Netze

Netzneutralität, Breitbandausbau, freie Netze, Plattformen und Internet Governance.

  • : Große Koalition in spe will Netzneutralität – aber welche?
    Große Koalition in spe will Netzneutralität – aber welche?

    Bei den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD hat man sich wohl auf die gesetzliche Verankerung der Netzneutralität geeinigt, berichtet heise online. Dort wird Brigitte Zypries zitiert: „Wir sind uns einig darüber, dass wir Netzneutralität gesetzlich durchsetzen wollen, es ist uns wichtig, dass Datenpakete künftig diskriminierungsfrei in Deutschland übertragen werden.“

    Das klingt zunächst ganz gut, auch der Digitale Gesellschaft e.V. begrüßt dieses Vorhaben, meldet jedoch auch Zweifel an, ob es sich bei einer künftigen Reglung auch um echte Netzneutralität handelt:

    Bei einer künftigen Regelung der Netzneutralität steckt der Teufel im Detail: Welche Definition von Netzneutralität gewählt wird und welche konkreten Schritte von den möglichen Koalitionspartnern unternommen werden, um diese zu schützen, ist bisher vollkommen unklar. Für den Digitale Gesellschaft e.V. ist klar: Eine gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität im Telekommunikationsgesetz muss auch den Plänen der Deutschen Telekom und ihren Wettbewerbern einen Riegel vorschieben, über sogenannte Managed-Services Partnerdienste bevorzugt durchzulassen. Ein echtes Netz wird nur gewährleistet, wenn auch das Ende-zu-Ende-Prinzip abgesichert wird, dass Nutzer an den Enden des Internets entscheiden können müssen, mit welcher Hard- und Software wie mit welchen Diensten und Protokollen sie kommunizieren können – ohne dass jemand in der Mitte sagt, was geht oder wofür Mautgebühren erhoben werden.

    Es bleibt also abzuwarten, wie es mit der Netzneutralität weiter geht. Zudem diskutiert man ja gerade in Europa den Verordnungsvorschlag der EU-Kommission.

    Darüber hinaus hat man sich in den Koalitionsverhandlungen darauf geeinigt, einen Hauptausschuss für Netzpolitik zu installieren. Ob es einen Internetminister oder Staatssekretär geben wird ist indes weiter unklar. Darüber sollen die Führungskräfte der Parteien befinden.

    13. November 2013 2
  • : Routerzwang: CCC, FSFE und Konsumentenbund veröffentlichen Stellungsnahmen
    CC BY-NC-SA 2.0 via Flickr/Brenderous
    Routerzwang: CCC, FSFE und Konsumentenbund veröffentlichen Stellungsnahmen

    Die Bundesnetzagentur hatte am 20. September eine Mitteilung veröffentlicht, in der sie verschiedene Modelle für Netzzugangsschnittstellen vorgestellt hat und zu einer Diskussion aufrief. Es geht vor allem um die Frage, wo das Netz für den Zugangsprovider und damit seine „Hoheit“ über die Infrastruktur endet  – vereinfacht: gehört ein Router zum Netz des Providers und kann somit von diesem vorgegeben werden?

    Heute, am 6. November, läuft die von der BNA gesetzte Frist zur Diskussion der im Bericht erwähnten Fragen ab, die sich mit den Implikationen der Modelle für Technologieneutralität, Wettbewerbsbedingungen, Nutzerakzeptanz und Netzneutralität befassen. In den letzten drei Tagen veröffentlichten die Free Software Foundation Europe, der Deutsche Konsumentenbund und der CCC ihre Stellungnahmen.

    6. November 2013 7
  • : Bis Morgen: Konsultation zu Netzneutralität für EU-Parlament
    Bis Morgen: Konsultation zu Netzneutralität für EU-Parlament

    Auf der Webseite des Industrieausschuss im EU-Parlament hat die zuständige Berichterstatterin María Pilar del Castillo Vera, eine spanische Politikerin der konservativen Partei PP, eine Konsultation zur Netzneutralitätsverordnung von EU-Kommissarin Neelie Kroes gestartet. Wie diese Konsultation genau abläuft, ist uns etwas unklar. Aber die Deadline ist Morgen und es sind zwei Mailadressen aus dem Ausschuss-Sekretariat angegeben: Peter Traung und Elina Kaartinen. Einzige Herausforderung: Eine englische Mail macht in diesem Fall schon Sinn. Notfalls ein Übersetzungstool nutzen.

    María Pilar del Castillo Vera gilt als Telefonica-nah, d.h. es ist ihr Interesse, eine solche Konsultation eher klein zu halten, damit nur Industrie-Vertreter antworten, die sich regelmäßig aus beruflichen Gründen die Webseiten von Parlamentsausschüssen anschauen. Bis morgen habt Ihr Zeit, eine freundliche Mail zu schreiben und darauf hinzuweisen, dass die Pläne der EU-Kommission die Netzneutralität gefährden.

    Wer noch Argumente sucht wird hier fünfig:

    FAQ zu den Netzneutralitätsplänen der EU-Kommission
    EU-Generaldirektion für Justiz kritisiert Anti-Netzneutralitäts-Verordnung
    EU-Regulierer BEREC kritisiert EU-Pläne gegen Netzneutralität
    Kroes’ Klientelpolitik gefährdet Netzneutralität auf europäischer Ebene.
    Neelie Kroes will keine Netzneutralität sichern, sondern bereitet deren Beerdigung vor.
    EU-Kommission rudert zurück und verspricht weiter Netzneutralität (Update: Doch nicht)

    4. November 2013 2
  • : Verhandlungen: Große Koalition will mehr Breitbandförderung und Netzneutralität
    Verhandlungen: Große Koalition will mehr Breitbandförderung und Netzneutralität

    Die Nachrichtenagentur REUTERS berichtet über einen Zwischenstand der Koalitionsverhandlungen aus der Arbeitsgruppe Wirtschaft. Demnach soll es jährlich eine Milliarde mehr Förderung für den Breitbandausbau geben: Union und SPD verabreden Milliarden für Breitbandausbau.

    Interessant ist auch, dass man sich zur Netzneutralität bekennen wolle. Das tat die letzte Koalition übrigens auch bereits in ihrem 2009er-Koalitionsvertrag, der Teufel steckt in dieser Debatte stets im Detail, ob und wie man willens ist, diese auch gesetzlich zu verankern:

    Ausdrücklich bekennen sich Union und SPD zur sogenannten Netzneutralität. Diese bedeutet, dass Telekommunikationsfirmen wie die Deutsche Telekom nicht unterschiedliche Verbindungsstandards zu unterschiedlichen Preisen einführen dürfen. Die Netzneutralität soll als Regulierungsziel im Telekommunikations-Gesetz „verbindlich“ geregelt und definiert werden. Die Bundesnetzagentur soll zur Überwachung dieser Regeln neue Kompetenzen erhalten.

    Wir lassen uns mal positiv überraschen, ob die Große Koalition wirklich willens ist, den Drosselkom-Plänen der Deutschen Telekom und ihre Wettbewerber ein Ende vorzuschieben. Bis dahin bleiben wir skeptisch und warten wieder auf die übliche „Best-Effort bleibt offen, Managed-Services ist was anderes“-Rhetorik.

    Eine Verankerung der Netzneutralität als höheres Regulierungsziel im Telekommunikationsgesetz kann nicht schaden, bisher steht sie an hinterer Stelle.

    3. November 2013 9
  • : Verbraucherzentrale NRW drosselt Deutsche Telekom (Update)
    Verbraucherzentrale NRW drosselt Deutsche Telekom (Update)

    plakat_06Die Verbraucherzentrale NRW hatte im Mai die Deutsche Telekom aufgefordert, ihre umstrittenen DSL-Tarife mit Drosselung zurückzunehmen. Die Verbraucherschützer kritisierten eine “unangemessene Benachteiligung” und eine Verletzung der Netzneutralität. Da sich die Deutsche Telekom nicht von ihren Plänen abbringen ließ, hat die Verbraucherzentrale NRW vor dem Landgericht Köln geklagt. Das Landgericht Köln gab der Verbraucherzentrale NRW nun Recht und erklärte die Klauseln für unzulässig (Az. 26 O 211/13, nicht rechtskräftig).

    Dies gilt für Call-&-Surf-Tarife mit einer maximalen Übertragungsgeschwindigkeit von 50 Mbit/s oder mehr. Für Tarife auch mit geringeren Geschwindigkeiten hat die Telekom zudem anerkannt, dass eine Drosselung auf 384 kbit/s unzulässig ist. Sollte die Entscheidung rechtskräftig werden, müsste die Telekom die Passagen aus betroffenen Flatrate-Verträgen streichen und dürfte sich auch gegenüber ihren Kunden nicht mehr auf diese berufen. Für eine Surf-Bremse bestünde dann keine wirksame Rechtsgrundlage. Auch die Bevorzugung Telekom eigener Dienste gegenüber denen der Konkurrenz wäre damit vom Tisch.

    Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und die Deutsche Telekom wird sicher Berufung einlegen. Wir sind gespannt, wie es weiter geht und wünschen der Verbraucherzentrale NRW viel Erfolg beim weiteren Weg durch die Instanzen.

    Wir brauchen eine gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität!

    Was aber auch klar sein sollte: Hier geht es um Marketing und Verbrauchertäuschung. Wenn die Deutsche Telekom einfach den Begriff Flatrate weglässt und durch eine andere krative Wortschöpfung ersetzt, dürfte sich nicht viel an den Drosselkom-Plänen ändern. Eine gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität ist immer noch dringend notwendig und muss von der kommenden Bundesregierung endlich angegangen werden.

    Update: Die Pressemitteilung des Landgericht Köln schreibt:

    Mit dem Begriff „Flatrate“ verbinde der Durchschnittskunde jedenfalls bei Internetzugängen über das Festnetz einen Festpreis für eine bestimmte Surfgeschwindigkeit und rechne nicht mit Einschränkungen. Das Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung werde durch die Drosselung empfindlich gestört, weil etwa im Fall von VDSL-Verträgen mit besonders hoher Übertragungsgeschwindigkeit weniger als 10 % der ursprünglich vereinbarten Mindestübertragungsgeschwindigkeit zur Verfügung stünden. In Zeiten mit stetig steigendem Bedarf an einem schnellen und kontinuierlich leistungsfähigen Internet insbesondere im Hinblick auf das Streaming von Fernsehen und Filmen betreffe auch eine Drosselung auf 2 Mbit/s – so die Kammer – ein breites Publikum und nicht nur sog. „Power User“.

    Update: Das Urteil ist jetzt online (PDF).

    30. Oktober 2013 38
  • : Zentralkomitee der deutschen Katholiken äußert sich zur digitalen Gesellschaft
    Zentralkomitee der deutschen Katholiken äußert sich zur digitalen Gesellschaft

    Gestern veröffentlichte das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) eine Erklärung mit dem Titel „Partizipationsmöglichkeiten und Beteiligungsgerechtigkeit in der digital vernetzten Gesellschaft“. Da das nicht unbedingt das ist, was man intuitiv von der katholischen Kirche erwarten würde, hier ein kurzer Einblick, was das ZdK tut:

    Es setzt sich aus verschiedenen Mitgliedern aus Kirche und Gesellschaft zusammen, aus Laien, aber auch einigen Geistlichen aus katholischen Verbänden, Katholikenräten und Einzelpersonen. Das wahrscheinlich bekannteste Wirken des ZdK ist der von ihnen organisierte Katholikentag. Das ZdK hat seinen Fokus darauf, die religiösen Laien in der katholischen Kirche zu koordinieren und zu repräsentieren. In diesem Zusammenhang arbeitet das Komitee auch mit aktuellen gesellschaftlichen Themen und berät dahingehend die Deutsche Bischofskonferenz.

    22. Oktober 2013 3
  • : Interview: Neelie Kroes glaubt an Netzneutralität
    Interview: Neelie Kroes glaubt an Netzneutralität

    Der Verordnungsentwurf zur Neuregelung des Telekommunikationsmarktes, der am 12. September von der EU Kommission unter Leitung von Neelie Kroes vorgelegt wurde, gefährdet die Netzneutralität, indem Premiumdienste erlaubt werden – und andere als logische Folge diskriminiert. Darüber haben wir im September berichtet. Die Journalistin Jennifer Baker hat Neelie Kroes nun in einem Interview befragt und sie gibt weiterhin vor, daran zu glauben, dass ihr Entwurf der Netzneutralität helfe (ca. ab Minute 1:40):

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    Wie ich bereits gesagt habe, ist das [die Sicherung der Netzneutralität] ein sehr ausgeglichener Teil des Entwurfs. Er beschäftigt sich damit, Blockierung und Drosselung zu stoppen, denn das war sozusagen ungeheuerlich. Der Entwurf garantiert dem Internetnutzer Qualität – auch das ist sehr positiv. Und darüberhinaus können spezielle Dienste angeboten werden, solange sie diese Qualität und das freie Internet nicht beeinträchtigen. Deshalb glaube ich, wenn man sich wirklich gründlich mit dem Entwurf beschäftigen will, wird man sehen, dass er wirklich sehr ausbalanciert ist.

    Fragt sich nur, was die Dame unter Qualität, Balance und freiem Internet versteht

    10. Oktober 2013 5
  • : IS4CWN: Konferenz für Wireless Community Networks in Berlin
    IS4CWN: Konferenz für Wireless Community Networks in Berlin

    logo3In Berlins c‑base findet von Mittwoch bis Freitag das „International Summit for Wireless community Networks“ statt – wir hatten dazu schonmal etwas geschrieben. Gerade hielten Sascha Meinrath, Direktor des Open Technology Institutes und der Berliner Staatssekretär Björn Böhning die Keynotes. IS4CWN bietet Aktivisten, Hackern, Techies, NGOs und allen anderen Interessierten und Involvierten in Community Wireless Networks eine Plattform zum netzwerken, austauschen und fachsimpeln. Wir berichten für euch an dieser Stelle etwas darüber. Das Programm gibt es hier und den Live-Stream hier.

    2. Oktober 2013
  • : Telekom-Tochter Congstar kündigt Drosselung an
    Telekom-Tochter Congstar kündigt Drosselung an

    Als im April die Deutsche Telekom für künftige DSL-Verträge eine Drosselung ankündigte, war die Frage offen, ob auch das deutsche Tochterunternehmen Congstar nachzieht. Die Frage wurde jetzt beantwortet: Laut Focus.de plant Congstar im kommenden Jahr eine Drosselung für Festnetzkunden. Wie hoch diese ausfällt, ist noch nicht bekannt.

    Nach den Erfahrungen mit der Deutschen Telekom dürfte sich die Drosselung zuerst bei Neukunden in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wiederfinden. Aber zugleich in den kommenden Jahren auch Bestandskunden treffen, wenn diese neue Verträge unterzeichnen, weil ihnen neue Angebote gemacht werden.

    Sehr wahrscheinlich ist, dass bei Congstar ebenfalls „Partnerunternehmen“ wie bei den Drosselkom-Plänen eine Überholspur buchen können, um von einer Drosselung ausgenommen zu werden. Hier könnte der Gesetzgeber und die EU-Kommission handeln und diesen Plänen einen Riegel vorschieben, indem die Netzneutralität ausreichend gesichert wird. Danach sieht es momentan leider nicht aus.

    30. September 2013 7
  • : Netzneutralität auf EU Ebene
    Netzneutralität auf EU Ebene

    Vor zwei Wochen fand in Wien die DNP13 Konferenz statt. Dort gab es von mir einen Vortrag zur Netzneutralität auf EU Ebene. Mit dem Verordnungsentwurf von Neelie Kroes steht uns in den nächsten Monaten ein sehr zielgerichteter Angriff auf das freie, offene Internet bevor. In diesem Vortrag, drei Tage nach der Veröffentlichung des Entwurfes, habe ich versucht einen ersten Überblick über den Gesetzestext zu liefern. Schwerpunkt ist hier vor allem die Definition und Beispiele von Specialised Services, einem der Knackpunkte der aktuellen Netzneutralitäts-Debatte.

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    Slides gibt’s hier.

    28. September 2013
  • : Anonymous: Warum ist Netzneutralität wichtig?
    Anonymous: Warum ist Netzneutralität wichtig?

    Aus dem Anonymous-Umfeld kommt ein neues Video zum Thema Netzneutralität: Was ist Netzneutralität und warum ist sie wichtig?. Und das Animations-Video ist sehenswert. Ihr kennt das ja: Wenn es Euch auch gefällt, dann teilt es weiter.

    Kurze Fassung:

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    Lange Fassung:

    27. September 2013 3
  • : Routerzwang: FSFEs Schreiben zur Konsultation der Bundesnetzagentur
    Routerzwang: FSFEs Schreiben zur Konsultation der Bundesnetzagentur

    Immer mehr Provider untersagen, beliebigen Router verwenden zu dürfen. Nach einem Workshop im Juni bittet die Bundesnetzagentur nun um Stellungnahme. Die Free Software Foundation Europe hat zusammen mit Mirko Vogt von OpenWrt schon mal vorab folgendes Schreiben an die Bundesnetzagentur geschickt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    das Ziel der FSFE ist es, sicherzustellen, dass Benutzer selbstbestimmt Computer einsetzen können. Dieses grundlegende Prinzip wird von den Maßnahmen der ISPs in Frage gestellt.

    ISPs bündeln Router mit ihren Angeboten und streben danach, dauerhaft diese IT-Geräte zu kontrollieren. Daher sind die Router dafür ausgerichtet das zu machen was der ISP möchte, aber nicht zwangsläufig an den Interessen der Benutzer. Durch die Kontrolle der Router haben ISPs und Hersteller die Möglichkeit auf die privaten Netzwerke hinter den Routern zuzugreifen. Dies ist kein theoretisches Problem: Die Router sind meist so konfiguriert, dass nur noch der Hersteller/ISP diese konfigurieren kann. Damit hat dieser auch uneingeschränkten Zugriff in das eigentlich private Heimnetzwerk (LAN) des Kunden.

    25. September 2013 18
  • : #btw13: Netzneutralität in den Wahlprogrammen
    #btw13: Netzneutralität in den Wahlprogrammen

    Ursprünglich wollte ich wie bei den vergangenen Bundestagswahlen ausführlich die Wahlprogramme der aussichtsreichen Parteien im Themenfeld Netzpolitik analysieren und vorstellen. Aber einerseits ist der Umfang dieser gegenüber früherer Versionen deutlich größer geworden und andererseits gibt es wegen der zahlreichen Snowden-Enthüllungen wichtigeres zu tun.

    Allerdings liegt mir ein Themenfeld besonders am Herzen und zwar die Debatte um die Netzneutralität, die besonders im Frühjahr durch die angekündigten Drosselkom-Pläne der Deutschen Telekom Relevanz bekommen hat. Wir hatten auf dem Höhepunkt der Drosselkom-Debatte bereits alle im Bundestag vertretenen Fraktionen um eine Einschätzung und Stellungnahme gebeten und diese ausführlichen Antworten zusammengefasst: Die Positionen der Bundestagsfraktionen zur Netzneutralität.

    Aber wie kommt das Thema in den Wahlprogrammen vor? Das zeigen wir Euch hier.

    18. September 2013 7
  • : EU-Regulierer BEREC kritisiert EU-Pläne gegen Netzneutralität
    EU-Regulierer BEREC kritisiert EU-Pläne gegen Netzneutralität

    BEREC, die EU-Behörde für Regulierungsfragen im Telekommunikationssektor, kritisiert den von EU-Kommissarin Neelie Kroes vorgelegten Entwurf zur Regelung der Netzneutralität: BEREC statement on the publication of a European Commission proposal for a Regulation on the European single market.

    Größte Kritik zwischen den Zeilen ist, dass man sich keine Gedanken zu den Auswirkungen im Sinne eines Impact Asessments gemacht habe. Die Generaldirektion für Justiz hatte zuvor kritisiert, dass Kroes und ihr Kabinett sich keine Gedanken um die Auswirkungen auif Wettbewerb und den Zugang zu Kommunikationsdiensten gemacht habe.

    Die Behörde bedauert zudem, dass sie keine Gelegenheit zur Kooperation während der Ausarbeitung des Vorschlags hatte und kritsiert, dass es keine öffentliche Konsultation gab – wodurch weder Bürger noch die Industrie etwas zu den Vorschlägen sagen konnte.

    However, BEREC is concerned that the proposed regulation is being rushed through the European legislature without proper explanation and full exploration of its potential consequences, given that the proposals represent a shift away from the current approach (based on pro-competitive regulation) towards one that favours market consolidation. BEREC is concerned that the draft regulation will jeopardise the integrity of the EU framework and its achievements, in terms of investment, competition and consumer benefit. In this respect it is also important to bear in mind that the state of the sector in Europe is not quite as bleak as has been suggested. Furthermore, in BEREC’s view, the proposals risk undermining legal certainty, in contrast to the Commission’s own stated objectives of creating a predictable regulatory environment, essential to the promotion of efficient investment and effective competition.

    BEREC hatte im letzten Jahr in einer Studie aufgezeigt hatte, dass immer mehr EU-Bürger nur eingeschränkten Internetzugang haben.

    17. September 2013 1
  • : FAQ zu den Netzneutralitätsplänen der EU-Kommission
    FAQ zu den Netzneutralitätsplänen der EU-Kommission

    Das ist die deutsche Übersetzung einer FAQ von European Digital Rights (EDRi) zum heute von der EU-Kommission vorgelegtem Verordnungsentwurf zur Neuregelung des Telekommunikationsmarktes. Die FAQ konzentriert sich auf die Aspekte rund um Netzneutralität.

    1. Sind volumenbasierte Tarife das Ende des offenen Internet?

    Nein. Es gibt keine Probleme mit der Netzneutralität, so lange es kein Eingreifen in Kommunikationen, Diskriminierung oder Restriktion bestimmter Datenverkehrstypen gibt.
    In der einleitenden Begründung des Vorschlags sagt die Kommission, dass „Volumen-basierte Tarife als kompatibel mit den Prinzipien der Netzneutralität verstanden werden sollten, solange sie Endnutzern erlauben, den Tarif zu wählen.“ Unglücklicherweise könnte dieser Text auch so verstanden werden, dass alles in Ordnung ist, solange der Endnutzer zwischen einem eingeschränkten Internetzugang und einem stark eingeschränkten Zugang frei wählen kann. Zusätzlich dazu gibt es Gesetzeslücken in dem aktuellen Verordnungsvorschlag (siehe Punkt 3), die ausgebessert werden müssen, um das Risiko der Diskriminierung oder Bevorzugung zu eliminieren.

    2. Sind spezialisierte Dienste das Ende der Netzneutralität in Europa?

    12. September 2013 4
  • : Kommentar: EU-Kommission will Zweiklassen-Netz
    Kommentar: EU-Kommission will Zweiklassen-Netz

    Die EU-Kommissarin Neelie Kroes hat heute einen Verordnungsentwurf zur Harmonisierung des europäischen Binnenmarktes in der Telekommunikation vorgestellt.

    neelieFalls Brüssel endlich das Blocken und Drosseln verbieten würde, wäre das richtig und längst überfällig. Ob dieses Versprechen auch wirklich eingelöst wird, ist mit dem derzeitigen Entwurf leider noch nicht absehbar. Aber das würde auch bei weitem nicht ausreichen, um die Netzneutralität zu sichern. Denn das ist die alte Debatte um Netzneutralität: Telekommunikationsunternehmen blocken Dienste und Protokolle, um die eigenen Geschäftsinteressen zu schützen und Konkurrenten zu behindern. Das zeigt sich vor allem bei uns im mobilen Internet, wenn in vielen Tarifen im Kleingedruckten Instant-Messaging, VoIP und/oder P2P verboten ist.

    Doch die Debatte ist längst eine andere.

    12. September 2013 10
  • : Kroes’ Klientelpolitik gefährdet Netzneutralität auf europäischer Ebene
    Kroes’ Klientelpolitik gefährdet Netzneutralität auf europäischer Ebene

    In der EU-Kommission hat sich wahrscheinlich EU-Kommissarin Neelie Kroes mit ihrem Verordnungsvorschlag durchgesetzt. Das Wallstreet Journal berichtet, dass es nur drei Gegenstimmen unter den Kommissaren gab.

    Gestern berichteten wir darüber, dass die Generaldirektion für Justiz mit deutlichen Worten intern vor diesem Verordnungsentwurf warnte, u.a. weil damit die Meinungs- und Informationsfreiheit in Gefahr sei.

    Wir sehen den Verordnungsentwurf als Mogelpackung. Da steht zwar Netzneutralität drauf, aber im Text wird genau das Gegenteil geregelt: Größtmögliche Freiheit für die Telekommunikationsunternehmen, das Zweiklassen-Netz zu schaffen und die Netzneutralität abzubauen. Die Pressemitteilung des Digitale Gesellschaft e.V. dazu: Kroes’ Klientelpolitik gefährdet Netzneutralität auf europäischer Ebene.

    „Frau Kroes verspricht uns seit mittlerweile vier Jahren, die Netzneutralität auf europäischer Ebene zu verankern. Leider entpuppt sich die nun geplante, längst überfällige Regulierung aber als Mogelpackung“. Anstatt das Prinzip der Netzneutralität und damit ein freies und offenes Internet zu gewährleisten, legalisiere der Entwurf die Einführung zusätzlicher Daten- und Surfpakete.

    11. September 2013 2
  • : EU-Generaldirektion für Justiz kritisiert Anti-Netzneutralitäts-Verordnung
    EU-Generaldirektion für Justiz kritisiert Anti-Netzneutralitäts-Verordnung

    Vor zwei Monaten haben wir den ersten Leak einer geplanten Verordnung zur Neuregelung des Telekommunikationsmarktes veröffentlicht, wo neben Romaing auch Netzneutralität EU-weitgeregelt werden soll. Damals titelten wir, dass die EU-Kommissarin Neelie Kroes damit die Netzneutralität abschaffen wolle. Deren Sprecher erklärte uns, dass das noch nicht der letzte Stand und Besserung zu erwarten sei. Wir waren skeptisch, aber offen für Verbesserungen. Schlimmer gings ja kaum noch.

    Vor zehn Tagen veröffentlichte La Quadrature du Net einen neuen Diskussionsstand der Verordnung. Es war keine Besserung zu sehen. Morgen Nachmittag sollte die Verordnung offiziell in Brüssel vorgestellt werden. Das ist heute kurzfristig um einen Tag auf Donnerstag verschoben worden. Ein Grund könnte ein Schreiben der EU-Generaldirektion für Justiz an Neelie Kroes sein, wo diese vor der Anti-Netzneutralitätsverordnung warnt und diese scharf kritisiert. Das Schreiben hat heute European Digital Rights (EDRi) veröffentlicht.

    Die Generaldirektion für Justiz findet deutliche Worte und schließt sich unserer Kritik an der geplanten Schaffung eines Zweiklassen-Netzes und den Drossel-Plänen von Deutsche Telekom & Co an, die mit der Kroes-Verordnung Realität werden:

    We are very concerned that such provisions risk having a negative impact on consumers’ freedom of expression and information, as guaranteed by Article 11 of the Charter, which is also binding on this Regulation. It May also run counter to the fundamental right to the freedom to conduct a business (Article 16 of the Charter), if businesses find that their access to content or to the internet as such has been restricted as a direct or indirect result of the Regulation. Furthermore, we consider that such limited possibilities of accessing Internet content and services of their choice would run counter to the stated objectives of Article 38 of the EU Charter of Fundamental Rights, whereby EU policies must ensure a high level of consumer protection“.

    Kurzfassung: Das ist eine Mogelpackung und keine Netzneutralität. Die geplanten Regelungen zu Netzneutralität gefährden das Recht auf Meinungsfreiheit, das Recht auf Informationsfreiheit, das Recht auf Unternehmerische Freiheit und generell Verbraucherrechte. Das ist so nicht kompatibel mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Man könnte es auch Ohrfeige nennen.

    Wir sind gespannt, was die EU-Kommission am Donnerstag vor allem nach dieser deutlichen Kritik an der ursprünglichen Kroes-Fassung präsentieren wird.

    10. September 2013 5
  • : „FCC vs. Verizon“: Die Zukunft der Netzneutralität in den USA wird vor Gericht entschieden
    „FCC vs. Verizon“: Die Zukunft der Netzneutralität in den USA wird vor Gericht entschieden

    Gestern haben sich die amerikanische Federal Communications Commission (FCC) und das amerikanische Telekommunikationsunternehmen Verizon vor Gericht zur ersten mündlichen Verhandlung getroffen, in der es um nicht weniger als die Zukunft der Netzneutralität in den USA geht. Im Jahr 2010 hatte die FCC Regeln zur Netzneutralität beschlossen, an die sich die Provider zu halten haben. Das Gericht soll in dem Verfahren, das von Verizon gegen die FCC geführt wird, nun klären, ob die FCC überhaupt die rechtliche Grundlage besitzt Regeln zur Netzneutralität zu erlassen.

    Die 2010 von der FCC vorgestellte „Open Internet Order“ enthält nur drei Regeln. mit denen die Netzneutralität gesichert werden soll. Erstens sollen die Internetprovider transparent angeben, wie sie mit dem Datenverkehr in ihren Netzen umgehen, damit Kunden besser informiert werden. Zweitens wird es den Internetprovidern verboten bestimmte Daten in ihren Netzen zu blockieren. Alle Daten sollen gleich behandelt werden. Und drittens sollen die Internetprovider keine „unangemessen“ Diskriminierungen bestimmter Dienste vornehmen, um eigene Dienste zu bevorzugen.

    Am 30. September 2011 legte jedoch der amerikanische Telekommunikationskonzern Verizon bei einem Bezirksgericht in Washington Einspruch gegen die „Open Internet Order“ ein. Die Begründung: Die FCC, und damit die Regierung der USA, habe nicht die Autorität, Regeln für das Internet zu erstellen.Zusätzlich gibt Verizon an, dass die „Open Internet Order“ gegen den 1. und 5. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten verstoße. The Verge dazu:

    The Fifth Amendment, it says, protects against having to give other companies a „permanent easement“ on its network, claiming a kind of unfair digital eminent domain. And it argues that the First Amendment says the FCC can’t force it to distribute others’ „speech“ (like video or calling services) without the chance to decide how it’s transmitted.

    Susan Crawford, Professorin an der Benjamin N. Cardozo School of Law und ehemalige Beraterin von Barack Obama in Fragen der Wissenschaft, Technologie und Innovationen, erklärt dem Time Magazin die Bedeutung des Verfahrens:

    Verizon vs. FCC presents a very significant historical moment. The question presented by the case is: Does the U.S. government have any role in ensuring ubiquitous, open, world-class, interconnected, reasonably priced Internet access?

    Wie das Gericht in seinem Grundsatzurteil entscheiden wird, ist zur Zeit nicht absehbar. Die FCC scheint aber 2002 einen entscheidenden Fehler gemacht zu haben, der ihr nun nach zu hängen scheint. Damals entschied sie nämlich, Internetprovider anders als „normale“ Telekommunikationsanbieter zu behandeln, womit sie entscheidenden Einfluss auf die Internetprovider verlor. Jennifer Yeh von Free Press sagte gegenüber The Verge:

    The FCC would have been on stronger footing if it had exercised its direct authority over telecommunications services.

    Zwei der drei Richter scheinen dieses nun ähnlich zu sehen, wie die New York Times berichtet. Demnach würden die beiden Richter Laurence H. Silberman und David S. Tatel der Meinung sein, dass die FCC Regeln für Telefonverbindungen, nämlich dass alle Daten gleichwertig behandelt werden müssen, illegal auf die Infrastruktur des Internets anwenden würde. Die dritte Richterin, Judith W. Rogers, schien sich hingegen zu der Position der FCC zu bekennen.

    The Verge hingegen berichtet von einem Urteil aus dem April diesen Jahres, welches der FCC wiederum „Munition“ in die Hand gebe:

    In particular, they point to City of Arlington v. FCC, a 2013 case that could give the FCC the ammunition it needs. City of Arlington essentially holds that when Congress has made an ambiguous law, the agency is allowed to make a call on its own, and courts must defer to it when it does. The ruling arguably doesn’t apply to all kinds of authority, and it’s possible it won’t be used to determine the Verizon case — but if it does, David Sohn of the pro-net neutrality Center for Democracy and Technology says it „certainly cuts in favor of the FCC.“

    Das Urteil im Fall „Verizon vs. FCC“ wird gegen Ende diesen Jahres oder Anfang des nächsten Jahres erwartet, wie die New York Times schreibt.

    Zur Zeit laufen eine Reihe verschiedener Kampagnen in den USA, um das Thema Netzneutralität wieder in die Öffentlichkeit zu holen. Bereits gestern berichteten wir über die Mockumentary „The Internet Must Go“, die das Thema Netzneutralität auf lustige Art und Weise beschreibt. Susan Crawford, Larry Lessig und Tim Wu, die allesamt auch an dem Film mitgearbeitet haben, haben sich gestern zu einer Fragestunde auf reddit eingefunden. Und Public Knowledge hat eine Timeline mit den wichtigsten Ereignissen rund um das Thema Netzneutralität in den USA erstellt, die wir hier mit bestem Dank einbinden. Die Timeline steht unter der Lizenz Creative Commons BY-SA.

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    10. September 2013 1
  • : „The Internet Must Go“: Weshalb die Abschaffung der Netzneutralität keine gute Idee ist
    „The Internet Must Go“: Weshalb die Abschaffung der Netzneutralität keine gute Idee ist

    Netzneutralität ist nicht nur in Deutschland seit den Drosselplänen der Deutschen Telekom ein Thema. Auch in den USA gab es immer wieder Vorstöße der Internetprovider die Netzneutralität einzuschränken und ein Zwei-Klassen-Internet zu schaffen. Gena Konstantinakos hat zu diesem Thema den sehenwerten Kurzfilm „The Internet Must Go“ gedreht, indem unter anderem Ricken Patel, Gründer und Geschäftsführer von Avaaz, Eli Pariser, Geschäftsführer von MoveOn.org, Alexis Ohanian, Mitgründer von Reddit und Tim Wu, Rechtsprofessor an der Columbia University und Erfinder des Begriffs „Netzneutralität“ zu Wort kommen. Der Plot:

    In 2012, market researcher John Wooley was dispatched to help the big ISPs figure out how to sell their vision for a „faster,“ „cleaner“ Internet. Six months later he produced this report – and shared it with the world.

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    9. September 2013