Die Agentur für IT-Großsysteme (eu-LISA) hat einen neuen Bericht zum Schengener Informationssystem (SIS II) herausgegeben. Hintergrund ist die Migration der größten europäischen Fahndungsdatenbank auf eine neue Version sowie der damit verbundene Wechsel der Zuständigkeit durch die neu gegründete eu-LISA.
Der Bericht beschreibt die Funktionsweise des SIS, das in ein zentrales System (C-SIS) und die nationalen Subsysteme (N-SIS) untergliedert ist. Diese Subsysteme werden von den beteiligten Regierungen selbst eingerichtet, Aufträge erfolgen hierzu gewöhnlich an Privatfirmen. Zu den deutschen Zugriffsberechtigten auf das SIS II gehören die Polizeien der Länder, die Dienststellen der Bundespolizei, die Bundestagspolizei, alle Zollfahndungsdienstellen und Hauptzollämter. Über eingeschränkten Zugriff verfügen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge oder die KfZ-Registrierungsstellen.
Auch Großbritannien und Europol nehmen teil
Das SIS in der zweiten Generation verfügt über neue Funktionalitäten. Hierzu gehört die Möglichkeit, Fotografien, Fingerabdruckdaten oder Links zu speichern. Nicht alle EU-Mitgliedstaaten machen hiervon Gebrauch, weshalb die EU-Kommission hierzu Untersuchungen einleitet und Informationen der betreffenden Regierungen anfordert. Im Winter stand beispielsweise die Schweiz als trödelnder Mitgliedstaat im Fokus. Eine ähnliche Untersuchung Polens führte zu einer erneuten Ortsbesichtigung. Im Zuge der Migration über das Mittelmeer muss auch Italien ein Prüfverfahren über sich ergehen lassen.
Im Berichtszeitraum fanden weitere Überprüfungen durch die Kommission statt. Untersucht wurde etwa Großbritannien, das seit April 2015 wieder Daten in das SIS einstellt. Wenn die Überprüfung positiv ausfällt, wird die „vorläufige Beteiligung“ Großbritanniens in eine „dauerhafte Beteiligung“ umgewandelt. Mittlerweile kann auch die EU-Polizeiagentur Europol über einen Direktzugriff Daten im SIS II abrufen.
Dem Bericht ist zu entnehmen, dass die Zahl der im Schengener Informationssystem ausgeschrieben Personen und Sachen gegenüber dem Vorjahr um 11% zunahm. Derzeit enthält das SIS II 56 Millionen Personen und Objekte. Zu den Sachfahndungen gehören etwa Banknoten, Fahr- und Flugzeuge oder gestohlene Dokumente. Unter den Personenfahndungen dominieren Ausschreibungen zur Festnahme oder zur Abschiebung.
Zuwachs bei heimlicher „Registrierung“ von rund 70%
Eine der Kategorien zielt auf die „verdeckte Kontrolle“ bzw. „verdeckte Registrierung“. Diese sogenannte Artikel 36-Fahndung ermöglicht es Polizeidienststellen, immer dann eine Meldung zu bekommen wenn eine ausgeschriebene Person oder Sache irgendwo anders im Rahmen einer Kontrolle festgestellt wird. Weitere Maßnahmen erfolgen dabei zunächst nicht, die kontrollierte Person soll davon auch nichts mitbekommen. Früher mussten für eine solche Ausschreibung im SIS II mehrere schwere Straftaten vorliegen, nach einer Änderung der entsprechenden Artikel genügt nun das Vorliegen einer einzigen solchen Straftat.
Schon im vergangenen Jahr stieg die heimliche „Registrierung“ um 30% an. Von 2013 auf 2014 ist sogar ein Zuwachs von rund 70% zu verzeichnen. Vermutlich geht die drastische Steigerung auf neue Methoden gegen die sogenannten ausländischen Kämpfer zurück. Mit den Ausschreibungen nach Artikel 36 sollen ihre Reisebewegungen und Aufenthaltsorte festgestellt werden. Ermittelt werden dabei aber auch Begleitpersonen.
Heimliche Fahndung „grundsätzlich die wichtigste Informationsquelle zum Detektieren von Reisebewegungen“
Letztes Jahr hatte das Bundesinnenministerium erklärt, die heimliche Fahndung sei „grundsätzlich die wichtigste Informationsquelle zum Detektieren von Reisebewegungen beispielsweise des islamistisch-terroristischen Personenpotenzials im europäischen Ausland“. Die verstärkte Nutzung des SIS II war damals in der Abschlusserklärung eines EU-Innenministertreffens gefordert worden. Hintergrund waren Gesetzesänderungen unter anderem in Deutschland, wonach verdächtigen ausländischen Kämpfern der Pass oder Personalausweis entzogen werden kann. Die EU-Kommission hat die „intensivere Nutzung der SIS-Ausschreibungen“ in Ratsarbeitsgruppen und anderen Gremien ebenfalls vorangetrieben und schließlich im Januar in ein entsprechendes Handbuch eingeschrieben.
Auch deutsche Polizeibehörden nutzen die heimliche Fahndung immer öfter. Waren 2009 noch 781 Personen nach Artikel 36 zur verdeckten und gezielten Kontrolle ausgeschrieben, lag die Zahl Mitte 2014 bereits bei 2.136.
Datenbanken der Welt, vereinigt euch!
Ähm, seit wann gehört die Schweiz zur EU?
nicht zur eu, aber zu den staaten des schengener abkommens.
der Link in Absatz 6 funktioniert nicht.
Jetzt gehts, danke!