Datenschutz
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: #Edathy: Was speichert der Deutsche Bundestag und wie lange?
: #Edathy: Was speichert der Deutsche Bundestag und wie lange? Im Zuge der Edathy-Affäre, möglichen Downloads über einen Bundestagsrechner und einem geklaut gemeldeten Notebook kamen Fragen auf, ob und wie der Bundestag eigentlich Daten der Abgeordneten und Mitarbeiter speichert. Wir haben der Pressestelle einen umfangreichen Fragenkatalog zum Thema geschickt und mussten ihnen knappe und wenig zufriedenstellende Antworten auf wenige Fragen regelrecht aus der Nase ziehen.
Nach Angaben von Mitarbeitern in Abgeordnetenbüros kann man sich aussuchen, ob die durch die Bundestags-IT administrierten Rechner ein zentrales Backup erhalten oder auch nicht. Anscheinend hat man auch noch die Wahlmöglichkeit einer eigenen gesicherten Partition auf der Festplatte, für die man dann selbst verantwortlich ist. Wir wollten wissen, wie das mit den Backups genau abläuft und wer darauf möglicherweise Zugriff haben kann. Das spielt ja gerade eine Rolle bei der Frage, ob man trotz geklaut gemeldetem Notebook noch auf die Daten zugreifen könnte.
Die Pressestelle erklärte uns dazu grob das Backup-Konzept:
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: Debatte im Bundestag: Aus Vorratsdatenspeicherung wird Private Vorsorgespeicherung
: Debatte im Bundestag: Aus Vorratsdatenspeicherung wird Private Vorsorgespeicherung Gestern gab es einen kleinen Überblick, wie es um die aktuelle Debatte zur Vorratsdatenspeicherung steht. Heute wurde das Thema im Bundestag besprochen. Den Auftakt machte Konstantin von Notz von Bündnis90/Die Grünen und führte aus, dass die Vorratsdatenspeicherung „maßlos, weitestgehend nutzlos und unverhältnismäßig“ sei – und damit abzulehnen. Es habe seitens der SPD nur einen kurzen „bürgerrechtlichern Sturm im Wasserglas“ gegeben, aber mittlerweile sei Justizminister Maas eingeknickt. Besonders stellte Notz heraus, dass die VDS im Angesicht des Überwachungsskandals indiskutabel ist und es sicher dazu kommen werde, dass eine etwaige Umsetzung vom Bundesgerichtshof wieder als verfassunswidrig deklariert werde:
Bon Voyage bei der Umsetzung einer deutschen Vorratsdatenspeicherung beim Bundesverfassungsgericht, wo Richterinnen und Richter aus Angst vor Überwachung nur noch mit Stift und Papier in Besprechungen gehen.
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: Wir erklären den heutigen Tag zum „Deinstalliere WhatsApp Tag“! [Update]
: Wir erklären den heutigen Tag zum „Deinstalliere WhatsApp Tag“! [Update] Thema das Tages: Facebook kauft Whatsapp für 13 Milliarden Euro. Damit hat Facebook sich einen Konkurrenten mit 450 Millionen Nutzern vom Leibe geschafft und die eigene 1,2 Milliarden starke Nutzerschaft wieder verjüngt, nachdem das Durchschnittsalter in letzter Zeit gestiegen war. Facebook-Gründer Marc Zuckerberg hat versichert, für die Nutzer werde sich nichts ändern und WhatsApp bliebe als Marke bestehen, genau wie die vormals von Facebook gekaufte Foto-App Instagram. Aber das stimmt nicht, denn wenn sich auch an der Benutzung nichts ändern mag, im Hintergrund vereinen sich jetzt noch mehr Daten von noch mehr Nutzern an einer Stelle.
Spätestens in der derzeitigen Geheimdienst-Ära sollte klar sein, dass das keine gute Idee ist. Deshalb ist die Fusion der beiden Datengiganten ein guter Anlass, um mal über Alternativen nachzudenken.
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: Vorratsdatenspeicherung am Freitag im Bundestag
: Vorratsdatenspeicherung am Freitag im Bundestag
Am Freitag wird im Bundestag über die Vorratsdatenspeicherung debattiert. Der Tagesordnungspunkt 18 befasst sich mit den Anträgen der Grünen und Linken, daher hier nochmal einen kurzen Überblick, was in Sachen VDS in der jüngsten Vergangenheit passiert ist.Die SPD hat seit Mitte letzten Jahres versucht, sich wahlkampfwirksam als Vorratsdatenspeicherungsgegner zu positionieren - durch Aussagen wie diese:
Nach Prism und Tempora darf auch die EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung keinen Bestand mehr haben. Die Richtlinie muss grundsätzlich überarbeitet und neu bewertet werden.
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: Merkels Kabinett auf Dienstreise in Paris – Staatssekretär Fritsche soll deutsch-französische Geheimdienstzusammenarbeit stärken
: Merkels Kabinett auf Dienstreise in Paris – Staatssekretär Fritsche soll deutsch-französische Geheimdienstzusammenarbeit stärken Beinahe das gesamte Kabinett ist dann mal eben nach Paris zum Deutsch-Französischen Ministerrat gereist. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte vorab durchsickern lassen, dass sie auch über eine europäische Abschottung des Internet sprechen will. In ihrem Podcast hatte sie vom Aufbau „europäischer Kommunikationsetzwerke“ orakelt, damit „man nicht erst mit seinen E‑Mails und anderem über den Atlantik muss“.
Nun steht die gemeinsame Erklärung der beiden Länder online. Ein Schengen-Netz taucht darin nicht auf, wohl aber andere Forderungen zur Regulierung des Internet:
Eine deutsch-französische Arbeitsgruppe wird die Möglichkeiten des Erlasses von Vorschriften und die Möglichkeiten, die Entwicklung der Schlüsseltechnologien Datenspeicherung und Datenverarbeitung (cloud computing, big data) unter anderem mit Hilfe von Technologiepartnerschaften zu begleiten, prüfen. […] Es werden gemeinsame Vorschläge für eine europäische Regulierung der wichtigsten Internet-Plattformen vorgelegt, durch die Internetdiensten und Internetnutzern offener Zugang gewährt und Interoperabilität, Transparenz und Nichtdiskriminierung sichergestellt werden sollen.
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: Vom Versuch, verschlüsselt mit einem Abgeordneten zu kommunizieren
: Vom Versuch, verschlüsselt mit einem Abgeordneten zu kommunizieren Habt ihr schonmal versucht, einem Abgeordneten oder einer Behörde eine verschlüsselte Mail zu senden? Wenn es sich nicht gerade um Bundes- oder Landesdatenschutzbeauftragte handelt, die glücklicherweise alle über einen PGP-Schlüssel verfügen, ist dieser Versuch oftmals zum Scheitern verurteilt.
Dass es um den Bundestag nicht allzu gut bestellt ist, wenn es darum geht, vertraulich mit Bürgern zu kommunizieren, war bekannt geworden als die FAZ im letzten August einen ausführlichen Bericht mit der Überschrift „Bundestag, wie hältst du’s mit der Verschlüsselung?“ verfasst hatte. Dabei gab es bereits 2002 Anstrengungen von Werner Müller aus dem Bundeswirtschaftsministerium, das CDs mit der kostenlosen Software GnuPP verteilte. Neben GnuPG war auch Thunderbird enthalten und sollte zur Durchsetzung von verschlüsselter Mailkommunikation, nicht nur im Bundestag, beitragen. Seitdem scheint es jedoch nicht vorwärts gegangen zu sein, sondern sogar zurück. Denn bei der standardmäßigen Installation von Outlook im Parlament bleibt höchstens die Möglichkeit, auf S/MIME-Zertifikate zurückzugreifen, die Einrichtung von PGP erfolgt nur auf gesonderten Wunsch – demnach meistens gar nicht. Mit S/MIME-Zertifikaten bildet sich für den normalen Bürger aber eine inakzeptable Hürde, denn diese müssen zuerst beantragt werden und sind in der Regel kostenpflichtig.
Unter solchen Umständen bleibt die im September von FDP-Politiker Jimmy Schulz organisierte Cryptoparty, von Wahlkampfzwecken abgesehen, auch nur ein nett gemeinter Versuch, vor allem, da letztlich nur sechs Abgeordnete teilgenommen haben.
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: „Die freie Gesellschaft braucht Individualität, und souveräne Menschen brauchen Privatsphäre.“
: „Die freie Gesellschaft braucht Individualität, und souveräne Menschen brauchen Privatsphäre.“ Unser Justiz- und Verbraucherminister Heiko Maas (SPD) hat heute im Rahmen des Safer Internet Day seine Datenschutz-Einführungsrede gehalten. Medial wird vor allem über ein neues Verbandsklagerecht für Verbraucherschutzorganisationen berichtet, dessen Gesetzentwurf Maas für April angekündigt hat. Seine Redenschreiber haben Maas einige kluge Dinge zu Überwachung und Privatsphäre reingeschrieben, aber nur wenige konkrete Forderungen und Ankündigungen. Vor allem fehlte aber ein Punkt.
In der Analyse klingt das dann so:
All dies gefährdet die Privatsphäre in bisher nie gekannter Weise, und die Quellen dieser Gefahren sind vielfältig.
Wenn fremde Nachrichtendienste – ich nenne jetzt mal keine Namen – ohne rechtliche Grenzen millionenfach elektronische Daten abgreifen, um herauszufinden, wer mit wem kommuniziert und welche Internetseiten jemand besucht – dann ist die Privatsphäre in Gefahr.
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: Die Haltung Deutschlands zum Datenaustausch mit Drittstaaten
: Die Haltung Deutschlands zum Datenaustausch mit Drittstaaten Am 23. und 24. Januar 2014 haben sich die Justiz- und Innenminister der europäischen Länder zu einem informellen Rat in Athen getroffen. Auf der Tagesordnung standen die europäische Datenschutzgrundverordnung und angesichts der Entwicklungen mit den USA vor allem Regelungen zur Datenübermittlung in Drittstaaten, wie die Safe-Harbor-Vereinbarung.
Deutschland, das vom Parlamentarischen Staatssekretär des Innenministeriums, Ole Schröder, vertreten wurde, brachte einem Nachbericht zu Folge erneut den zu Safe Harbor konträren Vorschlag ein, die kommende Datenschutzgrundverordnung um Artikel 42a zu ergänzen. Dieser wurde letztes Jahr schon einmal vom damaligen Innenminister Friedrich vorgebracht und beinhaltet, dass Datenübermittlungen an Drittstaaten den Datenschutzaufsichtsbehörden gemeldet und von diesen genehmigt werden müssen, wenn sie nicht als Rechts- oder Amtshilfe gelten. Die EU-Kommission sieht diesen Bedarf jedoch nicht und verteidigt das „Angemessenheits“-Prinzip.
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: HTTPS Everywhere jetzt auch auf Smartphones
: HTTPS Everywhere jetzt auch auf Smartphones
Wer ein Mobiltelefon mit Android nutzt, kann seine Internetnutzung jetzt auf relativ einfache Weise sicherer machen: Die Eletronic Frontier Foundation (EFF) bietet ihre Browser-Extension HTTPS Everywhere seit kurzem in einer Beta-Version für Mozilla Firefox auf Android an.In Zeiten, in denen auch die Geheimdienste sich für das Nutzungsverhalten von Smartphone-Besitzern interessieren ist dies zumindest ein kleiner Schritt für mehr Privatsphäre. Was man da unter anderem alles erschwert, hat Linus vor einiger Zeit hier beschrieben. Hundertprozentige Sicherheit ist damit natürlich noch nicht hergestellt, unter anderem, weil HTTPS Everywhere logischerweise auch nur dort für HTTPS-Verbindungen sorgen kann, wo diese unterstützt werden.
Das Vorgehen ist recht simpel: Einfach die neuueste Version von Firefox installieren, und den Download von HTTPS Everywhere starten.
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: BSI-Fail bei unberechtigt kopierten Passwörtern wird immer größer
Original CC-BY-NC-SA 2.0 via Flickr/dkbschmidt : BSI-Fail bei unberechtigt kopierten Passwörtern wird immer größer Hacker aus Osteuropa hatten mehrere Millionen Passwörter zu Nutzeraccounts in die Hände bekommen. Danach ist die Datenbank mit diesen Zugangsinformationen in die Hände des BSI gelangt. Und wahrscheinlich erinnert ihr euch noch an die Meldung vor zwei Wochen, in der wir darüber gelästert haben, dass die Webseite der Behörde zur Überprüfung ob man selbst zu den Betroffenen gehört vom Ansturm an Abfragen in die Knie gegangen war.
Schon damals hatte man sich an vielen Stellen gefragt, warum es so lange gedauert hatte, bis das BSI mit der Information über die geknackten Onlinekonten an die Öffentlichkeit gegangen war, immerhin hatten sie nach eigenen Angaben bereits seit Dezember über den Vorfall Bescheid gewusst. BSI-Präsident Michael Hange rechtfertigte die Verzögerung jedoch damit, es habe lange gedauert bis das Verfahren einer „großen Zahl von Anfragen gewachsen ist“.
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: De Maizière will eine schnelle Umsetzung der EU-Datenschutzreform – aber nur zur Hälfte
: De Maizière will eine schnelle Umsetzung der EU-Datenschutzreform – aber nur zur Hälfte Nicht nur NGOs haben den Europäischen Datenschutztag zum Anlass genommen, ein Statement zu verfassen. Auch unser Innenminister Thomas de Maizière äußert sich zum heutigen Tag bezüglich der EU-Datenschutzreform. Und eigentlich klingt alles erstmal ganz vernünftig. Es wird betont, dass das alte europäische Datenschutzrecht von 1995 den Gegebenheiten der heutigen Zeit nicht mehr gewachsen sei und man neue Schutz- und Regelungskonzepte brauche. Auch dem Fazit kann man zustimmen:
Wir müssen daran arbeiten, die EU-Datenschutzverordnung moderner und innovativer zu gestalten, um sie passend für eine vernetzte Informationsgesellschaft zu machen.
Dann geht er noch darauf ein, dass man nicht nur auf europäischer, sondern auch auf globaler Ebene für effektiven Schutz der Daten europäischer Bürger sorgen müsse. Der Punkt, an dem der Leser ins Stocken kommt, steckt erst im letzten Absatz:
Wenn wir rasch Erfolg haben wollen, können wir über eine Konzentration der Datenschutzverordnung auf das europäisch dringend Nötige nachdenken: den Bereich der Wirtschaft im digitalen Binnenmarkt. Der Schutz des Bürgers vor staatlicher Datenverarbeitung ist in Deutschland auch dank des Bundesverfassungsgerichts hoch entwickelt. Ihn durch eine weitere europäische Harmonisierung weiter zu verbessern, ist schwer vorstellbar.
Das ist kein Plädoyer für eine europäische Datenschutzgesetzgebung – das macht klar, dass zwar die Wirtschaft gern von Europa aus geregelt werden soll, die eigene Praxis im öffentlichen Sektor will man aber lieber selbst bestimmen.
Dieser Einwand kommt reichlich spät. Und falls de Maizière wirklich gewillt ist, diese Debatte wieder auf den Tisch zu hieven, muss ihm bereits jetzt klar sein, dass das die Datenschutzreform nicht schnell umsetzen, sondern massiv zurückwerfen würde. Aber woher kommt diese Attitüde? Grund dafür dürfte das Wesen der deutschen Datenschutzgesetzgebung sein. Traditionell regelt das Bundesdatenschutzgesetz nämlich – vereinfacht – privatwirtschaftliche Unternehmen und andere nichtöffentliche Stellen. Für Behörden der Länder und Gemeinden gibt es die einzelnen Landesdatenschutzgesetze. Das bedeutet: 16 Einzelgesetzgebungen, welche die oben erwähnte „staatliche Datenverarbeitung“ reglementieren.
Dass man es bei einer Harmonisierung dieser durch eine EU-weite Verordnung nicht jedem Recht machen kann, war trotz Lobbydruck im Grunde überwunden geglaubt. Genaugenommen gab es bereits 2001 ein Gutachten für das Innenministerium, das ausdrückt, dass die Verteilung der Kompetenzen und Regelungen auf Länder und Bund nicht mehr zeitgemäß ist:
Um den neuen Gefährdungslagen der informationellen Selbstbestimmung im nicht öffentlichen Bereich gerecht zu werden sowie um die Regelungsstruktur zu vereinfachen und ihr Verständnis zu erleichtern, sollten die allgemeinen Datenschutzgrundsätze für den öffentlichen und für den nicht öffentlichen Bereich gleichermaßen gelten. (siehe S. 44)Schade, dass unser jetziger Innenminister wieder einen Schritt hinter diese Einsicht zurückgefallen ist. -
: Datenschutz: Offener Brief an den EU-Ministerrat von europäischen NGOs
: Datenschutz: Offener Brief an den EU-Ministerrat von europäischen NGOs Heute ist der europäische Datenschutztag, aber eines der zentralsten Projekte auf diesem Gebiet, die EU-Datenschutzgrundverordnung, wird aktiv durch den EU-Ministerrat blockiert. Auf diesem Grunde haben 18 europäische Bürgerrechtsorganisationen, darunter die Digitale Gesellschaft einen offenen Brief (pdf) an den EU-Ministerrat verfasst, in dem sie den verschleppten Prozess kritisieren:
[…] we, the undersigned non-profit organisations committed to defending the individuals’ rights in the online environment, take this opportunity to share with you our deep concerns about the lack of progress concerning data protection in Europe. In our age of fast technological changes, this amounts to retrogression.
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: Wo der Hammer hängt – Ein Kommentar zur Jauch-Sendung zum Interview mit Edward Snowden
: Wo der Hammer hängt – Ein Kommentar zur Jauch-Sendung zum Interview mit Edward Snowden Die Jauch-Sendung vom gestrigen Abend rund um das Interview mit Edward Snowden zeigte, wie Überwachungskritiker und Befürworter der Überwachungsprogramme aneinander vorbeireden. Hoffnung, dass die Geheimdienste in absehbarer Zeit in ihre Schranken verwiesen werden können, konnte man aus der Sendung nicht mitnehmen.
Die drei Teilnehmenden, die die Überwachungsprogramme kritisieren, machten keine gute Figur. Sie waren wenig in der Lage, die aus anderen Talkshows zu dem Thema sattsam bekannten Argumente des ehemaligen US-Botschafters in Deutschland und eines Angestellten der “Bild” aus dem Springerverlag kontern und entkräften zu können. Die beiden letztgenannten dagegen schienen eine Agenda zu haben, welche Argumente und welchen Spin sie in der Sendung loswerden wollten.
Es hätte wenigstens etwas spannend werden können, wäre wirklich über die Inhalte der Ausschnitte von dem Interview mit Snowden gesprochen worden. Aber wen kann es überraschen, dass Günther Jauch nicht in der Lage scheint, so ein Gespräch zu leiten? Seine Redaktion brachte obendrein auch noch Interviewausschnitte durcheinander und verwirrte das Gespräch damit noch mehr.
Doch wäre die mehr oder minder einzig wirklich neue Information aus dem gesamten Interview, die auch als Ausschnitt bei Jauch gesendet wurde, nicht eine wirkliche Diskussion wert gewesen? Snowden deutete eine weitere Enthüllung an, obwohl er betonte, dass Journalisten letztlich darüber entscheiden müssten (Transkript des Interviews, etwa nach der Hälfte):
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: Einigung über Datenschutzreform nicht vor den EU-Wahlen: Das Gute an der schlechten Nachricht
: Einigung über Datenschutzreform nicht vor den EU-Wahlen: Das Gute an der schlechten Nachricht In dieser Woche hat EU-Justizkommissarin Viviane Reding beim informellen Rat der Justiz- und Innenminister in Athen offiziell gemacht, was schon länger klar war: Vor den EU-Wahlen schaffen es Kommission, Ministerrat und Parlament nicht, die EU-Datenschutzreform zu verabschieden. Der Grund dafür ist, dass sich die Mitgliedstaaten im Ministerrat nicht auf eine Position einigen können, mit der sie die entscheidenden Dreiecksverhandlungen (Trilog) mit Kommission und Parlament aufnehmen können und an deren Ende dann das fertige Reformpaket stehen könnte.
Überraschend ist das nicht, denn schon im vergangenen Oktober und Dezember gab es deutliche Signale dafür, dass sich das Reformvorhaben verzögert. Eine Reihe von Staaten, darunter auch Deutschland, hegen aus verschiedenen Gründen Bedenken gegen die Verordnung und verlängern damit die Laufzeit des geltenden internetuntauglichen Datenschutzregimes.
Erstmals liegt ein Zeitplan vor
Was beim (berechtigten) Zetern über die Neuigkeit, die eigentlich keine ist, untergeht: Immerhin hat man sich in Athen erstmalig auf einen verbindlichen Zeitplan geeinigt. Im Juni will der Ministerrat ein Verhandlungsmandat erreichen und im Juli dann in die Dreiecksverhandlungen gehen. Ein Schritt weiter auf dem Weg dahin wollen die Justiz- und Innenminister bereits im März sein, meldet der EU-Observer.
Dieser Zeitplan kann natürlich gebrochen werden, was nicht unwahrscheinlich ist, wie der Tagesspiegel unter Berufung auf einen EU-Diplomaten schreibt. Aber so ein Zeitplan kann auch ein Hebel sein, um Kontrolle und Druck auf den Ministerrat auszuüben.
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: Der Europäische Datenschutzbeauftragte: State of Play
: Der Europäische Datenschutzbeauftragte: State of Play
Dass die Wahl eines neuen Datenschutzbeauftragten für die EU gerade in einer Krise steckt, hatten wir hier schon berichtet. Die Amtszeit von Peter Hustinx und Giovanni Buttarelli, seinem Stellvertreter, ist offiziell seit über einer Woche vorbei und am 14. Januar hat die Kommission ganz offiziell verkündet, dass keiner der fünf Kandidaten, die in die Endrunde für die Wahl eines Nachfolgers gekommen sind, geeignet sei.Wie kam es zu der Situation?
Bereits am 31. Juli des letzten Jahres hat die EU-Kommission eine Ausschreibung für die freiwerdenden Stellen veröffentlicht. Als Voraussetzungen wurden in der Ausschreibung unter anderem genannt: „Erfahrung im Bereich des Datenschutzes, als Mitglied einer Datenschutzbehörde oder in einer großen privaten oder öffentlichen Organisation“, „Erfahrung in der Bewertung der Auswirkungen von EU-Datenschutzstrategien auf die Bürger, Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen in Europa“ und „Gewährleistung der erforderlichen Unabhängigkeit“. Vor allem aber nichts, was nicht zu erwarten (und zu erfüllen) gewesen wäre.
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: Updates im Verfahren gegen GCHQ vor dem EGMR: Schnellverfahren!
: Updates im Verfahren gegen GCHQ vor dem EGMR: Schnellverfahren! Anfang Oktober hatten wir darüber berichtet, dass die britischen NGOs Open Rights Group, Big Brother Watch und PEN zusammen mit Constanze Kurz, Sprecherin des CCC, Beschwerde am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen den britischen Geheimdienst GCHQ eingelegt hatten. Grund war, wie nicht anders anzunehmen, die ausufernde Massenüberwachung von Bürgern. Britische Gerichte hatten die Beschwerde abgewiesen, doch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte will sich deren nun im Schnellverfahren annehmen – das gibt eine Pressemitteilung des CCC erfreulicherweise bekannt.
Das Gericht hat die britische Regierung aufgefordert, bis zum 2. Mai Stellung zu den Anschuldigungen zu nehmen und zu erklären, wie die Aktivitäten des GHCQ mit dem Recht auf Privatsphäre vereinbar sind, wie es in Artikel 8 der Europäischen Konvention der Menschenrechte verankert ist.
(1) Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz.
(2) Eine Behörde darf in die Ausübung dieses Rechts nur eingreifen, soweit der Eingriff gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist für die nationale oder öffentliche Sicherheit, für das wirtschaftliche Wohl des Landes, zur Aufrechterhaltung der Ordnung, zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer.
Die Beschwerdeführer gehen davon aus, dass der Gerichtshof die Praktiken als unvereinbar mit diesem Menschenrecht befinden wird und erkennt, dass Lücken in der Gesetzgebung vorhanden sind, die eine Einschränkung oder Kontrolle der Abhörung von Bürgern nicht ermöglichen. Daraus wird hoffentlich die Notwendigkeit neuer gesetzlicher Rahmenbedingungen ersichtlich, die auf Verhältnismäßigkeit, wirksamer öffentlicher und behördlicher Aufsicht und Informiertheit der Bürger fußen – damit in Zukunft das Menschenrecht auf Privatsphäre auch in einer digitalisierten und hochvernetzten Welt durchgesetzt werden kann.
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: Ich und mein Netz – Brauchen wir eigentlich Privatsphäre?
: Ich und mein Netz – Brauchen wir eigentlich Privatsphäre? Die Sendung Klub Konkret vom digitalen ARD-Kanal EinsPlus hat sich das Thema Privatsphäre vorgenommen, Facebook-Abmelder Martin Giesler zum Talk geladen und Megafon-Gespräche in der Fußgängerzone geführt:
Facebook, Twitter, Instagram und Vine: wir sind Daueronline, Dauerverfügbar und blasen dabei dauernd private Dinge über uns ins Netz. Manchmal unfreiwillig, häufig mit voller Absicht. Die Privatsphäre ist heilig? Offenbar nicht. Oder warum scheint es vielen egal zu sein, wenn die ganze Welt einen Einblick in ihr Fotoalbum, ihr Wohnzimmer oder theoretisch auch in den Chatverlauf erhalten kann?
Klub Konkret will dem auf den Grund gehen. Und stellt dabei die Frage: Warum brauchen wir denn überhaupt Privatsphäre?
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: Peter Hustinx appelliert an Deutschland in der Netzneutralitätsdebatte
: Peter Hustinx appelliert an Deutschland in der Netzneutralitätsdebatte Der Noch-Datenschutzbeauftragte der EU, Peter Hustinx, war letzten Montag zu Gast in Bonn. Dort hielt er eine Rede auf dem „Regulierungstreff“, Anlass war die bevorstehende „Telecom Single Market“-Verordnung, über die wir berichtet hatten und die im Begriff ist, ein neutrales und freies Internet zu untergraben.
Hustinx, der sich bereits vorher kritisch zur geplanten Verordnung geäußert hatte, umreißt in seiner Ansprache kurz die jüngste Geschichte der Netzneutralitätsdebatte, mit der entstehenden Konkurrenz zwischen den Anbietern und den aufkommenden Zusatzservices und betont die Wichtigkeit einer EU-weit einheitlichen Regelung für grenzüberschreitenden Austausch zu gleichen Marktbedingungen.
Seiner Rolle als Datenschutzbeauftragter geschuldet fokussiert er sich auf die datenschutzrelevanten Aspekte der neuen Verordnung und moniert, dass mit der Einführung von Paketfilterung und Premiumdiensten automatisch auch mehr personenbezogene Informationen ausgewertet werden müssen, was auch mehr Fläche für Angreifer biete und Grundrechte gefährde. Seiner Meinung nach sei die geplante Verordnung diesbezüglich viel zu vage:
Die Verordnung könnte daher zu einem Einfallstor für weitgehende Einschränkungen dieser Grundrechte werden.Er verweist auf seine Änderungsvorschläge, die er bereits im November vorgebracht hatte. Diese schließen eine Konkretisierung der Voraussetzungen mit ein, unter denen Verkehrsmanagement betrieben werden dürfe, eine Minimalisierung der Datenauswertung und den Verzicht auf Einblick in den Kommunikationsinhalt, die Informiertheit des Nutzers und die Zusammenarbeit von Regulierungs- und Datenschutzbehörden.
Zur Verwirklichung dieser Ziele fordert er die deutsche Bundesregierung auf, sich bei der aktuellen Diskussion in der EU-Kommission proaktiv für den Datenschutz einzusetzen, da dieser eine Voraussetzung für eine freiheitliche Demokratie sei:
Die neue Bundesregierung kann dieses Thema mit Schwung und Energie angehen , und damit auch der deutschen Position auf europäischer Ebene Geltung verschaffen und Europa insgesamt zu einem höheren Datenschutzniveau führen. Dazu wünsche ich ihr ausdrücklich viel Erfolg.Die Rede klingt nach einer Ermutigung. Doch steckt auch eine Mahnung dahinter, denn so richtig kann man noch nicht absehen, wie sich die Große Koalition bezüglich eines neutralen Netzes verhalten wird. Aber nicht nur die Bundesregierung kann tätig werden, sondern auch ihr. Macht mit bei der SaveTheInternet.eu-Kampagne und sagt euren Abgeordneten, was ihr wollt! -
: Europaparlament: Breite Front gegen Safe Harbour, aber die EU-Kommission hat Zeit
: Europaparlament: Breite Front gegen Safe Harbour, aber die EU-Kommission hat Zeit Im Plenum des Europäischen Parlaments stand heute die Safe-Harbour-Vereinbarung auf dem Programm. Das umstrittene Rechtskonstrukt mit mangelhafter Legitimation ist die Grundlage für den Austausch personenbezogener Daten mit den Vereinigten Staaten und erleichtert damit der NSA den Zugriff auf ebendiese, obwohl es sie eigentlich schützen soll. Die Nutzlosigkeit der Vereinbarung ist unabhängig davon schon seit langem bekannt.
Der Vertreter des Rats der Europäischen Union Dimitrios Kourkoulas machte klar, dass der Spielball im Feld der Europäischen Kommission liegt. Man ermutige die Kommission, „einen Dialog mit den Amerikanern über die Punkte, die geklärt werden müssen“, zu führen.
Die angesprochene Justizkommissarin Viviane Reding räumte Defizite bei der Umsetzung ein und verwies auf ihre Analyse, der zufolge das System nicht wirklich „safe“ sei. Neben dem Mißbrauch durch US-Unternehmen sei auch das massenhafte Speichern personenbezogener Daten durch US-Behörden nicht gerade verhältnismäßig. Sie erwarte von den amerikanischen Behörden, mit denen man in Kürze in Brüssel tagen werde, dass die 13 Handlungsempfehlungen der Kommission (u.a. mehr Transparenz, mehr Rechte für Kunden aus der EU) umgesetzt würden.
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: Deutschland hat eine zweifelhafte Datenschutzbeauftragte, die EU vielleicht bald keinen
: Deutschland hat eine zweifelhafte Datenschutzbeauftragte, die EU vielleicht bald keinen Es gab in Deutschland viele Stimmen gegen die neue Datenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff. Auch wir haben unsere Zweifel angemeldet. In der EU steuert man gerade auch auf eine unbefriedigende Nachbesetzung von Peter Hustinx, dem jetzigen Amtsträger, zu – nämlich vorerst vielleicht gar keiner.
Hustinx Zeit als EU-Datenschutzbeauftragter ebenso wie das Mandat seines Stellvertreters enden am 16. Januar. Als Ausdruck seiner Bedenken, dass bisher noch kein Nachfolger in Betracht gezogen wurde, hat Hustinx am 7. Januar einen Brief an den Vizepräsidenten der EU-Kommission Maroš Šefčovič, den Vorsitzenden des LIBE-Kommittees und den griechischen Botschafter Théodoros N. Sotiropoulos gerichtet. Vor allem in der jetzigen Zeit sei eine schnelle und gute Nachbesetzung extrem wichtig: