Datenschutz
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: Datenschutz-Portal für Jugendliche gestartet
: Datenschutz-Portal für Jugendliche gestartet Der Datenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz, Edgar Wagner, hat heute eine Internetseite gestartet, die sich an Jugendliche richtet und sich mit Themen rund um den Umgang mit dem Internet beschäftigt. Datenschutz steht klar im Vordergrund, aber auch andere Themen wie Open Data und Cybermobbing finden Beachtung.
Zuvor hatte die Landesdatenschutzbehörde RP bereits Schülerworkshops ins Leben gerufen, in denen geschulte Referenten Kompetenzen im Umgang mit den eigenen Daten vermitteln. Die Webseite wird dieses Angebot ergänzen und will ein großes Publikum erreichen.
Es fällt positiv auf, dass die Seite nicht nur mit theoretischen Erklärungen über die Bedeutung des Datenschutzes aufwartet, sondern konkrete Anwendungen untersucht, die von Jugendlichen häufig genutzt werden. Dabei ist sehr angenehm, dass der mahnende Zeigefinger ausbleibt. Beispielsweise wird verdeutlicht, wo und wie Facebook gegen Datenschutzrichtlinien verstößt. Es erfolgt aber keine absolute Anweisung, die Facebook-Nutzung einzustellen, die sofortige taube Ohren zur Folge hätte, sondern eine Aufklärung und Empfehlungen, wie man seine Privatsphäre dennoch so gut wie möglich schützen kann.
Auch Datenschutz bei Themen, die in der allgemeinen Diskussion oftmals nicht intensiv zur Sprache kommen, aber in der Lebensrealität von Jüngeren einen großen Stellenwert haben, kommen zur Sprache – zum Beispiel Videospielkonsolen.
Die Beiträge sind mit Cartoons, Grafiken und Videos aufgelockert und am rechten Rand findet man zu jedem Thema Links zu weiterführenden Informationen. Zu beinahe allen Themen werden am Ende niederschwellige Tipps mitgegeben, wie man seine Daten am besten unter Kontrolle behält. Doch die Hinweise beziehen sich darüber hinaus auch auf allgemeinere Probleme, wie den Drang, ständig online zu sein und den sozialen Druck, sein Leben im Internet preiszugeben.
Insgesamt macht die Seite einen sehr stimmigen Eindruck und vermittelt wichtige Inhalte ohne belehrend oder „spießig“ zu wirken. Besonders schön ist, dass die Datenschutzerklärung selbst in einer Sprache verfasst und erläutert ist, die Jugendliche (und auch Erwachsene) verstehen.
Wenn euch die Seite auch gefällt, könnt ihr das gerne twittern oder bloggen oder einfach den Jugendlichen in eurem Umfeld zeigen.
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: Googles Versteckspiel
: Googles Versteckspiel David gegen Goliath. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat ihre Steinschleuder ausgepackt und getroffen: Das Landgericht Berlin hat insgesamt 25 aktuelle Vertragsklauseln des US-Konzerns Google für rechtswidrig erklärt.
„Das Urteil ist ein wichtiges Signal an die IT-Unternehmen. Sie müssen in Sachen Datenschutz umdenken und deutsche Datenschutzbestimmungen und Verbraucherschutzvorschriften ernstnehmen“, sagte VZBV-Chef Gerd Billen.
Besonders stören sich die Verbraucherschützer an vagen Formulierungen wie „möglicherweise“ oder „unter Umständen“ in den AGBs von Google. Ob nun Standorte, Geräteinformationen oder personenbezogene Daten: Den Verbrauchern bliebe laut VZBV unklar, was genau wann erfasst und miteinander verknüpft wird. Weiterhin könnten Daten auch ohne Zustimmung erfasst, ausgewertet und verarbeitet werden.
Sind die aktuellen Google-AGBs also in erster Linie ein beschönigendes Versteckspiel vor den Nutzern? Zumindest kann man beim Blick ins Google-Archiv stutzig werden. Ausdrücke wie „möglicherweise“ „gegebenenfalls“ oder „unter Umständen“ sucht man in den Datenschutz- und Nutzungsbedingungen von 2001 vergeblich. Zwölf Jahre später: Im aktuellen Text stehen diese Formulierungen ganze 23 Mal.
Der vergleichender Blick in die AGBs lohnt sich sowieso (alles vom Juni 2013):
Wir erfassen möglicherweise gerätespezifische Informationen (beispielsweise das von Ihnen verwendete Hardware-Modell, die Version des Betriebssystems, eindeutige Gerätekennungen und Informationen über mobile Netzwerke, einschließlich Ihrer Telefonnummer). Google verknüpft Ihre Gerätekennungen oder Telefonnummer gegebenenfalls mit Ihrem Google-Konto. […] Wenn Sie unsere Dienste nutzen oder von Google bereitgestellte Inhalte aufrufen, erfassen und speichern wir bestimmte Daten gegebenenfalls in Serverprotokollen.[…] Bei der Nutzung standortbezogener Google-Dienste erheben und verarbeiten wir möglicherweise Informationen über Ihren tatsächlichen Standort.
2001 klangen viele Sätze noch deutlich griffiger:
Google registriert und speichert mit jeder Suchanfrage Informationen wie Tageszeit, Browser-Typ, Browser-Sprache und IP-Adresse. Diese Informationen werden benutzt, um unsere Daten zu überprüfen und den Service für den Nutzer zu verbessern.
Die Google-Klage ist nicht der erste juristische Protest des VZBV gegen internationale Internet- und Technikkonzerne. Nach Klagen des Verbands erklärte das Landgericht Frankfurt am Main im Juni zwölf Vertragsklauseln für den Samsung App-Store für unwirksam.
Auch 15 Klauseln von der deutschen Apple-Website hat der VZBV beanstandet. Im Mai erklärte das Landesgericht Berlin acht davon für illegal. In sieben Fällen gab Apple vorher eine Unterlassungserklärung ab. Auch bei dieser Klage des Verbands ging es um die verschleierte Nutzung der Daten, darum, dass unklar blieb wie personenbezogene Daten verarbeitet werden und welche „strategischen Partner“ auf welche Daten Zugriff haben. Dieses Urteil ist nicht rechtskräftig. Apple hat beim Kammergericht Berlin erfolgreich Berufung dagegen eingelegt.
Verbraucherschützer können oft nicht klagen
Klagen gegen Google, Apple, Samsung und andere sind für die Verbraucherschützer oft nicht leicht. Nach deutschem Recht kann der VZBV nur vor Gericht gehen, wenn die Daten-Praktiken überhaupt Gegenstand der AGBs sind. Es klingt verrückt, aber wenn völlig ohne Vertrags- und Rechtsgrundlage Daten erhoben werden, können zumindest die Verbraucherzentralen rechtlich nichts ausrichten. „Wir brauchen dringend eine erweiterte Klagebefugnis“, forderte VZBV-Chef Billen deshalb.
Auch am Beispiel des Google-Urteils wird deutlich, wie deutsches Recht mit den Geschäftspraxen der internationalen IT-Konzerne kollidiert. Es wird sich zeigen, ob das Urteil wirklich ein „wichtiges Signal“ senden wird, wie der Verbands-Chef es formuliert hat. Google hat jedenfalls bereits angekündigt gegen das Urteil Berufung einzulegen.
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: AGB-Änderung bei mitfahrgelegenheit.de
: AGB-Änderung bei mitfahrgelegenheit.de Mitfahrgelegenheit.de, die bisher größte Plattform für die Suche nach Fahrern und Mitfahrern, hatte im April dieses Jahres viele seiner Nutzer verprellt, da plötzlich Fahrten über 100km 11% Provision pro vermitteltem Mitfahrer kosteten. Zum 20. November werden sich die AGB wieder ändern. Neben dem Wegfall der 100km-Grenze für provisionspflichtige Fahrten hat sich aber auch für die persönlichen Daten der Nutzer eine interessante Änderung ergeben:
Mit dem Einstellen von Informationen im Rahmen von Mitfahrgelegenheiten räumt der Nutzer carpooling [der Betreiberfirma] ein auf die Verwendung im Zusammenhang mit der Mitfahrplattform und den Vertragszweck beschränktes, widerrufliches und übertragbares Nutzungsrecht an den jeweiligen Informationen [in der kommentierten Fassung: Daten, die er beim Suchen und Anbieten von Mitfahrgelegenheiten auf der Mitfahrplattform hinterlässt] ein.
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: DRM – jetzt auch für Autobatterien
: DRM – jetzt auch für Autobatterien DRMS [Digital-Rights-Management-Systeme] stellen eine technische Sicherheitsmaßnahme dar, um einem Rechteinhaber von Informationsgütern die Möglichkeit zu geben, die Art der Nutzung seines Eigentums durch Nutzer auf Basis einer zuvor getroffenen Nutzungsvereinbarung technisch zu erzwingen.
So beschreibt uns Wikipedia, was man unter der „weitumfassenden Definition“ von digitalem Rechtemanagement versteht. Informationsgüter, darunter verstehen wir herkömmlicherweise Bild‑, Ton‑, Text oder Videoinhalte, aber auch Software. Da beginnt das Problem – denn Software ist überall.
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: Kunden, die diesen Kohlrabi kauften, kauften auch diese Mohrrüben …
CC-BY-SA 2.0 via Flickr/adamgreenfield : Kunden, die diesen Kohlrabi kauften, kauften auch diese Mohrrüben … Dass wir bei Onlinehändlern wie Amazon in Konsumentenschubladen gesteckt werden und man uns Produkte empfiehlt, die Menschen mit der gleichen Schuhgröße, Religionszugehörigkeit, Lieblingsfarbe, Blutgruppe, … auch schon gekauft haben, kennen wir.
Bisher blieb dem Offline-Markt diese Marketingstrategie weitestgehend verwehrt. Es gibt natürlich Payback- und andere Bonuskarten, die gegen einen Rabattbetrag die Einkaufsgewohnheit der Kunden aufzeichnen und damit Profile bilden können. RFID-Chips in Kleidung gehen noch eine Stufe weiter und operieren weitestgehend ohne die Kenntnis des Trägers.
Zu großflächigem personalisierten Direktmarketing im Offline-Geschäft ist es jedoch bis heute nicht gekommen. Es war nämlich schwierig, festzustellen, welches Produkt ein Kunde gerade ansieht, vor kurzem angesehen hat oder in seinen Einkaufswagen legt, was dem Besuch einer Produktseite, der Browserhistory oder dem Klick in den Warenkorb im Internet entspräche.
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: Der Spaß mit der Maut – jetzt gleich doppelt (Update: Jetzt doch nicht)
: Der Spaß mit der Maut – jetzt gleich doppelt (Update: Jetzt doch nicht) Es drängt sich der Verdacht auf, dass unsere Politiker die Aufregung um NSA und Co. dazu nutzen, uns ihre Überwachungspläne unterzuschieben. Denn die klingen ja im Vergleich mit der Massenüberwachung dann gar nicht mehr so dramatisch.
Und so fügt sich auch ein Vorschlag zum Umgang mit den Informationen aus dem Toll-Collect-System in diese Taktik ein. Die Arbeitsgruppe „Innen und Justiz“, der die CSU mit Hans-Peter Friedrich vorsteht, bringt laut Spiegel Online in die Koalitionsverhandlungen ein, dass Sicherheitsbehörden einfacheren Zugriff auf die Mautdaten bekommen sollten. Bisher waren diese streng zweckgebunden und konnten nur zur Bezahlung der LKW-Mautgebühren verwendet werden.
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: FISA Improvement Act macht alles nur noch schlimmer
CC-BY-SA 2.0 via Flickr/DonkeyHotey : FISA Improvement Act macht alles nur noch schlimmer Zu früh gefreut: Anfang der Woche haben wir noch darüber berichtet, dass Dianne Feinstein überraschenderweise die Abhörpraktiken der NSA kritisiert und uns gefragt, ob das ernst gemeint oder nur besänftigendes Theater war. Dass letzteres zutrifft, wissen wir jetzt immerhin mit Sicherheit. Feinsteins FISA Improvement Act wurde gestern im Geheimdienstausschuss des Senats mit einer Mehrheit von elf gegenüber vier Stimmen in geheimer Abstimmung bestätigt.
Zur Einführung des Gesetzesentwurfs sagte sie wiederholt, dass am aktuellen Vorgehen nichts falsch sei, man aber mehr tun müsse, um Transparenz zu schaffen und öffentlichen Rückhalt zu den Datenschutzmaßnahmen zu bekommen. Welche Maßnahmen denn, fragt man sich da.
Zunächst klingt alles sehr vielversprechend. In einer Zusammenfassung auf Feinsteins Webauftritt liest man:
[Das Gesetz] verbietet die massenhafte Sammlung von Kommunikationsdaten unter Absatz 215 des USA PATRIOT Act.
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: Japan trackt Touristen für besseren Service
: Japan trackt Touristen für besseren Service Die japanische Nachrichtenagentur Kyodo News hat am 18. Oktober über Pläne der japanischen Tourismusbehörde Japan Tourism Authority berichtet, die Bewegungen von Touristen anhand der Ortsinformationen auf deren Smartphones nachverfolgen zu wollen. Starten soll ein Testlauf nächsten März in acht verschiedenen touristisch geprägten Gebieten, wie dem Mt. Fuji, der im Sommer von 3000 Touristen pro Tag besucht wird.
Die gesammelten Daten werden dann in fünfminütigen Intervallen an ein Unternehmen gesendet, dass sie analysiert und aufbereitet. Damit soll es Reiseagenturen und den Verwaltungsbezirken ermöglicht werden, Touristenströme besser verstehen und darauf mit besserem Service reagieren zu können als das bisher durch konventionelle Befragungen möglich war.
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: VZBV und Bundesdatenschutzbeauftragter fordern Datenschutz statt Überwachung
: VZBV und Bundesdatenschutzbeauftragter fordern Datenschutz statt Überwachung Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) und der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (Peter Schaar) haben heute ein gemeinsames Forderungspapier an die künftige Bundesregierung veröffentlicht.
Vor allem auf internationaler Ebene muss die Bundesregierung Einsatz zeigen. Gefordert wird hier:
- die Datenschutzreform auf EU-Ebene zügig zu verabschieden
- Einsatz gegen umfassende und anlasslose Überwachung auf europäischer und internationaler Ebene zu zeigen und eine kritische Prüfung der
- Rechtsgrundlagen für die Übermittlung von Daten in Drittstaaten (genannt werden Safe Harbor, SWIFT und Fluggastdaten) vorzunehmen.
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: Deutschland so: Engere Geheimdienstkooperation statt Datenschutz
: Deutschland so: Engere Geheimdienstkooperation statt Datenschutz Nachdem das Europäische Parlament seine Position zur Datenschutzreform abgestimmt hat, müssten das nun auch die Mitgliedsstaaten tun. Vorher gibt es keine Verhandlungen zwischen den Institutionen und damit kein Gesetz. Auf dem EU-Gipfel haben sich die Staats- und Regierungschefs daher auf einen Zeitplan geeinigt, der allerdings eher interpretationsbedürftig ist und Raum für Verzögerungen lässt (wir berichteten). Schon am Freitag hatten wir darauf hingewiesen, dass Deutschland daran nicht unschuldig ist.
Spiegel Online bestätigt heute auf Basis von internen Gipfel-Unterlagen noch einmal unmissverständlich, dass Deutschland und Großbritannien zusammen einen einheitlichen europäischen Datenschutz ausbremsen:
Merkel schlug sich auf die Seite der Bremser. In internen Unterlagen des Auswärtigen Amts zur Abschlusserklärung, die SPIEGEL ONLINE am Wochenende zugespielt wurden, findet sich im Korrekturmodus zu Punkt 8 des Themenkomplexes „Digital Economy“ ein entscheidender Änderungsvorschlag. Statt „adoption next year“, der Verabschiedung im nächsten Jahr, solle dort nur noch stehen: „The negotiations have to be carried on intensely“ – die Verhandlungen müssen intensiv fortgeführt werden.
EurActiv nennt weiterhin Schweden als Bremserland.
Stattdessen will die Bundeskanzlerin, dass Deutschland Geheimdienstpartner erster Klasse wird, was nach der New York Times am Wochenende nun auch Spiegel Online unter Berufung auf Teilnehmer des EU-Gipfels meldet:
Die Kanzlerin schien nach Einschätzung von Teilnehmern weit interessierter am „Five Eyes“-Abkommen, in dem die USA, Großbritannien, Australien, Neuseeland und Kanada organisiert sind. Dieses exklusive Abkommen, 1946 zwischen London und Washington begonnen, sieht vor, dass Verbündete erster Klasse einander nicht ausspionieren, sondern Informationen und Ressourcen teilen. Premier Cameron rechnete in Brüssel seinen Kollegen vor, wie viele Terrorattacken durch erfolgreiche Geheimdienstarbeit verhindert worden seien.
Merkel sagte: „Anders als David sind wir ja leider nicht Teil dieser Gruppe.“
Engere Geheimdienstkooperation statt Datenschutz. Krieg ist Frieden.
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: EU-Studie über Massenüberwachung in den Mitgliedsstaaten
: EU-Studie über Massenüberwachung in den Mitgliedsstaaten In der Studie National programmes for mass surveillance of personal data in EU Member States and the compatibility with EU law für das LIBE-Komittee (Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres) des Europaparlaments wird die Präsenz von Massenüberwachung in Großbritannien, Schweden, Deutschland, Frankreich und den Niederlanden unter die Lupe genommen. Über den Ausschuss hatten wir auch schon im Zusammenhang mit den Anhörungen im Untersuchungsausschuss zum NSA-Skandal und der EU-Datenschutzreform berichtet.
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: Interview zur EU-Datenschutzreform: „Die Verbraucher können nicht noch weitere zwölf Jahre warten“
: Interview zur EU-Datenschutzreform: „Die Verbraucher können nicht noch weitere zwölf Jahre warten“ Auf politik-digital.de gab es in dieser Woche ein lesenswertes Interview mit Florian Glatzner vom Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. zur EU-Datenschutzverordnung. Glatzner kommentiert die Stärken und Schwächen des Parlamentsbericht und Deutschlands passive Rolle bei der Datenschutzreform.
politik-digital.de: Der Abgeordnete des Europäischen Parlaments Jan Philipp Albrecht von den Grünen und Christian Horchert vom Chaos Computer Club bewerteten den Entwurf als überraschend positiv. Bundesinnenminister Friedrich hingegen geht der Entwurf nicht weit genug. Worauf beruhen Ihrer Meinung nach die unterschiedlichen Einordnungen?
Florian Glatzner: Diese Frage ist schwer zu beantworten, denn leider lässt Herr Dr. Friedrich nicht erkennen, an welchen Stellen die Verordnung seiner Meinung nach nachgebessert werde müsste. Seine Aussage verwundert auch dahingehend, dass er selbst fast zwei Jahre Zeit hatte, im EU-Rat für die von ihm angemahnten Verbesserungen Sorge zu tragen. Wenn er also Verbesserungen notwendig hält, liegen diese in seiner Hand.
Was allerdings nicht passieren darf ist, dass der pauschale Verweis auf mögliche Verbesserungen dazu führt, dass die Datenschutz-Grundverordnung noch weiter verschoben wird. Schon im Jahr 2001 kam ein vom Bundesministerium des Innern in Auftrag gegebenes Gutachten zu dem Ergebnis, dass eine Modernisierung des Datenschutzrechts dringend notwendig sei. Hinsichtlich der Modernisierung ist seither nichts passiert, aber eine Überarbeitung der Regelungen ist inzwischen noch viel dringender geworden. Die Verbraucher können nicht noch weitere zwölf Jahre warten, bis sich die nächste Chance für eine Novelle des Datenschutzes ergibt.
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: Schutz der Medien ist Schutz der Demokratie
: Schutz der Medien ist Schutz der Demokratie Heute fand die Jahrestagung der Datenschutzbeauftragten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten statt. Natürlich stand auch diese Tagung unter dem Einfluss der Ausspähungen und Überwachung durch verschiedene Geheimdienste. Die Datenschutzbeauftragten veröffentlichten in Reaktion auf die Ereignisse eine Pressemitteilung und forderten Bund und Länder auf, gegen die Unterwanderung vertraulicher Kommunikation vorzugehen und so die Pressefreiheit zu schützen:
Die bekannt gewordenen Ausspähungen gefährden alle Bürger. Wenn aber Journalisten betroffen sind, gefährdet das zusätzlich die Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bei der Informationsvermittlung und Meinungsbildung in unserer Gesellschaft.
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: EU-Datenschutzreform: Schnelle Verabschiedung oder nicht? (Update)
: EU-Datenschutzreform: Schnelle Verabschiedung oder nicht? (Update) Heute tagten in Brüssel die europäischen Staats- und Regierungschefs. Neben der deutsch-französischen Initiative, die Spähaffäre gemeinsam aufzuklären, legte man sich auch auf einen Zeitplan zur Verabschiedung der Datenschutzgrundverordnung fest, wo ja seit der Verabschiedung des Parlamentsberichtes am Montag, der Ball bei den Mitgliedsstaaten liegt. Im dazugehörigen Beschlussdokument heißt es:
It is important to foster the trust of citizens and businesses in the digital economy. The timely adoption of a strong EU General Data Protection framework and the Cyber-security Directive is essential for the completion of the Digital Single Market by 2015.Dieser Satz sorgt nun für zahlreiche Diskussionen. Diejenigen, die an einer zeitnahen Verabschiedung der EU-Datenschutzverordnung vor den Europawahlen interessiert sind (EU-Kommissarin Viviane Reding und das Eurpoäisches Parlament in Person von Berichterstatter Jan Albrecht), interpretieren den Satz als Entschluss der Mitgliedsstaaten, genau das anzustreben. Denn dann könnte das Gesetz 2015 in Kraft treten.
Andere wiederum, etwa die europäischen Nachrichtenportale EurActiv und der EUObserver schreiben, dass das eben nicht der Fall sein wird und sich die Verhandlungen verzögern werden. Der oben zitierte Satz könnte dann bedeuten, dass 2015 erst die Verhandlungen beendet sein werden. Der EUOberserver zitiert aus diplomatischen Kreisen:
Meanwhile, an EU diplomat said member states are already using tactics to delay the bill. “At the technical level, we are hear a lot of noises in terms of ‘quality before timing’, ‘we shouldn’t rush this’, which is basically code words for delaying the whole thing,” the diplomat said.
Unsere Bundeskanzlerin wird zudem mit den Worten zitiert (Sorry, sehe es gerade in keiner anderen Quelle außer diesem Tweet.):
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: „What does it mean to be commander of the US cyber command and the director of the NSA?“
: „What does it mean to be commander of the US cyber command and the director of the NSA?“
Was bedeutet es, Commander des US Cyber Commands und Direktor der NSA zu sein?So lautet die erste Frage im Interview mit Keith B. Alexander, das gestern vom US-Verteidigungsministerium ins Netz gestellt wurde. Momentan bedeutet diese Position wohl primär, Kritik von allen Seiten einstecken zu müssen. Seit #merkelphone und einem Artikel des Guardian, in dem von insgesamt 35 abgehörten Regierungschefs die Rede ist, hat diese Kritik nochmals zugenommen und Frau Merkel bemerkte in ihrer Stellungnahme nonchalant: „Ausspähen unter Freunden – Das geht gar nicht“.
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: Etappensieg für „Europe versus Facebook“
: Etappensieg für „Europe versus Facebook“ Die Gruppe Europe versus Facebook hat heute eine Mitteilung veröffentlicht, die von einem ersten Erfolg in einer Klage gegen die irische Datenschutzbehörde (DPC) berichtet. Die Behörde hatte auf vorherige Anzeigen der Gruppe gegen Facebook und Google nur geantwortet, dass deren Datenübertragungen legal seien und keine weiteren Schritte unternommen. Die Anzeigen bezogen sich darauf, dass die Unternehmen nach Bekanntwerden der Überwachung durch die NSA weiterhin Daten in die USA übermittelten. Das widerspricht laut den Mitgliedern dem „Safe Harbor“-Prinzip, da man annehmen müsse, dass dort kein angemessener Datenschutz mehr gewährleistet ist. Unter dem Vorwand, die Anzeigen seien nicht ernstzunehmen, ist die DPC untätig geblieben, wie wir bereits berichtet haben. Daraufhin klagte Europe versus Facebook die Behörde selbst an, mit ihrer Ignoranz die Verletzung von Bürgerrechten in Kauf zu nehmen.
Nun hat der irische High Court die Klage zugelassen und sie der DPC zugestellt, die sich nun verantworten muss. Damit ist zwar noch nicht absehbar, wie das Verfahren ausgehen wird, aber zumindest der Anfang wurde gemacht.
Finanziert wird die Klage gegen die DPC als auch die gegen Facebook über Crowdfunding. Die offiziell angestrebte Summe von 300.000 Euro scheint hoch, ist jedoch für den Fall bestimmt, dass ein Urteil gegen Facebook angefechtet werden muss, was mit horrenden Kosten verbunden wäre.
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: Stop Watching Us: The Video
: Stop Watching Us: The Video StopWatching.us, ein Zusammenschluss von über 100 Organisationen, hat gestern ein Video veröffentlich, in dem verschiedenste Prominente und Whistleblower Statements zur NSA-Affäre abgeben. Eine schöne Idee, um die breite Öffentlichkeit zu erreichen. Ein Wermutstropfen ist aber die US-Zentriertheit; so sagt etwa der Journalist, Autor und Fernsehmoderator Phil Donahue:
[Die Enthüllungen] haben ein verstörendes Bild von weitreichender, anlassloser Überwachung von amerikanischen Bürgern gezeichnet.
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: Nach NSA-Skandal: Europaparlament fordert offiziell Aussetzung des SWIFT-Abkommens (Update)
: Nach NSA-Skandal: Europaparlament fordert offiziell Aussetzung des SWIFT-Abkommens (Update) Gerade eben hat das Europäische Parlament bei der Plenarsitzung in Straßburg darüber abgestimmt, was seiner Meinung nach jetzt, wo klar ist, dass die NSA das SWIFT-Netzwerk ausspioniert, mit dem SWIFT-Abkommen über den Transfer von Finanztransaktionsdaten in die USA passieren soll. Die gemeinsame Forderung von Sozialdemokraten, Grünen und Liberalen, das Abkommen auszusetzen und damit die Übermittlung der Daten an die USA zu stoppen, wurde mit 280:254 Stimmen angenommen. Bindend ist die Forderung nicht, es wurde allerdings wiederholt darauf hingewiesen, dass das Parlament in Zukunft ähnliche Abkommen blockieren werde, wenn sich die Kommission der Forderung widersetzt.
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: Zentralkomitee der deutschen Katholiken äußert sich zur digitalen Gesellschaft
: Zentralkomitee der deutschen Katholiken äußert sich zur digitalen Gesellschaft Gestern veröffentlichte das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) eine Erklärung mit dem Titel „Partizipationsmöglichkeiten und Beteiligungsgerechtigkeit in der digital vernetzten Gesellschaft“. Da das nicht unbedingt das ist, was man intuitiv von der katholischen Kirche erwarten würde, hier ein kurzer Einblick, was das ZdK tut:
Es setzt sich aus verschiedenen Mitgliedern aus Kirche und Gesellschaft zusammen, aus Laien, aber auch einigen Geistlichen aus katholischen Verbänden, Katholikenräten und Einzelpersonen. Das wahrscheinlich bekannteste Wirken des ZdK ist der von ihnen organisierte Katholikentag. Das ZdK hat seinen Fokus darauf, die religiösen Laien in der katholischen Kirche zu koordinieren und zu repräsentieren. In diesem Zusammenhang arbeitet das Komitee auch mit aktuellen gesellschaftlichen Themen und berät dahingehend die Deutsche Bischofskonferenz.