinie, der Kreativwirtschaft effektive Mittel zum Schutz ihrer Rechte an die Hand zu geben“, sagte der Verbandsvorsitzende Michael Haentjes. Damit würden Künstler und Musikwirtschaft doppelt bestraft. „Sie haben den Schaden und müssen auch noch die Kosten der Rechtsverfolgung weitgehend selber tragen.“
Außerdem sei durch das Festhalten an einem Richtervorbehalt beim Auskunftsanspruch gegen Internet Service Provider gleichzeitig die Chance verpasst worden, effektiv und unbürokratisch gegen die Flut der illegalen Downloads vorzugehen. Nach dem jetzt vorliegenden Entwurf sind die Rechteinhaber gezwungen, zur Identifizierung der Nutzer illegaler Tauschbörsen das Gericht anzurufen.
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: Versatel praktiziert Vorratsdatenspeicherung und Auskunftsrecht
: Versatel praktiziert Vorratsdatenspeicherung und Auskunftsrecht Kunden von Versatel sollten sich mal diesen Telepolis-Artikel durchlesen: Wer die Verbindungsdaten speichert (und das Gegenteil behauptet). Versatel praktiziert anscheinend schon die Vorratsdatenspeicherung und ein Auskunftsrecht für Rechteinhaber, obwohl beides noch nicht Gesetz ist. Die Datenschutz-Rechte der Kunden spielen bei dem Unternehmen anscheinend keine grosse Rolle.
Auch Versatel verneinte anfangs eine Speicherung kategorisch und räumte diese ebenfalls erst ein, nachdem ihr Postings von abgemahnten Versatel-Flatrate-Nutzern vorgehalten wurden: Higgibaby und dergute sollten der Kanzlei Dr. Karl, Urmann & Wagner für den Tausch von zwei Videos im BitTorrent-Netzwerk jeweils einen „Abgeltungsbetrag“ in Höhe von 250 € zahlen. „Higgibaby“ schrieb Versatel nach eigenen Angaben zu dem Vorfall an, erhielt aber keine weiteren Auskünfte.
Damit konfrontiert gab Versatel-Pressesprecher Stefan Sayder zwar an, er könne sich dies „nicht erklären“, räumte aber dann ein, dass es Fälle gebe, „in denen Versatel im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen IP-Adressen seiner Kunden speichert – zum Beispiel im Zusammenhang mit Auskunftsersuchen der Staatsanwaltschaft, einzelner Polizeibehörden oder auch Rechtsanwaltskanzleien“. Die „Sicherung von Verkehrsdaten“, so Sayder, erfolge unter anderem dann, „wenn eine Strafverfolgungsbehörde oder eine Anwaltskanzlei Versatel über einen Verdacht der missbräuchlichen bzw. rechtswidrigen Inanspruchnahme von Telekommunikationsleistungen informiert“.
1&1 und GMX (Beide „Unitied Internet“) spielen ähnlich falsch gegen die Interessen der eigenen Kunden.
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: In meinem Computer hat niemand etwas zu suchen
: In meinem Computer hat niemand etwas zu suchen Die Süddeutsche Zeitung hat heute ein Special zum Thema „Kriminalität im Internet“. Da geht es um den Bundestrojaner, das Verbot von Computerspielen (!) und dazu gibt es zwei Interviews. Einmal erklärt Justizministerin Brigitte Zypries ihre Sicht der Dinge („„Es gibt keine Inseln der Straflosigkeit“) und auch Julia Seeliger wurde befragt, die in den Parteirat der Grünen gewählt wurde (Bei anderen Parteien heisst das Gremium manchmal „Erweiterter Bundesvorstand“): „In meinem Computer hat niemand etwas zu suchen“.
SZ: In Ihrer Bewerbungsrede für die Grünen-Spitze haben Sie ein Hacker-T-Shirt getragen. Verharmlosen Sie damit nicht die Kriminalitätsprobleme im Internet?
Seeliger: So weit ist es also schon gekommen: Statements für die Hackerszene gelten als annähernd krimineller Akt. Dabei sind die Grundsätze der Hacker doch gerade hochmoralisch. Einer ist: „Öffentliche Daten nützen, private Daten schützen!“ Die Bundesregierung hält sich an diesen Grundsatz nicht immer.
[…]
SZ: Mit Ihnen ist erstmals ein Mitglied der sogenannten jungen Netzgeneration in den engsten Führungszirkel einer Partei eingezogen. Was wollen Sie da durchsetzen?Seeliger: The time is now – jetzt werden die Rahmenbedingungen für die Netzwelt bestimmt! Das machen aber Leute, die gar nicht im Netz zu Hause sind, die sich nicht auskennen und die viel zu restriktiv sind. Wir brauchen aber ein offenes Netz mit starken Verbraucher- und Freiheitsrechten und einem modernen Urheberrecht.
Julia Seeliger hat auch ein eigenes Weblog, wo sie regelmässig schreibt und manchmal diese Themen behandelt.
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: Microsoft Vista und das DRM
: Microsoft Vista und das DRM Constanze Kurz ist von stern.de zum erscheinen von Microsoft Vista befragt worden: „Vista-Nutzer werden gegängelt“.
stern.de: Digitale Daten können theoretisch ohne jeden Qualitätsverlust und ohne nennenswerten Aufwand kopiert werden. Das in Vista eingebaute, so genannte Digitale-Rechtemanagement (DRM) soll die Verbreitung und Verwendung des geistigen Eigentums künftig kontrollieren beziehungsweise beschränken. Ein sinnvolles System?
CK: DRM ist in der Tat ein Thema. Wirklich lästig für den Anwender sind die vielen in Vista eingebauten Restriktionen für die Verwendung von Mediadaten. Eine Vielzahl so genannter „Digital Rights Management“-Systeme soll das Kopieren und unautorisierte Abspielen von HD-Filmen oder Musik verhindern. Im Endeffekt wird der Benutzer so gegängelt und an freier Arbeit mit den Mediafiles gehindert. Hier wird ein Umstieg auf Vista für den Benutzer äußerst frustrierend wirken.
Die absurd restriktive Handhabung der Lizenzierung des Betriebssystems kann zu weiteren unangenehmen Überraschungen führen. Änderungen an der Hardware des PCs (beispielsweise durch einen Festplattentausch) können dazu führen, dass das Betriebssystem den Dienst verweigert und eine Nachlizenzierung verlangt. Für Anwender, die auf reibungsloses Funktionieren und gegebenenfalls schnelle Reparaturen angewiesen sind, kann dies zu ganz erheblichen Problemen führen.
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: 1984 als Comic
: 1984 als Comic Wir brauchen mehr Comics: Zwei Kapitel eines Comics zu „1984“ gibt es hier schon zu finden. Weitere sollen noch folgen. Bei Youtube gibt es schon ein MashUp-Video mit den Bildern zu finden.

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: Indien: Mit Fingerabdrücken gegen Raubmorde?
: Indien: Mit Fingerabdrücken gegen Raubmorde? In Indien startet jetzt ein Pilotprojekt biometrischer Identifizierung im öffentlichen Bankenwesen, wie Silicon.de berichtet: Pilotprojekt für Geldautomaten mit Fingerscan in Indien.
Die Erklärung, dass man mit der Biometrie-Technologie mehr Sicherheit gegenüber Raubmord, Erpressung und Korrpution schaffen wollte, klingt wahlweise ziemlich naiv, blauäugig oder sehr PR-lastig:
Das System mit Magnetkarten und Pins sei unsicher geworden, heißt es. Bei der Landbevölkerung gebe es ein System der Korruption und Erpressung, bei dem Mittelsmänner die Barschaften der Armen durch „Hilfe beim Abheben“ noch weiter schmälerten. Auch Diebstahl und Raubmord in der Nähe der Automaten seien verbreitet, auch wenn die Ausgabemenge auf derzeit etwa 230 Dollar täglich beschränkt ist. Durch den Fingerabdruck-Scan erhoffen sich die Behörden weniger Verbrechen.