Patrick Breyer kommentiert die beginnende Diskussion rund um die Frage „Brauchen wir ein neues Internet-Grundrecht?“ Das Vorhaben, ein neues Grundrecht einzuführen, ist symbolisch. Selbst wenn es gelänge, würde es uns am Ende wenig bringen. Anders als Herr Wiefelspütz suggeriert, gewährleistet das Grundgesetz mit Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), Meinungs- und Informationsfreiheit (Artikel 5) und Recht auf informationelle […]