Gestern gab es einen kleinen Überblick, wie es um die aktuelle Debatte zur Vorratsdatenspeicherung steht. Heute wurde das Thema im Bundestag besprochen. Den Auftakt machte Konstantin von Notz von Bündnis90/Die Grünen und führte aus, dass die Vorratsdatenspeicherung „maßlos, weitestgehend nutzlos und unverhältnismäßig“ sei – und damit abzulehnen. Es habe seitens der SPD nur einen kurzen „bürgerrechtlichern Sturm im Wasserglas“ gegeben, aber mittlerweile sei Justizminister Maas eingeknickt. Besonders stellte Notz heraus, dass die VDS im Angesicht des Überwachungsskandals indiskutabel ist und es sicher dazu kommen werde, dass eine etwaige Umsetzung vom Bundesgerichtshof wieder als verfassunswidrig deklariert werde:
Bon Voyage bei der Umsetzung einer deutschen Vorratsdatenspeicherung beim Bundesverfassungsgericht, wo Richterinnen und Richter aus Angst vor Überwachung nur noch mit Stift und Papier in Besprechungen gehen.
Dem zu erwartenden Kinderpornoargument versuchte er vorsorglich entgegenzusetzen, dass es auch andere Maßnahmen als die VDS gebe und diese endlich umgesetzt werden müssten.
Volker Ullrich von CDU/CSU warf Grünen und Linken daraufhin vor, dass sie mit der Sprache und der Angst spielten und fälschlicherweise die VDS im Zusammenhang mit der NSA erwähnten. Es gehe darum, „Daten bei Providern, die sowieso da sind, zur Aufklärung von Straftaten gegen wichtigste Rechtsgüter zu nutzen“ und den bestmöglichen Datenschutz für diese Daten zu gewährleisten, unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes. Das erinnert stark an den Artikel von Thomas Heilmann, der Ende Januar bei der Zeit erschienen ist, und in dem versucht wurde, VDS als neuen Datenschutz darzustellen.Dann spielt Ullrich selbst mit der Sprache und will die VDS umbenennen in:
private Vorsorgespeicherung
Natürlich wurde auch von ihm der prominente Kinderporno-Bezug hergestellt, wie in den anderen Redebeiträgen der CDU/CSU-Fraktionsmitglieder auch. Die zeichneten sich außerdem durch ihre besondere Polemik aus. Patrick Sensburg überschritt deutlich die Grenzen des guten Geschmacks, indem er den VDS-Gegnern vorwarf:
„Ihnen ist nicht klar, dass es nicht um das Grundrecht zum Ansehen kinderpornographischen Materials im Internet geht.“
Das rief logischerweise einige Empörung aus. Auch sonst ging es in Sensbergs Redebeitrag darum, Freiheit gegen Sicherheit auszuspielen, denn es könne „kein absolut geschütztes Recht auf die Sicherheit der eigenen Daten im Internet geben, dass diese nicht vom Staat abgerufen werden“. Außerdem stehe Deutschland auch im Vergleich zu seinen Nachbarn schlecht dar, wenn es um die Aufklärung von schweren Straftaten gehe. Da ärgert man sich wohl, dass man bei der Ermittlung nicht die gleichen invasiven Werkzeuge benutzen kann.
Unsachlich argumentierte auch Marian Wendt und warf der Linken vor, in der Debatte vollkommen unglaubwürdig dazustehen. Es befänden sich ehemalige Mitglieder der SED unter den Antragsstellern und DDR und SED seien Garanten für den totalitären Überwachungsstaat und den gläsernen Bürger gewesen. Die Mitglieder der Linken seien selbst aktiver Teil des Überwachungsstaates gewesen. Das impliziert, dass es sich seiner Meinung nach der gesamten Partei verbietet, Stellung zu bürgerrechtlichen und freiheitlich-demokratischen Themen zu beziehen.
Zwei Dinge scheint Wendt nicht sehen zu wollen: Menschen und Parteien können aus ihren Fehlern lernen und an der Aufarbeitung der eigenen Vergangenheit arbeiten. Und vielleicht sollte die CDU darüber nachdenken und sich mit ihrer eigenen DDR-Geschichte als Blockpartei befassen. Vollständig deplaziert und fern der sachlichen Debatte war dann noch sein Nachsatz:
Wenn sie das getan hätten [aus ihrer Geschichte gelernt], warum werden sie dann noch vom Verfassungsschutz kontrolliert?
Weniger polemisierend ging es bei den sprechenden SPD-Mitgliedern Christian Flisek und Christina Kampmann zu. Beide kritisierten die Anträge von Grünen und Linken primär förmlich, da sie so kurz vor dem erwarteten Urteil angebracht wurden und damit vielleicht schon bald unnötig würden. Flisek betonte, es sei nicht passend, in politischen Aktionismus zu verfallen und man solle daher abwarten – eine neue Debatte über die Europäische Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ergäbe sich dann sowieso. Er positionierte sich aber selbst nicht explizit gegen die VDS. Vielmehr gehe es darum, „Standards für große Datenspeicherungen hinzubekommen“ und den „Weg für ein weltweites Datenschutzrecht freizumachen“.
Kampmann machte indessen deutlich klar, dass sie die VDS für indiskutabel hält und verpackte ihre Kritik elegant, indem sie sich fragte, ob die Anträge vielleicht genauso anlasslos seien wie die VDS selbst. Sie scheint auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zu vertrauen:
Eine verfassungskonforme Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung kann es nicht geben, weil die Vorratsdatenspeicherung im Kern verfassungswidrig ist.
Auffällig an der Rhetorik der beiden SPD-Redner ist, dass sie versuchen, sich auf die bürgerrechtliche Seite zu stellen. Es schimmert eine Rechtfertigungshaltung durch, ein Ansatz schlechten Gewissens dafür, dass man im Wahlkampf noch behauptete, im Angesicht des Überwachungsskandals dürfe die VDS keinen Bestand mehr haben. An dieses Versprechen erinnerte auch der Abgeordnete der Linken, Jan Korte, und warf der SPD vor, innerhalb der Koalition mit der CDU das Gegenteil von dem zu tun, was sie vorher gesagt hätten.
Er findet im Hinblick darauf, dass man die erwartete EuGH-Entscheidung seitens der Regierungsfraktion vermutlich soweit rechtlich ausnutzen wolle wie möglich, ein passendes Analogon zur viel zitierten Aussage „Nicht alles, was technisch möglich ist, darf erlaubt sein“:
Nicht alles, was juristisch erlaubt ist, sollte auch politisch getan werden.
Die Debatte bringt insgesamt wenig neue Argumente, was nicht überrascht, denn sie wurde in der Vergangenheit bereits mehrmals geführt. Enttäuschend ist dennoch, dass auf Seiten der Regierung keinerlei Umdenken durch die NSA-Affäre geschehen ist. Und keine Einsicht darin, wie schnell Überwachungsmaßnahmen ausufern können. Stattdessen beruft man sich weiter auf notwendige Maßnahmen der Strafverfolgung, auch wenn Studien gezeigt haben, dass die VDS kein wirksames Instrument darstellt.
Und so stehen wieder einmal emotional aufgeladene Beispiele von Kinderpornos und einzelnen Ermittlungserfolgen bei Straftaten gegen die gesamtgesellschaftliche Zersetzung von Grundrechten, die Totalerfassung von Kommunikation und sozialen Verbindungen und die Gefährdung des freien Bürgers. Blicken wir auf die Mehrheiten im Bundestag, sieht es im Wortsinne schwarz aus. Umso mehr hängt von der anstehenden EuGH-Entscheidung ab. Denn nur wenn diese die Vorratsdatenspeicherung so umfassend wie möglich als verfassungswidrig ablehnt, kann eine Ausdehnung der Überwachungsmaßnahmen und damit die weitere, als rechtmäßig gestempelte Einengung unserer Grundfreiheiten verhindert werden.