Passend zum anlaufenden NPD-Verbotsverfahren wird heute auf der Herbsttagung der Länderinnenminister ein weiteres Werkzeug zur Bekämpfung rechten Gedankenguts in Deutschland diskutiert – eine von der sächsischen Polizei entwickelte Software mit dem Spitznamen „Nazi-Shazam“, die schnell indizierte, rechte Musik erkennen soll – beispielsweise auf Konzerten oder in Radiostreams.
Das Ganze soll wie die Smartphone-App Shazam funktionieren und Polizeibeamten den Eingriff erleichtern. Damit will man die öffentliche Verbreitung von rechter Musik, die als Einstiegsdroge in die Neonazi-Szene gesehen wird, verhindern. Leider hat das Projekt Schönheitsfehler. Zum einen kann es nur denjenigen Teil der Musik erfassen, die auch wirklich auf dem Index ist. Wie wenig das im Vergleich zur tatsächlich, vorwiegend auch inoffiziell erscheinenden, rechten Musik ist, kann man sich vorstellen, wenn man sich vor Augen hält, dass die Bandesprüfstelle für jugendgefährdende Medien im letzten Jahr 79 Stücke auf den Index gesetzt hat.
Und dann bleibt da noch die Frage, was man mit einer solchen Anwendung, wenn sie schon einmal vorhanden ist, sonst alles machen kann. Es gibt für die Polizeibehörden sicher auch noch andere interessante Inhalte, die man on-the-fly erkennen möchte. Ganz abgesehen von der Frage, die heute auf der Innenministerkonferenz diskutiert werden soll, ob die Detektion von laufender Musik bereits eine akustische Raumüberwachung darstellt.