Heute erwarten uns 105 96 Minuten Debatte im Bundestag über die Vorratsdatenspeicherung. Parallel verhört der Geheimdienst-Untersuchungsausschuss den früheren BND-Präsidenten. Unser Live-Blog dazu gibt es hier.
Vorbemerkungen
Disclaimer: Dieses Live-Blog ist nach bestem Wissen und Können erstellt, erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder umfassende Korrektheit.
Wer uns unterstützen möchte, darf gerne spenden.
Darum geht es: Aus Heute im Bundestag:
Speicherpflicht und -frist für Verkehrsdaten: Das Thema Vorratsdatenspeicherung steht ab 10.45 Uhr auf der Tagesordnung. Den Abgeordneten liegt dazu ein Entwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD für ein „Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und vor Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten“ (18/5088) vor. Darin ist eine maximale Speicherfrist für Verkehrsdaten von zehn Wochen vorgesehen. Standortdaten sollen maximal Wochen gespeichert werden dürfen. Ebenfalls beraten wird ein Antrag der Linksfraktion (18/4971) mit der Forderung, auf eine Vorratsdatenspeicherung zu verzichten. Für die erste Lesung der Vorlagen sind 105 Minuten eingeplant
Einen Stream findet man auf bundestag.de. Wer, wie wir, unter Linux keinen Stream sehen kann, findet hier eine Anleitung. Vielleicht kann der Bundestag ja mit einem Update seiner IT auch mal Linux-kompatible Streams einführen. Wir haben immerhin 2015.
Jetzt gehts los.
Heiko Maas, Bundesjustizminister
Zwei große Werte stehen sich gegenüber: Freiheit und Sicherheit. Anspruch der Menschen auf effektive Strafverfolgung vs. Freiheit und Privatsphäre der Kommunikation. Sicherheitsbehördne bekommen bei „schwersten Straftaten“ ein zusätzliches Instrument (Stimmt nicht!). Schon jetzt dürfe auf Verbindungsdaten und Standortdaten zugegriffen werden. Aber Provider würden unterschiedlich oft speichern. Zitiert Thilo Weichert als Kronzeuge, der Rechtssicherheit durch gesetzliche Regelung forderte. Gesetzesvorschlag sei laut Weichert „valider Kompromiss“, Maas kann dem zustimmen. Man habe sich an zwei Urteilen orientiert (EuGH und BVerfg). Bundesverfassungsgericht habe nicht anlasslose Speicherung verboten. (Das war auch der EuGH). Zitiert aus Urteil des Bundesverfassungsgericht. Alle hohen Hürden des BVerfG habe man integriert. Jetzt gäbe es Höchstspeicherfristen, in der Vergangenheit sei es um Mindestspeicherfristen gegangen. Die Daten müssten anschließend gelöscht werden. Das sei erste große Übernahme von BVerfG-Urteil vorgeschlagen. Und man würde immerhin nicht zwei Jahre speichern! Das seien mit Abstand die niedrigsten Speicherfristen in Europa (naja, außer in den Staaten, wo es keine Vorratsdatenspeicherung gibt).
Jetzt wird der Zugriff auf einmal auch bei „schweren“ Straftaten möglich. (Eben nannte er noch „schwerste“. Ist das nicht ein kleiner Unterschied?) Erwähnt Zugriffshindernis für Berufsgeheimnisträger. Wegen mobiler Kommunikation und wegen dynamischer IPs können Berufsgeheimnisträger nicht bei der Speicherung berücksichtigt werden, deswegen sei nur Zugriff verboten. 4-Augen-Prinzip: Zwei Schlüssel, einen haben die Behörden und einen die Provider. Es dürfe auf die Daten nur über Richter zugegriffen werden (Ausnahmen regelt die geheime Nebenabrede). Es soll eine Benachrichtigung „grundsätzlich vor der Datenerhebung“ der Betroffenen geben. (Das „grundsätzlich“ heißt, dass das halt nicht immer gemacht wird). Alles sei BVerfG-kompatibel. Super_Feature: E-Mails werden nicht erfasst! Zu Datenhehlerei: Das sei notwendig, wegen Strafverfolgungslücke. Journalisten würden dadurch nicht benachteiligt (Frage ist, ob nur berufliche Journalisten gemeint sind oder auch Blogger). „Wir beschneiden überhaupt nicht Arbeit von Medien und Journalisten“. „Ich bin weit davon zu sagen, dass Vorratsdatenspeicherung Allheilmittel ist“. Aber zusätzliches Mittel, um Eingriff aufs Minimalste reduziert haben.
Jan Korte
„Vorratsdatenspeicherung bleibt Vorratsdatenspeicherung, bleibt Vorratsdatenspeicherung“, daher lehne man sie ab. Gehe um Totalerfassung des Kommunikationsverhaltens fast aller Bürger der BRD. Man muss nur 30 Jahre zurückblicken, um zu versinnbildlichen. Bibliothek-Mitarbeiter hätte jede Seite mitgeschrieben, die man gelesen hätte. Das sei mit demokratischer Rechtsstaat nicht vereinbar. Es gebe keinen nachweislichen Nutzen. BMJV könne keine Fälle benennen. „Das schleichende Gift der Überwachung“ führe zu Anpassung des Kommunikationsverhaltens. Er will auf SPD eingehen, CDU/CSU wären verloren.
Zwischenfrage: Marian Wendt, CDU-MdB erwähnt „Treppenwitz der Geschichte“, dass Linke gegen VDS sei. Erwähnt dann BKA-Studie, dass Kinderpornographie-Nutzer nur noch streamen würden und man die nur über IP ermitteln könnte.
Korte erwidert: „Es geht um anlasslos“. Das sei der Kern, das sei wohl noch nicht angekommen. Korte sagt, Linke habe Lehre gezogen, es gebe nur noch demokratischen Rechtsstaat. Bei Kinderpornographie gebe es auf Aufklärungsquote von 85%, das sei mehr als die 54% bei anderen Straftaten. Problem in dem Bereich wären zu wenig Ermittler, die was auswerten könnten. Zitiert mehrfach Heiko Maas von früher, als dieser noch dagegen war. Er gibt ihm immer Recht. „Wie unglaubwürdig kann er sein in dieser Debatte“. An SPD gewandt: „Damit sind sie für die Linke nicht regierungsfähig“. Zitiert diverse Stellungnahmen auf Grundrechtswidrigkeit. Nennt hohe Kosten für kleine Unternehmen.
Warten Sie nicht auf nächste Gerichtsentscheidungen. Unsere Antwort auf Terrorismus mehr Rechtsstaat, mehr Freiheit, mehr Demokratie. Rückeroberung von freier Kommunikation und damit aufrechtem Gange. Erwähnt 112.000 Unterschriften, die man von Campact, AK Vorrat und Digiges vorher übergeben bekommen habe. Und übergibt sie an Maas.
Dr. Günter Krings, Parlamentarischer Staatssekretär des Innern (CDU
Linke Teil der Opposition habe verfassungsrechtliche Orientierung verloren. er wolle sie zurückgeben. Zitiert BVerfG-Urteil. Er will Ermittlungsansätze schaffen, wo bisher alles ins Leere ginge,. Kinderpornographie, Organisiertes Verbrechen, Tatort Internet. Digitale Spuren. IP-Adresse, e-Mail, etc. Vielfältige Fälle, die zukünftig dank Vorratsdatenspeicherung besser ermittelt werden könne. „Manchmal“ könne die Vorratsdatenspeicherung erst nach einem Anschlag helfen. Mitarbeiter der Sicherheitsbehörden haben eine Vorratsdatenspeicherung verdienst, damit sie ihre Arbeit machen können. (Ich glaube, der liest gerade die ganze Zeit Argumentationshilfen des Innenministeriums vor). Lustiges Wortspiel: Entwurf sei „wirksam und maasvoll zugleich“. Vorratsdatenspeicherung nähme e-Mailpostfächer raus, obwohl die „wertvoll“ seien (Klar, Sicherheitsbehörden könnend a auch anders drauf zugreifen). Wieder Feature: Alle anderen EU-Staaten speichern doch länger. Mit Vorratsdatenspeicherung kommen wir zurück in den „Mainstream der EU-Staaten“. Terroristen, Kriminelle, you name it.
Krings dankt Justizminister Maas für gute Zusammenarbeit. Man nehme Grundrechte Ernst. Grundrechte würden mit Vorschlag geschützt. „Mit solchen Gesetzen schützen wir die Freiheit der Bürger“. Terroristen, Kriminelle, you name it. „Wir brauchen dieses Gesetz für Sicherheit und Freiheit unserer Bürger“. (Das hat doch Schäuble damals auch behauptet).
Katrin Göring-Eckardt,B90/Grüne
An Maas: Das muss schwer gewesen sein, „So oft hab ich Sie noch nie ablesen sehen“. Zitiert Zypries von 2007, man müsse (damals) VDS wegen EU-Richtlinie einführen. Wäre jetzt nicht mehr. Zitiert alte Tweets von Maas gegen VDS. Kritisiert, dass VDS nicht zu mehr Sicherheit führe, sondern zu anlassloser Speicherung. VDS sei Ideologie. Gesetz wäre genau so wenig verfassungsgemäß wie das alte. Zitiert CDU-Bundesdatenschutzbeauftragte, wiss. Dienst des Bundestages und Rechtsanwaltskammer. Erwähnt Urteil in Belgien. „Sie werden wieder auf die Nase fallen und das zu Recht“.
Kritisiert Begriff Höchstspeicherfristen. Besser wäre gewesen, das „Eine anlasslose Vollprotokollilerung des Kommunikationsverhaltens.“ zu nennen. „Diese Aushöhlung der Grundrechte werden wir nicht mitmachen“. Stellt Frage an Union: Wer soll das denn bezahlen? Zitiert Hasselfeldt mit: „Alles, was zusätzliche Kosten für die Wirtschaft bringe, müsse vertagt werden“. Und jetzt Kosten in vll 500 Millionen Euro. Sie ist gespannt, wann Provider/Telko mal gehackt wurde. Zitiert Lobo mit „Digital failed state“. „Angetrieben durch Justizminister“.
Dr. Eva Högl, SPD
Hat damals schon gegen Volkszählung demonstriert. Nimmt das Gefühl ernst, dass man vor Staat und Sicherheitsbehörden Angst habe. Spielt Ball rüber zu private Unternehmen, wo das doch kein Problem sei. Zitiert auch Urteile. Will Beispiel nennen. Person, die auf Autobahnen auf Autos und LKWs geschossen habe. Person sei mit Standortdaten überführt worden. „Das sei purer Zufall gewesen“, weil Daten beim Provider vorlagen, die die einfach speicherten. Solche Beispiele gäbe es viele. „Wir dürfen es nicht Zufall überlassen, ob Sicherheitsbehörden Zugriff auf diese Daten haben“. „Und ja, das geschieht notwendigerweise anlasslos“, weil Beispiel das doch zeige, dass man über Hürde „anlasslos doch gar nicht wegkomme“. Super Feature: Jetzt wird differenziert nach Datenart und Datenspeicherung! Heiko Maas und de Maiziere hätten „maximal gut verhandelt und legen exzellenten Gesetzentwurf vor“. „Sehr gute und richtige Regelung“ zu Berufsgeheimnisträger-Sache. Sie halte Gesetzentwurf für verhältnismäßig und verfassungswürdig.
Halina Wawzyniak, Die Linke
Vorratsdatenspeicherung sei nicht verhältnismäßig und eine Erforderlichkeit wäre nicht belegbar. Eine Einschränkung von Grundrechten gehe in einem Rechtsstaat nicht. „So einfach geht das in diesem Fall“. Keine Belege auf schriftlichem Wege in Gesetz oder Anfragen. „Sie stellen immer dieselbe These in den Raum, und können sie nicht beweisen.“ Alle vorgelegten Beweise würden nichts beweisen. Zitiert Max-Planck-Studie zur Vorratsdatenspeicherung, die keine verbesserte Aufklärungsquote bei alter Vorratsdatenspeicherung finden konnte. „Die einzig wissenschaftliche Studie belegt: Eine Vorratsdatenspeicherung ist nicht erforderlich“.
Frage von Wiesel (?) SPD. Zitiert aus Max-Planck Studie Seite 218, wonach Zahlen nicht so toll seien.
Antwort von Wawzyniak, dass sie die Seiten danach zitiert habe und das damit besser wäre. Es gäbe nur einen Ort, wo Vorratsdatenspeicherung hingehört. „In den Reisswolf“.
Thomas Strobl, CDU/CSU
Es gäbe keine Massenspeicherung und Totalüberwachung bei uns. Sowas gäbe es nur in diktatorischen Staaten. (Ist das versteckte USA und UK-Kritik?) Kinderpornographie, Kriminelle und Terrorismus, die sich alle sozialer Netzwerke und Internet bedienen. Man könne nicht denen, die mit Laserkanone arbeiten, mit Pappröllchen antworten. Kommt auch mit Wortwitz „Maasvoller Vorschlag“. „Zwingend notwendig im Interesse der Freiheit und Sicherheit der Bürger“. Wieder „maasvoller Gesetzentwurf“, dankt Ministern für „klugen Gesetzentwurf“. Massenüberwachung Totalüberwachung wäre das nicht, weil Staat keine Daten speichern. Außerdem speichern Telkos doch heute schon. Aber unterschiedlich. Da Daten nur in Deutschland gespeichert würden, wäre das Beitrag zu mehr Sicherheit. Es würden keinerlei Inhalten gespeichert. Das wäre Unterschied zu totalitären Staaten (Schon wieder versteckte US-Kritik?). Es gäbe sogar drei Schlüssel: Staatsanwalt, Richter und Provider hätten einen. Zugriff wäre nur möglich, wenn es sich um bestimmte Straftaten handele. (Ausnahmen regelt die Bestandsdatenauskunft). Vorratsdatenspeicherung wird gebraucht wegen Internet! Deswegen sei Entwurf richtig und wichtig. Koalition würde im Bereich Innen- und Rechtspolitik handeln. Exkurs zu anderen Sachen, was man alles schon geregelt habe. Fordert mehr Polizisten. Bekämpfung von Kinderpornographie brauche Zugriffe auf Verbindungsdaten. Mehr Geld fürs BKA. Vorschlag wäre „verfassungsrechtlich ausgewogen“. Organisierte Kriminalität, Terroristen, Perverse, you name it. Denen sage man den Kampf an. Und entscheidendes Instrument dagegen seien Verbindungsdaten. Weil Internet. Deswegen im Interesse von Freiheit und Sicherheit.
Positiv zu sagen ist: Strobl spricht als erster aus der Koalition frei. Dazu waren alle vorher nicht in der Lage.
Katja Keul, Grüne
Aufwachen, liebe Sozialdemokraten: Hier liegt euer Vorschlag zur Vorratsdatenspeicherung. Habt ihm einen anderen Titel gegeben, aber bleibt anlasslose Speicherung der Daten unschuldiger Bürger. Gibt nicht einmal eine Illusion von Sicherheit. Niemand kann kontrollieren wer auf die Daten zugreift. Bundestagstrojaner saugt vermeintlich sichere Daten ab. Handydaten der Kanzlerin können nicht geschützt werden. Telkos können nicht die Daten von 80 Mio. Bundesbürger schützen. Hacker und Geheimdienste werden nicht gehindert, sich am Datenpool zu bedienen. Inklusive Berufsgeheimnisträger.
Wenn Schutz unmöglich ist, dann muss man es eben lassen. Außerdem erhöht sich die Aufklärungsquote statistisch kaum messbar. Darauf einigen, für jeden neuen Straftatbestand einen alten abzuschaffen. Datenhehlerei: Bösewichte sind Leute wie Edward Snowden, die man eigentlich schützen will. Die werden alle erstmal unter Strafe gestellt. Fallen Journalisten auch darunter? Wer darf sich Journalist nennen? Im Hinblick auf Pressefreiheit ist das verfassungsrechtlich bedenklich. Herausforderung für den freiheitlichen Rechtsstaat.
Weicht der Rechtsstaat zurück, haben die Terroristen gewonnen, ohne einen Anschlag getätigt zu haben.
Johannes Fechner, SPD
Anlasslose Speicherung muss gut begründet werden. In vielen Gesprächen davon überzeugt, dass es Beispiele gibt, bei denen Vorratsdatenspeicherung notwendig ist. Gesetz bringt mehr Rechtssicherheit und Klarheit. Keine Verpflichtung zur Speicherung von Inhalten. Abfrage von Verkehrsdaten nur bei schweren Straftaten nötig. Standortdaten nur vier Wochen, andere nur zehn Wochen gespeichert. In Frankreich wird darüber nachgedacht, auch Inhalte zu speichern. SPD will keine monatelangen Bewegungsprofile.
Wir sorgen für bessere Datensicherheit. Benachrichtigungs- und Löschpflichten. Speicherung findet in Deutschland statt. Neu ist Straftatbestand der Datenhehlerei. Extra so, dass weder Journalisten noch Whistleblower sich fürchten müssen. Entwurf geht manchen Verbänden nicht weit genug, wie Richterbund. Kinderschutzbund ist einverstanden. Wir scheinen einen guten Kompromiss gefunden zu haben. Mit Gutachten des Wissenschaftlichen Diensten vorsichtig umgehen. Sagt nicht, dass verfassungswidrig, sondern Vorschläge für klarere Regelungen. Keine KO-Kriterien. Gut, dass bis September Zeit ist, Anregungen zu prüfen.
Nicht jeder Vorratsdatenspeicherung-Gegner ist ein Staatsfeind, nicht jeder Befürworter will das Ende der digitalen Gesellschaft. Was regelt Vorratsdatenspeicherung tatsächlich neu? Nur die bestehende Speichermöglichkeit zur einheitlichen Verpflichtung. Baustein für mehr Sicherheit, möglicherweise kein Allheilmittel.
Elisabeth Winkelmeier-Becker, CDU/CSU
Erforderlich gegen schwere Straftaten, Opfer sind auf Handlungsfähigkeit von Polizei und Richtern und Co. angewiesen. Aus Grundrechten ist abzuleiten, dass Staat nicht zu sehr ins private Leben eingreifen soll. Aber auch Pflicht, bei Straftaten tätig zu werden. Man braucht dazu Instrumente. Oft sind Verbindungsdaten der einzige Ermittlungsansatz, auch zur Entlastung.
VDS ist kein populäres Thema, Generalprobe hat aber ganz gut geklappt. Schon fast alle Stichworte gehört. Zwei Strategien. Erstens, Eingriff in Grundrechte wird überdramatisiert und zweitens, Nutzen wird bagatellisiert. Zusammenstellung und Aussagekraft der Daten ist weniger schlimm, als viele befürchten. Furcht vor Bewegungsprofilen. Ist nicht der Fall. Mit IP-Adresse wird keine Kontrolle des Surf-Verhaltens geregelt. Es gibt nicht nur eine IP-Adresse, nur andersrum. Herausfinden, welche IP-Adresse auf eine inkriminierende Seite zugreift und wem diese gehört.
Dezentrale Speicherung, hohe Zugangshürden, Richtervorbehalt, technische Anforderungen. Für Daten, für die das Bundesdatenschutzgesetz genügt. Daten werden dadurch nicht sensibler und Gefahr wird kleiner. Als die VDS noch zulässig war, gab es keinen Missbrauchsfall. Es wird transparent mitgeteilt, dass Daten erfasst worden sind. Es geht aus der Datenerfassung kein Verdacht hervor. Alternative zum Generalverdacht? Was soll es denn sein? Sonst Diskriminierung.
Studie sei nicht verlässlich, keine Datengrundlage. Damalige Justizministerin keine Freundin der Vorratsdatenspeicherung. Gab zwei Versionen, die erste hat der Ministerin nicht gefallen. Wertungen unterschiedlich. Nicht erkennbar, woher die unterschiedliche Wertung kommt. Direktor Max-Planck-Institut schreibt, dass bisherige Vorratsdatenspeicherung entscheidendes Werkzeug war. Hält das für wichtiger als die Statistik.
Entscheiden Sie, wem Sie mehr glauben und vertrauen. Ich vertraue auf die Praktiker.
Volker Ullrich, CDU/CSU
Wie kann Staat Bürger schützen und Freiheitsrechte sichern? Gesetzentwurf Vorratsdatenspeicherung gelingt diese Balance, Antwort des wehrhaften und demokratischen Rechtsstaats. Rechtsstaat erschüttert durch schwerste und schwere Straftaten. Staat muss Straftaten aufklären und Täter zur Rechenschaft ziehen. Debatte darf nicht auf Gegensatz von Freiheit und Sicherheit verengt werden. Schließen sich nicht aus, sondern bedingen sich. Bin Justizminister sehr dankbar für grundrechts-sensiblen Vorschlag eingebracht hat. Vorratsdatenspeicherung als Instrument der Aufklärung und Prävention wurde oft von besonnenen Praktikern empfohlen. BVerfG hat es nicht für verfassungswidrig erklärt, sondern Rahmenbedingungen gegeben. Speicherpflicht bleibt bei den Anbietern. Stafverfolgungsbehörden dürfen nur im Einzelfall auf Daten zugreifen.
Mindestspeicherfristen sind kein Allheilmittel. Rechtsstaat sind Grenzen gesetzt. Entwurf ist wohl überlegt. Digitale Spuren sind oft der einzige erfolgreiche Ansatz. Durch Entdeckung krimineller Strukturen verhindern wir neue Anschläge. Geht nicht um Überdehnung von Befugnissen, sondern um Chancengleichheit, Sicherheitslücken zu schließen.
Schon jetzt kann auf Daten bei Anbietern zurückgegriffen werden. Wir müssen uns fragen: Akzeptiert der Rechtsstaat Zufälligkeit oder brauchen wir rechtssichere Regelung. Verwundert, dass nicht Lösungen gesucht werden, sondern dass von Generalverdacht und Massenüberwachung gesprochen wird. Es kann sie niemand hindern, sachlich falsch zu liegen. Von Massenüberwachung zu reden ist alarmierend und unanständig. Gesetzentwurf ist von tiefer Sorge für freiheitlich-demokratische Grundordnung geprägt. Bund wird viele 100 Stellen neu bei Bundespolizei schaffen. VDS ist sachlich gebotene Ergänzung. Man könnte sich auch zurücklehnen und Applaus ernten. Kein geeignetes Handeln, sondern Preisgabe von Verantwortung. Das ist mit uns nicht zu machen.
Was unterscheidet uns? Tiefe Sorge um freiheitlich-demokratische Grundordnung. Deshalb: Gesetzentwurf einbringen und am Ende verabschieden.
Thomas Jarzombek, CDU/CSU
Ein ist klar: Freie Wesen werden sich nur dann so verhalten, dass andere auch frei sein können, wenn sie Verantwortung für ihre Taten übernehmen müssen. Darum gerungen, wie eine Vorratsdatenspeicherung aussehen kann. Habe selber zu Kritikern gehört. Glaube, dass beim heutigen Entwurf ein anderer Weg gegangen wurde. Geht um Frage der Verhältnismäßigkeit. Speicherfristen von 10 und 4 Wochen. Unterscheidung der Sensibilität war klug. Geht nur um allerschwerste Straftaten. Wenn Gewaltverbrechen stattfindet, muss man über Funkzellenabfrage nachvollziehen können, wer sich im Waldstück aufgehalten hat. Wichtiges und verhältnismäßiges Instrument.
Wird nicht in den Inhalt der Kommunikation geschaut. Keine Messenger-Nachrichten. Sehr verhältnismäßig, kein expansives Gesetz. Wort Verbindungsdaten führt auf falsche Spur, es wird nur die Adresse gespeichert – zumindest im Regelfall. Man braucht auch die Gegenseite, um zu sehen, mit wem kommuniziert wurde. Man kann mit den einen Daten allein nichts anfangen. Viele Kritiker sagen, damit können wir leben.
Ich glaube es ist ein guter Entwurf, der viel hilft und wenig schadet. Das findet auch das cnetz. Wenn man sich Anonymität im Internet anschaut wird häufig gesagt: Niemand kann sich gegen den Staat wehren. Wenn man Facebook und Whatsapp anschaut, sieht man, dass es nur noch eine theoretische Möglichkeit gibt, sich dem zu entziehen. In weiterer Debatte Augenmerk darauf richten, wie auf diesen Plattformen mit den sensiblen Daten umgegangen wird.
Petra Pau beendet die Aussprache, Gesetzwurf wird an Ausschüsse verwiesen.
Uns ist leider unklar, warum auf Seiten der SPD-Fraktion heute nur Vorratsdatenspeicherungs-Befürworter sprechen durften.
mal dumm gefragt, sind die stuhlreihen eigentlich stets so leer, oder ist das desinteresse so groß?
Das ist immer so. Der Bundestag ist ein Arbeitsparlament und die anderen Abgeordneten sind z.B. gerade in Ausschüssen oder haben anderes zu tun. In den Plenarsaal kommen meist nur die Fachpolitiker, außer es ist namentliche Abstimmung, dann läutet die Sirene und alle strömen plötzlich in den Saal.
„Fachpolitiker“… soso xD
Da kann die SPD-Basis noch so viel rebellieren: im Parlament steht die Koalition geschlossen hinter der VDS. Echt widerwärtig.
Frau Elisabeth Winkelmeier-Becker, CDU/CSU sprach übrigens -wie die Merkelin auch- irrtümlich von „Mindest“-speicherfristen…
Freud läßt grüßen… ;-)
Und Thomas Strobel CDU/CSU meinte, bei der Speicherung handele es sich ja nur um Verbindungsdaten, und nicht um Inhalte.
Dazu das Zitat des ehemaligen NSA-Chefs: „We kill people based on meta data.“….
Ach Gott, wie die Zeit vergeht.
Roger Willemsen schrieb in seinem Buch „Das hohe Haus“ über Frau Elisabeth Winkelmeier-Becker
„Winkelmeier-Becker aber fischt immer noch durch Wikipedia und verlängert ihre historische Lehrstunde.“
und so schickte ich ihr vor ca. einem Jahr eine Email mit dem Betreff „Das hohe Haus und ihr Wikipedia Link Hopping“ und mit folgendem Inhalt:
Sehr geehrte Frau Elisabeth Winkelmeier-Becker,
Herr Roger Willemsen schreibt in seinem Buch „Das hohe Haus“ über ihr Link-Hopping in der Wikipedia.
Der Koalitionsvertrag ermuntert Sie, effizient zu handeln, also auch im funktionslosen Plenum, in dem nur erörtert wird, was in den Ausschüssen beschlossen wurde.
Effektiveres „Hopping“ ist mit Hilfe des Firefox-Add-on Greasemonkey und einem Skript aus dem Buch „Greasemonkey Hacks“ von Mark Pilgrim, O’Reilly, 2005, möglich.
Chapter 11, Hack 93: Add Wikipedia Links to Any Web Page
Nicht alle aber viele Worte und Wörter in Webseiten werden in Links auf die Wikipedia umwandelt. Allerdings kontaktiert dieses Skript einen Server von Stefan Magdalinski, was die Reichstag-Firewall möglicherweise nicht erlaubt.
Ein anderes schönes Skript, wurde leicht angepasst, damit es bei Wikipedia funktioniert z.B. durch Einsatz von $( „a“ ).prop( „target“, ‚redditFrame‘); damit Wikipedia-Links im linken iFrame bei Anklicken im rechten iFrame geöffnet werden.
pastebin dot com slash 4wxtFAhd
Mit freundlichen Grüßen
Renta Koda
Die Internet-Redaktion des Deutschen Bundestages antwortete damals:
„Ihre Nachricht wurde übermittelt
Guten Tag Renta Koda,
Ihre Nachricht an Elisabeth Winkelmeier-Becker ist eingegangen und wird kurzfristig weitergeleitet.
Ihre Internet-Redaktion des Deutschen Bundestages“
Sie antwortete natürlich nicht.
Ich frage mich, ob sich Constanze Kurz oder Anna Biselli für das Skript bedankt hätten.
Bei einer Zwischenfrage spricht ein CDU-Abgeordneter davon, dass man diejenigen ohne VDS nicht erwischen kann, die sich kinderpornografische Filme per Stream anschauen. Gibt es tatsächlich solch Material mittlerweile auch per Stream? Und dann sind das ja immer noch „bloß“ Nutzer. Was ist mit den Tätern, welche dieses Material erstellen und hochladen? Und dann frage ich mich: da ja der Besitz verboten ist, wie sieht es dann mit dem Schauen eines Streams aus? Wäre das etwa auch verboten? Weil darum ging es dem CDU-Abgeordneten ja.
„Wenn Gewaltverbrechen stattfindet, muss man über Funkzellenabfrage nachvollziehen können, wer sich im Waldstück aufgehalten hat.“
Och, Leute, kapieren die denn nie, dass sie damit nie einen Täter ermittlen werden, der sich auch nur minimal vorbereitet hat?
Da habe was nicht richtig verstanden. Ich habe nur eine IP Adresse und die ist immer die gleiche.
Ich denke er will alle Provider zwingen endlich eine Schnittstelle auf die Bestandsdaten bereitstellen zu müssen. Ist diese erst einmal eingerichtet kann das Gesetz auch gerne wieder kassiert werden.
Haben Provider dann die Infrastruktur wird mit millionenfachen Auskünften auch richtig Geld generiert. In Zukunft lässt sich kein Provider diese Nebeneinkünfte entgehen ist wohl das Kalkül.
Wäre theoretisch möglich, ist wegen der gesetzlich vorschriebenen technischen Abtrennung und Protokollierung aber nicht ohne weiteres möglich. Wer will und die finanziellen und technologischen Mittel hat, kommt immer ran und das ist das Problem. Von den verpflichteten Unternehmen selbst geht das aber ganz sicher nicht aus, die sind dann ggf. ebenso Opfer, wie der einzelne Kunde. Für letzteren dürfte das im Regelfall auch verschmerzbar sein, der shitstorm, der sich eventuell als „brand“ über das Unternehmen ergießt, dürfte dagegen marktwirtschaftlich relevant sein.
504 Feinde der Freiheit müsst ihr sein.
Hallo, ich hab hier einen Kommentar (der erste wärs gewesen glaub ich) verfasst, der nicht gepostet wurde, aber den ich auch nicht nocheinmal posten konnte weil „ich das wohl schon einmal gesagt habe“. Anscheinend musste der moderiert werden, es waren zwei Links darinnen. Warum taucht der hier dann aber doch nicht auf? Ist der über das Wochenende verschütt gegangen? wird das gleich komplett rausgefiltert? Mir ist das schon oefter passiert, ich find es sehr ärgerlich, dass man keine Nachricht bekommt warum der Kommentar nicht erscheint, es wird einfach wieder die Seite geladen ohne jede Info. Zudem war es eine kleine Kritik an der Sinnhaftigkeit dieses Liveblogs, da zuckt dann der Verschwörungsnerv im Hinterkopf ein bisschen (auch weil andere Kommentare die dann nie mehr aufgetaucht sind mal kritisch waren)