Als die ersten Taschenlampen-Apps für Smartphones aufkamen, habe ich mich noch heimlich lustig gemacht. Dann habe ich mich gewundert, warum es immer noch mehr werden (auf Google Play fand ich gerade auf Anhieb knapp 250 nur unter dem Stichwort „Flashlight“) und mir das damit erklärt, dass die Taschenlampe mit Sicherheit eine Art Einstieg für Android-Programmierer darstellt. Auch wenn ich persönlich dann doch lieber den klassischen „Hallo Welt“-Button-Weg gegangen bin.
Aber es stellt sich heraus, dass in Taschenlampen-Anwendungen mittlerweile zeitgemäß auch verborgene Schnüffel- und Marketingmechanismen stecken. In einer aktuellen Mitteilung hat die amerikanische Handelskommission, die über Wettbewerb und Verbraucherschutz wacht, über ihre Beschwerde gegen den Entwickler GoldenShores Technologies, LLC berichtet. Dieser hatte die Androidanwendung Brightest Flashlight Free ® veröffentlicht, die bisher 1.004.000 Mal heruntergeladen wurde.
Während sie dem Nutzer beim Erleuchten seiner Umgebung half, sammelte sie im verborgenen Schatten Daten über den Aufenthaltsort des Smartphones und leitete diese, zusammen mit der Gerätenummer, an den Urheber weiter – der die Informationen dann an Dritte verteilte – darunter auch Marketingfirmen.
Dazu kam eine gezielte Missinformation des Nutzers. Dieser konnte zwar einer Übermittlung seiner Daten widersprechen, wirksam wurde das aber nicht. Von einer Weiterleitung an Dritte war überhaupt keine Rede, ganz davon abgesehen, dass die App schon vor Akzeptieren des Endnutzervertrages mit dem Datensammeln- und verteilen anfing.
Das Unternehmen muss nun seine Nutzungsbedingungen ändern, die Nutzer informieren und die bisher gesammelten Informationen löschen. Ein schwacher Trost, der Großteil davon ist sicherlich bereits gewinnbringend weiterverkauft. Wo sich wieder einmal die Frage stellt, wie viel der Nutzer für eine „kostenlose“ App wirklich bezahlt.