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bürgerlich auch Matthias Mehldau, interessiert sich für unabhängige Infrastrukturen, Datenschutz, Informationsfreiheit und Überwachung. Er gestaltet gerne und bewegt sich meist leider nur im Hintergrund der Redaktion. Twitter: wetterfrosch, Mail: wetter_ätt_netzpolitik_dott_org, GPG-Key: AB0CB6B0 , JID: wetterfrosch@jabber.berlin.ccc.de.

  • : Urheberrechtsupdate in Frankreich
    Urheberrechtsupdate in Frankreich

    Nicht nur in Deutschland wurde über eine Erneuerung des Urheberrechts abgestimmt: In Frankreich wurde heute ohne weitere Änderung der häufig geänderte Gesetzesentwurf durchs Parlament verabschiedet, im Mai muss das Oberhaus darüber entscheiden. Die Opposition, voran die Sozialisten, haben den Entwurf heftig kritisiert und kündigten an es auf den Prüfstand zu stellen, sollte sie nach den Wahlen im kommenden Jahr die Macht übernehmen.

    Der Entwurf sieht vor, dass Anbieter digitaler Musik dafür sorgen müssen, dass diese auch auf allen Plattformen abspielbar ist – selbst auf solchen, die keinen Kopierschutz unterstützen. Die französische Regierung befindet, dass es jedem Nutzer möglich sein muss, Musik auf jede beliebige Art abzuspielen. „Ein Verbraucher, der ein Werk legal erworben hat, muss es auf jedem beliebigen Gerät abspielen können“, so der französische Kulturminister. Sollte die Technik dem Nutzer ein Schnippchen schlagen, so kann sich dieser an ein Gremium wenden, welches sein Anliegen überprüft. Dieses zwingt gegeben falls den Anbieter dazu eine technische Möglichkeit zu schaffen, die gekaufte Musik auch auf andere Art abspielen zu können. Wie arbeitsfähig das Gremium ist, wenn sich Millionen von Betroffenen dort melden muss sich in der Realität zeigen.

    Um zu bestimmen, wie viele Privatkopien erlaubt sind, wird in dem Entwurf ein Mediationskomitee einberufen, welches über die Anzahl entscheidet. Es kann sich auch dafür entscheiden, dass keine Privatkopien möglich sind und damit da Recht auf Privatkopie in Frankreich abschaffen.

    Die Abschwächung von Kopierschutzsystemen steht mehr unter dem Vorzeichen der Interoperabilität, als dem Recht auf Privatkopie. Denn wer Kopierschutzmaßnahmen in Frankreich umgeht, macht sich nun auch dort nach dem Entwurf strafbar. Stefan Krempl schreibt dazu im heise newsticker:

    Auch über die Folgen eines mit verabschiedeten Änderungsantrags, für den sich vor allem Firmen wie der Mediengigant Vivendi Universal stark machten, rätseln Beobachter noch. Ihm zufolge soll mit bis zu drei Jahren Haft und Geldstrafe von bis zu 300.000 Euro belegt werden, wer „wissentlich“ und öffentlich Software verbreitet, die „offensichtlich darauf ausgerichtet ist“, den unautorisierten Zugang zu geschützten Werken oder anderen Objekten zu gestatten. […]

    Konkret gegen Filesharer richtet sich ein ebenfalls beschlossener abgestufter Strafkatalog. Es sieht für Privatleute, die Musik nur zum Eigenbedarf herunterladen, ein anfängliches Bußgeld von 38 Euro vor. Die Strafen erhöhen sich beim stärkeren Konsum an sich kopiergeschützter Werke aus Tauschbörsen immer weiter. Wer Nutzer in großem Stil zum illegalen Treiben in P2P-Netzen anleitet oder Raubkopien gewerblich unters Volk bringt, muss mit einer Strafe in Höhe von bis zu 300.000 Euro und zwei Jahren Gefängnis rechnen.

    Widersprüchlich: Die Interoperabilitätsklausel soll explizit das Dekompilieren von DRM-Software ermöglichen – aber die Umgehung von DRM ist verboten.

    Unsere erste Einschätzung: Drüben gibt’s damit schon mal ein bisschen mehr Liberalität, als hier. Aber den heutigen gesellschaftlichen Realitäten trägt auch der französische Entwurf nicht Rechnung – oder warum muss für die Umgehung eines Kopierschutzes, um Privatkopien zu erstellen, individuell ein Gremium entscheiden?

    Mittlerweile liegt auch eine erste Stellungnahme von Apple vor. Heise druckt die entsprechende dpa-Meldung ab. Das Unternehmen ist als weltweit führender Online-Musikhändler von der Interoperabilitätsklausel am meisten betroffen, denn danach müssen via iTunes gekaufte Songs auch auf MP3-Playern der Konkurrenz abgespielt werden können. „Die französische Umsetzung der EU-Direktiven wird zu staatlich geförderter Piraterie führen“, zitiert die Nachrichtenagentur Bloomberg eine Stellungnahme des Unternehmens.

    22. März 2006 1
  • : Zypries 2.0: Kein Recht auf digitale Privatkopie *
    Zypries 2.0: Kein Recht auf digitale Privatkopie *

    Heute mittag soll der neue Entwurf zum Urheberrecht im Bundeskabinett verabschiedet werden. Nachdem der neue Kulturstaatsminister Bern Neumann (CDU) auf dem Neujahrsempfang der Musikindustrie versprach die Bagatellklausel zu kippen, folgt dem nun Brigitte Zypries (SPD): Die Justizministerin brachte die Bagatellklausel als Kompromissvorschlag zwischen neuem Informationszeitalter und traditioneller Verwertungskette unter rot-grün in den Gesetzesentwurf ein. Nun hat sie ihre Meinung geändert.

    Das Handelsblatt ist gut informiert:

    Wie das Handelsblatt aus Koalitionskreisen erfuhr, ist die Bagatellklausel in dem neuesten Gesetzesentwurf, der heute im Bundeskabinett verabschiedet werden soll, nicht mehr enthalten.

    Die Klausel sollte private Kopien von kopiergeschützten Werken im kleinen Maße straffrei lassen, um die Zulässigkeit privater Vervielfältigungen nach §53 UrhG auch bei kopiergeschützten Werken zu gewähren zu können. Also zurück zur Wurzelparadoxie der Urheberrechtsnovelle: Privatkopie erlaubt, Umgehung von Kopierschützen verboten.

    Tja. Kein Kompromiss – Trauerbeflaggung. Darknet.

    * Vorausgesetzt das Handelsblatt ist wirklich gut informiert und es gibt nicht noch eine weitere Überraschung – aber dann positiver Art – im Kabinettsentwurf. Stay tuned.

    Update: Weitere Infos sammeln wir hier: Reaktionen zum 2. Korb Kabinettsbeschluss.

    22. März 2006 10
  • : History of Geistiges Eigentum
    History of Geistiges Eigentum

    Clara Jeffery schrieb für die März/April-Ausgabe des nordamerikanischen Magazins „Mother Jones“ über die Geschichte von „Intellectual Property“ und all die schönen Fakten und Tatsachen, die das Beharren auf „Geistigem Eigentum“ so absurd machen: Intellectual Property Run Amok.

    Ein paar schöne Stellen seien an dieser Stelle zusammengemixt:

    MICROSOFT UK held a contest for the best film on “intellectual property theft”; finalists had to sign away “all intellectual property rights” on “terms acceptable to Microsoft.”

    […]

    NEARLY 20% of the 23,688 known human genes are patented in the United States. Private companies hold 63% of those patents.

    […]

    A FRENCH DIRECTOR had to pay $1,300 after a character in his film whistled the communist anthem, “The Internationale,” without permission.

    […]

    MARTIN LUTHER KING JR.’s estate charges academic authors $50 for each sentence of the “I Have a Dream” speech that they reprint.

    Wobei mich das vorletzte zitierte Faktum an die Rechteinhaber des berühmten Ché Guevara-Fotos erinnert, die sich für die Nutzung seines Abbildes weiterhin gerne vergüten lassen wollen.

    21. März 2006
  • : Kopierschutz-freie Onlineshops
    Kopierschutz-freie Onlineshops

    Nachdem vorhin music-jungle.de auf den Beitrag über den Energie-Mehrverbrauch von MP3-Playern durch DRM verwies, bin ich soeben auf die dortige Übersicht von Kopierschutz-freien Musikdownloadshops gestossen.

    Sehr schön, bitte ergänzen ‚)

    17. März 2006 4
  • : Frankreich, Frankreich: Privatkopieanzahl erstmal unklar
    Frankreich, Frankreich: Privatkopieanzahl erstmal unklar

    In Frankreich wurde wieder gestritten. Bis vier Uhr sassen die ParlamentarierInnen letzte Nacht zusammen. Am Dienstag soll abgestimmt werden. Nach dem vorläufigen Endergebnis werden Privatkopien von kopiergeschützten Werken wohl nicht verboten sein. Allerdings entscheidet über die Anzahl ein erst einzusetzendes Mediationskomitee, welches auch als Ergbnis Null zurückgeben kann.

    Stefan Krempl berichtet auf heise online über die Maßnahmen zum Verbot von Tauschbörsen:

    Die größten Auswirkungen dürfte ein beschlossener und nicht mehr für eine erneute Debatte geöffneter Änderungsantrag entfalten, der aufgrund seiner Herkunft und Lobby-Unterstützung allgemein nur noch als Vivendi-Universal-Paragraph bezeichnet wird. Ihm zufolge soll mit bis zu drei Jahren Haft und einer Geldstrafe von bis zu 300.000 Euro belegt werden, wer „wissentlich“ und öffentlich Software verbreitet, die „offensichtlich darauf ausgerichtet ist“, den unautorisierten Zugang zu geschützten Werken oder anderen Objekten zu gestatten. Selbst die Verbreitung von Hinweisen zu solchen Programme kann demnach genauso streng geahndet werden

    Wobei das beste Ergebnis sein kann: Software zur Umgehung von Kopierschützen ist erlaubt, weil mehr als 0 Privatkopien erlaubt sind. Software zum Austausch von Dateien – ob „cp“ oder „BitTorrent – bleibt erlaubt, weil sie sich auch für nicht geschützte Werke eignen und persé nicht auf unautorisierten Zugang ausgerichtet sind.

    Am Dienstag sah es für die Privatkopie in Frankreich noch besser aus

    17. März 2006
  • : Windows-DRM besonders unökologisch
    Windows-DRM besonders unökologisch

    CNet News hat in einem Test, dessen Auswertung ich nur auf mp3.com finden kann, untersucht, wie sich das Abspielen kopiergeschützer Songs auf die Laufzeit von mobilen MP3-Playern auswirkt. So spielt der „Creative Zen Vision:M“-Player normale MP3s mit einer Batteriefüllung 16 Stunden lang ab – sind alle Songs in Microsofts WMA DRM 10 Format, so senkt sich seine Akkulaufzeit auf ungefähr 12 Stunden, um 25%. Apples AAC-DRM Format schmälert die Laufzeit des iPods um 8%.

    Aus dem Bericht:

    “We found similar discrepancies with other PlaysForSure players. The Archos Gmini 402 Camcorder maxed out at 11 hours, but with DRM tracks, it played for less than 9 hours. The iRiver U10, with an astounding life of about 32 hours, came in at about 27 hours playing subscription tracks.”

    17. März 2006 3
  • : China: Er hat „Artikel 20“ gesagt!
    China: Er hat „Artikel 20“ gesagt!

    Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

    Das steht in diesem deutschen Grundgesetz, Artikel 20 und das darf sogar nicht geändert werden. Sagt man ähnliches in China, blühen einem zehn Jahre Haft, wie es jüngst einem 27-jährigem Lehrer dort geschah, der regimekritische Essays im Netz veröffentlichte:

    Laut der Menschenrechtsorganisation «Human Rights in China» in New York hatte Zhiyuan in «Die Straße zur Demokratie» unter anderem geschrieben, dass die Menschen das Recht hätten, eine Zwangsherrschaft auch mit Mitteln der Gewalt zu beenden. Dies bewertete das Gericht als Staatsgefährdung.

    17. März 2006
  • : FDP: Moratorium für ePass
    FDP: Moratorium für ePass

    Die FDP-Bundestagsfraktion hat einen Antrag (16/854) an die Bundesregierung adressiert, der ein Aussetzen der Ausstellung von Reisepässen mit RFID-Chips fordert. Argumentiert wird mit der schwachen Verschlüsselung der Chips, die bereits bei niederländischen Reisepässen kompromittiert wurde.

    Die FDP will allerdings weitermachen, wenn die Technik soweit ist, dass sie „vor Entschlüsselung effektiv schützen“ kann …

    17. März 2006
  • : Lesetipp in der Zeit: Wie bei James Bond
    Lesetipp in der Zeit: Wie bei James Bond

    Einen wie üblich gut geschriebenen Artikel zu den Stimmungen und Stimmen und rum die Etablierung von Biometrie ist am 9. März in der Zeit erschienen. Daraus ein Absatz über das Biometrieunternehmen „Dermalog“ aus Hamburg:

    50 Angestellte arbeiten hier, mittlerweile erwirtschaften sie ein jährliches Umsatzvolumen im zweistelligen Millionenbereich. […] »99 Prozent unserer Umsätze erwirtschaften wir im Regierungsbereich«, sagt Oliver von Treuenfels. In Brasilien betreut Dermalog eine staatliche Datenbank mit über 5 Millionen Personen, täglich kommen 6000 hinzu.

    17. März 2006
  • : Erster RFID-Virus
    Erster RFID-Virus

    Andrew Tanenbaum, Informatikprofessor hat Kollegen der Universität Amsterdam ein Papier veröffentlicht, in dem erklärt wird, wie Viren und Würmer für die RFID-Funkchips hergestellt werden können. In dem Dokument (PDF) wird anhand einer Oracle Middleware erläutert, wie Viren auf den Chips unter bestimmten Bedingungen die Software in den Lesegeräten, aber auch Einträge in den Datenbanken verändern können, mit denen die Lesegeräte verbunden sind.

    Dass sich verschlüsselte Kommunikation nachträglich wieder unauthorisiert entschlüsseln lässt, zeigte sich schon am 1. Februar 2006: Niederländischer Biometrie-Reisepass gehackt

    Mehr im heise newsticker und auf Telepolis.

    15. März 2006
  • : Online Musikläden in Frankreich verklagt
    Online Musikläden in Frankreich verklagt

    Die französische Verwertungsgesellschaft „Société de perception et de distribution des droits des artistes interprètes“ (Spedidam) hat Klage gegen die französischen Musikdownloadportale iTunes, Virgin Mega, Fnac Music, OD2, e‑Compil und Sony Connect eingereicht. Das berichtete das Branchenmagazin »Billboard« am Freitag. Die Verwertungsgesellschaft wirft den Onlinehändlern vor, ohne Einvernehmen der französischen Musiker die Werke verkauft zu haben. Darum fordert sie die Nachzahlung von Tantiemen in Höhe von 3,5 Millionen Euro. (via Institut für Urheber- und Medienrecht)

    Das erinnert ein Wenig an den Stunt von Gerhard Schröder, als er auf der CeBIT vor zwei Jahren den Onlinestore „Phonoline“ eröffnen sollte, das aber von einer Messehostess übernommen wurde, nachdem tags zuvor der Vorstandsvorsitzende der GEMA darauf hinwies, dass Phonoline sich noch nicht mit der Gema über die Vergütung der Urheber einigte. Was is daraus eigentlich geworden, außer der Phonoline dicht gemacht hat?

    14. März 2006
  • : Frankreich: Privatkopie – Kopierschutz 1:0 ?
    Frankreich: Privatkopie – Kopierschutz 1:0 ?

    In Deutschland ist die Paradoxie lange bekannt und in Gesetzestext gegossen: Privatkopien sind erlaubt – die Umgehung eines Kopierschutz verboten. Nun steht für Donnerstag die Abstimmung eines Gesetzesentwurfs im französischen Parlament an, der nun doch vorsieht, dass jeder kopiergeschütztegeschützte Werke konvertieren darf, um private Kopien herzustellen. „Es zwingt einige proprietäre Systeme, sich zu öffnen […]. Man muss Inhalte herunterladen und auf jedem Gerät abspielen können“, so der französische Abgeordnete Christian Vanneste.

    Nach vielem Hin und Her in den letzen Monaten ist es allerdings fragwürdig, ob der Entwurf auch so beschlossen wird, wie auch gulli.com meint:

    Angesichts mehrerer 180-Grad-Wenden in der seit Monaten laufenden Kontroverse um die Copyrightreform in Frankreich kann auch bei den jetzigen Entwürfen jedoch stark davon ausgegangen werrden, dass der jetzige Stand der Dinge nicht derjenige ist, der schlußendlich in geltendes Recht überführt wird.

    Mehr bei: Reuters, futurezone, der netzeitung.de und news.com

    14. März 2006 1
  • : CIA: Ham wa doch jesacht.
    CIA: Ham wa doch jesacht.

    Wovor unser-Datenschützer-eins ja warnt ist, dass zu viele staatliche Datenbanken zusammengenommen ein Instrument darstellen, dass sich eher missbrauchen lässt, als dass es zur Herstellung von mehr Sicherheit dienen kann.

    Tja, wenn diese Befürchtung Realität wird, merkt das als erstes nicht der durchschnittliche ich-hab-nichts-zu-verbergen-Bürger, sondern eher derjenige, der mehr Geheimnisse pflegt. So etwa ein Geheimdienst. Also die Manifestation einer Institution, die über Menschen Daten sammelt und auswertet.

    Die Chicago Tribune hat mal völlig legale Quellen angezapft, um zu sehen, was sich so über die CIA herausfinden lässt und berichtet in ihrer heutigen Ausgabe:

    When the Tribune searched a commercial online data service, the result was a virtual directory of more than 2,600 CIA employees, 50 internal agency telephone numbers and the locations of some two dozen secret CIA facilities around the United States.

    Die ein oder andere Identität dürfte im Eimer sein. Doch „die genaue Vorgehensweise verraten die Reporter darum so wenig, wie sie Namen von Agenten, Tarnfirmen oder Standorten offen legen. Fast beiläufig nur fallen hier Namen wie Google als kraftvolle Web-Recherchequelle oder Lexis-Nexis als größter kommerzieller Datenbankbetreiber der Welt“, so Spiegel Online.

    12. März 2006 2
  • : Nachhaltig Hacken
    Nachhaltig Hacken

    Die Jungs und Mädels von Greenpeace haben gestern zur CeBIT eine Aktion mit einem knapp fünf Meter großen Cyborg gemacht, um auf umweltschädliche Gifte in Computerhardware hinzuweisen.

    Dabei weisen die Umweltschützer besonders darauf hin, dass das letztes Glied in der Entsorgungskette von giftigem Elektroschrott asiatische Länder sind. Weniger restriktive Umweltschutzbestimmungen begünstigen, dass sich die Menschen dort mehr den Gefahren der Gifte aussetzen, um aus dem Schrott wieder Metalle und Kunststoffe zu gewinnen. Besonders problematisch seien bromierte Flammschutzmittel.

    Die Reaktionen der Elektronikhersteller auf die Forderung diese Stoffe nicht mehr einzusetzen sind verhalten:

    Inzwischen gibt es schon die ersten zögerlichen Reaktionen der Elektronikkonzerne: So hat letzte Woche der Branchenriese Hewlett Packard immerhin angekündigt, bis 2007 zu klären, wie er auf bromierte Flammschutzmittel und PVC verzichten kann.

    Auch LGE, Motorola, Nokia, Samsung, Sony und Sony Ericsson haben Greenpeace zugesichert, einige der Schadstoffe in Zukunft zu vermeiden. Aber Acer, Apple, Dell, Fujitsu-Siemens, IBM, Lenovo, Panasonic, Siemens und Toshiba sind bislang nicht zu Zusagen bereit. Es bleibt also noch viel zu tun!

    Mehr zur Entsorgung von Elektroschrott und giftigen Substanzen in Hardware hat Greenpeace in einem CeBIT Spezial „Möge das Gift mit euch sein! zusammengestellt (inklusive bunter Flashgrafik).

    10. März 2006 2
  • : CeBIT: Protest und Anhörung zu RFID
    CeBIT: Protest und Anhörung zu RFID

    Auf der CeBIT protestierte heute der FoeBuD, Initiator der Kampagne „StopRFID“, gegen den datenschutzverachtenden Einsatz von Funketiketten (RFIDs) am Stand der Supermarktgruppe Metro. Heise berichtet mit einem Foto von der Aktion.

    Just am heutigen Tage hat die EU-Kommissarin Viviane Reding eine Anhörung zu RFID gestartet. Denn: „Wenn wir das Vertrauensproblem in die RFID-Technik nicht lösen, wird sie nicht durchstarten können“. Hoffentlich geht dieser Anhörungs-Prozess nicht als formale Schein-Konsultation von Bürgerrechtsinteressen in die Geschichte ein, sondern nimmt diese tatsächlich wahr und setzt sie entsprechend in Richtlinien um.

    9. März 2006 2
  • : WM: Straße zwecks Videoüberwachung privatisiert
    WM: Straße zwecks Videoüberwachung privatisiert

    Das Beispiel schlecht hin, um Gemeingüter und Almenden zu erklären – die Straße – steht in Berlin unter Beschuss: Das jüngst beschlossene Straßenausbau-Beitrags-Gesetz bittet Anwohner zur Kasse, die vom Ausbau einer Straße profitieren. Das ist nicht neues, denn in anderen Bundesländern schon länger üblich. Und irgendwo trifft es ja auch das Prinzip der Almende, da die Anwohner ja auch die jeweils auszubauende Straße am meisten nutzen. Soweit, so fair.

    Die neuste Aktion von Berlins Innensenator Körting zeichnet sich durch ausgegorene Dreistigkeit aus: In Berlin ist Überwachung öffentlicher Straßen und Plätze verboten – dies entspricht der Meinung der rot-roten Koalition. Zur WM ist ja ganz viel Sicherheit notwendig – vor allem auf der „Fanmeile“, dem 17. Juni (das ist die große, zentrale Achse Berlins auf der zwischen Brandenburger Tor und Siegessäule Party sein soll). Herr Körting würde dort gerne Kameras aufhängen. Darf er aber nicht. Hat er sich ja selbst verboten.

    Wenn aber private Unternehmen ihr Gelände überwachen dürfen, warum sollte dann nicht die Partymeile für die WM-Zeit über Privateigentum der Partyveranstalter sein? Da gibts doch eh nur Kommerzmist – welche Stadt will damit was zu tun haben? Solche oder ähnliche Gedanken muss sich Herr Körting gemacht haben, um zum dem Schluss zu kommen, das Hausrecht des 17. Junis für den WM-Zeitraum an die drei Partyveranstalter zu übertragen. Willy Kausch (Silvesterparty am Brandenburger Tor), die Gesellschaft Rainer Wohltat und das Eventunternehmen „compactteam“ werden auf ihrem großen Privatgelände in Mitten des Berliner Tiergarten einen Security-Service als Polizeiersatz anheuern, Kameras aufhängen, die Bilder auf Wunsch des Senates hin speichern und wenns brennt die richtige Polizei rufen. (Berliner Zeitung)

    Körtings Kalkül scheint auch nach Rekapitulation des „Dussmann-Urteil“ auf zu gehen: Unweit von der Partymeile gibts ein „Kulturkaufhaus“, dem auch der durch seine Ladenfläche überbaute Bürgersteig gehört. Die Überwachungskameras des Hauses dürfen nur seinen Eingang und einen Meter vor dem Schaufenster überwachen. Zumindest sei ein Bereich für Passanten unüberwacht zu lassen. Naja, wenn sich die Veranstalter daran halten, heisst das auch nur: Party, Straße und Würstchenbuden können, aber der Bürgersteig darf nicht überwacht werden.

    Ruft jemand mal bitte die Polizei?

    9. März 2006 1
  • : Kein RSS für Al-Jazeera
    Kein RSS für Al-Jazeera

    Da überlegt mensch noch zum Schluss des Tages, was so im RSS-Reader fehlt; fragt sich, ob Al-Jazeera eigentlich nen Newsfeed hat, stellt fest, dass nicht, fragt sich, warum nicht, öffnet die HTML-Source – dabei schon mögliche Antworten auf die Frage „was isn das fürn CMS?“ vor Augen („was selbst gehacktes“, „alte, freie PHP-Software“?) – nein: „Microsoft Visual Studio .Net 7.0“. Na prost Dschihad.

    7. März 2006 4
  • : DFN: Regelung zum Auskunftsrecht droht auszuufern
    DFN: Regelung zum Auskunftsrecht droht auszuufern

    Der Verein zur Förderung des Deutschen Forschungsnetzes hält das geplante Auskunftsrecht für Inhaber geistiger Eigentumsrechte für verfassungswidrig. In einer Stellungnahme vom 28. Februar 2006 weist das DFN auf grobe Mängel in der Formulierung der Gesetzestexte hin. Er sei geeignet „ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit zu erzeugen“.

    Diese Ungenauigkeiten sind für Provider äußerst problematisch, wie Stefan Krempl im heise newsticker schreibt:

    So bleibe offen, ob selbst bei Forschungseinrichtungen aufgrund von Kooperationen mit der Wirtschaft ein möglicher mittelbarer Erwerbszweck im Zusammenhang mit dem einrichtungsinternen Zugang zum Internet unterstellt werden könnte. Wann beim Endverbraucher von einem „den üblichen Konsum“ überschreitenden Urheberrechtsdelikt die Rede sein sollte, habe das Justizministerium ebenfalls nicht präzisiert. Da zudem Providern Schadensersatz drohe, falls sie vorsätzlich oder grob fahrlässig eine falsche oder unvollständige Auskunft erteilen, sei davon auszugehen, dass diese im Zweifelsfall lieber Verbindungs- und sogar Nutzungsdaten herausrücken würden. Entgegen dem Ansinnen des Gesetzgebers sei so gerade von einer „Gefahr der Uferlosigkeit“ des neuen Ermittlungsinstruments auszugehen.

    Das DFN ist ein 1984 gegründetes Hochleistungsnetz für Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland.

    6. März 2006
  • : Yahoo: Verkauft Musik ohne DRM
    Yahoo: Verkauft Musik ohne DRM

    Auf dem 4th Annual Digital Music Summit Music 2.0 forderte der Yahoo Music Chef Dave Goldberg die Musikindustrie auf, ihren Glauben an Kopierschutzmechanismen aufzugeben. CNet fasst seinen Ausspruch sinngemäß zusammen: Record labels should try selling music online without copy protection.

    Eine Sprecherin von Yahoo besänftigt daraufhin die Gemüter: Goldberg habe nur eine Diskussion über Erfahrungen der Benutzer anregen wollen. Na hoffentlich hat der Goldberg selbst was anderes gemeint …

    26. Februar 2006 2
  • : Filesharingdebatte in Frankreich: Runder Tisch online
    Filesharingdebatte in Frankreich: Runder Tisch online

    Die Musikwoche berichtet über einen jüngst seitens des französischen Kultur- und Kommunikationsministeriums eingerichteten „Runden Tisches“, an dem ein Austausch zwischen KünstlerInnen, BranchenkennerInnen, FilesharerInnen und PiratInnen stattfinden soll. Diesem Schritt ging eine sehr interessante politische Entwicklung über den Umgang mit Filesharern voraus.

    Zu finden ist der runde Tisch unter lestelecharements.com (übersetzt etwa „diedownloads.com“). Bislang zeichnet sich dieser Austausch recht einseitig ab: Reportagen erzählen vom Ursprung der Kreativität und der Dialog wird in Form eines Blogs mit minikurzen Fragen á la „Was haltet Ihr von einer globalen Lizenz?“ oder „Nutzt Ihr legale Angebote?“ sehr platt eingeleitet und je mit hunderten Kommentaren nicht sehr strukturiert weitergeführt.

    Aber vielleicht seh ich das auch grad nur zu negativ. Eh ich darüber urteile, ob das Geld für diese Plattform besser in via iTunes gekaufte Songs angelegt sei; Mag jemand mit fundierteren Französischkenntnissen da mal seine Nase etwas tiefer reinstecken und berichten?

    Die Kosten der WordPressinstallation in Höhe von 180.000 Euro übernimmt das Kulturministerium sowie das Ministerium für Wirtschaft, Finanzen und Industrie in Zusammenarbeit mit den Organisationen SACEM und SACD.

    24. Februar 2006 4