Datenschutz
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: Deutsche Prioritätensetzung: Öffentliche Gelder für industrielle Big Data-Forschung (Update)
: Deutsche Prioritätensetzung: Öffentliche Gelder für industrielle Big Data-Forschung (Update) Heute fand in Karlsruhe die feierliche Ankündigung des „Smart Data Innovation Lab“ statt. Im Rahmen des Projektes wollen Wissenschaft und Unternehmen gemeinsam „Spitzenforschung im Bereich Big Data“ schaffen. „Neueste Forschungserkenntnisse“ sollen „effizient an die Industrie weitergegeben werden und zu entscheidenden Wettbewerbsvorteilen für europäische Unternehmen beitragen.“, heißt es. Interessant wird es bei der Finanzierung. Ihre „Wettbewerbsvorteile“ finanziert die Wirtschaft nicht etwa komplett selbst, sondern nur einen „wesentlichen Beitrag“.
Die Finanzierung für das Zentrum sei noch nicht endgültig vereinbart und werde sich im Rahmen von einigen Millionen Euro bewegen, sagte Ministerialdirektor Wolf-Dieter Lukas vom Bundesforschungsministerium. Der wesentliche Beitrag werde von der Wirtschaft geleistet.
Dabei kann sich die Liste der Partner aus der Wirtschaft sehen lassen: Volkswagen, Bosch, BASF, Bayer, SAP – um nur einige der großen Namen zu nennen. Hier ist keine StartUp-Förderung aus öffentlichen Mitteln mehr nötig, wenn ihr mich fragt. Die ganze Sache wäre eigentlich nicht der Rede wert, wenn nicht:
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: De Maizière: “Reform des Datenschutzrechts notwendig”
: De Maizière: “Reform des Datenschutzrechts notwendig” In einem Gastbeitrag für die FAZ (wohl vom 21.12, digital bisher nur auf der Seite der Bundesregierung verfügbar) spricht sich der neue Innenminister Thomas de Maizière für ein “internettaugliches europäisches Datenschutzrecht aus”. Den Artikel kann man als Plädoyer für ein Voranbringen der EU-Datenschutzverordnung lesen, die derzeit im EU-Ministerrat festhängt. Daran ist das deutsche Innenministerium in der Vergangenheit ja nicht unschuldig gewesen. Die andere Möglichkeit: Wir haben es hier mit einem weiteren Lippenbekenntnis zur Datenschutzverordnung zu tun, wie wir sie auch von Ex-Innenminister Hans-Peter Friedrich und sogar der Kanzlerin gehört haben.
Da de Maizières Worte sich eher ambivalent ausnehmen (Bsp.: “Intransparente Strukturen monopolistischer sozialer Netzwerke sollen nicht zu Lasten des einfachen Nutzers gehen.” vs. “Die Verantwortung des Einzelnen muss hinzukommen.”), ist ein kurzer Blick auf die politischen Rahmenbedingungen vielleicht aufschlussreicher.
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: Computers, Privacy and Data Protection Conference vom 22.–24. Januar in Brüssel
: Computers, Privacy and Data Protection Conference vom 22.–24. Januar in Brüssel Ende Januar findet in Brüssel die CPDP-Konferenz statt, eine Non-Profit-Plattform mit Themen rund um Datenschutz. Mittlerweile ist sie eine der größten Konferenzen auf diesem Gebiet und vereint, mehr als andere, Vertreter aus unterschiedlichen Bereichen – Akademiker, Rechtsanwälte, Praktiker, Richter, Informatiker und Bürgerrechtsaktivisten -, für die Datenschutz eine zentrale Rolle spielt. Entsprechend abwechslungsreich ist auch das Programm. Es wird mehr als 60 Panels geben, die Themen reichen von der EU-Datenschutzreform über NSA-Aktivitäten, Big Data, E‑Health hin zur Datensammlung für und gegen ethnische Minderheiten. Dazu gibt es viele Zusatzveranstaltungen vor und nach der Konferenz, zum Beispiel einen Pecha-Kucha-Slot oder und Diskussionen.
Wer sich registrieren will: Bis zum 22. Dezember gibt es einen Early-Bird-Rabatt.
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: Neue Datenschutzbeauftragte ohne viel Datenschutz?
: Neue Datenschutzbeauftragte ohne viel Datenschutz? Der Deutsche Bundestag beruft heute mit den Stimmen der Großen Koalition die neue Bundesauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit: Andrea Vosshoff. Die ehemalige Bundestagsabgeordnete war von 1998 bis 2013 Mitglied des Deutschen Bundestages, zuletzt als rechtspolitische Sprecherin und Vorsitzende der Arbeitsgruppe Recht in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Bei der vergangenen Wahl verlor sie ihr Mandat.
Im Moment gibt es eine Diskussion über ihre Qualifikation. Uns war sie bisher nicht aufgefallen und ihr Name taucht auch nicht in unserem Archiv auf. Ihr Abstimmungsverhalten in den vergangenen 15 Jahren liegt komplett auf Linie der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, d.h. sie hat regelmäßig Datenschutzeinschränkungen zugestimmt, von Vorratsdatenspeicherung, über Bundestrojaner bis zu den Netzsperren. Dass sie Expertin für Datenschutzfragen sein könnte, zeigt eine Pressemitteilung von ihr aus 2011 zur Vorratsdatenspeicherung:
„Eine schnelle und wirksame gesetzliche Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung ist dringend notwendig. Das Bundeskriminalamt, alle Generalstaatsanwälte und die Generalbundesanwältin, der Deutsche Richterbund, kurz gesagt: alle, die von der Materie etwas verstehen und Verantwortungsbewusstsein für eine funktionierende Strafrechtspflege verspüren, teilen diese Bewertung.
Der/Die Bundesauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit sollte eigentlich der Regierung auf die Finger schauen
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: Drohgebärden in Brüssel: Vorsitzender des Geheimdienstausschusses Mike Rogers bei der EU
: Drohgebärden in Brüssel: Vorsitzender des Geheimdienstausschusses Mike Rogers bei der EU Am Dienstag fand im Europaparlament in Brüssel eine Pressekonferenz mit Mike Rogers, dem Vorsitzenden des US-Geheimdienstausschusses, statt. Zuvor gab es ein geschlossenes Treffen des Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten des EU-Parlamentes mit einer von ihm angeführten US-Delegation. Zunächst schien es, als würde es nicht viele Neuigkeiten geben. Der deutsche CDU-Politiker Elmar Brok, Vorsitzender des EU-Ausschusses, beteuerte wieder einmal, wie wichtig es sei „Vertrauen zwischen den USA und der EU wiederherzustellen“ und wie froh man sei, dass die „amerikanischen Freunde vorbeigekommen sind“.
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: US-Gericht: Vorratsdatenspeicherung à la NSA dürfte die Verfassung verletzen
: US-Gericht: Vorratsdatenspeicherung à la NSA dürfte die Verfassung verletzen Das US-Bundesgericht für den District of Columbia – den Sitz der US-Regierung – hat am Montag im Rahmen einer einstweiligen Anordnung vorläufig entschieden, dass die Vorratsdatenspeicherung von Telefon-Verbindungsdaten durch die NSA gegen die US-Verfassung verstoßen dürfte. Der einst von Präsident George W. Bush nominierte Bundesrichter Richard J. Leon verurteilt das „Bulk Collection Program“ des Geheimdienstes in sehr deutlichen Worten: Er könne sich keine wahllosere und willkürlichere Verletzung der Privatsphäre vorstellen als die systematische Sammlung und Speicherung personenbezogener Daten mittels „High Tech“, um sie später ohne richterlichen Beschluss zu durchsuchen und zu analysieren, schreibt der Richter in seinem 68-seitigen Beschluss in der Sache Klayman v. Obama – via netzpolitik, OCR-erkannt.
(Datei im Original vom US-Gerichts-Server, derzeit ziemlich wackelig)
Daher verurteilte Judge Leon die US-Regierung, einstweilen keine weiteren Telefon-Verbindungsdaten über die beiden Kläger zu erheben und bereits gespeicherte Daten zu löschen – das Ende des auf Section 215 des Patriot Acts gestützten Daten-Sammel-Programms, jedenfalls soweit es die Kläger angeht.
Wie die New York Times meldet, veröffentlichte der Journalist Glenn Greenwald, der von Edward Snowden dessen NSA-Dokumente bekommen hat, eine Stellungnahme Snowdens zur Entscheidung des US-Gerichts:
„Ich habe in der Überzeugung gehandelt, dass die Massen-Überwachungsprogramme der NSA einer verfassungsrechtlichen Prüfung nicht standhalten würden und dass es das amerikanische Volk verdient hat, dass öffentliche Gerichte über diese Fragen entscheiden. Heute wurde festgestellt, dass ein geheimes Programm, das von einem geheimen Gericht genehmigt wurde, die Rechte der Amerikaner verletzt – nachdem es ans Tageslicht kam. Es ist das erste von vielen.“
Die Entscheidung des US-Bundesgerichts ist noch nicht dessen letztes Wort in der Sache. Es handelt sich nur um eine vorläufige Entscheidung, bei der es darum ging, wie der Rechtsstreit später vermutlich ausgehen wird und ob die Kläger währenddessen wesentliche Nachteile in Kauf nehmen müssen. Außerdem setzte der Richter seine eigene einstweilige Anordnung sogleich vorläufig außer Vollzug, um der US-Regierung Gelegenheit zur Anfechtung zu geben. Allerdings lässt Judge Leon kaum einen Zweifel daran, wie er die Sache letztlich entscheiden wird: Er kauft der Regierung nicht ab, dass die Vorratsdatenspeicherung tatsächlich zur Terrorismus-Abwehr von Bedeutung ist – die Regierung habe schließlich keinen einzigen Fall nennen können, wo es auf diese Daten angekommen sei. Außerdem verurteilt er die Vorratsdatenspeicherung durch die NSA in seinem Beschluss als „Orwell-artig“ und verweist darauf, dass der Hauptautor der US-Verfassung, James Madison, wohl schockiert wäre, erführe er vom Ausmaß der Datenspeicherung.
Das historische Argument dürfte vor allem konservative amerikanische Juristen beeindrucken, die besonders gern mit den Vorstellungen der „Founders“ argumentieren, etwa den schillernden Associate Justice des U.S. Supreme Court, Antonin Scalia. Was die Bewertung der NSA-Maßnahmen angeht ist die politische Landschaft in den USA in der Tat komplexer als man es sich oft vorstellt: Aus deutscher Perspektive erscheinen die Republikaner zwar als extrem konservativ. Zugleich aber gibt es auf der amerikanischen Rechten auch freiheitlich-liberale Politiker, die sich mit liberalen Demokraten schnell einig darüber werden, dass die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger besser vor staatlichen Übergriffen geschützt werden sollten. Auch der erste Kläger im heutigen Fall, Larry Klayman, ist ein konservativer Bürgerrechtler. Die Aufarbeitung des NSA-Skandals wird noch manchen Testfall bieten, welchen Einfluss diese parteiübergreifende Strömung letztlich haben wird.
Aus deutscher Sicht ist schließlich ein Aspekt der Begründung des Gerichts besonders bemerkenswert: die Bedeutung, die das Gericht Verbindungs- bzw. Metadaten für die Privatsphäre zumisst. Solche Daten genießen in den USA seit einer Entscheidung des Supreme Court aus dem Jahr 1979 (Smith v. Maryland) eigentlich keinen (Daten-) Schutz. Das Gericht argumentierte damals, jeder wisse ja, dass die Telefonfirmen Verbindungsdaten speichern, also gebe es auch keine berechtigte Erwartung, dass diese Daten nicht von Behörden abgefragt werden. Judge Leon lässt diese Einschätzung aus heutiger Sicht nicht mehr gelten, denn Verbindungsdaten von Telefonen hätten eine völlig andere Bedeutung als vor 34 Jahren:
„Datensätze, die einst nur ein paar verstreute Mosaiksteinchen über eine Person geliefert hätten, ergeben heute ein vollständiges Bild – ein lebendiges, sich ständig aktualisierendes Abbild des Lebens der Person.“
Ein Satz, den man der kommenden Großen Koalition ins Stammbuch schreiben möchte.
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: Alles Gute zum 30. Geburtstag des Volkszählungsurteils
: Alles Gute zum 30. Geburtstag des Volkszählungsurteils Am morgigen Sonntag, dem 15. Dezember, jährt sich das Volkszählungsurteil und damit die Anerkennung der informationellen Selbstbestimmung – dem Recht, selbst über die Verbreitung und Verwendung seiner persönlichen Daten bestimmen zu dürfen. Ein ironisch scheinendes Jahr für solch einen runden Geburtstag, aber gerade jetzt ist es wichtig, sich an die Wurzeln zu erinnern. Ein kurzer Rückblick:
Eigentlich war eine Volkszählung in Deutschland schon für 1981 geplant, offizielle Begründung war damals die Veränderung der Sozialstruktur in Deutschland, die man mit den bisherigen Melderegistern abgleichen und erfassen wollte. Mit diesen statistischen Daten plante man, gesellschaftspolitische, soziale, wirtschaftliche und ökologische Maßnahmen ergreifen zu können, die der veränderten Struktur gerecht würden, beispielsweise durch den Bau neuer Straßen auf viel frequentierten Pendelstrecken.
Der angelegte Fragebogen umfasste 36 Fragen zu Wohnung, den im Haushalt lebenden Personen, dem Arbeitsplatz sowie Bildungsstand. Als Unklarheiten zur Finanzierung der Erhebungen auftraten, wurde der ursprünglich geplante Termin 1981 in dem Anfang 1982 verabschiedeten Volkszählungsgesetz auf den 18. bis zum 27. April 1983 verschoben.Doch im Vorfeld des Orwellschen Jahres 1984, in dem der Überwachungsstaat aus Sicht des Schriftstellers Realität hätte werden können, regte sich Protest in der Bevölkerung: Im Gegensatz zu vorherigen Zählungen war nun der Einsatz von Rechentechnik vorgesehen, um die Daten zu speichern und zu verarbeiten, was in den Augen vieler ein Missbrauchsrisiko darstellte. Es wurde leichter, Angaben zu deanonymisieren und für die Datenbanken von Verfassungsschutz- und Kriminalbehörden, aber auch privaten Firmen nutzbar zu machen.
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: The NSA is Coming to Town
: The NSA is Coming to Town
Die US-Bürgerrechts-Organisation ACLU, jenseits des Atlantiks sehr bekannt für ihre engagierte juristische Arbeit gegen Grundrechtsverletzungen durch die US-Regierung, hat ein Weihnachts-Video zu Ehren der NSA veröffentlicht. Damit möchte die NGO deutlich machen, was Total-Überwachung à la NSA im Alltag bedeutet.Gut zwei Minuten lang ziehen „Secret Santas“ durch New York und rücken den Einwohnern mit allerlei Tricks auf die Pelle, fotografieren sie gnadenlos und kennen dabei kein Pardon und schon gar keine Privatsphäre.
Vielleicht ist das Video ja ein guter Weg, um den lieben Verwandten, die „nichts zu verbergen“ haben, das Problem allgegenwärtiger staatlicher Überwachung ein wenig näher zu bringen? Für den vollen Santa-Spaß muss man allerdings halbwegs Englisch können: Untertitel gibt’s bisher leider nicht. Aber über Youtubes (i)-Button oben rechts kann man sich den Text anzeigen lassen.
Video & Screenshot © 2013 The American Civil Liberties Union (ACLU).
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: Liberté, Egalité, Vie Privée: Damit macht Frankreich jetzt Schluss
: Liberté, Egalité, Vie Privée: Damit macht Frankreich jetzt Schluss Bei der Freiheit im Netz gab es hier schon einige unschöne Meldungen aus Frankreich, zum Beispiel als 2011 der Zugang zur unerwünschten Seite CopWatch erschwert wurde. Auch die Urheberrechtsdurchsetzungsbehörden Hadopi und Nachfolger CSA sprechen nicht unbedingt für liberale Internetpolitik.
Auch mit der Egalité im Sinne der Netzneutralität nehmen unsere westlichen Nachbarn es nicht so genau. Zwar gibt es Diskussionen über eine gesetzliche Verankerung, aber ganz effizient scheinen die nicht zu sein – ähnlich wie auch hier in Deutschland.
Jetzt hat auch die Überwachung ganz offiziell ihr Treppchen auf dem Podest des Gesetzes bestiegen und das, wo man sich doch in den vergangenen Monaten immer wieder echauffiert hatte, dass Amerika französische Bürger und Politiker ausspioniert. Präsident Hollande hatte in der Öffentlichkeit wiederholt seine Missbilligung für die Aktivitäten der NSA ausgedrückt. Aber dabei hat man selbst bereits mitgemischt – das zumindest wissen wir schon.
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: Widerstand gegen TTIP wächst: FS Misik über „nicht-handelspolitische Handelshemmnisse“
: Widerstand gegen TTIP wächst: FS Misik über „nicht-handelspolitische Handelshemmnisse“ Das geplante Transatlantische Freihandelsabkommen TTIP zwischen Europa und den USA ist ja schon seit einiger Zeit Thema in diesem Blog, vor allem was die geplanten Regelungen im Bereich von digitalem Verbraucherschutz und Urheberrecht betrifft. Aber auch ganz allgemein bzw. über Netzpolitik hinaus wächst mittlerweile die Kritik an dem geplanten Abkommen. Befürchtet wird eine völlige Entgrenzung von Handelspolitik, wodurch Staaten in den verschiedensten Bereichen Schadenersatzzahlungen an multinationale Unternehmen drohen könnten.
Der österreichische Publizist und Video-Blogger Robert Misik hat deshalb die aktuelle Ausgabe seines FS Misik-Videoblogs auf derstandard.at ganz dem Thema TTIP gewidmet und die Probleme mit dem Abkommen sehr anschaulich dargelegt:
„Und in dem Abkommen, das da jetzt ausverhandelt wird, geht es deswegen auch um etwas anderes. ‚Handelshindernisse in nicht-handelspolitischen Bereichen’ sollen geschliffen werden. Ja, und was mag das denn sein? Etwa wenn ein Land beschließt, bestimmte Umweltnormen einzuführen. Oder wenn Du EU das als ganzes tut. Oder Mindestlöhne. Oder andere Sozialnormen. Oder Verbraucherschutznormen. […] Alle diese Regeln, wenn sie etwa in einem Land höher sind als in einem anderen, sind ’nicht-handelspolitische Handelshindernisse’.“
AbSeit Mitte der Woche ist der Videocast auch in Misiks YouTube-Channel verfügbarund dann werden wir ihn auch hier einbetten.: -
: Facebook: Neues Patent analysiert soziales Netzwerk um unberechtigte Inhalte zu finden
: Facebook: Neues Patent analysiert soziales Netzwerk um unberechtigte Inhalte zu finden
Anfang dieser Woche wurde Facebook ein neues Patent zugesprochen, das auf folgenden, wohlklingen Namen hört: Using Social Signals to Identify Unauthorized Content on a Social Networking System. Der Name ist Programm. Statt den Inhalt selbst zu analysieren, analysiert man das soziale Netzwerk in dem der Inhalt geteilt wird: Welche Nutzer sind involviert? Wie weit sind diese geografisch verstreut? welche Websites wurden im Zusammenhang mit dem Inhalt betrachtet? Auf welchen Geräten wurde der Inhalt geöffnet? Und noch vieles mehr. Mit den „sozialen Signalen“, die unterschiedlich gewichtet werden, wird dann ein Wert berechnet. Sollte dieser über einem bestimmten Schwellwert liegen, geht man davon aus, dass es sich um Material handelt, das gegen die Nutzungsbestimmungen der Plattform verstößt. Dies wird dann gelöscht oder nochmals durch Mitarbeiter gesichtet. All das ist natürlich möglich, da man sowieso schon so viel über die Nutzer des Netzwerkes weiß.Users have been voluntarily divulging more of their personal information, such as their friends, geographic location, preferred television shows and movies, hobbies, and activities to social networks…
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: Kleine Taschenlampe brenn’…aber bitte gib meine Daten nicht weiter
: Kleine Taschenlampe brenn’…aber bitte gib meine Daten nicht weiter Als die ersten Taschenlampen-Apps für Smartphones aufkamen, habe ich mich noch heimlich lustig gemacht. Dann habe ich mich gewundert, warum es immer noch mehr werden (auf Google Play fand ich gerade auf Anhieb knapp 250 nur unter dem Stichwort „Flashlight“) und mir das damit erklärt, dass die Taschenlampe mit Sicherheit eine Art Einstieg für Android-Programmierer darstellt. Auch wenn ich persönlich dann doch lieber den klassischen „Hallo Welt“-Button-Weg gegangen bin.
Aber es stellt sich heraus, dass in Taschenlampen-Anwendungen mittlerweile zeitgemäß auch verborgene Schnüffel- und Marketingmechanismen stecken. In einer aktuellen Mitteilung hat die amerikanische Handelskommission, die über Wettbewerb und Verbraucherschutz wacht, über ihre Beschwerde gegen den Entwickler GoldenShores Technologies, LLC berichtet. Dieser hatte die Androidanwendung Brightest Flashlight Free ® veröffentlicht, die bisher 1.004.000 Mal heruntergeladen wurde.
Während sie dem Nutzer beim Erleuchten seiner Umgebung half, sammelte sie im verborgenen Schatten Daten über den Aufenthaltsort des Smartphones und leitete diese, zusammen mit der Gerätenummer, an den Urheber weiter – der die Informationen dann an Dritte verteilte – darunter auch Marketingfirmen.
Dazu kam eine gezielte Missinformation des Nutzers. Dieser konnte zwar einer Übermittlung seiner Daten widersprechen, wirksam wurde das aber nicht. Von einer Weiterleitung an Dritte war überhaupt keine Rede, ganz davon abgesehen, dass die App schon vor Akzeptieren des Endnutzervertrages mit dem Datensammeln- und verteilen anfing.
Das Unternehmen muss nun seine Nutzungsbedingungen ändern, die Nutzer informieren und die bisher gesammelten Informationen löschen. Ein schwacher Trost, der Großteil davon ist sicherlich bereits gewinnbringend weiterverkauft. Wo sich wieder einmal die Frage stellt, wie viel der Nutzer für eine „kostenlose“ App wirklich bezahlt.
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: Musik-Schnüffel-App gegen Nazis
: Musik-Schnüffel-App gegen Nazis Passend zum anlaufenden NPD-Verbotsverfahren wird heute auf der Herbsttagung der Länderinnenminister ein weiteres Werkzeug zur Bekämpfung rechten Gedankenguts in Deutschland diskutiert – eine von der sächsischen Polizei entwickelte Software mit dem Spitznamen „Nazi-Shazam“, die schnell indizierte, rechte Musik erkennen soll – beispielsweise auf Konzerten oder in Radiostreams.
Das Ganze soll wie die Smartphone-App Shazam funktionieren und Polizeibeamten den Eingriff erleichtern. Damit will man die öffentliche Verbreitung von rechter Musik, die als Einstiegsdroge in die Neonazi-Szene gesehen wird, verhindern. Leider hat das Projekt Schönheitsfehler. Zum einen kann es nur denjenigen Teil der Musik erfassen, die auch wirklich auf dem Index ist. Wie wenig das im Vergleich zur tatsächlich, vorwiegend auch inoffiziell erscheinenden, rechten Musik ist, kann man sich vorstellen, wenn man sich vor Augen hält, dass die Bandesprüfstelle für jugendgefährdende Medien im letzten Jahr 79 Stücke auf den Index gesetzt hat.
Und dann bleibt da noch die Frage, was man mit einer solchen Anwendung, wenn sie schon einmal vorhanden ist, sonst alles machen kann. Es gibt für die Polizeibehörden sicher auch noch andere interessante Inhalte, die man on-the-fly erkennen möchte. Ganz abgesehen von der Frage, die heute auf der Innenministerkonferenz diskutiert werden soll, ob die Detektion von laufender Musik bereits eine akustische Raumüberwachung darstellt.
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: Crowdfunding für Dark Mail erfolgreich
: Crowdfunding für Dark Mail erfolgreich Ende Oktober hatten wir über Dark Mail berichtet, ein Projekt von Lavabit und Silent Circle für ein neues, offenes und sicheres E‑Mail-Protokoll. Damals wurde auch eine Kickstarterkampagne gestartet, um das Aufräumen und Erweitern des bereits vorhandenen Lavabit-Codes und die Entwicklung von Mailclients mit Dark-Mail-Support zu finanzieren. Am Ende soll dabei ein System entstehen, mit dem jeder Ende-zu-Ende-verschlüsselt kommunizieren kann, ohne sein bestehendes Mailsystem zu verändern oder sich explizit mit den technischen Hintergründen von PGP-Verschlüsselung oder ähnlichem beschäftigen zu müssen.
Erfreulicherweise gelang es den Entwicklern, $212.513 zu sammeln, $196.608 waren als Mindestbetrag anvisiert. Ich bin gespannt, wie sich das Vorhaben entwickelt und wann die ersten Ergebnisse zu sehen und auszuprobieren sein werden.
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: Tue Gutes und rede darüber: Datenschutz in der Entwicklungshilfe
: Tue Gutes und rede darüber: Datenschutz in der Entwicklungshilfe Wenn es um Spenden für Projekte in Entwicklungsländern geht, denken die wenigsten an den Schutz der Privatsphäre. Und wenn, dann am ehesten daran, dass Spender anonym bleiben. Dass durch mangelnde Anonymität und fehlenden Datenschutz auch die Empfänger der Hilfen in Gefahr gebracht werden können, wird weitgehend vergessen.
Privacy International hat sich dieses Problemes angenommen und Anfang November das Projekt Aiding Privacy gestartet, um ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass fehlende Datenschutzvorkehrungen zur Überwachung missbraucht werden können. Bis zum World Humanitarian Summit 2016 sollen Weichen für internationale Datenschutzstandards in humanitären und Entwicklungshilfeorganisationen gestellt werden.
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: Lobbyismus im Koalitionsvertrag: Verleger verwässern Passagen zum Datenschutz
: Lobbyismus im Koalitionsvertrag: Verleger verwässern Passagen zum Datenschutz Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) hat erfolgreich seine Sonderwünsche zur Ausgestaltung der EU-Datenschutzverordnung im Koalitionsvertrag platziert (S. 149):
Bei deren Ausgestaltung [der EU-Datenschutzverordnung; B.B.] ist darauf zu achten, dass bestehenden Refinanzierungsmöglichkeiten journalistisch-redaktioneller Medien erhalten bleiben und dass das für Presse- und Medienfreiheit unabdingbare Medienprivileg effektiv ausgestaltet wird.
Die Verleger liefern der Bundesregierung damit weitere Vorwände zum Aufschieben und Abschwächen der EU-Datenschutzreform. Diesen Eindruck bestätigt die VDZ-interne Bewertung der Datenschutzpassagen im Koalitionsvertrag, die wir an dieser Stelle veröffentlichen.
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: EU will wieder einen sicheren Datenhafen
: EU will wieder einen sicheren Datenhafen Heute morgen haben wir erwähnt, dass die EU-Kommission klargemacht hat, Vereinbarungen wie Safe Harbour und die Verhandlungen zu dem geplanten Freihandelsabkommen würden aufgrund des NSA-Skandals vorerst nicht ausgesetzt. Bezüglich des Safe-Harbour-Abkommens gibt es einen separaten Bericht.
Safe Harbour regelt im Wesentlichen die Voraussetzungen für eine legale Datenübermittlung personenbezogener Daten aus der EU in die Vereinigten Staaten. Das heißt, mit Unternehmen, die Datenschutzbestimmungen auf EU-Niveau besitzen, dürfen Daten ausgetauscht werden. Seit Jahren schwelt die Kritik an diesem Abkommen. Zum zehnten Geburtstag im Jahr 2010 wurde an dieser Stelle „Kündigen und neu verhandeln, um unsere Datenschutzrechte besser zu sichern“ gefordert.
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: USA-Kuscheltour durch Berlin und Brüssel (Update)
: USA-Kuscheltour durch Berlin und Brüssel (Update) Eine Delegation aus den USA war auf Versöhnungsreise in Deutschland und Brüssel. Am Montag fanden sich der demokratische Senator Chris Murphy und der republikanische Abgeordnete Gregory Meeks in Berlin ein, um Beziehungsarbeit zu leisten. Zu einem Gespräch mit Kanzlerin und Bundespräsident kam es jedoch nicht, diese hatten schon im Vorfeld ein Treffen abgelehnt.
Stattdessen traf man sich mit Innenminister Hans-Peter Friedrich, Außenminister Guido Westerwelle und Thomas Oppermann, der dem Parlamentarischen Kontrollgremium vorsitzt. Wie zu erwarten gab es nach außen Verständnis auf amerikanischer Seite, mehrmaliges Betonen der deutsch-amerikanischen Freundschaft und maskierende Mahnungen zu einer raschen Aufklärung der Situation. Da nichts Neues dabei war, nur ein kleiner Auszug an Zitaten aus Berichterstattung, Pressemitteilungen und -konferenz. Ähnlichkeiten zu vorherigen Äußerungen deutscher und amerikanischer Politiker wie immer rein zufällig:
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: Web-Index 2013: Tim Berners-Lee warnt vor der Bedrohung der Demokratie
: Web-Index 2013: Tim Berners-Lee warnt vor der Bedrohung der Demokratie Heute wurde der Web-Index 2013 veröffentlicht. In dieser Übersicht, die im letzten Jahr zum ersten Mal von der World Wide Web Foundation herausgegeben wurde, ist abgetragen, wie das Internet sich in den 81 erfassten Ländern auf die Entwicklung der Menschenrechte auswirkt. Erfasst wurden dabei die folgenden Kategorien:
