Anlässlich der Polizeigewalt auf der Demonstrationen „Freiheit statt Angst“ am vergangenen Samstag (Video) kocht die Diskussion um die Kennzeichnung von Polizeibeamten wieder ein wenig auf: In der Frankfurter Rundschau erhebt die deutsche Sprecherin von amnesty international, Katharina Spieß, erneut die Forderung nach einer eindeutigen Kennzeichnung von Polizisten.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) lehnt eine Kennzeichnung der Beamten im Einsatz jedoch strikt ab: „Es gibt genug Beispiele, dass die Familien der Polizisten bedroht wurden, wenn die Namen der Beamten bekannt geworden waren“, sagte Konrad Freiberg, Bundesvorsitzender GdP, der FR.
Der Chaos Computer Club fordert ebenfalls eine bundesweit einheitlichen Dienstnummer, dessen Mitglied und Blogger Fefe präzisiert diese folgendermaßen:
Auf den Namen der Beamten bestehen wir nicht. Das kann eine Nummer sein, die nur vor Gericht zugeordnet werden kann. Und vor allem kann man eine neue Nummer für einen Beamten vergeben, wenn die Zuordnung rauskommt. Oder man vergibt die Nummern pro Einsatz neu. Wir sind da nicht dogmatisch. Wir wollen nur eine Möglichkeit haben, wie man einen Prügelpolizisten auf einem verwackelten Foto von einer Demo im Zwielicht mit Helm trotzdem erkennen kann, wenn man ihm vor Gericht etwas anlasten will.
Der Innenausschuss des Berliner Abgeordntenhauses hat nun für kommenden Montag als letzten Punkt eine Besprechung des Polizeieinsatzes auf der Demonstration auf der Tagesordnung, worum die FDP-Fraktion bat.
Ferner findet sich auf der Seite des Ausschusses hat eine Liste aller unerledigten Vorgänge. An oberster Stelle steht – vertagt seit dem 1. Februar 2007 – der Antrag auf „Individuelle Kennzeichnung bei der Polizei“ der Grünen Fraktion (leider nur PDF), der das Einfügen folgenden Passus in das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz Berlins fordert:
§12a Ausweisungspflicht, Kennzeichnung
(1) Die Dienstkräfte der Ordnungsbehörden und der Polizei sind verpflichtet, sich bei Diensthandlungen auszuweisen.
(2) Auf Verlangen ist die Dienstkarte mit der Dienstnummer auszuhändigen. Im geschlossenen Einsatz stellen die Vorgesetzten das Aushändigen sicher, wenn die besonderen Umstände des Einsatzes ein direktes Aushändigen nicht zulassen.
(3) Bei geschlossenen Einsätzen müssen die Polizeibeamten eine zur Identitätsfeststellung geeignete individuelle Kennung deutlich sicht- und erkennbar an den Uniformen tragen.
Alle Protokolle der öffentlichen Sitzungen, in denen der Antrag behandelt wurde, finden sich auf der Website zum Antrag (PDF-Links rechts am Rand).
Am kommenden Montag, den 21. September, findet also ab 10 Uhr die Sitzung im Abgeordnetenhaus, Raum 311 – wie immer öffentlich – statt. Wer sie sich anschauen will, sollte sich vorsichtshalber vorher anmelden. Die Einladung samt Tagesordnung gibt es leider nur als PDF. (Vorher macht die CDU noch ein paar – parlamentarsich scheinabr hilflose – Unternehmungen mehr Videoüberwachung zuzulassen. Der Antrag der Grünen steht nicht auf der aktuellen Einladung.)
Fefe „formuliere mal die Ziele“, wie sie sich aus seiner Sicht darstellen, der ich mich gerne anschließe:
1. Die beiden Prügelpolizisten müssen mindestens suspendiert werden, besser ganz gefeuert. Zum Verlust des Beamtenstatus ist nötig, dass ein Beamter rechtskräftig wegen einer vorsätzlichen Straftat zu Freiheitsentzug von zwölf Monaten oder mehr verurteilt wird.
2. Polizisten müssen ab jetzt per Nummernschild (am besten bundesweit einheitlich) von einem Gericht identifizierbar sein, z.B. so wie hier [Anm. siehe unten] beschrieben.
3. Für die Zukunft müssen wir Ausschreitungen wie diese verhindern, indem Polizisten psychologisch betreut und überwacht werden, und nur solche Beamte „an die Front“ gelassen werden, die nicht zu Gewalt neigen und sich auch nicht von ein paar blöden Sprüchen provozieren lassen.
Zu seiner konkreten Vorstellung der Umsetzung, angelehnt an die in den USA immer gängige Polizeikennzeichnung schreibt Fefe:
Also, was mir vorschwebt, wenn ich eine Polizisten-ID fordere, ist ein Nummernschild wie beim Auto. Z.B. „B‑2201–12“ zeichnet Beamten 12 aus der Berliner Einheit 2201 aus. Das dann bitte wie beim Auto mit genormter OCR-Schrift, damit man es aus Fotos sauber rausextrahieren kann. Und das einmal auf dem Rücken und einmal auf der Brust. Es muß nicht so groß sein wie beim Auto, man ist ja beim Fotografieren näher dran und es muß ja nicht affig und degradierend aussehen. Aber so wäre der Datenschutz der Beamten gesichert, weil man mit der Nummer ja noch nicht an den Namen rankommt, das kann dann das Gericht im Falle einer Klage zuordnen. Dieses System entkräftet die Argumente der Polizeigewerkschaft vollumfänglich.
Es bleibt zu hoffen, dass in dieser Sache nun vielleicht endlich mal etwas passieren könnte. Ein bundesweit-einheitliches System müsste eh auf einer Innenministerkonferenz, durch eine Bundesratsinitative oder dem üblichen parlamentarischen Prozess in Gang gebracht werden. Ob nun per Fraktion, Petition oder gar EU-Richtlinie. Bleibt kreativ.