wetter

bürgerlich auch Matthias Mehldau, interessiert sich für unabhängige Infrastrukturen, Datenschutz, Informationsfreiheit und Überwachung. Er gestaltet gerne und bewegt sich meist leider nur im Hintergrund der Redaktion. Twitter: wetterfrosch, Mail: wetter_ätt_netzpolitik_dott_org, GPG-Key: AB0CB6B0 , JID: wetterfrosch@jabber.berlin.ccc.de.

  • : Massachusetts verbietet unverschlüsselte Übertragung & Speicherung persönlicher Daten
    Massachusetts verbietet unverschlüsselte Übertragung & Speicherung persönlicher Daten

    Im US-Bundesstaat Massachusetts dürfen persönliche Informationen nur noch verschlüsselt übertragen werden, sofern die Übermittlung über öffentliche zugängliche Netzwerke (wie das Internet) oder drahtlos erfolgt. Andernfalls droht seit dem 1. März 2010 ein Bußgeld von bis zu 5000 Dollar pro ungesicherten Datensatz. Dies gilt auch für Laptops und ‑Mobiltelefone. Für die Speicherung von Personendaten müssen Unternehmen Datenschutzkonzepte erarbeitet werden, die technischen, administrativen und physischen Anfordungen Sorge tragen.

    Das Massachusetts data security law, 201 CMR 17.00 (PDF) bezieht sich auf gespeicherte wie übertragene Daten von Bürgern des Staates und damit auch auf Websitenaufrufe oder etwa Datenbank-Verbindungen.

    Warum gibt’s das bei uns nicht?
    (via sqlmag & informationweek)

    26. April 2010 17
  • : Netzpolitik-Podcast 084: Netzpolitische Wochenschau KW 16
    Netzpolitik-Podcast 084: Netzpolitische Wochenschau KW 16

    Was wir schon länger auf der To-Do-Liste hatten, haben wir jetzt mal ausprobiert. Zusammen mit Matthias Mehldau (@Wetterfrosch) hab ich eine Netzpolitische Wochenschau als Rückblick auf die vergangene Woche 16 aufgenommen. Das Ergebnis ist rund 45 Minuten lang und liegt als MP3 und OGG auf dem Server.

    Die Sendung hat noch kein richtiges Konzept und soll unregelmäßig regelmäßig erscheinen. Im Optimalfall jeden Freitag, wenn wir beide in Berlin sind und Zeit haben. Diese Themen der vergangenen Woche haben wir in dieser Folge angesprochen:

    Über Feedback freuen wir uns natürlich. Wir haben im Internet ausreichend Platz bereit gestellt, damit Kommentare geschrieben werden können.

    23. April 2010 15
  • : Telepolis zu offenen WLANs und Anonymität im Netz
    Telepolis zu offenen WLANs und Anonymität im Netz

    Im Vorfeld des für den 12. Mai erwarteten Urteils des Bundesgerichtshofes zum Betrieb offener WLANs, erläutert Oliver Garcia auf Telepolis die Tragweite der Entscheidung: Insbesondere durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Integrität von Telekommunikationnetzen und zur Vorratsdatenspeicherung liege sie auf verfassungsrechtlicher Ebene:

    Es ist verfehlt zu meinen, im vorliegenden Fall ginge es lediglich um die Aufstellung von rechtlichen Regeln für Funknetze. Die Frage ist im Kern eine andere, und der jetzige Streitfall kann nicht entschieden werden, ohne auf sie eine Antwort zu geben. Es geht um die Frage: Ist eine anonyme Internetnutzung rechtlich missbilligt? Ist sie eine einzudämmende Gefahr?

    Diese ist schlichtweg auch nicht neu: Internetcafés, Hotels, Schulen, Bibliotheken und gute Freunde stellen auch mehr oder wenig anonym Netzzugang bereit. Allen Institutionen eine „Speicherpflicht“ aufzubürden hält Garcia für Grundgesetz-widrig:

    Ein solches Pflichtenregime kann von der Rechtsprechung nicht unter Anwendung der allgemeinen Regeln der Störerhaftung und/oder der Verkehrssicherungspflicht eingeführt werden.

    Eine Begründung dafür liege in der bisherigen Rechtsprechung des BGH, welche explizit ein „Recht des Internetnutzers auf Anonymität“ herleitet. Schließlich liege die Kompetenz dieses abzuschaffen auch alleinig beim Gesetzgeber.

    Da müssen wir wohl weiter aufpassen, aber erstmal gespannt auf das Urteil bleiben. Jedem juristisch-Interessierten sei der ganze Artikel sehr ans Herz gelegt.

    20. April 2010 3
  • : Infoabend: Freies WLAN für Berlin
    Infoabend: Freies WLAN für Berlin

    Die Berliner Freifunker sowie die hiesige Grüne Abgeordnetenhaus-Fraktion laden zu kommenden Mittwoch zu einer kleinen Informations- und Diskussionsveranstaltung über Freifunk und seine politische Dimension:

    In mehreren Kurzvorträgen werden Freifunk, die dahinter steckenden Prinzipien und Techniken, wissenschaftliche und wirtschaftliche Seiten sowie der den rechtlichen Hintergrund erläutert. Im zweiten Teil soll die Frage wie wir einem „Freien WLAN“ in Berlin näher kommen können, im
    Mittelpunkt stehen.

    Mittwoch, 31. März 2010, 19 – 21 Uhr
    Radialsystem V GmbH – www.radialsystem.de
    Holzmarktstraße 33 – S‑Bhf. Ostbahnhof

    Und um für einen anschließenden Empfang genug Schnittchen ordern zu können, bitten wir um eine kurze Mail an netzpolitik_ät_buero-ziller.de – aber auch spontan ist jedeR herzlich eingeladen.

    Näheres zum Ablauf des Abends.

    27. März 2010 4
  • : Schloß-Bellevue, 18h: Spontandemo gegen Netzsperren-Gesetz
    Schloß-Bellevue, 18h: Spontandemo gegen Netzsperren-Gesetz

    Nachdem Bundespräsident Horst Köhler heute nun doch das Zensursula-Gesetz unterschrieben hat, finden sich heute Abend um 18h Kritiker und Netzaktivsten am Schloß Bellevue zu einer Spontandemo zusammen.

    17. Februar 2010
  • : bundestag.de: WebTV mit Bugs, aber versteckten Features
    bundestag.de: WebTV mit Bugs, aber versteckten Features

    Ein erster inhaltlicher, benutzer-orienterter und technischer Blick auf die erneuerter Videofunktionen von bundestag.de.

    Redaktionell. Aus den Ausschüssen sind immer noch kein Mitschnitte verfügbar. Immerhin lassen sich über das neue Interface auf alle Plenumsbeiträge seit dem 14. Legislatur (1995) zugreifen. (Websuche)

    RSS. Zu jedem Abgeordneten gibt es auf seiner Biographie-Seite nun einen RSS-Feed, der auf seine letzten Redebeiträge im Plenum verweist.

    Der URL für einen Abgeordneten-Video-Feed schaut so aus:
    http://webtv.bundestag.de/iptv/player/macros/bttv/news.rss?lastName=Merkel&firstName=Angela

    Leider gibt es noch einzelne Schnitzer in der Umsetzung:
    – Der Titel eines jeden Feeds enthält nicht den Namen des jeweiligen Abgeordneten, sondern lautet immer gleich.

    28. Oktober 2009 8
  • : bundestag.de: Benutzerfreundlichere Videomitschnitte
    bundestag.de: Benutzerfreundlichere Videomitschnitte

    Mit der konstituierenden Sitzung am Dienstag um 11h soll der Videomitschnitts-Bereich der Website des Deutschen Bundestags etwas moderner werden, so verlautet es die Parlamentsverwaltung heute in einer Pressemitteilung.

    Danach soll es zu jeder vor dem Plenum gehaltenen Rede eine separate Video-Datei (auch in „DVD-Qualität“) zum Herunterladen geben, dessen Erscheinen über einen RSS-Feed je Volksvertretetenden veröffentlicht wird. Dass es auch einen RSS-Feed je Sitzung oder Ressort geben wird kann man derzeit nur annehmen.

    Ferner soll es ab morgen dann die Möglichkeit geben die Mitschnitte samt Video-Player mittels HTML-Code einbinden zu können. Es würde überraschen, wenn man hierbei nicht auf Flash zurückgreifen würde. Über die Formate und technischen Spezifikationen der Videodateien ist noch nichts bekannt.

    Ob auch die Sitzungen der Ausschüsse entsprechend verfügbar gemacht werden sollen, lässt die Mitteilung offen. Dies wäre unter demokratischen Gesichtspunkten ein wirkliches Novum. Laut bisherigen Nutzungsbedingungen (PDF) des Aufzeichnungs-Dienstes werden alle öffentlichen Sitzungen der Gremien aufgezeichnet und auf Anfrage zur Verfügung gestellt. (Nur war bislang die Bereitstellung nur auf physischen Trägern limitiert und mit Entgelten verbunden.)

    Wenn man auf bundestag.de in die aktuelle Beschreibung des „Videoaufzeichnungsservice“ schaut, heisst es bezüglich der Nutzungsrechte:

    Für die aktuelle, parlamentarische Berichterstattung stellt das Parlamentsfernsehen sein gesamtes Bildmaterial TV-Anstalten kostenlos und frei von Rechten Dritter zur Verfügung. Voraussetzung dafür ist, dass die Bilder für Produktionen im Bildungsbereich oder für Informationssendungen verwandt werden, die in einem direkten Zusammenhang mit der Arbeit des Deutschen Bundestages stehen. Bildmaterial des Deutschen Bundestages darf weder veräußert noch verliehen werden. Werden die Bilder für andere Zwecke verwandt, ist eine vorherige Zustimmung durch den Deutschen Bundestag erforderlich.

    Der Begriff der „TV-Anstalt“ scheint mir hier nicht als einziges überholt: Was ist mit Menschen, die Zusammenschnitte von Debatten machen wollen, was mit eher künstlerischen Produktionen oder politischen Parteien und Akteuren, die sich mit ihren Gegenübern auseinandersetzen wollen? Hier besteht meiner Einschätzung auch noch etwas Formulierungsbedarf. Die Embed-Möglichkeit ab morgen ist aber sicherlich auch für Blogs oder Online-Enzyklopädien gedacht.

    Links:
    Suche im bisherigen Videoarchiv von bundestag.de
    Mediathek des Bundestages mit weiteren Produktionen

    26. Oktober 2009 18
  • : Demos, Demokratien und Dienstnummern
    Demos, Demokratien und Dienstnummern

    Anlässlich der Polizeigewalt auf der Demonstrationen „Freiheit statt Angst“ am vergangenen Samstag (Video) kocht die Diskussion um die Kennzeichnung von Polizeibeamten wieder ein wenig auf: In der Frankfurter Rundschau erhebt die deutsche Sprecherin von amnesty international, Katharina Spieß, erneut die Forderung nach einer eindeutigen Kennzeichnung von Polizisten.

    Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) lehnt eine Kennzeichnung der Beamten im Einsatz jedoch strikt ab: „Es gibt genug Beispiele, dass die Familien der Polizisten bedroht wurden, wenn die Namen der Beamten bekannt geworden waren“, sagte Konrad Freiberg, Bundesvorsitzender GdP, der FR.

    Der Chaos Computer Club fordert ebenfalls eine bundesweit einheitlichen Dienstnummer, dessen Mitglied und Blogger Fefe präzisiert diese folgendermaßen:

    Auf den Namen der Beamten bestehen wir nicht. Das kann eine Nummer sein, die nur vor Gericht zugeordnet werden kann. Und vor allem kann man eine neue Nummer für einen Beamten vergeben, wenn die Zuordnung rauskommt. Oder man vergibt die Nummern pro Einsatz neu. Wir sind da nicht dogmatisch. Wir wollen nur eine Möglichkeit haben, wie man einen Prügelpolizisten auf einem verwackelten Foto von einer Demo im Zwielicht mit Helm trotzdem erkennen kann, wenn man ihm vor Gericht etwas anlasten will.

    Der Innenausschuss des Berliner Abgeordntenhauses hat nun für kommenden Montag als letzten Punkt eine Besprechung des Polizeieinsatzes auf der Demonstration auf der Tagesordnung, worum die FDP-Fraktion bat.

    Ferner findet sich auf der Seite des Ausschusses hat eine Liste aller unerledigten Vorgänge. An oberster Stelle steht – vertagt seit dem 1. Februar 2007 – der Antrag auf „Individuelle Kennzeichnung bei der Polizei“ der Grünen Fraktion (leider nur PDF), der das Einfügen folgenden Passus in das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz Berlins fordert:

    §12a Ausweisungspflicht, Kennzeichnung

    (1) Die Dienstkräfte der Ordnungsbehörden und der Polizei sind verpflichtet, sich bei Diensthandlungen auszuweisen.

    (2) Auf Verlangen ist die Dienstkarte mit der Dienstnummer auszuhändigen. Im geschlossenen Einsatz stellen die Vorgesetzten das Aushändigen sicher, wenn die besonderen Umstände des Einsatzes ein direktes Aushändigen nicht zulassen.

    (3) Bei geschlossenen Einsätzen müssen die Polizeibeamten eine zur Identitätsfeststellung geeignete individuelle Kennung deutlich sicht- und erkennbar an den Uniformen tragen.

    Alle Protokolle der öffentlichen Sitzungen, in denen der Antrag behandelt wurde, finden sich auf der Website zum Antrag (PDF-Links rechts am Rand).

    Am kommenden Montag, den 21. September, findet also ab 10 Uhr die Sitzung im Abgeordnetenhaus, Raum 311 – wie immer öffentlich – statt. Wer sie sich anschauen will, sollte sich vorsichtshalber vorher anmelden. Die Einladung samt Tagesordnung gibt es leider nur als PDF. (Vorher macht die CDU noch ein paar – parlamentarsich scheinabr hilflose – Unternehmungen mehr Videoüberwachung zuzulassen. Der Antrag der Grünen steht nicht auf der aktuellen Einladung.)

    Fefe „formuliere mal die Ziele“, wie sie sich aus seiner Sicht darstellen, der ich mich gerne anschließe:

    1. Die beiden Prügelpolizisten müssen mindestens suspendiert werden, besser ganz gefeuert. Zum Verlust des Beamtenstatus ist nötig, dass ein Beamter rechtskräftig wegen einer vorsätzlichen Straftat zu Freiheitsentzug von zwölf Monaten oder mehr verurteilt wird.
    2. Polizisten müssen ab jetzt per Nummernschild (am besten bundesweit einheitlich) von einem Gericht identifizierbar sein, z.B. so wie hier [Anm. siehe unten] beschrieben.
    3. Für die Zukunft müssen wir Ausschreitungen wie diese verhindern, indem Polizisten psychologisch betreut und überwacht werden, und nur solche Beamte „an die Front“ gelassen werden, die nicht zu Gewalt neigen und sich auch nicht von ein paar blöden Sprüchen provozieren lassen.

    Zu seiner konkreten Vorstellung der Umsetzung, angelehnt an die in den USA immer gängige Polizeikennzeichnung schreibt Fefe:

    Also, was mir vorschwebt, wenn ich eine Polizisten-ID fordere, ist ein Nummernschild wie beim Auto. Z.B. „B‑2201–12“ zeichnet Beamten 12 aus der Berliner Einheit 2201 aus. Das dann bitte wie beim Auto mit genormter OCR-Schrift, damit man es aus Fotos sauber rausextrahieren kann. Und das einmal auf dem Rücken und einmal auf der Brust. Es muß nicht so groß sein wie beim Auto, man ist ja beim Fotografieren näher dran und es muß ja nicht affig und degradierend aussehen. Aber so wäre der Datenschutz der Beamten gesichert, weil man mit der Nummer ja noch nicht an den Namen rankommt, das kann dann das Gericht im Falle einer Klage zuordnen. Dieses System entkräftet die Argumente der Polizeigewerkschaft vollumfänglich.

    Es bleibt zu hoffen, dass in dieser Sache nun vielleicht endlich mal etwas passieren könnte. Ein bundesweit-einheitliches System müsste eh auf einer Innenministerkonferenz, durch eine Bundesratsinitative oder dem üblichen parlamentarischen Prozess in Gang gebracht werden. Ob nun per Fraktion, Petition oder gar EU-Richtlinie. Bleibt kreativ.

    15. September 2009 19
  • : „Stecker aus der Wand gezogen“
    „Stecker aus der Wand gezogen“

    Am 25. März hat Bundesfrauenministerin Ursula von der Leyen im Bundestag ausgeführt, dass sie unter ihrem Vorstoß selbst im Prinzip das zu verstehen scheint, was unsereins unter dem Slogan „Löschen statt Filtern“ fordert:

    Zur technischen Umsetzbarkeit. Man muss sich das in etwa so vorstellen, als wenn man ein Telefon hat, dessen Stecker aus der Wand gezogen ist: Man kann den Hörer abheben und eine Nummer wählen; eine Verbindung wird jedoch nicht aufgebaut. Das ist das Grundprinzip: schon im Ansatz zu sperren, um jeglichen Zugang zu diesem Markt unmöglich zu machen.

    Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 213. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. März 2009, S. 23063 (PDF-Seite 9/64), Abschnitt ©

    30. Mai 2009 39
  • : Internetzensur-Gesetz: Zypries zu Zensursula
    Internetzensur-Gesetz: Zypries zu Zensursula

    Epilog: Aktuell hält die kommentierende Mehrheit unserer Leser die unten (und formals in der Überschrift) interpretierte, akustisch schwer verständliche Äußerung für etwas in die Richtung „Wir könn’ doch mal/ mir jetzt Bescheid sagen, dass Ihr hochgeht.” Ich glaube das immernoch nicht, will das aber mal als Gegendarstellung nicht ungenannt lassen. Andere behaupten bestätigen zu können, dass sie auf der Pressekonferenz auf jeden Fall wiederholt „Sch***.“ fluchte. Was auch immer exakt gesagt wurde, vermitteln Körpersprache und Simmlage doch deutlich ihre negative Haltung. (In dieser Urslaubszeit tut hier der Fileupload bei mir auch leider nicht …)

    Hier die letzteeine interpretierte Bemerkung unserer Justizministerin Brigitte Zypries unmittelbar vor Beginn der gestrigen Pressekonferenz der Bundesregierung zum Start der Internetzensur-Gesetzgebung zu Familienminisiterin Ursula von der Leyen:

    „Wir könn’n nochmal“ – Hier ist Scheiße, einmal so [und knallt beim „Hier“ ihre Tischvorlage hin]

    Quelle: ARD-Aktuell Beitrag für die 14h Tagesschau vom 22. April 2009.
    Unglaublich ehrlich – und immerhin laut genug. (Ja, ich hab mir die Stelle > 42x verstärkt, komprimiert und verlangsamt angehört.)

    Sehr lesenwert auch die Berichterstattung der Süddeutschen Zeitung: Zickenkrieg im Bundeskabinett.

    Danke liebe ARD. Kann wer bitte noch nen Mitschnitt der gesamten Pressekonferenz bereitstellen?

    Auch interessant: Gesetze betreffend des Fernmeldewesens sind des Bundesrates Zustimmungs-pflichtig. Die Bundesregierung sieht das hier natürlich anders.

    23. April 2009 37
  • : (Update) Gedanken zur medialen Wahrnehmung & Gesetzentwurf am Mittwoch #Zensursula
    (Update) Gedanken zur medialen Wahrnehmung & Gesetzentwurf am Mittwoch #Zensursula

    Die Provider sollen „das Stoppschild“ nun selber hosten und die Zugriffsdaten dem BKA übermitteln, berichtet heise online am heutigen Montag Abend. Schon am Mittwoch will die Bundesregierung im Kabinett den ersten Gesetzesentwurf über Zensurmaßnahme für das Internet verabschieden, um das Gesetzgebungsverfahren schnellstmöglich auf den Weg zu bringen.

    Felix von Leitner bringt den größten Missstand an der aktuellen Wahrnehmung unserer Kritik wie folgt dar:

    Leider harken die Medien immer noch auf dem Punkt herum, dass die Sperren nicht funktionieren werden. DAS IST NICHT DER PUNKT. Im GEGENTEIL. Ihr lasst euch da gerade Instrumentalisieren für die nächste Runde. In der ersten Runde etablieren sie Zensur, die nicht funktioniert, aber gerade noch so von den üblichen Mitläufern als vertretbar angesehen wird, und in der zweiten Runde werden sie dann richtige Zensur etablieren, und dann ist es zu spät, grundsätzlich dagegen zu sein, weil wir ja schon Zensur haben.

    Dem kann ich mich nur anschließen – nicht zuletzt weil mir diese genauso um Ohren geflogen ist, was dazu führte, dass sie den „Kritiksatz“ in den Ticker-Meldungen am Morgen Unterzeichnung dominierte und wurde nicht immer länger ausgeführt (Angebote an den Quellen vom Netz nehmen.). Grade in meiner Rolle als Leiter der Demo hätte ich hier sensibler mit der Presse umgehen müssen.

    Zu dieser Argumentation Felix von Leitner weiter:

    Also bitte: erwähnt nicht mehr, dass die Filter nicht funktionieren. Das ist nicht nur ein schlechtes Argument, es ist aktiv kontraproduktiv. Wer das auch nur in den Mund nimmt, ist Teil des Problems, nicht der Lösung.

    Bitte – auch wenn das Argument an sich auch garnicht falsch sein mag und solche Sperren immer für irgendwen umgehbar blieben. Denn was das alles in nächster Konsequenz heißt, weiss auch Stefan Krempl auf Heise weiter zu berichten:

    Zur Verteidigung gegen diese Kritik schreibt das Kabinett klipp und klar, dass „die Vorschrift auf eine Handlungspflicht ausgerichtet ist, nicht auf einen Erfolg“. Es sei schließlich nach dem gegenwärtigen Stand der Technik nicht auszuschließen, „dass der Zugang zu kinderpornographischen Inhalten trotz der Sperrmaßnahmen der Anbieter nicht vollständig verhindert werden kann“. Es sei aber „bereits viel erreicht, wenn solche Angebote nicht ohne Weiteres zugänglich sind“.

    Von Leitners Fazit scheint mir nur plausibel: „Bemerkenswert offenherzig geben sie zu, dass es in der ersten Runde nicht um Erfolg geht. Im Gegenteil. Das SOLL nicht funktionieren, damit es danach eine zweite Runde geben kann.“

    Wikileaks & Verlinkungsketten
    Ferner möchte ich an dieser Stelle noch auf auf den Bericht und Kommentar von Annika Kremer auf gulli.com verweisen, der sich insbesondere der nun auch geforderten Strafbarkeit von Verlinkung gesperrter Inhalte widmet:

    Ebenfalls neu ist, dass man die Idee der „Verlinkungskette“ weitertreibt: Nach dem neuen Entwurf sollen nicht nur kinderpornographische Websites gesperrt werden können, sondern auch Angebote, „deren Zweck darin besteht, auf derartige Telemedienangebote zu verweisen“. Wie heise schreibt, könnten damit bei entsprechender Auslegung „auch Whistleblower-Plattformen wie Wikileaks.org aufgrund der bereits wiederholt erfolgten Veröffentlichung von Sperrvorgaben anderer Länder von Anfang an auf die schwarze Liste aufgenommen“ werden. Dann, so befürchtet man, könnten „auch Nutzer dieser Seiten auf dem Umweg über die Provider ins Visier der Strafverfolger geraten.“

    Zur der überstürzten Anberaumung der ganzen Maßnahmen und der aktuellen Stimmung meint Kremer weiter:

    Durch den Termin in bereits wenigen Tagen lässt man Gegnern der Maßnahmen zudem kaum Zeit zum reagieren. Auch die sich gerade formierende Protestbewegung wird Mühe haben, so etwas wirksames auf die Beine zu stellen. Auch, wenn das Gesetz noch durch den Bundestag muss, was erfahrungsgemäß eine Weile dauert, ist es erschreckend und für die Gegner dieser Maßnahmen problematisch, dass so schnell neue, weitergehende Ideen aufkommen. Das Bild, das einem hierzu einfällt, ist, wieder einmal, das eines DDoS-Angriffs: Eines DDoS-Angriffs auf die Aufmerkamkeit, die Zeit, die Ressourcen der politischen Gegner. Man kann nur hoffen, dass diese zäher und erfindungsreicher sind, als angenommen, und auch unter diesen Umständen noch konstruktiv, konsequent und ohne sich selbst ins Unrecht zu setzen ihre Meinung vertreten.

    Update: In einzelnen Rezeptionen dieses Beitrags entgegnet man Felix von Leitners Auffassung damit, dass zum einen keine Zensur vorläge und zum anderen, dass man sich ja mit dem Argument der Unwirksam doch nur gegen Phase wendet. Ich hab mich erstmal zurückgehalten dies zu kommentieren. Nun bezieht Felix Stellung zu diesen Entgegnungen, hier die Kernpunkte:

    Punkt 1: „es ist nicht Zensur, wenn man illegale Inhalte aus dem Netz entfernt“.
    Antwort: Das ist ja gerade der Punkt! Netzfilter sind eben NICHT ein Werkzeug, um illegale Inhalte aus dem Netz zu entfernen. Netzfilter sind ein Werkzeug der Zensur. Wollte man illegale Inhalte aus dem Netz entfernen, würde man eine Email an den jeweiligen Hoster schreiben und innerhalb von Stunden ist das dann jeweils aus dem Netz. Wenn wir das hier aber auf eine Internet-Zensurliste packen, ist es eben gerade NICHT aus dem Internet entfernt. Die in Deutschland gehosteten Kinderpornos würden dann z.B. aus Österreich oder von Mallorca aus immer noch abrufbar sein, um mal beliebte Ferienorte zu nehmen. Wenn wir das (im Übrigen auch falsche) Argument anwenden, dass wir die Kinderpornographieindustrie austrocknen wollen, indem wir ihnen die zahlenden Kunden entziehen, dann braucht man keinen Mathematiker, um da den Widerspruch zu erkennen.

    Punkt 2: „ich trete ja gerade gegen die ‚erste Stufe’ ein“.
    Das stimmt eben nicht. Wenn jemand gegen Stufe 1 argumentiert, weil die vorgeschlagenen Methoden nicht funktionieren, dann ist das erstens ein schwaches Argument (das ist wie wenn man bei der Prügel-Polizei-Debatte fordert, dass die Cops mit scharfer Munition ausgestattet werden sollen, dann gäbe es weniger Prügelopfer) und zweitens wird es uns bei der jetzt schon absehbaren Debatte um Phase 2 wie ein Bumerang treffen. Und ich kann jetzt schon kommen sehen, dass wir Phase 2 auch verlieren. Phase 1 verlieren wir, weil wir mit schwachen Argumenten wie „aber so filtert man nicht effektiv“ gekommen sind, und Phase 2 verlieren wir, weil wir in Phase 1 gesagt haben, dass die Methode nicht effektiv genug ist.

    Ich will an dieser Stelle keine Kritik platt machen, bin aber selbst von dieser Auffassung doch leider sehr überzeugt. Das ist alles andere als ein Zuckerschlecken. Es fühlt sich eher nach Granit an.

    21. April 2009 44
  • : Die dreizehn Lügen der Zensursula
    Die dreizehn Lügen der Zensursula

    Im folgenden Beitrag analysiert, kommentiert und erwidert Netzaktivist Lutz Donnerhacke die Aussagen des Familienministeriums zur Notwendigkeit von Zensurmaßnahmen gegen die Dokumentation von Kindesmißhandlungen. Dabei will Donnerhacke 13 Lügen ausgemacht haben, welche das Ministerium in den vergangenen Tagen und Wochen in Form von Textblock-Antworten und anderen Stellungnahmen verbreiten ließ. Aber lest selbst …

    [Das] konsequente Vorgehen gegen die Verbreitung von Kinderpornographie [ist] eine unbedingte Notwendigkeit, denn das Internet darf diesbezüglich kein rechtsfreier Raum sein.

    Lüge #1: Das Internet ist nicht rechtsfrei.

    Der Großteil der Kinderpornographie im Bereich des World-Wide-Web wird mittlerweile über kommerzielle Webseiten verbreitet.

    Lüge #2 und Hauptproblem bei den tragenden Politikern: Es gibt keinen Massenmarkt, es gibt keinen kommerziellen Vertrieb, es gibt keine Millionenumsätze.
    Es sind Einzeltäter und die tauschen in geschlossenen Zirkeln, vornehmlich außerhalb des Internets.

    Und die Verantwortlichen sowie Täter nehmen monatlich Millionenbeträge ein.

    Wiederholung von Lüge #2.

    Nur ein geringer Anteil der Kinderpornographie wird über deutsche Server verbreitet.

    Lüge #3: Das Hauptteil der geschlossenen Zirkel wird in Deutschland gehostet.

    19. April 2009 504
  • : Mahnwache am Freitag: Keine Scheuklappen fürs Netz!
    Mahnwache am Freitag: Keine Scheuklappen fürs Netz!

    Protestkundgebung gegen Internetsperren in einer freien Gesellschaft.

    Wann & Wo?
    Am Freitag, den 17. April 2009
    Zwischen 9 Uhr und 9:30 Uhr

    Vor dem Presse- & Besucherzentrum der Bundesregierung (Bundespressekonferenz)
    Reichstagufer 14 | U+S‑Bhf. Berlin-Friedrichstraße
    Karte: http://tinyurl.com/d9d7pm

    Updates
    16. April Die GRÜNE JUGEND Bundesverband unterstützt nun den Aufruf. Es gibt nun zahlreiche Schildvorlagen online. Bleibt kreativ!
    15. April: Termin der Unterzeichnung sowie unserer Versammlung sind nun seitens BMFSFJ und Polizei bestätigt. Wir sehen uns!
    14. April: Es gibt nun ein WordPress-Plugin von Sven, dass zur Zeit der Kundgebung eine Vorschaltseite einblendet.
    12. April: Der Verein der Missbrauchsopfer gegen Internetsperren, die Fachschaft der Informatik und Mathematik der FU-Berlin sowie das Netzwerk Neue Medien unterstützen nun die Kundgebung.
    11. April, 20h: Es gibt einen Text-Flyer (A4 PDF) mit diesem Aufruf, auch als montiertes PDF 2x A5 auf 1x A4

    Was?
    Am Freitag wollen die größten Internetprovider Deutschlands einen Vertrag mit Bundesfamilienministerin von der Leyen unterzeichnen, in dem sich die Provider freiwillig verpflichten über das Internet zugängliche, kinderpornographische Inhalte herauszufiltern bzw. zu sperren.

    Wir sind überzeugt, dass mit diesem Vorgehen weder der eigentliche Missstand des Kindesmissbrauchs noch dessen Dokumentation im Internet gelöst werden kann. Die Probleme werden ausgeblendet und darüber hinaus Wege geschaffen werden, die eine Zensur des Internets für beliebige Inhalte ermöglichen.

    Wer?
    Unterstützt wird die Mahnwache bereits von folgenden Organisationen und Einzelpersonen:
    AK Vorratsdatenspeicherung
    Chaos Computer Club
    Fachschaft der Informatik und Mathematik der FU-Berlin
    FoeBuD
    GRÜNE JUGEND
    Netzwerk Neue Medien
    Piratenpartei
    Verein der MissbrauchsOpfer Gegen InternetSperren (MOGIS)
    padeluun, Netzkünstler
    – Florian Bischof, AK Vorrat & Piraten
    – Werner Hülsmann, Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V.
    – Markus Beckedahl, netzpolitik.org
    – Alvar Freude, Fitug & odem.org
    – …

    Weitere Unterstützer sind herzlich eingeladen und mögen sich bitte via Trackbacks, in den Kommentaren oder direkt beim „Wetterfrosch“ melden (s.u.).

    Fotomotiv?
    Klar! Mit Scheuklappen wird anhand von Computer-Benutzern demonstriert, wie es Internetnutzern den Politikern gleich machen sollen Probleme durch aktives Ausblenden zu lösen.

    Danach?
    Nach der Aktion um 9h findet ab 9:30h die Vertragsunterzeichnung auf einer Pressekonferenz in den Räumen 5 und 6 des Besucherzentrum des Bundespresseamts statt.
    Die Pressekonferenz ist für alle Journalisten mit anerkanntem Ausweis oder nach Anmeldung bei presse_ätt_bmfsfj.bund.de zugänglich.

    Wie kann ich helfen?
    Spread the word, Kommt zahlreich, Seid kreativ! Gib Deiner Lieblings-(N)GO bescheid. Tweets, Blog-Einträge, Web- und Stoff-Banner, Flyer, Poster … is ja alles nicht so schwer :)

    Wer ist Ansprechpartner?
    Presse- & Orgakontakt sowie Anmelder & Leiter der Mahnwache ist bislang in erster Linie Matthias ‚wetterfrosch’ Mehldau, CCC.
    Mail: wetter_ätt_berlin.ccc.de
    Jabber: wetterfrosch_ätt_jabber.berlin.ccc.de
    Mobil: +49 176 29959596
    Twitter: http://twitter.com/wetterfrosch
    Weitere Ansprechpartner sind bisweilen der Liste der Unterstützer zu entnehmen.

    Medien: taz-Blog ctrl, gulli.com, Radio Fritz – Trackback, Radio Utopie

    Letzte Infos immer auf: http://tinyurl.com/zensursula respektive https://netzpolitik.org/2009/mahnwache-am-freitag-keine-scheuklappen-fuers-netz/

    Kommt zahlreich. Seid kreativ. Spread the word!

    11. April 2009 110
  • : zensurprovider.de: Liste der Zensurprovider
    zensurprovider.de: Liste der Zensurprovider

    Jüngst wurde unter zensurprovider.de eine Liste aller großen Provider eröffnet, welche ihre Aussagen über ihren Willen zur Unterstützung des Internetfilterungs-Projekt unserer Familienministerin Zensursula von der Leyen zusammenstellt.

    Wir möchten Euch an dieser Stelle dazu aufrufen die Provider, welche sich in dieser Frage noch nicht positioniert haben anzufragen, wie sie denn dazu stehen.

    Unklar ist dies noch bei AOL, CompuServe, congstar (St. Pauli Sponsor! – vmtl. Ja, weil Tochter der Telekom. Danke endur.), EWE TEL, Kabel BW, M‑net, NetCologne, Strato, Tele2 sowie Unitymedia. Sachdienliche Hinweise bitte per Mail an: sgpluszensur (at) unkreativ (punkt) org oder in die Kommentare.

    Bereits auf der Schwarzen Liste stehen die folgenden Provider: Alice, Arcor, Deutsche Telekom, Hansenet, Kabel Deutschland, O2, Vodafone. Wir empfehlen dringenst einen Providerwechsel in Erwägung zu ziehen, sollten sich diese Medienberichte bestätigen.

    Auf der Grünen Liste stehen (bislang/noch) lediglich Manitu, QSC (Statement, PDF) und Versatel (s. heise).

    Haftungsausschluss: Für die Richtigkeit dieser Angaben wird an dieser Stelle keine Verantwortung übernommen, die Quellangaben finden sich alle unter zensurprovider.de.

    Juristisch interessant ist ferner ja mal die Frage, ob die Kunden, deren Provider den Vertrag mit der von der Leyen unterschreiben ein außerordentliches Kündigungsrecht zustehen würde, sollte der Vertrag tatsächlich zustande kommen.

    Für den kommenden Freitag ist bereits eine Mahnwache zum Ort und Zeitpunkt der Unterzeichnung des Vertrages zwischen den Providern und von der Leyen geplant. Der Aufruf erscheint heute mittag auf netzpolitik.org.

    11. April 2009 37
  • : Donnerstag: Bundestag diskutiert Netzsperren
    Donnerstag: Bundestag diskutiert Netzsperren

    Noch ein paar Minuten lang wird Ursula von der Leyen grade als Vertreterin der Bundesregierung befragt.

    Update: Am Donnerstag – vorraussichtlich irgendwann tagsüber – wird sich eine Aktuelle Stunde im Plenum des Bundestags dem Thema wieder annehmen. Einen Livestream gibt es denn vom WebTV des Bundestags.

    25. März 2009 8
  • : Wahlcomputer: Interview mit Andreas Bogk (CCC)
    Wahlcomputer: Interview mit Andreas Bogk (CCC)

    netzpolitik.org: Hallo Andreas Bogk. Sie haben mit anderen Mitgliedern des Chaos Computer Clubs ein Gutachten mitverfasst, wonach heute die geltende Praxis von Wahlcomputern als verfassungswidrig und nur in sehr engen Grenzen für zulässig erklärt wurde. Herzlichen Glückwunsch ersteinmal zu diesem Erfolg.

    Andreas Bogk: Vielen Dank.

    netzpolitik.org: Sind sie mit den Grenzen, die das Bundesverfassungsgericht nun gesetzt hat, zufrieden?

    Bogk: Durchaus. Die von Bundesverfassungsgericht gestellte Anforderung, daß alle wesentlichen Schritte einer Wahl von jedem Bürger zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüfbar sein muß, trifft den Kern auch unserer Forderungen. Anders läßt sich eine demokratische Wahl auch nicht vorstellen. Dieser Anforderung werden die derzeit eingesetzten Wahlcomputer nicht gerecht.
    Das Bundesverfassungsgericht hat aber auch den Einsatz moderner technischer Verfahren nicht von vornherein ausgeschlossen, solange diese der Nachprüfbarkeit gerecht werden. Mir ist zwar derzeit kein Verfahren bekannt, mit dem dies zufriedenstellend erreicht werden kann, aber es ist ja nicht ausgeschlossen, daß jemand in der Zukunft ein solches Verfahren erfindet.

    netzpolitik.org: Auch einige Menschen aus dem Umfeld des CCC werfen diesem eine gewisse „Rückwärts-Gewandtheit“ vor, wenn es um die Position des Clubs in der Wahlcomputer-Debatte geht. Um das näher zu beleuchten: Müssen wir aus Ihrer Sicht wegen des erwirkten Urteils auf eventuelle Vorzüge im Bereich des „eGovernments“ verzichten?

    Bogk: Es sollte offensichtlich sein, daß der Vorwurf der Technikfeindlichkeit gegen den CCC so absurd ist, wie er klingt. Allerdings kann technischer Fortschritt kein Selbstzweck sein, man muß sich – und das war auch schon immer ein Anliegen des Clubs – auch den gesellschaftlichen und anderen Konsequenzen dieses Fortschritts stellen.
    Das Urteil hat ja den Einsatz von Wahlcomputern nicht generell verboten, es hat aber klargestellt, daß die fundamentalen Regeln der Demokratie nicht auf dem Altar der Technikgläubigkeit geopfert werden dürfen. Und gerade „eGovernment“ ist ein sehr weites Feld, das über Wahlen deutlich hinausgeht und noch viel Gestaltungsmöglichkeiten bietet.
    Alles, worauf wir mit dem Urteil verzichten müssen, ist eine schnelle Stimmauszählung am Wahlsonntag. Aber Demokratie macht manchmal Arbeit, und ich möchte die Gelegenheit nutzen, jeden aufzufordern, seinen Beitrag dazu zu leisten und Wahlhelfer zu werden.

    netzpolitik.org: Abschließend; Glauben Sie, dass das Thema mit diesen Urteil beendet ist oder dürfen als bald wir mit weiteren Neuigkeiten aus dem Reich der Wahlcomputer rechnen?

    Bogk: Ich denke, so schnell werden wir nichts wieder davon hören. Allerdings bleibt die Forschung ja auch nicht stehen, und so ganz ausschließen kann man nicht, daß jemand auf die entscheidende Idee kommt, wie eine elektronische oder gar Online-Wahl so durchgeführt werden kann, daß sie demokratischen Prinzipien entspricht. Wir werden das kritisch weiter verfolgen.

    netzpolitik.org: Wir also dürfen gespannt bleiben und danken an dieser Stelle für Ihr Engagement und das das Interview.

    Bogk: Gerne.

    Das Gespräch führte Matthias „wetterfrosch“ Mehldau nach dem Urteil via Chat.
    Hören Sie auch den netzpoltik.org Audio-Podcast mit Andreas Bogk über Wahlcomputer.

    Update: Stellungnahme des Chaos Computer Clubs e.V.
    Aus der heutigen Pressemitteilung des CCCs zum Wahlcomputer-Urteil:

    „Wer jetzt noch mit dem digitalen Zeitgeist oder der angeblich besseren Effizienz elektronischer Wahlen argumentiert, hat nicht verstanden, was das Wesen von Demokratie ist und sollte nicht weiter mit wesentlichen Aspekten des Wahlvorgangs betraut werden“, sagte Dirk Engling, Sprecher des Chaos Computer Club. […]
    Engling kommentierte die vom Bundesverfassungsgericht errichteten Hürden: „Wir sind gespannt, ob zukünftige Hersteller von Wahlcomputern in der Lage sind nachzuweisen, dass ihre Systeme den von den Richtern bestimmten Grundsätzen entsprechen. Der CCC wird sicher sehr genau hinschauen.“ […]
    Den Kommunen, die trotz umfangreicher öffentlicher Debatten über die Wahlcomputer, auf die Werbeversprechen von 20-jähriger Verwendbarkeit des Herstellers NEDAP hereingefallen sind, bleibt nun nur noch die Schadensbegrenzung. „Um nicht zum Endlager für Wahlcomputerschrott zu werden, empfiehlt der CCC den betrogenen Kommunen, sofort Ansprüche gegen die Hersteller der offensichtlich minderwertigen Systeme geltend zu machen.“, so Engling weiter, „Später würden diese höchstens noch als unhandliche Schachcomputer zu gebrauchen sein.“

    3. März 2009 13